Volltext Seite (XML)
Siteysifrhe Volkszeitung M Mai 1935. Nummer 125, Seite 2 .-rs Volksgut. Iodoc-Bildmatcln-Dcenst. ersten —, Bulle» 10, Kühe M— sei», sei» f- und Propsleilurch« Mai sHimmclsntzrl), t, Graduale: osrcndil e dominnm von Mo- Maeder, Klaus Hcr- verlor seinen de» der bc- Dresden. Schwach« lterneigung, warm. Alleluial Alleluick! Ulleluia! Des soll» mir all« frol) Christ null unser Trost Kyrie eleison! Christ scchr mit Sckzalle vo» seinen Jüngern allen, »«acht ein Kreuz mit seiner HnnS und tat den Segen über alle Lov> Kl)rie eleison! hsen —. Bullen 8, Schweine AI rnglos, Kälber lonst« Klage abgewicscn. Rechtsstreites tragen die Kläger st-llungshollen sstül- Ausstellung ist ab össnet. i) 29 Ml Mittwoch in srennd- dentlich Ultimo!!!<-«« kt gingen Reichcan« . Staatsanleihe plus plus 0,25» Prozent, Psandbriese bestand Sachsenbodcn bann« pziger Hypolhebem >i plus 0,25> Prozent. Prozent, Mannstzld ent, Bank siir Brau« nen und Kölitzcr Lc- mzcnt, Siemens plu» , Heidenauer minus t, Gohliser Bier und >lus 1 Prozent, Pitt« ein Achtel Prozent, Grimme usstellung, Micha' stschutzcs sei. Hin Feuerschnlze' oon siir die Arluüt ckt werden. Dazu die LI. Christi Himmelfahrt Nach einem Go mälde oon dem holländischen Maler Philips Wonwerman. (1010—1086.) SKallplattenlrieq geh! weiter Die Jndustricsirmcn legen Bcrusung rin. Durch die obige Entscheidung der 2l. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, die im wesentlichen zugunsten des Rund- sunks aussiel, ist der Schallplatlenlirieg noch tieineswegs be endet. Tie klagenden Indnslriesirincn iverden nämiick; gegen dieses llrteil B « r u s u n g einlegen, über die das Kammcrge- richt entscheiden wird. in ve.öolen, Schallplatten, die in den Betrieben der Kläger er zeugt sind, und zwar auch solche, die von der Beklagten oder ihren Seiidcgcscllschastcn käuflich crwobcn sind, zu senden, so weit diese Schallplatte» ausschlichlich die Wiedergabe von Schriitwerkcn, Reden und Borträgen enthnltcn. 2. Ferner Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Um fang sie Platten der gekennzeichneten 'Art gesendet hat. 3. La wird sestgcstcllt, dag die Beklagte verpflichtet ist, Klägern den Schaden zu ersehen, der ihucu durch die von Beklagten veranlassten rundsunkmähigcn Berbreitung der dem 6. 'April tllüö entstanden ist zeichneten Schallplatten seit und noch entstehen wird. 4. Im übrigen wird die !». Bon den Koste» des neun Zehntel, die Beklagte ein Zehntel. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 10 000 Mark vorliiusig vollstreikbar. In der Begründung des Urteils sührte der Vorsitzende folgendes aus: Mit Rücksicht aus die Bedeutung des Rechtsstreites und des weitgehenden Interesses der Ocssentlichkcit hält es die Kammer für crsorderlich, die masjgcbenden rechtlichen Gesichts punkte. um deren Entscheidung es sich allein handelt, in ge botener Kürze bekanntzugeben, während wegen der Bcgriin- Zergangenst. ! ' i! iesem Gel-i.I m. Io ich ans diei > auch hier > n !- Abteiluna C! > Ausblärumi ul' r >lk getraaen " n Bollissckinii " I i golnilick oll u dem Arlui' it ist diese A »iesem Gebiete )cr ldet, »den vo>» Bolli >,c- re Bolbsscho i u> >- Dresdner Haln.:-- s für Feuerschutz rack)« sür die Irin- cm wir, so iiihrle : deutsche Tophi useren Kongiestc» eit unserer deut- schon ein Freund sdrucki uns auch rsrent an der lkr unen, die eine so und Kunst d-iil- ir, als Gast dieser ms ganze deutiltn Ausstellung wic- n hat. Zenerals, die an- »vurden, wurden Bestrafung wegen Preistreiberei Wegen Berstoszes gegen die Preisvorschriften der Faser» stossocrordnung tvurde von der Preisiiberwachungsstelle Düs seldorf gegen die Inhaber einer Wäschcsabrib in Esse» eine Ordnungsstrafe von 0000 RNk. verhängt. Die Firma hatte die Preise für Arbeitskleidung über das zulässige Mas; hinaus erhöht und dadurch