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Sächsische Volkszeitung : 05.09.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-09-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193509057
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19350905
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19350905
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1935
-
Monat
1935-09
- Tag 1935-09-05
-
Monat
1935-09
-
Jahr
1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 05.09.1935
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^otlLSN polttisekes Stpskneckt Augenblicklich sindet in Kopenhagen der VI. Inter nationale Kongreß für die Vereinheitlichung des Strafrechts statt. Zu diesem Kongreß, an dem auch deutsche Juristen teil nehmen, sind Vertreter von 36 Ländern und aller inter nationalen Einrichtungen des Rechts erschienen. Die mei sten Vertreter haben auch an dem Berliner Kongreß für Strafrecht und Eefängniswesen teilgenommen. Auf seiner Tagesordnung stehen eine Reihe von Problemen, die die Grenzgebiete von Strafrecht und Politik berühren: Aus legung des Begriffs „politisches Verbrechen", Auslieferung von Verbrechern, internationale Berichtigung der Presse und Bekämpfung des Terrors. Schon der erste Punkt, eine ge naue Definition zu geben, was eigentlich ein politisches Ver brechen sei, dürfte auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Diese Probleme lassen sich nicht „rein juristisch" lösen, wie dies die Wiener Schule um Hans Kelsen glaubt und was auch in Deutschland in den letzten Jahren herrschende Mei nung war. Jede politische Frage ist aber in ihrer Lösung wiederum weltanschaulich bedingt und die letzten Zusammen hänge zwischen Recht und Weltanschauung treten gerade hier Nar zutage. Die Auslieferung von Verbrechern beschäftigt schon seit vielen Jahren die internationale Diskussion. Der gegenwärtige Rechtszustand ist so, daß Verbrecher, die sich nach der Begehung der Tat auf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates oegeben haben, auf Grund gegenseitiger Verträge ausgcliefert werden. Eine Ausnahme hiervon bil den politische Delikte, bei denen eine Auslieferung nicht er folgt. Im vergangenen Jahr tauchten nun Vorschläge auf, die dahin abzielten, auch politische Verbrecher auszuliefern, wenn sie einen Mord begangen haben. In ähnlicher Rich tung gehen die französischen Vorschläge, zu denen die bekann ten Attentate auf den lugoslavischen König und den fran zösischen Außenminister in Marseille im Oktober vergange nen Jahres den unmittelbaren Anlaß gaben. Die sranzdsi schen Vorschläge sind bereits dem Völkerbund vorgelegt wor den, der gleichzeitig aufgefordert worden ist, de» Entwurf eines entsprechenden mehrseitigen Vertrages auszuarbeiten. Diese Vorschläge verlangen die Schaffung eines inter nationalen Strafgerichtshofes, der zur Abur teilung von Terrorakten einzelner Personen zuständig sein füll und zwar in den Fällen, da ein Staat einen politischen Verbrecher nicht ausliefern will oder daß der Staat, gegen den die Tat sich richtete, ihn nicht selbst aburteilen möchte. So vorsichtig diese Vorschläge sind, bestehen doch erhebliche rechtliche und politische Bedenken gegen ihre Verwirklichung. Von der Möglichkeit der Aburteilung von Staaten wegen terroristischer Propaganda in anderen Staaten ist abgesehen worden. Gegen die Institution eines internationalen Straf gerichtshofes bestehen auf deutscher Seite erhebliche Be denken. Denn die Tätigkeit früherer internationaler Ge richtshöfe ist allzu bekannt. Wir brauchen nur an die inter alliierte Regierungs- und Plebiszitkommission für Ober schlesien zu erinnern oder an den Obersten Gerichtshof im Saargebiet. Auch das Begehren der Eutcntestaaten auf Auslieferung der sogenannten Kriegsbeschuldigten zur Ab urteilung vor internationalen Gerichtshöfen ist heute, nach 16 Jahren, noch in wenig guter Erinnerung. Von