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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 31.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191510315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19151031
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19151031
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1915
-
Monat
1915-10
- Tag 1915-10-31
-
Monat
1915-10
-
Jahr
1915
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Sonntag, 81. Oktober ISIS Leipziger Tageblatt Rr. 858. Sonntags-Ausgabe. Seite 18 d«r Zuschlag nicht gewährt worden ist, weil das Bedürfnis hierzu nicht anerkannt werden konnte. Nach alledem hat der Nat auf Vorschlag der Unterstützungskommlsslon beschlossen, die KrtegSunterstützung aus die Zeit vom 1. November 1915 bis zum 80. April 1916 in denjenigen Fällen, wo 1. der bereits am 1. Oktober bewilligte Zuschlag weniger auSmacht als di« Erhöhung der sogenannten RetchSunterstützung, 2. bisher nur die Mindestsätze gewährt worden sind, 8. aus besonderen Gründen der städtische Zuschlag überhaupt noch nicht gewährt wird, so zu er gänzen, bah die Ehefrau monatlich 15 jede andere unter- stühungtberechtlgte Person 7ch0 »4c erhält. Die Stadtverordneten werden um ihre Zustimmung ersucht. — Bestandsaufnahme der Butter- und Fetlvorräle. Die stellver tretenden Generalkommandos haben für ihren Befehlsbereich die so fortige Feststellung der Butterv orräte und Speisefett bestände unter Mitwirkung der Zlvtlbehörden angeordnet. Die Be standsaufnahme ist nicht auf die in Kühlhäusern sowie bei Bäckern und Konditoren befindlichen Vorräte zu beschränken, sondern auf die Vor räte in landwirtschaftlichen Betrieben, Molkereien, Butter- und Fett handlungen, Produktengeschästen, Fleischereien, Nahrungsmittel-, ins besondere Margarinefabriken, Gast- und Schankwirtschaften usw. zu erstrecken. — Vorräte unter 15 kg sind nicht anmeldepflichtig. — Als Stichtag wird der 4. November 1915 festgesetzt. — «Wehrmann in Eisen". Die Ausstellung des „Wehrmannes" in der Mädlerpassage ist vollendet, so daß mit der Nagelung von heute an fortgefahren werden kann. Der Verkauf der Nägel findet in elnem hinter dem „Wehrmann" gelegenen Laden der Passage statt. Die ursprünglich beabsichtigte Aufstellung in dem Rundteil der Passage scheiterte leider an dem nachträglichen Einspruch einer dort befindlichen aroßen Firma. Die jetzige Aufstellung hat dafür den Vorzug, der Grimmaifchen Strotze näher zu liegen. Möge in nicht allzulanger Zeit hier das Etsenkleid des „Wchrmannes" vollendet werden! * Weiterzahlung der städtischen KriegSunlerfiühung an die Familien gefallener Krieger. Durch Verordnung deS Reichskanzlers vom 19. April 1915 war bestimmt worden, datz beim Tode von Kriegern von Anrech nung der bis zur Auszahlung der Hinterbliebenenrente gewährten Familienunterstützung künftig insoweit abgesehen werden sollte, als es sich um die Mindestsätze (die sogenannte Retchsunlerstühungj und einen Zeitraum von z we i Mon a t en handelte. Dementsprechendharten Rat und Stadtverordnete beschlossen, datz auch der städtische Zu schutz zur Kriegsunterstützung in gleicher Weise auf zwei Monate weiter gewährt und nur bei längerer Zahlung angerechnet werden soll. Durch Reichsgesetz vom 30. September 