die Verbraucher geschädigt. Die Höhe der Strafe ist begründet durch das v o l k s s ch ä d i g e n d e Ver halten der Firmeninhaber, die unter Ausnutzung der er höhten Nachfrage sür Ware aus billig eingekansten Rohstossen nicht gerechtfertigte Preise genommen haben, um dadurch über mäßige Gewinne zu erzielen. Ausfahrt Christ fuhr gen Himmel. Was sandt er uns hernieder? Er sendet uns den Heiligen bleist zu Trost der arinvn Christenheit. Ki)rie eleison! düng der Entscheidung iin einzelnen aus die schristliche Rieder legung des Urteils verwiesen wird Die klagenden Schallplattenhersteller sind klagebercchtigt. Das den ausübenden Künstlern als Bearbeitern nach 8 2 des literarischen Urhcbcrrcchtsgejetzcs zustchende Urheberrecht ist aus sie übergcgangcn. Die Schallplaltcnhersteiler haben jedoch nicht das Recht, die Rundfunksendung von MusikichaUplattcn zu verbieten, weil das Urheberrecht gesel, in seinem rs 22, die Benutzung solcher Platten zu össentlichen Aussührun zen aus- gepallel uno o>e ^tuno,unm ndnng von Musiljchalt» platten den Begrijj der öffentlichen Aufführung erjnUen. Diese Gesetzesbestimmung wird durch Artikel II der revi dierten Verner Uebcrcinkunu nicht berührt, insbesondere nicht aufgehoben. Der hier im 'Absatz I aus e prochene Grundsatz, bas; den Urhebern das ausschließliche Recht der RunSsunl- jendung zusleht, entspricht bereits ständiger Rechisanwendnng der deutschen Gerichte. Der Anwendung des ArUlels kl steht vor allein entgegen, das; das Deutsche Reich die Bedingungen der Ausübung des in Absatz I bezeichneten Rechts noch nicht geregelt hat, w»e es im 'Absatz 2 Vorbehalten ist. Schallplatten, aus denen aus'chlieszlich Werte der Sprach kunst wiedergcgeben sind, unterfallen nicht der Aussührungs» bcsugnis nach 8 22 , des literari'chen Urheberrechtsgesetzes, in- soweit ist der Klagcanfpruch begründet. NN 29 Mi I. Sonderklasse: —. > 37-45, d) 31-Ai. Schweine: a> I. —, i) —. N) i2<wcn) >e mit einen- dr i- »skanzler. Elelumd ihelieder A»i' > Ausstellnngsizelien ttschmann > Zeugnis s»ir die le. Die erste Wei sung einer staals- zung einer ivalpeii »vieder sesleu Ri zialismus habe stcl, inlionalen Lebens 'Volk glaube selzl tetrachler der Au ra sl und Talenlust tzes einen solche» utc eine Tal. eine i nur um d.! li svcr I» u u b e u> »icser 'Aal! r ; geivalliae »n nie Mach! de . : » aus diesem G le , die verhub l r tschau derour (Paris) .'den die 'Venistke- zkeit des zivilen Vorname -Adolf" in der Tschechoslowakei verboten Wie wir der „Schlesischen BolkszeUnng' enlnehmen, habe» die tschechischen Behörden in de» sudeteiidentsche» Gebiete» einer 'Meldung der Wiener „Stunde" aus Preszburg zusolge an die deutschen Psarrer die Anweisung erteilt, bei Kuidlaufe» den Vorname» „Adolf" möglichst zu vermeiden Diese 'Mas',- »ahme soll daraus zuriickzusuhren sein, dasz derilsche Ellern be sonders nach dem überwältigenden Erfolg der Henlein Parlei ihren Kindern den Vornamen des Führers gegeben haben. Hierin erblichen die tschechischen Behörden eine unzulässige Propaganda für den Rationalsozialismus. Oie Familie pacelli Die gelegentlich des 30. Todestages des Marchese Franz P n c e l l i, des Bruders des päpstlichen Kardinal- Llaalssekretärs, von E. Martire gemachten Ausführungen in einer Gedächtnisrede enthalten wertvolle Hinweise auf die F a m i l i e Pacell i, di« uns in das treukatholisrl)« Lebest der Familie Pacelli einen guten Einblick gewähren. Das Haupt der Familie, von dem die beiden Brüder Engen und Franz Pacelli abstammen, ist Marc Antonius Pacelli, der sich im Dienste der Päpste auszeichne le. Als die Okkupation des Kirchenstaates am 20. September 11170 vollzogen wurde, erlosch das Amt des Marchese lMarquis) Mrc Antonio, das er im Innenministerium des Kirchen staates innehatte, und sein aufrichtiger Charakter und seine Ergebenheit