Volltext Seite (XML)
Koms ^bweknmsknsknien Die am 18. November in Kraft tretenden Wirt- schaftsmaknahmen »egen Italien werfen bereits ihre Schatten voraus. Mit aller Kraft ist man in Italien bestrebt, sich für den wirtschaftlichen Boykott zu rüsten und vorzuberelten. Man spart bereits heute alle nur ir gendwie entbehrlichen ausländischen Waren. Die gleiche Sparleidenschaft ist bei den Rohstoffen und den le benswichtigen Erzeugnissen zu verzeichnen, an denen Italien Mangel hat. So hat die Koh le n a r m u t des Landes jetzt zu einer Spar- und Abwehr- matznahme geführt, die gerade zu alarmierend wirkt: Die itaftenisä-en Staatseisenbahnen haben der Oeffent- lichkeit mitgeteilt, daß einschneidende Veränderungen im Fahrplan vorgesehen sind und daß der Person enzug- verkehr in aller Kürze weitgehend unter bunden wird. —Aehnlich ist Italiens Zwangslage in der Treibstoff-Frage. Auch hier sind die staatlichen Maßnahmen entsprechend radikal. Der Beschlus; des berühmt gewordenen Bozener Ministerrates, die Um stellung aller italienisäzen Kraftwagen, soweit sie in« öffentlichen Verkehr eingesetzt sind, bis Ende 1937 auf Er satztreibstoffe gesetzlich zu verfügen, hat in Fachkreisen viel Staub aufgewirbelt. Das Gesetz bedarf zweifellos noch der Modifizierung durch Ausführungsbestimmungen. Es scheint nur unter dem Drum drohender radikaler Sanktionen verständlich. Es können nicht die ungeheu ren Folgen übersehen werden, die diese Massnahme auf die italienische Automobilerzeugung ausüben dürfte. Selbst wenn man die Militärkraftwagen ausnimmt, so bleibt die Umstellung von nahezu 380000 Kraftwagen und der laufenden Autoerzeugung auf andere Treibstoffe eine organisatorische, technisch und wirtschaftliche BelasUtng der italienischen Autoindustrie, die ihr den ebenbürtigen Platz im Kreise des internatonalen Autobaucs kosten kann. Es ist auch fraglich, ob die angestrebte Unabhängig keit überhaupt auf diesem Wege erreicht werden kann, denn auch die uns geläufigen Grundstoffe für heimischen Treibstoff sind in Italien nur spärlich vorhanden. Die schon angeführte Kohlenarmut verbietet eine ratio nelle Herstellung von synthetischem Benzin. In erster Linie ist wohl auch an Generatorbetrieb gedacht. Darauf deuten auch die schon länger bestehenden staatlichen Ver günstigungen für Holz- und Holzkohle-Aeneratorwagen hin. Aber auch hier liegen weitere Schwierigkeiten. Die Herstellung von Generatoranlagen in solcl-en Mengen er fordert erstens eine beachtliche zusätzliche Verwendung von importierten Metallen im eisenarmen Italien, und außerdem ist der Rohstoff für das Generatorgas, nämlich das Holz, in nicht hinreichendem Matze vorhanden. Ita liens Baumbestand ist äußerst schwach, das für den Gene rator ideale Buchenholz ist besonders selten. Auch an eine Erhöhung der italienischen Spritgewinnung zur Benzinstreckung ist gedacht. Die Schaffung einer grotzen Destillationsindustrie wird stark propagiert. Sie soll in absehbarer Zeit eine Erzeugung von 1 Mill. dz. wasser freien Alkohols ermöglichen. Wie weit freilich das Streck mittel Sprit mit der obenerwähnten Verordnung in Ein klang gebracht wird, müssen die Ausführungsbcstimmun- gen ergeben. Vie »»«ekllleke pkNekI rui- Mlselelslung in beides- oäei» tz.eden»ge1»tii- behandelt ein bemerkenswertes Reichsgerichtsur teil vom 10. 9. 