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Sächsische Volkszeitung : 22.11.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-11-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193511226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19351122
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19351122
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1935
-
Monat
1935-11
- Tag 1935-11-22
-
Monat
1935-11
-
Jahr
1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 22.11.1935
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fisrag^nller VVkVe« Verteidiger^ «us vrsien An regung die Ueberweisung vorgenommen wurde, kann der Zengs leine genaue Auskunft geben. Im übrigen habe er immer vor jeder Ueberweisung gefragt und diese dann vorgenommen. Phon gesagt, daß lch sehr wohl-weiß, dass eine Amnestie eine Handlung voraussetzt, die nicht in Ordnung ist. Staatsanwalt: Herr Zeuge, ist gerade diese Frag« nicht Gegenstand einer längeren Vorhaltung gewesen? ZeugeReuhans: Jawohl, es ist zwei- oder dreimal von Ihnen (dem Staatsanwalt) gefragt worden: Herr Vischcs, ist e, wirklich Ihre Ansicht, daß Sie nicht wissen, was Amnestie -«deutet? Auf die Frag« des Staatsanwalts: Wissen Sie wirk« kich nicht, daß eine Amnestie eine strafbare Handlung voraus letzt, hat der Bischof gesagt: Nein, das weiß ich nicht, das er fahre ich erst heute von Ihnen. Staatsanwalt: Herr Zeuge, ist es bei der Vernehmung «inen Augenblick zweifelhaft gewesen, das) es sich um die Beträge handelt, die heute iur Anklage stehen? Zeuge Neuhaus: Nein, es hat sich nur uni diese große Sache gehandelt. Bischof: Bei der Vernehmung habe ich natürlich schon gewicht, um was es sich handelt. Zeuge Neuhaus: Das verstehe ich nicht, es ist doch von vornherein vom Staatsanwalt gesagt worden, um was es sich Un^el"^iuen handelte. Sie wußten doch, daß Ihr Bruder in fstlertetdtger: Es liegt wohl ein Mißverständnis vor. Der Herr Bischof sagt ja, bei der Vernehmung hätte er es gewicht. Staatsanwalt: Eine andere Frage: Ist es richtig, daß der anaeklagt« Dr. Legge anfangs stets behauptet hat, daß die 95 000 NM. Obligationen tatsächlich schon geliefert und nicht etwa nur gekauft seien. Zeuge Neuhaus: Darüber besteht kein Zweifel. Bei der ersten Vernehmung habe ich gefragt: Sind die 95 000 Gul den vorhanden? Staatsanwalt: Mir es für den Zeugen bei der richterlichen Vernehmung beim Amtsgericht Paderborn nicht eine Ueberraschung, als er hörte, daß 20 000 Gulden noch nicht vorhanden, sondern erst noch geliefert werden müßten? War diese neue Erklärung von Dr. Legge, die von seinem bisheri gen Verhalten abwich, nicht eine Ueberraschung für den Zeugen? Zeuge Neuhaus: Ich war nicht davon überrascht denn er hatte schon zweimal verschiedene Angaben gemacht und ver. sucht die Cache anders zu drehen, als er vorher gesagt hatte. Bei dieser Vernehmung vor dem Amtsgericht Paderborn ist nie davon die Rede gewesen, ob vielleicht die Obligationen oder ein Teil derselben irgendwie gefixt oder sonst irgendwie gelaust seien, sondern es ist immer die Rede von dem tatsächlichen Vor. handensein derselben die Rede. Tatsächlich sollten 47 000 NM. Obligationen bei der Universum-Vank sein. Staatsanwalt: Genau so tatsächlich, wie das vorher von den 95 000 NM. bebavv'et wurde. Verteidiger: Ist Dr. Legge bei dieser ersten Ver nehmung auf irgendeinen rechtlichen Unterschied hingemiesen worden, ob die Stücke gelaust waren, also ein Kausgeschäst vor lag, oder ob sie effektiv erst geliefert werden mußten. Zeuge Neuhaus: Dieser Unterschied ist nicht erörtert worden. Es ist immer nur über das tatsächliche