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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.02.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-02-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192802293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19280229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19280229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Riesaer Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1928
-
Monat
1928-02
- Tag 1928-02-29
-
Monat
1928-02
-
Jahr
1928
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.02.1928
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»1. 1 «eilege M» »lefeer regeblttt. «ittwoch, 39. Ae»r««r 1938, avenvs. 81. Jehrg. MW»IIW » »N llllklUW» «ME MIM Dell««. lKmckf»r«ch.l Hier fa«be« «ach dem Sprnch »«» Thiiri«g«r Gchtettttchterb i» »ttielbentsche« Metel» »rbeUerftreik gef»»Lerte verhax»l»«ge« wegen de» Akroeb» D«rchschuiitsverLie«fte» »er anHaltifche« Metallarbeiter statt, »er besonder» geregelt «erde» sollte. Rach längere« Berat«»»«, »wische« dem MetallindnstrielenverbanL ««» de« Gewrrkschaste« scheiterte« die Berha»Ll»«ae«. Ma« hatte sich »«reit» «ateriell geeixigt. Die ««werrschasts—r» «reter «Hobe« aber formelle Einweubuuge« Lagegen, baß die erzielte« vereinbar«»«» i« de« Ma«teltaris ansgeuom- me« werde« sollten. M ssml II dkl Vttllm MMWklk. verli». fFunkspruchs Rach einer Mittel!«»« b«S ver» biMdeb Berliner Metallindvstrieller ist die Meld«««, daß der Berba«» sitr So««abe«d die Aussperrung »»» r««d loa ooa Berli«er Metallarbeiter« beschloss« Habe, »«richtig. Die Arbeitgeber Habe« bisher «tue« AuSsperrunasbeschluß «tcht gefaßt. Allerdi«gS «wrde» die »on de« Werkzeug wacher« bestreikte« Betriebe au» technische« Gründe» «whr- sch«i«!ich z«r Stillegung komme». I« diese« Falle »Sr-e« etwa «0 VW Arbeiter i« Mitleidenschaft gezogen werde«. MdlMU m Nlommii Ii der idMWAii MM. Ht«denL«rg. sF««kspr»ch.s Die oberschlestsche« Metallarbeitergewerkschafte« habe« am iS. Februar zum »1. März das Arbeitszeit» «ud Lohnabkommeu für die ober» schlesische Eiseuinduftrie gekündigt und zum gleiche» Zeit» punkt außerdem das Arbeitszeit» und Lohnabkomme« sowie de« Manteltaris für die oberschlesische weiterverarbeitende Industrie. Al MMNWMMWkl W Mit MMl Mit de« Mlwtklm mW. »dz. Berlin. Am .Reichsanzeiger- wird folgend« Bekanntmachung veröffentlicht: Die Anordnung vom 27. Januar 1928, daß dem Reich«wirtschaftSminister künftig Abschrift aller zur Durchführung der in der Anordnung genannten Kartellorrträge getroffenen Beschlüsse, Verein barungen und Verfügungen, soweit sie Regelungen der Vreise oder Geschäftsbedingungen betreffen, einrureichen sind, und daß Maßnahmen dieser Art «ft nach Zugang der Abschrift in Kraft treten, wird aus Grund des 8 6 der Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht stellungen vom 2. November 1923 für folgende Kartell- oerträge und die zu deren Ergänzungen ergangenen Be schlüsse und Anordnungen aufgrboben: 1. Vertrag der Rob- stahlaemeinschaft lin Kralt getreten am 1. November 1924), 2. Verbandsvertrag brtr. Halbzeug, Eisenbahn-Oberbau- material und Formeisen (in Kraft getreten am 1. Mai 1925), 3. Vertrag deS Stabeisenverbandes (in Kraft getreten am 1. August 1925». 