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SS. Jahr,. TonnerStag, I«. März IMS, abends F-«4 Postscheckkonto: Dresden 1880 Gtrokasse: Riesa Nr. « Reichöprotetlor für Böhmen und Mähren Erlaß des Führers «der die künftige staatsrechtliche Geftaltung des böhmftch-mäheifchen Raumes Grundlage Mr eine «ene vernünftige mitteleuropäische Sednong — Vas nationale Eigenleben des denischen und tschechischen Volkes sichergeftellt Da» Niesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends v,6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, bei Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark, ohne Zustellgebühr, Gatz^O^Aufschlag. «ei fernmündlicher «nzeigen-Bestellnng oder fernmündlicher Abänderung eingesandter Anzeigentexte °d"Probcabzüge^ »rs.uGnosor^fü?Lieferuna uabme auö Mängeln nicht drucktechnischer Art aus. Preisliste Nr.4. Bet Konkurs ober Zwangsvergleich wird etwa schon beivjlligter Nachlas, hinfällig. ErfM ^»Zahlung und Ger"chtSstanb ist Riesa. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen usw. entbinden den Verlag von allen eingegangenen Verpflichtungen Geschäftsstelle. und Anzeiger Mlbeblaü «Md Anzeigers. .. L' KL'»,-. wo * und Hauptzollamtes Meiden Riesaer Tageblatt Drahtanschrift: Lageblatt Riesa Fernruf 1287 Postfach Nr. »> ft Prag. Der Führer hat unter dem IN. März .,uf »er Prager Burg folgenden Erlast über das Protektorat Böhmens und Mährens unterzeichnet: Sin Jahrtausend lang gehörten zum Lebensraum des ' deutschen Volkes die böhmisch-mährischen Länder. Gewalt und Uuverstand haben sie aus ihrer alten historischen Um gebung willkürlich gerissen und schliestlich durch ihre Ein» sügnug in das künstliche Gebilde der Tschecho-Slorvakei den Herd eiuer ständigen Uurnhe geschasscn. Von Fahr zu Fahr vergröstcrte sich die Gefahr, dast aus diesem Raume heraus — wie schon einmal in der Vergangenheit — eine neue ungeheuerliche Bedrohung des europäischen Friedens kom men würde. Den« den tschecho-slowakischen Staat und sei- neu Machthaber« war es nicht geluugeu, das Zusammen leben der in ihm willkürlich vereinten Vülkergruppen ver nünftig zu organisieren und damit das Futerefle aller Be teiligten a« der Aufrechterhaltung ihre- gemeinsamen Staates zu erwecken uud zu erhalten. Sr hat dadurch aber seine innere Lebensnufähigkeit erwiesen und ist deshalb «numehr anch der tatsächlichen Auslösung »crsallen. DaS Deutsche Reich kann aber in diesem siir sein« eigene Ruh« und Sicherheit sowohl als sür das allgemeine Wohlergehen und den allgemeinen Frieden so entscheidend wichtigen Gebieten keine andauernden Ltörnngen dnldcn. Früher oder später miistte es als die durch die Geschichte und geographische Lage am stärksten interessierte und in Mitleidenschaft gezogene Macht die schwersten Folge« zn tragen haben. Es entspricht daher dem Gebot der Selbst erhaltung, wenn das Deutsch« Reich entschlossen ist, zur Wiederherstellung der Grundlagen einer vernünftigen mit teleuropäischen Ordnung entscheidend «inzugreisen und die sich daraus ergebenden Anordnungen zu trcsse«, den« es hat in seiner tausendjährigen geschichtlichen Vergangenheit be reits bewiesen, dast es dank sowohl der Gröste als auch der Sigenschastcn des deutschen Volkes allein berusen ist, diese Aufgabe« zu lösen. Ersüllt vo« dem ernsten Wunsch, den wahren Fntereffen der in diesem Lebensraum wohnenden Völker zu dienen, baS nationale Eigenleben deS deutschen und des tschechischen Volkes sicherzustellcn, den Frieden und der sozialen Wohl- sahrt aller zu misten, ordne ich daher namens des Deutschen Reiches als Grnndlage sür das künftige Zusammenleben her Bewohner dieser Gebiete solgcndeS an: Artikel 1 1. Die von den deutschen Truppen im Mürz 1N3U besrtz- »cn Landesteile der ehemaligen Tschecho slowakischen Repu blik gehören von setzt ab zum Gebiet des Grostdeutschcn Reiches und treten als „Protektorat Böhmen und Mähren" unter dessen Schutz. 2. Soweit die Verteidigung des Reiches es erfordert, trifft der Führer und Reichskanzler für einzelne Teile dieser Gebiete eine hier abweichende Regelung. Artikel 2 1. Die Volksdeutschen Bewohner des Protektorats wer den deutsche Staatsangehörige und nach den Vorschriften des Reichsbürgergesetzes v. IS. September INN tRGB. 1 l Seite 1148s Reichsbürgcr. Für sie gelten daher auch die Bestimmungen zum Schutze des deutschen BlnteS und der deutschen Ehre. Sie unterstehen deutscher Gerichtsbarkeit. 