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^OtlLSN Vie 1 VOV-tN»pk-ttkN« Der Ausschuß für Aktienrecht der Akademie silr Deut sches Recht hat vorgefchlcisien, wieder zu der in der Vor kriegszeit Üblichen Mindeststückelung von 1099 Mark sür Aktien zurückzukehren. Staatssekretär Schlegelberger hat sich in seiner Hamburger Rede diesem Vorschläge ange- schlosscn. Die Einführung -er 1909-Mark-Aktie bedeutet eine Verringerung der Aktionärzahl. Das ist auch beab sichtigt. Durch die größere Kapitalbeteiligung einer klei neren Zahl der Aktionäre soll die erstrebte engere Verbun denheit zwischen Unternehmen und Aktionär gefördert wer den. Die Maßnahme gehört also in den Kampf gegen die Anonymität. Zweifellos ist es für die Verwaltung einer Aktiengesellschaft leichter, ein persönliches Verhältnis zu einer beschränkten Anzahl von Daueraktionären zu finden, als mit der Menge der Kleinaktionäre Fühlung zu bekom men. Freilich darf man sich hier keinen Illusionen hin geben, was Staatssekretär Schlegelberger mit Recht hcr- vorgehoben hat, denn bei den großen Aktiengesellschaften wird cs kaum möglich sein, persönliche Bindungen zu schas sen. Aber man darf vermuten, daß ein größerer Aktien besitz das Interesse des Aktionärs am Schicksal des Unter nehmens, an dem er beteiligt ist, wachsen läßt und da durch ein gewisses Verantwortungsgefühl entstehen kann. Die Rückkehr zur 1099-Mark-Aktie ist noch in anderer Ve- zi-hung interessant Man muß 19 bis 15 Jahre zurück denken Auch damals wurde die Bekämpfung eines seelen losen Kapitalismus erörtert und überlegt, wie der Arbeit- nebmer stärker an seine Arbeitsstätte gebunden und so der Klassenkampf überwunden werden könnte. Man schlug vor, diesem Ziele durch Mitbesitz, der zugleich Gewinnbeteili gung cinschloß, näherzukommen. Das setzte natürlich eine möglichst kleine Stückelung der Aktien voraus. Die Kritik betonte daß der Mitbesitz für den Arbeiter und Angestell, ten auch beträchtliche Nachteile haben könne, weil er dann bezüglich des Arbeitsplatzes und der Vermögensanlage das gleich.' Risiko tragen müßte, also im Falle eines Zusammen bruches doppelt geschädigt werden würde. Die Krise hat die Berechtigung dieses Einwandes bestätigt. Aus dem gleichen Grunde ist sa das Verbot der Werksparkassen aus gesprochen worden. Die Einführung der 1099-Mark Aktie bedeutet das Ende de^ Bestrebungen, die Belegschaft durch Aktienbesitz zu Mitbesitzern zu machen. Das ist nicht zu bedauern, zumal diese Dinge nur Theorie geblieben sind und die Verbindung zwischen Betrieb und Belegschaft heute durch die Idee der Betriebsgemeinschast geschaffen wor den ist. ^iui» ein 6esun6ei» ei»k3It «len knkttol Von einem A n e r b e n g e r i ch t ist der Antrag einer kinderlosen Witwe, ihrem Schwestersohn, der zugleich Patenlind ihres verstorbenen Mannes ist und seit vier Jahren die Wirtschaft auf dem Hofe führt, zum Anerben zu berufen, mit der Begründung abgelehnt worden, daß dieser wohl zur Zeit zur Bewirtschaftung des Hofes imstande sei, jedoch nicht als Anerbe berufen werde» könne, weil er zu einer erbkranken Familie ge höre. Das Neichserbhofgesetz wolle das Bauerntum als Blutquclle des dcutsclzen Volkes erhalten. Das sei aber nur möglich, wenn diese Blutquelle auch gesund sei. Man müsse deshalb davon ausgchcn, daß die Erbhöfe nur in der Hand von erbgesuuüen Familien fein sollten. Zu ihnen könne die Familie des zum Anerben Ansersehencn nicht gerechnet werden angesichts der hohen Zahl von Fälle» gei stiger Erkrankung. Es bestehe nach einem amtsärztlichen Gutachten die große Gefahr, daß auch unter den etwaizen Nachkommen des Betreffenden wieder Fälle von Geistes krankheit austrätcn. Die gegen diesen Beschluß