4. Vrrbandsvertrag betr. Bandeisen- Vereinigung (in Kraft getreten am 7. August 192b>, 5. Ver- trag betr. Grobblechverband (in Kraft getreten am 28. Juli 1925), zu 1 bis 5 einschließlich der Verträge, welche diese Vereinigungen bezw. Verbände mit dem Stahlwerks verband A.-G. Düsseldorf als ihrer Geschäftsstelle geschlossen haben. 6. GesellschastSvertrag (Satzung) des Wal,draht- Verbandes (inKraft getreten am 13.Juni 1925) einschließl. der Verträge, welche die dadurch gegründete Gesellschaft mit ihrer Geschäftsstelle, der Deutschen Drahtwalzwerk A.-G. Düsseldorf geschloffen hat. ' M Flüge der MmmkibWreile. j< Berlin. Der Ncichskohlenverband »»d der grobe Ausschuß des Reichskohlenrats beschäftigten sich in ihrer gestrigen Sitzung mit Anträge» des Ostelbische« «ud de» Mitteldeutsche« Bra«nkohle«sy»dikatS auf anderweitig« Regelung der Braunkohlen« und Brikettpreise für März 1928 und das Kohlenjahr April 1928 bis März 1929. Mit Rücksicht darauf, daß daS Schmalenbach-Gutachten nnd dos Gutachten der Braun kohlentndnstrie bisher nicht nusgcwcrtüt werden konnten, wurde beschlossen, die Anträge der beiden Syndikate, soweit sie die PretSregelnng im Kohlenjahr April 1928 bis März 1929 betrafen, znrückzu stellen und im Laufe des März zunächst in eine eingehende Erörterung der beiden Gutachten einzutreten. Wege» -er Hausvrandbriketts wurde beschlossen, die Preise im Mär ans der Höhe der Febrnarpreise zu belassen, den ursprüng lich vorgesehenen Abschlag von 1,00 Mark je Tonne als» nicht eintreten zu lassen. Maßgebend für diese« Beschluß war der Umstand, baß die Lurch da» JahreSpreiSprogramm beabsichtigte gleichmäßige Beschäftigung der Braunkohle tab sächlich nicht eingctreteu ist, sondern daß die Abrufe in de« Sommermonaten zu niedrigeren Preisen den durchschnitt lichen MonatSabsatz erheblich überschritte« habe«. Für die Randreviere Frankfurt, Görlitz, Forst, Kassel and bi« Grube Gustav bet Dettingen werden dte Preise künftig als Franko preise berechnet und auf die Frachtbasis Seufte"i"-ra bezw. Oberröblingen und Liblar abgestellt. VllMlMkW »dz. verli«. Der HauSbaltSanSschuft de» Reich», tos» beschloß am Dienstag auf Grund von Vorschlägen seines Unterausschusses bei den einmaligen Ausgaben im Etat des Verkehrsministeriums einen neuen Titel «in- ,«setzen: .Einmaliger Beitrag de« Reiches für Sicherungs arbeiten am Weißenberger Qu rrteich 8S000 RM." Die selbe Summe wurde bei dem Titel .Vertiefung, Verbreit«, rungund Befeuerung des Königsberger SeekanalS" abgesetzt. Der Berichterstatter Abg. Dr. Quaatz (Dnat.) berichtete über di« Ausfprach«, die sich i« Unterausschuß an de« Ausbau de» Mittellandkanal» geknüpft hat. Dabei sei zutage getreten, daß man noch nicht einmal sicher sei, ob die neuen Kanalstrecken auch Wasser habe« würden. Da« Vode-Waffer am Harz werd« beansprucht durch di« preußische Wafferbauverwaltung. Die Lücken, di« «och zur Vollendung des Kanalnetzes für den Mittellandkanal auszufüllen wären, würden uns tatsächlich vor uferlose Pläne und Geldbe- willigungen stellen. Der Redner erwähnte dabei die Not» wendiakeit der Verbreiterung der Nebenkanäle bei Ausbau de« Mittellandkanal«. Auch die Einigung zwischen Preußen und dem Reich fei mangelhaft. Bet Besprechung ein^lner Kimalprolekt« erklärt« der Redner, er halte die örtlichen Vorarbeiten für Kanalzweck« bet