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Pater Spiecker S. Z. sreigesprochen Dle Verhandlungen vor dem Kölner Sondergeilcht Am A^ontag wurde der vor einer Woche erneut in Schutz haft genommene Kölner Jesuitenpater Joseph Spiecker dem Sondergericht vorgefiihrt. Er war nach 8 3 der Verord nung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Negierung der nationalen Erhebung vom 21. März 1983 in Verbindung mit Artikel 18t des Gesetzes vom 20. De zember 1931 angeklagt worden. Die Anklageschrift wirft Pater Spiecker vor, in einer Predigt unwahre Behauptungen über die Rcichsregierung und versteckte Angriffe gegen den Führer und Reichskanzler gerichtet zu haben. Die Verhandlung sand im großen Schwurgerichtssaale in Gegenwart zahlreicher Zu hörer aus dem Klerus und aus dein Laienstande statt. Pater Spiecker lehnte es ab, über den Inhalt seiner Predigt Auskunft zu geben, weil er darüber nur der kirchlichen Autorität verantwortlich sei. Er bezieht sich dabei aus Artikel 1 des Reichskonkordates, der die Selbständigkeit der Kirche anerkenne. Ueber eine etwaige Verfehlung habe nur die kirchliche Autorität zu befinden. Weiter erklärte Pater Spiecker, das; er die rechtmässige Staatsautorität und auch konkret die jetzige Neichsregierung anerkenne. Der Vorsitzende wies die Auffassung Pater Spieckers zurück und erklärte, das; es sich bei den erhobenen Vorwürfen um Dinge handele, die das Ansehen und das Wohl des Staates ge fährdeten und mit der Lehre der katholischen Kirche nichts zu tun hätte». Dein Priester sei es nicht verwehrt, von seinem Rechte und seiner Pflicht, die Wahrheit seiner Religion zu lehren, Gebrauch zu machen; es könne aber nicht geduldet wer den, daß das Predigtamt mißbraucht werde. Pater Spiecker blieb bei seiner Auffassung und antwortete, wenn er die Gläubigen verhetzt hätte, so würde ihn die kirch liche Behörde sofort zur Rechenschaft gezogen haben. Tatsächlich gehe auch der Sinn der Anklage gegen seine innere Ucbcrzeu- gung, weil er es als eine große Bersehlung gegen sein Gewissen und seine priesterliche Tätigkeit aussasscn müsse, wenn er als Priester gegen den Führer und Reichskanzler gehetzt haben würde. Dann wurde der einzige Belastungszeuge, ein Studien rat Kochs aus Köln-Deutz, der seinerzeit die Anzeige er stattet hatte, vernommen. Aus der Zeugenvernehmung geht hervor, das; sich der Zeuge an der Bezeichnung „Christus als Führer" gestoßen hat. Die mit dieser Bezeichnung in Zusammenhang gebrachten Antithesen hätten in ihm den Eindruck hervorgeru- sen, datz mit der Predigt eine bestimmte politische Absicht ver bunden gewesen sei. Im übrigen kann sich der Zeuge nicht mehr auf den Wortlaut der Predigt, sondern nur noch aus den Inhalt besinnen. Während der Zeugenvernehmung, in die der Staatsanwalt, der Vorsitzende m«d der Verteidiger Rechtsan walt Dr. Achter wiederholt eingreisen, stellte letzterer fest, das; dem Zeugen der in der katholischen Begrissswelt für Christus gebräuchliche Ausdruck „Führer" unbekannt sei, daß dieser Ausdruck den Zeugen erregt und von vorn herein gegen den Prediger eingestellt habe, und endlich, das; der Zeuge mittlerweile zu der Ansicht gekommen sei, da-; Pater Spiecker nicht unbedingt eine politische Absicht gehabt haben müsse. Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, der Zeuge habe bei seiner ersten Vernehmung seinen Eindruck von der Predigt klar herausgcstellt. später seine Aussagen etwas eingeschränkt, sei aber auch heute noch der Ueberzeugung, daß der Prediger das Politische habe treffen wollen. Es bestehe auch kein Zweifel daran, das; Pater Spiecker die Absicht gehabt habe, rvenn auch in geschickter Form, Angrisse gegen den Füh rer, den Reichskanzler und den nationalsozialistischen Staat zu richten. Mit Rücksicht aus die Verdienste des Angeklagten mährend des Weltkrieges beantrage er eine Gefängnis» strafe von zwei Jahren. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Achter hebt nun seinerseits die Verdienste des Angeklagten um Volk und Vaterland hervor und schildert namentlich seinen Kamps gegen Bolschewismus und Kommunismus. Wörtlich erklärte Dr. Achter: „Das Recht und die Pflicht jedes katholischen Priesters wie überhaupt jedes Katholiken ist cs, die katholische» Glaubens wahrheiten zu verteidigen gegen aste Angriffe. Dieses Recht und diese Pflicht werden vielfach verwechselt. Wenn heute ein katholischer Priester etwas gegen das Ncuheidenium sagt, dann meint man, er sei Anti-Nationalsozialist und glaubt gleich, er moste etwas Politisches. Bedauerlicherweise ist dieser Unter schied, der so scharf gemacht werden mutz, viel zu wenig be kannt." An einer anderen Stelle seines Plädoyers erklärte der Ver teidiger, das Mißverständnis und das Mißtrauen, das in diesen Dingen vielfach bestehe, sei bedauerlich und niemand bedauere es auch gerade mehr als der katholische Priester. Zum Schluß beantragte Rechtsanwalt Dr. Achter Freispruch und bat das Gericht bedenken zu wollen, wovon ein katholischer Priester noch sprechen solle, wenn er das Gefühl haben müsse, daß hinter jeden« Wort etwas gesucht werde. Das ergebe einen Zustand, der seines Er achtens die freie Religionsausübung behindere. In seinem Schlußwort erklärte Pater Epiecker, persönlich nur den einen Wunsch zu haben, daß das deutsche Volk wieder groß, stark und einig werde. Weil er aber nicht nur aus seinem katholischen Glauben heraus, sonder» auch aus der Geschichte wisse, daß diese Einigkeit nur im Christentum möglich sei, weil er wiße, das; das Christentum allein das Fundament des Neu aufbaues sein könne, halte er es für seine Pflicht, diejenige» zu bekämpfen, die dieses Fundament unleigrüben. Seine Parole für seine Arbeit als Priester am deuischcn Volke sei: „Alles für Deutschland, Deutschland für Christus." Nach zweistündiger Beratung sprach das Gericht den Angeklagten aus Kosten der Staatskasse srci. Aus der Urteilsbegründung ist bemerkenswert, daß das Gericht den Standpunkt des Angeklagten — es sei dem Geistlichen frei» gestellt, diejenigen Aeußcrungen zu tun, die er im Interesse der Kirche und der Religion für erforderlich halte, und soweit seine Oberen dagegen keine Einwendungen erhöben — al» durchaus abwegig und unannehmbar be» zeichnet. Auch iiach Abschluß des Konkordates sei cs keines wegs so, das; der Geistliche die Freiheit habe, die Kanzel und die Predigt zu mißbrauchen. Die deutschen Gerichte könnten cs nicht zulasse», daß diejenigen deins n Katholiken, die der Predig« beiwohne» müßte», ung.ßrast in Gefühlen verletzt würden, die ihnen teuer seien. Weiter müsse mit aller Deutlichkeit und aller Schäl je dem Angeklagten gesagt werden, daß er nickt etwa hocherhobenen Hauptes den Gericktssaal verlassen tonne. Es bestünden immerhin noch erhebliche Verdachtsmomente dafür, daß sich der Angeklagte im Sinne der Anltage schuldig gemacht habe. Die Freisprechung erfolge nur deshalb, weil das Gericht aus Grund sorgfältigster Prüfung zu dein Ergebnis gekommen sei, daß die Schuld nicht ganz voll und einwandfrei eriue'en werden kannte. Der Haftbefehl wurde von« Gericht aufgehoben. Ter am Montag vom