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Sächsische Volkszeitung : 22.11.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-11-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193511226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19351122
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19351122
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1935
-
Monat
1935-11
- Tag 1935-11-22
-
Monat
1935-11
-
Jahr
1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 22.11.1935
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Nummer 270. Sächsische Volkszeitung 22. November ISSA, Die Sirasanträge im Vischvss-Proze- Oer Tag -er plawoyers Am Schluß seines Plädoyers stellte der Staatsanwalt im Devisenprozetz gegen den Bischof von Meißen fol gende Strafanträge: Er beantragte im einzelnen gegen den Bischof von Meißen Petrus Legge und seinen Bruder Dr. Theo dor Legge je 8 Jahre Zuchthaus. 5 Jahre Ehrverlust und je 14V VW RM. Geldstrafe bezw. weitere 14V Tage Zuchthaus. Gegen den Generalvikmr Domherr Professor Dr. Wilhelm Soppa beantragte der Staatsanwalt 2 Jahre Gefängnis und 5VVVV RM. Geldstrafe bezw. 5V Tage Gefängnis. Allen drei Angeklagten soll die Unter suchungshaft angerechnet werden. Außerdem beantragteder Staatsanwalt die Einziehung der beschlagnahmten 95 vvv-Gulden-Obligationen und die Mithaftung des Bistums Meißen sllr die Geldstrafen und Kosten des Ange klagten Bischof Petrus Legge und des Angeklagten Dr Soppa sowie die Mithaftung des Bonifatius-Vereins für das katholische Deutschland in Paderborn für die Geldstrafen und Kosten des Angeklagten Dr. Theodor Legge. Gegen die Angeklagte Auguste Klein, die vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden war, be antragte der Staatsanwalt 8 Monate Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sein sollen. Oie Staatsanwälte haben das Wort Berlin, 21. Nov. Der 4. und voraussichtlich letzte Derhandlungstag iw De- visenprozch gegen Bischof Legge, Dr. Theodor Legge und Gene- ralvikar Dr. Soppa begann heute 9,35 Uhr, und zwar wurde dieses Mal im neuen Gerichtsgebäude des Berliner Landgerichts verhandelt. Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden mit dem Verlesen des dem Gericht vorgelegten Auszuges aus den Sitzungen des Bonifatiusvereins und einer Abschrift aus dem Vereinsregister des Paderborner Gerichts mit der Eintragung des Vorstandes des Bonifatiusvereins be gonnen. Darauf verlas der Vorsitzende den am 10. Sept 1923 abge sagten und von dem damaligen Präsidenten des Bonisatius- vereins, Graf Stolberg-Stolberg, unterzeichneten Anstel - lungsvertrag des Dr. Theodor Legge. Danach mar Dr. Legge als Generalsekretär für den BoiUfatiusvercin zunächst auf 10 Jahre angestcllt. Als Arbeitsgebiet war ihm ange wiesen worden, für den Ausbau und die Organisation des Äo- nisatiusvereins zu wirken, gleichzeitig habe Dr. Legge die Pro paganda in literarischer und wissenschaftlicher Weise zu besor gen. Sein Arbeitsverhältnis zum Bonifatinsverein wird in dem Vertrag als das eines wissenschaftlichen Hilfsarbeiters bezeich net. Zehn Minuten vor 10 Uhr schließt der Vorsitzende die Beweisaufnahme und gibt dem Staatsanwalt das Wort zu seinem Plädoyer. Die Rede des Staatsanwalts Der Staatsanwalt betonte einleitend, man stehe wieder am Schlug der Beweisaufnahme eines Devisenprozesses gegen kath. Geistliche. Das Bild sei genau das giciche, wie in den bisherigen Prozessen. Der einzige wesentliche Unterschied gegen die vorausgegangenen Prozesse sei der, dag dieses Mal ein Bi schof die Anklagebank habe betreten müssen. Darauf ging der Staatsanwalt nochmals auf die Einzel heiten des Verfahrens ein. Das Bistum Meißen sei ein Dia- spora-Bistum, das sich In nicht guten wirtschaftlichen Verhält nissen befindet. 