1915 hat nun die Lage der Hinterbliebenen insofern eine Besserung erfahren, als ihnen die (ReichS-)Familienunterstützung auf drei Monate weiter gewährt wird und dann erst der Bezug der Hinterbliebenenrente — die meist niedriger ist — eintreten soll. Der Rat hat deshalb beschlossen, auch den städtischen Zuschutz drei Monate lang über den Zeitpunkt hinaus zu gewähren, von dem an die Hinterdliebenenbezüge zuständig sind. Wie das Gesetz vom 30. September, so soll auch dieser Beschluß für Fälle, wo die Hinterbliebenenrente bereits zur Zahlung angewiesen ist und ausgezahlt wird, rückwirkende Kraft nicht haben, aber auf alle künftigen und inSbesondsre schon auf diejenigen Fälle angewendet werden, wo der Mann bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes (zwei Wochen nach der Verkündung) gestorben ist und die Festsetzung der Rente noch schwebt. vtb. Verteilung von Torfstreu und Torfmull. Die Bezugs vereinigung der deutschen Landwirte in Berlin gibt bekannt, datz sie um eine gleichmätzige Verteilung von Torfstreu und Torfmull vornehmen zu können, sich genötigt steht, vom 1. No vember ab bei sämtlichen Torfstreuwerken Deutschlands das Heber- lassungävcrlangen auf alle vorhandenen und noch herzustellenden Mengen Torfstreu und -mull auszusprechen. Seitens der Werke dürfen daher keinerlei direkte Verkäufe oder Ablieferungen erfolgen, da alb seither bestehenden Verträge aufgehoben sind. — Torfstreu kann nur noch durch die Kommunalverbände. Torfmull dagegen nur direkt bei der Bezugsvereinigung angesordert werden. * 5000 Mark für das bulgarische Rote Kreuz. Wir wir schon mit telsten hat der Rat die Bewilligung von 5000 Alk. für daS Rote Kreuz iä Hsjlgarien beschlossen. Zn der den Stadtverordneten zugeaanaenzn Begründung sagt der Rat u. a., datz die Einrichtungen des bulgarischen Roten Kreuzes nicht nur unseren tapferen Verbündeten, sondern auch unseren eigenen Landsleuten zugute kommen werden. — Slädtischek Bulterverkauf. Der Rat hat einen Posten dänischer und schwedischer Butter erworben, die zum Preise von 1,05 »4t für das halbe Pfund gegen Barzahlung und Ausweismarken abgegeben wird. Die AuSweiSmarken erhalten nur Familien, deren Haushaltungs vorstand nicht mehr als 1600 <-^c Einkommen jährlich hat. Alles Nähere ist aus der Bekanntmachung im amtlichen Teile der vorliegenden Aus gabe ersichtlich. * Nachträgliche Beileidskundgebungen zum Tode des Geheimrats Dr. Goetz. Generalfeldmarschall v. d. Goltz richtete an die Deutsche Turnerschaft nachstehendes Telegramm, das am Sonnabend früh aus Pera (Konstantinopel) in L.-Lindenau eintraf: Aufrichtiges Beileid zum Tode deS unvergetzlichen Ferdinand Goetz. Goltz, Feldmarschall.— Die Arbciter-Turnzeitung schreibt zum Tode des Vorsitzenden der Deutschen Turnerschaft u. a.: „Seine Gegnerschaft zur Arbeiter bewegung entsprang ehrlichster Ueberzeugung, denn zu politischer Un ehrlichkeit war er unseres Erachtens nicht fähig. Uns war der Ver storbene ein unversöhnlicher Gegner, aber er war geradeaus und nie hinterhältig, man wutzte bei ihm stets, woran man war. Zn vielen turnerischen Fragen stand er uns trotzdem oft näher als manchem seiner Freunde. So konnten wir noch in letzter Zeit seine Stellung zur mili tärischen Zugendpflege zustimmend begrüßen. Sein Tod