Suche löschen...
Sächsische Volkszeitung : 29.10.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193510298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19351029
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19351029
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1935
-
Monat
1935-10
- Tag 1935-10-29
-
Monat
1935-10
-
Jahr
1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 29.10.1935
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Gericht kaum glauben kann, bah die Angeklagten so ahnungs- los» gewesen sein sollen, wie sie cs glauben machen wollen. Tie haben diese Aktion geplant zu einem Zeitpunkt, der mindestens zwei Jahre nach der Zett liegt, nach der Dr. Hofius begonnen hatte, in der Bank für Kommunalwirtschaft in Ver bindung mit der im Sommer 1933 im Amsterdam gebildeten Universumbank derartige verbrecherische Devisenaktionen durch- zusühren. Das Gericht hegt große Zweifel daran, daß die Angeklagten von dieser Tatsache nicht gehört haben wollen. Dezember 1933 waren jedenfalls diese Verfehlungen zur Kenntnis katholischer Kreise und der betroffenen Orden erwiesenermaßen durch Dr. Hofius selbst gekommen, der damals mit der Erstattung der An zeigen begonnen hatte. Es ist also sehr wahrscheinlich, daß beide Angeklagte von dem sehr zweifelhaften Ruf des Dr. Hofius bereits erfahren hatten. Aber selbst wenn es nicht gewesen sein sollte, mußten s:e in der Frage klar erkennen, um welche Geschäfte cs sich handelte. Dabei muß vorauagcschickt werden, daß der Angeklagte Scclmcyer ein Mann in hohem Posten und von hoher Intelli genz war und die Devisenanträge bearbeitet bzw. unterschrieben hatte, die in der Frage der Zinsen, der Tilgung und sonstiger Fragen erforderlich waren. Er kannte also die Devisenbewirt schaftung und wußte sogar noch mehr, er wußte nämlich auch, daß die Devisenstelle, entgegen den Ausführungen der Vertei digung, durchaus nicht daran dachte, 1934 nur einen Pfennig zur Tilgung von Auslandsschulden zur Verfügung zu stellen zu einem Zeitpunkt, in dem Deutschland die Devisen zur Arbeits beschaffung weitgehend brauchte. Es war dem Angeklagten Seelmeyer schon Im Sommer 1932 auf eine diesbezügliche Anfrage eröffnet worden, daß die Devisenstelle nicht daran dächte, Devisen zum Rückkaus der Obligationen des Bistums freizugeben, und es muß der Ange klagte Seelmeyer auch schon mehr gewußt haben in Beziehung auf Dr. Hofius. Denn als er mit Freckmann darüber ins Ge spräch kam, wie man bestimmungsgemäß die 120 900 Reichs mark zu dem gedachten Zweck anlegen könnte, tauchte etwas auf, was der Anklagevertreter mit gutem Grunde unter katho lischen Geistlichen als ausfällig bezeichnet hatte: Die Bemer kung: es müsse auf jeden Fall legal gemacht werden. Das Imputiert zumindest eine Ahnung des Angeklagten Seelmeyer, daß möglicherweise bei dieser Transaktion etwas nicht In Ordnung gehen könnte, und das Gericht kann sich nicht denken, daß Freckmann ohne gewisse Ahnung gewesen wäre, zu dem Zeitpunkt, an dem er mit Seelmeyer diese Transaktion besprach, daß er zu diesem Zeitpunkt nicht schon erfahren hätte, wie das etwa durchgeführt werden sollte. Er hätte schon damals, nach seinem eigenen Zugeständnis, wissen müssen, daß für die 100 000 RM. Im Moment der Ein zahlung als Gegenwert plötzlich — sehr geschickt von Dr. Ho fius! — in. Amsterdam ein entsprechendes Guldenkonto in Höhe von 96 000 Gulden auftauchte. Wenn der Angeklagte mit seiner Intelligenz wirklich glaubt, dem erkennenden Gericht vormachen zu können, er habe von einem mystischen Darlehen geträumt, aus dem diese Sachen bezahlt werden sollten, so ist ihm nicht zu glauben. Es ist keinesfalls so, wie der Verteidiger es hin stellen wollte, als ob die bedauerlichen Geistlichen, die unter Anklage stehen, so ganz weltabgewandt sind, keine Ahnung von Geschäften gehabt haben, sondern daß sie sehr wohl wenn auch nicht den eigenen, so doch den Vorteil des Vereins, des Bistums zu wahren wußten. Das erhellt aus der Tatsache, daß auf der einen Seite 100 000 RM. ins Ausland verschoben worden sind zum Rückkauf der eigenen Obligationen zu einem günstigen Kurse von 35 bis 40 Prozent, während auf der anderen Seite strikt abgelchnt wurde, einen so minimalen Posten wie die 5000 holländischen Guldcnobligationen von dieser armen Frau zu Kausen, die sie geschenkt erhalten hatte und die immer wieder darum bat. ihre äußere Not zu lindern. Das Gericht möchte ausdrücklich feststellen, weil die Frau nicht im Gcrichtssaal ist und sich nicht verteidigen kann, daß kein Anhaltspunkt vorliegt, daß sie sich zu einer Schwindelei hergegeben hat. Man sieht aber, daß die Angeklagten sehr wohl ein gutes Geschäft von einer an sich angebrachten Wohltat z» unterscheiden wußten? Frechmann wußte also, daß das Guldenkonto in Am sterdam aus der Universumbank auftauchen würde. Er kann als verständiger Mensch darüber nicht im Zweifel gewesen sein, daß der Gegenwert ins Ausland komm.» mußte! Das Gericht glaubt auch dem Angeklagten Seelmeyer nicht, als ob ihn die ganze Transaktion nur so nebelhaft interessierte. Es handelte sich um 120 000 RM. für das bedrängte Bis tum, es handelte sich um einen Posten, der legal angelegt wer den sollte, und gerade bei dem großen Pflichlbcmußtsein, das der eigene Bischof seinem Generalvikar immer wieder attestiert, ist es unglaubwürdig und widerlegt, daß sich der Angeklagte Seelmeyer, wenigstens In große» Züge», informiert hätte vom Verlauf dieses Geschäfts, daß er wußte, ick bekomme etwas für das Geld, das Bistum bekommt etwas für das Geld, ich lause nicht Gefahr, daß ich die 120 000 RM. ins Blaue hinein gegeben habe. Es ist nicht einfach so, daß man diese Beträge zahlt, sich auf Freckmann, sich auf seinen guten Glauben, sein gutes Herz verläßt, daß er niemals, vor Dezember 1934, erkannt hätte: Haben wir Obligationen? Wieviel haben wir? Wieviel be kommen wir? Das ist außerordentlich verdächtig, daß in diesem Augenblick über die Beträge verfügt wurde in der Form, daß man nicht, wie es bei einem ordentlichen Geschäft gang und gäbe wäre, die 120 000 RM. in einer Summe abhob, sondern ratenweise, und die Beträge hergab ohne Quittung. Insofern hat die Staatsanwaltschaft mit guten Gründen darauf hinge- wicsen, daß solche Quittungen mit Mißtrauen nichts zu tun hätten. Es mar nicht uninteressant, von dem glaubwürdigen Zeugen Rover sZottfahndungsstelle) zu hören, daß im übrigen die Buchführung des Bistums korrekt war, daß gerade in diesem Falle absonderlicherweisc eine Quittung nicht vorhanden