eingelegte Beschwerde ist von dein Landeserbhofgericht in Celle mit Entscheidung vom 17. Mai 1935 s.3 We 662'35) für begrün det erklärt worden. In der Entscheidung wird u. a. aus geführt: Das Gesetz verlangt nicht von einem Anerben, daß er zu einer erbgesunden Familie gehört, es hat sich vielmehr damit begnügt, an den Erben das Erfordernis zu stellen, daß er selbst bauernsähig ist, d. h. im vorliegenden Fall vor allem, daß er geistig gesund ist. Nach dieser gesetz lichen Regelung kann also eine Person auch dann zum An erben bestimmt werden, wenn sie an sich gesund ist, aber zu einer erbkranken Familie gehört. Es geht nicht an, die Erfordernisse an den Anerben, die das Gesetz aufgestellt hat, zu erweitern und an die Berufung eines Anerben strengere Anforderungen zu stellen. Es wäre auch unbillig, Aus den GerlKtslalen „Internationaler" unschädlich. Der Mann mit den 1000 Namen. — „Gutsbesitzer aus Polen". Berlin, 18. Sept. Der „Internationale" Apollon Klamosf sührte ein Doppelleben. Er bewohnte im Berliner Westen mit einer Frau Wasielewski gemeinsam eine Wohnung in einem gut bürger lichen Hause. Er gab sich als einen Gutsbesitzer aus Polen aus, der in Berlin die Rente aus seinem Gut verzehrte. Er ver kehrte In soliden Familien der Nachbarschaft. Und er sing auch Liebschaften mit verschiedenen Frauen an. die nicht ahnten, daß Apollon» polnisches Gut im Mond lag und dah er seine angeb liche Rente aus Hoteldiebstählen bezog. Datz rin Lebemann wie Apollon, der gutsituierte Guts besitzer, abends viel ausging und dann erst lange nach Mitter nacht zurüchkam. nahm nicht weiter wunder. In dielen Stunden spielte Apollon dann seine zweite, seine unbürgerliche Rolle als ein Hoteldieb rassinierter Arbeitsweise. Unter irgend einem falschen Namen, als Russe, als Rumäne, als Franzose, als Schweizer trug er sich in die Meldezettel des von ihm heim- gesuchten Hotels ein. In seinem Zimmer angelangt, bohrte er dann seine Beobachtungslächer in die Tür, die ihm erlaubten, genauestens Kommen und Gehen seiner Zimmergegenüber zu erkunden. War die Dame oder der Herr die er aufs Korn ge nommen hatte, ausgegangen, so drang er in das »erlassene Zimmer ein und raubte, was er fassen konnte. Nach getaner Arbeit verschlotz er dann seine Bohrlöcher mit Kaugummi und eine ganze Familie von der Erbfolge in einem Hof auszu« scksiießen, weil sie nicht vollständig erbgesund ist. Denn es können sich auch in einer erbkranken Familie immer noch zahlreiche erbgesunde Mitglieder finden, die für die Bewirt schaftung des Erbhofes geeignet sind. Wie die erwähnte Entscheidung weiter aussührt, be steht auch kein Bedürfnis, die gesetzlichen Anforderungen an die Person -es Anerben dahin zu erweitern, daß er zu einer erbgesunden Familie gehören muß. Das Gesetz er fordert, daß derjenige, der einen Erbhof er halten soll, bauernfähig ist, also vor allem auch gei - st i g gesund. Gehört der Anerbe zn einer erbkranken Familie, so kann von dieser Familie immer nur ein geistig Gesunder als Anerbe eintreten. Die Geisteskranken -er Familie scheiden ohne weiteres für die Uebernahme eines Erbhofes aus. Dieser Ausscheidungsprozesz wieder holt sich so lange, bisdie Familiekeinen Gesun den mehr aufweist. Dann fällt der Hof an einen familienfremden Gesun-en, der entweder durch den letzten Gesunden der Familie oder durch den Neichsbauernsührer ernannt wird. Auf diese Weise wird -urch einen langsamen Ausschei- dungsprozeß nach und nach die erbkranke Familie vom Hofe ausgeschlossen. Eie darf aber so lange auf dem Hose blei ben, als sie noch ein gesundes Mitglied aufweist. Durch diese Regelung, die auf die Bedürfnisse der Familie scho nende Rücksicht nimmt, wird erreicht, daß i m