beson derer Wichtigkeit wird auch die Frage sein, wie die Verich- Ügung in der Presse international geregelt werden kann. Es besteht zwar bisher tn fast allen Staaten mit einem eigenen Pressegesetz die Einrichtung des Nerichtigungs- auspruchs. (In Deutschland ist es der bekannte Paragraph 11 des Reichspressegesetzes.) Eine internationale Regelung ist jedoch heute noch nirgendwo durchgefllhrt. Hier dürfte auf den, Kongreß wohl am ehesten eine einheitliche Auffassung erzielt werden können. U/iikei'spi'ücfie In ihrer Nr. 32 vom 10. August beschäftigt die Zeit schrift „Flammenzeichen" sich in einem längeren Aussatz mit der Frage: „Warum deutscher Klaube?" Sic tommt dabei zu folgenden Ergebnissen und Forderungen: Es muß also klar erkannt werden: 1. Zwischen der nationalsozialistischen und der christlichen Weltanschauung besteht eine unüberwindliche Gegensätzlichkeit 2. So lange die kirchliche Herrschaft über die Geistigkeit großer Volkskreise anhält, kann die unerläßliche geistige und gefühlsmäßige Untcrbauung der politischen Volksgemeinschaft nicht ersolgen. S. Sie muß aber erfolgen, damit die so segensreiche bis herige Arbeit der nationalsozialistiscl)en Führung durch neue Rückschläge in artwidrige utopische Lebensauffassungen l>ezw. durch das Festhalten weiter Bolkskreise an ihnen nicht wieder zerstört ward«. 4. Diese geistige Unterbauung der politischen Volksgemein schaft kann erst dann voll« Wirklichkeit werden, wenn alle Volksgenossen endgültig den magisch-suggestiven Einflüssen der chriftlick-en Kirchen entzogen sind: wenn sie, iveil sich religions los in der Gemeinschast nicht lelx-n läßt, in der Annahme eines einheitlichen Glaubens, der ihrer nordrassischen Veranlagung Sin Verwallungsslrelt um eine ehemalige Verflache Groß-Vcrlms 'Das Patronatsrecht des Fiskus. — In Groß-Berlin sind aus Landklrchen Stadtkirchen geworden. Das alte malerische Dorfkirchlein in Dahlem, eine der ältesten ek;emaligen Torskircl-en Groß-Berlins, und das Tah- Icmer Pfarrhaus, bildeten jüngst den Mittelpunkt eines Ver- waltungsstrcites, den das Oberverwaltungsgericht als letzte Instanz zugunsten des Fiskus als Palronatsl)errn der Kirche entschieden hat. Die Kirchengemeinde hatte die Kosten sür die Instandsetzung am Pfarrhaus und Gartcnzaun dem Patronatsherrn zugeschrieben, was dieser im Hinblick aus die verhältnismäßig günstige Lage der Kirchengemcinde *Dahlem ablchnte. In seinen U r t c i lsg r ü n d« n, die das Reichsverwal- tnngsblatt veröffentlicht, geht das O'LG. davon ans, daß im Gebiet der ehemaligen Kurmark das Märklsci)e Provinzialrecht, in erster Reihe die Visitation»- und Konsistorialordmmg des Markgrafen Johann Georg von 1573 gleichermaßen für Privat« wie sür fiskalische Patronate gilt. Im Gegensatz zur ersten Instanz, dem früheren Bezirksausschuß Berlin, stellt aber das OVG. fest, daß das Gesetz über die Bildung der neuen Stadt gemeinde Berlin vom 27. April 1620 den Charakter der Dahle m er Kirche als einer Dorskirche grund legend geändert habe. Denn nacl)dem der ehemalige Guts bezirk Dahlem ein Teil der neuen Stadlgemeinde Berlin ge worden war, habe die Dahlemcr Kirch« ausgchört. eine Land- kirä-e im Sinne der Bestimmungen über die Kirchenbaulast zu sein und sei zu einer Stadtkirche geworden. entspricht, und ihrer freien Entfaltung keine Hindernisse in den Weg legt, sich auf dem Boden wahrer Duldsamkeit mitein ander verständigt haben werden . . . Die Verwirklichung dieser durchaus logischen Forderung muß zunächst von allen Deutsckpm angcstrebt werden, die den Nationalsozialismus als das einzige Elexier zur Wieder erweckung aller wertvollen Erbkräfte der Nardrasse bereits er kannt haben. Sie sind deshalb vornehmlich zu dieser Ausgabe berufen, weil sie als überzeugte und echte Ratio- n a lsoz i a l i st e n selbstverständlich aller kirch lichen Bindungen schon ledig sind. Sie müssen es ja sein, weil ihr Wissen um und