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Meißen uns endlich an Sie Hohe Landesregierung m Dresden selbst gewandt hatte, um -en Mehltheuer- sthen MarMag zu beseitigen. Bei Bearbeitung seiner Beschwer-«» waren indes 2 Jahre vergangen, ohne jedoch den gewünschte» Erfolg in -er Praxis zu zei gen. Aus -en Akten wäre nun -«nächst einmal fol gender Vorgang von Wichtigkeit, weshalb -erselbe hier im Originaltext wie-ergegeben sein soll: „Registratur« Haust Riesa, -e» 26. Maji 1781 Praeieutibus ScabiniS Subscriptis erschiene Acto auf Erfordern, Johann Gotthelf, -e- hiesigen Pach ter- Johann Christian Maun'S ältester Sohn, 21 Jahre alt, »n- nach vorgängiger Anmahnung, seine Aussage so z» erstatten, wie er sie auf Erfordern ehr lich bestätig« kbnute, teponirte er folg«LeK: er sey vergangene» 22ste« Avril a. c. als den Sonntag Oua- finwdogenitt auf Befehl -es hiesig« Gerichtsherrn »ach Mehltheuer gereift, «m zu sehen, ob -ie bisher an -« Sonntagen vor -en hiesigen (Riesaers Jahr markt« getrieben« Handel« noch fortgesetzt würde. Früh ein halb Acht Uhr sey er -ort augekomm«, habe ave Bud« un- Stände anfgeschlagen und -ie Waren ansgelegt oder in, anSgelegt »er-« gesunden, und ihrer zwar soviel, -ah schwerlich -er hiesige Jahrmarkt »sichrere, ,besonders Käufer, hatte; unter an-erem aber ungefähr sechs Wagen mit Böttgergrfähe, unge fähr sechzehn Schuhmacherstän-e, ein« Kürschner, ein« Nagel- und SSgeschmie-, ein« Seiler, einige Nadler, vier oder fünf Buchhän-ler, ein«» Strumps- stricker, einige Psefferkinhler, einige Bett« (Bäcker), ein« Hntmachcr, einige Leute, welche Tüchel herum getragen oder ans Tischen feilgchalt«, einige Schach- tcllcute oder Drechsler, einen Klempner, einige Fla- ucllmachcr, einige Kuder mit Tischlerwaxe, einige Tabakshän-ler, ivclche znm Teil schon viel verkauft gehabt, indem letzteres «nämlich der Berkaus) mit Sonnenamgaug angefangen worden. Gleich als De ponent hing.kommeu, hätte er sehen -en Gerichts diener (ein Beamter des gräflich Calenbergschen Gc- richtsamtr» Jahnishausen) umher gehen, welcher den Leut« das Au-lcgen uu- Berkaus« mit -em Beden- »«, -ast leine Jahrmärkte in Mehltheuer mehr ge stalt« würde», nntcrsagt hätte. Worauf aber -ie Leute g«nt»»rtet: sie lieh« fichs nicht verbiet«, son- dcr» es mühte ihn« ein« Jahrmarkt zuvor «ufgc- sagt werden, e- hätte ja weiter nichts zu bedeut«, da sie sch« oft hier feilgehalt«, -«für müht« sie ja auch Stättc-el- (Standgeld) geb« — je-och von letzterens Einforderung hätte Deponent nichts gesehen (ift auch scheinbar gar niemals erfolgt, weil hier-« gena« «ie zur «arktabhaltung selbst, kein Recht vorhanden war; Markttag konnte in, Gegenteil n«r infolge sogen, stiller Duldung der tamaligen Gerichte -u Jahnis hausen, vor -er Riesaer Befchwerdesührung, abgehal- 1« werd«). Folglich wäre mit -er Handeley bis zum Anfänge -er Kirche un- auch nach Endigung -er Kirche sortgefahren, un- währ«- derselben nicht ein gelegt, viel weniger sie von -en Bcrkänfern besucht worden, ungeachtet -er Gerichtsdiener abermals um- hergcgang«, und obiges Berbot wiederholt. Die Leute, welche mit Spiest« dort Wache gehalten oder die Patrouillen versehen, hätte er sag« gehört, dast »er Riesaer Herr (Dr. Hanisch v. Odcleben auf Schloß Riesa) zwar mit ihrem Herrn (dem Graf« v. Calen berg aus Schloh Jahnishausen) über den Jahrmarkt stritte und ihm ihn verbieten lassen wolle; -er Graf wäre jedoch mehr als -er Riesaer Herr und würde es rben können erhalten; auch hätte ein und der andere gesprochen, dast der Jahmshansener Gerichtsverwal ter jo selbst persönlich -um Markttag in Mehltheuer ! «ns Borlesen ist Mann durchgängig vey seiner Deposition verblieben, und hat selbige jedesmal ey-- lich bestärken zu können versichert, auch -ie Registra tur eigenhän-ig unterschrieben. Actum horis ante- meri-ianis in loco ju-icii consueto, et -ie qnos. Johann Gottfried Stein, Gerichtsverwalter, Johann Gotthelf Mann, . Christian Gottlieb Hensel, Richter, Martin Wachwitz, Schöppe, Johann David Dölitzsch, Schöppe." Dies Protokoll, was -er Gerichtsverwalter -er Riesaer Schlohherrschaftsgerichte über -en Erfolg -er i Beobachtung -es Kundschafters Mann anfertigen liest, sandte msn von Riesa an -ie kurfürstliche Kanzlei t» > Dresden, zugleich noch ein« am 2. Juni 1781 verfaß ten längeren, fast weitschweifigen Bericht -es Ge richtsverwalters selbst. In letztgenanntem