in er nur ein Gesunder den Hof erhält. Das ist -as Ziel, das dem Neichserbhofgesetz vorgeschwebt hat und das es auch in schonendster Weise erreicht. Llmsangrelche militärische Vorbereitungen in Aegypten Truppenoerstärkungen an der Westgrenze ' Kairo, 18. Sept. Di« ägyptischen Zeitungen beschäftigen sich jetzt ein gehend mit der Frage der militärischen „Vorsichtsmaßnahmen" ihres Landes. Danach bemühten sich die britisckzen Militärbe- bnrden nm genaue Angalxn über die Straßen nach -er west lich gelegenen Wüste und um die Schaffung von telefonischen und telegrafische» Verbindungen dorthin. Die ägyptischen M- hörden solle» bereits eine Aufteilung und Verstärkung der dort vorhandenen Streitkräfte vorgenommen haben. Während die ägyptischen Grenzbehörden die ütewegungen italienischer Trup pen jenseits der Grenze genau überwachen, stellten die Italiener bereits an mehreren Stellen eine Sperre aus Drahtverhauen her. Ein Teil -er vor Alerandrien liegenden britiscl)en Flotte ist inzwischen nach Part Said und dem Roten Meer verlegt worden. Einige Schiffe bleiben vor Suez und Ismailia, andere liegen vor Port Sudan. Die S u e z k a n a l z o n e wird stark überwacht. Der Bevölkerung ist das Betreten bestimmter Bezirke streng stens verboten morden. Tie britischen Behörden sind bei Ilm Saud ivegen der Ueberwachung der Küste des Heüschas vor stellig geworden. Ter Standpunkt der ägypliscl-en Natioualpartci lWasd) soll in der Weis« festgelegt worden sein, daß es Aegyptens Auf gabe sei, im Notfälle einen Verteidigungskrieg zu führen, dies jedoch nur, falls italieniscl» Truppe» Aegyptens Grenz« ülier« schreiten sollten. Anderenfalls müsse Aegypten strengst« Neu tralität wahren. Ter Führer der Wasdpartei hat zwecks Tar- legung dieser Ausfassung eine große politische Rede sür den 29. September anqekündigt. Der Mus hat die Kronschähe versteckt Nach Gerüchten aus Addis Abeba soll der Negus seine Juwelen in Sicherheit gebracht haben. Ti« Juwel«» wurden in einer aus Beton gebaut«» Teckung unterge bracht, die besonders zu diesem Zwecke errichtet wurde. Cs wird streng geheim geholten, wo sich das Versteck befindet. Unter den Iuivelen befindet sich auch die Krone des Kaisers Theodor, die Lor- Napier anläßlich der Schlacht von Magdala erbeutet hatte und die später, im Jahre 1927> als Geschenk des Königs Georg V. dem Negus zurückgegeben wurde. Unter ihnen befindet sich ferner eine goldene Kette, die nach der Legende der Königin von Saba gehört hat und die von sämt lichen Kaiserinnen Aethiopiens getragcn wurde, ebenso auch die Krone und -äs goldene Zepter, die gleichfalls Geschenk« König Georgs V. sind. polizeiliche VerWung durch das Telephon NSK. Gelegentlich einer Klage vor dem Badi schen V e r w a l t n n g s ge r i ch t s h o s hatte dieser sich mit der Frage zu besclmfligen, ob eine Klage gegen eine polizeilici)e Verfügung zulässig sei, auch wenn diese nur sernmündlich er öffnet worden ist. — Das Gericht httt, wie die „Iurislisck>e Wochenschrift" UGli, Seite 2979, miUeilt, diese Frage lxjaht. Hierzu hat es nusgesührt, es sei nicht zu l>eanstan-en, daß die Polizei ihre Verfügungen sernmündlich den Betroffenen milteile. Der moderne Verkehr mache es erforderlich, daß sich die Polizeiliehörde lxi Erlassen von Bersügungen eiliger Art des Fernsprechers bediene. Staatsfeindliche Organisationen unter religiösem Deckmantel verboten Berlin, 18 Sept. Aul Grund der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat sind die Gemeinschaft „Tic Wiedertäufer", die Vereinigung „Soziale Gemeinde Gottes" nnd der „Bund der Kämpfer sür Glaube und Wahrheit" vo» der Geheimen Staatspolizei sür das Gebiet des Freistaates Preu ßen a u s g e I ö st und