Volltext Seite (XML)
n. -em Kgl. Preuß. Forstnskus, welcher als Be sitzer -es belasteten vormals Amts Hayner Schradens durch das Pofsefsions-Attest -er Kgl. Regierung zu Merseburg vom 22. Dezember 1835 legitimiert ge wesen ist, uu- durch die Kgl. Regierung zu Merseburg, Abteilung für Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten, bezw. durch -en Bevollmäch tigten, Herrn Forstmeister Friese zu Elsterwerda ver treten war, der nachstehende Recest abgeschlossen. Hierzu aus -essen 8 1. Das im Sgr. Sachsen ge legene Rittergut Bobersen hatte aus dem im Lieben- werdaer Kreis des Kgl. Preuß. Regierungsbezirks Merseburg gelegenen vormals Amts Hayner Schra den, welcher früher die Uuterforsten Pulsnitzdamm und Groeden bildete, und nach Abtretung eines Teils -er Unterforst Groeden an die Gemeinden Groeden und Hirschfeld, zur Zeit des Abschluffes dieses Ver trags aus der Unterforst Pulsnitzdamm und einem Teil der Unterforst Oberbuschhaus bestand, alljährlich «in Holzdeputat von ä) 100 Klaftern Scheitholz, Lj zwei abgestandenen Eichen und oj zwei Böttchereiche» zu fordern. Die Scheitklaftern wurden 3 Dresdener Ellen hoch und 3 Ellen weit gesetzt,- die Länge hat X Ellen be tragen. Die Zapfenden unter 6 Zoll Stärke wurden Nicht in die Klaftern geschlagen. Die vier Eichen wurden dem Rittergut Bobersen abgesägt und mit Zapfenden und Zacken verabreicht. Das Holz wurde in -en Wintermouaten geschlagen Und, nach Behauptung des Berechtigten, im Frühjahr, Nach -er Behauptung des Belasteten aber erst im Herbst überwiesen. Die Abfuhr -es Holzes war Obliegenheit des be rechtigten Gutes. Für dies Deputat hatte das Rittergut Bobersen -aS Schlägerlohn zu entrichten, welches nach -er An gabe des belastete« Forstfiskus in -er letzten Zeit für jede der vier Eiche» 4 Groschen, und für jede Klafter v Groschen betragen hat, nach der Angabe des Berech tigten aber, mit -er sich Ser Man-atar des Fiskus einverstanden erklärt hat, in -er Regel mit überhaupt -0 Taler jährlich entrichtet wurde. § 2. Die Verabreichung -es vorgedachten Holz deputats unter 8 1, ä—v, und die Zahlung -es davon, seitens des Ritterguts Bobersen zu entrichten gewese nen Schlägerlohnes soll vom Ende des Jahres 1844 ab für immer aufhören. 8 3. Anstatt des Holzdeputats ist dem Rittergut Bobersen vom Kgl. Pr. Forstfiskus alljährlich zu Johannis, zum ersten Mal zu Johannis 1845, eine feste Geldrente von 421 Talern 23 Groschen 9 Pfen nigen zu zahlen, welche der Besitzer des Ritterguts Bobersen aus -er Kgl. Preuß. Forstkaffe zu Elster werda gegen stempelpflichtige Quittung abzuholen hat. 8 4. Bereits seit dem Jahre 1840 ist das im 8 1 angegebene Holzdeputat dem Rittergut Bobersen nicht mehr in natura entrichtet worden, sondern demselben statt -essen eine jährliche Rente von 4 Talern für jede Klafter Scheitholz und von S Talern für jede der vier Eiche» unter der Bedingung gezahlt worden, -aß nach endgültiger Festsetzung -er Rente wegen des zuviel oder zu wenig entrichteten Betrags derselben bei Zah lung der ersten Jahresrente ein Ausaleich ftattjinden tollte. Es srnd -em Rittergut Boverscn zuviel gezahlt worden in jedem -er Jahre 1840—1844 — 14 Taler 6 Groschen 3 Pfennig dieser Rente, im ganzen also für diese 5 Jahre - 71 Taler 1 Groschen 3 Pfennige. Die letztere Summe ist -em berechtigten Rittergut beim ersten Zahlungstermin an -er definitiv fest? gesetzten Rente abgezogen worden, so daß Bobersen zu Johannis 1845 statt 421 Taler 23 Groschen 9 Pfennigen eben nur 350 Taler 22 Groschen 6 Pfennige erhielt. Auf eine Zinsberechnung der zuviel ausgezahlten Beträge währen- der Zeit von 1840—1844 verzichtete der Preußische Staatsfiskus. Beide Vertragsteile erkannten ausdrücklich an, daß Rückstände der gegenseitigen Leistungen nicht vor handen waren. 