war, so absonderlich, daß cs an sich auch außerhalb der Ucbung lag, wie uns der Zeuge Ludewig bekundet hat. Genau so mit einer nonchalanten Geste will der Ange klagte Freckmann über diesen Betrag verfügt haben. Er gab die 50 000 NM. an den vertrauenswürdigen Hofius, der, mit Aus nahme des Bistums Hildesheim, schon änderen als Schieber bekannt war. und mit demselben Vertrauen auch an Hofius rechte Hand, Laesch. Auch Freckmann hat sich in der Folgezeit nickt mit der Sorgfalt um dieses, wie er behauptet, legale Ge schäft bekümmert. Aber cs sind auch dem Angeklagten Freck mann schon Bedenken gekommen, und er Ist anscheinend mit bangem Herzen am 15. Oktober 1934, einen Tag, bevor das Gesetz erschien, nach Amsterdam gefahren, und hat sich ihr Konto angesehen, und da hat er feststellcn müssen, daß dieses legale Geschäft so merkwürdig durchgeführt wurde! Denn cs wurde verbucht auf das Bistum Haarlem. Das ist an sich eine Sache, die man nicht verstehen kann, wenn man von einem gewöhnlichen Maßstab ausgeht, daß ein völlig fremdes Bistum auftaucht, eine Maßnahme, die offenbar nicht nur von Freckmann geplant war, sondern auch dem Wunsche des Seelmeyer entsprach Um den Schein zu wahren, wollte man sich davor hüten, daß die Gläubiger In Holland, die nicht nur ihr Kapital anlegen wollten, sondern auch für den Glauben etwas tun wollten, nicht sehen, daß diese Lage vom Bistum Hildesheim ausgenuht wurde. Nun hat sich der Angeklagte Freckmann auch mit Hofius unterhalten über den Stand des Kontos, Durchführung des Geschäfts und Beschaffung der Obligationen, und er hat nun, eingehend befragt darüber, wann das Geschäft abgeschlossen wäre und was gekauft worden wäre, gesagt: Ich war der Neberzeugung, das Geschäft war noch nicht abgewickelt, und «» sollten weitere Obligationen beschosst werden! Haags — ein neues Bauerndorf in Sachsen Taufe durch den Reichsfiatt-alter Oschatz, 27. Oktober. Die Taufe des Siedlungsgutes Hof- Raitzen, das nach einem angrenzenden Wäldchen den Namen Haage erhalten hat, gestaltete sich zu einer «roken Kundgebung für die Verbundenheit des deutschen Bauerntums mit der Ju gend. Die Hauptkundgebung fand am Sonntagnachmittag wegen der regnerisci>en Witterung in der großen Scheune des ehemali gen Rittergutes Hof statt, die durch Fahnenschmuck und schlich tes Grün ein würdiges Aussehen erhalten hatte. Reichsstatthal- tcr Mutschmann wohnte der Feier bei. Der Leiter der Sächsischen Bauernsiedlung, Dr. Hartwig, gab einen geschichtlich» Rückblick über das Iahnatal, in dem sich das neue Dorf befindet. Im gan zen wurden hier 85 neue Existenzen geschaffen, von denen 40 Erbhofbauern und 8 Gärtner würden. Die anderen hätten Zu teilungen erhalten, damit sie Krisenkicher würden. Außer Hof- Raitze» seien in Sachsen noch 3500 Hektar in Bearbeitung, auf denen 150 neue Siedlerstellen entstehen würden. Im ganzen würden so 450 neue Existenzen gegründet, von denen 132 Erb hofberechtigung hätten. Darauf nahm Reichs statthafter Mutsch mann die Taufe des neuen Dorfes vor. Es gebe z,vei Wege, so führte er aus, entweder durch gewerblichen Fleiß vorivärtg zu kommen oder durch Umschulung neues Bauerntum an,»siedeln Dazu aber gehöre die nötige Kraft und der ernstlich Wille, das Sehnen der deutschen