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RiksaerG Tageblatt «ud Auzeig^ MedlM «nd Amelaer). Die mnerpolitisclie itnse Nach einer längeren Ermittlung, die auf Grund der Pariser Nachricht in Mainz getroffen wurde, stellte sich nun fol«ende Wahrheit heraus: In einer der letzten Nächte wankten einige französische Soldaten betrunken in den Straßen um her. Hierbei hat einer der Franzosen seinen Revolver ver loren. Um diesen Verlust zu begründen, hat er seinen mili- tärische« Vorgesetzten den Ueberfall vorgetäuscht. Die wei teren Ermittlungen über Ort und Zett dieses Vorkomm nisses waren ergebnislos. ES erübrigt sich, dem Vorfall und seiner Pariser Berichterstattung einen Kmnmentar htnzuzufügen. Jedenfalls lehrt auch dieses Beiwiel, wie ««erträglich der Besatzungsskandal in einer Zett der „Frie dens" sich bereits ausgewirkt hat. Lr. Luther Reichstvehrminister 7 Berlin. iFunktpriich.) Die BZ. verzeichnet al« interessantesten Vorschlag zur Lösung der Regierungskrise, daß das SteichSwehrmtnifterium im kommende» Kabiuett dem ehemalige» Reichskanzler Dr. Luther aagebot«, werden soll. 1927 270 Millionen ans der BeförderunaSsteuer gezahlt sein. Der Rest muß am 18. September 1927 aus dem tatiäck- lichrn Erlös der BeförderunaSsteuer des Jahres und zwar in der Höbe des dann noch ausstehenden BeitragSantril; der BeiörderungSsteuer abgetragen sein. Der normale Ha«ShaltSbeitrag von 11V Millionen GM. geht ebenfalls in gleichmäßigen monatlichen Teil zahlungen regelmäßig ein, da er in dieser Höbe von dem Kommissar der verpfändeten Einnahmen zuruckgehalten werde. Die Zahlungen der „znlätzliä en Haushaltbriträge" sind in sieben Teilbeträgen von je 18 Millionen Goldmark fällig und in iiins «eiteren Teilbeträgen von je 34,8 Milli- onrn Goldmark. Di« Schlnßzahlnng ist am 3l. August 1927 sällia. Di« Zinsen der deutsche« Jnduftrieobligationen sind in zwei Teilbeträgen von je 128 Millionen GM. zahlbar, jeweils am 1. Avril nnd am 28. August 1927. Dies ist dnrch die Bedingungen fifr die Schuldverschreibungen selbst und durch di« praktischen Anordnungen für die Aufbringung seftgelegt, iodaß «S nicht möglich war, eine neue Anordnung auf monatlicher Basis herbeizuführe». Tie MüiMsftlnmie sie Lnfti * Pari». Der Bericht des KriegSmiuifters Pofte lev« an den Präsidenten der Republik über die Begnadigung der in Landau verurteilten deutschen Staatsan gehörigen lautet« wie folgt: In seiner Sitzung vom SS. Dezember 1928 hat das Kriegsgericht von Lauda« folgend« Strafen gegen die nach benannten deutfchen StaatSangehörtgen verhängt: Holz mann zwei Monate Gefängnis, Kegel drei Monate Gefäng nis, Fechter sechs Monate Gefängnis. Weiterhin wurden in Abwesenheit verurteilt: Arbogast zu sechs Monaten, Kögler zu sechs Monaten und MattheS zu zwei Jahren Gefängnis. Dieses Urteil wurde im Zusammenhang mit den Germersheimer Zwischenfällen verhängt. Im gleichen Urteilsspruch hat das Kriegsgericht den Unterleutnant der Reserve Rouzier freigesprochen. Im Interesse der Be ruhigung und der öffentlichen Ruhe hat auf Vorschlag des kommandierenden Generals des 32. Armeekorps und aus ein empfehlendes Gutachten des Oberstkommaudierenden der Rheinlandarmee der Kriegsminister in Uebereinsttm- mung mit dem Justizminifter und -em Minister des Aus wärtigen für angemessen erachtet, die oben genannten Ver urteilten einschließlich der Abwesenden, die alle deutscher Nationalität