Volltext Seite (XML)
Riesaer Tageblatt und Anzeiger sElbeblatt Mld Amefgerj. Tageblatt Riesa. , Dresden 1530. Fernruf Nr. 20. Das Mesaer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Girokasse: Postfach Nr. 52. Großenhain, des Amtsgerichts und der AmtSamvaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Finanzamts Riesa und Riesa Nr. S2. deS Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. I- 132. Freitag, S. Jmii 1S33. abenbS. 8«. Mira. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« '/,» Uhr mit «««nähme der Sonn, und Festtag«. Bezugspreis, gegen Vorau«,ahlung, für «inen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne Zustellungsgebühr). Für den Fall de« Gintretens von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreis« behalten wir uns das Recht der Preis- «höhuna und Nachforderuna vor. Anzeigen für die Nummer de« Ausgabetages sind bis S Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Äähe« werd nicht übernommen. Grundpreis für di« SS nun breit«, L mm hohe Srundschrift»Zeile (6 Silben) 25 Gold-Pfennige; di« 89 mm breit« Reklamezeil« lOO Gold-Pfennige; zeitraubender und tabellarischer Sah SO»/. Aufschlag. Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«» un» Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe-. — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Befördcrunqseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. «eschöfttsteRe. Vaethestratz« SS. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrrch, R«sa. Drei weitere volkswirtschaftlich wichtige Gesetze. KabI«ett;beMUe Gesetze über Zahlungsverbindlichkeiken, Binnenschiffahrt, Llufwertungssachen und gegen Verrat der deutschen Volkswirlfchast verabschiedet Das Reichskabinett verabschiedete neben dem Gesetz über Zahlungsvcrbindlichkeiten gegenüber dem Ausland ein Ge setz zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt, ein Gesetz über Zahlungsfristen der Aufwertungssachen und das Gesetz gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft. Eine letzte Möglichkeit Das Gesetz gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft richtet sich gegen eine der schlimmsten Krankheiten, die am Mark der deutschen Volkswirtschaft zehren: die Kapital- und Steuerflucht. Durch dieses neue Gesetz wird denjenigen Personen, die sich der Kapital- oder Steuerflucht schuldig gemacht haben, die letzte Möglichkeit gegeben, Straffreiheit zu erlan gen. Das Gesetz sieht vor, daß der Kapital- oder Sluer- flüchlige straffrei bleibt, wenn er die am 1. Juni 1933 im Ausland besessenen, aber in seiner letzten VermögenserklS- runa nicht angegebenen Vermögensslücke und die in seinem Besitz befindlichen Devisen, die am 1. Juni 1933 anbietungs pflichtig waren, bi» zum 31. August 1933 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt oder bei einer anderen Behörde der Reichssinanzverwaltung anzeigt. " Im Falle der rechtzeitigen Anzeige bleibt die betreffende Person wegen Steuerzuwiderhandlung oder Devisenzuwider» Handlung straffrei: es sind lediglich die zu wenig gezahlten Steuern nachzuzahlen. wenn ein deutscher Reichsangehöriger die Anzeigepflicht bls zum 31. August 1933 nicht erfüllt, wird er wegen Ver rates der deutschen Volkswirtschaft schwer bestraft, und zwar mit Zuchthaus, wenn die Anzeige vorsätzlich unterblieben ist, und mit Gefängnis nicht unter einem Jahr, wenn die An zeige aus Fahrlässigkeit unterblieben ist. Daneben kann auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Es wird ausdrücklich betont, daß dieses