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Sächsische Volkszeitung : 29.10.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193510298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19351029
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19351029
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1935
-
Monat
1935-10
- Tag 1935-10-29
-
Monat
1935-10
-
Jahr
1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 29.10.1935
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Oie Woche -es deutschen Buches Sie EMnungSkimdgebung In Weimar Weimar, 28. Oktober. ' Die Eröffnung der Woche des deutschen Vuciies in der Wel- marhalle gestaltete sich zu einer eindrucksvollen Kundgebung deutsä-en Kulturivescno. Die Feierstunde, der Reichsministcr Dr. Goebbels, Neichsstatihalter Sauckcl. der Präsident der Reichs- schrifttumskammer, Hanns Iahst. Neichsdramaturg Rainer Schlösser und viele hervorragende Vertreter der Kunlt und Wis senschaft beiwohnten, wurde mit dem Chor aus dem zweiten Akt des „Tannhäuser" eingeleitet. Dann sprach der Präsident der Reichsschristtumskammer Hans Iahst. Im Gegensah zu anderen Sprachen verknüpft sich uns. so sagte er, mit dem Wort Buch kein liberaler Begriff. Nicht die Lil»eralität ist uns erstrebenswert, sondern die innere Notiven- digkeit allein bleibt ausschlaggebend. Wir Deutschen sehen in dem Buch keine Ware, sondern «in Wesen, nickt einen Wirt schaftsfaktor, sondern einen Charakter, keinen ästhetischen An lass, sondern einen unerbittlichen Grundsatz, und diese sittliche charaktervolle Verpflichtring des Buäres und seines Schöpfers nimmt unser Deutschland, nimmt das Dritte Reick beim Wort. Von der nationalsozialistischen Enzyklozm-ie. von Hitlers Werk „Mein Kampf" her. entwickelte sich ein neues Schrifttum. Di« Macht ist durch die Stosskraft der Bcivcgung gewonnen. Diesen Sieg auch vt»m Gewinn für alle Deutschen iverden zu lassen, ist die Losung dieser Buchwoche, so hecht die Losung: „Mit dem Buch in das Volk." Das Schrifttum, für das wir iverben. und das wir in unser Volk hineingetragen wissen wollen, muh unter dem Beiwort stehen: „Gewissen. Gehorsam. Gnade!" Diese Drei einigkeit allein garantiert: „Innere Reinheit. Opferbereilschaft und wahrhafte Berufung." Reichsstatthalter Sauckel kennzeichnete dann in einer kurzen Rede am Beispiel eines per sönlichen Erlebnisses den Inneren Wert des deuttclren Buclzes. Von nicht endenwollendem Jubel begricht. betrat Relchsminister Dr. Goebbels das Podium. Nach einer einleitenden Würdigung Weimars als der Sinüt Goell-es und Schillers und damit als der Stadt dentsci-er Dicht kunst kam Dr Goebbels auf den Wert der deutsclzen Dichtung und des deutschen Buches zu sprechen. „Völker und Zeiten mögen vergehen, bleiben aber wird das, was ihre Staatsmänner und Soldaten an geschichtlichen Leistungen vollbrachten, ivas ihre Bildhauer und Baumeister in Marmor und Stein verewigten, was ihre Dichter und Denker an Unsterblichkeit dem Buche einhauchten. Staaisgebilde und Kriege. Bildwerke, Bauten und Büelier sind die Mittel, mit denen ein Volk sein Leben über die Jahrtausende hiniveg erhallen kann." Aus technischen Gründen waren wir am Freitag verhin dert, aus den zweiten Teil der Verhandlung gegen den Hildes heimer Generalvikar näher cinzugehen. Wir brachten noch kurz die Plädoyers der Staatsanwattschaft und