sind, zu begnadigen. Er hat infolgedessen die Ehre, dem Präsidenten der Republik den beigefügten Ent wurf eines Erlasse» zur Unterschrift zu unterbreiten, Gezeichnet Kriegöminister Paul Painlevö. Der Eretwrerf des Erlasses hatte folgenden Wortlaut: „Gemäß Gesetz vom SS. Februar 1875, auf Grund -eS Berichte» vom SrtegSmintster und gemäß dem Gutachten de» Justizmintfter» sowie in Ausführung de» Artikel» 2 de» Dekretes vom 19. Juli 1852 bestimm« ich: ES ist nach stehenden Deutschen die am 22. Dezember 1926 pom San- dauer Kriegsgericht verhängt« Strafe zu erlassen: Holzmann die zwei Monate Gefängnis mit Strafaufschub, Kegel die drei Monate Gefängnis und Fechter dt« sechs Monat« Ge fängnis. Ebenso ist die vom gleichen Kriegsgericht in der selben Verhandlung ausgesprochene Strafe bei Arbogast (sechs Monat« Gefängnis), Kögler lsechs Monate Gefängnis) und MattheS (zwei Jahre Gefängnis) zu erlassen." Der Präsident der Republik hat diesen Erlaß, wie be reits gemeldet, am ersten Wcihnachtsfciertag unterfertigt. au. Berlin. Der Reichsaußenmiuister hat sich, wie wir hören, bisher noch nicht entschließen können, keine E»> holnngSreise anzutreten, da die innerpolitische Lag« »ech ganz «»übersichtlich fei. Dr. Stresemann hält es also für ratsam, bei den Entscheidungen seiner Partei in Berlin anwesend zu fein, um nötigenfalls seinen Rat zur,Ver fügung zu stellen, ohne direkt auf eigene Initiative hin sich führend an den Verhandlungen beteiligen zu wollen. Die Regierungsparteien untereinander werden, wie schon mehr fach hervorgehoben worden ist, alles versuchen, um vor dem Wiederzusammentrttt des Parlamentes dt« neue Koalition zu schaffen. Es wird nicht mehr daran gedacht, den Reichs tag früher einzuberufen, da man glaubt, daß dir Derhanb- lungen -er Fraktionen untereinander eher einen ungün stigen als einen fördernden Einfluß auf di« Lösung der Kabinettskrise haben werden. In alle» Regier»«gS»«rteie« wird versichert, daß öle Te»de»z dahingeht, dle Koalitie» der Mitte neu erstehe« z« lasse« und de« Versuch einer Erwei terung «ach links «och einmal a»fz«uehme«. Sollten die Sozialdemokraten sich außerstande erkläre«, bestimmte Ga- rantien für die Unterstützung de» neuen Kabinett» zu geben, so würde man sich doch wieder entschließen, ein Minderheitenkabiuett zu bilden. Den Fraktionen des Reichstages läge es dann nur noch ob, die vorgeschlagene Koalitionsform durchzuberaten und zu akzeptieren. Die offizielle« Verhandlung«« «erbe« »icht »or de« 1L Ja»«ar anfgenomme«. da an diesem Tage erst der HauptauSschutz seine Beratungen wieder ausnimmt und die führenden Ab-, geordneten dann wieder nach Berlin k«u»««. Die Gntwaffttttn-StztrHandlim-eit. Die Besprechungen de» General- von Pawelß. )( Pari«. Die in der französischen Bresse verbreitete Nachricht, General von Baweltz habe einen Brief an den Vorsitzenden des Interalliierten Milttärkomitee» in Ver sailles, Marschall Fach, gerichtet, kann als nicht den Tat sachen enisoreckend beze chnet werden. Daa»a»n kann be- richtet werden, daß alle Frage«, die sich a«f die Euttvaff. «ung beziehe« und die mit der Botichafterkonierrnz zu reaetn waren, bi- ans die zwei strittige« Frage« betr. di« östlichen ivefrfti««ngen «nd da- Kriegsmaterial, ge regelt sind nnd daß ein amtlicher Notenaustausch hierüber schon erfolgt ist nnd »um Teil im Angenblikk dnrchgeführt wird. General von Pawrlß wird in den ersten