Gesetz das letzte ist, das Kapital- und Steuerflüchtigen die Möglichkeit gibt, die Dinge, die sie zum Schaden der deutschen Volkswirtschaft in den gesetzlich vorgcschriebenen Erklärungen verschwiegen haben, anzuzeigen, wenn sie der Bestrafung wegen der durch sie erfolgten Schädigung der deutschen Volkswirtschaft ent gehen wollen. Durch das Gesetz sollen erreicht werden: eine Beseitigung der Unruhe, die wegen vermuteter Kapital- oder Steuerflucht da und dort vorhanden ist; die Wiederherstel lung der Kapital- und Steuermoral, soweit sich diese auf im Ausland befindliche Vermögen oder auf im Inland befind liche Devisen erstreckt; die Herstellung der steuerlichen Gleich mäßigkeit und eine Erhöhung des Devisenbestandes der Reichsbank. Das Gesetz zur Bekämpfung der Notlage der Binnen schiffahrt sieht die Möglichkeit vor, daß sich Schiffahrttrei bende zu öffentlich-rechtlichen Verbänden zusammenschließen können. Ferner enthält das Gesetz Bestimmungen über Aus- Nutzung und Beschränkung der Vermehrung der Kahn- und SiAeppfahrt. Zur Durchführung der sich aus dem Gesetz ergebenden Abwrackmaßnahmen können Verbände da« Recht erhalten, Umlagen zu erheben. In dem Gesetz über Zahlungsfristen in Aufwertungs sachen ist als Frist zur Aufwertung der 31. Juli ds. I«. als Stichtag festgesetzt worden. Illi AWskk-MMlMW. vdz. Berlin. Das Gesetz über Zahlnugsvcrbin-lich, keiten gegenüber dem Ausland«, LaS vom ReichSkaVinett am Donnerstag beschlossen wurde, ist auf Grund eiueS Brieses zustande gekommen, den der Reichsbankpräfideut an den Reichskanzler gerichtet hatte. Dr. Schacht teilt in diesem Briefe mit, die Sage habe sich nunmehr so ,«gespitzt, daß die Reichsbank per 1. Juli ds. Js. für den Transfer aller derjenigen Verpflichtungen, die bei der Bankenkrise am IS. Juli 1031 bestanden, soweit sie nicht in den sogenannten Gtillhalte-Nbkommen beson ders geregelt sind, Devisen für «ine vorübergehende Zeit nicht mehr zur Verfügung stellen ^wird. Ferner richtet Dr. Schacht an die Reichsregierung die- Bitte, durch «in Gesetz Vorsorge dafür zu treffen, daß all«« deutschen Schuldnern, denen die Neichsbank zurzeit nicht die nötigen Transfer devisen geben kann, die Berpflichttmg auserlegt wird, ihre M WWW »WWWlkWW. )l Berlin. Am Tage nach der Paraphierung des Viermächteabkommens hat sich auch die Spannung um das Schicksal der Abrüstungskonferenz — allerdings im nega tiven Sinne — gelöst. Die Pariser Besprechungen zwischen Frankreich, England und Amerika haben zu keinem greif baren Ergebnis geführt, eine Situation, die auch aus der Abrüstungskonferenz selbst jede Erfolgsmiiglichkeit aus schließt. Noch wird die -Hoffnung gehegt, daß die Wclt- wirtschaftSkonscrenz Gelegenheit für Verständigung über die grundlegenden Abrüstungöfragen geben werde, so daß der Genfer Hauptausschuß, der Anfang Juli wieder zu- sammcntrcten soll, doch noch eine Arbeitsgrundlage vor finden könnte. Taz» wäre aber eine entschiedene Aende- rnng der Haltung Frankreichs notwendig» wofür gerade nach dem Verlauf der gestrigen Pariser Besprechungen keine Anzeichen entdeckt werden können. Nachdem Frank reich jahrelang den Zusammentritt der Abrüstungskonfe renz zu verzögern gewußt hatte, hat cs seit einem Jahr nacheinander die Militarisierung des Völkerbundes, die Schaffung eines europäischen Sicherheitssystems, die Ab schaffung der deutschen Reichswehr und verschiedenes an dere gefordert, um von dem Hanptthema der gnalitativcn Abrüstung abzulenkcn. Nachdem sich alle diese Projekte totgelaufen hoben und