Jugend nach neuem Boden zu erfüllen. Der Reichs statthalter schloß mit den Worten: Ich beglückwünsche die neuen Siebter und taufe hierdurch das neue Dorf auf den Namen Haage. Heil dem neuen Bauerndorf! Der Allmächtige sei mit ihm und gebe ihm seinen Segen. Weiter sprachen Gebietssührer Busch und Landesbauern- führer Körner. Mit einem Siegheil aus den Führer und dem gemeinsam gesungenen Horst-Wessel-Lied fand die Kundgebung Ihr Ende. Gauleiter Milchmann sprach tn Lelpzlg-Ost Leipzig, 28. Okt. In zivei großen Marschsäulen unter nahmen Sonntag vormittag SA., SA.-Mcttine, NSKK. und Hit lerjugend «inen Propagandamarsch durch den Osten der Stadt. Tie beiden Kolonnen vereinigten sich dann zu einer Kundgebung auf dem Horst-Wessel-Plah. Unentwegt harrten die Kolonnen trotz des unablässig herniedcrgehenden Regens aus und demon strierten so einen eisernen Willen, der nicht zuletzt der Kund gebung die machtvolle Gestaltung gab. Als Reichsstatthalter MutschmcMn erschien und die Ehrenabordnungen und Gäste be grüßt hatte, konnte ihm Kreislcitcr Kreishauptmann Dönicke 8000 Männer der Bewegung melden. Gauleiter Mutschmann nahm das Wort zu einer Ehrung des am Sonnabend zu Grabe getragenen Gauleiters Locper. Die zwei großen Toten dieses Jahres. Hans Sclzemm und Gauleiter Loesrer, das sind Männer, die aus ihrer Zuver? sicht und aus Ihrem Glauben an das Volk einen neuen Glauben in das Volk getragen haben. Wir wissen, daß aus diesem Vier tel Leipzigs, das sich früher so ablehnend gegen uns verhalten hat, viele zu uns gefunden haben. Wir haben das neue Leben erkannt und waren verpflichtet, den Glauben weiterzutrage», daß wieder einmal ein größeres, schöneres Deutschland erstehen iverde. Wir haben diesen Glauben durch den Führer erhalten, und jeder Einzelne muß sich bemühen, zu einem Apostel für sein Volk zu werden. Mögen alle Volksgenossen den Glauben haben, daß durch den Führer dem Volk ein Weg, ein Ziel gegeben worden ist. Die Kundgebung klang aus in das Treugeläbnis für den Führer und in das Horst-Wessel-Licd. Anschließend fand auf dem Mariannenplatz ein Vorbeimarsch sämtlicher Formationen vor dem Gauleiter statt. 1» Zähre «SSW »auhen Bautzen, 28. Okt. Die Ortsgruppe Bautzen der NSDAP beging am Wochenende in festlicher Weise die Feier ihres 10- jährigen Bestehens. Die Stadt hatte aus diesem Anlaß reichen Flaggenschmuck angelegt. Am Sonnabend veranstaltete die Ortsgruppe im Keglerheim bei außerordentlich starkem Besuch einen Oberlausitzer Heimat- und Kamcradschaftsabend. Der Sonntag brachte zunächst mehrere Arbeits- und Sondertagungen sowie eine Führerbesprechung. Inzwischen waren auch der stellvertretende Gauleiter Innenminister Dr. Fritsch und SA- Gruppensührer Schepmann aus Dresden eingetrosfen. Am Nach mittag marschierten die politischen Gliederungen der Partei durch die Straßen der Stadt. Auf dem Hauptmarkt fand ein Vorbeimarsch vor den Führern statt Der Tag endete mit einer starkbesuchten Kundgebung in ben Kronensälen. Hier vermit telte In einer Ansprache der thüringische Staatsminister Wächt- ler-Welmar einen tiefen Einblick in das Wesen des national sozialistischen Umbruches in Deutschland. NetGSttraSensammlung des WSW am Z. November Am 3. November vertreibt das Wintcrhilfswerk des deut