Januar- taaen in Paris eintressen und die Derbandlnngen mit den militärischen Sachverständigen nnd mit der Botschafter» konserem über die beiden noch »u erledigenden Frape» fort setzen. In französischen beteiligte« Kreise« «i««t «a« an, dast «ine Einigung über diele beiden Punkte mit der Botschafterkonseren, bi- zu dem festgesetzte« Termin, dem 81. Januar, erfolgen kann» sodaß der Dölkerbnndsrat sedenfalls keine Veranlassung haben wird, sich hiermit zu beschäftigen. Tie kchn« Sin iie MM. "" vdz. Berlin. Nach der amtlichen Mitteiluna ist in Varis mit der Botschafterkonfereu» durch den General v. Pawrlß und Legationsrat Forster eine Einigung über die schwebenden drei EnttqaffutMgSfraaen erzielt worden. Nachdem die materielle Einigung herbeigeführt ist, bedarf eS noch der aktenmäßigen Bekundung durch einen Noten- auStausch. Der Notenaustausch bezüglich der Polizeifrage ist bereits erfolgt. Wruen der ungesetzlichen Einstellung in die Reichswehr und der Vaterländischen Verbände find „Gnade." Die Schnelligkeit, mit der Pari» die „Begnadigung" -er verurteilten Opfer -es Mörders Rouzier auSferttgte, ist nicht bas Produkt einer französischen ErkeuntntS über die Ungeheuerlichkeit de» Landauer Schandurteil». Wenn man diese „Begnadigung" überhaupt bewerten will, so hat man tnihr lediglich einen politischen Schachzug der franzö sischen Negierung zu sehen, der getan werden mußt«, wenn Parts nicht auch das Günstig«, wa» die Tbotry-Polittk bt» jetzt dem Lande brachte, über den Haufen hätte werfen wollen. Gnade als Wiedergutmachung für ein begangenes Unrecht! Es liegt ein bitterer Hohn in dieser Tatsache, ein Hohn und ein Spott, der in der überwiegenden Mehr heit des deutschen Volkes in seiner Kraßheit sicherlich ver spürt werden wird. Ein französischer Leutnant schoß au» nicht ersichtlichen Gründen zwei deutsche friedliche Bürger nieder. Das französische Kriegsgericht rechtfertigt durch Freispruch die Bluttat -es Schießwütigen, erkennt eine Schuld der Opfer an und verurteilt sie »« Gefängnis strafen. Schltrbltch. vielleicht nicht ganz unbeeinflußt durch den hohen Grad der Empörung in Deutschland, unter dem Druck eines außenpolitischen Kurse» läßt man Gnade wal ten. Wenn man sich auch freuen darf, daß die etngekerkerten Deutschen am Weihnachtsabend wieder ihren Angehörigen geschenkt wurden, so wird man doch nicht über dem Gefühl dieser Genugtuung vergessen dürfen, zu fragen: Beseitigt dieser GnaSenakt Poincarös bas ungeheuerliche Unrecht, das das Landauer Kriegsgericht als etnen NcchtSspruch französischer Justiz verkündete? Diese Frage hat man nur mit einem entschiedenen Nein zu beantworten. Den ver urteilten Deutschen wird zwar die Last der Kerkerjahre ge schenkt, aber von der Schmach einer Verurteilung zu einer ehrenrührigen GesängntSstrase wird ihnen nftht» angenom men. Und zudem: Rouzier, der allein Schuldige, der Mör der, bleibt in Freiheit. Nein, mit dieser Regelung der Ger mersheimer Bluttat kann sich das deutsche Volk nicht ein verstanden erklären. Wenn auch die Auswirkung de» Schmachurteils durch den „Gnabenakt" etwas gemildert wurde, der Grundgedanke, der dieses Unrecht leitet, bleibt bestehen: Gewalt geht vor Recht, der Sieger ist der Starke, der Deutsche hat sich zu fügen. In der Berliner Wtlhclmstraße hat man den Begna- digungsakt PoincarSs zur Kenntnis genommen. Aber wir dürften in der Annahme nicht fehlgehen, daß