Tondergeri.ht Köln sreigesprochene Jesuitenpater Spiecker befindet sich ncch in Schutzhaft.' krleicktenung 6er Lkerckei6ung? Der Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der Akademie siir deutsches Recht, Rechtsanwalt Dr. Möß- m e r in München, äußert sich im Zentralorgan des Bun des nationalsozialistischer deutscher Juristen zur Frage der tüttstigen Gestaltung des Eherechts und vertritt dabei Aus lassungen, die vor ihrer Verwirklichung sicher noch einer gründlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Gr redet im allgemeinen der Erleichterung der Ehescheidung das Wort und meint, nicht die Zahl der Ehen, sondern der Wert jür die Gemeinschaft sei entscheidend. Der Eherechtsreform bleibe es vorbehalten, Ehen die staatliche Anerkennung zu versagen, die sich nach allgemeiner Erfahrung als siir das Ganze schädlich erwiesen hätten. Hundert vorbildliche Ehen könnten nicht den Schaden ausgleichen, den eine einzige zerrüttete, aber zwangsweise aufrechterhaltene Ehe an richte. Er stellt die Frage, ob es nicht besser sei, solchen Menschen die Gelegenheit zur Gründung einer „neuen, wertvolleren Ehe" zu geben, besonders wenn die erste kin derlos geblieben sei. Auch die Forderung, das; wenigstens die Scheidung von Ehen, die Kinder hervorgebrachl hätten, erschwert werden müsse, erkennt Mößmer nicht als berechtigt an. In zahlreichen Fällen gebiete gerade das Interesse der Kinder die „Lösung einer die Kinderseele vernichtenden Ehe". Das Schicksal solcher Ehen müsse vertrauensvoll in die Hände des künftigen Eherechts gelegt werden. Die katholische Kirche verwirft bekanntlich die Ehe scheidung, und sie nahm seinerzeit lieber den Abfall Eng lands hin, als daß sie dem König die gewünschte Eheschei dung gewährte. Dieser Grundsatz, der die Ehe als dauernde Lebensgemeinschaft betrachtet, entspricht zugleich auch am besten dem Staatswohl. Betrachtungen darüber, wie zer rüttete Ehen zu lösen sind, sollte eigentlich eine Unter suchung darüber vorangehen, wie das deutsche Volk am besten zur Ehe erzogen werden kann. So begrüßenswert alle Maßnahmen sind, die die Eheschließung erleichtern, so darf doch die ganze Familienwerbung nicht zu sehr aus das Materielle, aus die äußerlichen Vorteile abgestellt wer den, wie das hier und da geschieht. Der Staat hat Inter esse an vielen Ehen, aber cs ist doch einigermaßen zu be zweifeln, ob es der Reinhaltung des Familienlebens dient, wenn der Weg zur Auslösung der Ehe so einfach gemacht wird. In der Familienwerbung kommt der dauernde Appell an das Verantwortungsbewußtsein gegenüber den mate riellen Vorteilen vielfach zu kurz. Was ist gewonnen, wenn der zunehmenden Zahl der Eheschließungen eine wachsende Kurve der Ehescheidungen gegenübersteht? Wir find überzeugt, daß das künjtige Eherecht auch dieser Seite des Familienlebens, die in den Betrachtungen des Rechis- anwalts Mößmer zu wenig berücksichligt wird, die Bedeu tung beilegt, auf die sie Anspruch hat. vouei'i'egen So plätschert das? Tag um Tag steht ein großer Teil unserer Jugend unter dein Einfluß einer Agitation, die vorchristliches Brauchtum nicht nur als Bollrsbrauch, sondern als religiöse Form, und zwar iin ausgesproche nen Gegensatz zum Christentum erneuern will. Ein Bei spiel für viele! „Jungvolk vom Bau" (Iugendblatt der Reichsbetriebsgemeinschaft 4 Bau. 14. Iahrg. dir. 1. Berlin 15. Hartung 1i)35) füllt ein ganzes Heft mit einem bebilderten Aufsatz „Urkult und Brauchtum". Um pantheistisch verschwommene Verse über Gott und Gött lichkeit herum wird ein Idealbild altgermanischen