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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. ~ Die Preise sind ‘Festpreise und verstehen sich für Fischbänder, Einlaßecken und Winkel beschläge mit Frachtgrundlage Hagen, für alle anderen Artikel ab Werk und gelten freibleibend, solange Aufträge von mir nicht fest übernommen sind. Verpackung wird berechnet _ _l——— == z Rechnungen sind zahlbar in Reichsmark: 1 =■ „ ^F== ■ ' -■=== ■ ■■■■- — ■■■■ ' Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schlettau i. Erzgeb. Sämtliche Lieferungen gehen demzufolge nach erfolgter Absendung auf Gefahr des Bestellers. Betriebsstörungen, Rohmaterial- und Waggonmangel, Mobilmachung, Krieg, bezw. höhere Gewalt entbinden von der Einhaltung der Lieferzeit und vom Geschäftsabschluß. Ausstellungen jeder Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferwerks, wodurch indes das Recht der Weiterverarbeitung bezw. des Weiterverkaufs, im ordnungsgemäßigen Geschäfts verkehr unberührt bleiben soll. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung gelieferter Ware seine Zahlung einstellt oder das Vergleichsverfahren beantragt, hat der Verkäufer die in § 46 der Deutschen Konkursordnung aufgeführten Rechte auf Aussonderung bezw. Abtretung des Rechtes auf die Gegenleistung.