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ß!^ Fansprechst^e ,»-«.»»«»»-. «t.,» Nr.» für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. so. Donnerst«», 20. April 1011, abends. «4. Jahr». Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Da« abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher «rzng»prriS bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl bv Psg., durch unser, Träger irrt in» Han» 1 Mark 65 Pfg„ bei Abholung am Schalter der »aiserl. Postanstalten I Mark «5 Psg, durch den Briesträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSadonnenient» werde» angenommen. Auzeigen-Annahme skir dir Nummer de» Au»gabr«agr» bi» vormittag v Uhr ohne weivähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Niela. — v>es««it»stelle: Sloetbestraste 52. — FNr die Redaktion verantwortlichr Arthur Hähne! in Riesa. Da« im Grundbuchs für Streumen Blatt 42 auf den Namen Max Richard Vttimanu eingetragene Grundstück soll am 8. Juni 1911, vormittag- 9 Uhr au der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. Da« Grundstück ist nach dem Flurbuche 71,8 Ar groß und auf 4565 M. geschützt. E« besteht au« Gebäude, Hofraum und Garten — Nr. 9 b, 101, 370, 370 a, 181 de« Flurbuch« für Ttreumen, Nr. 25 o de« Brandkatasters —. Die BrandverstcherungSsumme betrügt 2690 M. Die Einsicht der Mitteilungen de« Grundbuchamt« sowie der übrigen da» Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung au« dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung de« am 28. März 1911 verlautbarten BersteigerungSvermerke» au« dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spütesten« im Dersteigerung»termtne vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung de« geringsten Gebot« nicht berücksichtigt und bet der Verteilung de» VerstetgerungSerlöse« dem Ansprüche de» Gläubiger« und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehende» Recht hat, muß vor der Erteilung de« Zuschlag« die Aushebung oder die einstweilige Einstellung de« Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für da« Recht der BersteigerungSerlö» an die Stelle de« verstei gerten Gegenstände« tritt. Riesa, den 13. April 1911. »üni-liche- Amtsgericht. «ertliches und Siichfisches. Riesa, 20. April 1911. —* Wie wir erfahren, ist der Stadtrat hier durch Vermittelung de« Herrn Geh. ReglerungSratS Beeger in Bautzen in der Lage, vom 4. Mai ab ein von dem deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose in Berlin zusammengestellte» und diesem gehörige« Wander- tuberkulosemuseum auf etwa acht Tage in der Knabenturnhalle an der Goethestraße der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Der Eintritt in da« Museum ist frei. Die öffentlich« Besuchszeit wird noch bekannt gegeben. Da« Tuberkulosemuseum soll zur Aufklärung de» Volke« über die Tuberkulose, deren Gefährlichkeit immer noch nicht genügend gewürdigt wird, beitragen und möglichst großen Kreisen der Bevölkerung die wichtigsten Kenntnisse über diese am meisten verbreitete Volkskrankheit »ermitteln. In dem Museum ist absichtlich eine nicht zu reichhaltige Auswahl von Gegenständen zusammengestellt worden, damit diese umso eindrucksvoller wirken und sich dem Gedächtnis umso mehr etnprägeu. Wir weisen schon jetzt auf die Surstellung de« Museum« hin und werden demnächst un- seren Lesern Nähere« Mitteilen. —* Ballon „Groß-, der am zweiten Feiertag in Nünchritz aufstieg und eine Zwischenlandung bei Großen hain machte, ist am dritten Feiertag bei Ahlbeck glatt gelandet. —* Sestern ist hier ein vor einem Geschäft in der Hauptstraße stehendes „Breunabor".Fahrrad ge- Pohlen worden. —* Wie vorauszusehen war, hatte da« zweite Gast spiel de« Wiener Operetten-Ensemble« mit der Operette »Polnische Wirtschaft- einem enormen Zuspruch zu verzeichnen. Der Saal de« Hotel Höpfner war überfüllt. Dem Ensemble war da« volle Hau« im vollsten Maße zu gönnen, denn wie schon bei den ersten zwei Aufführungen, so bot e« auch diesmal eine Glanzleistung. Der künstle rische Erfolg war für da« Ensemble wieder ein vollstän diger und da» Publikum durfte abermals einen Abend verleben, wie er auf theatralischem Gebiete hier nur selten geboten wird. Da« lustige Werk entfesselte wahre Lach- stürme und reicher Beifall belohnte die Darsteller für ihre vortrefflichen Leistungen. Jedenfalls