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Riesaer Tageblatt ««d Anfeiger lMeblaU Mül AtyeigM. «E'7,77 rageblatt m.sa Leitung »ft da, zur Veröffentlichung de« amtlichen vekan-wtach-nge» de» «»tA-anptman», «lr-kaff- L7.ch - »»b««d?in beK.rkl.ch ft-fti««.- vlat. »- «'s.«.» M«z "" Freit.«, 18. Mürz L9S8, cckrndS 91. Jahr«. r,h,« »k-nb. V« Ubr mit »«»nähme der Tonn- und Festtage. «ezug-prei-, bei Vorauszahlung, für einen Monat L Mark, ohne Zustellgebühr, ^aS Riesaer «rsche'Nt «den Ta« obend» /.8 uyr mn der Geschäftsstelle Wochenkarte (6 aufeinanderfolgende Nr.) 55 Pfg., Einzelnummer 15 Pfg. Anzeigen kür durch Postbezug RM-2.14 einschl. Postgebühr (ohne Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis ür die Nummer de» «uSgabetageS smd bi« io Uhr g«spaltene mm.Zeile im Textteil 25 Rpf. lGrundschrift: Petit 8 mm hoch). Ziffergebühr 27 Rpf., tabellarischer Abänderung eingesandter «nzeigentexte »der Probeabzüge schließt der Verlag bi. Inanspruch. ?atz 5g/. «Mchlag. vet fernmttiGlt^r Anzetgen »estell« g Bei Konkurs oder Zwangsvergleich wird etwa schon bewilligter Nachlaß hinfällig. Erfüllungsort für Lieferung ünd°Zah?ung undÄ HöhrreGewaOBetBebsstörungln usw. entbinden den Verlag von allen eingegangenen Verpllichtungc.. Geschäftsstelle: Riesa, Goeth-straße 5». vieriahrcsplan aus Oesterreich ausgedehnt EMaltmm al« «rüste ffir das Aiichwbe« d« WS Reich ,uc«agel«deien Oesterreich )( Vertin, «enerntfelftmnrschnll «örinß hat am 17. Mitr, f-lfiendes Tele,ramm an Dr. Lcytz-Jnqnart gerichtet: ^«etchSftatthalter rk.Oehtz-JAftn-rt-Vien. Die Wtederdereinifinnft VefterretchS «tt dem «eiche hat einen wettere« gewaltigen wirtschaftliche, Aufstieg tur Folge. Der vierjahre-plan, vnnmehr anch ans Oesterreich ausgedehnt, wird jetzt aus noch breiterer Grundlage erfolgreich durchgefllhrt werde«. Ich bitte Sie nnd Ihre Mitarbeiter, mich in dieser Arbeit mit bollem Einsatz ,u unterstützen, um die reichen Lchütze Ihrer engeren Heimat zu heben, auSzunutzen und alle «rüste zu ent falten für das Wohl unsere- große»» Vaterlandes «nd insonderheit für das Aufblühen des ins «eich zurllck- „ekchrten Oesterreich. Hermann «örinq, «eneralfeldmarschall." Deutsche «eichöaesetze in Oesterreich st Berlin. Im Reichsgcsetzblatt Teil 1, Nr. 25 vom .8. März 1938 sind im Zusammenhang mit der Wieder vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reick ». a. folgende Reichsgesetze und Verordnungen veröffentlicht worden: Erster Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Einfükrunq deutscher Neichsgesetze in Oesterreich vom 15. März 1988 Aus Grund de» Artikel» 2 des Gesetze» über die Wieder vereinigung Oesterreich» mit dem Tentscken Reick vom 13 März 1938 ordne ick an: 8 1. 1. Ter Gelinngsbereich der Pcrkündnngsblätter des Reiches erstreckt fick ans das Land Oesterreich. 2. Reicksgcseve. die nach dem Inkrafttreten des Gc letze» über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Tentscken Reick vom 18. März 1938 verkündet werden, gelten sür das Land Oesterreich, sofern ihre Inkraftsetzung für da» Land Oesterreich nicht ausdrücklich Vorbehalten ist. 8 2. Im Lande Oesterreich sind vom Tage -es Inkrast retens dieses Erlasses sinngemäß anzuwenden: 1. Ta» ReickSslaggengesetz vom 15. September 1985 mit der Maßgabe, baß Inden da» Hissen der Reicks- und Nationalflagge nnd da» Zeigen der Neicksfarbcn ver boten ist: 2. Tas Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1983, 8. Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1938 in der Fassung des Ge setzes vom 8. Juli 1981: 4. Das Reichsstatthaltergesetz vom »l>. Januar 1985 mit der Maßgabe, daß Weisungen der Reichsminister an den Reick-statthalter in Oesterreich bi» auf weitere» der Zu- timmung des Reichsministers des Innern bedürfen: 5. Die Verordnung zur Durchführung de» Bierjahre»- staneS vom 18. Oktober 1938, S. Da» Reichsgesetz über die Meldepflicht der deutschen ktaat-angehörigrn im Auslande vom 8. Februar 1988. 8 8. 1. UeberleitungSoorschriften erläßt der Reichsminister de» .Innern oder der Reichsstatthalter in Oesterreich mit Zustimmung de» Reichsminister» de» Innern. 