1926 habe man eine Hollandanleihe ausgenom men und in gleicher Höhe Obligationen hierfür gegeben. Der Kurs der Anleihe sei in der Folgezeit bis ans 30 Prozent her- untorgegangcn, wie sämtliche Kirchenanleihen. Das Bistum Meißen habe vor dem Amtsantritt Bischof Legges die Anleihe in Höhe von 90 000 Gulden zurückgekauft. Im Verlauf des Jahres 1933 seien dann Schwierigkeiten beim Rückkauf der Obligationen eingetretcn. Die Devisenstelle habe die Genehmi gung nicht mehr erteilt. Ab 1933 habe es überhaupt nur noch eine Möglichkeit gegeben, die Obligationen zurückzukansen, und dieser Weg wäre über die Erbortbonds gegangen. Das habe die Devisenstelle dem Bischöflichen Ordinariat in Bautzen zur Kenntnis gebracht. Auch In mü"->icher Besprechung sei Dr. Soppa der Standpunkt der Devisenstelle mitgeteilt worden. Der Weg Uber Exportbonds hätte den Nachteil gehabt, daß man den Kursgewinn nicht mehr in der Höhe hätte einstreichen können, andererseits habe man aber auf den Kursgewinn nicht ver zichten wollen. Erstmalig Mitte September habe sich Dr. Soppa in Gegen wart des Generalsekretärs Callditz. Paderborn, mit Dr. Theo dor Legge in Verbindung gesetzt, Kier sei über den Rückkauf der Anleihe gesprochen worden. Collditz habe mitgetcilt: ..Der einzige, der hier Helsen kann, ist Hofius. Allerdings fragen Sie nickt Dr. Bannasch. Berlin, (der Vermalter der Bistums- Kasse des Bistums Berlin, die Schristleitung), der ist anderer Meinung." Der Staatsanwalt führte aus, damit dürfte klar bewiesen sein, daß die Einlassung, die von geistlichen Herren vor Gericht allgemein gegeben werde, daß man sich nicht mit Dr. Hofius eingelassen hätte, wenn man gewußt hätte, mit wem man es hier zu tun habe, nicht stichhaltig sei. Zunächst sei nun nichts mehr in der Angelegenheit erfolgt bis zur Ausschüttung des Vermögens des Schutzengelvercins in Höhe von RM. 100 000 an das Bistum Meißen. Den Ausweg habe nun hier Dr. Hofius gefunden. Hofius wandte sich an Dr. Theodor Legge, ob er nicht als Bruder des Bischofs von Meißen ein Interesse am Rückkauf der Obligatio nen habe. Dr. Legge habe sich nun mit der Hofiusbank einge- jassen, obwohl der Generalvorstand des Bonifatiusvereins eine Mtttldeutsche Yörse vom 21. Aovember (Eigen« Drohtmeldung.) Widerstandsfähig. Am Donnerstag war di« Umsatztätig- keit klein. Dementsprechend die Kursveränderungen gering. Die Tendenz erwies sich als widerstandsfähig. Von Aktienwerten bekundeten Textilwerte ein« ausgesprochen schwache Haltung. Industrie Plauen verloren 1,75 Prozent, Färberei Glauchau und Plauener Tüll s« 1 Prozent. Don keramischen Werten stellten, sich Reudener 3>e^l 1,5 Prozent und Steingut Eolditz 2,5 Dro- zent höher. Von Maschinen- und Metallaktien zogen Schubert u. Salzer 1.25 Prozent an Am Markt der Papieraktien hatten MImosa geringes