ihre Anträge. Infolge Platzmangels in den letzten Tagen veröffentlichen wir die Plädoyers der Verteidigung erst heute. Die Urteilsbegrün dung des Vorsitzenden bringen wir deshalb sehr ausführlich, weil die Materie, die hier zur Debatte steht, sehr schwierig ist. Nie Ausführungen der Verteidiger Im Anschluß an die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sprachen die Verteidiger: Zunächst ergriff der für den Bonisatiusvercin erschienene Rechtsvertreter das Wort. Die Mithaslung des Bonisatius- vereins stütze sich auf die Paragraphen 416 und 417 der Reichs abgabenordnung. Die Mithaftung komme in Frage bei zwei Tatbeständen: einmal, wenn ein Vertreter in Vollmacht oder Ausübung der Verwaltung Steuer,Zuwiderhandlungen be gehe, zum andern, wenn es sich nm in Lohn oder Dienst stehende Personen handle. Der erste Tatbestand scheide aus. bei dem zweiten gelte eine Einschränkung. Dann trete die Mithaftung nur ein, wenn der Dienstherr bei der Anstellung die erforder liche Sorgfalt habe vermissen lassen. Im Kommentar Hartenstein sei der Personcnkrels genau umrissen, dort sind ausgezählt gesetzliche Vertreter von juristi schen Personen, ferner Verwalter von Vermögen, Konkurs-, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker usw. Freckmann ge höre nicht zu diesem Personenkreis. Er gehöre laut Vereins register nicht zu den mit der Vertretung des Vereins gehöri gen Personen. Freckmann sei Generalsekretär gewesen, also Angestellter. Die Bezeichnung „Generalsekretär" bedeute nicht eine besonders gehobene Stellung, sondern sei der Titel für die jeweils drei ältesten Sekretäre oder Sekretärinnen des Vereins. Der Ver ein könne den Nachweis führen, das; er von den strafbaren Handlungen des Freckmann keine Kenntnis hatte, dass er es ferner ausdrücklich abgclehnt habe, mit Hofius In Geschäftsver bindung zu treten. Die Staatsanwaltschaft irre, wenn sie an nehme, die 126 660 RM. seien von dem Angeklagten Freckmann an das Bistum Hildesheim überwiesen worden. Die Uebcr- weisung wurde ordnungsgemäss von der Rendantur vorgenom men. Damit falle eine sehr wesentliche Stütze für die Behaup tung der Staatsanwaltschaft. Der Bonifatiusvereln habe das Geld nicht zur Verfügung gestellt, damit es irnendwic einen verbotenen Weg ging, sondern die Ueberweisung sei auf legalem, ehrlichem Wege durchgcführt worden Niemals habe einer der beiden Anaeklagten Irgendwie den Vonlfatiusverein in diese Angelegenheit hineingezogen. Der Angeklagte Seelmeyer habe ausdrücklich erklärt: Ich habe den Angeklagten Freckmann als Privatmann angesehen und das Geschäft, das er mit mir durchführte, als Privatgeschäft. Im übrigen habe der Bonifatiusvereln aus dieser strafbaren Hand lung keinerlei Vorteil gezogen. Es sei so, dass er ein Dar lehen gab, das mit 4,5 Prozent zu verzinsen war. Im übrigen habe der Bonifatiusvereln bet der Anstellung des Freckmann, der jetzt zehn Jahre tätig sei, die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Er war Kriegsteilnehmer und hat sich in den zehn Jahren nie etwas zuschulden kommen lassen. Auch die Beaufsichtigung des Angeklagten ist mit Sorgfalt durchge- führt worden. Von den Straftaten habe der Vonisatiusvercin nie Kenntnis gehabt, er mar überrascht, als die Verhaftung des Freckmann erfolgte. Van einer Mithaftung des Bonifatius- Vereins sei aus allen diesen Gründen abzusehcn. Nunmehr