2. Dabei können Vorschriften de» Reiche» oder Vor christen des Lande» Oesterreich aneinander angeglichen werden. 8. Entgegenstehend« Vorschriften de» Lande» Oesterreich treten außer Kraft. 8 4. Dieser Erlaß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Wien, 18. Mär, 1988. Der Führer nnd Reichskanzler AdolfHitler Der Reichsminister deS Innern Frick. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die österreichische Landesregierung vom 15. März 1988 Ans Grnnd des Artikels 2 des Gesetzes über die Wie dervercinignng Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom >8. März 1938 und des 8 2 Ziffer 4 des ersten Erlöstes über die Einführung deutscher Neichsgesetze in Oesterreich vom 15. März 1938 ordne ick an: 8 1. 1. Die österreichische Bundesregierung führt die Be »eicknung „österreichische Landesregierung". 2. Ick beauftrage den Ncicksstattbalter in Oesterreich mit der Führung -er österreichischen Landesregierung. Er hat seinen Titz in Wien. 8 2. Ter Reicksstatthalter wird ermächtigt, die Geschälts- verteilnng der Landesregierung mit Zustimmung des ReichsministcrS des Innern zu regeln. 8 8. Ter Erlaß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kratt. Wien, 15. März 1988. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichsminister de» Innern Frick. Verordnunq zum Gesetz über die Wieder vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 16. März 1988 Ans Grnnd des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreich» mit dem Deutschen Reich vom 18. März 1988 verordne ich: 8 1. 1. Die Zentralstelle zur Durchführung der Wiederver einigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich ist der Reichsminister de» Innern. 2. Er kann seine Befugnisse aus einen Beauftragten übertragen, der seinen Titz in Wien hat und die Amts bezeichnung „Reichsbeaustragter für Oesterreich" führt. 8 2. Der Beauftragte für den Bieriahrr»plan kann dem RcichSbeaustragten für Oesterreich Befugnisse übertragen. - 8 8. Der Reichsbeauftragte für Oesterreich wird deshalb gemeinsam von dem Reichsminister de» Innern und dem Beauftragten für ben VierfahreSplan bestell». München, den 16. Mär, 1988. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Reich-Minister deS Innern Frick Der Beauftragt« sür den VierjahreSpla» Göring, Generalfeldmarschall. Regelung des 3ahlungsveetehrs mtt Oesterreich Eine Reichsmark gleich 1 Schilling SV Groschen reich geltenden Beschränkungen des Zahlungsverkehrs ad» znander« »der ganz oder teilweise außer Kraft ,n setzen. 8 Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Waren österreichischen Ursprungs ganz oder teilweise sür zollfrei zu erkläre«. 4 Diese Verordn»«« tritt mit der Verkünd««, iu «rast. Berlin, den 17. Mär, 1988. Der Führer uud Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichsminister d«S Inner« Frick Der ReichSmiuister der Finanz«« Graf «Schwerin v. Krosigk Der ReichswirtschaftSmiuister »u»L )i Berlin. Ter Führer und Reichskanzler hat fol gende Berordnnngen zur Durchführung der Wiedervereini gung des Landes Oesterreich mit dem Reiche erlassen: Verordnung zur Durchführung der «iedervereiuiguua de« Landes Oesterreich mit dem Deutsch«« Reiche Vom 17. Mür, HW8 Aus Grund des Artikel- II. de» Gesetze- über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom IS. März 1988 fRGBl. k «. «7) ordne ich an: 1. Gesetzliches Zahlungsmittel in» Saud« Oesterreich ist «eben dem Schilling die Reichsmark. Eine Reich-mark ist gleich einem Schilling, fünfzig Groschen. t- Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, alle derzeit znnschm» tzg» LvltfGu» Reick Bo« 17. März 1988 Aus «rund deS Artikel- N. des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutsche« Reich vom 1». Mli» 1988 sRGBl. k «. 8,7) »rdue ich an: 1. Die Geschäftsführung der österreichischen Rational» bank geht aus die Reichsbauk über. 2. Die österreichische Nationalbauk tritt in Liquidation vnd wird »o» der Reichsbauk sür Rechnung des Reiches ad« gewickelt. 8. Mit der llederuahme d«S GelchästSdetriede- über nimmt die Reichsbauk das gesamte Personal der österreichi sche« Nationalbauk «»ter Ausrechterhaltuug der desteheuden gesetzliche« und »erträglich«« Recht« i« ihr« Dienst«. 