wird in der Turnerschast eine Lücke reitzen, denn sie hat niemanden, der ihn ersetzen könnte. Das wird sich nach dem Kriege besonders hart fühlbar machen." * Zeugeneidliche Vernehmungen durch die Preisprüfungs stellen. Von sehr gut unterrichteter Seite wird uns mitgeteilt: Die örtlichen Preisprüfungsstellen werden in den Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern bis zum 1. November gebildet sein und dann allgemein und in vollem Umfange ihre Tätigkeit beginnen. Die Befugnisse der Preisprüfungsstellen sind sehr weitgehende und geben u. a. auch dem Vorsitzenden bzw. Stellvertreter das Recht, Zeugen und Sachverständige, die im Bezirk der Preis prüfungsstelle wohnen oder sich aufhalten, eidlich zu vernehmen. Es gelten für diese Vernehmungen die Vorschriften der Zivil prozeßordnung. Da auch die Rechtshilfe gewährleistet ist, so können auch Prüfungsstellen, Gerichte und andere Behörden innerhalb Ihrer Zuständigkeit um Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen ersucht werden. Wo also die Notwendigkeit oder Veranlassung vorliegt, zur Aufklärung tatsächlicher Verhält nisse über Preisbildungen Beweis zu erheben, so sind die als Zeugen oder Sachverständige vorgeladenen Personen den für diese vorgeschriebenen Pflichten und sonach auch den Strafvor schriften über Verletzung der Eidespslichk unterworfen. Den Zeu gen und Sachverständigen, die von den Preisprüfungsstellen ge laden werden, stehen Gebühren nach Maßgabe der Gebühren ordnung für Zeugen und Sachverständige zu. * Für die Steuerzahler. Das Mahnverfahren wegen der auf den II. Termin fällig gewesenen Einkommensteuern ist im Gange. * „Notes Kreuz" als Organisation und rotes Kreuz als Abzeichen, lieber die große WohlfahrtSorganlsation „Rotes Kreuz" herrscht im allgemeinen durchaus nicht die wünschenswerte Klarheit. Vor allem ist eS das Abzeichen, das rote Kreuz im wcitzen Felde, das vielfach zu irrigen Annahmen Anlab gibt. Es gehört keineswegs zur Organisa tion des „Roten Kreuzes", was daS rote Kreuz als SutzereS Abzeichen trägt, denn das rote Kreuz ist ein für alle Völker geltendes Neutralitätsabzeichen. Für die Berechtigung, dieses Zeichen zu tragen, sind internationale Verabredungen matzgevend, die auf mehreren Zusammenkünsten in Genf beschlossen und lm „Genfer Ab kommen" nieüergelegt wurden. Nach dem Genfer Abkommen dürfen sämtitcheSanitätSeinrichtungendeSHceresdaS Neutralitäts abzeichen, ein rotes Kreuz in weitzem Felde, führen. Die Personen tragen es als Armbinde; an Geaenständen (Krankenwagen, Feld apotheken usw.) ist es als welthln sichtbares Schild angebracht, während Gebäude, Zelte, Lazarettbaracken usw. eS als weitze Fahne mit rotem Kreuz zeigen. — Wohl zu unterscheiden von diesem militärischen Sani tätsdienste ist die grotze Organisation deS „Roten Kreuzes", die schon in Friedenszeiten ihre Wohlfahrtspflege ausübt und nicht nur daS Genfer NeutralltätSzeichen, sondern auch noch den Namen führt: „RoteS Kreuz". Die Vereine vom „Roten Kreuz" und deren Mitglieder üben ihre Tätigkeit in FrledenSzeiten selbständig und freiwilllg aus, wenn auch nach den von den staatlichen Organen gegebenen Richtlinien. 