schen Volkes das erste Abzeichen dieses Winters. Eine Million kleine Schiffchen gelangen Im Gebiet des Gaues Sachsen zum Verkauf. Symbolisch kommt in ihnen zum Ausdruck: Mit vollen Segeln geht es in den Kampf gegen Hunger und Kälte. Der erste Reichsstraßensammeltag des Winterhilfswcrkes soll die Bereitwilligkeit zum Opfer unter Beweis stellen. Jeder mag die 20 Pfg. locker machen, die der Sammler oder die Sammlerin von ihm fordern. Er mag bedenken, daß er für seine Spende ein Andenken erhält, das ihm immer vor Augen führt, daß er In einer schweren Zelt der Volksgemeinschaft zu geben bereit war. Schwlerlge Schiffahrt auf der Glbe Dresden, 28. Okt. Infolge des heftigen Sturmes, der am Sonntag im ganzen Elbtal herrschte, wurden am Sonntclgvor- mittag zwischen Albert- und Cnrolabrücke zivei talwärts fah rende Elbkähne ans Ufer gedrückt. Nach mehrmaligem Versuch, sie wieder flott zu bekommen, mußten die Kähne schließlich vor Anker gehen, um nicht an den Brückenpfeilern zu havarieren. Sie konnten ihre Fahrt erst nach Eintreten der Windstille fort« setzen. Unterhalb der Maricnbrücke wurde ein leerer Kahn vom Wind gegen das Ufer getrieben. Schon vorher mar der Kahn gegen einen Pfeiler der Maricnbrücke gestoßen, wobei die zum Kahn gehörige Schaluppe beschädigt worden war. — Auch ober- und unterhalb Dresdens wurden mehrere auf der Tal fahrt befindliche Kähne Infolge des Sturmes zum Ankern ge zwungen. Dieser Tage sind an der Dresdner Albertbrücke eine Bay« germaschine und mehrere Baggerzillen vor Anker gegangen. Die Baggerarbeiten werden von ber Elbstromverwaltung im Rah men des Elberegulierungsprogramms durchgcführt. Die aus dem Elbebett entfernten Sandmassen sinden bei Schwellen- und Uferbefestigungen Vcrivendung. ) Richtfest eines neuen Industrlewerkes. Mehr als 4000 Arbeiter haben in den letzten drei Monaten vor den Toren Leipzigs bei Böhlen an der Errichtung eines neuen großen und bedeutsamen Industrlewerkes gearbeitet. Es handelt sich um ein Hydrierwerk, das die Ausgabe hat, ans deutschen Roh stoffen Krasttreibstofse herzustcllen. Am Sonnabend konnte in Gegenwart von Vertretern der sächsischen Regierung, des Kreis hauptmanns und der Betriebssichrer das Richtfest mit der ge samten Belegschaft gefeiert werden. Nach Ansicht des Gerichts ist es eine nachkonstruiertc Ver teidigung, wenn er sagt, er habe daran gedacht, von aus ländischen Orden Geld zu bekommen, denn sonst hätte er es bei der ersten Vernehmung durch den Zollinspektor zweifellos gesagt. Es hat sich demnach nach der Auffassung des erkennen den Gerichts schuldig gemacht, der Angeklagte Seelmeyer und der Angeklagte Freckmann des gemeinschaftlichen fortgesetzten Devisenvergehens und der Zugunstenzahlung: denn daran hat das erkennende Gericht keinen Zweifel, daß beide die Tat als ihre eigene wollten und billigten. Es hat sich Seelmeyer schul dig gemacht eines weiteren Dcvisenvergchens, das heißt, der Er werbung von Wertpapieren ohne Genehmigung der Devisen stelle, und der Angeklagte Freckmann der Begünstigung hierzu. Nun ist es richtig daß nach dem Steueranpassungsgefetz Straffreiheit eingetreten wäre, wenn die vorhandenen Obliga tionen richtig angemeldct worden wären. Was heißt „richtig?" So anmeldcn, daß sie auch der Bezeichnung