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Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen A. Lieferungsbedingungen. 1. Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tage der Bestellung gültigen Preisen und Bedingungen. 2. Die Lieferungen erfolgen durch Vertreter oder ab Fabrik. Soweit die Lieferung ab Fabrik erfolgt, reist die Ware auf Gefahr des Empfängers, auch wenn die Lieferung fracht- und zollfrei Empfangsstation erfolgt. Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware auf dem Trans port erleidet, kommen wir nicht auf. Beanstandungen irgendwelcher Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Bei Rücksendung ist vor der Absendung unser Einverständnis einzuholen. Auch haben Rücksen dungen spesenfrei zu erfolgen. B. Lieferfristen. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Folgen höherer Gewalt, insbesondere Feuersbrunst, Explosion, Über schwemmung, Streik, Aussperrung, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, Kohlen- und andere Materialmängel sowie über haupt alle unvorhergesehenen Umstände, die die Herstellung oder Liefe rung der Ware bei uns oder unseren Unterlieferanten erheblich erschwe ren, entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Überschrei tung des Liefertermins aus obigen Gründen berechtigt den Käufer nicht, von uns den Versand per Eilgut oder Expreßgut zu verlangen oder irgend welche Ersatzansprüche zu fordern. C. Bedingungen bezüglich Eigentunisvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Vor erfolgter Bezahlung der Rechnungsbeträge darf der Käufer die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Käufer' ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäfts verkehr an einen Dritten weiterzuveräußern oder für ihn zu verarbeiten. Pfändungen der im Eigentum des Lieferers stehenden Ware sind diesem unter Übermittlung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich anzuzeigen. D. Zahlungsbedingungen. 1. Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in deutscher Reichsmark, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 2. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar porto- und spesenfrei am Sitz des Lieferwerkes. Wir vergüten als Höchst-Kassa-Skonto: Bei barer Vorauszahlung, bei Nachnahme und bei Barzahlung der Rechnungen vom 1. bis 15. eines Monats bis Ende desselben Monats 3°/o, bei barer Vorauszahlung, bei Nachnahme und bei Barzahlung der Rechnungen vom 16. bis zum Ende eines Monats bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats -3 8 / 0 , Vorstehender Kassa-Skonto ist ausnahmslos nur unter der Voraussetzung statthaft, daß sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferun gen restlos erfüllt sind. Alle Lieferungen, die nicht unter Ausnutzung des Kassa-Skontos bezahlt werden, sind fällig rein netto in bar am 15. des zweiten der Lieferung folgenden Monats. Bei Überschreitung dieses Fälligkeitsdatums werden Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Reichsbankdiskontsatzes zuzüg lich 2 o/o berechnet. Vorvalutierungen sind nicht statthaft. 3. Als Barzahlung gilt ausschließlich reine Kasse sowie Schecks, sofern diese so rechtzeitig zugesandt werden, daß ihre Einlösung inner halb der Zahlungsfristen erfolgen kann. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. — Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. 4. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entsprechenden Zin sen und uns entstandenen Kosten unter Vorbehalt des richtigen Ein ganges gutgebracht. 5. Die Hergabe von eigenen oder fremden Akzepten, bei denen der Dis kont üblicherweise vom Einreicher getragen werden muß, wird nicht als Barzahlung angesehen. Wir können einen Kassa-Skonto für solche Wechsel-Zahlungen nicht gewähren. Außerdem behalten wir uns die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten in jedem Falle vor. 6. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. ä Conto-Zahlungen findet nicht statt. 7. Die Kreditbemessung und die Aufhebung einer Kreditgewährung — auch einer solchen innerhalb der Zahlungsfristen laut dieser Zahlungs bedingungen — bleiben uns jederzeit Vorbehalten, selbst nach Annahme eines Auftrages oder Abschlusses. Wir sind auch berechtigt, jederzeit eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Erfolgt solche auf unser Ersuchen hin nicht, so wird unsere Forderung sofort fällig. 8. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung von Zahlungen seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht gestattet. Ins besondere ist. der Besteller keinesfalls berechtigt, die Zahlung des Ver tragspreises ganz oder teilweise wegen etwaiger Mängel zu verweigern, die Aufrechnung zu erklären oder das Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Streichung noch unerledigter Auf träge. 9. Zahlungen sind nur rechtsgültig, wenn sie am Sitz des Lieferwerkes ge- . leistet werden. Zahlungen an Angestellte und Vertreter sind nur rechts gültig, wenn diese mit einer Vollmacht zum Inkasso versehen sind. E. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für beide Teile gilt der Sitz des Lieferwerkes. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht uns jedoch wahlweise das Recht zu, an dem Wohnsitze des Schuldners zu klagen. F. Gewährsbedingungen. Unsere Erzeugnisse sind unter Verwendung bester Rohstoffe und mit Auf wendung größter Sorgfalt hergestellt. Eine Gewähr für die Güte unserer Erzeugnisse übernehmen wir nur in der Weise, daß wir für innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Für Personen- und Sachschäden oder Betriebsstörungen, die aus Fehlern oder Mängeln unserer Erzeugnisse entstehen, übernehmen wir keine Ver antwortung. Beanstandungen sind gemäß § 377 HGB. sofort nach Empfang der Ware anzubringen.