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««d A«r»rg»r (MtblM M Rryriger). 230 236 Mittwoch, IS. Mai 190S, aveads in den Räumen der „Eltterraffe" hier ein Heldner, Oberjustizrat, 1-SN Der Stadtrat z« Mesa Der Gemeiudevorstaud Ass gute rvedsek-Aier ladung preisen FumsprechstcklS Nr.». Riesa, am 11. Mai 1909 Freitag, den 14. dsS. Mts., vormittags 10 Nhr sollen im Restaurant r«m Fast, hier 1 amerikanische Laftschankel (mit Zubehör) Da» Riesaer Taaebiatt erscheint jede« La» abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. BiertrljShrUcher Bezag-Pret» bet Abholung in der Expedttton in Ntrsa 1 Mark V0 Psg-, durch unsere TrSger swi in» tz—S 1 Mart VS Psg^ bet Abholung am Schalter der kaiserl. Posianstaltrn 1 Mark 65 Psg, durch den Briefträger tret in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werde» angenommen. Auzrtgeu-Annahme für dl« Nummer de» Ausgabetage« bl» vormittag 9 Uhr ohne Bewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goetbestratze SV. — Für dt« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Im AukttonSlokal hier kommen Freitag, de« 14. Mai 1909, vorn». 11 Nhr 2 Tische, 2 Bilder, 1 Spiegel und 1 Regulator gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 10. Mak 1909. - Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab im Stadtoerordnelensaale abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten, vom Kollegium fehlte ein Mitglied und zwar Herr Rechtsanwalt Fischer. Als Vertreter des Rats waren Herr Bürgermeister Dr. Scheider sowie die Herren Stadträte Riedel und Ptetschmann zugegen. 1. TS gelangt die Rechnung der Stadthauptkasse für da» Jahr 1907 durch den Vorsitzenden zum Vortrag. Die Rechnung ist al» günstig zu bezeichnen. Gegenüber dem HauShaltplan für 1907 sind Ueberschreitungen in Höhe von 6792,07 M. oorgekommen. 27 650,70 M, die für 1907 verwilltgt, aber nicht verwendet wurden, weil die Arbeiten, für die sie bestimmt waren, 1907 nicht ausgeführt worden sind, wurden auf da» andere Jahr vorgetragen. Dt« Rech, nung hat Hern» Berband»r«visor Eckner vorgelegen. Die von diesem gezogenen Srtnnerungen sind vom Rat geprüft und erledigt wordeü, der »unmehr dem Kollegium die ktchtigsprechung der Rechnung und die Nachoerwilltgung der Ueberschreitungen in Höhe von 6792,07 M. empfahl. Da» Kollegium beschloß in diesem Sinne. Siner Anregung d«» Henn Romberg, künftig die Rechnung, bevor fie in der Zur F-i-r des «ewer »rs »öuiz» soll Dienstag, de» 25. Mai 1909, vo« nachmittags 6 Uhr ab, abgehalten werden. Alle patriotisch gesinnten Herren der Stadt und des AmtSgerichtSvezirkeS Riesa werden zur Teilnahme an dieser Feier mit dem Ersuchen ergebenst eingeladen, ihre Beteiligung bis 23. Mai 1909 mittags in den auf der Ratskanzlei und in der „Elbterrasse" ausliegenden Listen einzutragen. Der Preis eines Gedeckes (einschließlich Musik) ist auf 3 M. 50 Pfg. festgesetzt. Stadtoerordneienoersammlung zum Vortrag gelangt, einigen Herren au» dem Kollegium zur Prüfung zu übergeben, au» deren Mitte dann im Plenum ein kurze» Referat erstattet wird, soll entsprochen werden. Die Neuerung hat den Zweck, die Rtchttgsprechung der Rechnung durch da» Kollegium einfacher und weniger zeitraubend (gestern Vt Stunde) zu gestalten. 2. Der Schlacht- und Hallenmeister am hiesigen städti schen Schlachthof Herr Reinhardt hat seine Stelle für den 31. Juli d. I. gekündigt und der Rat hat beschlossen, ihm für diesen Zeitpunkt seine Entlastung zu bewilligen. Ferner war vom Rat in» Auge gefaßt worden, die Stelle mit einem Gehalt von 1200 M. sowie freier Wohnung, Beleuchtung und Heizung im Werte von 200 M. und 120 M. Woh- nungSgeld auszuschreiben. Erforderlich für die Bewerber ist die Ablegung der Meisterprüfung im Fleischerhandwerk. Nach der RatSoorlage sollte der neue Hallenmeister denselben Gehalt bekommen, der für den Posten festgesetzt wurde, al» der Gchlachthof gebaut wurde. bO Mark würde der Gehalt allerding» höher gewesen sein, und -war dadurch, daß dem neuen Hallenmrister au» Zweckmäßigkeitsgründen freie Feue rung gewährt werden sollte. Die Bemerkung de« Herrn Ketzer, daß dem Hallenmeister außerdem ein 5"/„iger An teil an dem Srträgni» be» Freibankoerkaufe« -ufalle, wofür «» den Fretbankoerkauf und die Reinigung de» Raume» zu besorgen habe, ruft eine länger« Debatte hervor. Herr Stadlrat Ptetschmann wünscht, daß diese Einrichtung, die sich sehr gut bewährt habe, auch fernerhin bestehen bleibe. Herr Ketzer ist nicht dagegen, wünscht aber, daß bei der Ausschreibung der Stelle mit angegeben werde, daß der Hallenmeister außer dem Gehalt von 1520 M. noch diese Entschädigung, die nach seiner Schätzung 300 M. jährlich