Vorhandensein gesprochen worden. I Staatsanwalt: Nachher hat der Angeklagte Dr. Leggs Ihnen bei einer Vernehmung in Berlin gesagt, es wäre schon alles gekauft, aber ein Teil noch nicht geliefert worden. Hat er diese Angabe aus sich heraus gemacht oder nach einer vorher gehenden Rechtsklärung über den Kaufvertrag? Zeuge Neuhaus: Nein, die Angabe hat er aus sich heraus gemacht. Vorsitzender: Misten Sie etwas von den Rund schreiben des Volksverratsgesetzes für kirchlich« Stellen, die ergangen sind und wohin diese Rundschreiben ge gangen sind? Zeuge Neuhaus: Sie sind auch an das Bistum Meißen gegangen. Der hauptsächlichste Inhalt war der, daß kirchliche Institute ihre Auslandsschuld anmelden müßten. Angeklagter Dr. Legge (zum Zeugen): Haben Sie mich jemals nach den 30 000 Gulden gefragt? Zeuge Neuhaus: Nein, das war ja auch von vorn herein geklärt, denn die 30 000 Gulden waren essektiv abge liefert. Dr. Legge: Also die 30 000 Gulden waren auf unserem Konto vorhanden und 95 000 Gulden waren als für uns ge kauft angegeben. Ich habe nachher neingt. sie wären vorhanden gewesen, weil sie tatsächlich in den Büchern als vorhanden nach gewiesen wurden. Zeuge Neuhaus: Sie haben von einem Vorhanden sein gesprochen, aber dabei ist nichts davon gesagt worden, daß di« letzteren irgendwie angekauft worden wären. D r. Legge: Ich habe ja gar nichts davon gewußt, daß sie nicht vorhanden waren. Zeuge Neuhaus: Eie haben gesagt, daß nur 70 500 vorhanden gewesen wären, und die andern? Dr. Legge: Die andern standen in den Büchern. Zeuge Neuhaus: Das haben Sie seinerzeit nicht ge sagt. In dem ganzen Verfahren haben Sie nie etwas davon gesagt, daß sie an sich nicht vorhanden gewesen wären. Dr. Legge: Vorhanden waren sie bestimmt, das habe Ich doch von Dr. Hofius gehört. Ich bin nachher überhaupt erst zweifelhaft geworden, ob die Sache stimmte oder nicht. Als nächster Zeuge wird Zollinspektor Hauwitz, Dresden, ausgerusen. Die Aussagen des Zeugen schließen sich im großen! und ganzen den Bekundungen des Zeugen Neuhaus an. Die daraus folgende Vernehmung des Rechtsanwalts Kaltenbach, dessen Verbindung mit Dr. Hofius bereits aus anderen Deviscnprozessen bekannt ist wird voraussichtlich am nächsten Verhandlungstag noch einmal fortgesetzt werden, da seine Bekundungen auf die ihm gemachten Vorhaltungen ein klares Bild noch nicht ergeben haben. Bischof Legge gibt dann noch einmal ein« Erklärung ab, in der er erklärt: Mir ist auch heute nicht der Unterschied zwischen Obligationen und Schuldverschreibungen bekannt. Was Obligationen sind, ist mir durch den Herrn Staatsanwalt erst klar geworden. Ich habe geglaubt, die Herren seien verhaftet worden, weil sie 100 000 NM. über die Grenze gebracht halten. Ich bin auf diesem Gebiet nicht zu Hause. Und heute muß mir noch erst jemand klar machen, was Schuldverschreibungen sind« Staatsanwalt: Ich bitte den Zeugen Neuhaus noch einmal zu fragen, was der Angeklagte Dr. Coppa ihm erwidert hat, als er ihm vorhielt, der Bischof habe ihm gesagt, er wist« nicht, was eine Obligation sei. Zeuge Neuhaus: Dr. Sopva war darüber sehr er staunt. Er hat, wie er erklärte, mit dem Bischof auch Uber Obligationen gesproch«n. Er könne es nicht verstehen, daß der Bischof nicht wisse, was eine Obligation sei. Dr. Soppa: Der Begriff müßte ihm wohl geläufig ge wesen sein, aber «ine Obligation hat der Bischof noch nicht ge sehen. Wie es zur Ausnahme -es Devisen-Verfahrens kam Sie Sien-tag-Nachmiitag-VerhaMung In der Nachmittagssitzung wird zunächst Zollinspektor Neuhaus aus Dortmund vernommen, der von Anfang an in dem Ermittlungsverfahren tätig gewesen