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Nr. 220. Sächsische Volkszeitung Gelte 6 Zu der Verteilung von Arbeitskräften Erläuterung des Landesarbeitsamies In der Anordnung über die Verteilung von Arbeits kräften vom 11. September 1VZ4 ist eine Reihe zwingen der M ahnahmen vorgesehen, die von den Betriebs führern noch im Lause des Monats September durchgesührt werden müssen, wenn sie sich nicht straf bar machen wollen. Die Vorschriften der Anordnung finden auf alle priva ten und öffentlichen Betriebe und Verwaltungen Anwen dung, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen. Es genügt also, daß ein Betriebsführer eine Arbeitskraft beschäftigt, um von der Anordnung ersaht zu werden. Ausgenom men sind die Betriebe der Land- und Forstwirt schaft sowie die Haushaltungen und die Schiffe der See, Binnenschiffahrt und Lustschisfahrt; außer- dem finden die Borschristen der Anordnung keine Anwen dung aus Beschästigungsverhältnisse zwischen dem Betriebs führer und seinen Ehegatten, Hindern, Eltern und Vor eltern. Bekanntlich sieht die Anordnung einen Austausch von Arbeitsplätzen vor, und zwar zu Gunsten arbeitsloser älte rer Arbeiter und Angestellter, insbesondere kinderreicher Familienväter. Der Betriebsführer hat also erstmalig lm Laufe des Monats September 1934 leinen Betrieb auf die aitersmä- hige Gliederung der vetriebsgesolgschast zu prüfen. Die in der Folgezeit angeordneten weiteren Prüfun gen sind vom Betriebssichrer schriftlich festzustellen und auf Verlangen dem für den Betrieb zuständigen Arbeitsamt vor zulegen. Diese schriftlichen Unterlagen müssen vom Betriebs führer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus bewahrt werden, und zwar mindestens auf die Dauer von zehn Jahren (88 38, 44 HEB). Das Ziel der Prüfung soll sein, unter Berücksichtigung der betriebstechnischen und wirtschaftlichen Erfordernisse des Betriebes einerseits und der staatspolitischen Gesichtspunkte andererseits jugendliche Arbeiter und Angestellte unter 25 Jahren gegen ältere, insbesondere kinderreiche Familien väter, auszuwechseln. Das Ergebnis ist von den Betrieben, für die ein Ver trauensrat zu bilden ist (das sind also Betriebe, die in der Regel mindestens zwanzig Arbeitskräfte beschäftigen), bis zum 1..Oktober 1934 auf einem vorgeschriebenen Formblatt dem zuständigen Arbeitsamt mitzuteilen. Sofern ein Be trieb mehrere örtlich oder betriebstechnisch voneinander ge trennte Abteilungen hat, sind die Mitteilungen für jede der Abteilungen gesondert zu geben. Für die Durchführung der ersten Prüfung ist lediglich der September genannt, aber kein fester Stichtag. Dieser bleibt vielmehr der Wahl des Betriebssührers überlassen, muh aber in dem Formblatt eingetragen sein. Bei der Freimachung von Arbeitsplätzen, die mit Personen unter 25 Jahren besetzt sind, sind außer Be tracht zu lassen: Verheiratete männliche Arbeiter und Angestellte; Arbeiter und Angestellte, die durch ihren Arbeitsverdienst zur Unter haltung von Familienmitgliedern wesentlich beizutragen haben (diese Frage wird in dem Fall zu bejahen sein, wenn aus der Steuerkarte der steuerfreie Einkommensteil erhöht ist); Arbeiter und Angestellte, die im Lehrverhältnis stehen oder das Lehrverhältnis erst vor weniger als einem Jahr beendet haben; Arbeiter und Angestellte, die nach ehren vollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind; Arbei ter und Angestellte, die mindestens ein Jahr im Freiwilli gen Arbeitsdienst tätig