Gesä)äft bei 3 Prozent Ausschlag. Von Chemie werten stellren sich I. G. Farben 1 drei Achtel Prozent, von Brauereien: Neustadt-Magdeburg 1.5 Prozent höher. Am Ban- kcnmarkt wurden Rrichsbankanteile 1,5 Prozent niedriger anqe« boten. Von sonstigen Werten sind zu erwähnen: Fortschritt Meu selwitz mit 3,5 Prozent Verlust. Am Rcntenmarkt wurden Reichsanleihe Altbesih 0,1 Pro-x zent höher bewertet, mährend Aktienänleih« ein Achtel Prozent Bankverbindung mit Hofius abgelehnt und dem Dr. Legge be kannt gewesen wäre, daß Collditz mit Hosins Schiebergcjchäste gemacht habe. Dr. Legge habe behauptet, Hofius habe ihm einen iegalen Weg gezeigt. Der Staatsanwalt schilderte darauf den aus der Verhandlung bereits bekannten Weg, den nach Anga ben dos Dr. Theodor Legge Hofius diesem geschildert hat. Der Staatsanwalt fuhr dann fort, der wirkliche Weg habe anders ausgesehen, das Geld sei zum größten Teil Ordensgeistlichen u. Nonnen mitgegeben worden, die es über die Grenze gebracht hätten. Dos; Dr. Theodor Legge nicht an den angeblich le galen Weg geglaubt habe, das ergebe sich aus zwei Tatsachen: 1. Dr. Theodor Legge habe früher schon gebeten, daß das Geld mit größter Beschleunigung von Meißen nach Münster überführt werden müsse, weil eine Geldentwertung zu erwarten gewesen iväre. Ein Schutz vor der Entwertung hätte aber nur dann gegeben sein können, wenn das Geld möglichst schnell über die Grenze gebracht worden wäre. 2. Der Brief vom 27. 1. 1935 an Hofius, in dem es heißt: „Habe meinem Bruder die not wendigen Mitteilungen gemacht, soweit sic möglich waren." Der Brief zeige, daß Dr. Theodor Legge noch mehr bekannt gewe sen wäre, als was er seinem Bruder, dem Bischof, hätte sagen können. Damit könne nur die Tatsache der Illegalität gemeint sein. Mitte Dezember 1933 habe Dr. Legge seinen Bruder, den Bischof, in Bautzen besucht. Damals habe er ihm den auneblich legalen Weg von Hofius vorgetragen. Er Hobe den Bischof darauf hingewiesen, daß man mit 180 009 RM. seine aesamten Schulden in Holland abstoßen könne. Daß der Bischof an die Legalität dieses Weges nicht geglaubt haben könne, sei noch der Ansicht des Staatsanwaltes klar erwiesen. Der Staatsanwalt erklärte, der Weg habe, wenigstens zunächst, keine Entlastung für das Bistum gebracht. Nach diesem Weg sollten vielmehr neben den seitherigen Zinsen noch weitere Zinsen bezahlt wer den für das Darlehen des Schutzengelvereins. Statt finanziel ler Erleichterungen habe das Bistum Meißen nach Ansicht des Staatsanwaltes eine neue Zinsenlast auf sich genommen und dies alles bis zur Aufhebung der Devisengesetzc, mit der man damals nicht so bald hätte rechnen können. Der Staatsanwalt ist der Ansicht, nichts hätte näher gelegen, als daß der Bischof mindestens seinen Bruder gefragt hätte, welcher Orden ill es denn, der uns hier von unseren Schulden helfen will? lieber diesen angeblich legalen Weg habe nun der Bischof mit nieman den gesprochen, auch nicht mit seinem Generalvibar, den er auch nicht beauftragt habe, mit den Juristen des B'-önms in Dresden zu sprechen. Auch habe man keine Erkundigungen bei der Devisenstelle eingczogen. Darauf kam der Staatsanwalt zu sprechen auf die Ordi- nariatssitzung vom 21. Dezember 1933, au der der Bischof uno alle Domherren teilgenommen hätten. In dieser Sitzung