ist. Der Zeuge be« rundet u. a.: Bei der Untersuchung gegen die Universum- Lankin Münster sei man auch auf einen Schriftwechsel zwischen Dr. Legge und Dr. Hofius gestoßen, aus dem die sehr enge Ver bindung zwischen Dr. Hofius und Dr. Legge hervorging. Darauf hin habe man Dr. Legge in Dresden festgenommen. Es sei bekannt gewesen, daß das Bistum Meißen mit den Schiebun. gen der Akademischen Vonifatiuseinigung zusammenhänge, »nd daß das Bistum Meißen 95 000 NM. Obligationen und «und 30 000 Gulden auf Grund des Volksverratsgesetzes ange meldet habe. Bei den Ermittlungen wurde besonoers auf die Nichtigkeit der Amnestieaineige geachtet. Von Dr. Theodor Legge wurde in den ersten Vernehmungen gesagt, daß die Obli gationen angcmeldet seien. Im Laufe der weiteren Ermittlungen ergab sich, daß der Generalvikar D r. Soppa an den Schiebungen beteiligt war. Er wurde daraufhin ebenfalls verhaftet Dr. Soppa er klärte, daß Dr. Hofius anläßlich seines Besuches Anfang 1935 «itgeteilt habe, daß ein Teil der Obligationen nicht vorhanden gewesen sei, daß also in den Wind gekauft worden wäre. „Ich habe diese Aussage", so bemerkt der Zeuge Neuhaus weiter, „Dr. Theodor Legge vorgchalten. der erklärte, daß diese Aussage nicht stimmen könne. Ich habe ihm weiter äesagt, daß Dr. Soppa in Bautzen auf Grund der Aussage von Dr. Hofius erklärt habe, die Obligationen seien in den Wind gekauft. So etwas sage man doch nicht Eine Gegenüberstellung der beiden hatte keinen Erfolg. Dr. Soppa bekräftigte seine Aussage noch dadurch, daß er sagte, er sei bei der Univcrsum-Bank in Münster gewesen und habe sich davon überzeugt, daß die Obligationen in der angezeigten Höhe vorhanden waren . Dr. Legge ist immer wieder darauf hingemiesen worden, daß die Obligationen tat sächlich nicht vorhanden gewesen sein können. Vor allem stimmt seine Aussage, daß di« Obligationen Ostern 1934 vorhanden gewesen seien, nicht mit den Kontoauszügen überein. Bei Erlaß des richterlichen Haftbefehls erklärte Dr. Legge, daß «r seine Aussage berichtigen müsse. Es seien am 15. Oktober 1935 70 500 RM. Obligationen vorhanden gewesen, und zwar hätten sich davon 20 000 RM. in den Händen des ?. Äheyter (?) oefunden und der Rest seien Euldenobligationen gewesen, die kich in der Univerlum-Vank befunden hätten. Später hat er seine Aussage wiederum berichtigt und erklärt, daß die 70 500 NM. Obligationen wohl am 15. Oktober 1934 vorbanden ae- wesen wären, daß er aber trotzdem angenommen habe, daß die Obligationen in der angezeiaten Form vorhanden gewesen seien, denn er hab« angenommen, daß am 16. Oktober 1934 die fehlen den Obligationen angekaust worden wären. Diese Aussage kann aber auch nicht »utressen, denn nach den Kontoauszügen sollen die Obligationen bis zum 14. Oktober 1934 an gekauft worden sein. Dr. Legge sagt aber, daß er am 15. Ok tober sich überzeugt habe, daß 70 500 RM. Obligationen vor handen seien. Das ist ein Widerspruch, der daraus schließen läßt, daß irgendetwas bei der Sache nicht PImt. Es sind von Dr. Legge bezüglich der Obligationen fünf verschiedene Angaben gemacht worden. Dr. Legge erklärte weiter, er habe angenommen, daß die fehlenden Obligationen am 16. Oktober 1934 angekauft worden wären. Ob das tat sächlich der Fall war, hätte er durch Rückfrage bei Dr. Hofius «rsabren können, denn er ist vom 15 bis 17. Oktober 1934 bei der Universum-Bank in Amsterdam gewesen. Vorsitzender: Eie waren auch bei den letzten Der« «ehmungen des angeklagten Bischofs zugegen. Können Eie »ngeben, wie sich der Bischof zu der Sache eingelassen hat? Zeug« Neuhaus: Der Bischof erklärte uns auf Be fragen, daß