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Riesaer H Tageblatt n«p A«§v1grv (EtbebM md AüMch. Telegramm-Adreffe: ß!ß Atz yernsprechstell« .rag.tlatt-.Rt.s-. für die Kümgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröLa. SIS. Freitag, IS. September 1S11, abends. 64. Jahrg. Da« Riesaer Lagrblatt erscheint jeden La- abend« »iti «»«nähme der Sonn, und Festtage, vierteljährlicher Ivyo^pnl» bet Abholung bi der «rpedttton in Rlesa 1 Mar« «0 Psg., Lurch unjere Träger tret ln« Hau« I Mar« SS Psg, bei Abholung am Schalter der katserl. Poslanslalten I Mar« SS Psg, dmch den Brtrttrtttzer sret in» Hau« 2 Mar« 7 Psg. Auch Monallabonnruirnl» werde« angenommen. Anzetgen-Anuahme sltr dl« Nummer de« Ausgabetage« bl« vornilttag 2 Uhr ohne Wewllhr. Rotationsdruck und Verlag von Langer S Winterlieb tu Riesa. — SrschSstSsteNr: Eoethrstraße SV. — tzlir dl« Redaktion verantwvrtlich: Arthur Hähne! in Riesa. Da» Königliche Ministerium de» Innern hat mit Rücksicht auf die starke A«s- breituug der Maul- und Klaueuseuche auch t« Bezirke der Königlichen AmtShaupt- mauuschaft Srotzenhaiu für diese« bi» auf weitere» folgende Erleichterungen bet der Durchführung der Verordnung vom 10. Juni 1911 — Gesetz» und Verordnungsblatt Seite 133 — zugelafsen: 1. Bei der nach 8 24 Ziffer 4 zulässigen Ausfuhr von Vieh zur sofortigen Schlach tung ist von der bezirk-tierärztlichen Untersuchung de» Klauenviehbestandes de» Gehöfte» abzusehen, wenn dieser durchgeseucht, kein Klauenvieh in da» Gehöft eingeführt worden ist und seit dem Erlöschen der Seuche nicht mehr al» 3 Monate verstrichen sind. 2. Saugferkrl dürfen au» seuchenfrtien (durchgeseuchten wie noch nicht ergriffenen) Gehöften de» Sperrbezirk» mit Genehmigung der Königlichen Amt»hauptmann» schäft unter den von der Königlichen AmtShauptmannschaft für da» Beobachtungs gebiet aufgestellten Bedingungen au-geführt werden. Bei Ausfuhr au» durchgeseuchten Beständen bedarf e» der beztrkStierärzt- lichen Untersuchung de» Klauenviehs im Gehöft unter den unter 1. erwähnten Voraussetzungen nicht. 3. Die Königliche AmtShauptmannschaft kann genehmigen, daß au» durchgeseuchten Beständen de» Sperrbezirk» Klauenvieh nach anderen durchgeseuchten Beständen überführt wir-. Auch hier ist von der vorherigen bezirk-tierärztlichen Unter suchung de» AuSsuhrbestandeS zu entbinden. 4. Im übrigen sind durchgeseuchte Bestände de» Sperrbezirk» wie nicht verseucht« zu behandeln, insbesondere bei Gewährung von Erleichterungen nach ß 24 Ziffer 4. Die Königliche AmtShauptmannschaft gibt die vorstehende Verordnung mit dem Bemerken bekannt, daß die vorgeschriebene tierärztliche Untersuch««- auch bet der Au»- fuhr von Schlachtvieh au» dem BeobachtuugSgebtet wegfallen kam», wenn die Vor aussetzungen, wie sie oben unter Punkt 1 gefordert sind, vorltegen. Die Gemeindebehörden haben in der schriftlich zu erteilenden Ausfuhrgenehmigung solchenfalls ausdrücklich zu bemerke», daß die tierärztliche Untersuchung auf Grund der obengenannten Ministerialverordnung unterblieben ist. > Hierbei nimmt die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft gleichzeitig Ge legenheit, hiermit noch besonder» auf die nachstehende, in Nr. 210 de» Dresdner Journal» erlassene Verordnung de» Königlichen Ministerium» deS Innern vom 2. diese» Monat» mit folgendem Bemerken hinzuweisen: In den zwecks Erlangung der ort-polizeilichen oder amtkhauptmannschaftlichen Ge nehmigung zur Ausfuhr von Vieh einzureichenden Gesuchen ist in Zukunft folgende» an zugeben: Gattung und Stückzahl de» auSzuführenden Viehs, Bestimmungsort, fall» Eisen bahntransport in Frage kommt, auch die Abgang»- und Bestimmungsstation, sowie bei Ausfuhr von Zuchtvieh (einschließlich Saugferkeln) nähere Begründung de» Gesuch». Allgemein gehaltene Gesuche, Vieh oder Ferkel verkaufen zu