gewesen sind; Arbeiter und Ange- tellte, die mindestens ein Jahr in der Landhilfe tätig gewe- en sind; Arbeiter und Angestellte, die zum Personenkreis >er Sonderaktion gehören, und zwar: Angehörige der SA, SS und des Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpfer bundes (Stahlhelm), soweit sie diesen Verbänden bereits vor dem 30. Januar 1933 nachweisbar angehörten; Mitglie der der NSDAP mit der Mitgliedsnummer 1 bis 500 000; Amtswalter (politischer Leiter), soweit sie bereits vor dem 30. Januar 1933 als Amtswalter (politische Leiter) tätig waren. Wenn das Arbeitsamt glaubt, dem Ergebnis der Prü fung durch den Betriebsführer nicht zustimmen zu können, so ist die Entscheidung des Präsidenten des Landesarbeits amtes anzurufen. Dagegen steht dem Betriebssichrer die Beschwerde an den Präsidenten der Reichsanstalt zu. In der Anordnung ist ausdrücklich bestimmt, daß die Maßnahme nicht zu einer Verschiebung der Arbeitslosigkeit führen darf. Eine Entlassung der Jugendlichen darf nur erfolgen, wenn eine anderweitige Beschäftigung sicherge stellt ist. Weiterhin sieht die Anordnung einen Be nutzungs- zwang de» Arbeit» amtes durch den Betriebssichrer vor, dem die Auslvahl der zugewiesenen Arbeitskräfte über lassen bleibt. Der Betriebssichrer kann auch Arbeitslose namentlich beim Arbeitsamt anfordern, doch hat dieses zu prüfen, ob die namentlich angeforderten Arbeitslosen den besonderen Voraussetzungen entsprechen. ' Weist das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen nach dem Tag der beabsichtigten Einstellung keine Arbeitskräfte zu, so kann der Betriebssichrer die Einstellung unmittelbar vornehmen. Er hat jedoch dem Arbeitsamt sofort unter Benutzung eines vorgefchriebenen Formblattes von der Einstellung Mitteilung zu machen und dabei klarzustellen, daß die Neueingestellten den Voraussetzungen entsprechen. Weiterhin bringt die Anordnung Vorschriften über die Einstellung von Arbeitern und Angestellten unter 25 Jahren. Darnach dürfen Betriebe, für die ein Vertrauensrat zu bilden ist, vom 1. Oktober 1934 ab und die übrigen Betriebe vom 1. Januar 1935 ab männliche und weibliche Personen unter 25 Jahren nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes einstellen. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich bei Einstellung von Lehrlingen, sofern nut diesen ein ordnungsgemäßer, schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijähriger Dauer abgeschlossen oder der Ab schluß eines solchen Lehrvertrages binnen vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit vereinbart ist. Für die Stellung des Antrages ist ebenfalls ein Formblatt vorgeschrieben. Das Arbeitsamt kann seine Zustimmung insbesondere an die Bedingung knüpfen, daß bei der Einstellung von Personen unter 25 Jahren solche zu bevorzugen sind, die nach ehren vollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind oder der Sonderaktion angehören oder mindestens ein Jahr im Freiwilligen Arbeitsdienst oder in der Landhilfe tätig gewe sen sind, sofern sie nach ihrer Vorbildung den betreffenden Berufen angehören. Diesen Personen sieben aleick Arbeiter Volksverbundene Wehrhaftigkeit Von Oberleutnant a. D. Feuchter. Zu den Zeiten, da Deutschland noch sein aus der allge meinen Wehrpflicht aufgebautes Vollrsheer hatte, war in jeder Familie im großen deutschen Reich irgend einer Soldat. Die Bedeutung eines starken gut ausgerüsteten Heeres sür die Sicherheit des Volkes war infolgedessen im