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vkWMMW ktM III Nklllkl UM vkMMwlm lew Eine für alle Elter« bedentsame Kammergerichtsentscheidnng »dz. Berlin. Für alle Eltern und ErziehungSberech- tigten ist eine grundsätzliche Entscheidung des Kammer- gcrichtcS von Bedeutung, die den Begriff der Verwahr losung, die zur Fürsorgeerziehung führen kann, im natio nalsozialistischen Zinne erweitert. Der Rcichsinnenmini- stcr hat den Beschluß des Kammcrgcrichtes den Nachgeord neten Stellen zur Kenntnis gebracht. Rach dem Reichs- jugendwohlsahrtsgesctz ist ein Minderjähriger, der das achtzehnte Lebensjahr «och nicht vollendet hat, der Fürsorge, erziehnng z« überweise«, wen» dies« znr Beseitigung seiner körperlichen, geistige« und sittliche« Berwahrlosnng wegen Unzulänglichkeit der Erziehung erforderlich ist. Anläßlich des Falles eine» lä^jäbrigen Knaben ergab sich für das Kammeraericht die Frag«, ob ein solcher Minder» jähriger, der die «blichen BerwahrlosuugSmerkmale nicht au sich trägt, «m deswillen als verwahrlost angesprochen werde« kann, weil er infolge der falsche« Erziehung in einem nur «m sein „Wohl" besorgten rein weiblichen Kreise von Mutter, Großmutter n«b Dante ein einzelgängerischer, schlapper «nd verpimpelter Knabe gewvrden ist, der den An- sordernngen des Lebens nicht gewachsen ist. DaS Kammer gericht bejaht diese Frage sl-> Wx 1971Mj. Schon die Bor instanzen hatten aus dem gleichen Grund der Uebcrweisnng dieses Knaben in die Fürsorgeerziehung zugestimmt. Sie brachten zum Ausdruck, daß infolge der falschen Erziehnng der Junge z« einem einzelgängerischen, schlappen «nd ver pimpelten Kinde erzogen wnrde, das weder Selbftbehaup« tnngstrieb «och Disziplin und KameradschastSstnu kenn« »nd nicht einmal durchschnittliche Schulkenntnistc erworben habe. Er bade «nd schwimme nicht und habe noch nie am Dnrnnnterricht teilgeuommcn. Zur Begründung seines Standpunktes sagt das Kam mergericht, daß der Begriff der Verwahrlosung nach dem Reichsgesetz für Jugendwohlkahrt von dem Anspruch des Kindes aus Erziehung zur leiblichen, seelischen »nd gesell schaftlichen Tüchtigkeit ansgchc. Wo dieser Anspruch nicht erfüllt werde, hgbc die öffentliche Jnqendhilsc einzutretcn. DaS Erfordernis der Tüchtigkeit mülle dem nationalsozia listischen ErzicftungSidealcn entsprechen. Aufgabe national- sozialistischer Jngcnderzichnng sei die Erziehung zum Dienst am Volk. Ein Minderjähriger, der beachtlich hinter den gleichaltrigen sachgemäß Erzogenen zurttckbleibt. muffe daher als verwahrlost gelten. Kurzmeldungen vom Tage Paris. Auf dem Flughafen von Perpignan landete neuerlich ein Flugzeug der spanischen Bolschewisten, das Barrengold im Verte von 25 Millionen Frc. für die Bank von Frankreich mitführte. Paris. Nach einer Meldung aus Barcelona haben die katalanischen Bolschewisten zur Verteidigung der Stadl Barcelona die allgemeine Mobilmachung angeordnet. Warschau. Bei einer groben Kommunistenrazzia wurden zahlreiche Verhaftungen durchgeführt. Die meisten Kestgenommenen sind Juden. London. An Bord von Schiffen der australischen Kriegsmarine, die sich zur Zeit im Manöver befinden, find eine Reihe von Sabotageakten verübt worden. z- 8S 1. Beilage znm Riesaer Tageblatt. Donnerstag, II Februar I»87, abends ift». Jahrg. Botschafter von Ribbentrop beim ersten öfsentlichcn Empsang König Georgs Der deutsche Botschafter von Ribbentrop begibt sich mit sei nen Mitarbeitern von der Botschaft zum historischen St.