sprach der erste Verteidiger für den Angeklagten Seelmeyer. Er führte einleitend aus, dass es streng genommen überhaupt keinen Strasprozeh gebe, in dem die Schuld eine» Das sei aber nur möglich, wenn die Kratt, die sie im Innern beseelt, dem Volke selbst entspringt. Das Volk müsse Pate stehen bei der Geburt groszer und ewiger Kunstwerke, die aus keiner Seele gescl-affen, allein auch zu seiner Seele wieder zu sprechen vermögen.. Der nationalsozialistische Staat habe, soweit es an ihm liege die neue Blütezeit einer künstlerischen Schaffenspcriode in Deutschland aus das lx'ste vorbereitet und Hemmungen und Hin dernisse, die ihr im Wege standen, beseitigt. „Die erste Aufgabe, die wir nach der Machtergreifung zu lösen hatten, war die radikale Säuberung desdeuI - scheu Schrifttums von der schmähliären literarischen Hin- tcrlassensch)aft der liberale» Zeit, die dem echten und guten Buch den Weg zum Volke versperrte." Da das Buch für Millionen Volksgenossen vor allem ein Mittel der Unterhaltung und Entspannung im sckiveren Alltag sei, erscheine cs um so wichtioer, das; seichter Kittch und geist lose Amüfierware durch handfeste und brauchbare Tageskost er setzt würden. Unterhal'ung dürfe nicht mit Volksverdummung rind gewissenloser Geschäfiemnclrerei gleichgesetzt werden. Darum sei es «ine gebieterische Aufgabe, produktiv und anreaend einer guten und brauclcharen Unierhaltungsliteratur den Weg zum Volk« zu eröffnen und ihr iveiteste Entwicklungsmöglichketten zu siclrcrn. Daneben stiiirden di« umfangreichen Mahnahmen zur Förde rung dichterischer und schriftstellcrisclrer Werke von Rang, denen der Eingang ins Volk freigcmacht werden müsse. Erfreulicherweise hätten sich auch zahlreiche öffentliäze Kör perschaften und private Vereinigungen durch Stiftung von Prei sen an der Unterstützung des dichterisch» Schassens in Deutsch land beteiligt. Es gelte al>er, auch dafür zu sorgen, das; d'e Schätze deut- schn Geistes und deutscher Dichtung über den engen Rahmen einer schmalen Vildungsgeschichte hinaus de» Weg in dir breiten MassendesVolkcs finden. Darum habe die Reichsschrifttuinskammer in der Neichs- arbettsgemeinschaft deutscher Buchwerbung all die Kräfte zusam- inengesatzt. die sich dieser Aufgabe widmeten. D'esem Ziele diene auch die „Woche des deutschen Buches". Im Gegensatz zu dem einen „Tag des Buchs" der Vergangenheit gehe es dahi nicht um eine zu nichts verpflichtende Verhugnng. Es gehe vielmehr um die teisgreifende und weitreichende Wirkung des Du' cs ins Volk selbst, das unmittelbar davon ersaht unz ungespro-hn wer den soll. Der Kundgebung war eine Veranstaltung des Iungbuchhan- dcls vorausgegangen, dessen Fachschaft in den vorausgegangenen Tagen ei» Freizeitlager in der Weimarer Iugenüherhrge abge halten hatte. Nach einem Vortrag Hs Leiters der Neichsfach- schaft Iungbuchhandcl. Thnlke, iihr die Ausgaben des Iungbuch- handels, lasen die Schriftsteller W ll Vesper nnd Wolfram Brock- maier, der Dichter der Hitlerjugend, aus eigenen Werken vor. Angeklagten mit mathematischer Genauigkeit festgestellt iverden könne. Selbst dort, wo der Angeklagte auf Grund eines glaub würdigen Geständnisses verurteilt werde, könne es sich nach einiger Zeit ergeben, das; er überhaupt nicht der Täter war. Auch die getreuesten Helfer bei der Wahrheitsfindung, die Zeu gen, machten vielfach subjektiv, leider