3n Kriegszeiten aber ordnen sie sich vollständig dem staatlichen, militärischen Sanitätsdienste unter, indem sie sich völlig in denselben einsügen. DaS gesamte männliche Personal der Vereinigungen vom „Roten Kreuz" trägt die in der Dienstvorschrift für die freiwillige Krankenpflege festgesetzte besondere Inlform, durch die es sich von dem militärischen Sanitätspersonal unter- cheidet. Auch daS weibliche Pflegepersonal vom „Roten Kreuz" hat eine besondere. In der Dienstvorschrift angegebene Tracht, und autzer- >em sind Schwestern, Hilfsschwestern und Helferinnen noch durch unter- chiedllche Broschen mit dem roten Kreuz kenntlich gemacht. Nach dem Erlaß vom 7. Mai 1903 dürfen auch Ritterschaften, geistliche Orden und Kongregationen sowie alle jene Vereine und Gesellschaften daS NeutralitätSabzeichen tragen, die im Kriegsfälle zur Unterstützung deS militärischen Sanitätsdienstes zugelassen sind. — Nicht alle, die das rote Kreuz führen, gehören zur Organisation des Roten KreuzeS". * Ueberrelche Obsternte. Von zuständiger Stelle wird unS mitgeleilt: Vor einigen Wochen ist bei der Zentral-Einkaujügcsellschast in Berlin ein Krlegsausschutz der deutschen ObstverardettungS- ? n d u st r t e" lnü Leven gerufen worden, der sich aus Vertretern der Obst-Konserven- und der Marmeladen Industrie zusammensetzt. Die Auf- gäbe dieses KriegSauSschusses war, die überaus reichliche Obst ernte dieses wahres der Industrie bzw. dem Verbrauch zuzusühren und damit der minderbemittelten Bevölkerung ausreichende Mengen billiger Ausstrichmlttel als Ersah für Fett und Butter sicherzustellen. Diese Auf gabe ist bis jetzt durchaus befriedigend gelöst worden. Dte Obst verarbei tende Industrie ist mit so großen Mengen von Obst zur Erzeugung von Marmeladen versehen worden, datz einzelne Fabriken in diesem Zähre daS Doppelte und Dreifache an Marmeladen erzeugen werden, wie in früheren Zähren. Ferner Ist es durch die Vermittlung d'-r Stadtverwaltungen gelungen, große Mengen frischen Obstes direkt dem Verbrauch der breitesten Volkskreise zuzusühren. Bis jetzt Haden schon etwa 200 Städte, einzelne davon bis zu 10 Wagen Obst bestellt, so datz auf diese Welse ganz bedeutende Odstmengen in den Verbrauch übergcgangen sind, die sonst infolge des großen Angebots voraussichtlich verlorengegangen wären. Zn der letzten Sitzung des Kriegsausschusses sind die Preise, die den Obstzüchtern gezahlt werden, abgeändert worden. Danach werden für Aepfel vom 1. November ab 5 ^t, vom 1. Dezem- der ab 6 -4t, für Birnen 4,50 -4t bzw. 5ch0 ,4t für den Zentner gezahlt. Die Adnahmcbedingunoen sind in einer Anleitung niedergelegt, die vom Krlegsausschutz der Obstverarbeitungs-Zndustrte Berlin, Französische Straße 14, kostenlos zu beziehe» ist. * Die Ortsgruppe delpzia deS ^FlokkenbundeS Deutscher Frauen veranstaltet lm kommenden Winter feden Mittwoch nachmittag von 4—7 Uhr Zusammenkünfte lm Hotel Fürstenhof, bet denen für unsere blauen Zungen gestrickt, genäht, Scharpie gezupft und Zigaretten gestopft werden sollen. Der Eintritt kostet 20 H. Die Garderobe ist frei, Kaffee oder Tee Ke in nach Belieben bestellt werden. Der Vorstand wird besorgt sein durch musikalisch-deklamatorische Vor träge und AehnllcheS Anregung zu bieten. dem ersten Nach mittag, der am Mittwoch, den 8. November stattfindet, wird Fräulein Hedda Ward egg die Besucher durch Rezitationen erfreuen. Alle Mitglieder der Ortsgruppe und alle andern, deren Herzen für unsere Marine schlagen, werden herzlichst zu diesen Zusammenkünften ein- geladen. * Stratzenbahnwesen. Die Große Leipziger Straßenbahn gibt bekannt, daß auf den Linien L und L folgende Haltestellen- Veränderungen vom 31. Oktober ab vorgenommen werben: Dte Halte- stelle von der Görlitzer Straße in L.