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Sette, 6 Eden werde lische Flotten- r allgemeinen nicht wenigcr den sich unter : gemeinsame iben, das die anzösisch-sow- hirlt, abgeken ng eines Lo lche weiteren des Italie- werden könn- it der gcplan- Paris werde cher Flot- »nn nicht nur rn das ganze s die interna- ngen dafür, daß er n Schrei des en, das), wen» en verbrüdert, das Gedeihen lern." tag sich am aderen einem 22X- m i St. Wenzels- und wird de» a r > st i s ch e n Platz gewiller- vandeln wird, Kreuzes sattle nn bestimmter ozialisten dem hing. Zu bei- Izmand stehen, n Legaten, zu sind die Mäße ausländischen ch die tschcchi- Ungarn, rechts d vam Brückl, che Prozession chreren Taaen gedeckten Altar ut sichtbar sein tlichen Legaten 400 Sikplätzcn »als hahe rate rt mit einer uchthaus- lohlcnbergwcrk ng beschäftigte nach der Ein- n. Sie setzten rube befanden, chonverbindun- Uttwochvormlt« ngängr so um- > letzten Gänge md Maschinen- hthäusler dann e in LISA hwemmungen, sacht wurden, lens, darunter kansas großen cnichtet; Tau« onflikt a meldet aus g in der Vor» inandersehung abe, den amc« essinien unter t Neutralität Zimt :t« dis Mittel. :sschwankung«n kt gaben Ban« en sich wider« wächer. Textil« vas schwächer, ewannen Kirch- t, Steatit eben« izent, Keramag stellten sich 17 chiiringer Wolle zent. Am Rcn- lmsätze. Pfand« Stadtanleihen t. Mslauende nde. Bielsach s-tt ttt ^ttEtitttt! 'M-''^<1 SöchtNche DolkszeikunK LV. Iunl 193S. «lummer 139. Oie nationale Trauerfeier in Nemsdorf Ministerpräsident Görings Trauerrede Reinsdorf, IS. Juni. Ministerpräsident Göring sprach, wie bereits gestern berichtet, am Schluß der Trauerfeier In Reinsdorf. Er führte u. a a»--- Wie alle Volksgenossen p trauern in erster Linie der Führer und Kanzler und die Männer der Partei und des Staates über ein Unglück von so gewaltigem Ausmaße. Es könnt« uns erschüttern und schwach machen, lebten wir nicht in einem Volke und einem Reiche, das wieder auferstanden ist zur Freiheit und zur Ehre, und wo feder einzelne Volksgenosse den letzten Einsatz wagen wird, wenn es der höchsten Güter der Nation gilt. So sind auch diese freuen Arbeitskameraden gesallen für das neue Reich, gefallen Pir die Auferstehung ihres Volkes. Und so gewaltig und so er- Mtternd der Tod hier eingegrisfen hat, so ersprießt auch aus diesen Opfern, aus dem Tode dieser tapferen Arbeitskameraden ein großer Segen für das ganze Volk und für die ganze Nation. Denn in der Art und Weise, wie heute das ganze Volk und an der Spitzt sein Führer und Kanzler sich zu diesen toten Arbeitskameraden bekennen, erweist sich jene wunderbare Geschlossenheit der Nation, die neu erstan den ist, erweist sich wieder auch, daß gerade der deutsche Arbeiter wieder zurückgesunden hat in eine neue Heimat, wieder Fuß gefaßt hat in seinem Volke, wieder wert volles Mitglied der Do'ß--..om-^-^.ast ist. r'ns ist das Große, Leidtragende und Angehörige, daß heute nicht mehr umsonst der deutsche Mensch in den Tod geht, sondern daß jeder einzelne damit ein großes Opfer am Altar des Vaterlandes ziederlegt. Das ist der stärkste Trost, der ihnen in der Allmacht London, IS. Juni. Die Bestätigung des am Dlenstagvormlttag abgeschlosse nen deutsch-englischen Jlottenabkommens erfolgte durch das folgende Schreiben des Botschafters von Ribbentrop an den englischen Außenminister Sir Samuel Hoare: „Exzellenz; Ich beehre mich, Euer Exzellenz den Empfang des Schrei ben» vom heutigen Tag zu bestätigen, in