- James-Palast, wo König Georg den ersten feierlichen Empfang seiner Regierungszeit abhiclt. IWeltbild — M.) Der Führer überweift LOOOO RM. der „Stiftung für Opfer der Arbeit auf See" )l Berlin. DaS besonders stürmische Wetter zur See hat in den vergangenen Monaten eine große Anzahl von Opfern unter den deutschen Seeleuten und Fischern gefor dert. AuS diesem Anlaß hat der Führer und Reichskanz- ler der „Stiftung für Opfer der Arbeit auf See", die der von ihm selbst ins Leben gerufenen „Stiftung für Opfer der Arbeit" eingcgliedert ist, einen Betrag von 50 000 RM. überwiesen. Diese Zuwendung ist für die Familien verun glückter Seeleute bestimmt und soll überall da, wo die Ren ten der Berufsgenossenschaft nicht anSreichen, zur Sicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Auch Reichsminister Dr. Frick hat aus dem gleichen Anlaß und zu dem gleichen Zweck einen Betrag von IllOOO RM. gestiftet. Ak SlMÄWellkM »er SMNMUMI Ihre Ausgaben und Befugnisse ft Berlin. Ter Reichssührer SS. und Ehes der Deutsch«» Polizei hat sür die am l. September 19M cingr- ictzten Gcncralinspektenrc der Ordnnngspoltzei eine Dienstanweisung erlassen. Demnach ist der Gcncralinspck- Icur -er Schutzpolizei für die Angelegenheiten der Schutz, volizei außer ihren Schulen und den Ansbtldungshundert- Ichastcn zuständig, der Gcneralinspektenr der Gendarmerie und GcmciudevollzngSpolizei für die Angelegenheiten der Gendarmerie und Geiueindevollzugspvlizei ohne die Schu len und der Gcncralinspekteur der Schulen sür die Aus- bildungshundertschastcn und für sämtliche Schulen der Ord- nungSpolizci. Der Gcncralinspekteur der Schulen ist be rechtigt, den Vorsitz bei sämtlichen Prüfungen zu über nehmen. Die Aufgaben der Gencralinspcktcnre bestehen u. a. in der Mitarbeit an allen grundsätzlichen Entscheidungen innerhalb der Ordnungspolizei »nd in der Beurteilung jeglicher Stabsoffiziere ihres Bereiches in letzter Instanz. Die Gencralinspckteurc unterrichten sich im Auftrage des Chefs -er OrdniingSpolizct auf BcsichtigungSrciscn, durch besondere Hebungen und Besprechungen über die Fragen der Organisation, Bekleidung, Ausrüstung, Verpflegung »nd Bewaffnung, über den Ausbildungsstand und die Ver- wendniigsbereitschaft der Ordnungspolizei, besonders auch sür Sonderausgaben. Sie sammeln praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Erziehnng und einheitlichen Ausbil dung des Offizierkorps und machen über alle Vorgefundenen Mängel und Fehler, über Verstöße gegen bestehende Vor schriften unmittelbar dem Ebes der OrdnungSpolizci Mel dung, nachdem sie sür Beseitigung der Fehler bei der ört lich zuständigen vorgesetzten Dienststelle gesorgt haben. Die wichtigste Aufgabe der neu eingesetzten General inspekteure besteht darin, die auf den Bcsichtigungsreisc» in unmittelbarer Verbindung mit der Praxis gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen im Stabe des Ehess der Ord nungSpolizci für die Organisation, Ausbildung und stetige Weiterentwicklung der Polizei zweckmäßig -u verwerten Durch die Funktionen der Gencralinspcktcnre der Ord nungSpolizci ist somit eine ständige und enge Verbindung zwischen Theorie »nd Praxis im deutschen Polizeiwesen gewährleistet. Gencralinspekteur der Tchntznolizei ist Gcneralmaior der Schutzpolizei Siebert, die Gekäste werden durch seinen Stellvertreter, Oberst Mülverstedt, wahraenommen. Gcne- ralinspektcur der Gendarmerie und Gemeindenollzngs- Polizei ist Generalmajor der Gendarmerie von Kamptz und Gcncralinspekteur der Schulen Generalmajor der Schutz polizei 'Nfcfser-Wildcnbruch. Der Führer beim Wiaterhillöloazert der Philharmoniker Mk-etm Furtwängler am Dirigenienputt ft Berlin. Zu einem außergewöhnlichen künstleri schen und gesellschaftlichen Ereignis gestaltete sich bas Kon zert, mit dem sich das Philharmonische Orchester Berlin unter Leitung von Staatsrat Dr. Wilh. Furtwängler am Mittwoch abend in der ausverkauften Philharmonie in den Dienst des Winterhilfswerkes des deutschen Volkes stellte. Die Anwesenheit des Führers und Reichskanzlers und vieler führender Persönlichkeiten aus Staat und Partei, Diplomatie, Wehrmacht, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft gab ber Veranstaltung ihre besondere Bedeutung, das von Wilhelm Furtwängler gewählte auserlesene Pro gramm, das die beiden Romantiker Weber und Brahms und