er sich zunächst um die ganze Angelegenheit sehr wenig gekümmert habe. Es wurden ihm vom Staatsanwalt ver- . schieden« Fragen gestellt, z. B. die, ob er im Bilde wäre, was «in« Obltaatto» l«i. was eine Amnestie bedeute «nd Sekretär -es VontsatinsverelnS als Zeuge Als nächster Zeuge wird der Sekretär beim Bonifatius- Verein Paderborn, Joseph Körner, gehört, der in dem! gleichzeitig vor dem Sondergericht verhandelten Prozeß gegen vier Schwestern der Genossenschaft der „Schwestern der Christ- kichen Liebe" angeklagt ist, sich aber auf freiem Fuße befindet. Der Zeuge, der von Haus aus Bankfachmann ist, hat auf Ver anlassung des Dr. Theodor Legge die Finanzen des in bedräng ter Lage befindlichen Bistums Meißen aktenmähig geprüft. Als er im Auftrag der Genossenschaft der „Schwestern der Christ lichen Liebe" zur Erreichung einer Zinssenkung für deren Hol land-Anleihe nach Amsterdam fuhr, hat er eine ähnliche Aktion auch zugunsten des Bistums Meißen vorbereitet. Das war im Herbst 1932. Mit dem späteren Eeneralvikar des Bistums, dem Angeklagten Dr. Sopva ist er dann nach Holland gefahren und hat in einer Obligationär-Versammlung auch für Meißen eine Zinssenkung von 7 Prozent auf 5 Prozent, dazu Tilgungs aussetzung für einige Jahre erreicht. Dr. Soppa hatte in der Versammlung die Not des Bistums eindringlich geschildert, und die anwesenden Obligationär-Vertreter hatten sich dieser Not nicht verschloßen. Der Zeuge war, so sagt er vor Gericht, etwas befremdet, als wenig spater Dr. Soppa sich für den von dem holländischen Bankdirektor hingeworsenen Vorschlag, die Tilgung der An leihe durch Auskauf der im Kurse so niedrig stehenden eigenen Obligationen zu beschleunigen, interessiert zeigte. „Erst waren wir", sagt er, „beinahe wie Bettler gekommen, hatten erreicht, was wir erreichen wollten, und nun sprach man von Obligatio- nen-Nuskauf." Mit dem angeklaaten Bischof hat der Zeuge teils korre spondiert, teils in Paoerborn auch persönlich gesprochen. Der Bischof schien sehr bedrückt von der großen wirtschaftlichen Not innerhalb seines Bistums und der großen Schuldenlast. Im Sommer 1934 hat er den Bischof, der aus einer Fahrt ins Rheinland nach Paderborn kam, zum letzten Male kurz gespro chen. Er hat sich nach Dr. Soppa erkundigt. Und der Bischof hat ihm geantwortet, Dr. Sovpa sei kürzlich in Paderborn bei Kollwitz gewesen, habe ihn, den Zeugen Körner, aber leider nicht getroffen. Die Erwähnung des Kollwitz, dessen Name im Zusammenhang damals mit der Hosius-Bank viel und wenig rühmlich genannt wurde, versetzte den Zeugen in Unruhe. Er fragte besorgt zurück: „Sie in Bautzen machen doch wohl nichts in solchen Sachen?" Der Bischof hat geantwortet: „Ich habe Dr. Soppa gewarnt, er soll sich nicht mit ihm abgeben." Zu diesem letzten Teil der Zeugen-Aussage erklärt der an geklagte Bischof, daß er Dr. Soppa vor Kollwitz aus Grün den gewarnt habe, die in der Person und den Charaktereigen schaften des Kollwitz lagen, der ihm von früher bekannt sei. Oie Zeugen-Verrrehmung am Dienstag Schluß der VormlttagSsltzung de- Z. VerhaMWg-tage- tm Prozeß um Vischof Legge Berlin, 21. Nov. Die iveiler« Zeugenvernahme von Domßapitular Kretsch mer (Bautzen) gestaltete sich nach dem bereits wiedergegebenen Ueberblick über die Kassengeschäft« des Bistums wie folgt. Vorfitzenoer: Was können Sie uns über die Per sönlichkeit des Generalvikars Dr. Eoppas sagen «nd über seine Tätigkeit und sein Verhältnis zum Bischof? Zeuge: Ich kann nur sagen, daß ich Dr. Soppa als einen lehr gewin«nlmften und eifrigen Mann kennengelernt habe. Er hat von früh bis abends sich beschäftigt und nach