die Ungeduld auch in den angelsächsischen Ländern beträcht lich geworden ist. stellt Frankreich die Frage der Rüstungs kontrolle als Mittel zur Verschleppung und Umgehung seiner eigenen Abrüstung in den Vordergrund. Es fordert damit bewußt eine Maßnahme, die nur nach vollzogener allgemeiner Abrüstung einen gerechten, und vernttnfttgen Sinn haben kann, vorher aber weiter nichts als eine Ans» nahmebehandluna und Schikanierung der bereits abgcrüstc, ten Länder darstellcn würde. Die von Frankreich ange regte etwa dreijährige Probezeit für die Anwendung die ser Kontrolle enthält für Deutschland die Zumutung, den Beginn der UcbergangSzeit zur vollen Verwirklichung der Gleichberechtigung von ganz n»gewiss<-n Rcdinonngcn ab» vängig zu machen, nnd die ganze künftige Entwicklung prak tisch dem freien Ermessen Frankreich« anheimzustcllcn. Selbst für den Fall, daß die Probezeit zur vollen Zufrie denheit Frankreich-:' verläuft, wäre keine Gewähr für eine wirtliche französische Abrüstung gegeben, denn auch in dem neuen französischen Programm erscheint wieder der Ge danke einer Zurverfügungstellung von Waffen an den Völkerbund. Internationale ArbeitSlonjerenz. SWM MlllktjW »er WWen Md WkiiW« Mellermllrtek. * Genf. Auf der internationalen Arbeitskonferenz kam es am Donnerstag erneut zu einem bezeichnenden Vor fall. Bet der Bildung der Einzelausschüsse, in die die drei Gruppen der Konferenz tNegierungSvcrtrcter, Arbeitgeber- nnd Arbeitnchmervertrctcr) selbständig ihre Vertreter ent senden, lehnt die Arbeitergruppe die Entsendung der deut schen Arbeitervertreter in die einzelnen großen Ausschüsse ab. Die Arbeitergruppe der internationalen Arbeitskonferenz seht damit die seit Jahren gegen die faschistische Arbeiter vertretung geübte Unterdrückungspolitik nunmehr auch gegenüber der deutschen Arbeitervertretung fort. In der Sitzung der Arbeitergruppe beantragten die deutschen und italienischen Vertreter gegenseitig ihre Entsendung in die Ausschüsse, jedoch wurden diese Anträge von der großen Mehrheit der Gruppen abgclehnt. Auf diese Weise soll die deutsche Arbeitervertretung ebenso wie die italienische auf der internationalen Arbeitskonferenz von der Teilnahme an den großen Ausschußverhandlungen ausgeschlossen wer den. Diese einseitige tendenziöse Geschäftsführung gegen die deutsche und italienische Arbeitervertretung hat überall schärfste Ablehnung gefunden. * GkMilWche MMMgen U. M. * Genf. In der Arbeitergruppe der Internationale» Arbettskonferenz ist es am Donnerstag bei dem Vorgehen der zur überwiegenden Mehrheit rein sozialistisch zu sammcngcsetzten Vertreter zu einer lebhaften Auseinander ¬ setzung mit den Arbcitervertretern Deutschlands und Jia» liens gekommen. Als die Mehrheit bei jeder einzelnen Wahl immer wieder gegen die Entsendung des bentschen und ita, lienischen Arbeitervertretcrs in die Ausschüsse stimmte, sah sich der deutsche Arbcitcrvcrtreter Dr. Ley veranlaßt, dem Ausschuß den grundsätzlichen deutschen Standpunkt znm Ausdruck zu bringen. Dr. Ley erklärte, er empfinde es als eigenartig, daß man die Arbeitervertreter zweier der größten Nationen Europas aus dem Neltcstenrat der Internatio nalen ArbeitSkonscrcnz auSschließcn wolle. Diese Inter nationale ArbcitSkonfercnz solle nach den Buchstaben des Versailler Vertrages der gesamten Arbeiterschaft der Welt dienen. Die Arbeitergruppe mache jedoch daraus ein poli tisches Instrument der zweiten Internationale nnd des Klassenkampseü. Dagegen erhebe er im Namen der deutschen Nation nnd der