Kult lebens gezeichnet, aus dem sorgfältig alles Düstere und Dämonische ausgemerzt ist. Auf diesem germanischen Goldgründe erscheint dann als dunkler Schatten der römische Priester, der das heilige Feuer aus löscht, das heilige Pferd verächtlich macht, den Germanen aus der ewig jungen Natur in dumpfe und tote Tempel führt. Mit der Lehre von Demut und Unterwürfigkeit tötet er die stolze, freie Seele des Germanen, verbrennt seine weisen Frauen als Hexen, impft ihm die Lehre von der Erbsünde und der Erlösung durch den Priester (!) ein. Kurz, das Christentum erscheint hundertprozentig als Macht der Verneinung und Zerstörung. Allen Protesten zum Trotz plätschert der antichrist- liche Regen Tag für Tag auf einen großen Teil unserer Jugend hernieder. Natürlich wird nicht alles gelesen, «vas gedruckt wird, und nicht alles wird geglaubt, was ge lesen «vird. Gegen den Regen bildet sich allmählich eine gute, däftige Oelhaut heraus. Aber was kommt dabei nm Ende für die Erzielung einer wahren Volksgemein schaft heraus? Anstatt Kameradschaftsgeist wächst Erbit terung, anstatt jugendlicher Unbefangenheit Unaufrichtig keit und Minderwertigkeitsgefühl. Wer sich etwas auf die Jugend und das Volk versteht, sieht dieser Entwick lung nur mit tiefem Bedauern zu. Der Erzbischof von Paderborn erhalt eine Kirche als Geburtstagsgeschenk Am 28. August dieses Jahres wird der Erzbischof von Pa derborn seinen 7 0. Geburtstag begehen. Als äußeres Zeichen der Dankbarkeit wird Klerus und Volk der weiten Diö zese den« Hochwiirdigsten Herrn für sein unermüdliches Wirken und Schaffen in den 1b Jahren seines Hirtenamtes ein schlich tes, einfaches Kirchlein, das zur dauernden Erinnerung an ihn aus den Titel der Hl. Drei Könige errichtet werden soll, als Geburtstagsgabe anbietcn. Diese Kirche soll in Großkay na, Pfarrei Weißenfels, erbaut werden. Die Bauarbeiten sollen so gefördert werden, daß am Sonntag nach dem Ge burtstage die Konsekration erfolgen kann. Dr. Kaspar Klein hat erklärt, er werde mit Freuden ein solches Geburtstagsge schenk entgegeimehmcn. Eine Diasporaglocke von VLschof Vares Ein Fest ganz eigener Art und Prägung feierte am letzten Sonntag die Gemeinde Hemelingen bei Bremen. Im Auftrage des Bischofs von Hildesheim gav Pastor Müller zwei neuen Kirchenglocken aus der Glockengießerei Hemelingen die kirch liche Weihe; die eine dieser Glocken stellt ein Geschenk des in diesen Tagen so jäh abberusenen Bischoss von Berlin, .. r. Nicolaus Bares, an das neue Kirchlein der Diasporngemeinde Burgdors lsudlick; von Celle i. H.) dar. Bei seinem Abschied von der Diözese Hildesheim im Januar 1931 überreichte man dem zur Neichshouptstadt berufenen Oberhillen als Zeich n der großen und dankbaren Verehrung als Aoschiedsgeschenk e «e größerc Geldsumme, zu der das ganze katholische Bolk des Bis tums beigetrngen hatte. Bischof Dr. Nicolaus Bares bestimmte nun diese Summe nicht zu seiner persönlichen Verwendung, sondern stiftete sic zum Bau eines Diasporakirchlcins, das in Burgdorf dringend »otivendig geworden war. Die dortige Spargelindustrie zieht im Sommer mehrere hundert Eichsfel derinnen heran, deren religiöse Betreuung bislang nur unter schwierigsten Verhältnissen von Hildesheim aus öurchgesührt werden konnte. Jetzt ist im Lause des vergangenen Jahres daselbst zur großen Freude der Burgdorfer Katholiken ein Gotteshaus erstanden, das zur Ehre des Namenspalrons des Bischoks dem heiligen Kinderfreund und Schisserpatr« ' Nico laus geweiht werden soll. Ter Weihelag ist der 7. Aprit. lind als Äeihegeschenk