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Amtliche Bekanntmachungen öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 21. Juni KN«, abends ti/, Uhr. im Sitzungssaal, Steuer Rathaus, Honpkgeschoß, Eingang von der Burgstraß«. Tagesordnung. s. Bericht des CchulausschusseS über «. StlftungS- reäinuirgen, d. die Rechnung des Schulamts auf das Jahr 1914. ll. Bericht des Stiftungsausschusscs über o. Etif- tungsrechnungen, b. den Red)nungsadschluß deS Iohaniiishospitals nebst !. bis V. Anhang auf das Jahr 1914, e. Aenderung des Entwurfs der Urkunde, betr. die Iulie-Röderka-Stiftung — Drucksache Ar. 162/1916 —, ch Erhöhung der Verpflegbeiträge für die dem Kinderheim Leipzig-Connewitz von der Stadt zugewiesenen Kinder — 150/1916 —. kll. Bericht des Ticsbauausschusses über a den VI. bis XI. Anhang zum Rechnungsabschluß des Iohanvishospitals auf das Jahr 1914, d. die liebcrlasjmig einer Wahlstellc auf dem Süd- sriedhos an das Infanterie-Regiment Ar. 106 zur Ausstellung eines Denksteins — 164 1916 —. IV. Bericht des Hochbau- und TiesbauausschuffeS über die Entschädigung von Land, das vom Grundstück Pctersstraße Ar. 39 41 und Pekers- kirchhof Ar. 1/5 zur Straße fällt — 158/1916 —. V. Bericht des VersassuilgsauSfchusseS über eine Eingabe, betr. die diesjährigen Stadkver- ordnctenwahlcn. VI. Bericht des Finaiiz- und Versassungsous- schujfeä über Erweiterung des Kreises dec zum Bezug von HeizungSzulagc und Kinder- Kricgszulage berechtigten städtischen Beamten, Angestellten und Arbeiter — 164,1916 —. VII. Bericht des Finanzausschusses über ». Ge währung einer weiteren Beihilfe an den Kriegsausschuß sozial tätiger Bereinigungen zur Erweiterung seines Kriegäspeisenverkaufs — 157/1916 —, d. Erhöhung des laufenden Zuschusses an die Buchdrucker-Lehranstalt — 166/1916 —, o. die Eingabe, betr. Auf hebung der Biersteuer während des Krieges. Leipzig, den 17. Juni 1916. Der Stadlverordnelenvorsteher. Or. Rothe. HWWirtschaslliche Unterweisungen für LMrsranen und Haustöchter. Ilm Juni und Juli d. I. sollen außer in der Stiidt. Garoloschule, Beethooenflraße l5, Anmcldezeit Montag, den 19. Juni, abends ' ,8—9 Ahr, in nachdenannten Schulen unentgeltliche Pilzkochabende abgehalten werden: Im Osten der Stadt in der XVII Bürgerschule, L.-Stö., Schönbachstr. 17, . , 17.BezirkSschulc,L.-Rensch«^AeupüdlerSlr.1, » » 41. „ L.-Schö., Leipziger Str. 25, Im Süden der Stadl in der XlV. Bürgerschule, L.-Eo., Waisenhausfir. 7, „ 31. Bezirksschule, L.-Co., Bornaische Str. 104, Im Westen der Stadl in der V. Höh. Bürgerschule, L.-Pl., Amalienstraße 9, ., ., 32. Bezirksschule,L.-Kleinzscho.,DieSknuflr.76, im Aorden der Stadt in der 29. Bezirksschule, L.-Go., Pariser Str. 4- 6, „ 19. ,, L.-Eu., Anhalter Straße 1, „ „ vereinigten Freischule, Lessingsirahe 23—27. Die Anmeldungen sind in der Zeit vom 19. bis 24. Juni bei dem Direktor der betr. Schule zu be wirken, wo auch die KurStage bekanntgegeben werden. 8ek-^. V. Leipzig, den 18. Juni 1916. 