meiner Meinung hatte er das Bestreben, möglichst alles allein erledigen zu wollen. Wenn ich zu ihm kam, um mit ihm eine Sache zu Lelprechen, so sagte er mir, er sei damit auch einverstanden, es werde so erledigt, wie ich es vorgeschlagen habe, und er werde «s gleich diktieren. Er hat immer sehr schnell gearbeitet, so daß Ich manchmal den Eindruck hatte, daß es nicht schnell genug gehen konnte. Beim Vischof besaß er eine große Vertrauens stellung, was ja schon aus seiner Ernennung zum Generalvikar -rkvorgeht. Aas die Frage, ob «r bei wichtigeren Ent scheidungen die Meinung des Bischofs ein geholt habe, kann der Zeuge auch keine genaue Auskunft geben. Dr. Soppa habe wohl manchmal erzählt, daß er mit dem Bischof sich während der Tischzeit oder des Spazierganges über einzelne Dinge unterhalten habe. Ueber das Zustandekommen derTilgunaderHolland» ««leihe erklärt der Zeuge, daß der Bischof von einem Wege gesprochen habe, den ihm sein Bruder für die Tilgung der Anleihe vorgefchlagen habe. Der Zeuge sei dann angewiesen worden, an die Akademische Bonifariusvereinigung Ueber- weisungcn vorzunehmen. Er habe das zunächst aufgefaßt als «inen Tilgungsfonds. Verteidiger des Bischofs: Wie st«ht es mit der Einstellung des Bischofs zu Verwaltungsausgaben und finanziellen Dingen? Zeuge: Der hochwürdigste Herr hat sich in außerordent lichem Maße um die seelsorgerischen Dinge bemüht und dabei machte ihm die Vermögensverwaltung immer besondere Sorge, so daß er zeitweilig nachts den Schlaf nicht finden konnte. Vor allem machte es ihm großen Kummer, daß das Bistum die hohen Zinsen tragen müsse die viel besser für etwas anderes verwandt werden sollten. In der Verwaltung selbst hat er sich vm die Einzelheiten wenig gekümmert. Die Prüfung der Haus haltspläne der einzelnen Kirchengemeinden ist nur von Dr. Soppa vorgenommen worden. Jedenfalls hat der Bischof diese Einzclarbeit nicht getan, sondern sie seinem Referenten «nd Eeneralvikar übertragen. Ich habe so den Eindruck gehabt, als ob er nicht gern die Entscheidungen darüber getroffen hätte, sondern die Neigung stand bei ihm, seinem Referenten nicht vorzugreifen, um zunächst zu hören, was der Referent dazu sagt. Der Verteidiger des Bischofs: Ich komme noch Nnmal zurück auf den Tilgungsfonds. Waren Sie nicht erstaunt, als im Januar die neue Anweisung kam, daß die auf dem Tilgungsfonds angesammelten Beträge nunmehr an die Vonifatiusvereinigung gehen sollten? Zeuge: Ja, das stimmt. Aber ich habe mir gesagt, daß d«r Bischof darüber bestimmen kann wo der Fonds sein soll. Aber arößer» Bedenke« babe ich dabei nicht gebabt. Die Dr. Solln- schreibt an da- Gericht Gegen Schluß der heutigen Verhandlung kam es noch z« einem interessanten Zwischenßiel. Der Vorsitzende gab bekannt, daß Dr. Hofius von Amsterdam aus unterm 18. November ein Schreiben an das Gericht geschickt habe, das sich vor allem mit der Auslage des Angeklagten Dr. Legge befaßt und das sich auf den in Nr. S18 der „Germania" erschienenen Prozcßbericht be zieht. Dr. Hofius nimmt darin zunächst auf den Vorgang Bezug, der sich in der Wohnung von Dr. Hofius in Amsterdam abgespielt hat^ wo Sie — zum Angeklaaten Dr. Legge — gesagt haben, daß Sie dort erst erfahren hatten, daß gegen Ihren Willen ein Konto in Amsterdam errichtet worden sei. Sie habe« hier «vch arfagt. das» Sie Dr. Lott«» wie «in Stier a«. ob er sich überhaupt um'das ganze Verfahren, vor allen Dingen um die Inhaftierung seines Bruders und des Generalvikars gekümmert habe. Der Bischof er klärte, daß er nicht wiße, was eine Obligation sei, und daß er auch nicht wiße, was eine Amnestie bedeute. Es