Senftenberg und Verden d. Aller für schädlich, «eil die Bevölkerung dadurch be- «nrußiat werde. Kur (Zsnf. M VmlWkv I« SMSeltmrW. )( Genf. Am DicherheftSkomitre wandte sich aester« »achmtttag bei Behandlung des Bericht» de» holländischen Delegierten Stuetgers über die Auslegung der Artikel 19, 11 und 10 der arge«ti«tsche Vertreter lkantill» gegen die Ergänzung der Paktbestimmu«ge« durch geuauere ver, sahrewovorschriste«. Er halte es im Gegenteil für vorteil- Hafter, in verschiedenen Paktartikeln eine gewisse Elastizität zu lassen. Im übrigen handele «S sich hier, wie Paul Bon- eour gestern auch gesagt habe, um vorwiegend europäische Angelegenheiten und Gesichtspunkte. Unter Bezugnahme darauf, daß in der Aussprache gelegentlich auch Artikel 21 des Paktes erwähnt wurde, in welchem «. a. erklärt werde, daß die Monroedoktrin nicht mit irgend einer der Bestim mungen der VölkerbundSsatzung unvereinbar sei, erklärte dann der argentinische Delegiert«, er halte eS für seine Pflicht, im Namen der geschichtlichen Wahrheit gegen di« Fassung diese» Artikels Einspruch zu erheben. Die Monroe-Doktrin, so führte er weiter aus. bildete ein« poli tische Erklärung der Bereinigte« Staaten. Di« mit dieser Erklärung umschrieben« Politik hat dadurch, daß sie sich seinerzeit den Ansichten der Heiligen Allianz widersetzte, nnd die Drohungen europäischer Rückeroberung abgewandt hat, «n» zu Beginn unserer Existenz und in einem glück lichen Zusammentreffen von Grundsätzen einen sehr große« Dienst geletstet, den wir voll anerkennen. In diesem Sinne hat sie und wird sie immer den Vereinigten Staaten zu großer Ehr« gereichen, deren politische Geschichte im Dienste der Freiheit nnd Gerechtigkeit so viele und so schöne Seiten aufweift. Es wäre jedoch falsch — und cs ist durchaus falsch —, wenn man, wie daS in Artikel 21 der Völkerbunds satzung geschieht, eine einseitige politische Erklärung, die, soviel ich weiß, niemals ausdrücklich durch die anderen amerikanischen Staaten anerkannt worden ist, auch nur beispielsweise als ein« regionale Verständigung bezeichnet. Auf diese Bemerkung, di« sofort lebhafte» Interesse hervorrief, nnd in Zusammenhang mit der Haltung Argen tiniens ans dem letzten panamerikanischen Kongreß in Havanna gebracht wurde, erklärt« Paul B»uc»»r. daß er dtese außerordentlich wichtige Erklärung des argentinischen Vertreters in keiner Weise kommentieren wolle, waS aber seine gestrige Bemerkung über die speziellen Bedürfnisse der europäischen Staaten betreffe, so habe er damit in keiner Weise einen Zweifel an feinem festen Glauben in die Uni versalität d«S Völkerbünde» aufkömme« lassen wollen. Ae mimlei McWMlrW. Genf. (Funkspruch.) In nichtöffentlicher Sitzung hat da» RedakttonSkomitee heut« vormittag nach Abschluß seiner Beratung über die Schied»- und Vergleichsoerträge und nach Ueberwrisung der Formulierung dieser Verträge an einen Unterausschuß mit der Beratung der regionalen Sicherheit»- Verträge begönne« ^und zwar unter Zugrundelegung eines von dem englischen Kronjuristen Sir Cecil Hurst eingebrach, ten Vertragsentwurses. Die Aussprache trug bis jetzt vor, wiegend technischen Charakter und wird erst bei Beratung der Empfehlungen, die vom Sicherheitskomitee evtl, in bezug aus «ine dem Rat zustehende Initiative zugunsten