1935. Es handelt sich um die Frage, ob und inwieweit Teilnehmer einer häuslichen oder ähn lichen engen Lebensgemeins6;ast einander auch ohne be sondere gesetzliche Vorschrift zur gegenseitigen Hilfelei stung in Leibes- oder Lebensgefahr rechtlich verpflichtet sind. Dem Sachverhalt lag eine Stellungnahme des Land gerichts zugrunde, welches die Ursache für den Tod einer Frau darin fand, datz die beiden Angeklagten der völlig gelähmten Frau keinerlei Pflege haben angedeihen, son dern sie völlig haben verwahrlosen lassen, während bei sorgsamer Hauspflege der Tod zwar im Hinblick auf das Rückenmarksleiden der Kranken nicht auf die Dauer hätte abgewenüet, aber doch um etwa drei Monate hätte hin ausgeschoben werden können. Dem Landgericht wurde auch im Ergebnis darin bei getreten, datz der Angeklagte, der die Kranke seinerzeit als Hilfskraft in feinen Haushalt ausgenommen und als Berliner lat-ollscher Pfarrer verurteilt Wegen Nichthissung -er Hakenkreuzflagge Das Berliner Schnellgericht »erhandelt« Sonnabend gegen de« iEjährige« katholische« Pfarrer Altert «oppenrath »«« »er Matthiaskirch« am Wi«terf«ldtplatz, der ««geklagt war, sich gegen da» Sleichsslaggeigesetz von, 18. September d. I. «ad vor alle« gegen di« daz« erlassenen Durchsiihrangsbestimmunge« de« Reich»i««»««inip«r» vo« 4. «ad S4. Oktaber v«rga«g«« z« habe«. Der Angeklagt« hatte bet der Beisetzung de» Bauleiters Loeper am SS. Oktober d. I. nur die Kirchenslagg« gesetzt, ob wohl da» Besetz ausdrücklich vorschrelbt, datz «u, di« Sieichssahne »ns öffentliche« BebSuden gehitzt werden darf. Vor Gericht gab der Angeklagte zu, datz er diese Bestim mungen gekannt habe. Zu seiner Verteidigung führte er an, datz er deshalb nur die Kirchenflagge gezeigt habe, weil er eine Hakenkreuzfahne noch nicht angeschasft hätte. Au» diesem Grunde hätte er auch schon am Erntedanktag di« Hissung der Haken- kreuzfahne unterlassen müssen. Weiter führt« der Angeklagte an, datz ihm zu Ohren gekommen sei, es würden Verhandlungen darüber gepflogen, datz an besonders bestimmten kirchlichen Feiertagen auch die Kirchensahne gezeigt werden könne. Des halb habe er auch noch mit der Anschaffung der Hakenkreuzfahne warten wollen, weil sie dann dieselbe Läng« wie die Kirchen fahne haben sollt«. Der Vorsitzende wies jedoch wiederholt dar aus hin, datz di« Preisdifferenz doch nicht so erheblich sei und man doch ruhig ein« Hakenkreuzfahn« hätte anschassen können, die ebenso grob wie die alte Ktrchmiflagge war. Staatsanwalt: „Und wenn Sie überflüssige Geldaus- gaben zunächst vermeiden wollten, brauchten Eie sich doch nur an di« zuständig« Ortsgrupp« der REDAP zu wenden, dl« Ahnen bei Schilderung Ihrer Verlegenheit gern «in« Flagg« teihweise zur Verfügung gestellt hätte." Ang«klagt«r: ^vara» hab« ich «eicht gedacht.* Familienmitglied bei sich behalten hatte, verpflichtet war, in ihrer Krankheit für sachgemäße Pflege zu sorgen. Es kann für den hier zu entscheidenden Fall auf sich beruhen, ob sich eine Nflicht zur Krankenpflege stets schon unmittelbar aus der — ausdrücklich oder stillschwei gend gemachten — Zusage, Wohnung und Unterhalt zu gewähren, und der Ausnahme in die Hausgemeinschaft ergibt. Nachdem aber die Frau so schwer erkrankt war, datz sie außerstande war, selbst das zur Erhaltung ihres Lebens Erforderliche vorzunehmen, hatte der Angeklagte als Haushaltungsvorstand die Rechtspflicht, die erforder liche Fürsorge zu treffen. In der Begründung wird auch auf die sittliche Wertung der Frage hingewiesen und betont, datz dem Willen der Gemeinschaft entnommen werden kann, datz Angehörige einer Gemeinschaft auch ohne besondere ge- etzliche Vorschrift oder vertragliche Bindung verpflichtet ein soften, dem Genossen dieser Gemeinscizoft Hilfe zu eisten, wenn er in Leibes- oder Lebensgefahr gerät, der er aus eigener Kraft nicht begegnen und zu deren Ab- wendnug er.auch fremde Hilfe nicht selbst Herbeirusen kann. Lin 6egenivni-ksdl>6 nus Soivselrukkanrl Der deutsche Journalist Dr. Hermann Pörzgen