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Steuer und deren Berechnung: Fälligkeit: hält; im letzteren Falle muh die Ware im Zeit- vunkt der Besitzübernahme auch bereit! fest ver traust sein. d) Umsätze ins Ausland Lauch Aussuhrver- gütungen; Antragsvordrucke beim Finanzamt); e) SrundftücksnmsLtze, aber nicht beim ge- werbsmäßigen Srundstllckrhandel; 8) soweit es sich um Einbringen im zollfreien Ver- edelungsverkehr oder um Einbringen von volkr- wirtschaftlich wichtigen Roh- und hllfsftosfen handelt, die Umsätze au» dem Ausland stammender Waren II. bei der unmittelbaren Einfuhr au» dem Aus- lande Waren der Freiliste 1: anderensalls Er hebung von llmsatz-Ausgleilysfteuer; D bei der verlängerten Einfuhr Waren der Frei liste 2; im Großhandel und bei entsprechender Buchführung; K. beim ersten Umsatz nach der Einfuhr bzw. ver längerten Einfuhr Waren der Freiliste Z im Großhandel und bei entsprechender Buchführung; e) Agenten und Makler bei Aufzeichnung ihrer Provisiooseinnahmen mit diesen, wenn die Provi sionen — zuzügl. der Entgelte aus sonstigen Ge schäften — 18 222,— RM. im Fahre nicht über steigen; k) Privatgelehrte, Künstler und Schriftsteller für ihre Einnahmen aus dieser Tätigkeit, wenn sie — zu- züglich der Entgelte aus sonstigen Geschäften — IS ovo,— NM. im Fahre nicht übersteigen. (Auch hier Lchonfrist bis rum 17. des betr. Monats). Abschlußzahlung auf G. nd des Um- sahsteuerbescheides innerhalb eines Mo nats seit (Zustellung. Für tüe in der Feit vom 1. 10. ZS bis 52. 4. ZZ fällig ge wordenen und ge- mhlleu Umsatzsteuer beträge besteht in Höhe von 40 v. H Anspruch auf Aus gabe von Steuergut- ^cheinen. Kapltalverkehrsteuer. ») Sesrllschaftrsteuer: Kapitalgesellfchaste« (Aktiengesell- fchaflen, Gesellschaften m. b. H. usw) 2 v.h. der Fahlungen und Leistungen an die Gesell schaft (bei Sanierungen, Fusionen sowie Um wandlungen von Gesellfchaslen und Genossen schaften 1 v.h.; bei Betriebrabtrennung von Aktiengesellschaften 1 v. H, weitgehende Steuer erleichterungen bei Auflösung von Kapitalgesell schaften gemäß BO. vom S. Dezember 14Z»; D. andere Gesellschaften (offene handels- gesellfchasten usw.) 5 v. T, soweit eine Urkund« ausgenommen oder Anmeldung zum Handels register erfolgt ist. d) Wertpapierfteuer: 1. für Schuld- und Rentenverschreibungen in- und ausländischer Schuldner regelmäßig 1 v. H.; S. für ausländische Aktien und Genußscheine 2 vH. e) Börsrnumsatzfteuer: Der Steuersatz ist, s« nachdem, ob es sich um ein Kunden- bzw. Prioat- geschäst oder ein reines händlergeschäst handelt, verschieden; die Steuer beträgt — für Händler geschäfte in Klammern angegeben — für jede an gefangenen 122 RM.: 1. bei iol. öffeatl. Schuldverschreibungen 2,24 (2,22) RM.. L bei int privaten Schuldverschreibungen, mit Ausnahme von Foduftrieodligationen, 2,26 (2,2Z) RM.: Z. bei ünduftrie- und sämtlichen ausländischen Obligationen 2,12 (2,25) RM.; Steuer und deren Berechnung: Fälligkeit:' 4. bei Aktien, Senuhscheinen, mit Ausnahme der G.m.b.H.-Anteile, Bezugsrechten 0,15 (2,275) RM.; 5. bei S. m. b. H.