ihre Begeisterung für den heroischen Charakter des nordischen Menschen es ihnen unmög lich machen, einem Glaubenssystem anzuhängen, das von seiner Gefolgschaft das Eingeständnis der Siindhastigkeit und Un würdigkeit, Demut, Kasteiung, Selbsterniedrigung, Feindesliebc, Unfreiheit und Erduldung von Unrecht und Schmach als ver dienstlich und tugendhaft verlangt . . . Tas einzige Mittel zur Befreiuung ist die Flucht aller in einen deutscher Art gemäßen neuen Glauben, der sich aus den rassischen, aus den nationalen und aus den sozialen Erkennt nissen aufbaut, die das Dritte Reich geschossen haben und al lein fähig sind, die systematisch eingeschläserten Urkräfte des nordischen deutsäpm Mensel;«» zu neuem Leben zu wecken. Jeder einzelne wahrhafte Nationalsozialist trägt eine per- sönlict,« Verantwortung für das Gelingen dieses Neuwerdens im Geiste." Da ähnliche Behauptungen und Forderungen gerade neuerdings auch von anderen Blättern immer lauter im Namen des Nationalsozialismus aufgestellt werden, müssen wir mit aller Klarheit einiges seststcllen: Der Führer und Reichskanzler erklärt mit Nachdruck: „Aufgabe der Bewegung ist nicht die einer religiösen Re formation, sondern die einer politischen Reorganisation." „Die Bewegung sieht in beiden religiösen Bekenntnissen gleich wertvolle Stützen sür den Bestand unseres Balkes." „Die nationale Regierung steht in den beiden christlichen Konsessionen die wichtigsten Faktoren zur Erhaltung des Volks tums." „Der Nationalsozialismus ist weder antikirchlich noch anti religiös, sondern im Gegenteil: er steht auf dem Boden eines wirklichen Christentums." Und da kommen nun die „Flammenzeichen" und gei stesverwandte Blätter mit der dreisten Behauptung, cs be stehe eine „unüberwindliche Gegensätzlichkeit" zwischen der nationalsozialistischen und christlichen Weltanschauung, und es sei für jeden echten Nationalsozialisten „selbstverständ lich", daß er sich von der Kirche losgelöst habe. In der Tat besteht hier eine „unüberwindliche Gegensätzlichkeit" — aber nur zwischen jenen Blättern und dem deutschen Führer. Der Führer hat auch noch anderes gesagt: „Ich stehe nicht an, zu erklären, daß ich in den Männern, die heute die völkische Bewegung in die Krise religiöser Strei tigkeiten hineinziehen, schlimmere Feinde meines Volkes sehe als im nächst besten international eingestellten Kommunisten " Wir überlassen cs den „Flammenzeichen" und ihren Kesinnnngsgenossen, zu überlegen, wie sic diesem sehr ein deutigen Urteile answcichen können. Sie mögen ja ruhig zu ihrer privaten Erbauung ihre „eingeschläserten Ur kräfte" in einer neuen Religion austoben. Wenn sie aber die Gründung einer solchen Religion als wesentliche Aus gabe des Nationalsozialismus bezeichne» und entivrechcnde Forderungen erheben, dann unterwühlcn sic osfcnkundig das nationale Werk des Führers. Der kommunistische Feuerüberfall auf das Neuköllner SA-Slurmlolal Ein Mordprozeß vor dem Berliner Schwurgericht. Berlin, 4. Sept. Vor dem Schwurgericht beim Landgericht Berlin begann gestern ein Mord- und Landsriedcnsbruchprozeß von mehr wöchiger Dauer. Die Anklage richtet sich gegen 25 ehemalige Kommunisten, denen versuchter und vollendeter Mord und schwerer Landfricdcnsbruch bzw. Beihilfe zur Last gelegt werden Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der nm 15. 10. 