zu Pio nono verboten es ihm, fernerhin iioili in den Dienst des neuen Königrei<l)es überzutreten, so schmeichelhast auch die Angebote waren, die man dem Marquis machte. Gleich ihm war auch sein Bruder Pietro, der Onkel dec- Kardinals, mit seinen Söhnen Philipp, Binzenz, Ernst ausgezeichnet durch treue katholisck)« Gesinnung. Die Pacellis waren alle mehr oder wenig Ju risten und verdienten sich ihre Sporen als Berwaltungs- beanile der Stadt Nom. Auch Franz Pacelli, der Bruder -es Kardinals, war ein ausgezeichneter Jurist. Seine Er ziehung hatte er erhalten im Oratorium des hl. Philipp llleri und verriet schon in seiner Studienzeit einen hervor ragend kirchlichen Sinn, der in den Zirkeln von St. Peter und in der „katholischen Jugend", und im 3. Orden des hl. Franziskus sich betätigt. In jeder Beziehnng war Franz Pacelli ein Borbild der jungen katholischen Stn- -enlen. 'Nicht bloss in religiös sittlicher, sondern auch in wissenschasllicher Beziehung. Er hatte hervorragende Lehrer, wie den italienischen Staatsrechtslehrer Scialoja, und machte 1805 an der römischen Sapienza stlniversität) ein glänzendes Examen, zu dem noch das Examen im kinhenrecht an der päpstlichen Universität hinzukam. Ans Grund seiner wissenschaftlichen Leistung erhielt er die Venia Legendi (Erlaubnis, Vorlesung zu halten) siir das römische Atheneum. Er stellte sein juristisches Wissen ganz in den Dienst der Kommune, der Provinzverwaltung, aber auch der Pro paganda fide und wurde Rechtsberater der Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhles. Dabei war er einer der Mitbegründer und Mnglieder der Katholischen Aktion. Inzwischen hatte herbes Leid ihn geprüft, er noch in jungen Jahren seine Lebensg«sährtin und cinziaen hoffnungsvollen Sohn, der als 'Novize in de- C-e- sclstchnst Jesu lebte und vieles zu versprechen schien. Diese Schicksalschläge machten seine Seele stark nnd tiNhoden ihn immer mehr der Sphäre des rein irdischen, um desto mehr sich seiner Lieblingsidee, der V e rs ö h n u n g zwischen Kirche und Staat hinzugeben. Wie kein anderer war er dazu geeignet. Er genas; im höchsten Matze das Vertrauen von Kirche und Staat, und er war des wegen der geschickteste Vermittler zwischen beiden Mächten. Mit Fiebcreifer gab er sich dieser Aufgabe hiu uud in Lö sung dieser 'Aufgabe verzehrte er feine ganze Kraft. Das schwere Herzleiden, das ihn das letzte Lelwnsjahr he' r- snchle. war die Folge seiner angestrengten Arbeiten am Persöhnnngswerk zwischen Kirche und Staat. Er selber äuszerte ost bei seiner letzten schweren Krankheit, dasz er gerne sein Leben hingebe siir die Sache der Versöhnung. Und so kam es denn auch, dasz damals, ols Franz Pacelli die gigantische Ansgalre übernahm, eine Weissagung des De la Nive in Erfüllung gehen sollte: ,S> Franziskus wird nicht abseits stehen, wenn der Friede zwischen Staat und Kirche geschlossen werden wird." Und dieser Franziskus war der Sohn des hl. Franziskus, der Tc-rziar Franz Pacelli, der im Gesühle trotz aller seiner Arbeiten ein unnützer Knecht gewesen zu sein, als letzten Wunsch in seinem Leben es äuszerte: Im ar m en Ha bit des hl. Franziskus ausgebahrt zu werden, um so als armer Sohn des groszen Bruders Franz vor Gottes Ant litz hinkreten zn können. Nur die Wiedergabe von Reden und Vorträgen untersagt Im Schallplattenkricg der sieben Jndustricsirmen »egen Rcichvrundsundkgejclkschast verkündete der Vorsitzende der Zivilkammer folgende» Urteil: 1. Der Beklagten wird bet Vermeidung einer vom Gericht jedem Fall einer Zuwiderhandlung seslzufetzenden Strafe Staatssekretär a. N. Sr. Brügger !