habe der Bischof angeordnet, daß ein Sammelkontn errichtet werden solle, zum Zwecke des Rückkaufs der holländischen Obligationen, lieber den Weg habe der Bischof erst im Januar 1934 gesprochen, und zwar zu Dr. Soppa, dem er damals gesagt habe: ..Mein Bruder iveiß einen legalen Weg. aus dem nur die Anleihe zu 60 Prozent zurückkaulen können". Das Geld sollte der Aka demischen Bonifatins-Einigung In Paderborn überwiesen wer den. Dr. Soppa habe Bedenken und nicht den Mut achabt, diesen Weg dem Ordinariat vorzuschlaaen. und deshalb den Bischof gebeten, dieses zu tun. In der Sitzung vom 13. 1. habe der Bischof dem Ordinariat gleiche Mitteilung gemacht, die er vorher dem Generalvikar gemacht habe. Am 25. Dez. 1933 sei erstmalig für das Bistum Meißen ein Mencralvikar bestellt worden. Der Staatsanwalt svrach die Vermutung aus, daß nach seiner Meinung die Bestellung des Gencralvikars zwischen den genannten Ereignissen irgendeine Beziehung z» diesen haben müsse. Die Beziehung sei ganz klar erkenntlich, wenn man die Persönlichkeit Dr. Soppas sich einmal näher ansehe: Dr. Sovpa habe sich In bewunderswerter Weise aus kleinen Verhältnissen zu einer gehobenen Stellung emporoearbeitet. Er habe, nur einen Fehler, ein Gefühl der Unsicherheit. Er glaubt, weil er aus einfachen Verhältnissen stamme und verhältnismäßig jung zu gehobener Stellung gelangt sei, werde er von feiten seiner Kollegen schief angesehen, und das habe er ausgleichen wollen durch eine besondere Dienstwilliobeit und Unterordnung unter Zurückstellung seines eigenen Willens. Nach Ansicht des Staatsanwalts sei Dr. Soppa In den Künden des Bischofs ein williges und gefügiges Werkzeug gewesen. Trotzdem der Ge- einbilßten. Mäßiges Geschäft hatten Sachs. Anleihen Reihe 9. Der Markt der Stadtanleihen lag still bei unveränderten Kur sen. Desgleichen war die Kursgestaltnng am Pfandbriesmarkt ivenig verändert. Lebhaft gehandelt wurden Sachsenboden und Kredita-Goldpfandbrief«. Etwas schwächer waren Aufwertungs- pfelndbriefe. Leipziger Hypo und Mittelboden-Pfandbriese gaben je «in Achtel Prozent nach. Tod«ssturz der Adoptivtochter des Atatürk. Pari», 21. November. Die Atoptivtochter des Präsidenten -er türkischen Republik, di« sich auf der Rückreise von England in dem Calais — Paris-Expreß befand, ist am Mittwochnachmit tag gegen 16 Uhr zwischen den Bahnhöfen von Picquignq und Ailly aus der Tür ihres Abteils gestürzt. Di« Verunglückte, die mit schweren inneren Verletzungen in das Krankenhaus von Amiens eingeliesert wurde, ist. ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, gestorben. Die Tote wurde in einer Kapelle aufgebahrt. Die französische Regierung ließ an -er Bahre einen Kranz nie-erlegen. neralvikar Soppa schon damals Bedenken gegen den „legalen" Weg gehabt hätte, habe er nicht gewagt, sich bei dem Bischof nach den Einzelheiten zu erkundigen, sondern er habe einfach gehorcht. Nun hätten die Ueberweisungeu an das Konto der Aka demischen Bonifatius-Einigung Paderborn eingesetzt. Darauf kam der Staatsanwalt aus den Briefwechsel zwischen Dr. Theo dor Legge und Dr. Soppa zu sprechen, der aus den vorausge gangenen Zeitungsberichten im wesenllichen bekannt ist. Der Staatsanwalt sieht als erwiesen an. daß für Dr. Soppa Ille galität eine absolute Gewißheit war, noch ehe