be suchte jüngst in einer Seitenstraße des verkehrsreichen Die Entschließungen des Sanktionsaussckuffes Genf, 4. November. Die vom Sanktionsausschuß am Sonn abend angenommenen Entschließungen besagen im wesentlichen folgendes: 1. Zv der Durchführung des Vorschlages Nr. 1 lKredit sperre) stellt die Konferenz fest, daß 39 Regierungen von Böl- kerbundsmitglicdern Maßnahmen getroffen haben oder gegen wärtig treffen, um die darin bezeichneten Finanzoperationen mit Italien und den italienischen Kolonien unmöglich zu maä>en. Alle Regierungen werden aufgesordert, dafür zu sorgen, dah die Kreditsperre gegen Italien spätestens am 18. No vember olle Rechtswirkungcn zeitigt. Die Regierungen, die noch keine Stellung genommen haben, werden aufgesordert, so bald wie möglich die Maßnahme» milzutellen, die sie gemäß der vorliegenden Entschließung getroffen haben. 8. Zu den Sanktionsvorschlägen Nr. 3 und 4 lEin- und Ausfuhrsankt.oncn) stellt die Konferenz fest, daß diele von 44 Völkerbundsmitgliedern angenommen worden sind und daß 8 weitere Mitglieder, die wegen ihrer Entfernung vom Sitz des Völkerbundes den vollständigen Wortlaut dieser Vorschläge verspätet erhalten haben, ihre Bereitschaft zur Prüfung mitgc- teilt haben. Auf Grund der eingegangenen Antworten wird der 18. November als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Wirtschaftssanktionen bestimmt. Alle Regierungen der Völkcrbundsmitglieder werden auf gefordert, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um diese Vter Verhaftungen Ein« Mitteilung der Slaatspolizeiftelle Llegnitz. Breslau, 4. Nov. Nach einer Mitteilung der VIegnißer Staats polizeistelle sind vier Personen in Schußhast genommen worden. Es handelt sich um den Major a. D. Fleischer aus Sallsch, Kreis Glogau, dem Sabotage des Wintcrhilsswerkes zur Last gelegt wird, um den Major a. D. v. Flotow, der die Bewegung verächtlich gemacht und gedruckte Bittschriften um Spenden verschickt hat, um die Landwirtin Scharscnschwerdt, die Greuelnachrichten über den Reichstagsbrand verbreitete und um den praktischen Arzt Dr. Ebert aus Greisfenberg, der sich über die Bewegung und die SS verächtlich geäußert hatte. pfttchlöeziig der „Völkischen Veobachterr" hei allen Vehöree» Berlin, 4. Nov. Der Reichs- und preußische Minister des Innern, Dr. Frick, hat unter Hiniveis auf seinen Erlaß vom 30. Oktober 1933 allen Behörden, die überhauvt im dienstlichen Interesse Zeitungen halten, den Bezug des „Völkischen Beobachters" er neut zur Pflicht gemacht. Die Durchführung dieses Erlasses sollen die vorgesetzten Dienststellen überwachen. Die Hauptver waltung der Deutschen Reichsbahngesellschaft und das Reichs- bankdirektorlum sind um entsprechende Anordnung sür ihren Dienstbereich ersucht worden. Staatsanwalt: „Sind Sie nicht innerlich ganz froh gewesen, dah Sie nicht geflaggt hatten?" Angeklagter: „Ganz im Gegenteil. Ich Hobe die Hakenkrruzflagge sogar auf unserem Jugendheim hissen lassen, obwohl ich nicht dazu verpflichtet gewesen wäre. Auch mein Pfarrhaus zeigte eine Hakenkreuzfahne. Eine böse Absicht lag bei mir nicht vor, ich wollte weder demonstrieren noch Anord nungen sabotieren." Der Staatsanwalt, der dann das Wort zu seinem Plädoyer nahm, erklärte, die Verteidigung des Angeklagten fei nicht stichhaltig. Es wäre für ihn ein leichtes gewesen, sich von irgend femand eine derartige Flagge zu beschaffen. Es kam ja gar nicht darauf an, wie lang die Flagge war, sondern nur auf die Bereitwilligkeit, Anordnungen der Regierung zu befolgrn Von feiten des Angeklagten ist rin Akt begangen worden, der zum mindesten äußerlich die Form einer Sabotage der Regierungsanordnungen darstelle. Dem