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Redaktioneller Teil. >5 272. 2. Dezember 1920. vier Beiträge in jedem Jahr gezahlt werden, die Beitragshöhe darf nur nicht den Durchschnitt der letzten sechs Pflichtbeiträge überschreiten, wohl aber darf sie daruntergehen. Selbstverständlich dürfen auch statt acht beziehungsweise vier mehr Beiträge geleistet werden, denn je mehr Beiträge gezahlt werden, um so größer ist auch die Nutznießung aus der Versicherung. Nach der Vorschrift des § 201 des Bersicheruugsgesetzes für An gestellte sind im Falle der freiwilligen Fortsetzung oder der Aufrccht- erhaltung der erworbenen Anwartschaft die Beiträge oder die Aucr- kenuungsgebühr der Neichsvcrsicherungsanstalt spätestens vor Ablauf des Kalenderjahrs, für das sic gelten sollen, durch die Post portofrei eiuzusendeu. Als Quittung über die gezahlten Beiträge dient der Postschein. — Die Einzahlung freiwilliger Beiträge kann aber auch durch den Arbeitgeber bewirkt werden. Dieser hat dann in der Ver- änderungsanzeige stets kenntlich zu machen, daß für den betreffenden Angestellten freiwillige Beiträge entrichtet iverden. Durch diesen Vermerk in der Veränderuugsauzeige geht die Versichcrungspflicht ohne weiteres in eine freiwillige Weiterversicheruug über. In der Versichcrungskarte haben die freiwillig Versicherten den gezahlten Beiträgen den Vermerk »freiwilliger Beitrag« beizusügen. Die Jubiläumsausgabe des Leipziger Meßadrcßbuchcs. — Das Leipziger Meßadreßbuch wird zur Frühjahrsmesse 1921 (6.—12. März) in 5V. Auflage und gleichzeitig damit in einer Umgestaltung er scheinen, die eine wesentliche Vereinfachung gegen früher darstellt. Die gewaltige Zunahme der ausstellenden Firmen hatte dem Ans- stellerverzeichniß der Leipziger Messe schließlich einen Umfang ge geben, der es einmal für den praktischen Gebrauch des Einkäufers zu unhandlich machte und cs andererseits so sehr verteuerte, daß der Preis Anlaß zu Klagen gab. Künftig wird das Gesamtaus- stellervcrzeichnis sich wieder in nur drei Bände gliedern, von denen die beiden ersten das Adreßbuch der Allgemeinen Mustermesse bil den (Preis 20 -M, der dritte Band das Adreßbuch der Technischen Messe und Banmesse darstellt (Preis 10 «M. Für den Meßeinkänfer ist das Verzeichnis, das die Aussteller nach ihren Erzeugnissen auf führt, am wichtigsten. Es ist deshalb im 1. Band enthalten, während der 2. Band das Firmenverzeichnis und als »Führer durch Deutsch lands Handel und Industrie« den Inseratenteil bringt. Am 1. Band iverden die Firmen unter den Warengruppen nach Meßhänsern ge ordnet; hier können auch Spezialitäten genannt und sonstige nähere Angaben gemacht werden, damit der 2. Band, das Firmcnverzeichnis, künftig möglichst entlastet wird. Abbildungen, auch Fabrikmarken, iverden in den amtlichen Teil nicht mehr ausgenommen. Die gleichen Neuerungen wie das Adreßbuch der Allgemeinen Mustermesse ent hält auch das der Technischen Messe und Baumesse. — Der Anmelde bogen für das Adreßbuch der Allgemeinen Mustermesse ist Anfang November mit Anmeldefrist bis zum 31. Dezember versandt worden, der für das Adreßbuch der Techniscl>en Messe und Baumesse ab 1 De zember mit Anmeldefrist bis 15. Januar. Befreiung der Messen von der Lnxusstener. — Das Reichsfinanz ministerium erstrebt eine grundsätzliche Lösung der Frage, ob die in ländischen Messen allgemein von der Luxussteuer befreit sein sollen, was zunächst nur den Messen in Leipzig, Frankfurt a. M.. Königsberg und Breslau zugestanden worden ist. Bei den genannten Messen sind solche Meßmuster von der Luxussteuer befreit, die aus dem Aus land zur Ausstellung auf der Messe eiugeführt und sofort wieder ausgeführt werden, ohne daß sie inzwischen veräußert werden. Sonst wird die Luxussteuer nach 8 17 des Umsatzsteuergesetzes von sogenann ten Luxusgegenständen, die aus dem Auslände eingeführt werden, ohne weiteres genau so eingefordert, wie wenn sie im Ausland her- gestellt worden wären. Die um ein Gutachten vom deutschen Indu strie- und .Handelstag angegangene Handelskammer Dresden hat sich dagegen ausgesprochen, daß anch noch ans anderen deutschen Messen die Meßmuster die fragliche Vergünstigung genießen. Sie wies in ihren! Gutachten darauf hin, daß die allgemeine Befreiung weder dem deutschen Handel und der deutschen Industrie, noch der Ver einheitlichung des Messeivesens förderlich sein könne. Gehaltsverkürznng infolge Herabsetzung der Arbeitszeit. — Der Reichsarbeitsminister hat seinen früheren Standpunkt, daß der Ar beitgeber zu einer Gehaltsverkürznng der Angestellten infolge ver kürzter Arbeitszeit auch dann nicht berechtigt sei, wenn dem Arbeit nehmer fristgemäß gekündigt worden ist, nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage nicht aufrecht erhalten. In einem Bescheid an den Groß-Berliner Arbeitgeber-Verband des Großhandels heißt es: Kün digt der Arbeitgeber rechtzeitig, d. h. unter Jnnehaltung der verein barten oder nach allgemeinen Gesetzen geltenden Kündigungsfrist, die Verantwort!. Ned. i. V.: Richard A l b e r t i. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich 1448 beabsichtigte Arbeitstreckung und Lohnkürzung vorher an, so ist er nach Ablauf der Kündigungsfrist im Falle der Arbcitstrecknng zur entsprechenden Lohnkürzung berechtigt. PersoiMWri-ten. Gestorben: im Alter von 67 Jahren Herr Hermann Bach, der seit 1904 Inhaber von P. Dettmers Leihbibliothek und Buchhandlung in Halle a. S. war. In seinen jüngeren Jahren ist der Ver storbene bei Otto Hendel in Halle tätig gewesen und hat dort an der Schaffung der Bibliothek der Gesamtliteratur des In- und Auslandes tätigen Anteil genommen. Sprechfaul. ^ Noch einmal die Verkaufsordnung für Auslaudlieserungen. Die Akaöemiska Bokhandeln. Helsingfors.. schreibt mir soeben: »Mit Interesse haben wir Ihre Rede über die Verkaufsordnnng. für Anslandliefernngen in Nr. 244 des Börsenblattes gelesen. So sehr wir mit Ihren Ausführungen übereinstimmen, so sehr müssen wir über den Satz in Ihrem Schlußwort ,dort kommt die Gefahr hinzu, daß auf dem Umwege über das jetzt zuschlagfreie Finnland bezogen wird* unsere Mißbilligung aussprechen, denn dieser Satz enthält eine Verdächtigung unserer Firma als der größten Finn lands, die nicht unwidersprochen bleiben darf!« Des Itbereinstimmens mit meinen Darlegungen freue ich mich. Ansonsten: ein Argwohn gegen die genannte, hochangesehene Helsing- forscr Firma hat mir vollkommen fern gelegen, eine abfällige Kritik ihrer Geschäftsführung ward mit keinem Wort oder Gedanken ge streift. Ich glaube im Gegenteil zu wissen, daß die Akademiska Bok- handelu nicht nur einen Sichtwechsel beim Börseuverein hinterlegt und eine ehrcnwörtliche Erklärung unterschrieben hat, son dern daß sie darüber hinaus (unter Einhaltung aller Vorschriften) Kultur- und Pionierarbeit für das deutsche Buch leistet. Ihre Ver dienste sind z. B. von C. v. Kügelgen in der Zeitschrift »Der Aus landdeutsche«, 2. Septemberheft 1920, gebührend gekennzeichnet. Und die dreiundzwanzig deutschen Verleger, die gelegentlich der ersten Fin nischen Messe im Juli d. I. in Helsingfors ausstellten, sahen ihre Werke in den großen Räumen ebendieser Akademischen Buchhandlung vorzüglich untergebracht. Ich persönlich fühle mich der finnischen Lite ratur sehr nahe, und mein Verlag steht im Begriff, seinen Schwerpunkt mit in erster Linie auf solche zu legen. Um so gewichtiger ist es mir^ keinerlei Mißverständnis aufkommen zu lassen. Als seitens der Nor dischen Wirtschaftszeitung vor kurzem an mich die Aufforderung er ging, ihr für das Novemberheft (Nr. 2, Jahrgang 1920/21, Berlin, 20. November) eine Betrachtung über unsere Verkaufsordnung bei zusteuern, schrieb ich als Ausklang die Sätze: »Zum Schluß etwas Erfreuliches: Finnland, durch seine Wäh rung selbst nicht eben begünstigt, ist schon seit 25. Juli zuschlagfrei. Ein willkommener Auftakt. Vivant 86quent68!« Den Verdacht einer Voreingenommenheit gegen Finnland habe ich also gewiß nicht auf mich geladen. Mein Bestreben, unvoreingenommen zu sein, zwingt mich in dessen, die in Marburg ausgesprochene Befürchtung aufrechtzuer halten. Der Umweg über Helsingfors nach Skandinavien ist nicht allzu weit, und der Zuschlag für Schweden beträgt z. B. 265°/o, während für Finnland, wie schon gesagt, jeder Aufschlag in Fortfall gekommen ist. Zum Überfluß sei erwähnt, daß mir im Frühling dieses Jahres von einer der Akademiska Bokhandeln fernstehenden Seite aus Hel singfors u. a. geschrieben wurde: »Es gibt Firmen, die es sich zu einem neuen Geschäftszweig gestaltet haben, die verwickelten Para graphen der Außeuhandelsnebenstelle in großzügiger Weise zu um gehen, und die im Trüben glänzende Geschäfte machen«. Meine durch aus allgemein gehaltene, anspielungsfreie Befürchtung ist also keines wegs leichtfertig aus der Luft gegriffen. Nun möchte ich aber nicht etiva, daß beispielsweise befreundete Stockholmer Firmen versteckte Anspielungen aus meinen Zeilen her auslesen. Es ist mir nicht die geringste unangenehme oder gar unlautere Erfahrung mit Schweden im Gedächtnis. Im übrigen: unsaubere Elemente lassen sich nirgends ausschalten. Sie sind in Helsingfors und in Stockholm ebenso sicher vertreten wie in Leipzig oder Dresden. D r e sd e n - B l a s e w i tz . den 25. November 1920. Heinrich Minden. — Verlag: DerBürsen e r e i „ der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchs,ändlerhauS. in Leipzig. — Adresse der Redaktion nnd Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhauSi.