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Spendern. In Ltaucha hielt am 4. Oktober der Gastwirt Rockstroh seinen Einzugsschmaus. Da selbst wurde am 1. Advent 1883 das neue Landes gesangbuch eingcfiihrt. In Gröba brannte es am 14. Februar in der Dorfmühle. Auch das Riesaer Rettungscorps war mit seiner Karrenspritze znm Brandplatz abge rückt und hatte sich an den Löscharbeiten beteiligt. Und schon am 9. April abends brannte das mit Stroh gedeckte Wohnhaus des Hammcrarbciters Leipnitz nieder. Die Einführung des neuen Landes gesangbuches gestaltete sich in der Kirchfahrt Gröba mit den Dörfern Gröba, Merzdorf, Pochra, Forberge, Oberreußen, Bobcrsen und Lessa den Ge- meindeangehörigen gegenüber außerordentlich tole rant: die Kosten zu 1 M. übernahm die Kirchen- gcmcindekasse, während die Haushaltungen noch 40 Pfg. für Buchbindcrlohn zuschießen mußten. Der Gasthofsbcsitzcr Große hielt am letzten Sonntag vor Ostern einen Eicrplinsenschmaus ab, zu dem er 5000 Plinsen backen ließ, die die Gröbacr einschl. der Rie saer vertilgen mußten, selbst wenn sie nicht wollten. In Prausitz konstituierte sich vor 30 Jahren ein Arbeiter - Krankennnterstützungsvercin. Dem Sirchschullehrcr Nagler in Prausitz wurde das Prädikat Kantor verliehen. Der Berkeh r auf der Station Prausitz gestaltete sich in den beiden Jahren 1881 und 1882 wie folgt: Es verkehrten Personen 1881 20 452 IEinnahme 4613 M.f, 1882 23156 lEinnahme 4687 M.f Personen,' Güterverkehr: 1881 3 788 300 Kilo gramm lEinnahme 12 771 M.1, 1882 3 205 595 Kilogr. lEinnahme 98-15 M.). Ter Grund für den Rückgang -cs Güterverkehrs 1882 hatte seine Ursache in der Getreide- und Obstmißernte 1882. Ter Kirche zu Pausitz ivar eine kostbare Altarbcklcidung gestiftet wordcu, die am 1. Oster- feiertag 1883 zum ersten Mal in Gebrauch genommen wurde. In Pausitz war vor 50 Jahren die Spar freudigkeit unter den Schulkindern groß: inner halb drei Wochen wurden au diese 101 Sparkarten »nd 648 Sparmarken abgegeben und in der Sparkasse Riesa durch 36 Karten 20 neue Sparbücher erworben. Aus Anlaß des 400jähr. Geburtstags Luthers rvar die »von Papa Schlegel" in Gostewitz 1846 gepflanzte Linde am 10. November schön geschmückt worden. In Jahnishausen fiel das 3jährige Töchter chen des Schirrmeisters Ientzsch beim Blumen pflücken in den Lauteich und ertrank. Im Gasthof, E. Ientzsch gehörig, spielte damals die Oschatzer Ulanenkapellc Abonnementkouzerte unter Stabstrom peter Franz. Im Frühjahr 1883 grassierte eine furcht bare Diphtherieepidcmie in derRicsaerPflege, -er im April drei Kinder des Gutsbesitzers Düri- chen in Zottewitz zum Opfer fielen. In Heyda feierte am 20. Mai 1883 Kirchschnllehrcr Steuer sein 25jähriges Amtsjnbilänm. Es wurde ihm der Titel Kantor verliehen. Am Bormittag.überbrachte Pastor M. Richter die Glückwünsche des Ministeriums und des evang.-luth. Landeskonsistoriums. Am Nach mittag 3 Uhr fand im Schmiederschcn Gasthof ein Fest akt statt, in dessen Verlauf dem Jubilar wertvolle Festgcschcnke überreicht wurden, wofür der Jubilar mit bewegten Worten dankte. In dem genannten Gasthof fanden ebenfalls Abonnementskonzerte der Oschatzer Ulanenkapellc im Winter statt, die stets sehr gnt besucht waren. Der Konzertkritikcr nahm Anstoß daran, daß die Heydacr Damenwelt ihren Schnabel während des Konzerts nicht halten konnte, wenn sie am Schluß auch, ohne was' gehört zu haben, tüchtig Beifall klatschten, was aber nach Meinung des Kri tikers nicht genüge,- die Hauptsache sei das Zuhören, nicht das Beifallklatschen und das Ratschen. In Boritz brannte am 26. Mai die Scheune des Wirtschaftsbesitzcrs Loose nieder. Im Gasthof Borih, bei El. Walther, gab die herkömmlichen Winter-Abonnemcntkonzerte die Riesaer Artillerie kapelle unter Linke. In Großzschepa brach im Wohn- und Seitengebäude Mitte Juni beim Schiffer August Gelbhaar Feuer ans, das das gesamte An wesen bis auf eine Scheune in Asche legte. Den Brand hatte die Ehefrau Gclbhaar gelegt in Abwesenheit ihres Mannes. Sie wurde dem Amtsgericht Strehla zugeführt. In Oelsitz brannte ein dem Guts besitzer Werner gehöriges Wohnhaus nebst Seiten gebäuden ab und total nieder. Ter Brandstifter hatte sich in Großenhain der Behörde gestellt, nm freie Kost und Logis zu erhalten, was ihn auch zu der Brand stiftung bewog. In Gröditz hatte 1883 Kommerzienrat Nieth - Hammer in Kriebstein eine Papierstoffabrik gebaut, die im Oktober unter Dach gekommmi war. Es fand ein großer Hebeschmaus statt, an dem auch viele Werk angehörige ans Waldheim teilnahmen, die mit Extra zug von dort nach Riesa befördert worden waren. Tie Gemeinde Wülknitz, die seither dem Schulverbanü Streu men augehört hatte, entschloß sich 1883 ein eigenes Schulhaus sich zu erbauen. Die Ein weihung fand Mitte Oktober statt. Zu ihr waren er schienen Amtshauptmann v. Weißenbach, Bczirks- schulinspcktor Wigand, Pastor Leuthold n. a. Nach einer Besichtigung des neuen Schulhauses fand auf dem Bahnhof ein gemeinschaftliches Mittagessen statt. Am Nachmittag zog der neue Lehrer Küster, der aus Burkersdorf bei Burgstädt kam, in seinem neuen Wirkungskreis ein. Am 15. November starb Gutsbesitzer Klopfer in Schänitz infolge Gehirn schlags. Klopfer war Mitglied des sächs. Landtags gewesen, Ritter 1. Kl. des Albrcchtsordens und ein angesehenes Mitglied der Konservativen Partei in Lachsen. Hiermit schließe ich meinen diesjährigen Rück blick ans die Jahre 1858 und 1883 mit dem Wunsche, recht vielen Lesern interessante Nachrichten ins Ge dächtnis zurückgcrusen zu haben. Ans Ver sächsischen Staatsverwaltung nach -er Teilung von 1815. Bon Johannes Wir alle wißen, welch harter Lchicksalsschlag unsre sächsische Heimat auf dem Wiener Kongreß ereilte, der -ie Napoleonische Acra beendete: unser Lachscnland ward geteilt, iveil sein Fürstenhaus Wettin den Bund mit Napoleon demjenigen mit Preußen vorge zogen hatte, weil Sachsen von Napoleons Gnaden Königreich geworden war, und weil Preußen nach Rache und Vergeltung schrie. Wäre Oesterreich -a- Thomas, Riesa. mals nicht gewesen, so hätte Preußen Gesamtsachsen aufgeschluckt; so erhielt es aber nur die heutige preu ßische Provinz Lachsen zugebilligt, und unsre heutige freistaatlich-sächsische Heimat verblieb als Königreich Sachsen den Wettinern — nur, weil Oesterreich zwi schen sich und Preußen einen Pufferstaat am Leben wissen wollte. Dieses unser liebes wettiuisch-sächsisches Hcimat- srvv quo,I jllW rsq rqrl h>no rg>;u ßvg rocu I A»<VL i?<rrncu öwusqsi urtn »> iisüuwuoSisK »än,l srsoumA ururarollrsa -w irivaTc "g 'aivn><?vc vmiocr land mit dem schönen Dresden als Residenz ward selbstverständlich nach der eben erwähnten Teilung Sachsens anno 1815 unter der Regierung König Fried rich Augusts i. einer Verwaltungs-Umorganisierung unterzogen. Aus dieser für -ie Berwaltnngsgeschichte Sachsens denkwürdigen Zeit besitze» wir noch eine ganze Anzahl wichtiger Hinterlassenschaften auf dem Gebiete der Verordnungen, aus welcher Materie hier ein besonderer Gegenstand hcransgegriffen sein soll, und zwar ist dies Die General-Instruktion für die Kreishauptlente, welche vermittels königlichen Edikts vom 22. Juni 1816 als erster Versuch und erste Richtschnur der damals neuen Zeit an die oberen Staatsbehörden zur Kennt nis und den neuen Kreishanptleuten zur Befolgung übergeben worden war. Eine Jdeenverbiudung zwischen unsrer engsten Heimat der Gegenwart und gerade dieser Instruktion läßt sich dadurch auf rein wissensmäßigcm Gebiete Herstellen, daß unser liebes Riesa, die bei der Neuord nung der Dinge anno 1815 in Sachsen viclverkanntc, mißachtete nnd geringschätzig behandelte Stadt, heute unter direkter Verwaltung des damals ins Leben ge rufenen Postens eines Kreishauptmannes steht. Frei lich hatte der Krcishanptmann jener Zeit längst nicht diesen komplizierten Apparat zu beherrschen, -en die gegenwärtige, labyrinthische, selbst von Kennern als verzwickt bezeichnete Staatsmaschine aus der diesem Beamten unterstellten Behörde, eben einer Kreis- hauptmaunschaft, gemacht hat. Das kommt schon in der knappen Form und dem auf das allerwichtigste be schränkten Inhalt der hier zur Betrachtung stehenden Instruktion zum Ausdruck. Wollten wir diese, welche wir nun gleich kennen lernen werden, mit ihrer Schwester unsrer Zeit und den übrigen dazu gehörigen Stiefgeschwistern aus der Familie der (Gesetze nnd Verordnungen sichtbarlich in Vergleich und gegenüber stellen, so würden für letztere eine ganze Reihe von dem dafür zn kostbaren Raum unsrer Heimatbeilage notwendig sein — mit dem Erfolg, daß schließlich noch niemand einmal daraus so recht klug würde. Sehen wir uns nun diese General-Instruktion von 1816 ein mal genauer an, und zivar unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sie die erste ihrer Art nach der gewalt samen Teilung uusrer großen sächsischen Lande in deren uns verbliebenem kleineren Territorium ge wesen ist; sie setzt sich aus nur 14 Abschnitten, besser Paragraphen, zusammen, ans denen -er Reihe nach das folgende zu entnehmen ist fNcberschriften getreu dem Original entlehnt): 8 1. Amtshaiiptmannschaftliche Bezirke. — Jeder Kreis wird in amtshaiiptmannschaftliche Bezirke ab geteilt, über deren Bestimmung besondere Anordnung erfolgen wird. Hierzu ist zu bemerken, daß unser Sachsenland vvm Jahre 1815 ab in 4 Kreise eingekeilt ward, nnd zwar den Meißnischen, den Leipziger, den Erzgebirgischeu und den Vogtländischen Ureis, zu welchen noch das Markgrafentum Lberlausitz hinzu kam; unter diese Kreise ivaren damals 11 Amtshauptmaunschaftsbezirke verteilt, nnd unter diese Amtshauptmannschasten waren über das ganze Land ver teilt 54 sogenannte Aemter geordnet; der sür unser Riesa seinerzeit in Betracht kommende Kreis war also der Meiß nische, denen Sitz sich in Tresdcu befand, und zu dessen »weiter Amkshanptmannschakt (die in Meißen uutergebracht >var> Riesa damals im engeren Sinne gebürte. Diese Ein teilung Sachsens galt bis zum Jahre 1835. 8 2. Wohnort der Kreishauptleute. — Die Kreis hauptleute haben sich in den bei ihrer Anstellung ihnen angewiesenen Wohnorten aufzuhalten. Für unsren heimischen Kreis kam also schon von jeher, wie auch noch heute hiermr die Residenzstadt Dresden in Frage. 8 3. Wirkungskreis -es Kreishanptmanns i... All gemeine». — Die Geschäfte -cs Kreishauptmann- sind: -ie Führung einer allgemeinen Aufsicht über -en ganzen Kreis und die in demselben angestellten könig lichen Diener; die spezielle Aufsicht über die Amts- hauptlcnte seines Bezirks; die direktorielle Leitung der allgemeinen Angelegenheiten desselben; die Aus richtung der von den vorgesetzten Behörden ihm beson ders zn erteilenden Aufträge. 8 4. Aufsicht auf den kreishauptmannschaftlichc« Bezirk. — Der Krcishanptmann hat sich in der Ucber- sicht aller Angelegenheiten, die zum Geschästskreis der Amtshauptlcute in seinem Kreise gehören, zu erhal ten, weshalb er letzteren von Zeit zn Zeit aufmerksam bereisen mnß, er hat ferner von den Amtshauptleutcn und anderen Behörden die nötigen Erkundigungen einzuziehen, auch alle Vierteljahre, im Bedarfsfälle früher und öfter, eine Konferenz mit seinen Amts hauptleuten in der Kreisstadt zn veranstalten, szn welcher wegen der polizeilichen Angelegenheiten in unserem heimatlichen Meißnischen Kreise auch der Dresdener Polizeipräsident, -er dem Kreishauptmann als koordiniert galt, znzuziehen nmr), nnd er hatte sich zu bemühen, vermittels dieser Konferenz Einheit, Gleichförmigkeit und Konsequenz in die Behandlung der amtshauptmannschastlichen ltzeschäfte zn bringen; das Protokoll dieser Konferenzen nmr an die Landes regierung auf seine Veranlassung cinzuscndcn. 8 5. Verhältnis des Kreishanptmanns gegen die Amtshauptleute. — Zufolge der -cm Kreishauptmann obliegenden besonderen Aufsicht über die Amtshaupt leute seines Bezirks, hatte er aus die Geschäftsführung derselben dauernd ein wachsames Ange zu haben; un mittelbarer Anordnungen ohne besonderen Regie rungsauftrag und außerhalb der Kreis-Tirektorial- Anordnungen, hatte er sich allerdings dabei zu ent halten, mit Ausnahme, wenn Gefahr auf -em Ver züge hastete oder -cr Amtshauptmau», für den die Anordnung gehörte, nicht sofort zu erreichen war. 8 6. Direktorielle Leitung der Kreisangelegen- heitcn. — Diese erstreckte sich in der Hauptsache auf all gemeine, an die Landcsbchörden zu erstattende An zeigen, ans Gegenstände der allgemeinen Landespolizci und auf allgemeine Militär-Angelegenheiten (deren es damals ja noch in Hülle und Fülle gab). 8 7. Oblicgcnlieiten in Rücksicht auf die Anzeigen. — Tic Anzeigen der Amtshanptleute über die Be völkerung, die Erzeugung der Landesprodukte, den Zustand der Landwirtschaft, des (Gewerbes und der seinerzeit noch existierenden Kammcrgüter, ebenso die Anschläge über die im Laufe -es folgenden Jahres zn führenden Straßenbaus, waren vom Kreishauptmann zu sammeln und in eine Art Hauptanzeige umzu- arbeiteu, die er mit seinen gutachtlichen Bemerkungen versehen bei den Regierungsbehörden einzureichrn hatte. 8 8. Obliegenheiten in Rücksicht aus die allgemei nen Polizei-Augelcgenheiten. — In Lachen des Gendarmeriedicnstes, sowie in allen die Polizei Les ganzen Kreises oder doch mehrere seiner amtshaupt mannschaftlichen Bezirke betreffenden Angelegen heiten, so vor allem bei Aus- und Einfuhrverboten, bei Epidemien, Viehseuchen, Neberschwemmungen, Eisfahrtcn, gestörter Sicherheit „durch Diebs- und Räuberbanden" (damit rechnete man 1816 noch als einer möglichen Erscheinung!; und heute . . 1932?!), und überhaupt bei ähnlichen Ereignissen, hatte der Kreishauptmann von sich aus, direktoriell, die nötigen Maßnahmen zu erteile» und deren Ausführungen durch die Amtshauptlcute zu leiten. Also einen Cunctator konnte der Staat auf solchem Plane nicht gebrauchcnt