4. Dies« Verordnung tritt mit der Berkünduug tu Kraft. Berlin, ben 17. Mär, 1988. Der Führer uud Reichskanzler Adolf Hitler Der Reich-miuist«, de- Inner, Frick Der Reichsminister der Finanzen Gras Schwerin v. Krosigk Reich-ministe« uud Reichsbaukpräfident Schacht Die neuen Verordnungen des Führers zur Durchführung der Wiedervereinigung de- Laude- Oesterreich mit dem Deutschen Reich st Berlin. Durch eine beule veröffentlichte Verord nung de» Führers und Reichskanzler» wird der Reichs mart gesetzliche Zahlnngskrast Inr das Land Oesterreich verliehen. Hierbei wurde feügeietzl. daß eine Reichsmark gleich 1 Schilling 56 Groicken iü, d. h also, daß Schilling und Reichsmark im Verhältnis oo« 8 :2 in Zahlung ge geben werden könne». Tie Festsetzung diese» Verhältnine» innerhalb Österreich» und de» übrigen» Deutschland» er folgte vom Führer nack eingehender Prüfung der bestehen- den wirttckaftlicken Verhältnisse in der Absicht, den Bedürf- ii.h'kn de» Landes Oesterreick weitestgehend entgegen» zukoinmeu. Durch dieies Umtauickoerhältnis wird das Loh«, »nd Preisniveau in Oesterreich aus einer gesunden nnd entwick lungsfähigen Balls «ormalifiert, wobei besonders aus di« Lohn- und Rentenempfänger Rücksicht genommen »urda. Eine weitere Bestimmung der Berordnnng ermächtigt den Reichswirtschaitsminister znr Abänderung oder Aus hebung der Devileubelckräntnage« im Verkehr zu Oester reich Tie bierauf bezügliche Verordnung de» ReichSwirt- s-hansminiitcrs, welcke bereit» in Vorbereitung ist. wird cs ermöglichen, daß der Reiseverkehr von Deutschland nack Oesterreich alsbald ohne jede Beschränkung ersolgen kann und daß der österrrickrsckc Warenexport in da» übrig« Teutscbland weitgehende Erleichterungen erfährt. Dem gleichen Zweck dient eine weitere Bestimmung der Berordnnng. welche de« Reichsminister der Finanzer» ermächtigt, die Einfuhr von Waren ans Oesterreich für zollfrei zu erkläre« Auch in dieser Beziehung ist beabsichtigt, die bestehen den Zolle nur insoweit ansrecktznerbaltcn, als die» mit Rücksicht ans die beiderseitige Wirtschaftsstruktnr noch er forderlich ist. Auch der Abbau der österreichischen Einsuhrzöle für Vieserangen aus dem übrigen Tentschen Reich befindet sich in Vorbereitung. ES wird der österreichischen Landes gesetzgebung überlaiirn, die hieraus bezüglichen Maßnahmen allmählich unter Wahrung der Interessen der österreichischen Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichswirtschafts minister durchzuführen. Ein weitere» Gesetz verfügt die Liquidation der öfter« relchtsche« Rationalbank durch die Reichsbank für Rech- nung de» Reiches. Ta» Personal der österreichischen Nationalbauk wird von der Rcicbsbank unter Aufrecht erhaltung der bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Reckte in ihre Dienste übernommen. Vie heutige Netchstagssttzung Wie immer im Zusammenhang mit politischen Er- eigninen großen Formates, die im unmittelbaren Zusam menhang mit -em Reich stehen, hat sich -er Führer sofort nach sriiier Rückkehr ans Oesterreich entschlossen, -em ge samten deutschen Volk persönlich eine authentische Dar stellung im Reichstag zu geben. Daß dazu niemand be- rnfener '/t als Adolf Hitler selbst, geht ja beispielsweise G>an au» den Erklärungen hervor, die er -em bekannten englischen Journalisten Ward Priee nach -er österreichischen Revolution abgegeben hat und die in kürzester Form das schnelle, verantwortungsbewusste Handeln des großen Staatsmannes erkennen ließen. Die Reichstaassißung ist wieder auf eine stunde gelegt worden, in der -er weitaus ..'Iwerktätigen Bevölkerung außerhalb ibrer Arbestszest die Rede des Führers zu hören vermag: in den Betrieben, tue mit Nachtschicht arbeiten, wird selbst verständlich Gemeinschaftsempsang stattfinden. - Tie letzte Reichstagssitznng vom 20. Februar mit der fast dreistündigen Rede des Führers erfolgte ans -em Hmtergnuid der großen Konzentration aller Kräfte, die Adolf Hitler am 4. Februar vorgenommen hatte Heute nach der Befverrmg Oesterreichs und seiner Wiederverein,- mst,»em will jene Konzentration uns noch vt«l ßadasMsner «jchaiq«,