1031 durchgcsührte kommunistische Feueriiberfall auf das Verkehrs lokal des SA-Sturmes 21 in der Richardstraße 35 in Verjin- Neu Kölln. Bei diesem Ucbcrfall wurden durch Schüsse der Kommunisten der Gastwirt Heinrich Vöwc getötet und der SA- Truppfiihrer Rudolf Vorreiter sowie der Viehhändler Otto Matschat und der Zeuge Hermann Sawatzki schwer verletzt. Der blutige rote Terrorakt, durch den die Nationalsozia listen aus ihrem neuen Heim im damals noch roten Neukölln vertrieben werden sollten, fand im April 1032 sein erstes ge richtliches Nachspiel vor dem Schwurgericht beim Landgericht 2 Berlin. Von den 22 Angeklagten wurden damals zehn wegen Mangels an Beweisen sreigesprochen und die übrigen zu Ge fängnisstrafen von 8 Monaten bis anderthalb Iakren verur teilt. Ein weiterer Mittäter. Walter Guhl aus Berlin-Neu- Kölln, der zunächst mit Hilfe des Emigranteuapvarates der KPD nach Rußland flüchten konnte, war bald des Lebens im „Sow- jetparadics" so überdrüssig, daß er sreiwillia zurückkehrte und sich den deutschen Behörden stellte. Er wollte, wie er damals erklärte, „lieber tot im Landwekrkannl liegen als lebend in russischer Freiheit zubringen". Guhl wurde im Januar 1033 wegen gcmeinsckaftlichcn Totschlaas zu 10 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt. Nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus wurden die kriminellen Hintergründe des feigen Feuerübersalls noch einmal gründlich durchforscht. Die Ermittlungen führten dann zur Anklagecrhebung gegen 25 weitere Kommunisten, die sich im jetzigen Versab-cn zu verantworten haben Teuwieweit es gelingen wird, die Angeklagten voll zu überführen, muß der Verlaus der Hauptvcrhandlung eraeben 23 von ibnen haben allerdings ein volles oder teilweises Geständnis in der Vor untersuchung abgelegt. Immerhin wird sick die Aufklärung der ganzen Zusammenhänge sehr schwierig gestalten, da seit dem Feucrübersall auf dos Neuköllner Sturmlokal säst vier Jahre vergangen sind. Heute beginnt Aeichsanleihe-Zeichnung Vom 4. bis 16. Se p t e m her wird dem deutschen Sparer Gelegenheit geboten, sein Teil zum wirtschaftlichen und politischen Ausbau Deutschlands ixizulragen. 500 Millionen NM. 4t-prozentige Reichsschatzanweisungen liegen in dieser Zeit zur Zeichnung aus. Sie bedeuten angesichts einer zehn jährigen Laufzeit mit Tilgungsbeginn im sechsten Jahre — 20 Prozent des aufgelegten Betrages werden jährlich ausge lost — eine gut verzinslicl)« und liguidc Kapitalsanlage. Säuberung städtischer Vibstotheken Im Zuge der grundlegenden Neuordnung der Sladlbib- liothekcn hat die städtische Bücherei in Essen als erste den Entschluß gefaßt, Kriminalromane überhaupt für den Aus- leihcverkehr zu sperren. Diese Maßnahme wird damit begrün det, daß die Gelder öffentlicher Bibliotheken nicht dazu da seien, um die Phantasie der Leser durch Schilderung von Verbrechen zu erhitzen. „Ahnenehrung durch die bildende Kunst" Ahncnehrung durch die bildende Kunst ist das Kennwort einer großzügigen Werbung, die die Gaudiensistelle Essen der NS-Kulturgemeinde gemeinsam mit der Landcsstelle der Reichs kammer der bildenden Künste durchführt. Die Ahncnehrung bietet eine Unmenge von Auftragsmöglichkeiten sür den Künst ler und von Möglichkeiten zur geschmackvollen Bereicherung des Heims für jeden Volksgenossen. Künstlerisches Tafelgeschirr nut dem Wappen oder dem Zeichen seiner Familie. Stammtafeln, Stamm- oder Familientagcbücher mit künstlerischem Einband und schöner Ausgestaltung sollen Künstlern Arbeit und Brot, die Kunst aber ins tägliche Leben bringen. Bei Stadtkirchen sei nun die Rechtslage hinsichtlich der Psarrbaupslicht des Patrons eine andere als l>ei Darskirchen. Bei diesen habe nach dem Märkischen Provinzialkirci)enrccht der Patron, in diesem Falle also der Fiskus, auf jeden Fast zu den Baukosten beizutragcn, auch dann, wenn die Kirchen gemeinde selber dazu vermögend sei. Bei den Stadtkirclien habe der Patron nur subsidiär zu leisten, d. h. wenn das Kirel>envermögcn unzulänglich sei. Schon das sriilpire Ober tribunal habe den Rcchtsgrundsatz ausgestellt, daß bei Stadt kirchen die Kosten zu Pfarrbanten zunächst aus dem Kirchen vermögen bestritten werden müssen. Frlll>er habe sich das Kirchenvermögen der märkischen Pfarrkirchen im sogenannten „(gemeinen Kasten" befunden, über dessen Einrichtung die erwähnte Konsistorialordnung von 1573 nähere 'Llestimmungen trifft. Ein solcher Gemeiner Ka sten bestelle im früheren Sinne nicht mehr. Die Feststellung