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MMMmHeuMMVuMaM r Ehrlich ^rsi GcjchSstoPcttc o >?hrUch?Äa" ^ i^)oftüoerv>eijuaA ^ ^:vber^«ipz^od^c kmrch' Kreirzbaod. an ÄichtmltalÄrsr in r , ^ - ^ S,emplar.r ^HAeMinöÄBÄ'stMereMs'ö'e^ ^ 6. N Di. statt IS M. Stellengesuche werden mi^101>s. pro ^ M« >ac Mch^t" ^ Nr. SS7. Leipzig, Sonnabend den 4. November 1818. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Deutscher Verlegerverein. Waren-ümsatz-Stener. Das Gesetz über den Warcn-Umsay-Stempel stellt auch den Verleger vor die Frage, ob er diesen Stempel selbst tragen oder versuchen will, ihn auf seine Abnehmer abzuloälzen. Nach unse rer Auffassung geht die Absicht des Gesetzgebers jedenfalls da hin, daß der Umsatz der verschiedenen Gewerbetreibenden be steuert und von diesen selbst die Steuer getragen werden soll. Der Waren-Umsatz-Sternpel soll den Umsatz, nicht den Verbrauch treffen. Man mag über die Zweckmäßigkeit und Berechtigring derartiger Umsatzsteuern denken, wie man will, so wird man doch diesen Sinn des Gesetzes nicht in Zweifel ziehen können. Auch würde der letzte Abnehmer, also der Verbraucher, die Steuer vier-, fünf- und mehrfach zu tragen haben, was voraussichtlich den Verbrauch herabsetzen müßte, während die an sich nicht all zu hohe Steuer das einzelne Glied in der Kette der Warenver teilung nicht zu schwer belastet. Wir glauben deshalb, unseren Mitgliedern empfehle» zu sollen, von einer Belastung der Steuer ihren Abnehmern (Sorti mentern, Barsortimentein) gegenüber abzusehen, dagegen aller dings auch unter keinen Umständen einzuwilligen, daß von den Lieferanten des Verlags die Steuer auf diesen abgewälzt wird. Sollten sich nach dieser Richtung Schwierigkeiten ergeben, so bitten wir um Mitteilung, damit gegebenenfalls der Verlag ge schlossen gegen derartige Versuche Vorgehen kann. Der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde hat in seiner Kundgebung vom 23. Oktober (Börsenblatt Nr. 249 vom 25. Ok tober d. I.) geglaubt, »namens seiner Mitglieder« erklären zu können, »daß er die bereits erfolgte und etwa weiter erfolgende Belastung des Waren-Umsatz-Stempels als gültig nicht an erkennt, und daß alle weiteren Bestellungen der Mitglieder der Deutschen Buchhändlergilde als auf diese Erklärung bezugnehmend anzusehen sind«. Der Vorstand empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, die »Zahlung des Waren-Umsatz-Stempels an das Barsortiment oder den Verlag zu verweigern und bereits belastete oder bezahlte Beträge zurückzufordern«. Wir müssen demgegenüber erklären, daß der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde keine Legitimation aufgewiesen hat, die ihn bevollmächtigt, im Namen seiner Mitglieder geschäftliche Abmachungen zu treffen oder bereits getroffene wieder aufzu heben. Seine Erklärung, daß Bestellungen seiner Mitglieder künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, ist nich tig. Derartige Abmachungen können nur von Firma zu Firma oder durch ausdrücklich bevollmächtigte Zwischenstellen getroffen werden. Teuerungszuschlag oder Rabatterhöhung? Randbemerkungen zu den Verhandlungen in Goslar. Das Sortiment, das schon im Frieden einen schweren Stand hatte, ist durch den Krieg in eine schwierige Lage gekommen. Darüber kann auch die Tatsache nicht hinwegtäuschen, daß viele Geschäfte einen normalen, manche sogar einen besseren Umsatz haben als vor dem Kriege. Am meisten leidet das wissenschaft liche Sortiment, einmal weil die Produktion an wissenschaft licher Literatur stark zurückgegangen ist und die ganze Intelligenz im Felde steht, dann aber auch weil cs schon im Frieden der un rentabelste Zweig des Buchhandels war. Da ist es kein Wunder, daß viele Sortimenter der sugge stiven Kraft des Gummistempels »10'!