die letzte große Ueberweisung von 80 000 RM vorgenommen worden sei. Be sonders merkwürdig tinde es der Staatsanwalt, daß man sich in dem notleidenden Bistum Meißen um den eiuoezah'ten Be trag von 180 009 RM. in der Folgezeit nick' die geringsten Sorgen gemacht habe Man habe der Sache einfach ihren Lauf gelassen Mitte Dezember 1934 habe Dr Soppa mit der De visenstelle in Dresden eine kleine Disserenz gehabt wegen der Anmeldung von 87 holländischen Gulden. Daraus kam der Staatsanwalt auf die Bolksverratsanzeiae zu sprechen, die Rechtsanwalt Kaltenbach für das Bis'um Meißen erstattet habe. Aus die Mitteilung hierauf habe der Bischof ohne Ueberraschung zu Dr. Sovpa gesagt: „Es ist alles gesetzlich geschehen und über dies amnestiert". Gegen Schluß seines Plädoyers erklärte der Staatsan walt im Hinblick aus die Frage der Amnestie, er halte es für erwiesen, daß nach dem 16 Oktober nicht nur Lieserungen cluf Grund eines varausgehenden Vcrtraaes. sondern auch Käufe stattgefunden haben. Er halte es auch sür erwiesen, daß die, Voraussetzungen für die Amnestie nicht vorlägen. Die Frage der Mithaftung des Bistums Meißen und des Bonifatiusvereins Daß das Bistum Meißen haste, ergebe sich klar aus den Bestimmungen der N e i ch s a b g a b e n o r d u n g. Darüber sei kein Wort zu verlieren. Aber auch der B o n i s a t i u s ve r- e i n haste für Strafen und Kosten, die seinen Generalsekretär treffen. Rechtspersönlichkeit besitze der Boniiatiusverein, nicht die Akademische Bonifatiuscinigung. die «ine Untergliederung des Bonisatiusvercins sein. Dr. Theodor Legge sei auch An gestellter vom Generalvorstand des Bouisatiusverems gewesen. Die Generalsekretäre -es Bonisatiusvereins hätten sich nicht nur im Rahmen ihrer Verlrrgslätigkeit bewegt, sondern auch mit sinanzielleu Dingen beschäftigt. Daß der Generalvorstand des Bonisatiusvereins Kenntnis von den Schiebungen Dr. Leages gehabt habe, sei nicht erwiesen. Es sei aber zu verneinen daß er bei Anstellung und Beaufsichtigung Dr. Legges die notwendige Sorgfalt habe walten lassen. vor dem Gesetz und ist überzeugt, daß ihm seine hohe Stellung höhere Pslichten und höhere Verantwortung gegen sein Vol» gibt. sBei Schluß -es Blattes dauert die Verhandlung an.) Der Oberstaatsanwalt spricht Darauf hielt der O b e r st a a t s a n w a I t ein kurzes Plä doyer. Zu Beginn seiner Ausführungen, in denen er aus die Bedeutung der Devisengesetze sür die deutsche Volkswirtschaft hinwies, erklärte er, wenn sämtliche Devisen die im Lause der letzten Jahre -er deutschen Volkswirtschast verloren gegangen sind, der Volksgemeinschaft noch zur Verfügung ständen, dann hätten wir keine Vutterknappheit zur Zeit. Der heutige Pro zeß spiele in den Devisenversahren gegen katholische Geistliche eine besondere Ralle. Das ergebe sich vor allem aus der Per son und Stellung der Angeklagten. Der eine sei ein Bischos, der zweite sei sein Generalvikar, der dritte sei sein Bruder, der zugleich Sekretär des Bonisatiusvereins sei Die Person und Stellung der Anaeklagten kennzeichne auch die Schwere der Straftat. Wenn ihm entgegenoehaiten werde: Aber die Ange klagten haben nicht aus eigennützigen Motiven gehangelt, sondern für ihr Bistum, das sich in Not lreiand. dann sage er. das sei richtig, aber die Angeklagten hätten die