81026 Der Nat der Stadt Leipzig. Verordnung über die Feststellung neuer Stall höchstpreise für Rindvieh. In liedercinstimmung mit einem Beschluß -es Zentralviehhandelsverdandes werden dl« folgenden Stallhöchstpreis« für Rinder auf Grund von §5 des Gesetzes über Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Geseh- > Blatt S. 516) hiermit für das Königreich Sachsen mit Wirkung vom 18. Juni 1916 ab festgesetzt. o) für ausgemästete oder vollfleischige Ochsen bis zu 7 Jahren k) für ausgcmästete oder vollfleischige Kühe bis zu 7 Jahren c) für auSgemäfiete oder vollfleischigc Bullen biS zu 5 Jahren <l) für ausgemästele oder vollfleischige Färsen höchstens 110 für 50 Kilogr. Lebendgewicht. Für beslausgemästete Tiere tFetträger) dieser Preisklasse dürfen bis zu 10 für je 50 Kitogr. mehr gezahlt werden. II. o) für ausgemästete oder vollfleischige Ockfen über 7 Jahre l) für ousgemästete oder vollfleischige Kühe über 7 Jahre g) für ausgemästete oder vollfleischige Bullen über 5 Jahre d) für angefleischte Ochse», Kühe. Bullen und Färsen jeden Alters, und zwar für alle unter II genannten Tiere bei einem Lebendgewicht über: 10 Ztr. höchstens 100 für 50 kg j 8 »'/,—10 „ „ 95^e „ 50 „ 7 —8' , „ „ 90 „ 50 „ 7 „ ,, 85»ch1 „ 50 „ 1^ bis zu 5'/, „ „ „ 50 „ III. Für mäßig genährte Rinder einschließlich der Fresser höchstens 70 für 50 kg Lebendgewicht. IV. Für geringwertige Rinder (sog. Ausputzer) jeden Gewichts und Alters, die noch hinter der unter III genannten Wertklasse zurückbieiben, sind angemessene Preise zu vereinbaren, die stets weniger als 70 für 50 kg Lebrndgewicht betragen müssen. V. Die Feststellung des Lebendgewichtes hat am Standort des Tieres zu erfolgen. Dabei sind 5 vom Hundert des Gewichts bei der Preisfeststellung un berücksichtigt zu lassen. Ist die Gewichtsfeststeilung am Standort nicht möglich, so unterbleibt die in Absatz 1 vorgeschriebene Gewichtskürzung, wenn das Tier zur Wage einen Weg von mindestens 5 km zurückzulegen hatte. VI. Der Dlehhandelsverband oder die von ihm beauf tragten Händler können die unter I festgestellten Preise für die dort unter a bis d genannten Tiere nur fordern, wenn diese beim Ankauf mit einem gurtartig hinter den Schulterblättern quer über den Rücken gezogenen Haarschnitt in Form eines Stabes versehen wurden. Muster deS Haarschnittes: Rückenlinie deS Rindes Für die unter I zweiter Absatz aenannten Fett träger kann der für sie zugelassene besondere Zuschlag nur gefordert werden, wenn diese Tiere beim Ankauf an Stelle des im vorhergehenden Absatz vorge schriebenen Haarschnittes einen anderen erhalten haben, der die Form eines rechtwlnteligen Kreuzes hat und auf dem Rücken (Rückgrat) des Tieres so angebracht ist, daß keiner der Kreuzbalken im rechten Winkel zum Rückgrat steht. Muster des Haarschnittes für Fettrager: Rückciilinic des Rindes VII. Die Vorschriften des Blehhandelsverbandes und die den Kommunalverbänden in der Verordnung vom 26. April 1916 — 554 II tt III — gegebene Anweisung über die Feststellung des Kaufpreises nach dem Schlachkwert werden durch die unter I bis V gegebenen Vorschriften nicht berührt. Die Verordnung vom 24.März 1916 —278II kill— über Höchstpreise für Rindvieh wird mU dem Inkraft treten der gegenwärtigen Verordnung aufgehoben. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft mit der Maßgabe, daß alle bis zum 18. Juni 1916 nachweis lich nicht schon abgenommenen Rinder von diesem Tage ab zum neuen Höchstpreis zu bezahlen sind. Dresden, am 16. Juni 1916. Ar. 1001 IIK III. «2283 Ministerium des Innern. Rachstehend wird die Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 26. Mai 1916 (Rcicks-Gcsetzdl. ö. 122) in der durch die Bekannt machung vom 11. Juni 1916 tReickS-Gesehbl. S. 505) aboeänderien Fassung zur allgemeinen Kenntnis gebrach!. Dresden, den 16. Juni 1916. Nr.757dllk I-> Ministerium des Innern. Aus Grund des H 1 der Verordnung über äußere Kennzeichnung der Waren vom 18. Mai 1916 (Reicks- Gesetzbl. S. 380) wird folgendes bestimmt: 8 1 Die Bestimmungen dieser Anweisung finden An wendung auf 1. Konserven von Fleisch oder unter Zusatz von Fleisch, die durch Erhitzung haltbar gemacht sind, soweit ihre Herstellung zugelaslen wird: 2. Gemüsekonserven, Obtzkonscrven aller Art, Fischkonserven, Milc ind Sahnekonserven: 3. diätetische Nährmitt Fleischexlrakt und dessen Ersatzmittel, Fleischbrühwürfel und sonstige Suppenwürfel, Kaffee-, Tee- und Kakaoersatzmittel sowie Kaffeemischungen; 4. Marmeladen, Oostmus, Kunsthonig und Fetkersatzstoffe zum Brotaufstrich; 5. Käse; 6. Schokolade, Schokolade- und Kakaopulver aller Art, Zwieback und Keks. 8 2. Waren der im tz 1 bezeichneten Art, die in Packungen oder Behältnissen an den Verbraucher abgegeben werden sollen, müssen auf der Packung oder dem Behältnis in einer für den Käufer leicht erkennbaren Weise und in deutscher Sprache folgende Angaben enthalten: 1. den Aamen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptniederlassung desjenigen, der die Ware herstellt; bringt ein anderer als der Hersteller die Ware in der Ver packung unter seinem Namen ober seiner Firma in den Verkehr, so ist statt besten Name oder Firma und Niederlastungsort dieser Person anzugeben; 2) die Zeit der Herstellung oder Füllung nach Monat und Jahr; 3. den Inhalt nach handelsüblicher Bezeichnung und nach deutschem Maße oder Gewicht oder nach Anzahl; bei Fleisch- oder fleischhaltigen Konserven, ausgenommen Geflügelkonserven, muß das in der fertigen Ware vorhandene Mindestgewicht des knochenfreien Fleisches (einschließlich Fettes), oder Speckes (einschließ lich Fettes), bei Geflügelkonserven das in der fertigen Ware vorhandene Mindestgewicht des knochenhaltigen Fleisches (einschließlich Fettes), bei Gemüse- und Obstkonserven das zur Zeit der Füllung vorhandene Mindest gewicht des Gemüses oder Obstes ohne die der Konserve zugesctzte Flüssigkeit angegeben werden. Bei Konserven von Sardinen, Heringen oder dergleichen Fische» genügt an Stelle des Gewichts die Zahl der «ungefüllten Fische, sofern diese im Durchschnitt der mittleren Gröhe der in Betracht kommenden Art entsprechen; 4. den Klelnverkaufsprcis in deutscher Währung; Die im ß 2 vorgeschriebenen Angaben sind vom Hersteller oder, falls ein anderer die War« in der Verpackung unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr bringt, von diesem anzubringen. Die Angaben sind anzubringen, bevor -er Ver pflichtete die Mare weitergibt. S 4. Die Beseitigung oder Unkenntlichmachung einer Preisangabe, z. B. durch Ueberklebezettel, ist ver boten. 8 5. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Waren, die vor dem 1. Joni 1916 hergestellt und in Packungen oder Behältnisse eingefüllt sind, insoweit Anwendung, als sich die Waren noch im Besitze des Herstellers oder derjenigen Person, die sie unter ihren, Namen oder ihrer Firma in den Verkehr dringt, befinden; doch genügt an Stelle der Angabe nach 8 2 Ar. 2 der Vermerk: »Hergestellt vor dem 1. Juni 1916" und an Stelle der Angaben nach Nr. 3 die Angabe des Inhalts nach handelsüblicher Be zeichnung und nach deutschem Maße oder Gewicht oder nach Anzahl. Für die äußere Bezeichnung der von den Heeres- Verwaltungen oder der Marinevcrwaltung in Auf trag gegebenen Waren gelten die von diesen Stellen vorgcjchriedencn besonderen Bestimmungen. 8 t» Zuwiderhandlungen find »ach 8 5 der Verordnung des Bundesrats über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 (Reichs-Gcschbl. S. 380- »ui Gefängnis bis zu jechs Monaten und mit Geld strafe bis ^u fünfzehnhundert Mark oder mit einer dieser Strafen strafbar. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 15. Juni 1916 in Kraft. 02284 Verdat des vorzeitigen Einsammelns von Beeren Durch das vorzeitige Einsammeln von Beere» werdcir zum Schaden der Volksernährung große Werte vernichret. Aus Grund von 88 12 Ziff. 5, 15 Abs. 3 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preis- prüfungSstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Seotember -47N°vemd^ "1k> - R. G. Bl. S. 607 und 728 - wird deshalb, unbeschadet der Vorschriften des Forst - und FeldstrafgesetzeS vom 26. Februar 1909 über verbotswidriges Beerenpflücken (Gesetz- und Ver ordnungsblatt S. 277) bestimmt: 8 1. Das Einsammeln von wildwachsenden Beeren aller Art, insbesondere Preiset-, Heidel-, Erd-, Himbeeren, in unreifem Zustande ist verboten. 8 2. Die Forstrevierverwaltungen und im übrigen die Amkshauptmannschaften und Stadträte bezirksfrcier Städte bestimmen jeweils durch öffentliche Bekannt machungen in den Amtsblättern für ihren Bezirk oder unterschiedlich für di« Teile ihres Bezirks die Zeitpunkte des Beginns der Ernte für die ver schiedenen Beerensorten.. 8 8. Das Einsammeln der in 8 1 genannten Beeren vor dem nach 8 2 festgesetzten Zeitpunkt« des Be ginns dec Ernte ist verboten. 8 4. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von tz 17 der BundeSratsverordnung vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu 1500 bestraft. Nr. 9821181«. Dresden, am 5. Juni 1916. 82282 Die Ministerien der Finanzen und des Inner«. (Fortsetzung der Amtl. Bekanntmachungen Sette 7.) Fttnrilien-NaHrichtkn P-s liuswiirtMli Mlterri. Geboren: Herrn Hugo Mer- Vach und Frau, Annaderg, eine Tochter. Herrn Bau meister Otto Fiedler und Frau Paula gebor. Vogel, Ehemnitz, ein Sohn. Herrn Gotthold Fcbrmann (zurz. mi Heere) u. Frau Susanne ged Wabiiitz, Lbemiiitz, ein Sohn. Herr» G Franke und Frau Johanna ged. Till manns, Ehciniiitz, ein Sohn. Herrn Pastor Lot ich ins u. (rau Iobannn geb. Brehme, Pfarrh. Technitz (Döbeln), ine Tochter. Herrn Haupt mann a. D. Dörfflinger i -Urzeit im Felde) und Frau Hanna geb. Modrack, DreS- den-A., eine Tochter. Herrn Fritz Felir n. Frau Johanna geb. Malz, Dresden, eine Tochter. Hrn. Pfarrer Liz. Neuberg u. Frau, Dresden, ein Sohn. Herrn L. Oster wald u. Frau geb. Wagner, Dresden, ein Sohn. Herrn Josef Maciejewski und Frau,Äresden,zwel Töchter. Herrn Ing. Fritz Scher Ke izurz. im Heeresdienst) und Frau Emma geb. Peter, Dresden, ein Sohn. Herrn. Rechtsanwalt I)r.Bechert, Ltn. d. R., und Frau Marg. gb.Dltzen, Zittau, e. Tochter. Gestorben. ^I« m» t /)>-z«icdn»I«n sind Im Kamps sür »a« chaierlanü gefall«».) luS Annaberger Bl.: Fran 'lgnes Marie M cycr geb. .'Kelzer, 46 I., Mildenau. Herr Ioh. Gottl. Bärthel, 73 I., GenerSdorf. us Bornaer BI.: Herr Frdr. Gustav Eigner, Stadtral, Kegis Herr Fuedr. Ernst Poppitz, ',<> I., Drautzwig. .'ius Lhemniher Bl.: Herr Earl Max Forkel, Eisen- dreher, 56 I., Chemnitz. Fräul. Frida Schreiber, 22 I., Ehemnitz. Fräulein Maria Fröhlich, 48 I., Ehemnitz. Herr Ernst Emil Ruttloff, Steinmetz, 55 I., Ehemnitz. Frau Ehristianc Karoline Sophie vw. Lind ner geb. Baumann, 67 I., Ehemnitz. Frau Ida Marie Luise Sngeihardt gebor. Zocllner, 49 I., Chemnitz. Frau Martha Anna Engel mann geb. Schulze, 41 I., Ehemnitz. Aus Crimmitschauer Bl.: -fHerr Otto Kretzschmar, Unter offizier d. R. im I.-Rgt. 105, 26 I., Crimmitschau. Frau Odersekr. Lino Reichert, «19 I., Crimmitschau. Aus Döbelner Bi.: Frau verw. § MarieSchrötergeb.Claus, : Mockritz. Aus Dresdner Bl.: s Herr s Hans Engelhardt, Sold., I Dresden, f Herr Richard Graul, Bankdeamt-, Feld- zugSteiln. 1914/15, Dresden, f Herr Georg Burkhart, Musketier im Inf.-Rgt. 87, Dresden. Frau Ritterguts- besitzet Marie Schreiber geb. Iaurich, 73 I., Klein- Seitschen. Herr Heinrich Emil Naumann, Ritter gutsbesitzer auf Sitten und Mutzschen, Hauptmann d.L., Ritter d. Milit.-St.-Heinr.- Ord., des Eisernen Kreuzes 1870/71 usw., Dresden-A. Frau Alma Steiniger geb. Pfeifer, 56 I., Dresden. Herr Emil Raschke, Kgl. Bezirkslandmesser i. R., Dresden. Herr Carl Rod. Grab» er, pens. Material ausgeber d. K. S. Staats- Eisenbahnen, 68 I., Dresden. 8267 k'srarul. p: MMckM bMnu« A. ° u» d«k»oot«r, do»ter Xuekütiruug «wpk«dl«o V^o19 Vfotts ck Keiekeetr»«»» 4/6, 1 I,ad«o. 1>d 56<fll l.mprig, im Juni 1916. ttisrdured reige icli au, cioiZ ivb rur Kaetttnnnnratt Xzl. untt ttom ttzl. zsrlettt ru ru^elussen worden bin. leb vvräo die Lruxie evmoivsuw mit ttorrn Keekt>>- nnnnlt vsucttnkrr ermüden. Ditz Xav2l6j befindet 8ieb: ttsin8ti'Lko17, äulgsng 3. Obigere»,. (fskfZtuk!) b'vrnsprvcdvr 3485. ^oekentLA8 (»uüer 8ollll»dsvd)8—'/,1 vkr vorm., 8—7 Ildr nnekm. Koonrrdend: 8—8 Pdr. llsekt8iini»slt Or. kurt Orsi. r. sßnie ruruek leb verd» von jetM »d di« ?r«xw g«mein»m Herrn tteedteavvnlt vr. Lurl »usüdvn. keelüsarmait vr. ttrm§ kauelmitr. mit ,6236 8sn.M. vr. WM, (rsorssiriiis ll). ttünisIn-Lsrols-S««! rvrnspr. 3362 Ick ksnrepr. 3362 I»ßl k okt RoliloooSo» «oun IikUVor ?rvsp. mit.4nxsds der Lsdereiten unsntgsltl. »a d. Lnse« Kohlensäure Thermalbäder. Bester Ersatz der natürlichen Quellen von Aarchei», Kisfingen, Mariendad, Frauzeusbad ul», im j.elurlgei' liiirl»ll. befunden. Geöffnet von 8—8 Ahr abends, Sonntags von 8—12 R». HsrLlvI«!«», ^nxetgvlükl, Uattigkeit, dloresneekmvr»«», vlutarmut, ttsrimuskvIiekvLek«, Kkeama, Lttebt, leekl»». »«Iß««" K. I«l 8574. llllll „llvIlUo , V«rlaugen 81« ?ra«p«kt. f»llstilllii> gMiNlIIN 15 diio. von 8tr»v«ndadn 1). Va»«r-,L,ntt-n. 8»un«ndLd»r. O«254 — 8«iond«r«» vamandad. — 8ekSn«te und oronreickst« l,utt io I^iprig» vwg«duog. lLmtTmOG-Mbgnb« erfolgt gegen Brot- und Semmel- dkTskrt- Karten vom 1. Juni bis 26. Juni d. I. mtt mindestens einer MarAe vom 20.-26. Juni. UüMiill kieini »Ililges, Wlikenil. IchU, Pelersstr. 48. Tel. 13480. Sternwartenstr. 15 tkl. OOOKKHKKKKKKKHKKKKIIMHKHOKHHHHHOKOKKOH 1.»« IM»! r. 7r. ad 12 Pdr. «2683