verboten worden In den G rün - den wird ansgeführt, daß die Lehre der Gemeinschaft „Tie Wiedertäufer" geeignet sei, volksschädigend, oerwirrend und irreführend auf die Bevölkerung zu wirken. Tie Veranstaltun gen der Vereinigung „Soziale Gemeinde Gottes" könnten als religiöse Betätigung nicht angesehen werden, vielmehr stehe die magische Kunst der Heilung Kranker und anderer spiritistisch"!? Unfug im Vordergrund. Ferner sei sektgestellt worden, daß unter dem Deckmantel der religiösen nnd sozialen Betätigung Zusainmenkünste ehemaliger Stoatsleinde slattgekunden haben. Auch im „Bund der Kämpfer für Glaube und Wahrheit" fei eine ausgesprochene anlinationalsozialislische Einstellung sest- gestellt worden. Der von Gschnapur" Ter Hochstapler mit dem eigenen Rennstall. Berlin, 18. Sept. Ter bereits wegen Betruges im strafverfckärften Rückfall vielfach vorbestrafte 29jährige Kielmutb Bickel, der in der Oeffcntlichkeit als junger Mensch sckmi hinreichend bekannt geworden war. als er vor mehreren Kahren die Rolle eines Fürsten von Escknavur zu spielen versuchte, beschäftigt wieder einmal die Berliner Kriminalpoliwi. Während sich Bickel in früheren Jahren mit kleineren Schwindeleien und Betrügereien begnügte, indem er Hotels, Pensionen und vornehmlich Inhaber non Ladengeschäften schä digte. wird er jetzt beschuldigt, sich widerrechtlich ungefähr -19 999 Reichsmark in einigen Fällen der Untreue ungeeignet zu bähen. Auf ulken Gebieten, nuf denen Bickel lich versuchte, mackte er unter hochklingenden Namen, n"? z. B. Freiherr non Könitz, Hans non Brahm, Fürst von Eschnapur, seine dunklen Geschäfte. Stearin und verließ dann mit seinem 9?aub ohne Hast das Hotel durch den Hauptausgang, indem er sich den Anschein gab. als hätte er noch einen nächtlichen Bummel vor. Seine Hotel rechnung blieb er natürlich schuldig. 29 Fälle von Hateldiebstäblen lind dem unerwünschten Gast nachaewiescn und van ihm eingcstanden. In Wahrheit wird die Liste seiner Diebstähle wohl ln'deutcnd länger sein, aber schon die von ihm selbst eingestandenen genügen, ihn als einen in hohem Maße gemeingefährlichen Gauner zu erkennen. In Frankreich ist er zweimal zu mehrjährigen Gesängnisstrafen verurteilt und ausgewiesen worden. Auch die Schweiz hat ihn bestraft und dann als lästigen Ausländer über die Grenze ge schasst. Dann hat er Tenlsckland ausgesucht. Nach Rußland, sagt er vor Gericht, kann er nicht wrück. Dort fürchtet er, tot geschlagen zu werden. Bolen, Apollons Heimat, verzichtet gleichfalls gern nns seine Kseimkehr. In Frankreich, der Schweiz und nermntlich auch in anderen Staaten Eurovas, darf sich der Internationale gleichfalls nicht mehr sehen lasten. „Was wollen Sie machen", fragt der Gerichtsvorsitzende, ..wenn Sie hier Ihre Strafe abgesesten haben?" „Ich gehe nach Paraguay", an«wortete rasch der Angeklagte, „ich habe schon an den Konsul geschrieben". Auch Paraguay wird sich sicherlich für einen Einwanderer von Apollons „Fähigkeiten" bedanken, lind vorläufig ist Apollon Klamosf ja auch der Sorge nm das Land, das er künstig mit seiner Gegenwart beolücken wird, ent hoben. Denn die Straskamer verurteilte Apollon Klamosf, den „Internationalen", wegen fortgesetzten Diebstahls und fort gesetzten Betrugs zu st Jahren Gefängnis. In den letzten Jahren war Bickel aus säst sämtlichen Renn bahnen Berlins mit feiner Freundin, der er im Berliner Westen eine vornehme Wohnung zur Verfügung gestellt hatte, eine be kannte Erscheinung. Er unterhielt sogar selbst einen Rennstall mit 12 Pferden. Im August vorigen Jahres wurde er jedoch von der Obersten Behörde für Traberzucht und Traberrennen für immer von allen der Traberordnung unterstehenden Trab rennbahnen Deutschlands