bas Reichs kabinett in seiner Gesamtheit durch diesen letzten Schritt der französischen Negierung den Germersheimer Zwischenfall als nicht beseitigt ansieht. Die Rechtslage ist klar: Ein Mord ist begangen worden. Der Täter ist ermittelt. Die Sühne hat zu folgen. Solange das offizielle Frankreich durch die Erklärung einer völligen Straflosigkeit RouzierS die Bluttat als einen selbstverständlichen und durchaus ge rechtfertigten Akt bezeichnet, gibt es zwischen dem deutschen Volk und Frankreich in dieser Frage keine Einigung. Aber die befriedigende oder nicht befriedigende Lösung dieser Frage schneidet so tief in das EmpfindnngSlcben und in die gesunde nationale Gesinnung des deutschen Volkes ein, baß sie entscheidend werben dürfte für alle Möglichkeiten des weiteren Zusammenlebens. Wenn die französische Re gierung behauptet, daß es nicht in ihrer Macht liege, in das aus einer „juristischen Erkenntnis" -eboren« NechtSnrteil des Landauer Kriegsgerichtes einzügreifen, so ist dem gegenüber zu erwidern, daß eS doch in dem Machtbereich Le» französischen Kabinetts liegen dürfte, wenigstens einiger maßen dem moralischen Recht Geltung zu verschaffen. Zum mindesten hat man zu erwarten, daß die französische Regie rung wenigstens versuchen wird, durch eine disziplinarische Bestrafung Rouziers die unserem Lande und Volke so not wendige Genugtuung zu geben. Würde man geneigt sein, für diese Erwartung In der französischen Presse eine Stütze zu suchen, so hätte man sich jedoch überzeugen, daß es besser ist, alle Hoffnungen auf die Wiederkehr einer Einsicht des offiziellen Frankreich auszugeben. Die Pariser Links presse begrüßt di« „Begnadigung" und sieht durch sie die deutschen Forderungen in dieser Frage als erfüllt an. Di« Rechtspresse dagegen schäumt und tobt uud wirst der fran zösischen Regierung „Feigheit", „Schlappheit" und „erbärm- liches Nachgeben" gegenüber „deutscher Anmaßung" vor. Man wirb wohl kaum anzunehmen haben, daß gegenüber einer solchen Mentalität der französischen Öffentlichkeit die französische Regierung sich dazu finde« wirb, noch weitere „Feigheit" «nd „Nachgiebigkeit" »n zeigen. Go bleibt alS einziges Ergebnis a«S der Tragödie von Ger mersheim die Erkenntnis, daß sich auch nach Thotry an dem Begriff der Rechtlosigkeit de» deutschen Volke» nicht» ge ändert hat. Da» deutsche Volk tut gut daran, dieser ««ge schminkten Wahrheit in» Gesicht zu schauen. Auf daß e» erkennt, welch langer dunkler Weg bi» zum «üblichen Licht voch vor ihm liegt. Die Mainzer „Gnte". Mit welcher frivoler Sorglosigkeit zuweilen der franzö sische Nachrichtenapparat arbeitet, um dt« Welt von allerlei Scheußlichkeiten der deutschen Bürger am Rhein zu über zeugen, da» lehrte da» Schicksal der Lüg« von Mainz. Man höre, was die Aaence Hava» tust zum Weihuacht-tage zu berichten wußte: Beim Verlassen der' WethnachtSmette seien zwei französische Soldaten, deren Name« angegeben wurden, von deutschen „betrunkenen" Zivilisten angefällttt worden, wobei Her «ine der Franzosen verletzt worden wäre. Dq» größte Erstaune« löste diese seltsame Schauervar in Main» selbst <m». Denn dort war weder bei den. deutsche« noch bet den französische« Behörden auch nicht La» Geringste über diesen, von ter französische« Presse mit so ungeheurem »larmgetöse ft» die Welt gesetzten Zwischenfall b« kamst. die Rote» formuliert, bedürfen aber noch des Austausches. Jubesug auf