« Kriegsaufschlag«, den sie auf fast allen Warenrechnungen nusgedruckt sehen, zu erliegen beginnen und die Forderung nach einem solchen Aufschlag im mer mehr Boden gewinnt. Ein Sortimenter ging so weit, zu er klären, der Ladenpreis sei ein Minimalpreis, der sehr wohl über schritten werden könne, ohne zu bedenken, daß ihm dadurch der ! bessere Teil seiner werbenden Kraft genommen wird. Alle diese Bestrebungen sind gefährlich, denn sie rütteln an dem stärksten Eckpfeiler des Deutschen Buchhandels, dem festen Ladenpreis, der in jahrzehntelanger Arbeit aufgebaut wurde. Das gilt nicht nur von den willkürlichen Aufschlägen, die einen ! offenbaren Bruch des festen Ladenpreises darstellen, sondern auch ! von den bescheidenen »Besorgungsgebühren«, deren Nutzen, so ^ gering ist, daß der Schaden, der durch Verärgerung der Bücher- iäufec entsteht, kaum aufgehoben wird. Über den Nutzen derartiger Zuschläge ließe sich reden, wenn die Aussicht bestünde, daß sie allgemein eingeführt und durch den Börsenverein geschützt werden könnten. Es ist aber ganz ausgeschlossen, daß die Verleger darauf verzichten können, den Verkaufspreis nach H 21 des Verlagsrechtes und K 5 der Ver- kaussordnung selbst zu bestimmen. Sie würden sich daher an einen Aufschlag in irgendeiner Form nicht kehren, zu dem von ihnen festgesetzten Ladenpreise direkt an das Publikum liefern und Wohl gar diejenigen Wiedervcrkäufer begünstigen, die den Aufschlag nicht erhebe». Das gilt besonders von den Verlegern, die Sammlungen mit einem allgemein bekannten Ladenpreis heransgebcn, de» sic gewissermaßen als ihr Monopol betrachten, wie die Ullsteinbllcher zu 1 »K und zu 50 «s, die Langewiesche- Bände zu 1.80 «/k u. a. Selbst wenn es den Ortsvereinen ge länge, den Ausschlag in den eigenen Reihen einheitlich durchzu- führen, so würde durch Auchbuchhändler und Verleger eine Schleuderei grotzgezogen, Pie in Kürze die größte Verwirrung anrichten müßte. Wenn auch zugegebeu werden muß, daß die Beziehungen vieler Sortimenter zu ihren Kunden auf einem freundschaftlichen Vertrauensverhältnis beruhen, das auch die Belastungsprobe eines Aufschlages vertragen könnte, so ist doch nicht zu leugnen, daß die Bücher mit Vorliebe dort gekauft werden, wo sic billiger zu haben sind. Das Buch ist keine Ware wie eine andere, bei der immer die Möglichkeit besteht, daß ein höherer Preis eine Bürgschaft für ihre Güke ist, und darum muß jede Verwischung der Grenzen des festen Ladenpreises zum Nachteil des Sortiments ausschlagen. In allen Ländern, in denen der Preis des Buches durch die freie Konkurrenz bestimmt wird, gibt es nur buchhändlerische Warenhäuser und Verleger auf der einen, Zwergbetriebe nach Art der Pariser Bouquinisten auf der anderen Seite. Als ich vor Jahren Leiter eines bekannten Pariser Sorti ments war, sagte mir ein französischer Buchhändler, dem wir deutsches Sortiment lieferten: »Ich liebe die Deutschen nicht, 1368