auch oft genug objektiv, Angaben, die mit der Wahrheit ini Widerspruch stehen. Die Verteidigung «volle nicht behaupten, das; die von der Anklage vorgetragencn Umstände nicht den Verdacht einer strafbaren Handlang auskoinmcn liehen. Zwei Kampiere liehen den Verdacht aufkommen: Die Tatsache, wie der Geldverkehr vor sich gegangen ist und der Umstand, das; man dein General vikar vorwerfe, dah er über eine bestimmte Kenntnis der Dc- visengesetzgebung verfügte. Diese Kenntnis hätte ihn veran lassen müssen, von diesem Tun nbzurücken, oder auf den Plan des Angeklagten Freckmann cinzugchen. Bezüglich des ersten Indiz möchte er darauf Hinweisen, das; der Angeklagte selbstverständlich nicht dafür haftbar gemacht iverden könne, wieweit sich sein Mitangeklagter spater Quit tungen ader Belege geben lieh. Seine Verantwartlichkcit reiche nur so weit, als die Aushändigung des Geldes an Freckmann erfolgt ist. Die Ueberweisung des Banifatinsvereins ist zwei fellos cinmandsrei erfolgt. Es ist auch nichts Anhergewöhn liches, wenn dieser Vetraa von 126 666 RM. innerhalb weniger Tage abgehoben worden ist, denn es wurde darauf hingeiknesen, dah man so grohe Beträge nicht ans dein Postscheckkonto liegen lasse. Nachdem die Beträge abgehoben waren, gingen sie an den Angeklagten Freckmanir und es ist nicht zu leugnen, das; es vielleicht von dem Angeklagten Dr. Seelmeyer vorsichtiger ge wesen wäre, dem Kasscnbeamten Ludewig einen Kassenbeleg zu geben. Wenn cs nicht geschah, kann man von vornherein den Schlus; ziehen, dah von dem Angeklagten ein illegaler Vorgang ins Auge gefaht worden wäre. Er ivar Kapitnlar, er ivar in diesem Augenblick niemanden verantwortlich. Wenn man von ihm Rechenschaft verlangte, ivar er der allein Ver antwortliche. Es ist auch so, dah es sich nicht um ein blosses Geschäft handelte, sondern das; Geistliche miteinander verhan delten. Damals konnte Dr Seelmener unmöglich damit rechnen, das; sich die Angclcaenhcit 6—7 Monate hinauszögern würde, so dah er zur Auffassung kam, erst dann liassenmähig das Geld zu belegen, wenn der Belrag Verwendung gesunden hätte. In einem Indizprozcf; werden wir nur zu einer Ver urteilung kommen, wenn cs sich um eine Kette von Tatsachen handelt, dah man sagt: Es kann nicht anders sein! Man muh alle Momente als gleichwertig prüfen, und es genügt nicht, das; man sagt, der Angeklagte habe eine gewisse Gesetzcskenntnis gehabt. In der Richtung Ist die Staatsanwaltschaft den Be weis schuldig geblieben Selbst Iuristenkreise sind sich bei den einander überstürzenden Verfügungen oft im unklaren gewesen, Sa» Ende de« LV. , Würzburg, 28. Oktober. Aus der am 27. Oktober in Würzburg stattgesundenen 63. Cartellversammlung hat der Berbandsttibrer des CV. nach vor- ausgcgangener Abstimmung aller Berbindungssührer den CV. sCartcllvcrband der dcutsclzen Studentenverbindungen) als auf - gelöst erklärt Wie wir hierzu erfahren, wird der Althcrrenbund dadurch nicht berührt, Hungen hat sich die Dresdner CV.-Verbindung Saxo Thurtngia mit Wirkung vom 19. Oktober 1935 auf Grund eines Generalkonventsbeschlusses alsaufgelöst erklärt. Eine Bekanntmachung -es Gauleiters Bürckel Unter der Ueberschrist „Eine begrenzte Nolmahncihme. — Unsere Solidarität gehört dem Handarbeiter" veröffentlicht die „NSZ.