mehr als zehn Millionen organisierter deut scher Arbeiter seierlich Protest. Einer der Arbeitervertreter versuchte die deutsche Abordnung zu beschimpfen. Dr. Ley verbat sich das energisch und bat den Präsidenten, den Bel gier MertcnS, um Schutz. Mertens jedoch versuchte auch seinerseits, sich gegen die Deutschen zu wenden. Hierauf er klärte Dr. Ley mit erhobener Stimme folgendes: „Nachdem ich die einseitige Geschäftshandhabung deS Präsidenten seststellen muß, verbietet es mir die Würde meines Landes nnd die Würde des deutschen Arbeiters, hier noch weiterzusprechen. Ich erkläre deshalb: Entweder Sie erkennen die vom Schicksal geschaffenen Tatsachen an — oder das Schicksal wird auch über Sie zur Tagesordnung über gehen." Zahlungen für de« vertragliche« Dienst aller Auslands, schulden, die vor dem 15. Juli 1931 entstanden sind soweit sie nicht in bestehenden oder künftigen Stillhalteabkommen anderweit geregelt werden, bei Fälligkeit in Reichsmark zum leweiligen Tageskurse der fremden Valuta an eine «e« zu errichtende, von der Reichsbank zu veausfichtigende autonome Konversionskasse einzuzahlen. Im Falle der Nichtzahlung müßten dem ausländischen Gläubiger alle regulären gesetzlichen Rechte zur Erlangung der NcichS- markzahlung zur Verfügung stehen. Weiter teilt Dr. Schacht mit, daß er sowohl die Stillhaltegläubiger wie auch die in -em neuen Komitee zusammengefaßten langfristigen Gläubiger zugleich mit der Weltwirtschaftskonferenz nach London einladen wolle, um mit allen Gläubigern gleichzei tig die Frage des weiteren Vorgehens und insbesondere der Handhabung der beschränkten Devisenbestände und der Devisenaufkommen zu erörtern mit dem Ziele einer tun lichst baldigen Ueberleitung des neuen Verfahrens in die Meteraufnahme -es freien Transfers. Die Reichsbank hat selbst di« Initiative ergreifen müs sen. weil die auf -er Transferkonferenz in der vorigen Woche in Berlin vertretenen Gläubiger keine Vollmacht zum Abschluß von Vereinbarungen hatten. Die Reichsbank ist aber nur soweit selbständig vorgegangcn, wie es durch die Verhältnisse geboten ist. Darum ist auch am Donners ¬ tag die telegraphische Einladung an die Vertreter aller Gläubiger Deutschlands zu einer Besprechung in London am 18. Juni ergangen. Da von dem TranSfcr-Ausschnö auch die Dawes- und Aounganleihe betroffen werden, so ist die Einladung auch der Treuhänderin für diese Anleihe, der BIZ. in Basel, zugegangen. Der Transfer-Aufschub gilt für alle Zahlungen an das Ausland, und zwar Zins- und Amortisation^zablnn- gcn, mit Wirkung vom l. Juli dieses Jahres. Alle Eon- ponS-Anschassungcu, die für den 1. Juli jetzt schon gemacht werden, fallen selbstverständlich auch schon unter den Trans fer-Aufschub. Die Tatsache, daß das Gesetz erst am 1. Juli in Kraft tritt, ermöglicht nicht nur die neu»,, Verhand lungen mit den Gläubigern, sic gibt auch der am 12. Juni in London zusammentretenden Weltwirtschaltskonserenz die Möglichkeit, eine Lösung dieses dringendste«, Problem« überhaupt zu suchen. Durch Zahlung an die Konversions kaffe wird der deutsche Schuldner von seiner Schuldverpflich tung befreit, er wird also dem Zugriff des Gläubiger« ent zogen. Die in der Konversiouskasse liegenden Gelde> könne« nicht verzinst werden, über ihre nutzbringend» An lage in Deutschland muß mit den Gläubigern verband-«« werden. Das Moratorium gilt »attt'lich nicht für die Neichsbank selbst. Der Rest des Goldbiskontbankkrcdits wird deshalb in Dollar znm 1. Juli znrückgezahlt. MkM: SVMIW M UW WWWkK „WM WW".