-Eutrihsch wird vor die Abzweigung der Leipziger Elektrischen Straßenbahn, diejenige von der Wurzner und Ktrchstraße in Sellerhausen wird auSelnandergezogen und vor dte Abzweigung der Leipziger Elektrischen Straßenbahn verlegt. — Die Leipziger Autzenbahn-Aktten-Gesellschaft teilt mit, daß der Betrieb der Linie Leipzig—Schkeuditz vom Dienstag, 2. November, ab wieder in beiden Richtungen durch die Blücherstratze geleitet wird. — WeihnachlSbitte für Leipzig-Altstadt. Das BescherungSkomttee veröffentlicht Im Anzeigenteil seine Weinachtsbltte, dte diesmal allge meiner Beachtung empfohlen werden mutz. Es sollen ganz besonders, neben Kindern würdiger Armer in Leipzig-Altstadt, Kinder berücksichtigt werden, deren Väter im Felde stehen. — Kriegerhelmslätten. lieber diese für unser Volk in der kom menden Zeit so überaus wichtige Frage, die in Leipzig noch nicht öffentlich behandelt wurde, spricht Lehrer M. H. Merker in einer Montag, 1. November, abends '/,9 Uhr im Kaffeehaus Wintergarten, Marienstratze 3, stattfindenden Versammlung deS »V ortruppS" Leipzig, die jedermann zugänglich ist. KlA. Kartoffelnahrung. Wenn gegenwärtig vom Bundesrate fleischlose Tage verordnet werden, so bedeutet das gleich zeitig eine Herabsetzung der Ernährung mit tieri sch e m E i w e i ß. Es kommt darauf an, ob eine solche ohne Schaden für die Gesundheit ist. Das wird man ohne weiteres be jahen können, weil sich der Fleischverbrauch pro Kopf in Deutsch land seit 50 Zähren ungefähr verdoppelt hat, ohne daß man des halb behaupten kann, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit sei früher bei geringerem Fleischverbrauch weniger groß gewesen. Zm Gegenteil führt man manche Erkrankung auf zu großen Fleisch genuß zurück, z. B. Gicht und sonstige Stoffwechselkrankheiten. Die Hauptsache ist, daß wir andere Nahrungsmittel haben, die uns befähigen, unsere Aufgabe ebenso wie früher zu er füllen. Dahin gehört vor allem die Kartoffel. Gegenüber der früheren Ansicht, daß die Kartoffel in größeren Mengen dem Kör per schädlich sei, steht man gegenwärtig nach Versuchen verschie dener Physiologen auf dem Standpunkt, daß die Kartoffel ueine minderwertige und bei einseitigem Genuß zu Skrofulose und ähn lichen Krankheiten führende Nahrung sei. Sie kann vielmehr unter günstigen Ernährungsbedingungen einen sehr großen Bruch- teil der gesamten Nahruyg des Menschen ausmachen, wobei der Vorteil besteht, daß in diesem Falle der Bedarf des Körpers an Eiweiß ein besonders geringer ist. Von diesem Standpunkte aus ist auch die bekannte Kriegsmaßregel unbedenklich, nämlich die Herstellung des K-Brotes. Es fragst fick sehr, ob die stickstoffhalti gen Bestandteile der Kartoffel an Nährwert hinter dem Eiweiß zurückstehcn und somit das X-Arot minderwertig ist. Dessen Nach teil besteht höchstens in seinem etwas höheren Wassergehalt, der dazu führt, daß im gleichen Gewicht Brot etwas weniger