-Anteilcn 2,25 NM., mindestens Z NM, ' '> Wechsslsteuer: 1 v E. der Wechselsumme, auch bei Wech seln, die länger als drei Monate lausen. Bei Wechseln, die im Znland auf das Ausland gezogen werden und nur im Auslände zahlbar sind und bei Wechseln, die vom Ausland aus das Inland gezogen und im Snland zahlbar sind, sofern sie auf NM lauten, die Hälfte des obigen Satzes. — Die Abrundung erfolgt aus 2,12 NM. nach oben. i. . Die Steuer wird 1« Markenklebe- verfahrea ezchLbetzi 1 Srnnderwerbfiener: Z. v. H. vom Grundstückskaufpreis oder dem höheren Grundstückseinheitswert, dazu Zu- schläge von 2 o. H. (Fortfall der Zuschläge sowie der Fuwachsfteuer bei Fusionen sowie Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, bei Ve- trievsabtrennung von Aktiengesellschaften und Aus lösung von Kapitalgesellschaften gemäß VO. vom S. Dezember 14Z1, außerdem Ermäßigung der Srunderwerbsteuer selbst auf 1 v.H. bzw. ZL v.h., bei Auslösung u. U. Fortfall). Bei der Srunderwerbsteuer wird in den Fahren 14Z2 und 14ZZ der um 20 v. h. verminderte Grund- ftückseinheitswert 14Z1 zugrunde gelegt; bei der Grunderwerbsteuer in der Feit vom 1. Oktober 14Z2 dis ZI. Dezember 14ZZ gilt besonderer Stichtagswert statt Linheitswert bei Wertänderungen um mehr als den 20. Teil oder mehr als 25 000 RM. Krastfahrre-gst-ner: ») Personenkraftwagen: 12 RM. für je 100 ccw Hubraum; d) Motorräder: 8 RM. für je 100 ccw Hubraum; ^Lastwagen und Omnibusse nEk unß ohne Lustbereisung: Z0 RM. bzw. Z6 RM. se 222 kx de» Eigen gewicht». — Außerdem Zuschlag für außerordenttiche Wege abnutzung seit 1. April 14Z2 5 v.h. (außer Kraft droschken, für dies« auch Beihilfen). Befreit sind seit dem 1. April 14ZZ di» io der Feit nach dem ZI. März 14ZZ neu zuaeloffenm Per- sonenkraftfohrzruge (ausgenommen Kraftomnibusse), seit dem 25. Mar 14ZZ di» in der Feit vom 25. dis ZI. März 14ZZ zugelassenen Personenkraftfahrzenge. Zürdi,alten Perlonenkraftfabrzeug» besteht lüe Möglichkeit einer Ablösung mit dem 114- bis Zsacheu der Fahressteuer, je nach dem Zeitpunkt der ersten Zulassung. Außer diesen Verkehrfteuern werden noch fol gende Reichssteueru erhoben: Beförderungsteuer (io voller höh« gutscheinfähig), Versicherungsteuer, Lotterie- und Rennwettsteuer; außerdem Berbrauchr- adgaben: Zucker-, Salz-, Zett-, Labcck-, Bier-, Schaumwein-, Leuchtmittel-, Spielkarten-, Süßstoff-, Lssigsäuresteuer. Branntweinersatzsteuer, Zündwarea- 'teuer, Mineralölsteuer, statistische Gebühr. !Äor Eintragungen» Grundbuch vör- Mfjge Fghlung. Dl« Steuer ist vo^ Benutzung des Kraftfahrzeugs gegen Lösung einer Steuern Karte (Fahrer-, Halbjahres- ober Vierteliahreskarts), ru entrichten. Steuers Karten werde« für di« Dauer eines j Fahre«, eine» halb^ jähre» (Aufgeld Z o. h.), einer Viertel jahres (6 v.h.) und einer Monats (8 o. H.) ausgestellt; Min destbetrag für ein, Steuerkarts 5,- RMj Das Aiefaer Tageblatt dir führende 3eitung des BezirtS darf in keiner Familie fehlen Schnellste sorgfältigste Berichterstattung / Gute Romane / Täglich großer Sport- und Bilderdienst Beilagen: Tie neue Erde, Mode vom Tage, Für unsere Jugend, Erzähler an der Elbe und die besonders wertvolle Heimatbeilage „Unsere Heimat" - Marktberichte, Lotterieziehungsliste-er Sächf. Landeslotterie, Rundfunk-Programm, Schach- und Rätsel-Ecke, Wasserstände und vieles andere Beilage rum Riesaer Tageblatt - - ' Ausschneiden! Reichssteuertabelle Aufheben! Znsammengeflellt von Steuecsgudlkus vr. jur. et rer. pol. Bröaner, Berlin W4. Steuer und deren Berechnung: Fälligkeit: Steuer und deren Berechnung: Einkommeustener: Bon dem nach Abzug der Werbungs- koste» ermittelten Einkommen sind abzu ziehen: s) mindestens 240 NM. zur Abgeltung der Son de r l e i st u n g e n. Zu diesen rechnen Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten-, invaliden-, Arbeitslosenoersicherungs-, Witwen-, Waisen-, Pensions- und Sterbekasien, Lebens- v