wurde ihm vor gehalten, daß dies sehr eigenartig wäre, denn auch nach kirchen rechtlichen Grundsätzen müsse er wissen, was eine Amnestie sei. Der Bischof erklärte jedoch, er habe erst jetzt erfahren, daß eine Amnestie eine strafbare Handlung voraussetze. Vor allem er klärte er, daß er seit der Inhaftierung seines Bruders sich um die Sachen nicht gekümmert hätte. Das erschien uns allen un glaubwürdig. Staatsanwalt: Hat der Vischof auch auf meine Frage nicht zuerst abgestritten, daß er Anweisung gegeben habe, Geld zur AVE zu überweisen? Zeuge Neuhaus: Jawohl, er stellte sich erst aus den Standpunkt, daß er mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun habe. Er machte überhaupt den Eindruck, daß er sich über die ganze Sache stellen wollte und sich um die Einzelheiten nicht kümmerte. Die Verhandlungen, die wir mit dem Bischof ausgenommen haben, haben wir Dr. Soppa zu lesen gegeben. Als er sie ge lesen hatte, sind ihm die Tränen in die Augen gekommen und er hat gesagt: Ist cs möglich, daß das mein Vischof gesagt hat? Staatsanwalt: Ich bitte den Zeugen, sich auch dar über zu äustern, welche Aussage der Bischof bei dieser Verneh mung über die Verantwortlichkeit des Eeneralvikars gemacht hat, auch für Handlungen, die der Bischof selbst vornimmt. Zeuge Neuhaus: Der Bischof erklärte, daß der Gc- neralvikar für alles verantwortlich sei, sogar dann, wenn er und der Eeneralvikar in einer Sitzung anwesend seien, die An wesenheit des Eeneralvikars ihn von der Verantwortung, die zu übernehmen sei, entbinde. Verteidiger: Ist hierbei dem angeklagten Bischof ge sagt worden, um welche Verantwortung es sich handelt, ich meine, ob strafrechtliche, moralische oder kirchenrechtliche Ver antwortung? Zeuge Neuhaus: Die Frage war darauf abgestellt, daß cs sich um die Verantwortlichkeit vor allen Dingen in diesem VersahrenHhandclt. Verteidiger: Ich wäre dem Herrn Vorsitzenden dank bar, wenn der Herr Vischof Gelegenheit bekommen würde, sich zu der Darstellung des Zeugen bei diesen Vorgängen zu äußern, insbesondere zu der Bekundung des Zeugen, was der Bischof ge sagt haben soll, er wiße überhaupt nicht, was Amnestie sei, und daß Amnestie eine strafbare Handlung voraussetze. Auf Befragen erklärt Vischof Dr. Legge: Ich habe schon mit dem Staatanwalt darüber gesprochen. Natürlich weiß ich, was eine Amnestie ist, und daß eine Amnestie etwas voraus fetzt, was nicht in Ordnung ist. Vorsitzender: Sie haben damals insbesondere gesagt: Daß eine Amnestie eine strafbare Handlung zur Voraussetzung hat, ist mir erst bei der heutigen Besprechung zum Bewußtsein gekommen. So haben Ei« sich ausgedrückt und das haben Sie «uch unterschrieben. Bischof Dr. Legae : Ich war damals innerlich sehr auf geregt und habe mit bestem Gewissen gesagt, was ich wußte. Verteidiger (zu Bischof Legge:) Sie haben bei den Unterhaltungen, die mit Ihnen geführt worden sind, gesagt: Selbstverständlich weiß ich, daß eine Amnestie voraussetzt, daß etwas getan worden ist was nicht in Ordnung ist. Sie müßen sich doch Gedanken darüber gemacht haben, wie Sie dann trotz Ihres Wissens und Ihrer Kenntnis dazu kommen konnten, diese Bekundung zu machen, die der Herr Vorsitzende Ihnen eben vor gehalten hat, und die glattweg dahingeht: Ich weiß nicht, was eine Amnestie ist, und weiß auch nicht, daß eine Amnestie eine strafbare Handlung voraussetzt. Wie erklären Sie sich das? Bischof: Ich kann mir das nicht erklären. Ich kann mir das nur aus meinem damaligen körperlichen Lmvsinden erklären. Ich babe la sowohl dem Staatsanwalt, wie dem Verteidiger
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