de» Abschlusses regionaler StcherheitSverträge beschlossen werden sollte, sich mit der politische« Seite deS Problems befassen. Deutschland verlangt bckanntlich, daß in dieser Hinsicht vom Rat kei« Druck audgeübt werde« dürfe. * Sliterlerm »er RMMiMkmi» M »kN MM IkltwlM M S«M MMMmIkl. Genf. iFunkspruch.) Generalkonsul Afchmann hat hent, di« vom Reichspräsident«» am SS. Febrnar vollzogene Rati, fikationSnrkund« über de» Beitritt Dentfchland» zur Fakul, tativklausel des Haager Statutes über die obligatorisch« Schiedsgerichtsbarkeit des Ständigen Internationalen Ge richtshofes im Haag im BölkcrbundSsekretariat zwecks Hin. terlegung in den Archiven deS Völkerbundes überreicht. Da. mit wi d, wie Reichsminister deS Aeußern Dr. Streiemonn bei der Unterzeichnung der Fakultativklausel am 28. Septem, ber vorig. Jahres erklärt hatte, die Rechtsprechung des Haa ger Gerichthofes gemäß Art. 38 der Statuten ohne beson dere» Abkommen voll rechtsverbindlich gegenüber jedem an deren Mitgliede oder Staat, der dieselbe Verpflichtung über- nimmt und zwar für die Tauer von S Jahren und für olle Rechtsslreitigkciten, ausgenommen in Fällen, in denen die Parteien übereingckvmmen sein sollten, oder Übereinkommen werben, ans einen anderen ModuS friedlicher Beilegung zu« rückzugreifen. Tentfchland hat, wie dies auch bei den gegen wärtigen Verhandlungen im Sirberheitskomitec wiederholt festgestellt wnrde, bis jetzt als einzige Großmacht die Fakul. tativkla ! über die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit deS Haager Gerichtshofes unterzeichnet und ratifiziert. Irr ReBM W M die WWWnrrMni MW. vdz. Berlin. Im Rechtsausschuß deS ReichStagS wnrde am Dienstag das Verlangen des Zentrums und der Deutsch nationalen, dte EheschcidungSresorm nicht mehr zu beraten, weil die zur Verfügung stehende Zeit nicht auSreiche und diese Reform nicht in daS Notprogramm gehöre, abgelehnü Der Ausschuß beschloß vielmehr, sich noch mit der Ehescheidungs reform und daun mit der Frage der Amnestie äu beschäftigen. Der Vorsitzende deS Ausschusses. Abg. Dr. Kahl (DBp.s, hob hervor, daß nach den Wünschen deS Unterausschusses in daS BGB. ein neuer 8 1568 a eingefügt werden soll, der eine Scheidung der Ehe wege« tiefer Zerrüttung dan« zulasse» will, wen« die Lebensgemeinschaft der Ehegatte» seit min- desteus einem Jahre nicht mehr besteht. Klagen kann aber nur der unschuldige Teil. Kerner soll Shescheiduim «»glich sein, wenn die Gatte« in beiderseitigem Einverständnis m,n» bestens fünf Jahre getrennt gelebt habe«. Voraussetzung für die Scheidung ist in all diesen Fällen eine Einig«»» über di« Unterhaltspflicht für die Kinder, die durch Urteil er setzt werden kann. Auch 8 1569, der die Scheidung «ege» Geisteskrankheit regelt, soll etwas anders gefaßt werden. Im übrigen wird die Bestimmung vorgeschlagen, daß, wen» kei ner der Ehegatten für schuldig erklärt wirb, beide gegenseitig nach Maßgabe der Billigkeit, insbesondere unter Berücksich- tigung ber DermügenSverhLltntsse, zum Unterhalt »erpfftch- tet sind. Dieser Antrag des Unterausschusses soll aber für die Parteien, die ihn unterzeichneten, nur dem Sinne, nicht dem Wortlaut nach, verbindlich sein. In der Aussprache bekämpfte »«nächst Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Dp.) diesen Antrag, weil