rstcherungsprämien und auf 20 Fahre bzw. bis ruf den Todesfall gesperrte Spareinlagen für den Steuerpflichtigen und seine nicht selbständig ver anlagten, zum Haushalt rechnenden Ehefrau und minderjährigen Kinder sowie Berussfortvildungs- koston, insgesamt bis SSO RM. jährlich — er höht für jeden Familienangehörigen um je 250 NM. —; außerdem Kirchensteuern, Berussver- bandsbeiträqe usw., soweit nicht höhere Ausgaben hierfür nachgewiesen werden; h) der steuerfreie L i n k o m m e n st eil (Exi stenzminimum) in Höhe von 720 RM., soweit das Einkommen 12 222 NM. nicht übersteigt. Bei Lohnfteuerpslichtigen werden mindestens die bei der Lohnsteuer abgesetzten Freibeträge (1200 RM. jährlich für Werbungs kosten, Sonderleistungen und den steuerfreien Lin- kommensteil) abgezogen. Sonstige Einkünfte von Lohnsteuerpflichtigen neben dem Arbeitslohn bis L?0 RM. bleiben steuerfrei; höhere werden für sich veranlagt. Das nach Absetzung der Werbungskosten, Son- berleistungen und des steuerfreien Linkommensteilr verbleibende Einkommen wird zur Berechnung der Einkommensteuer auf die nachfolgenden Steuern ab - »der ausgerundet: von 52 bis ausschl. 1S2, , 122 RM. 152 D» 275 . . 222 pH 275 PH D» 425 « . Z52 pp 425 4» »D S75, . * 522 575 DD 725 . . 652 pp 725 4» D» 422 , . 822 DD PH 420 »» »» 1 252 , , 1 222 1 250 -» 1Z52. , I 1 222 »» »» 1 Z52 D» D» » 652 , , 1 522 1 S52 4» D» 1 452 , . 1 822 MM 1 452 pH DD 2 252 , . I 2 122 Hz 2 252 D» 2622 . , 2 422 M» 2 622 D» Z222 , , 2 822 Z222 DD D» Z422 . . Z222 Z422 H» DD Z522 . , Z622 ZS22 D» D» 4 252 . , » 4222 HH 4 252 »D 4 752 . , 4 522 p, D» 4 752 »D 5 252 , . » 5222 HH 5 252 5 752 . . 5 522 M. 5 752 MM 6 252 . . 6 222 HH W 6 252 D» 6 752 . . 6 522 HH 6 752 D» PH 7252 . . 7 222 Hz 7 252 7 752 . . 7 522 H, HD 7 752 MM 8 252 . . M 8 222 HH S252 8 752 . . 8 522 S752 -D 4252 . , » 4 222 HH 4 252 4 752 . . 4 522 MM 4 752 DD DD 12252 . , 12 222 PH 12252 D> D» 12 752 . . 12 522 pH 12 752 D, 11 252 . . 11 222 pp 11252 DD D» 11 752 . , M 11 522 PH 11 752 D» 12522 . . » 12 222 p, Einkommen über 12 222 RM. wird von den Höchsten durch 1200 RM. teilbaren vollen Neichs- markbetrag ab- oder aufgerundet, und zwar Beträge von weniger als 500 RM. nach unten, höhere Be träge nach oben. — Villigkeitsausgleich. wenn sich bas Einkommen in den beiden letzten Fahren zufällig an der unteren Grenze einer Stufe bewegt hat oder das Einkommen nur mit einigen RM. über die Stufcngrenze hinausgeht (Rd.F.-Lrlaß vom 5.Z. 14Z2). Von dem ab- bzw. au-gerundeten Einkommen Werden Zamilienermäßigungen abgefetzt für Vorauszahlungen: 10. März, 10. Funi, 10. September, 10. Dezember; f. d. Landwirtschaft: 15. Februar, 15. Mai, 15. November (Doppelrate). Abschlußzahlung: Auf Grund des Einkommensteuer bescheids innerhalb einer Monats seit Zustellung. Rach Erhalt der Steuerbescheids sind die Voraus zahlungen in Höhe eines Viertels der fsftgestellten Fahres- steuerschuld zu leisten. Macht ein Steuerpflichtiger glaubhaft, daß sich sein Einkommen ge genüber dem bisher maßgebenden Ein kommen voraussicht lich um mehr als den 5. Teil, minde stens aber um 1222 RM. niedriger stel len wird, so wird ihm auf Antrag ein entsprechender Teil ster Linkommen- fteuervorauszahlun- gen gestundet (§ 122 EStG.). Bor Erhalt de« neuro Steuer bescheids u. U. einstweilige Stundung, wenn sich Linkommensrück- gang aus der Steuererklärung für dos Vorjahr ergibt oder im Vorjahre überzahlte Voraus zahlungen vom Fi nanzamt zu erstatten sein werden (Rd. F. — Erlaß vom Z. Z. 14ZZ). 