dem Sie die Freund lichkeit hatten, mir im Namen der Regierung Seiner Majestät >m Vereinigten Königreich folgendes mitzuteilcn: „1. Während der letzten Tage haben die Vertreter der Regierung des Deutschen Reiches und der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich Besprechungen abge hallen, deren Hauptzweck darin bestand, den Boden für eine allgemeine Konferenz zur Begrenzung der Seerüstungen vorzubereiten. Ich freue mich, Euer Exzellenz nunmehr die formelle Annahme des Vorschlags der Regierung des Deutschen Reiches, der In diesen Besprechun gen zur Erörterung gestanden hat. durch die Regierung Seiner Majestät Im Vereinigten Königreich mitzuteilen, wonach die zukünftige Stärke der deutschen Flotte gegenüber der Gesamtflottenstärke der Mitglieder des Britischen Com monwealth im Berhältnis 35 :100 stehen soll. Tie Regierung Seiner Majestät Im Vereinigten Königreich sicht diesen Vorschlag als einen außerordentlich wich tigen Beitrag zur zukünftigen S c e r ü st u n g s - bcschränkung an. Weiterhin glaubt sie, daß die Einigung, zu der sic »unmehr mit der Regierung des Deutschen Reiches gelangt ist und die sie als eine vom heutigen Tage ab gültige dauernde und endgültige Einigung zwischen den beiden Regie rungen ansieht, den Abschluß eines zuniinftigen allgemeinen Mwmmens über eine Scerüstungsbegrenznna zwischen allen deulschen Vertretern im Laufe der kürzlich in London abge- 2. Die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten König reich stimmt weiterhin den Erklärungen zu, die von den deulschen Vertreterin im Laufe der kürzlich in London abge hobenen Besprechungen bezüglich der A n w e n d u n g s m e - thaden dieses Grundsatzes abgegeben wurden. Diese Erklärungen können folgendermaßen zusammenge« saht werden: o) Das Stärkroerhältnis 35: ISS soll «in ständiges Verhältnis sein, d. h. di« Gesamttonnage der deutschen Zielte soll nie einen Prozentsatz von 35 der Gesamttonnage der Urlraglich sestgelegten Seestreitkräft« der Mitglieder der Bri« (Scherls Bilderdienst, M.) Lottes gegeben werden kann, daß auch sie eingetreten sind für oen notwendigen Ausbau unseres Vaterlandes. Und mögen die ««deren Hunderttausende von Arbeitskameraden nicht scheu wer- sen, nicht schwach werden, sondern erkennen, daß es ein hoher Mut ist, aber daß er notwendig ist, dort zu arbeiten, wo die Desahr so nahe beim Leben liegt. Dadurch aber auch haben sie mit den Boden bereitet, jene schützende Kraft für die Nation zu schaffen, die uns heute den Frieden wieder schenkt. Und das möge auch wiederum Euer Trost sein, daß, wenn heute der neue Schuh, die neue Wehr geschaffen ist für das neue Reich, sie mit- geholsen haben, die Voraussetzungen dafür zu schassen und die Voraussetzungen sllr den Segen unseres Volkes. Mögen Sie, meine Angehörigen, im Namen des Führers, im Namen der Männer von Partei und Staat, die hohe, die herrliche Gewißheit als Trost mitnehmen: Ihre Angehörigen starben, auf daß Deutschland lebe! Nach der Gedenkrede des preußischen Ministerpräsidenten folgt zunächst das „Lied vom guten Kameraden", das von der Trauergemeinde stehend mit erhobener Rechten angehört wird. Dann ertönt der Trauermarsch aus der „Götterdämmerung" von Richard Wagner und als Abschluß die Lieder der Nation, das Horst-Wessel-Licd und das Deutschlandlied. Mit erhobener Rech ten hört die riesige Traueraemcinde die Nationalhymnen stehend au und bereitet den gefallenen Kameraden der Arbeit ange sichts der riesigen Werksanlagen eine