er für die Fronen eine völlig unerträgliche Lage schaffe. Auch Abg. Freiherr »an Freytagh-Loringhoven lehnte den Antrag ab, der eine Locke- rnng deS EhestaubeS bedeute. Er erwog die Möglichkeit, vor Trennung der Ehe eine gewisse Probezeit einzusühren und wollte Ehescheidungs-Erleichterungen nur bet kinderlosen Ehen dulden. Abg. Hamp« (WBp.) hielt besonder» die Be stimmung für gefährlich, daß jeder Ehegatte auf Scheidung klagen kann, wenn eine sünffährige völlige Trennung vor liegt. Darin würde eine Art Probeehe liegen. Fra« Ab«. Weber (Zentr.) meint«, daß die Fassung de» Anträge» de« Familtengedanken absolut zerstöre, zumal die Fra« allein der leidtragende Teil sein würde. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz i sah dageqeu in dem Antrag den Anfang einer vernünftigen EhescheidungSreform, und auch Abg. Brodaus (Dem.) ver sprach die Unterstützung de» Antrag». Anschließend betonte der AuSschußvorsshende, Abg. Dr. KaHl (DVp.s noch, daß der Antrag gerade im Interesse der Reinheit nnd Heiligkeit ber Ehe gestellt worden sei. Der be- sonder» strengen Auffassung der katholischen Kirche über die Ehe, die bekanntlich die Lösung einer vollzogenen Ehe durch eine Scheidung überhaupt und für jeden Fall ablehnt, stehe feit 409 Jahre« der weviger schroffe protestantische Gedanke entgegen. Hinz« komme, daß die geltende Gesetzgebung ge radezu -e« Ehebruch fördere. Selbst im Falle beiderseitige» Einverständnisse» ber Ehegatten wisse bei einem Scheidungs prozeß jeder Richter, daß er in der Regel von den Prozeß beteiligten angelogen wirb. Eine vollkommen zerrüttete Ehe unter Durchschnittsmenschen aufrecht zu erhalten, be deute »tcht die Heiligkeit und Reinheit ber Ehe zu wahren, sondern im Gegenteil bi« Scheinheiligkeit. Die Weiterberatung wnrde vertagt. M IM i« MW. vd». Berlin. Der ReichstngSausschuß für Entscha- digungsfragen nahm die wesentliche» Bestimmungen de» KnegSschSden-Schlubgesetze» in der von den Regierung». Varteien neu gefaßten Formulierung an, die dem Notpro- gramm der Regierung entspricht. Danach wird die »oll« E»tfchSdtg««a «««wehr anstatt bei de« erste« SVVV Reichsmark für die erste« 480V Reichsmark des Grund betrages »«währt. Für die weiteren 15 500 Reichsmark de» GnindbetrageS sollen nach der neuen Staffrllung 50 */,, für dte nächsten 80000 Reichsmark 30 Prozent, für die wei teren 50000 Reichsmark 25 Prozent, für die weitere» 100000 Reichsmark 20 Prozent, für die weiteren 800 000 Reichsmark 7 Prozent, für die weiteren 49 Millionen Reichs mark 5 Prozent, für die weiteren 50 Millionen Reichsmark 4 Prozent und darüber binav» 2 5 Prozent aewübrt «er ¬ den. Der Wiederausbau-Zuicklaa beträgt für den Teil deS Grundbetrages über 200 000 Reichsmark bis 4 Millionen 3 Prozent, dann 2 Prozent. Ter HärtesondS ist von 10 Millionen auf SO Millionen Reichsmark erhöht worden- Anträge ans Bewilligung einer Beihilfe aus dem Härte fonds müssen bis spätestens 31. Juli 1928 pestrllt werdem Für di« Wertvavierschäden, sür die eine Nachent- fchädiauna festgesetzt worden ist. beträgt die Entscheidung für di« ersten Svv vvv Reichsmark deS Grundbetrages IS Prozent. Der AuSschußvorsitzende, Abg. Schirmer (Sozi., ver wahrt« sich noch gegen die vom ReickSfiiiauzminister bei einer Verhandlung mit den Geschädigten ausgestellte