2. Die übrigen Bewohner von Böhmen und Mähr'» werden Staatsangehörige des Protektorats Böhmens und Mährens. Artikel 3 1. Das Protektorat Böhmen und Mähren ist autonom and verwaltet sich selbst. 2. Es übt seine ihm im Rahmen des Protektorats zu stehenden Hoheitsrcchte im Einklang mit den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches aus. 3. Diese Hohcitsrechte werden durch eigene Organe und eigene Behörde» mit eigenen Beamten wahrgenommen. Artikel 4 Das Oberhaupt der autonomen Verwaltung des Pro tektorats Böhmen und Mahren genicstt den Schutz und die Ehrenrechte eines Staatsoberhauptes. Das Oberhaupt des Protektorates bedarf für die Ausübung seines Amtes des Vertrauens des Führers und Reichskanzlers. Artikel 5 1. Als Wahrer der Rcichsinterenen ernennt der Führer und Reichskanzler einen „Reichsprotektor in Böhmen und Mähren". Sein Amtssitz ist Prag. 2. Der Reichsprotcktor hat als Vertreter des Führers und Reichskanzler» und als Beauftragter de, Reichsrcgie- rung die Aufgabe, sür die Beachtung der politischen Richt linien des Führers und Reichskanzlers zu sorgen. 3. Die Mitglieder der Regierung des Protektorates werden vom Rcichsprolektor bestätigt. Die Bestätigung kann znrückgenommcn werden. 4. Der Reichsprotektor ist befugt, sich über alle Mah nahmen der Regierung des Protektorates unterrichten zu lasten und ihr Ratschläge zu erteilen. Er kann «egen Matz- nahmen, die das Reich zn schädigen geeignet sind. Einsoru-st einlegen und bei Gefahr im Verzüge die im gemeinsamen Fnteresse notwendigen Anordnungen treffen. ü. Die Verkündung von Gesetzen. Verordnungen und sonstigen Restvorschristcn sowie der Vollzug von Verwal tungsmahnahmcn und rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen ist ausznsctzen, wenn der Rcichsprolektor Einspruch cinlegt. Artikel 8 1. Die auswärtigen Angelegenheiten des ProtettoratS, insbesondere den Schutz seiner Staatsangehörigen im Aus lande, nimmt das Reich wahr. Das Reich wird die aus wärtigen Angelegenheiten so führen, wie es den gemein samen Interessen entspricht. 2. Das Protektorat erhält einen Vertreter bei der RcichSregierung mit der Amtsbezeichnung „Gesandter". Artikel 7 1. Das Reich gewährt dem Protektorat den militärischen Schutz. 2. Fn Ausübung dieses Schutzes unterhält das Reich im Protektorat Garnisonen und militärische Anlagen. 3. Für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung kann das Protektorat eigene Verbände ansstellen. Organisation, Stärke, Zahl nnd Bewaffnung bestimmt die Reichsregierung. Artikel 3 Das Reich führt die unmittelbare Aussicht über das Verkehrswesen sowie das Post- und Fernmeldewesen. Artikel st Das Protektorat gehört zum Zollgebiet des Deutschen Reiches und nntersteht seiner Zollhoheit. Artikel lll 1. Gesetzliches Zahlungsmittel ist neben der Reichsmark bis auf weiteres die Krone. 2. Das Verhältnis beider Währungen zueinander be stimmt die Reichsregierung. Der Rcichsminister des Auswärtigen, von Ribbentrop, hat den Erlast de» Führers über da» Protektorat Böhmen und Mähren im Auftrage des Führers von Prag auS durch den Rundsunk verkündet. Artikel kl 1. Tas Reich kann Rechtsvorschriften mit Gültigkeit kür da» Proteltora« erlassen, soweit das gemeinsame Fnteresse es erfordert. , , 2. Soweit ein gemeinsames Bedürfnis besteht, kann das Reich Verwaltungszweige in eigene Verwaltung überneh men und die dafür erforderlichen reichseigenen Behörden einrichten. 3. Die Reichsregierung kann die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nnd Ordnung erforderlichen Mastnahmen treffen. Artikel 12 Das zur Zeit in Böhmen und Mähren geltende Rech« bleib« in Kraft, soweit es sich nicht dem Sinne der Ueber» nähme des Schutze» durch das deutsche Reich widerspricht. Artikel 13 Der Reichsminister des Fnnern erlästt im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforderlichen Rechts- und Berwaltungsvorschristen Prag, den 16. März 193«. Der Führer und Reichskanzler lgez.) Adolf Hitler Der Reichsminifter des Fnnern fgrz.f Dr. Frick Der Reichsminifter des «nswärtige» lgez.l von Ribbentrop Der Reichsminifter uud Ehef der