Nahrung als in der Kartoffel ausgenommen wird. Deutsche oder lateinische Rezepte? Zn einem Artikel „D i e A e r z t e und d e r K r i e q" in der .Berliner Aerzie-Korrcsp." tritt der Verfasser, Dr. Zulius Simo n- Berlin, dafür ein, die ärztlichen Rezepte künftig in deutscher Sprache abzusasscn Er schreibt, nachdem er sich gegen überflüssige fremdsprachliche Ausdrücke in ärztlichen Ab handlungen gewandt hat, folgendes: .Und endlich — was in dasselbe Kapitel gehört: Hört auf, lateinische Rezepte zu schreiben! Was soll das veraltete „ttp." noch in einer Zeit, wo alles Deutsche sich zu solcher Kraft und Höhr entfaltet? Hört auf mit der ängstlichen Zünstelci und Geheimnis tuerei. Hört aus, euch m den falschen Nimbus des Arztes der .sogenannten" guten alten Zeit mit feiner wichtigen Amtsmiene und mit dem goldenen Knaus am Spazierslock zu bullen! Kein Mensch glaubt euch diesen Nimbus, kein Mensch glaubt mehr, daß hinter eurem ».^cicium tzvOrootzloricum ciilutum' etwas Geheimnisvoll^ Wichtiges stecke. Und die paar, die es glauben, die laßt nur laufen. Zhr gewinnt dadurch viele andere mehr, die heute zum .volkstüm lichen" Kurpfuscher laufen. Glaubt auch nicht, daß in der guten allen Zeit das Vertrauen zum Arzt niik seiner Geheimtuerei des wegen größer war. Lest die Schriften von jener Zeil, von den Alten herab bis zu Molare: man spottete und höhnte über die Schwächen und die .Pseudowlssenschaftlichkcit" des Arztes genau so wie jetzt, man machte sich über ihn lustig und — wenn man krank war, lief man genau so ängstlich zu ihm wie heutzutage. Darum weg mit diesem alten Zopf. Schreibt ruhig: Ausguß von Finger- hulbläktern 1,0:180.0. Natrobenzolsaurcs Koffein 1,0, Himbeer sirup bis 200,0. Verständigen sagt es genau so viel wie das Alle, ja mehr — es zeigt ihnen, daß ihr natürlicher und ossener sein wollt." Die ärztliche Rezeptschreibweiie ist allerdings reformbedürftig, bemerkt dazu die .Pharmazeutische Zeitschrift". Auch die u n - deutlicheHandschrist derAerzte ist schon ost getadelt worden, hier müßte die Reform einsctzen. Aber die lateinische Verschreibweise wird sich, solange die amtliche Nomenklatur der Arzneimittel in Arzneibuch, Arzneitaxe und auf den Apokbcken- standgefäßen die lateinische ist, nickt so ohne weiteres beseitigen lasten. Die lateinische Form besitz? gegenüber der deutschen Ans- drucksweise den Vorzug größerer Kürze und Klarheit. Dieser Ilm stand wird noch m?br als der Hintergedanke, den ärztlichen Rezepten etwas .Geheimnisvoll-Wichtiges" zu verleihen, für ihre Beibehaltung entscheidend sein. --- Eine bedeulsame GegenwarlSaufaabc. Wir werden um die Auf nahme der folgenden Zeilen gebeten: Zur Mitarbeit an einer bedeut samen Gegenwartsausgabe wird von der .G e s e l l s ch a f t z u r F ö r d e - „Der Weltkrieg in der Medaille". Reich illustrierten Prospekt, die Bilder aller Heerführer enthaltend, versendet die Münzenhandlung »oder« »eil Xvkt., Berlin 8ZV. 66, Wilhclmstr. 46/47, gatiS u. franko. r. Lernet GalemALeikttm GalemGolö AlgcuvÜen. ^V/Ulkvmmensts Uedssyade! 8. US 3Kl 4 2 s s 10 phclLKK. 2O8ik^eI6lX)3lnküLLiAv«pQckt pMvchpe»! LVPLVorto! Orient. iLdaku/zoarutten-kidr. Dresden 55 FFU S//SF» um/ emp/e^/en m retc/rex ^r/zu)ci/»Z
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