Be» hauptung, daß dem Ausschuß die Schuld an der Verzögerung der Vorlage treffe. Zu erledigen sind nuninebr noch die Verfahrens- und NebergangSbestimmuugen. ferner dir steuer- lichen und dir Echlußbeftimmungeu. M kiMm der MAgerM. A Berlin. Im Namen deS Neichskabinetts hat ReirbS- wstizminister Dr. Hergt sür heute, Mittwoch, nachmittag die Vertreter der sieben größeren ReichstagSsraktionen zu einer Besprechung eingeladen, in der er die Meinung -er «inzcl. «en Fraktionen über eine Vorlage sondieren will, -ic der Entlastung des Reichsgerichts Liesen soll. Rack Lcr Vorlage LeS ReichSjustizwinisteriumS soll eine Bestimmung wieder et«g«führt werden, die seit dem 1. Januar 1926 außer Kraft getreten ist. ES soll nämlich aeacu das Urteil eines Ober. lanLeSgerichiS in einem Rechtsstreit, der die Sckeibunq oder Anfechtung einer Ehe oder die Verstellung de« ehelichen Lebens zum Gegenstände hat, eine Revision nur dann mög lich sein, wenn sie im Urteil des OberlaiideSgerickuS sür zu lässig erklärt worden isu Begründet wird die Vorlage da mit, daß gerade aus dem Gebiete der Ehescheidung in den letzten Jahren eine starte Belastung Leö Reichsgerichts ein- getreten ist. Mmllh M km Me M KWitrWIe. Angleichung «« das deutsch« Schnlwefe«. vdz. Auf Veranlassung des Oeftrrreichisch-Deutscher Volksbundes sprach im ReichStagSgebäude vor Vertreter: deutscher Fachverbünde und Behörden der österreichisch, Landesschulinspektor Dr. Furttnnller über das «Pröble»» -er österreichischen Mittelschulen." Er führte u. a. aus: Der österreichische Nationalrat Hat in diesem Jahre das Mittel- und Hauptschulgesetz an- genommen. Die Mittel- und Hauptschule wollen die Idee der Einheitsschule für das fünfte bis achte Schuljahr ver wirklichen, also für das zehnte bis vierzehnte Lebensjahr. Der Lehrplan beider Schularten ist einheitlich, unterscheidet sich jedoch nach den Bedürfnissen beider Schularten. Beide Schulen, die Mittel- wie die Hauptschule, wollen die Kinder allgemein bilden, indem sie all« Kräfte der Jugend zur Entfaltung bringen. Die Mittelschule, di« das Gesetz näher al» llntermittelschul« bezeichnet, legt den Hauptwert auf die deutsche Muttersprache und lehrt nur eine Fremdsprache, di« aber im Lehrplan etwas »urückgedrängt ist. Die Haupt schule lehrt zwei Sprachen und gliedert sich wie bisher in Gymnasium, Realgymnasium und Realschule. Nack dcm vierzehnten Lebensjahre führt die Obermittelschul« die Bildung weiter. Sie ist «ach den verschiedenen Ausbildungs möglichkeiten stark differenziert. In der Aussprache wurde begrüßt, daß die neue Schul- gefetzgeduug Augleichuugen an daS deutsche Schulwesen aufweise, besonders dadurch, daß die neue Realschule in Oesterreich ochtktufig geworden sei statt wie bisher siebe», stufig, und daß die Mädchenbildung, die bisher auf dar fechsstufige Lyzeum angewiesen war, ebenfalls acht Sttneu erhalten habe. Ttreik do« Schuppenarbeitcrli im Hamburger Hafen. Hamburg. (Funkspruch.) Die Arbeiter in deu Hamburger Frachtschuppen L, 8 und 0, die dir ainkom- menden Frachtdampser zu entlöschen haben, haben beute früh die Arbeit eingestellt. Sie fordern höhere Löhne In Betracht kommen mehr als 100 Personen. Staats, ardeiter find an der Lrbettattderleouw» «übt sttt«iUo4
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