wird da« Wiener Ensemble beim hiesigen Publikum in guter Erinnerung bleiben und jederzeit willkommen geheißen werden. —* Zu der für da« KriegSsptel nötigen Vor bereitung wollen sich di« Schüler der höheren Schulen Freitag vormittag 10 Uhr auf hiesigem Reitplatz ver sammeln. Die am Donnerstag eingeübten Schüler wollen sich 10" Uhr ebenfall« daselbst einfinden, um gemeinschaft lich nochmal« zu üben und ringet,tlt zu werden. Für die rote Partei wird sich eine Ausgabe von 35 Pfennigen nötig machen. Kräftige, marschfähtge Knaben von über 10 Jahren können sich ebenfall« beteiligen, müssen aber damit rechnen, vom Führer, fall» zu schwach erkannt, zurückgewiesen zu werden. Einige Herren al« Führer wären herzlich willkommen. Da« geplante KriegSsptel kann al« Vorbereitung für eine größere derartige Ver anstaltung anläßlich de« Geburtstage« unsere« König« an gesehen werden, an welcher di« gesamte ältere Riesaer Schuljugend teilnehmen soll. Zu den Wanderungen über haupt wäre zu empfehlen, daß jede« Kind einen Zettel mttbringt, etwa 10x10 om groß. Auf diesem sei ver- merkt: Name de« Kinde«, Stand de» Vater«, Alter de» Kinde«, Schule: ob höhere, mittlere oder einfache. Diese Zettel würden für den Führer eine große Erleichterung bilden. —- Man berichtet n«»: Der Lutherverein zur Erhaltung der deutschen evangelischen Schulen in Oester- reich trat gestern vormittag 10 Uhr in den „Drei Raben" in Dresden zu seiner zweiten Hauptversammlung zusammen. Eine große Anzahl Ortsgruppen aus Sachsen, Preußen, Württemberg, Böhmen hatten ihre Vertreter entsendet, um die Sache des Vereins zu fördern und sich dafür be geistern zu lassen; und das ist den Rednern, den Herren Landgerichtsrat Kulka, Hantusch, Schürer-DreSden, Fischer- Außig, Moll-Stuttgart trefflich gelungen. Nicht nur da« Herz wurde weich, sondern auch der Wille stark und die Hand offen, wie die Sammlung unter den Anwesenden bewies, die in wenigen Minuten ca. 100 M, einen Baustein zur Lutherspende ergab, die 1917, dem 400 jährigen Re- formationSjubiläum, die Höhe von einer Million erreichen soll. Mit unerschütterlichem Mute und felsenfestem Gott vertrauen blickt der Hauptausschuß deS LuthervereinS auf den opferwilligen Idealismus de» deutschen Volkes, da« noch immer seine Helden gefeiert und für seine Ideal« Gut und Blut und Leben geopfert hat. Erinnert sei nur an die ReformattonSzeit und 1813 und 1870. So hat eS auch seinem Zeppelin im Handumdrehen 6^/z Mill., seinem Peter Rosegger 3*/, Mill, gesammelt. Sollte da« deutsche Volk nicht eine Million erschwingen für ein LiebeSwerk, das Luthers Namen trägt? Gewiß! In Leipzig sind auf den ersten Aufruf dazu mit einer Post 30 Bausteine L 100 M. — darunter eine Gabe von 2000 M. — eingegangen, und in der kurzen Spanne Zeit von wenigen Monaten hat die Spende bereit« di« Höhe von 41000 Mark erreicht. Da« ist zwar erst der 25. Teil einer Million; aber wenn alle Protestanten hülfen, wenn jeder der 10 Millionen protestantischer Familienväter Deutschland» nur 10 Pfennige gäbe, dann wäre die Million mit einem Male zusammen und keiner würde zu stark be- lastet. Da» waren Gedanken, die auf der Hauptversamm lung laut und den Anwesenden zur Erwägung mit heim gegeben wurden. Mit herzlichem Danke an alle Freunde und Förderer deS edlen LtebeSwerke« schloß der Versamm lungsleiter die anregende Sitzung nach nahezu 2^ stün diger Dauer. —* Der von seinem letzten Vortrag in Erinnerung stehende Syndikus M. Schneider vom Verbände der NahrungSmittel-Jntereffenten zu Leipzig wird voraussicht lich in nächster Zeit einen Vortrag im Saale der Elb- terraffe halten. E» seien schon jetzt alle Geschäftsinhaber, welche Nahrungsmittel führen, die Bäcker- und Fleischer- innungen, sowie alle Interessenten auf den populären Vor trag aufmerksam gemacht. Da» OberlandeSgericht zu Dresden hat über die Frage: „Fällt der Verkauf von nicht im eigenen Ge schäft hergestellten Back-, Konditorei- und Zuckerwaren unter den Begriff „Bäckereibetrieb"?