Reichskanzlei tgez.s Dr. Sammer» Erlab des Führers an Geaeraloberft vo« Vraachttlch Besondere Anerkennung für die hervorragenden Leistungen der Truppen ft Prag. Der Führer uud Oberst« Befehlshaber der Wehrmacht hat an den Oberbefehlshaber des Heeres. Ge neraloberst von Brauchitsch, folgenden Erlast gerichtet: A« den Oberbefehlshaber deSHeeres! Das Heer hat am 1». März 1»3» durch die rasche Bc- scstuug der wichtigsten Städte Böhmens und Mährens alteS Reichsgebiet unter die Hoheit Grostdeutschlauds gestellt. Trost der Unbilden stürmischer Wiutertage uud schwie riger Wegeverhältuiffe habe« die Verbände des Heeres und die ihnen unterstellten Siuheiten der Lustwass« u»e»ig« Stunden »ach Ausgabe des Beseht» die Grenzen überschrit te» »ud ihre Marschziele erreich« Truppen, die ich aus der Fahr« »ach Prag antraj, »ach ten tröst der hiuter ihnen liegenden Anstrengungen «inen varzügliche« Eindruck Fch spreche Offizier und Man» ftir ihre Leistung nnd Haltung meine besonder« Anerkennung ans. gez.: Adals Hitler. Der Führer grübt die Deutschen Prags Stürmische Kundgebungen vor dem Balkon der Prager Burg ft Prag. Snrz vor '/»I Uhr begab sich der Führer ans den Balkon der Burg, um die seit den frühe« Morgen stunden vor der Burg zu Tausenden versammelten Deut schen Prags z« grüßen. Fn dem Augenblick, als der Führer den Balkon betritt, braust ihm ei« tausendstimmiger Fnbel» schrei der Deutschen entgegen. Minutenlang dauern die »uudgebuugen, die immer wieder von Sprechchöre« „Führer, wir danken Dir" unterbrochen werden uud die daun wieder in minntenlangc Sieg-Heil-Ruse übergehen. Fmmer wieder dankt der Führer sichtlich bewegt sür die Treue- und Freudenkundgebungen, die die Deutschen Prags ihm entgegenbriugen. Die Slowakei unter dem Schutz des Grotzdeutschen Reiches ft Prag. Der slowakische Ministerpräsident Tiso hat an den Führer folgendes Telegramm gerichtet: „Fu starkem Vertrauen aus Sie, den Führer und Reichskanzler des Grohdentschen Reiches, unterstellt sich der slowakische Staat ihrem Schutze. Der slowakische Staat bittet Sie, diesen Schutz zu übernehmen. sgez.s Tiso." Der Führer hat darauf geantwortet: „Fch bestätige den Empfang Fhres gestrigen Tele gramms nnd übernehme hiermit den Schutz des slowakische» Staates. sgez.s Adolf Hitler." Dr. Frick vom Führer nach Prag berufen Zur Klärung der staatsrechtlichen Fragen ft Bcrli n. Der Reichsminister des Fnnern Dr. Frick hat sich aus Befehl des Führers zur Klärung der staats- tcchtltchen Fragen im böhmikch-mährischen Ranm im Flug zeug des Führers nach Prag begeben. Generaloberst von Brauchitfch beim Führer Meldung über de« Verlaus der Aktion des Heeres ft Pra g. Der Oberbesehlshaber des Heeres, General oberst von Brauchitfch, erstattet« heute Donnerstag knrz nach 18 Uhr de» Führer und Oberste« Befehlshaber ans der Prager Bnrg Meldung über den Verlaus der Aktiv« des Heeres. Beim Eintreffen des Oberbefehlshaber» des Heere» ans der Bnrg erwies eine Ehrenkompanie des EhrendataillonS des Fnsanterieregiments 168, das die Bnrgwache übernommen hat, die Ehrenbezeugungen. Dr. Hacha beim Führer ft Pra g. Der Führer empfing beute nachmittag 14,36 Ubr Staatspräsident Dr. Hacha. Vorher hatte der Rrichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop Staats präsident Dr. Hacha ausgesucht und ihm den vom Führer proklamierten Erlast über die Errichtung des Reichsprotek torats Böhmen und Mähren überreicht. Der Vormarsch der deutschen Truppen Tagesziele planmästig erreicht — Die Flugplätze in Böhmen und Mähren planmäßig besetzt ft Berlin. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: Ter Vormarsch der deutschen Truppen, unter ihnen die Verbände der ff-VerfttgungStruppe, ist trotz starker Behin derung infolge weiter andauernder Schneefälle und Glatteis auf den Strasten planmästig vor sich gegangen. Zwischeusällc haben sich bisher nicht ereignet. Die in den mährischen Raum von Schlesien und aus der Ostmark her vorgehenden Truppen haben um 1» Uhr die Verbindung untereinander hergestellt. Auch in Böhmen haben die Truppen ihre TageS-iele erreicht. Fm Laufe des Tages wurden Teile der Fliegertruppe trotz heftigen Schneetreibens erneut eingesetzt. Zahlreiche Abteilungen der Flakartillerie nahmen an dem Emmarsch de§ Heeres teil.