-Rl>einsront" folgende Bekanntmachung des Gauleiters Bürckel: „Vielfach wirkt sich der l>estehende vorübcraclx'nde Man gel in Schweinefleisch und Butter gerade bei jenem Teil der Bevölkerung aus. der schwere Handarbeiten verrichten muh. Ais Nationalsozialisten bekennen wir uns durch die Ein führung besonderer Mahnahmen insbesondere zur .Nandarbeiter- schast Diese Mahnahmen bedeuten für den einzelnen ein sehr geringes Opfer gegenüber dem Gemeinichattssinn, den gerade die deutsche Arbeiterschaft im neuen Reick bekundet. Es wird daher angeordnet: 1. Alte Parteigenossen mit ihren Familien, die dem Dcamtenstand angehören. führen ab beute den M iItwoch und Freitag als fleischlose Tage em. An alle nicht der Partei an gehörenden höheren, mittleren und unteren Beamten, sowie an alle, die im Hinblick aus ihre tägliche Arbci> auf den Genus; von Fleisch verzichten können, ergeht der Appell sich als National sozialisten und Volksgenossen diesen« Vorgehen anmschliehcn. 2. Auf den Genus; von Butter findet die gleiche Anordnung für den gleichen Kreis und siir die gleiche Anwendung Des gleichen gilt der gleicl-e Appell für alle Partei- und Volksge nossen. 3. Die Parteiführer: Gauleiter. Kreisletter. Gauamlslellcr, Ortsgruppenleiter. Brigadesiihrer, Standartenführer und Sturm bannführer der SA. und ST., für die Führer der HI. der Frauenschaft, des BdM., sowie für alle besoldeten Angestellten aller Gliederungen wird die Anordnung auch auf den Montag ausgedehnt. Die getroffene Mahnahme wird durch Erlas; des Gauleiters zur gegebenen Zeit wieder aufgeholien. Es wird erwartet, dah dies in kürzester Frist wieder gesclrehen kann " und man kann diese Gesetzeskenntnis auch nicht daraus schlic hen, das; Dr. Seelmeyer Anträge an die Devisenstelle gerichtet hat. Es handelt sich dabei meist um formittarmähige Anträge. Die Verteidigung Dr. Seelmeyers geht dahin: Ich wühle, wie schwer solche Gesetzesübertretungen bestraft werden. Man kann aber keineswegs daraus den. Schlus; ziehen, das; er bei dem Gespräch mit dem Angeklagten Freckmann bereits gewuht hat, das; diesem etwas Illegales vorschwebte! Er hat auch nicht gemuht, das; das Geld nach Holland kam. unwiderlegt hat er behauptet, das; er den Namen Dr Hofius nicht gehört hatte und von der ttniverinmbank keine Ähnung hatte. Ein Widerspruch Kat sich nur ergeben, ob er erst im Dezember oder schon im November 1931 davon hörte. Vielleicht liegt auch ein Irrtum bei dem Angeklagten Freck mann vor Zum dritten Indiz: Wenn man Dr. Seelmeyer vorhäit, das; er über eine Kenntnis der Devisengesetzgebung versagte, so wird man ihm konzedieren, dah ihm das Steneranpassungsgesetz nicht unbekannt ivar, durch das ihm Gelegenheit gegeben war, die Steueranmeldung nachzuholen. Dann hätte er bei seiner Gemissenhastigkeit auch nicht bis zum 28. Dezember nut der Anzeige gewartet, also 5 Minuten vor Toresschluh. Jeden falls habe er die Absicht gehabt, miedergutzumachen. Wenn auch Verdachtsmomente gegen den Angeklagten sprechen könn ten, heihe cs immer noch: In dubio pro re — Die vorgetra genen Gründe mühten dazu führen, den Angeklagten freizu sprechen. Der zweite Verteidiger des Angeklagten Seelmener be tonte, bei der Beurteilung des vorliegenden Falles müsse man sich davor hüten, die Schlüsse danach zu ziehen, wie man sich selbst in der Lage des Angeklagten verhalten würde, sondern müsse von der Situation ausgehen, 'n der der Angeklagte da mals gehandelt habe. Es sei