beträgt, erhalle. Herr Langenfeld ist gegen die 5°/,tge Entschädigung, wünscht vielmehr, daß ein Fixum auSge- worfen und dem Hallenmeister der Fretbankoerkauf entzogen werde. Herr Bürgermeister Dr. Scheider bittet, diese An gelegenheit dem Rate zur Prüfung zu überlasten und schlägt vor, die Ausschreibung in der Weise erfolgen zu lasten, daß der Hallenmeister außer seinem JahreSgehalt eventuell eine Vergütung von 5»/» der Einnahmen beim Fretbankoerkauf, den er mit zu übernehmen habe, erhalte. Da auch nach diesem Vorschläge da« Kollegium Beruhigung nicht faßt« und hinsichtlich der Regelung der Wohnungsgeldfrage eben falls Meinungsverschiedenheiten auftauchten, so zog Herr Bürgermeister Dr. Scheider die RatSoorlage kurzer Hand zurück. Die Ausschreibung der Stelle wird nunmehr in der Weise wie früher erfolgen. S. Dt« hiesige Handelsschule hat an di« Staat»- regierung das Ersuchen gerichtet, ihr für die Zukunft «ine höher« Brihilfe au» Staatsmitteln zu gewähren, al» wie Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain werden die KommuntkationSwege von Streumen nach Glaubitz und von Streumen nach Gohlis (alte Salzstraße) wegen Aufbringen von Mastenschutt vom 13. bis mit 19. Mai diese» Jahre» für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen auf den sogenannten Bettel weg verwiesen. Da» unbefugte Befahren dr» gesperrten Wegs wird nach § 366" de» Reichs strafgesetzbuchs bestraft. Streumen, am 11. Mai 1909 Sonnabend, den IS. dsS. Mts., vormittags 19 Nhr im Grundstück der Firma Gebr. Pfitzer, vier, ReithauSstr.: ca. 369 Stück Brückenwaagen (versch. Tragfähigkeit) meistbietend versteigert werden. Der Ger.,vollzieher des König!. Amtsgerichts zu Oschatz Die unterzeichneten Behörden richten an alle Eigentümer, Nutznießer oder Bewirt- schafter von Grundstücken, auf denen die Ackerdistel (Oirsium arvonoo) anzutreffen ist, die dringende Mahnung, diese Distel und — wenn erforderlich — auch andere Diftelarten auf den in ihrem Besitz oder in ihrer Nutznießung befindlichen Grundstücken, al« Rainen, Wegen, Dämmen, Gräben, Uferrändern, Gtsenbahndämmen, brach liegenden Bauplätzen, sowie auf Aeckern, soweit sie ohne Beschädigung drS Pflanzenbestande» zugänglich sind. Wiesen, Weiden, Hutungen, Waldblötzen und Waldrändern derart rechtzeitig zu vertilge«, daß dieselben in größerer Anzahl nicht im blühende« oder reife« Zustande an getroffen werden. Hierbei ist zu beachten, daß das bloße Abschneiden und Vernichten der Distel köpfe vor der Reife zwar die Gefahr der Samenverbrettung beseitigt, daß aber dadurch eine Weiterverbreitung durch die Wurzelbrut nicht gehindert wird und daher alljährlich diese Arbeit wiederholt werden müßte. Es ist daher da» Ausstichen der Wurzel wirksamer und vorzuziehen. Hier ist freilich die Tiefe des Ausstich« maßgebend für den Erfolg, da an den zurückbleibenden Wurzelteilen — bis zu 20 und 25 om hinab — neue Stammknospen entstehen und unter günstigen Umständen sich emporarbeiten. Wenn nicht — wie eS schon vielfach geschieht — durch da» Ausstichen der jungen Disteln mit dem Messer im Frühjahr dem Aufkommen der Disteln genügend vorgebeugt werden kann, so ist darauf hinzu- weisen, daß zur Erleichterung de« AuSstechen» man die Diftelzavge«, mit denen die Wurzel dicht unter der Oberfläche gepackt und au-gezogen wird (besonder» wirksam nach ausgiebigem Regen), und die Disteletsen, die, in den Boden eingeführt, die Wurzel tief unten abstechen, worauf sie lang herauSgezogen wird, Hai. Die au»gezogen«n Distelwurzeln und Distelpflanzen sind zu beseitigen — zu ver füttern —. Zur Verhütung der Ausbreitung der Disteln ist auch auf die Reinheit de» Saat- gute» zu achten. Im übrigen mag noch darauf hingewiesen werden, daß die Säuberung der Felder von Unkraut — und so auch von der Distel — im eigenen Interesse der Feldbesitzer liegt, da ein« durch AuSrupfen von Unkraut befreite Feldfläche nachweislich stet» einen höheren Ertrag liefert, al» eine gleiche Fläche, auf welcher dasselbe ungestört wuchert. Vernachlässigungen in dem vorstehend Angeordneten werden mit Geldstrafe bi» zu 60 M. oder entsprechender Haft geahndet. Die OrtSbehörden im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain haben die Durchführung der Vertilgung der Nckerdistel, dort wo nötig, gehörig zu überwachen. Eine Belehrung über die Natur der Ackerdistel, sowie über die Maßregel« zur Vertilgung derselben liegt in der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen AmtShaupt- mannschaft zur Einsichtnahme für die Beteiligten äuS. Großenhain, am 8. Mai 1909. Künizttche AmtShauptmannschaft 1209» L. Grotzenhain. Oertliches und Sächsisches Riesa, 12. Mai 1909.