die Verbände hat Deutschland seinerzeit bereits «in Geseh und eine Verordnung erlassen, und diese sind von der Gegenseite akzeptiert worden. Urberdie« haben die Verbände die Erklärung abgegeben, daß sie sich nicht mit militärischen Dingen befassen wollen. Auch die Frage der unatsetzUchrn Einstellung in die Reichswehr ist bereits auf dem Verordnung»«»»« geregelt worden. Die Botschafter konferenz bat aber noch die Erklärung abgegeben, daß sie zur deutschen Regierung da« Vertrauen bade, daß diese die erforderlichen Schritte ergreiien werde, wenn sich diele Maßnahmen al« nicht ausreichend erweisen sollten. Die Botschaiterkonferenz bat damit anerkannt, daß die Regelung dieser Fragen eine rein deutsche Angelegenheit ist. IMisMst in» InHMnin. * Berlin. Am 1. Januar 12 Uhr mittags findet wie in vergangenen Jahren ein großer Empfang beim ReichS- tzrüstdeute« sür da« gesamte diplomatische Korps statt, da« bei dieser Gelegenheit seine NeujahrSwsinsche adstattet. Der Doyen dr« diplomatischen Korps, der päpstliche Nun» Au» Pazeüi. hält eine Ansprache, die der Reichspräsident erwidert. Da» »ritte Dawesjahr. * Berlin. Zwischen der deutschen Regierung und dem Generalagenten kür Reparationszahlungen sind, wie der Generalagent in seinem Bericht an di« Reparation«, kommisiion mitteilt. Vereinbarungen über die Verteilung der dritte« Jahresrate aetroffen worden, die eine» für die deutsche Wirtschaft erträgliche» Liefer»«»«, und HabltruaömoduH Higern. Die zwischen dem Generalagenten und der Deutsche« R,ich-b«bn>G«sellschaft getroffen,» Vbm«ch»»ge«, ans Grund deren die Zinsen für die Eiftnbahnobltgationen ich zweite« und dritten Jahr monatlich gezahlt werden, d,stehen fort. Für Vorau«zahln»gen ist ein Di-kont vyn 6 Prozent bestimmt. Tür die Zahlung der veforoerung«. steuer wurde «in neue« Abkommen getroffen, da* regel» Müßige monatliche Zahlungen in Höhe von SL«S Millionen GM. vorfleht. Auf diese Art werden dir »Mn 25. August Ml. i Dienstag, 28. Dezember 1N26, abends. 7S.Aahrg. Da« Rieft« Logrdlott erscheint jebr» Atz« «Vendl KHr mit Nusnahm, d» Sonn- und Festtag«. ^rztzsstzrett, gegen Vorauszahlung, kör einen Monat 2 Äars 25 Pfennig durch Post odrr' durch Voten. Für den Fall de» Eintreten« von Probuktimttorrtruerungeu, Erhöhungen der Löhn, und Matrstaltenpreis» behalten wir un« da« Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Auzeige» sür di« Nummer de« Ausgabetag«« sind btt 9 Uhr »ormiftag« aukzuaebe» und im voraus zu bezahlen; «in« Gewähr für da« Erscheinen au bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für di« 89 ww breit«, 8 «uv hohe Grundschrist-Zetu (« Silben) 8ö Gold-Pfennige; di» 8» ww breit« Rrklamezeil« 109 Gold-Psennig« zeitraubender und tabellarischer Satz 59'/, Aufschlag. Fest« Tarife. Bewilligt» Rabatt »lischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» stngezogen werden muß ob« d» Auftraggeber in Konkurs g»Lt. Zahlung«- und Erfüllungsort: Rieia. Achttägig« Unterhaltungsbeilage .Ersäht» an d» Elie". — Im Fall» höher« Gewalt — Krieg ob« sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« btt Druckerei, der Lieferanten oder der vefördeningseinrichtungen — hat der Bezieher «ine» Anspruch auf Lieferung ob« Aachlttferung der Leitung ob« auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotatt»n«druck mrd Verlag: Langer tz winterlich, Riesa. 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