dürfen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die die Ausfuhr genehmigende Behörde (AmtShauptmannschaft oder OrtSpolizel- behörde) ist nach Ziffer 1 der nachstehenden Verordnung verpflichtet, die vrtSpolizeibe- hörde de» Bestimmungsortes und die Eisenbahnstation, auf der die Verladung er- folgen soll, unverzüglich, nach Befinden telegraphisch oder telephonisch, zu benachrichtigen. Die OrtSpolizeibehörde des Bestimmungsorte» hat die Ankunft der Tiere, deren Ein treffen ihr angekündigt ist, zu überwachen, ev. nach Ziffer 4 Satz 2 der nachstehenden Verordnung Ermittelungen über den Verbleib der Tiere anzustrllen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die. die Genehmigung zur Ausfuhr erteilende Behörde dafür, daß die Polizeibehörde de» Bestimmungsorte» die Einfuhr gestattet, nament- lich Zuchtvieh und Ferkel nicht zurückweist oder sofort schlachten läßt, keinerlei Garantie übernimmt, der Ausführende sich hierüber vielmehr selbst Gewißheit verschaffen muß. Königliche AmtShauptmannschaft Grotzeuhaiu, 2905 a L am 12. September 1911. Behuf» besserer lleberwachung der Ausfuhr von Klauenvieh au» zur Abwehr und Unterdrückung der Mauls und Klauenseuche gebildeten Sperrbezirken und Beo bachtungsgebieten wird in Ergänzung der §8 24 und 25 der Verordnung vom 10. Juni 1911 — G. V. Bl. S. 133 — im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet, wa» folgt: l. Sollen die auszuführenden Tiere mit der Eisenbahn befördert «erden, so ist von der Erteilung der Genehmigung außer der OrtSpolizeibehörde de» Bestimmungsorte» auch die Eisenbahnstation, auf der die Verladung erfolgen soll, unverzüglich in Kenntnis zu fetzen. Diese Benachrichtigungen haben auf kürzestem Wege, nach Befinden telegraphisch oder telephonisch zu erfolgen und den Namen de» Besitzer», sowie die Zahl und Art der auSzuführenden Tiere zu enthalten. Jede nachträgliche Anweisung de» Versender», die auf ein« Aenderung der Be stimmungsstation abztelt, ist von der Elsenbahnversandstation an die Ort»polizeibehvrde unverzüglich zurückzumelden. 2. Eisenbahnwagen, in denen Klauenvieh au» Sperrbezirken oder BeobachtungS- gebieten befördert wird, sind durch gelbe Zettel mit der Aufschrift .Sperroieh- oder »BeobachtungSvleh- zu kennzeichnen. Ein gleicher Zettel ist auf dem Frachtbrief anzu bringen. Dem Frachtbrief ist ferner die Au-fuhrerlaubni» der zuständigen Behörde bei zuheften. Klauenvleh, da» in so gekennzeichneten Eisenbahnwagen befördert wird, darf nur nach der auf dem Frachtbrief angegebenen Eisenbahnstation besördert werden. Sin Ent laden oder Umladen ist unterwegs nur insoweit zulässig, al» e» zur Erreichung de» auf dem Frachtbriefe bezeichneten Bestimmungsorte» notwendig ist. 3. Soweit bet der Entladung de» Vieh» eine amtlich« Untersuchung stattfindet, hat der beamtete Tierarzt von dem Eintreffen der Tiere die OrtSpolizeibehörde de» Be stimmungsorte» in Kenntnis zu setzen. Dieser Benachrichtigung bedarf e» nicht bei Entladungen von Sperr- oder BeobachtungLolrh auf einem Schlacht- oder Viehhofe. 4. Die OrtSpolizeibehörde de» Bestimmungsorte» hat die Ankunft der Tiere, deren Eintreffen ihr von der OrtSpolizeibehörde de» AuSfuhrorte» oder von dem beamteten Tierarzt angemeldet ist, zu überwachen. Ist nach Ablauf einer angemessenen, nach der mutmaßlichen Dauer de« Transporte» zu bemessenden Frist da» Vieh am Bestimmungs orte nicht eingetroffen,- so sind über den Verbleib Ermittelungen anzustrllen. Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 2. September 1911. Ministerium des Innern. Wciden-Vcrpachttmg. Die diesjährige Weibennutzung de» Rittergutes Riesa ist zu verpachten. Nähere Auskunft erteilt Administrator Lehmann in Riesa-Göhlt». Angebote erbitten wir un» bi» 25. September diese» Jahres. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. September 1911. Ksch. Bekanntmachung. Vom 1. Oktober d. I. ab sollen auf ein Jahr die für den Küchen- und Kantinen bedarf erforderlichen Waren al»: Lo» I Materialwaren, Kaffee, Zucker, Rei», Linsen, , II sonst. Materialwaren, - „ III Väckerwaren, „ IV Molkeretwaren, „ V Wurstwaren nur für den Kantinenbedarf, „ VI Kartoffeln auf ein halbe» Jahr, „ VII Srünwaren „ , „ , vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen sowie der ungefähre Verbrauch können im Geschäfts zimmer der ZentraloerkaufSstelle eingesehen werden. Bewerber wollen Preisangebote mit entspr. Aufschrift und Warenproben bis 22. Sep tember bet genannter Stelle einreichen. s. Feldartillcrie-Regiment Rr. S2. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 16. September d». I»., von vorm. v,9 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof Rind- und Schweinefleisch zum Preise von 35 Psg., sowie rohes und gekochtes Schweines und Kalbfleisch zum Preise von 50 Pfg. pro V, Kg zum Verkauf. Riesa, den 14. September 1911. Die Direktion de» stikdt. SchlachtHofe». Freibank Gröba. Sonnabend, den 16. September 1911, vormittag» 8 Uhr wird rohes Schweine fleisch verkauft. Preis 45 Pfg. für V, kg. Gröba, am 15. September 1911. Der Gemeindevorstand. Oertliches «nd Sächsisches. Riefa, 15. September 1911. —* Eine größere Fundunterschlagung ist von der hiesigen Polizei und der Gendarmerie aufgedeckt worden. Am 28. August war dem Lehrling «ine» hiesigen Bankhaus«» ein Portemonnaie mit 300 Mark Inhalt ver loren gegangen. Trotzdem der Verlust der Geldbörse be kannt gegeben und Nachforschungen angestellt wurden, war e» bisher nicht möglich, da» Geld wieder zu erlangen. Am 11. September wurde nun an Polizetstelle von einem Einwohner au» Frauenhain ein Portemonnaie mit 60 M. 2 Pfg. Inhalt al» gefunden abgegeben. Der Mann gab an, daß da» Geld von seiner in Zeithain in Stellung be findlichen Tochter gefunden worden sei. Die angestellten Ermittelungen ergaben, daß e» sich um da» von dem Lehrling verlor««« Portemonnaie handelte. Da» Mädchen hatte dm Inhalt von 300 M. au fich genommen und einen Teil de» Geldes bereit» in seinen Nutzen verwendet. Außer den 60 M. und 2 Pfg, die bei der hiesigen Polizei abge geben wurden, sind bei dem Mädchen noch 120 M. vor gefunden worden. 20 M. hatte der Vater de» Mädchen» dem Gemeindeamt« in Glaubttz übergeben, da ihm von der Tochter mltgeteilt worden war, daß sie diesen Betrüg auf dem Wege nach Glaubitz gesunden habe, von den verlorenen 300 M. konnten also 200 M. wieder erlangt werden. Für 30 M. hatte sich da» Mädchen Sachen gekauft, da» übrige Geld will e» zum Teil auf dem Lorenzmarkt vertan, zum Teil verloren haben. —* Bon nächstem Sonntag ab wird die Trinitatis kirche, di« wegen eiyer umfänglichen Reparatur an der H«lzung»anlage einige Wochen hat geschloffen werden müssen, wieder in Gebrauch genommen. Da» Nähere in den Klrchennachrichten. — Ende vorige« und Anfang diese» Monat» waren au» der Elb« oberhalb dä» Stadtvark» eiue Auzahl Stämme, die einer Leipziger Firma gehörten, gestohlen worden. Dl« hiesige Polizei hat in Gemeinschaft mit der Gendarmerie den Steuermann R. in Neuseußlitz al» den Dieb festgestellt. Da» Holz wurdb bei R. oorgefunden. —* Zwei ihrem Dienstherr,! in Streumen entlaufene Mägde, die sich einige Tage in Riesa und in der Umgebung Herumgetrieben haben, wurdon, hier angc- halten und ihrer Arbeitsstelle wieder zugeführt. !—* Auf dem Kascrnenhofe der 1. Abteilung des Feldart.-Regts. 68 ging heute nachmittag einem Soldaten ein Offiziers Pferd durch. TuS Tier stürmte durchs die Stadt bis zur Schützenstraße, wo es aufgehatten wurde. ' —* Tas Oschatzer Tageblatt bringt eine Meldung aus Seußlitz b. Riesa, der zufolge nach dem Genuß von Kartoffelmus und Leber in einem Riesaer Restauvqnt drei Schiffer so schwer erkrankt sein sotten/ datz li» sofort SrztlM Hilfe Mten hr «äffst,