hatte der Verewigte bei der Glockengießerei Otto iit Bremen Hemelingen eine Nicolaus Glocke in Auftrag gegeben, deren Inschrift er selbst angab: Nicolao Episcopo sancto, Nicolaus Episcopus suppler szu deutsch: Bischof Nico laus in Demut gebeugt, Dir Nicolaus, Bischos, der heilig ver klärt!). päpstliche Auszeichnung für De Vecchi Der Papst Hal dem bisherigen Botschafter der italienischen Negierung dein« Vatikan, dem Grasen De Vecchi di Val Cismon, der bei der letzten Umbildung der italienischen Negie rung Erzichungsminister geworden ist, als Anerkennung für seine Tätigkeit als erster italienischen Botschafter nach den Laleranverträgcn den Orden vom Goldenen Sporn verliehen. Vor einigen Jahren haben Mussolini und der österreichp'chc Bundeskanzler Dollfuß diese Auszeichnung erhalten. Der Nach- folger Tc Vecchis ist noch nicht ernannt. Todesurteil aegen das Ehepaar Laude Berlin, 13. März. In dem Mordprozeß gegen den 2.',sährlgen Bruno Laude und seine gleichaltrige Ehcsrau Erna geborene Brescmann, die am 3. Januar dieses Jahres den 8I>> jährigen Hausverwalter und früheren Dentisten Hermann Schmidt in dessen Wohnung in der Manteufselstraße ermordet und beraubt hatten, verkündete der Vorsitzende des Berliner Schwurgerichtes in den gestrigen Abendstunden da» Todesurteil gegen beide Angeklagte, denen gleichzeitig die bürgerlichen Eh renrechte aus Lebenszeit aberkannt wurden. Bei der Verkündung des Urteils brach die Angeklagte Laude in lautes Weinen aus, während der Angeklagte Bruno Laude schluchzend zujammcnsanl«. 2 Todesurteile gegen spanische Revolutionäre Madrid, 13. März. Die .uricgsgcri te. b.sondcis .» den Ausstandsgcbiclcn von Asturien, tagen noch immer. In Oviedo wurden zwei Aerzte, die sich im O :e ,r vorigen Jahres in den Dienst der Revolutionäre gestellt nnd an dein Ü berfall aus eine Zweigstelle der Asturisuien Boni! beteiligt waren, zum Tode verurteilt. Ferner eroieiien 15 Auiiländischc, die sich wegen schwerer Vergehen wahrend d e Oktoberrevolu tion vor dem Kriegsgericht in Gi;ou zu verantworten halten, lebenslängliche Zuchthausstrafen. Politische Verhütungen in der Ukraine Kiew, 13. Marz. Ter Vorsteher der politischen Abteilung der Staalsgürer in der Ukraine, Sobda, sowie 8 Direktoren der politischen Abteilung der Llgals- und Kollektivguier ivnrden aus Anordnung des Obersten Staatsanwalts wegen gegenrevolu tionärer Unuriebe und Sabotage st '"enommen. Sie sollen der Opposition Kamenew-Sinomjeiv ai, gort haben und sind des wegen aus der Partei ausgeschlossen worden. In mehreren Versammlungen haben sie die Altsicht vertreten, daß Kamenew und Sinowjew die Opser von Parleiintrigen seien. Die frühere Parteizugehörigkeit Ein Oberverwaltungsgerichts-Urteil gegen einen früheren Stadtjckretär. Das preußische Oberverwallungsgericht Kai einen Stadtsekretär in der Berusungsverbandlung aus Dienstentlassung erkannt, ihm jedoch >in Gegensatz znr Vor instanz neunzig Hundertstel seines Ruhegehalts siir sechs Jahre als Unterstützung bewilligt. Der Angeschulüigte hatte bei der Aussüllung des Fragebogens seine sriikere Zugehörigkeit zur SPD. verschwiegen. Das Gericht erklärt, daß ein Beamter, der sich derart vergehe, die Strafe der Deinstetttlassung ohne weiteres verwirkt habe. Daran vermöge auch nichts zu ändern, daß die Beweggründe zu seiner Handlungsweiie Scham über seine frühere Zugehörigkeit zur SPD., seine Angst vor Eilt« lassung und die Sorge nm die Existenz seiner Familie ge- wesen seien, sowie daß er sich daher in einem außerordent lichen Erregungszustand befunden habe.