15 20 25 Z2 Z5 4s Fälligkeit: RM. d. Einkommen» 10 v. „ „ ,, 12,5°. v. die nicht selbständig veranlagten zum haushalt rech nenden Ehefrau und minderjährigen Kinder — soweit letzter« nicht über IS Fahr« alt sind und eigen«« Arbeitseinkommen beziehen —und für Hausgehilfinnen, (bis drei). Di« Familienermäßigungeu be tragen für jeden Angehörigen bzw. jede Hausgehilfi» je S v.h. des Einkommens (nach Abzug der steuer»! freien Linkommensteilr), höchstens je 622 NM., inr^ gesamt 8222 RM., mindesten» für di« Lhefra^ los NM, für da» erste und zweite Kind je ISO NM, fiir dar dritte Kind Z62 NM, für da» viert« 540 RM, für dar fünfte und jedes fol gend« Kind je 720 NM. Besteht das Einkomme» ni mehr als 50 v. H. aus Arbeitslohn, so gelten oi« gleichen Faun lienermäßigungell wi« bei der Lohn-l steuer (vgl. unten). Die Voraussetzungen für die Ab setzung muffen für die Familienangehörigen am Anfang des Fahrer oder während 4 Monate im weit«rea Verlauf bestanden haben. Die Einkommensteuer (ohne Nebensteueru)) beträgt: f. d. ersten 8 222 „ „ weiteren 4<XX) » » » 4 000 » » » 4 000 » - «022 » „ - isooo „ „ „ Z4 222 „ für bas restlich« Einkommen Für Einkommen bis 15 2Ä8 RM. ermäßigt sich die Einkommensteuer bei Steuerpflichtigen, denen Familienermäßigungen zustehen, um 25 v. H, Höch-' sten» ZS NM. jährlich. Di« Einkommensteuer wird unter Einbeziehung! der Zuschlages zur Einkommensteuer für Einkommen! über 8222 RM. und der Krileoveranlagtensteuer (ogl. unten) auf Grund der amtlichen Tabelle, berechnet und festgesetzt. (Bezug von der Reichs-! druckerei, Abt. Verlag, Vertin SW 68; 2,52 NM.X Liokommensteuerfreiheit besteht, wenn! die Aoheinnahmen de» Steuerpflichtigen »Zoq RM. jährlich nicht übersteigen; die Freigrenze er^ höht sich für di« Ehefrau um »22 RM, für da» erste Kind um 122 RM, für da» zweite um ISO NM,' für da» dritte um ZbO NM, für dar vierte uml 542 RM, für jede» folgend« Kind um 720 RM) Erlaß oder Ermäßigung findet nach! § 5b de» Einkommensteuergesetz«» statt, w«,ll di«^ steuerliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in-, folge außergewöhnlicher Belastung durch Unterhalt od«r Erziehung der Kinder, durch geseb-. liche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalt mittel-i loser Angehöriger, auch wenn sie nicht zur Haus haltung des Steuerpfüchtigeo zählen, durch Krank-! heir, Körperverletzungen. Ünglücksfälle usw. wesent^ lich beeinträchtigt worden ist und da» Einkommen Z2 222 RM nicht übersteigt. Auch Familieaermäßi- gungen für di« nicht zum Haushalt rechnenden, aber im wesentlichen unterhaltenen Ehefrau und minder jährigen Kinder können auf diesem Wege gewährt werden. Line Ermäßigung tritt auch ein. wenn der Steuerpflichtige im vorangegangenen Fahr kein Ein kommen bezogen und den Lebensunterhalt im wesent^ lichen aus seinem Vermögen, insbesondere au» Er sparnissen oder durch Schuldenausnahme gedeckt hat.' Ermäßigter Steuertaris bei Abfin dungen, Gewinnen aus der Veräußerung von Be trieben oder von seit dem 1. Sanuar 1425 zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücken, Anleihe- ablösungszinsen usw. bei Gesamteinkommen bi» Z2 222 RM. 12—15 V.H, bei'höherem Gesamts einkommen 15—22 v.h. der begünstigten Linkllnste (ohne Abzug). Außerdem ermäßigte Steuer-) sähe für Rücklagen buchführender Steuerpflichtiger, für Gewinne aus Gesellschaften m. b. H, für sorst- wirtschostliche Einkiinste aus außerordentlichen Waldnudungen. Steuerbefreiung für land-.