nach, b. h. ziffern mäßig, stimmen, so daß sie also eventuell erfaßt werden bann ten. Schon das stimmt nicht! Es sind angemeldet worden 165 000 Obligationen der eigenen Anleihe des Bistums Hildes heim, und es sind tatsächlich überwiesen worden 140 000'Stück bieser Anleihe und 25 000 des Collegium Josephinum und der Vlumschen Waisenhausstiftung. Davon abgesehen, kann das Steueranpassungsgesetz keine Anwendung finden, weil erwiesen ist. daß die Angeklagten nach diesem Zeitpunkt die Handlung fortgesetzt haben. Denn ein Teil dieser Obligationen ist nach dem Stichtag, dem 16. OKI., dessen Bedeutung natürlich Dr. Hofius bekannt war, besorgt worden, wobei ich nachtragen möchte, daß im übrigen der An geklagte Seelmeyer durch seine Beteiligung an der Interessen gemeinschaft katholischer Schuldner ausländischer Anleihen hin reichend belehrt war. Die Vcrteidionng sagt: Hosius mar ein kluger Mann Menn er schieben wollte, schob er doch geschickt. Wenn er etwas frisieren wollte, hätte er doch nicht so, wie er es wirklich getan hat. den ganzen Ankauf in der Zeit vom 6. oder 7. Oktober bis 14. und 15. Oktober geleat Das ilt wohl das Pech von Herrn Dr. Hosius gewesen, dos ist der Fehler ge wesen, den jeder Verbrecher macht, und an Hand dessen cs dem Gericht gelingt, den Täter zu überführen. Es ist auffällig, daß ausgerechnet an einem Sonntag 30 500 Oblioationen gekauft worden sein sollen, weiter ausfällig, daß diese Obligationen so massiert gekauft worden sein sollen. Denn das Eine war klar: wenn Obligationen so massiert ge kauft wurden, daß sie dann erheblich teurer sind. Hofius selbst dachte nicht daran, sich ein einziges Stück Obligationen hiniu- legen, denn er war bock schon Ende 1933 in verschiedenen Fällen beinahe gefaßt worden! Hofius schwebte, durch die Erfahrung belehrt, in der verstärkten Gefahr, daß doch einer käme und daß man doch einen Boten mit deutschem Gelds faßte, wobei er plötzlich auf diesen Stücken sitzenblicb. Daran hatte er gar kein Interesse! Er wollte nach dem Grundsatz „Bargeld lackt!" Obligationen kaufen, wenn er sie umsetzen konnte. Aus allen diesen Gründen mußte die Amnestie nach dem Steuernnpasiungs- gesetz ausscheidcn. Daß das Straffreiheitsgesetz keine Anwen dung findet, darüber brauchen wir nicht zu reden. Ich will zugunsten beider Angeklagten betonen, daß sie unbescholten sind, daß sie nicht persönlichen Vorteils wegen tätig geworden sind, — sonst wäre die Strafe doppelt so hoch! Zugute gehalten wird dem Angeklagten Seelmeyer, daß er für sein Bistum lange Jahre erfolgreiche Arbeit geleistet hat, daß er stark mit Arbeit belastet sein mag, aber keineswegs so stark, daß es Ihn van der Verpflichtung entbunden hätte, sich um andere Geschäfte zu kümmern. Es spricht für den Angeklag- ten Freckmann weiter, daß er im Kriege seine Schuldigkeit getan hat, als Soldat verwundet worden ist. Bedauerlicherweise aber habe» beide trotz des Gewandes, das sie tragen und dem sie Achtung schulden, es nicht über sich gebracht, an ihre Brust zu schlagen: Wir haben es gemacht, mir empfinben Reue. Sie haben nicht schön gehandelt, sie haben sich bemüht, die Wahrheit zu verschleiern. Das spricht gegen sie und wirkt sich strafverschärfend aus. Weun Geistliche in so skrupelloser Weise