letzte stille Ehrung. Der Führer geht dann durch die Reihen der Angehörigen und spricht ihnen persönlich sein Beileid aus. Er drückt vielen von ihnen die Hand und ehrt sie mit dem deutschen Gruß. tischen Commonwealth oder — falls in Zukunst keine vertrag lichen Begrenzungen dieser Tonnage bestehen sollten — einen Prozentsatz von 35 der tatsächlichen Gesamttonnagc der Mit glieder des Britischen Commonwealth überschreiten. b> Falls ein z u k ii n f t i g e r a l l g e in e i n e r V e r t r a g über Sceriistungsbegrenzung die Methode der Begrenzung durch vereinbarte Stärkeverhältnisse zwischen den Flotten der ver schiedenen Mächte nicht enthalten sollte, wird die Regierung des Deutschen Reiches nicht aus der Einfügung des in dem vor ¬ hergehenden llnterabsatz erwähnten Stärkeverhällnis in einen solchen zukünftigen allgemeinen Vertrag bestehen, vor ausgesetzt, daß die für die zukünftige Beschränkung der See rüstungen darin etwa angenommene Methode derart ist, daß sie Deutschland volle Garantien gibt, daß dieses Stärkever« hältnis aufrecht erhalten werden kann. c) Das Deutsche Reich wird unter allen Umstän den zu dem Stärkeverhältnis 35:100 stehen, d. h. dieses Stärkeverhällnis wird von den Bauninßnahmcn anderer Länder nicht beeinflußt. Sollte das allgemeine Gleich gewicht der Seerüstung, wie cs in der Vergangenheit normaler weise aufrcchterhalten wurde, durch irgendwelche anormalen und außerordentlichen Baumaßnahmen anderer Mächte heftig gestört werden, so behält sich die Negierung des Deutschen Reiches das Recht vor, die Regierung Seiner Maieität im Ver einigten Königreich auszufordern, die aus diese Weise entstan dene neue Lage zu prüfen. d) Die Regierung des Deulschen Reiches beaimsiigt auf, dem Gebiete der Seerüstungsbegren.ning dasjenige Snsiem, das die Kriegsschiffe in Kategorien einteilt, wobei die Höchstlonnage und (oder) das Höchstkaiiber der Geschähe für die Schisse jeder Kategorie festgesetzt wird, und das d-e jedem Lande zustehende Tonnage nach Schissskategorien zuteilt. Folglich ist die Regierung des Deutschen Reickcs bereit, grundsätzlich und unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes f) das 35prozentlge Starlieoerhältnis aus die Tonnage in jeder beizubehaltenden Sctüsfskategorie anzuwenden und jede Abwei chung von diesem Stärkevcrhnltnls In einer oder mehreren Kategorien von den hierüber in einem zukünftigen allgemeinen Vertrag über Seerüstungbesckränkung etwa getroffenen Ver einbarungen abhängig zu macken. Derartige Vereinbarungen würden auf dem Grundsatz be ruhen, daß jede Erhöhung in einer Kategorie durch eine ent sprechende Herabsetzung in anderen Kateaorien aiismglcicken wäre. Falls kein allgemeiner Vertrag über Seerüstungsbe- grenznng abgeschlossen wird, oder falls der zukünftige allge meine Vertrag keine Bestimmung über Kalegorienbeschränkung enthalten sollte, wird die Art und das Ausmaß des Rechtes der Regierung des Deutschen Reiches, das Oäprozentiae Stärke verhältnis in einer oder mehreren Kategorien abznändern. durch Vereinbarung zwischen der Regierung des Deutschen Rei ches und der Regierung Seiner Maiestät im Vereinigten Kö nigreich im Hinblick auf die dann bestehende Fiottenlage ge regelt. e) Falls und solange andere bedeutende Seemächte eine einzige Kategorie für Kreuzer und Zerstörer behalten, hat das Deutsche Reich das Recht aus eine Kategorie für diese beiden Schifssklassen. obgleich es für diese beiden Klassen zwei Kategorien verziehen