kleinsten Dorf, selbst im einzelnen Hof überall bekannt. Die Dienstzeit beim Heer >var für jeden jungen Deutschen ein großes Erlebnis, das einen unauslöschlichen Eindruck aus ihn machte. Besonders den Bauern und den Bewohnern von kleinen Städten bot der Militärdienst ost die einzige Gelegenheit, herauszukommen aus dem engen Kreis der Heimat, andere Teile des Vaterlandes kennen zu lernen und den Gesichtskreis zu erweitern — und es ist kein Zusall, daß alle Leute auf dem Lande keine lie bere Erinnerung kannten als die an ihre Dienstzeit beim Heere. Die großen Manöver gaben der Bevölkerung in den kleineren Städten und aus dem Lände Gelegenheit, Soldaten zu scheu, sie vertieften die Vertrautheit zwischen Volk und Heer und festigten immer wieder das selsenseste Vertrauen in den Schutz des Vaterlandes. — Lange nicht so vertraut war dem Volk tue Bedeutung unserer Flotte. Das halte seinen Grund darin, daß der Mannschastsbestand der Marine verhält nismäßig klein war und sich überdies zur Hauptsache äus den Bewohnern der Küstengebiete zusammensetzte. So haben nur wenige Deutsche unsere Flotte gekannt — während das Heer uns alle» vertraut war. Wie anders liegen die Verhältnisse heute! Unser Volks hcer wurde durch das Versailler Diktat zerschlagen, und wir muhten in der Reichswehr ein Berufsheer von ge ringer Stärke ausstellen, die enge Verbundenheit zwischen Volk und Heer ging zum großen Teil verloren. Im Gegensatz zur Vorkriegszeit gibt es heute eine nicht unbeträchtliche An zahl deutscher Volksgenossen, die noch nie im Leben einen Reichswehrsoldalcn, geschweige denn einen militärischen Trup penteil gesehen hat. Man denke nur an die „entmilitarisierte Zone". Daß unter diesen Verhältnissen die Kenntnis von der Bedeutung und den Leistungen unserer kleinen Flotte im Volke noch viel geringer ist als in der Vorkriegszeit, versteht sich von selbst. Am schlimmsten ist aber die Unkenntnis, die bei uns über die junge, in einem Zukunstskrieg vielleicht bedeutungsvollste Waffe, über die Luftwaffe, herrscht. — Im Ausland, das keine Rüstungsbeschränkung kennt, steht das Kriegsslugwesen im Mittelpunkt des Interesses der gesamten Bevölkerung. Fast täglich hat die Jugend Gelegenheit, Kriegsslugzeuge in Geschwaderübungen zu beobachten, während bei uns m vielen Gegenden sogar ein einzelnes Verkehrs- oder Sportslugzcug ein seltener Anblick ist. Groß angelegte Lustschutzübungen, die dem Ernstfall bis aufs äußerste angepaßt sind, finden überall im Ausland statt. Angriffe durch Geschwader von wirklichen Bombenslugzeugen, Gegenangrisse von Iagdslugzeugen und Einsatz aller Erdabwehrmittel, Flugabwehrkanonen und Ma schinengewehre, Sclieinwerser und Horchapparate, bei Nacht kriegsmäßiges Verdunkeln ganzer Bezirke und bei Tag Ver nebelung wichtiger Anlagen, ja ganzer Städte geben der Be völkerung ein anschauliches Bild von der Auswirkung der neuen Masse. Dabei kommt dem Volke klar zum Bewußt sein, welche Bedeutung der Besitz einer starken Lustwajse für die Sicherheit eines Landes hat und welche Gefahren ihr drohen, wenn diese Wassc vernachlässigt wird. Und mit der Erkenntnis der Stärke der Flugwasfe und ihrer Gefährlichkeit kommt ganz von selbst die Erkenntnis siir die Wichtigkeit des Luftschutzes und aller hierfür nöligen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, selbst beim Gelingen eines feindlichen Bon der Herstellung der Frontkiimpfrr-Ehrenkreuze. Ein Blick in eine der Gürt ler-Werkstätten, in denen jetzt