- soeben eine für alle Handels- und Gewerbekreise wichtige prinzipielle Entschei dung gefällt. Der Rat zu Leipzig hat inbezug auf die Verkaufszeit an Sonn- und Festtagen bestimmt, daß Brot- und Backwaren, sowie Konditoreiwaren in der Zeit von 5—9 Uhr morgen« und von 11 Uhr vorm. bi« 6 Uhr abend« feilgehaltrn werden dürfen, während andere Ge schäfte der Nahrung-mitt,lbranche nachmittag« 2 Uhr ge schloffen sein müssen. Der Kaufmann Viedenweg in Leipzig resp. dessen Ehefrau hatten nun an einem Sonntag, an dem e» recht flott herging, bi« nachmittags 3 Uhr Chokolade-, Zucker-, Back- und Konditoreiwaren verkauft. Er erhielt wegen Uebertretung der Bestimmungen bezüglich der Sonn tagsruhe ein Strafmandat, beantragie richterliche Entschet- düng und machte gellend, daß ihm nicht verwehrt werden könne, Back» und Konditoreiwaren gerade so lange, also bi« abends 6 Uhr zu verkaufen, wie e« den Bäckern und Konditoren gestattet sei. ES komme garnicht darauf an, ob die Backwaren in seinem Geschäft hergestellt würden oder nicht. TS sei dem Publikum ganz gleich, ob er eine eigene Bäckerei oder Konditorei betreibe oder nicht. Da« Landgericht bestätigte die Strafverfügung, indem e« darauf hinwie«, daß die betr. Bestimmungen über die Sonntags ruhe lediglich auf Bäckereien und Konditoreien zu beziehen seien, nicht aber auch auf solche kaufmännische Geschäfte, die nur Handel mit Backwaren treiben und solche nicht selbst Herstellen. In diesem Falle sei e« nicht gleich, wer die Waren fabriziere. Da« Geschäft de» Angeklagten sei eben ein Geschäft anderer Art, e» sei kein Bäckerei- und Konditoreigeschäft, sondern sei den übrigen Geschäften der NahrungSmittelbranche zuzrrzählen, für die das Gesetz nur eine Verkaufszeit bis nachmittags 2 Uhr an Sonn- und Festtagen vorgesehen habe. DaS OberlandeSgericht schloß sich der Auffassung der Vorinstanzen an und erkannte auf kostenpflichtige Verwerfung der gegen da« landgerichtliche Urteil eingelegten Revision, wobei auSgesührt wurde, daß da« Geschäft des Angeklagten nicht als Bäcker- oder Kon ditorladen anzusehen sei. Nicht nur, daß der Angeklagte selbst die Back- und Konditoreiwaren nicht herstelle, sondern er führe neben diesen Waren auch noch Zucker- und Tchokoladenwaren. Er gelte deshalb als Kaufmann und Händler, für die nur eine Verkaufszeit bis 2 Uhr nach mittag« vorgesehen sei. —88 Ueber die Frage der VerrufSerklärung und Ehr verletzung durch die Worte „Mit einem „Hirsch-, mit einem „Schwarzen- arbeite ich nicht" fällte das König!. Siichs. OberlandeSgericht soeben eine interessante Entschet- düng. Ein Mitglied der Hirsch-Dunkerschen Gewerkoereine erhielt auf einem Neubau in Dresden als Zimmermann Arbeit. In der Frühstückspause trat ein dem Zentralver band angehörender Zimmermann an den Ankömmling heran und fragte ihn, ob er organisiert sei. Al» er nun erfuhr, daß der neue Arbeit«genoffe den „Hirsch-Dunkerschen" angehörte, wendete er sich an seine übrigen Kollegen und wie« mit den Worten: „Mit einem „Hirsch* arbeite ich nicht! Kameraden, ich höre auf, mit einem „Schwarzen" arbeite ich nicht weiter!" auf den nruangestellten Zimmer mann hin und forderte ihn auf, au» dem Hirsch- und Dunkerschen Gewerkverein auszuscheiden und dem Zentral- verbände beizutreten. Der „Htrsch-Dunkersche" erstattete gegen den gentralverbändler Anzeige wegen Verrufs erklärung und Ehrverletzung und da« Gericht erkannte auf 3 Wochen Gefängnis. Die gegen diese» Urteil einge legte Revision wurde mit dem Begründen verworfen, daß der Tatbestand de» 8 153 der Gewerbeordnung vollauf gedeckt sei. Der Begriff der Beleidigung sei nicht verkannt, denn die Bezeichnung „Schwarzer" in dem oben wieder gegebenen Sinne sei al» Beleidigung und Berufserklärung aufzufassen. Mit dem berechtigten Boykott al« Kampf mittel habe diese Sache nicht« zu tun. —88 Der Schuhwarenhändler Schumann in Plauen i. V. hatte am Bußtage — 16. November 1910 — einen befreundeten Kunden in Obertteundorf aufgesucht und demselben einige Paare Schuhe gezeigt, ohne aber die selben zu verkaufen. Er hatte keine LegitimationSkart« und wurde deshalb bestraft. In seiner beim Oberlande«- gericht eingelegten Revision machte der Händler geltend, daß er keine Bestellung entgegengenommen und solche auch nicht ausgesucht habe. Sonst wäre z. v. jede Annonce in einer Sonntag«, oder Festtag«zeitung«nummer eine An- reizung zum Kauf. Da« OberlandeSgericht erkannte auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision und führte au«, daß e« al« feststehend anzusehen sei, daß der Angeklagte Warenbestellungen an einem Sonntage im Umherztehen gesammelt habe. Er sei nicht befugt gewesen, an einem