daher notwendig, sich mit den Verhältnissen des Angeklagten zu besauen Man müsse die damaligen Verhältnisse betrachten. Das Bistum Hildesheim umfasse 2.5 Millionen Einwohner aus 32 000 Quadratkilometer und darin 212 000 Katholiken! Das bedinge eine ungeheure Arbeitslast, der Angeklagte Seelmeyer war zweifellos überbürdet. Seit 25 Jahren hatte er sich keinen Tag Urlaub gegönnt, zahlreich waren seine verschiedenen Ar beitsgebiete, und daraus erkläre sich, das; er sich so wenig um den Fortgang der Sache kümmerte, die er vertrauensvoll Freck mann übergeben hatte. Man könne ihm kein vorsätzliches De visenverbrechen vorwerfen, sondern höchstens Fahrlässigkeit. Dann dürfe keinesfalls aus diese Strafen erkannt werden. Die Verteidigung bitte daher um Einstellung oder Freispruch. Zu dem Angeklagten Freckmann hat Dr. Seelmeyer fo grosses Vertrauen gehabt, das; man ihm Glauben schenken muh, wenn er sagt, das; er sich deshalb um die Angelegenheit nicht mehr bekümmert habe. Die Lirteilsbegriin-mig Die Hauptverhandlung hat nach Ausfassung des erkennen den Gerichts die Schuld der Angeklagten in vollem Umfange erwiesen, soweit nicht das Verfahren abgetrennt und vorläufig eingestellt ist, weil das Gericht sich auch insofern nicht dazu ent schlichen konnte, den Angeklagten Seelmeyer auch nur wegen Mangels an Beweisen freizusprechen. Es ist anhcrordentlich bedauerlich, das; das Gericht in laufendcr Kette mit Devisenvergehen und Devisenverbrechcn besaht ist, dah schon wieder ein Fall zur Anklaae steht, bei dem wieder der leider flüchtige Dr. Hosius die schon bekannte un selige Rolle spielt Die Hauptverhandlung hat folgenden Sach verhalt ergeben: Der Angeklagte Seelmeyer, der bisher unbescholten ist und sich zweifellos Verdienste um sein B'stum erworben hat, ist stellvertretender Bischof von Hildesheim. Generalvikar, und der Angeklagte Freckmann katholischer Geistlicher und Sekretär des Bonisatinsvereins in Paderborn. Nun ist Anfang des Jahres 1934 beschlossen worden, zur Tilgung der Schuldenlasten der katholischen Organisalionen. den Schutzcngelfonds auszuschiitten. Von den 800 000 NM. sielen auf das Bistum Hildesheim 200 000 RM., von denen nur 120 000 RM. interessieren. Diese 126 600 RM. sind an das Bistum gelangt und fanden zu dem bedauerlichen Zweck Ver wendung, der das G«richt seit den frühen Morgenstunden be schäftigt. Es hat wahrscheinlich der Angeklagte Freckmann dem ihm bekannten Dr. Seelmeyer den Vorschlag gemacht, man möge diesen Betrag dazu verwenden, um holländische Obligationen, die in einem Umfange von 450 000 holländischen Gulden nomi nell das Bistum am 7. Januar 1928 ausgenommen hatte, zu- rückzukaufcn. Inzwischen war der Angeklagte Freckmann — entsprechend dem Bilde bisheriger Verfahren — zusammcnge« kommen mit Dr. Hosius. einem sehr wendigen, skrupellosen und sehr aus Geschäfte bedachten Mann, der osfenbar versucht hatte, sich an den Vonlfatiusverein heranzumachcn nnd dort ebenfalls Geld zu verdienen. Es war eine Geschästsverbindung des Vonifatiusvereins mit Hofius abgelehnt worden, und das hätte dem Angeklagten Freckmann zu denken geben sollen. Die ganze Aktion wurde zu einem Zeitpunkt erwogen, zu dem das Zum Prozeß gegen -en Generalvikar in / Die Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden / Plädoyer der Verteidiger
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