ausgewiesen und zn einer Geldstrafe von 5909 RM. verurteilt. In geschickter Weise verstand es der Hochstapler, sich van der Zahlung dieser 5009 NM zu drücken. Sein Ausschluß erfolgte wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Hamburger Bahnrichter, der sein Pferd disgualifiziert hatte Der Gesuchte ist seit dem 13. d. M. flüchtig und hält sich offenbar in Berlin verborgen. Theaterbrand in Prag Prag, 18. Sept. Wenige Minuten nach Eröffnung der Abendvorstellung lm Prager Ständetheater brach auf der Bühne ein Brand aus, der von den Prager Feuerwehren zusammen mit den Vühnenangestellten im Laufe non 29 Minute» bewältigt werden konnte. Tie Ursache des Brandes dürfte Kurzschluß gewesen sein. Die Kulissen und der Schnürboden des Theaters wurden durch den Brand vernichtet. Lurch die Geistesgegenwart der Schauspieler, die das Publikum dadurch beruhigten, daß sie den Bühnenbrand als zur Handlung des ausgesiibrten Werkes bezeichneten, wurde eine Panik verhindert. Nachdem der eiserne Vorhang niedcrgegangen war wurde das Theater vom Publikum in voller Ruhe geräumt. Das Unglüüsauto von Wnacht wird im See versenkt Auf König Leopolds Befehl. Brüssel, 18. Sept Noch vor seiner Abreise nach Oberbayern hat der belgische König den Befehl erteilt, daß das llnglücksanto. das bekanntlich aus dem See, in den es gestürzt war. gehoben worden mar, wieder im See versenkt werden soll. Nichts, aber auch gar nichts mehr soll den König an das furchtbare Unglück erinnern, das sich an den lieblichen Ufern des Bierwaldstätter Sees, auf der Straße nach Küßnacht, zuaetraaen bat Dem Wunsche des Königs von Belaien n't tafon. Rechnung getragen worden. Der stark demolierte Wagen ist von der Garage, in der er bisher stand, mit einem Raupenschlepper an Ort und Stelle gebracht worden. Im Rahmen eines kurzen Aktes ist dann der Todeswagen an der Stelle, wo die Königin Astrid tödlich verunglückte, dem nassen Element überaeben mor den. Die Zeit wird ein übriges tun. nm die Traaödie der eine Königin zum Opfer fiel, vergessen zu machen. Bei der Zere monie in der Nähe von Küßnacht war außer einer großen Zahl von hohen Beamten der helvetischen Republik auch der bel» aische Botschafter in Bern anwesend Er hatte dem König sein Wart geben müssen, daß sein Wunsch und Befehl pünktlich und geimu ausgeführt wird. Aufregender Kampf im Ftuazeua mit einem Betrunkenen New york, 18. Sept. Der in den Vereinigten Staaten sehr bekannte Baseball-Spieler Koenecke hatte in der Nacht zum Montag in Detroit ein Sonderflugzeug nach Toronto gemietet. Koenecke war anscheinend stark betrunken: denn kurz vor der Landung sina er In dem Flugzeug wie ein Irrsinniger an zu toben und griff den Flugzeugführer sowie «inen von ihm ein geladenen Fallschirmabspringer an. Beide versuchten in der kleinen Kabine, den rasenden Koenecke zu äiberwältigen, bis der Flugzeugführer ihn In der Notwehr mit einem Feuerlösche« niederstreckte. Dem Flugzeugführer gelang es noch rechtzeitig, die Ma» schine abzusangen und eine Notlandung vorzunehmen, wobei da» Flugzeug allerdings stark beschädigt wurde. Bei der Landung stellte sich heraus, daß Koenecke tot war. Der Fallschirmabsprlnger hatte zahlreich« Bitz- und Kratzwun» den davongetragen. Gegen den Flugzeugführer und den Fall« fchlrmabsprlnger wurde formell ein Verfahren wegen Totschlag» eingeleitet. . Zur Erhaltung des Leichnams Lenin» muß der Sowjetstaat jährlich «tiva 200 900 Ni. ausgeden. Es muß nicht nur die Temperatur im Sarg unter dem Gefrier punkt gehalten werden, sondern es waren auch bereits vier Operationen notwendig, um der weiteren Verwesung Eini)att zu bieten, der die Todeskrankl)«it, der einst Lenin erlag, beson ders förderlich ist.