Ludwig van Beethoven vorsah, rückte si« in den Mittelpunkt des reichshauptstädtischen Konzertlebens. Der große Saal der Philharmonie war vollkommen schmucklos geblieben. Alle Andacht galt den Schöpfungen der großen Meister. Parkett und Ränge füllten sich zeitig. Kurz vor Beginn erschien der Führer in der Ehrenlog«, in der Ministerpräsident Göring und Frau Göring bereits Platz genommen hatten, begleitet von Reichsminister Dr. Goebbels, seinem Adjutanten SA -Obergruppenführer Brück ner, Hauptmann a. D. Wiedemann, dem Adjutanten der Luftwaffe, Hauptmann MantiuS, dem persönlichen Referen ten des Reichspropagandaministers, Ministerialrat Hanke, und dem stellvertretenden Pressechef der ReichSregiernng. Ministerialrat Bernd. Die Besucher erhoben sich von den Plätzen und ehrten den Führer mit dem deutschen Gruß. Dann erschien mit herzlichem Beifall empfangen Staats rat Dr. Wilhelm Furtwängler am Dirigrntenpult. Das künstlerische Programm, das die Philharmoniker nun Wiedergaben, war gleichzeitig eine Ebrung für zwei große Meister der deutschen Romantik. Zum Gedächtnis an den vor 150 Jahren geborenen Karl Maria von Weber eröffnete die Ouvertüre zum „Freischütz" die Vortragsfolge. Als Vorfeier des 40jährigen Todestages von Johannes Brahms erklang sodann dellen 4. Sinfonie. Der zweite Teil deS Abends war Beethoven- 7. Sinfonie gewidmet. Da die Veranstaltung restlos ausverkaust war, bat bas Philharmonische Orchester eine Wiederholung des Konzerts für den 21. und 22. Februar vorgesehen. Der Reinertrag des Abends mehr als S10W RM. Während der Pause des von Staatsrat Dr. Wilhelm Furtwäimler und dem Philharmonischen Orchester zugunsten des Winterhilsswerkes des deutschen Volkes veranstalteten Konzerts empfing ber Führer und Reichskanzler in seiner Loge -en französischen Botschafter Francois Poncet und den polnischen Botschafter Lipski. Der künstlerische Leiter, Generalmusikdirektor Hans von Benda, und der Geschäftsführer des Philharmonischen Orchesters, Stegmann, übergaben dem Reichspropaganba- minister Dr. Goebbels einen Scheck über den Reinertrag deS Abends in Höh« von 21065,40 RM. Gewiß ein erfreu liches Ergebnis dieses einzigartigen Äonzertabends. Neben den bereits Genannten hatte in ber Ehrenloge des Führers noch als Vertreter des Reichskriegsministers General von Rundstedt Platz genommen. Im Parkett sah man unter anderem die Reichsminister von Neurath, Frank, Reichsleiter Rosenberg, den Pressechef der ReichSregierung, Staatssekretär Funk, die Staatssekretäre Körner, Königs, von Keudell, Milch, Pfundtner, Reinhardt und Stuchardt sowie den stellvertretenden Staatssekretär Tickhoff, den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaladmiral Dr. h. c. Raeber, den Chef des WchrmachtsamteS, Generalmajor Keitel, die Botschafter von Argentinien, Brasilien. Chile, Frankreich, England, Italien und Polen, die Gesandten von Bolivien, Columbien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Guatemala, Haiti, Irak Jugoslawien, Lett land Oesterreich. Spanien, Südafrika, Tschechoslowakei und Ungarn. Ferner waren erschienen der Ches der Ordunugspolizei General Daluegc, der Chef der Sicherheitspolizei SS- Gruppenführer Hendrich, Staatsminister a. D. Eller, ber Präsident der Reichssilmkammcr, Pros. Lehnich, verschiedene Persönlichkeiten anS dem Kulturleben, Kultnrienatoren, die Rektoren der Berliner Hochschulen, führende Wissenschaftler und Wirtschaftler mit der großen Berliner Uonzertgcmeinde. Vie neuen -nchllmien für -ie Steuerveranlagung Richtig für alte Steuerpflichtiger» — Mas gilt als avzugsfäüig? ft Verl in. Die für die Abgabe der Steuererklärung wie überhaupt für alle Steuerpflichtigen wichtigen neuen Richtlinien für die Veranlagung der Einkommen, «nd Körperschaststeuer liegen, wie bereits kurz gemeldet, nun mehr in einem mehr als 5» Druckseiten umfassenden amt lichen Wortlaut vor. Spenden find nicht abzugssähig