gen haben ergeben, daß die Dnhlemer Kircl-engcmeindekasse in derart günstiger Lage gewesen sei, daß die Leistung des strei tigen Betrages für sie überhaupt keine Roll« gespielt habe. Es wäre der Kirchenkassenverwaltung ohne jede Schwierig keit möglich gewesen, einige Ausgabeposten, insbesondere für den Organisten, aus die Kirct-enkass« zu übernehmen. Auch hinsichtlich des hier streitigen, verhältnismäßig ge ringen Betrages sür di« Instandsetzungsarbeiten sei die Kir chen Kasse zahlungsfähig geworden. Der Fiskus habe als Patron nur für den Fall unzureichenden Kirchen vermögens die Rcchtspslicht, nicht aber die Ehrenpflicht gehabt, zu Pfarrbauten beizutragcn und auch das nur sür die soge nannten Hauptmatcriallen. Die Revision der Kirchengemeinde Dak>l«n wurde daher vom OVG. zurückgewiescn. (VIN C 50/30.) Den Prozeß verloren, weil er nicht verheiratet war Köln, 4. Sept „Wenn Sie den Prozeß gewinnen wollten, halten Sie sich verheiraten müssen", sagte der Vorsitzende des Kölner Ar beitsgerichts zu einem fristlos entlassenen ledigen Melker, der auf Zahlung von Kiiudigungsentschädigung klagte Der Kläger wies darauf hin, daß lxi seinem Eintritt keine Verein barung über Kündigung getroffen wurde und mithin sür ihn die ortsüblicl)« Kündigung in Kraft trete. Der Vorsitzende be merkte darauf: „Das ist richtig, ober es ist hier ortsüblich daß unverheiratete Melker keinen Anspruch aus Kün.igung ha ben." Diese Bestimmung ist einoeiührt. als sich hcrausstellte, daß ledige Melker in einige» Fällen den Landwirten in der Kündignngszeit unberechenbaren Schaden am Vieh anaerichtet hatteiu Tie Klage mußte daher abgewiesen werden. Lieberfllhrung der Toten der „Eisenach" nach Bremen London, 1. Sept. Nach der amtlichen Totenschau am Mittwoch werden die Leichen der drei deutschen Seeleute, die bei dein Zusammenstoß ihres Dampfers, der „Eisenach", mit dem Schlachtschiss „Ra- millies" nm Freiing voriger Woche den Tod gesunden hoben, nach London übergesührt und von dort nuf dem Seeweg« zur Bestattung nach Bremen gebracht werden. Einweihung der neuen Stuttgarter Hütte Unter zahlreicher Beteiligung von Alpenvereinsmitglie- dern, besonders der Sektion Schwaben und von Vertretern des Hauptausschusses wurde am Montag die neue Stuttgarter Hütte im Arlberggebiet eingeweiht. Die Hütte liegt am Nordweitaus- läuser des Kopfspitzmassivs in einer Höhe von rund 2200 Meter. Zu Beginn der Einweihungsfeier gab Senntspräsident Cu- hor st-Stuttgart der Freude Ausdruck daß es der Sektion Schwaben trotz großer Schmierigkeiten gelungen sei, die Hütte zu erstellen. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses D i n k e l a ck e r-SIutlgart dankte der Sektion Schwaben für die neue Hütte und hob die Zähigkeit der Sektion bei der Ue- bermindung der Schwierigkeiten hervor. Französischer Boxer von seiner früheren Geliebten niedergeschossen Paris, 4. Sept. Der ehemalige sranzösisclp! Halbschwerge- michtsmeister im Boxen, Emile Le Brize, wurde am Dienstag mit zwei schweren Bauchschüssen in ein Krankenhaus cinge- liesert. In seiner Wohnung war es zwischen ihm und seinem früheren Arbeitgeber und dessen Frau zu einer heiligen Aus einandersetzung gekommen, in deren Verlaus die Frau aus den Boxer, der ehemals ihr Geliebter war, schoß. Trotz einer schivc- ren Bauchvcrletzung hatte Le Brize noch die Krast, der Frat« den Revolver zu entreißen und sic durch einen Brustschuß nieder» zustrccken. „Köthener Tageblatt" eingestellt Das „Köthener Tageblatt" ln Köthen sAnhalt) hat seiG Erscheinen eingestellt. Di« bisherigen Bezieher erhalten nui» mehr die parteiamtliche „Köthener Tagespost" zugestellt. Der preußisch« Ministerpräsident Hermann Göring tft nach der Meldung des „B. T." gegenwärtig In Ostpreußen, um das Elchwild zu besichtigen und an Ort und Stelle Maßnahmen zur Förderung des Elchbcstande» zu tressen.
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