8 5. Die Kosten des Verfahrens wurden auf beide Teile, nach den Bestimmungen der diesbezüglichen Konventionen zwischen Preußen und Sachsen, verteilt, Der Besitzer von Bobersen hatte jedoch, da über die Ablösung der Holzdeputate der Sächs. Rittergüter Bobersen, Adelsdorf, Dallwitz und Walda in einem Verfahren verhandelt worden ist, nur mit einem An teil zu den auf alle vier Rittergüter entfallende« Kosten Seizutragen. Die Ausgleichung dieser Kosten unter den vier Rittergütern erfolgte ohne kommissarische Vermitt lung. Dieser Receß ward vollzogen auf -em Gasthof zur Pfeife (bei Elsterwerda) am 30. April 1846, und ist mit Friedrich Wilhelm Lorenz und Eduard Friese (siehe beide oben) unterzeichnet. Seitens der beteiligten Regierungen wurde dieser Vertrag, -er also gewissermaßen mitten im alten Schradenwalde abgeschlossen worden ist, sächsischer? seits am 31. März 1847 in Dresden, und preußischer seits am 15. April 1847 in Stendal durch die Unter schriften der verantwortlichen Regierungsbeamte« genehmigt. Von dem Vertrag sind drei Exemplar? angefertigt worden, von denen sich zwei bei -en er? wähnten Regierungsstellen (Dresden und Merse burg), und eines sich in Stendal befand. Mit der Genehmigung dieses Vertrags fand ei« unendlich langer Prozeß sein Ende, den der Bober? sener Rittergutsbesitzer Mogk gleich nach seiner Ueber- nahme -es Ritterguts Bobersen im Jahre 1833 mit -er neuen preußischen Regierung begann, von -er er in Lieser Sache zuerst immer wieder an die sächsische Regierung verwiesen war-, die angeblich überhaupt allein für -ie Ablösungszahlung dieses Schradenholz? -eputats aufkommen sollte (so vermeinte man damals in Merseburg annehmen zu müssen). Es ist -em Boberse»er Rittergutsherrn dabei trotz oder gerade wegen der Hartnäckigkeit -er Prozeßführung von 1833 bis 1847 lobend nachzusagen, -aß er auf die Erhaltung der Rechte der sächsischen Rittergüter in den abgetre tenen neupreußischen, vor 1815 gut sächsischen Landes teilen vorsorglichst und bestens bedacht gewesen ist; man hat diesem, unserem ehemaligen Riesaer Nachbar, sonst im allgemeinen sehr verübelt, -aß er tmmer gleich mit der Prozeßfuchtel gedroht und diese auch ausgiebig in Bewegung gesetzt hat. Heute ist natürlich von solchen alten Rechtsnutz nießungen nach gründlicher Umwandlung -er Begriffe über -ie Bewertung der Rittergüter nichts mehr zu spüre«. Ein Stück ältester Geschichte enthält daher dieser Berhandlungsvorgang; deshalb sei ihm auch an dieser Stelle Raum verliehen, zur Abrundung -er Kenntnis über die früheren Rechte und Beziehungen iu unsrer wettere» Heimat. Mn allzu kräftiger Händedruck. Eine Dre-dner Episode do« Hofe Augusts des Starke«. Erzählung von O. Th. Stet». Der starke August war ein hochberühmter Fechter, -en nur einer seiner Generation übertraf: Gottfried Kreutzler, -er Universitätsfechtmeister von Jena. Weilte August in Dresden, focht er fast täglich im Schloßhof mit seinen Herren. Fremde und Einhei mische schauten zu. Wieder durchklirrte eines Tages Waffenlärm den engen Hof. Zu einem Tore -rückte sich etwas schüch tern ein junger, schlanker Kandidat -er Theologie her ein, stand, staunte, focht selbstvergessen mit seinem be- knopften Stock mit, murmelte Beifall und Mißbilli gung, zeigte sich also deutlich als Freund und Könner -er edlen Fechtkunst. Bald stach eine hochmütige Junker nase vor dem Kandidaten in die Luft: „Er soll zum Kurfürsten kommen!" Kandidat Reichmann war gar nicht so schüchtern, wie es aussah, trat keck und sicher heran, verbeugte sich tief: »Zu dienen, Kurfürstliche Gnaden, aus Jena komm ich." „Und er kann fechten, wie ich sehe?" „Habs beim Kreußler gelernt, Kurfürstliche Gnaden." „Er ist doch aber Theologe?" „Auch -er Gottesgelahrtheit, sagt Meister Kreuß ler immer, kann es nicht schaden, wenn sie streitbar wird." „Beim Kreußler also", lächelte August, „hat er Lust Ku einem Gange auf Rapiere mit mir, Kandidatus?" „Eine unverdiente Ehre für mich. Kurfürstliche Gnaden!" Der junge Theologe war kein Stümper. Er ver stand -ie Pfiffe und Kniffe, ließ sich nicht abfangen. Bediente sich auch nicht einmal -es ledernen Fecht handschuhs, sondern führte -ie Klinge mit der nackten Faust. Und wie! Da blieb keine Lücke, durch die des Kurfürsten Fechtroutine einen Blutigen hätte an dringen können. Und ehe sich's die Zuschauerrunde versah, gab es ein Blitzen durch die Luft, und -es Kurfürsten Rapier prasselte in hohem Bogen auf -as Plaster