Von Einzelheiten sei erwähnt, daß cS sich nicht vertre ten läßt, Beiträge zu idealen, gemeinnützigen oder sozialen Zwecken bei Berechnung deS steuerpflichtigen Einkommens zum Abzug zuzulallen. Die Gewährung der AbzngSfähig- teit würde bedeuten, daß einen Teil der Spende das Reich zu seinen Lasten nimmt. Das würde nicht nur dem Wesen der Spende widersprechen, sondern auch die RcichSeinnah- men unverantwortlich beeinträchtigen. Daher sind Spenden für das WHW., die Hitlerfpendc der deutschen Wirtschaft, für die LS. »nd LA„ den deutschen Vnftsportverband, die den», schen Jngendherberge« «sw., nicht abzngssähig. Entschädigungen und Repräsentationsgelder Bei Entschädigungen des Führerpcrsonals im Reichs, uährftaud soll im allgemeinen davon anSgegangcn werden, daß die bei den Kreisbauernschastcn ehrenamtlich Tätigen Betriebsausgaben in Höhe der Enftchädignnq haben. Auch beim Flibrerpersonal der gewerblichen Gliederungen kann hinsichtlich der Entschädigung berücksichtigt werden, daß meist Betriebsausgaben gegenüberstehcn. Repräsentation», auswendnngen privater Arbeitnehmer sind als WcrbunqS- kosten nur abziehbar, wenn sie ausschließlich mit der dienst lichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und nichts mit der privaten Lebenshaltung zu tun haben. Dienstkleidung beim Füßrerpersoual der NSDAP. Bei dem gesamten besoldeten Führer, nud Berwal- tuugSpersoual der NSDAP, und ihrer Gliederungen sind ohne EinzelnachwciS für Abnutzung der Dienstbekleidnng Werbungskostcn in der Höhe abziiletzen, in der die Ossi» ziere der Schutzpolizei eine steuerfreie Entschädigung hier für erhalten, zur Zeit 112 v jährlich. Bei den äuge» schlöffe»«« Verbänden können WerbungSkosten für Ab nutzung der Dienstkleidung nicht allgemein, sondern nur in bestimmten Fällen anerkannt werden. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Bei Absetzung der Kosten für Fabrten zwischen Woh nung «nd Arbeitsstätte darf bei Beurteilung der Frage, was für den Arbeitsort noch als Einzugs- und Siedlungsgebiet anzuschcn ist, nicht kleinlich verfahren werden. ES ist Grundsatz de» Nationalsozialismus, die Bevölkerung im eigenen Heim und in der freien Natur anzusiedeln. Dem gemäß muß dem Steuerpflichtigen bei Beurteilung der Frage, ob die Aufwendungen für Fahrten zwischen Woh nung und Arbeitsstätte noch notwendig sind, möglichst cnt- gegrngekommen werden. Ausgaben bei Veranstaltungen von Berufsständen und Bcrufsvcrbänden, bei Aufmärschen der DAF., Kamerad- fchgftSabenben usw., sind nicht WerbungSkosten, sondern Kosten der Lebensführung. Nur bei Fortbildnngsvcranstal» tungen können Werbungskosten entstehen. „Besondere wirtschaftliche Verhältnisse" Eide grundsätzliche Regelung haben die „besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse" erfahren, die Voraussetzung sür Steuerermäßigung sind. ES muß sich um außergewöhn- liche Belastungen handeln, z. B. besondere größere Anfwen- düngen für den Unterhalt eines Kindes oder durch Krank- beit, Dob oder Unglück oder bei Unterstützung bedürftiger Angehöriger, auch durch Ledige. Die Aufwendungen kom men nur in Betracht, soweit sie im Einzelfall notwendig und angemessen sind und wenn der NnterhaltSempfängcr affe eigenen Quellen anSgeschöpst hat. Zehn Spione in Ungarn verurteilt js Budapest. Der ungarische Honveb-Gerichtshof ver urteilte am Mittwoch zehn Personen wegen Spionage zu Gunsten fremder Staaten zu schweren Zuchthausstrafen bis zu 1» Jahren. DaS Urteil verbietet ferner der Mehrzahl der Verurteilten auf Lebenszeit das Betreten der ungarisch tschechoslowakischen Grenzzone. ^ürr» uncl ocktvn 5i» gsnou «Icirovf, Ikr fiSickcksn ou, 6»r grosse, Originolüoick» oaiüüt ivirct. ln cii«s»rLiort nock «I»m Onrstr nickt» onei»r»» tniigskoltnn ^»rcisn r>!» „zz/zQQI" ftt meß» »in« ollgomsin« a«r«lctznung kür 8vpp«nv/orr«, ,on6»rn eii» g«,«»rNcb makrkocb g-rcbütrt« llokrißmorlc« kür oll« zz^OOI-prockuß»,