zu einer Zeit, wo die Devisengeschgcbung drei Jahre in Krast ist und die deutsche Wirtschaft schwer ringt, Devisen hereinzubringen, um die Arbeitslosen vom Markt hcrunterzubringen, wenn Geistliche in so erheblichem Maße Be träge verschieben, sind cs besonders schwere Fälle, und sie dür fen nicht damit rechnen, daß sic mit besonderer Milde behandelt werden. Wer auf hohem Posten steht, hat nach nationalsozialisti scher Auffassung zunächst einmal Pflickten, dann Rechte. Es handelt sich bei beiden Angeklagten um Männer von ubcrdurchschnittler Intelligenz, um Männer, die sich durch aus bewußt gewesen sind, in einer schweren Weise gegen die Volksgemeinschaft verstoßen zu haben, um Männer, die trotz dem die Interessen ihres Bistums vor die Interessen ihres Volkes stellten und dabei vergessen haben, daß ihr Bistum nie wäre, wenn ihr Volk nicht märe und lebte' Die Angeklagten haben das Gewand, das sie tragen, und ihren Beruf, anstatt aus ihrem Gebiete zu bleiben, zu unlauteren und schiebermä- ßigen Machenschaften ausgenutzt Sie sind sich klar, daß sie so wohl ihrer Religion als ihrem Bistum, dem sie angehören, einen außerordentlich schlechten Dienst erwiesen haben, sie sind nicht so beispielhaft, wie man es von ihnen erwarten mußte. Wird das gegeneinander abgewogen, so erscheinen die vom Er sten Herrn Staatsanwalt beantragten Strafen zur Sühne der Tat durchaus erforderlich und ausreichend. Bei der Strafzumessung hat das Gericht erwogen, daß. mag auch den Angeklagten Seelmeyer die größte Verantwortlichkeit treffen, der Angeklagte Freckmann in einem besonderen Grade tätig geworden ist. Es bedarf keiner besonderen Gründe, daß Männer, die sich so gegen das Volk vergehen, damit die bür gerlichen Ehrenrechte verwirkt haben und sich außerhalb des Rahmens der Volksgemeinschaft gestellt haben, der anzugehören sie die Ehre haben. Deshalb sind ihnen die bürgerlichen Ehren rechte auf fünf Jahre ahzuerkennen. Die Frage der Mithaf tung ist hinsichtlich des Angeklagten Seelmeyer ohne Zweifel, denn er handelte zum Vesten seines Bistums, er war stellva-, tretender Bischof, also auch Vertreter seiner Behörde. Auch was den Angeklagten Freckmann »»nlangt, hat das Gericht keine Bedenken, die Mitl^iftttng auszusprechen. Es mag sein, daß der Bonisaliusverein von diesen Straftaten nichts gewußt hat. Es ist aber keineswes so, daß er die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl seines Angestellten verwendet hat. Hätte er diese erforderliche Sorgfalt verwendet, wäre cs völlig unmöglich gewesen, daß in einem so kurzem Zeitraum sich drei seiner Immerhin prominenten Angehörigen gegen die Devisen gesetze vergingen, von denen Kollwitz straffrei ausgegangen Ist und ein dritter Generalsekretär noch in Hast sitzt. Demgegen über ist der Eventualantrag unerheblich der nur dahin geht, fcstzustellen, daß bei den Buchungsprüfungen sich Irgendwelche Beanstandungen zu Ungunsten des Angeklagten Freckmann nicht ergeben haben. Auch der Gesichtspunkt einer Fahrlässigkeit, unter dem man seine Handlungen betrachten könne, scheide hier aus. Heute könne man sagen, daß der Angeklagte nicht so hätte handeln dürfen. Deshalb müsse auch eine Fahrlässigkeit ausscheidcn.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)