die 6 Millionen Kriegs- teilnekmer-Ehrenkreuze an gefertigt werden: Die aus gestanzten Kreuze werden g«. prägt. und Angestellte unter 25 Jahren, die freiwillig aus dem Betrieb ansgeschieden sind, um ihren Arbeitsplatz für ältere Volksgenossen freizumachen und mindestens ein Jahr lang In der Land- und Forstwirtschaft tätig waren. Glaubt das Arbeitsamt, die Zustimmung zur Einstel lung versagen zu müssen, so entscheidet der Präsident des Landesarbeitsamtes. Gegen diese Entscheidung ist Be schwerde an den Präsidenten der Reichsanstalt möglich. Schließlich wäre noch zu errvähnen, daß die Anordnung zum Ausgleich von Minderleistungen von neueinaestSllten alteren Angestellten Zuschüsse aus Mitteln der Reichsanstalt vorsieht. Dieser Leistungsausgleich wird auf die Dauer von sechs Monaten gewährt, wenn auf Arbeitsplätze, die bisher mit Angestellten unter 25 Jahren besetzt waren, arbeitslose, fachlich vorgebildete männliche Angestellte über 40 Jahre eingestellt werden, die in den letzten drei Jahren vor der Einstellung mehr als zwei Jahre Arbeitslosenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben. Die Zuschüsse be tragen für einen neueingestellten kinderlosen Angestellten über 40 Jahre im Monat bis zu 50 RM. Nicht in Betracht kommt der Leistungsausgleich bei Einstellungen in öffentlichen Verwaltungen (Betriebsver waltungen in Oeffentlicher Hand oder gemischtwirtschaftliche Unternehmungen sind keine öffentlichen Verwaltungen); bei Einstellungen, die auf namentlichen Anforderungen der Be triebe beruhen; bei Einstellungen in Saison- und Kampagne- Betrieben. Für die in der Anordnung bestimmten Meldungen der Betriebssichrer an das zuständige Arbeitsamt ist die Benut zung von besonderen Formblättern zwingend vorgeschrie- ben. Diese Formblätter sind beim zuständigen Arbeitsamt erhältlich. Luftangriffes die Wirkung aufheben ober wenigstens aus ein Minimum verringern zu können. Deshalb fällt im Ausland die Werbung sür den Luftschutz aus fruchtbaren Boden. Da wir in Deutschland keine Gelegenheit haben, unserem Volke alles so deutlich praktisch vor Augen zu führen, da uns ja nicht nur Kriegsslugzcuge, sondern selbst ausreichende Erd abwehr verboten ist, und weil bei uns im Volke jede Kennl- nis der Luftwaffe fehlt, ist es die Aufgabe eines jeden von »ns, der in der Läge ist, Aufklärungsarbeit zu leisten, immer und immer wieder unsere Volksgenossen über die Bedeutung der Luftwaffe und ihre Gefahren, aber auch über die Maß nahmen zu belehren, wie diese Gefahren abgewendet oder abgeschwächt werden können. Gerade Deutschland ist durch seine Lage im Herzen Europas von allen Ländern am stärksten durch Luftangriffe bedroht, und es ist für jeden Einzelnen Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft und der Sicherung unserer Zukunft, nicht abseits zu stehen. Wir alle müssen uns wieder eine Kenntnis der Gefahren, die uns durch die Entwicklung der modernen Waffen, vor allem der Luftwaffe, drohen, aneigncn und, da wir keine gleichwerti gen Waffen führen dürfen, uns wenigstens damit besä)äftigen, die Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die uns erlaubt sind. Das ist auch Wehrhaftigkeit, und diese Wehrhastigkeit wollen und müssen wir wieder in unser Volk verpflanzen, sie volksver bunden machen! Wehrhaftigkeit, Widerstandswillen, Selbstbehauptungswil len müssen zum Grundzug deutschen Wesens werden! ttanSsisnoNrsn Leipziger Börse vom 20. September. Bei freundlicher Erundstimmung entwickelte sich stärkeres Geschäft. Zittauer Me chanische zogen um 3, Dermatoid, GlauzPer Zucker und Halle Zucker um je 1,5 Prozent an. Festverzinsliche Werte lagen ruhig. Leipziger Schlachtviehmarkt vom 2V. September. Auftrieb: Ochsen 49, Bullen 162, Kühe 198, Färsen 32. Kälber 723, Schafe 236, Schweine 1860, zusammen 3170 Tiere. Direkt wurden dem Markt zuaefiihrt: Rinder 11, Kälber 34. Schafe 2 Schweine 128. Preise: Ochsen und Färsen ohne Notiz; Bullen a 30-32, b 25-29, c 20-24; Kühe a 30-31 b 26-29, c 21-25, d 15 bis 20; Kälber: A. Doppellend —; V. andere Kälber a 44—49, b 38-43, k 30-37, d 27-29; Schafe: t>2 42—43, k 36-39, d 30—35, e 32—36, f 30—31; Schweine al und a 2 je 53, b 50-53, c 47-49, d 43-46, e 40-42, g 1 50-53, g 2 45-49. Geschäftsgang: Rinder, Kälber und Schweine langsam, Schafe mittel. Ueberstand: Ochsen 33, Bullen 77, Kühe 24, Färsen 12, Schafe 10. Schweine 122. Chemnitzer Schlachtviehmarkt vom 20. September. Auf trieb:: Rinder (Großvieh) 18. Kälber 47. Schweine 121. — Marktverkauf: belanglos. Ueberstand: Rinder 9, Schweine 93. ämMed« prelsoorieruoreo Verlio. 20. S. LV34 kür OvtrolSo v. OlsLLteo p 100 kst p. 100 »p «d StLtlov »liv» Io KeiedimkrA VVoireo wRrk. . . . . ttoxssea. m»rk . . . . 6»tor wLrk rVoironmeki 1r. veriln ko-senmekl tr. Üeriin ^Vrtrsnklelo tr. Norlin Nos^vnklei« tr. Vsrllo Lrbrea. Viktor!» . . krkson. kloino . , . . kuttvrorbseo . .. . . polusekkoo 1SV.O—LV2.0 L4V.O-1V2.< 20.3S 21.40 1O.SK 0.30 20.00—32.00 rVlekeo . Lupinen dlsuo .... Lupinen «eid» . . . . Aorsdell» .... l^Inkuedso krdnuülrueden .... KrdnuZlruebenmokd . rrookonecknitrel . . . Soyokoknenscbrot . . Kortotfvltloclreo . . , 1V.KO-11.SO 1O.KO-11.S0 7.00-7.2» 7.VS 7.1k 7.00 0.40 V.7» berliner pleisckpreise Im CrolNmndel. ämMol,or Nerli^t 4vr Zolllnoillliok- vorivnituns vom 80. 8e,»teml)or 1934. Preis« tttr 60 k« in Asrk (I)urcli- «clmilkprois): Ocli-Lnfleik,«-!, i») so.—, d) 66.50, e) 48.—, NuIIonflLlsob 65.50. d) 48.50, Kukrslelsck, n) 49.50, n) 45.—, o) 35.—, klrssntioisek ») 58.50, d) 52.50. »ressertteisek rr) 51.—. k) 45.50. Kslkflmsek ») 80—, d) 77.—, v) S5 — 6) 5o.—, ») 87.—, d) 80.50, v) 68—, 8c»>^einvNoisck —, So. Nus dor 1'rovinr —, Ilorr von kriseiwn Itindorn 82.60, I^dor von frisLkvn ktin» ''orn von krisckvn Mndorn 15.50, Kulieutor von srisokon Nindero 16.50, lrisoiio Kekveinelebor 115—. U»rktvorl»v§: änxedot «ms- roieneud, rudix, Preis« Menis verludert. s. Klaffe 205. Sächsische LandeSlotterle 16. Tag In der Ziehung vom 29. September wurden folgende größeren Gewinne gezogen: 25 999 M. aus Nr. 19999 12449 158331 5999 M. aus Nr. 16468 147524 3699 Al. aus Nr. 7616 51649 58365 6461Ü 167183 116924 119619 136413 2969 M. auf Nr. 4995 11314 13008 14783 19342 32128 46431 42959 55886 57644 61267 86866 88381 167375 116616 136242- 1699 M. auf Nr. 9629 16657 16793 18736 24914 27347 27916 28894 36539 36568 37648 37426 55219 57163 59252 66676 63146 66921 76174 84695 85467 93731 167468 167989 114223 121595 128868 132683 134448 136971 146635 156638 157826 159491 569 M. auf Nr. 1651 5991 9729 11573 1180S 15117 21266 25373 32152 33764 37169 37494 38813 41649 43745 45766 48567 82127 82776 87618 89249 89674 93224 94864 96825 98747 56138 56685 59717 62366 65668 67699 71818 74635 79636 79660 82127 82770 87618 89249 89674 93224 94864 96825 987 U 196125 164611 104965 116864 112848 122644 126145 le.I^ 127391 129765 136769 133152 141836 147186 147878 149020 159499 15623S 158749 159345 159577 (Ohne Gewähr)