Angeklagten sei nicht zu glauben, daß er innerlich gern bereit gewesen wäre, die Reichsflagge zu setzen. Um ihm Nar zu machen, daß di« Anordnungen des Staates auch von kirchlichen Stellen gern und willig befolgt werden müssen, beantrage er, eine Geldstrafe von 100 RM. zu verhängen. Da» Schnellgericht «er«»teilt« de« A«geklagt«» »egen Ver gehe«, gegen di« Verordn»«« zccr Dnrchsilhncug de» Reichsslaggeagesetze» vo» L4. Oktober ISIS z« 8g RM. Beldstnts, Hz», fünf Lage« Besängni». In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende, der Angeklagte hätte sich bet gutem Willen, bei Aufwendung der Kosten eine Flagge beschaffen können. Bei der Strafzu messung sei berücksichtigt worden, daß kein Nachweis einer staatsfeindlichen Gesinnung oder der Ad- ficht, Sabotage zu üben, geführt sei. Andererseits müsse nach- drücklich im Interesse der staatlichen Autori tät dahi« gewirkt werden, datz Anordnungen d«r Regierung strikt -«folgt werden. Da», was -er Angeklagt« vorbring», sei kein« Entschuldigung. Neivki-Prospekts in Leningrad eine russische Kirche, deren grellgelb und grün gestreifte Zwiebeltürme sein Auge auf sich gelenkt hatten: die berühmte Auferstehungs kirche. Er sah, wie Männer grotze Säcke von Lastautos abluden und in die Kirche trugen. Eine Bauersfrau mit einem Kinde an der Hand stand daneben, bekreuzte sich erschrockenen Blickes und stieg die Tr"ppen zum Innern der Kirche hinauf. Im Dämmerdunkel stand eine riesige Waage, auf der die Säcke beim Licht einer Glühbirne gewogen wurden. Im Schatten erklommen die Sack träger einen rieselnden, rutfchenden Berg von Linsen am Altar. Neue Linsen wurden dazugeschiittet. Der Altar ist schon nicht mehr zu sehen. An der Wand glitzert in tau send Steinchen ein Mosaik: Christus auf goldenem Hin tergrund. Die Linsen reichen ihm schon bis an die Brust. Bald wird er in den Linsen versinken. Unheimlich blickt er mit byzantinisch weitgeöffneten Augen durch den hei ligen Raum. Die Frau im Kopftuch ist aufs tiefste er schrocken. Erneut das Kreuzzeichen machend schaut sie scheu nach dem Kerl an der Waage. Der sieht gerade, wie der Journalist knipsen will. „Was tun Sie da, Ge nosse?" ruft er. Die Arbeiter halten inne. „Das kann doch nicht erlaubt sein", sagt einer in einem Anflug von Scham. „Nein", erklärt der Mann an der Waage. „Pho tographieren ist nicht gestattet." (Fst. Ztg.j Sanktionen aus allen Gebieten zu dem angegebenen Zeitpunkt tatfächlich dnrchzusühren. 3. Zu der Durchführung der Einsukrspcrre argen italienische Erzeugnisse wird beschlossen, daß gegen wärtig fällige Forderungen gegenüber Italien. insbesondere folche aus Clearingabkommen, deren Ersüsiuna durch die Sank tionen unmöglich geworden ist, ihrem Grunde nach nnd in ihrem Gegenwartswert, bestehen bleiben, ungeachtet ctivaiger ilalienn scher Angebote von Sachlieferungen an Zahlungsstatt. Bis zum Aufhören der Maßnahmen, die gegen Italien aus Grund von Artikel 16 der Völkerbundssaßung ergriffen worden lind, wer den die an den Sanktionen teilnehmenden Bölkerbundsmilglie- der sich gegenseitig Unterstützung leihe», um dahin zu wirken, daß Italien seine Verpflichtungen gegcnül'er den Glnubnzerstaa- ten in der gleichen Weife erfüllt, wie wenn es sich nicht der An wendung von Artikel 16 der Bölkerbundslatzung ausgesetzt hätte. Entsteht bis dahin für «inen der teilnehmenden Staaten ein be sonders schwerer Nachteil aus der Nichterfüllung der bezeichneten Forderungen durch Italien, so wird die gegenseitige Unterstüt zung gemäß Artikel 16 Absatz 3 besonders gcivertct, um diesen Nachteil durch alle geeigneten Mittel wieder gutzumachen. Der Ausschuß für gegenseitig« Hilfeleistung wird ein Ver zeichnis der in Betracht kommenden Forderungen auistellen und die Mittel zur Wiedergutmachung der erwähnten Nachteile prü fen. Die Frage der Erfüllung der lausenden Verträge !st durch diese Entschließung nach nicht geregelt. Hierüber wird der Wirtschaftsausschuß der Konferenz in der nächsten Wcxi>e sein« Beratungen sortsetzen. Göring über Kirche und Religion Saarbrücken. 