würde. s) Hinsichtlich der Unterseeboote hat das Deutsche Reich ledoch das Recht, eine der gesamten Unterseebaot-Ionnage der Mitglieder des britischen Cnmmonmealth gleiche Untersee- boot-Tonnaae zu besitzen, ohne ledoch das Stärkeverbältnis 35 zu 100 hinsichtlich der Gesamt-Tonnage zu überschreiten. Die Regierung des Deutschen Reiches vervslicktet sich in dessen. außer den in folgendem Satz angegebenen Umständen, mit ihrer Unterseebootstonnagc über -15 v H. der Gesamt- Unter s e e b o o t s t o n n a g e der Mitglieder des Br-Iischen Commonwealth nicht hinauszugehen. Sollte eine Lage ent- skehen, die cs nach Ansicht der Regierung des Deutschen Rei ches notwendig macht von ihrem Ansgruck aus einen über d-e vorgenannten 45 v H. hinausgehenden Prozents«!; Gebrauch zu machen, so behält sich die Regierung des Deutschen Reiches das Recht vor, der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich davon Mitteilung zu machen und ist damit einver standen, die Angelegenheit zum Gegenstand srennck'ckail'.icher Erörterungen zu machen, bevor sie dieses Reck! ausübt g) Da es höchst unwahrscheinlich ist, daß die Berechnung des 35prozentigen Stärkeverhäilnisses in jeder SchUiskategorie Tvnnagezahlen ergibt, die genau teilbar sind durch die höchst zulässige Tonnage für Schisse dieser Kaiegone. kann es sich als notwendig Herausstellen, daß A u g ieick u n g e n oorge- nommen werden müssen, damit das Deutsche Reich nickt daran verhindert wird, seine T o n n a g e v c> II au s z u n u tz . n Es ist daher abgemacht worden, daß die Rcmerung des Deutsch.-» Reiches und die Regierung Seiner Majestät im V rein-gten Kö nigreich vereinbaren werden, welch-. Angleichungen >u diesem Zwecke erforderlich sind Es besteht EiiugäeU darüber da» die ses Verfahren nicht zu erheblichen oder dauernden Abweichun gen von dem Verhältnis 35 : lUO hinsichtlich der G.-'.Millionen« stärken führen soll. 3. Hinsichtlich unter Abschnitt c> der obiic» Erklärungen habe ich die Ehre. Ihnen mitzuteileiu daß die Ne uerung Seiner Majestät im Vereinigten Königrc'ck von dem Vorbehalt Kennt nis genommen hat und das darin erwähnt Reckt anerkennt, wobei Einverständnis darüber besteht, daß das Ve-baUuis 35 zu 100. falls zwischen den beiden Regie-nuaeu nicht Gegen teiliges vereinbart wird, ausreckterhaiten bleibt." Ich beehre mich, Ew. Erzellenz zu beU.-tigsn, daß der Vorschlag der Regierung des Deutschen Ne'ckes mit dem vor stehenden Schreiben richtig wiedcrgcoeken ist und nehme davon Kenntnis, daß die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich diesen Vorschlag an- n i m m t. Die Regierung des Deutschen Reick s ist auck ihrerseits der Ansicht, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Festliche Prozession am Fronleichnamstage Unser Bild gibt die be rühmte Fronleichnamsprozes sion in Appenzell (Schiveiz) wieder. Ueberail finden in katholischen Landen am Fronleichnamstage (20. Juni) Prozessionen statt, die ein öffentliches Bekenntnis sein wollen zum Geheimnis des Altarssakramentes Volks sitte und Zunstbrauch haben In vielfältiger Weise ein diese Prozession angekniipft, so daß auch In deutschen Lan den — insbesondere in Süd deutschland — die Fronleich namsprozession zu einem lebendigen Stück traditions bewußten Volkslebens ge worden ist. das bei allen Volksgenossen ohne Unter schied der Konfession Achtung und Aufmerksamkeit findet. ^Atlantik, M.) Oer Wortlaut -es Flottenabkommens Stärleverhältnis Deutschland England 35:100 ln allen Kateaorien