einer Hof ecke. August biß erst ärgerlich -ie Lippen. Lachte dann: »Auf ein Neues, Kandidatus!" Wieder -as gleiche Ergebnis. Ritterlich neig'^ her Kandidat das Rapier und trat zurück August streifte den Fechthandschuh ab, bot lächeln dem Fechtgegner den Gruß mit einem Händedruck. Aber dann schloß sich die Pranke -es Löwen, der ein Hufeisen nicht zu widerstehen vermochte, mit solch ver nichtendem Druck um -ie arme schlanke, zarte Jüng lingshand, daß diese blutüberströmt und zerbrochen im Gerüst und Gelenk, durchstochen überall von den Zersplitterten Knochen, zerstört für alle Zeiten, herab sank. Verbissen wandte August -em Gegner den Rücken, schwer gereizt ob seiner Niederlage. Der Kandidat schlich verzweifelt hinaus. Totenstill war es im Hofe geworden. In die Herberge trug -em Jenaer ein Lakai -en Dreispitz und einen Beutel mit Goldstücken »ach. Mußte ihn aber — er verstand freilich nicht, weshalb — wieder mitnehme» ... Abermals nach Wochen Fechtlärm auf dem Flie- senrund des Hofes. Auch Zuschauer gaffen. Lächerlich unter ihnen ein verhutzeltes DorfschulmListerlein iu schäbigem Schwarz. Verlegen u»d -och fchaugierig trudelt eS -e« Dreispitz in -en plumpen Pfoten. Witze prasseln auf das drol lige Männlein nieder, das eine sonderliche Mischung von Knochenklobigkcit und schwächlicher Dürre ist mit allzu langen, affenähnlichen Armen und einem rich tigen Uriansgesicht. Auch August lacht hellauf über die Karikatur. Ruft in gnä-igster Laune: „Soll Herkommen, -er Schul meister!" Darob jähes Entsetzen -es unvermutet Geehrten, ängstliche Abwehr, ein Fluchtversuch. Es muß mit lustiger Gewalt vor seinen wohlmeinenden Landes fürsten gebracht werden, -as Männlein. Ein übermütiger Gedanke: „Soll mit mir fechten, -er Schulfuchs. Gebt ihm ein Florett! Wehr' er sich, Magister!" In Todesangst faßt die Schulmeisterpratze — son derbar, wie groß und nervig sie ist — -ie leichte Klinge. Fuchtelt damit schon umher, ehe -er Kurfürst angreift. Und die andere Hand wird ungeschickt zum Schutze vorgeschoben. Die Knie knicken ein, die Füße schieben sich nach innen. Nach welscher Art beginnt August um den Schul meister herum zu tänzeln. Der tänzelt nicht. Dreht sich nur schwerfällig ein wenig nach rechts und links. Immer die linke Pranke als fleischernen Schutzschild vorgestreckt. Ein Anblick zum Schreien. August möchte die hölzerne Tatz ei» wenig an pieken, zielt beflissen danach. Aber da fährt ihm schon beim ersten Male plump zufällig des anderen Klinge dazwischen, und -er Stoß gleitet in -ie Luft. Sonderbar — auch ein zweiter und dritter fürst licher Abgriff mißglücken. Und Ser Schulmeister hat sicher noch nie eine Waffe in der Han- gehabt, kennt keine Fechtregel und ist die Ungeschicklichkeit selber. Und nun nimmt -er unglaubliche Kerl zum lauten Ge lächter der Hofleutc gar -as Florett in die Linke und hält zur Abwehr die Rechte vor! Dennoch begegnet jeder Ausfall des Fürsten einer zwar unbeholfen regelwidrigen, aber stets bereiten Parade. Und die Lachsalven -er Hofleute werden rasch lei ser urrd seltener. Der Kurfürst legt es jetzt ganz offen darauf an, -em hartnäckigen Kerl Sa vor ihm einen kräftigen Denkzettel zu verabfolgen. Schon keucht die fürstliche Brust, und ein leichter Schweiß steht auf Augusts Stirn. Der Schulmeister aber bleibt unverändert, zeigt keine Aufregung. Wieder fällt August jäh und scharf aus. Da — ein Ausruf allgemeiner Verblüffung: Die Klinge -es Schulmeisters hat sich im Korbe des fürstlichen Flo retts verhakt. Mit heftigem Ruck prallt es aus der Hand des Fechters in hohem Bogen gegen die Hof maner. Jäh ändert sich jetzt auch die Haltung des dürftigen Landschulmeisters, und im Handumdrehen steht ein völlig anderer -a. Die Gestalt reckt sich hochauf, die Beine straffen sich, elegant wird die Fechthaltung, blitzschnell ist die Klinge aus der Linken in die Rechte gewechselt. Senkt sich zu höflichem Fechtergrnß vor dem besiegten Gegner. Nur eine Sekunde ist August verblüfft, bricht -an» aus: „Sacrä nom. — Er ist entweder -er Teufel oder der Kreußler aus Jena!" „Zu dienen. Kurfürstliche Gnade», nur der Kreußler."