> :nc» gestern seinen sicbenrigsten Geburlslng. Das ist ein willkommener Anlaff, nm Dr. Brügger für seine zähe und unverdrossene Arbeit um das organisierte auslanddeutsche Wirken der Orden und katholischen Verbände und der deutschen Katholiken überhaupt zu danken. Philipp Vrugoer ist geborener Badener, studierte Jura in Leipzig und Freiburg i. Br., war in den Stadtverwaltungen von Leipzig, Oppeln und vor allem als Beigeordneter in Köln tätig und hatte unter dem berühmten Ministerialdirektor Ailhon im Preussischen Kultusministerium in langjähriger Düigkeit als Referent und Geheimrat Gelegenheit, in der geistlichen Abteilung des Kultusministeriums entscheidend für Zulassung von katholischen Missionsorden und anderer religiöser Genossenschasten zu wirken. Im Jahre 1!)10 zog Dr. Vrugger als Regierungspräsident in Köln ein und wuchs so in die schwierigen Aufgaben im besetzten Gebiet hinein, die ihn 1021 als ersten Staatssekretär der selbständigen Staatssekretariat» für die besetzten Gebiete an einflussreichstem Platz be« Ichiisligten. In den Folgejahren nutzte er seinen Einfluh und seine Beziehungen ein Jahrzehnt für die Volksdeut schen und auslanddeutjchen Bestrebungen im katholischen Deulfchland. Zehn Jahre lang war Dr. Vrugger 2. Vorsltzen- vcroesRelchsverbandes für die katholt» Iche „ Auslanddeutf ch e n und hat sich in dieser Zett grösste Verdienste um diese wichtige Organisation und ihre Entwicklung erworben. Die Uevcrfiihrung des Katholi schen Ausland-Cekretariats von Hamburg nach Berlin, die Ersa'sung der katholischen Orden, Genossenschasten und groszen Verbände für die organisiert« auslanddentsche Arbeit, die Einordnung und Zulammenarbeit mit de» Dieses Urteil bedeutet, ans eine allgemein verständlich« Formel gebracht, das; der Rundfunk Mustlplatten der Industrie, wie z. B. Gcsangsdarbietungen, Orchesterstücke usw., in Zukunft wieder senden darf, ohne dafür eine Lizenz zu entrichten. Da gegen ist ihm untersagt, „Werke der Sprach'unst", also etwa vor» der Industrie aus Platten aufgenommene Rezitationen, Vorträge usw. ohne entiprcchenbc Entschädigung über de« Sender gehen zu lagen. Zugrunde liegt dem llrteil der 8 22 des Gesetzes bctres- send das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Ton kunst vom Jahre 1001. Diese Bestätigung gestattet die öffent liche 'Ausführung von mechaniich-musilali'chen Reproduktionen. Der Aussührendc <Rundsunt> braucht keine Lizenzgebühren da- siir zu entrichten, sofern cs sich nicht etwa um ein „gewerbs- miisziges Verbreiten" handelt. Ferner Hal das Gericht entgegen den Darlegungen der Indnstriesirmen ent chieden, dasz der Artikel lt der Berner llebercinkunst zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom Jahre 1021 diese Bestimmung des Urheberrechtsgesetzes nicht aushebt. Da der tZ 22-, nur von „Werken der Tonkunst" spricht und nur siir sie die össentliche lostenloic Ausführung gestattet, war bezüglich der literarischen Werke anders zn cut chcidcn. volksdeutschen Zentralen des VDA rind anderer Organi sationen, der Ausbau der propagandistischen Arbeit des Reichsverbandcs in öffentlichen Kundgebungen der Neichshauptstadt und auf den grossen Katholikentagen, die Pilege lebendiger Beziehungen mit den auslanddeut schen katholischen Kreisen und Gebieten und vieles andere kennzeichnet die unermüdliche Tätigkeit von Dr. Brügger. Dankbar hat darum auch der Vorstand des Neichsvcrban- des seinen früheren Vorsitzenden anlässtich seines sieben zigsten Geburtstages zum Ehrenmitglied ernannt und widmet ihm den neuen Jahrgang des angesehenen Jahrbuches des Neichsvcrbaudes für die katholischen A u sl a n dd c u t s ch e n. Möge Staats sekretär a. D. Dr. Vrugger, der übrigens auch als Vor sitzender der Wissenschaftlichen Kommission der Deutschen Kolonialgesellschaft und in anderen Ehr.nüintern seine reichen Gaben nutzte, ein ehrenvolles und verdientes otium cum ckiLnitatv genietzen. Rundfunk darf Musikschattplatten senden Das Urteil im Prozeß der sieben Zndustrlesirmen aeaen die NelchsrnndfunkaeseliiMafi verkündet