Interessen der Allge meinheit zurückgestellt. sie hätten zum Schoden der Allgemein heit ihnen nahestehende Kreis ebegünstigt. Es sei ein Unter schied, ob eine Devisenstrastat im Jahre 1931. oder 1932 ire- gangen sei. oder ob sie. wie hier, im Jahre 1934 begangen wor den sei. Weiter sei zu berücksichtigen, wie die Angeklagten sich vor Gericht verhalten hätten. Die Straftat der Brüder Legge sei anders zu beurteilen, wie die Dr. Soppas. Dr. Soppa habe ein Geständnis abgelegt. Bei Dr. Theodor Legge sei straf verschärfend, daß er der Anstifter gewesen sei. Strafmildernd sei, daß die Angeklagten unbestraft seien und keinen persönlichen Vorteil aus den Verfehlungen hätten. Der Oberstaatsanwalt faßte seine Ausführungen zu dem folgen den Ergebnis zusammen. 4<ei Bischos Legge und Dr. Theodor Legge nehme er schivere Strastat im Sinne der Devisengesetzc an. und aus diese Taten müßten die verschärften Bestiminungen Anwendung finden. Bei Dr. Soppa nehme der Staatsanwalt keinen schweren Fall an. Dr. Soppa hal»e sich in einem Ge wissenskonflikt zwischen dem Gesetz und dein Gehorsam zu sei nem Vorgesetzten befunden. Er sei in diesem Konflikt gestrau chelt, er habe sich demnach strafbar gemacht. Die Angeklagte Klein, gegen die in Abwesenheit verhandelt wurde, sei noch milder zu bestrafen, sie habe aus falsch verstandener Anhänglich keit zu ihren Vorgesetzten gehandelt. Darauf stellte der Oberstaatsanwalt die an anderer Stelle wiedergegebcnen Strafanträge. Das Vlaldolm des VerleidlaerS Nach Einlegung einer Mittagspause gab der Vorsitzende gegen 13,30 Uhr dem Verteidiger des Bischofs von Meißen, der übrigens nicht katholisch ist, das Wort zu seinem Plädoyer. Der Verteidiger führte zunächst grundsätzlich aus, daß er, ob wohl er von den Voraussetzungen der Amnestie überzeugt sei, gleichwohl keinen Antrag zur Amnestie stellen werde. Er habe sich verpflichtet gefühlt, während des Ganges der Hauptver handlung an der Aufklärung dieser Frage mitzumirken, weil die Voraussetzungen der Amnestie Prozeßvoraussetzungen seien, und weil alle Prozehbetciligten, Richter, Staatsanwälte, Vertei diger, verpflichtet seien, die Wahrheit zu ermitteln, um auf Grund der Wahrheit ein gerechtes Urteil zu finden. Der Verteidiger führte dann iveiter aus, sein Klient, der Bischof von Meißen, wolle nicht amnestiert werden. Der Bischof von Meißen kämpf« hier um seine Rehabilitierung, seine moralische und damit um seinen Freispruch, um der Sache selbst Willen. Es sei selbstverständlich, daß er als Bischos nicht hauptsächlich Kämpfe für sein persönliches, sein Individuelle» Schicksal, daß er vielmehr Kämpfe für die in ihm personifizierte Ide«, Tradition und Verantwortung, die er fühle vor Gott und nicht nur vor der Kirche, sondern namentlich auch vor allem al» deutscher Volksgenosse und alo erstgeborener Sohn Westfalen». Zu den Richtern gewandt erklärte -er Verteidiger des Bi- chofs: Auch Sie, meine Herren Richter, werden nicht allein ent- cheiden über das in-ividuelle Schicksal eines einzelnen Men« chen, nicht um das Schicksal eines einmal hochgestellten Meu chen. Mein Klient und ich sind sich im klaren, daß diese Hoch- telluna ihm keine Vorrechte gibt. Mein Klient Ist tief durchdrungen von der Gleichheit aller
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