4. November. In einer großen Rede im Rahmen einer Kundgebung in der Saarbrücker Wartburg ging der preußische Ministerpräsident Göring auch auf die Frage der Kirche und Religion «in :nd erklärte dabei, es sei Verleumdung, daß der Nationalsozia lismus gegen den Glauben, gegen die Religion und die Kirchen gerichtet sei. Wir sagen das nicht, so fuhr er fort, aus Taktik heraus, sondern weil wir wissen, daß der Deutsche am Glauben hängt. Das ist unsere eigene Einstellung. Wir sind eine poli- tiscl)« Partei, eine wc!la»scl>aul'cl>c Bewegung und befehlen nie mandem ein« bestimmte Konfession. Das Kat jeder mit sich selbst abzumachen. Di« Beziehungen zu Gott unterstehen Keiner staatlichen und keiner Parteikontrolle. So. wie der Nationalsozialismus sich zur Kirche stellt, denn er beschränkt sich auf seine staatlielien Ausgaben. so muß sich auch di« Kirch« mit de.n Nationalsozialismus abfinden. Mnifterpräfldent Göring weiht die neue Rhein- brülle bet Aeuwied Neuwied, 4. Noveml'er. Bei herrlickstem Herbslwetter fand am Sonntagvormittag die feierliche Einweihung der neuen Rheinbrücke bei Neuwied, die den Namen ..Herinann-Göring- Briickc" erhielt, durch den preußischen Ministerpräsidenten statt. Nach der Weihe verbrachle der Ministerpräsident gemeinsam mit der Gefolgschaft des Brückenbaues eine Feststunde und reiste dann nach Braunschweig ab wo er an der Tagung der Landes» und Aaujägermeister Icilnahin. Dr. Lippert erwirbt bas Goldene Reicks- und das SA-Sportabzeicken Berlin, 4. Nov. Der Staatskommissar der Hauptstadt Berlin, Dr. Lippert, der sich vor einiger Zeit mit Erfolg den sportlichen Lcistungs- priisungen zum Erwerb des Goldenen Reichssportabzeichens unterzogen hat, ist Sonnabend vormittag im Berliner Rathaus von Vertretern des Rcichsbundcs für Leibesübungen diese hohe deutsche Sportauszeichnung verliehen worden. Gleichzeitig hat Dr. Lippert auch sämtliche Bedingungen für den Erwerb des SA-Sportabzeichens erfüllt, das ihm im Lause der nächsten Woche ausgchändigl wird. Slaatskommifsar Tr. Lippert, der im 41. Lebensjahre steht, hat seinen Beamten mit dem Erwerb der beiden Sportabzeichen erneut ein Vorbild gegeben. Trotz stärkster Arbeitsüberlastung benutzte er jede freie Stunde zu intensivstem Training. Umso Häher sind die sportlichen Leistungen zu werten. 12 Zahre Zuckthaus beantragt Im Deoisrnprozetz gegen Schwester Schroers. Berlin, 4. Nov. Nach zweilagiger Verhandlung vor der vierten Strafkam mer des Berliner Landgerichts erhielt Sonnabend vormittag der Staatsanwalt das Wort zur Anklagerede im Devisenprozeß gegen die Generalprokuratorin Anna Schroers vom Lieb- srauen-Orden in Mülhausen am Rhein. Nach fast zweistündigen Auskührungen zur Schuld- und Strafsache beantragte er gegen die Angeklagte wegen sortge* setzten Dcvisenverbrcchens 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und 750 000 RM. GeIdstraf e. Unter Mithaftung des Ordens in Hohe von 545 000 RM. sollen weiter 7 4 5 0 00 RM. ei »gezogen werden. Ain Eonnabendnachmittag wurde die Verhandlung auf Dienstag, den 5. November, vertagt, da da» Gericht einem neuen Beweisantrag der Verteidigung ftaltgegedrn halte. Es sollen nun noch zwei Schwestern als Zeuginnen vernommen werden. Mit der Urteilsverkündung ist iin Lauf« des Dienstag zu rechnen.