Bericht verbreitet sich -er Riesaer Gerichtsherr -es länger« über seinen Unwillen, -« ihm -ie Ungefügigkett -er Jahnishansener Gerichtsherrschaft bereitet. Aus sei nen Ausführungen geht hervor, -ast mit kurfürst licher Verordnung vom 18. November 1779 -ie Ge richte zu Jahnishausen angehalten worden waren, -aS Markttreiben in Mehltheuer zu verbiet« — trotzdem ift -er Beror-nung bis zu -en letzten Beobachtungen im Mai 1781 nicht Folge geleistet wor-en. Darüber war -er Echlostherr von Riesa außerordentlich erbost, und errechnete in langen Spalten, welcher immense Schaden seiner Gerichtskasse un- d« „Schenken" in Riesa in -en ganzen Jahren nun schon entstanden war. ES heißt in feinem Schreiben an -ie Dresdener Hofkammer n. a.: „Nun wird Höchst-Denenselben gleich einlcuchten, -ast, wenn -en Gerichten in Jahnis hausen es mit -er Parition ein Ernst gewesen, o-er vielmehr sie uns nicht gefährden wollt«, sich wnrk- samere Mittel zur Unterbrechung -er Handeley gc- f«n-en hätten. Die Berkänfer mußten notwendig abends vorher kommen, und konnten nirgends als in der Schenke (zu Mehltheuer) Herbergen; warum ge schähe ihn« nicht das Berbot, als man sie da beysam- m« hatte? Buden und Stände brachten sie gewiß nicht mit, sondern man schaffte sie ihn« in Mehl theuer; denen Inhabern durfte ja nur untersagt wcr- -«, sie herzngeben o-er gar aufzurichten. Warum geschähe das Verbot erst, nachdem -as Ungebührniß schon eine Weile gebauert, un- endlich, was das meiste, warum gab man ihm -en Nachdruck nicht, wie eine jede Obrigkeit ihn zu gebe» wissen wür-e un- befugt war? Entsteht -araus nicht -ie Vermutung, dast, wenn -ie Crämer -u -en kommend« Jahrmärkten herbei ziehen, man mit ihnen nicht sträflicher gebahren wer-e, un- alles nur zum Schein geschehe? Nach -lesen Um ständen kann ich mich bey -em, was die JahniShänser Gerichte in Ansehung des Mehltheuerschen Aftcr- markteS zu tun sich gestellt, schlechterdings nicht be ruhigen, o-er abwarten, ob sie künftig ein mehreres leisten möchten, vielweniger gedenke ich ihretwegen vergebens mehrere Kosten aufzuwenden, o-er -ie schon aufgewendeten nicht wieder zu fordern. An Ew. Chur- fürstl. Durchlaucht ergeht daher mein untertänigstes Bitten, dem Kreisamte Meißen oder dem Amte Oschatz Commission zu erteilen: daß es mehrerwähnten Ge richten in Jahnishausen, -en Mehltheuerschen After markt an -en Sonntagen Quasimodogcniti und nach Galli, gänzlich abzustellen, per poenalia zwinge, den Crämern hingegen, welche dem ungeachtet ihre Waren daselbst feilzuhalten un-zu verkaufen sich ermächtigen, solche wegnehme, nicht weniger erstere, mich wegen aller bisherigen un- ferneren Unkosten nach deren Liquidation vollkömmlich zu befriedigen anhalte." Wir sehen aus dies« Bitten -es Riesaer Schloß- unt Gerichts Herrn, -aß er aar nicht aewillt war, auch nur das kleinste feiner Rechte sich schmäle« zu lass«. Seinem Bericht vom 2. Juni 1781 ließ er am 22. De zember 1781 einen weiter« folgen, -en» folgendes Protokoll über -ie Beobachtungen zweier Besitzer a«S Heyda zu -em also auch im Herbst 1781 noch stattgeftm- -«« Markt in Mehltheuer betgegeb« «an. „Registratur« Rittergut Riesa, -en 20» November 1781. «et» brachte hiesiger GertchtSherr, Herr Dr. -a- «isch, in Person an, waSmaatz« ihm versichert wer ben «oll«, -ah der heuttge After-Jahrmarkt zu Mehl theuer ohngeachtet Verstattung -en« Gräflich-Cal«- bergischen Gericht« zu Jahnishausen per res«. von» 18. 11. 1779 untersagt worden, ohnlängst verwich«« Sonntag nach Gallus nach wie vor gehalt« ward«. Ohnerachtet Er nun vernmtet, -ast diese Nachricht un gegründet sein möge, so wäre er -och «unmehr von -er Gewißheit -eS Vorganges durch zwei sein« Un tertanen, benamentttch Gottlob Grübler, Hal-Hüft»« zu Heyda, und Johann Gottlob Hancke, ebenfalls Halb hüfner daselbst, überzeugt «or-e», -a dieselben er wähnt« Dages selbst auf -em Mehltheuerschen After- Markt ist ihr« eigenen Verrichtungen zugegen ge wesen wären, zu -em En-e « eines je-« summa rische Abhörung diesfalls «fordern angesuO s. w unter Hinweis auf -en Eid). ES wurde hiermrf 1.) Gottlob Grübl«, Halbhüfner zu Hey-a vorgelass«, un- ihm -ie Ursache seines Erscheinens sowie, -aß der Gerichtsherr ihm in Rücksicht -es abzulegend« Zeugnisses -ie Pflicht, womit er demselben außer-ern als Untertan verwan-t, erlassen wolle, bekannt ge macht, nach -essen Erfolg selbiger nachstehe»-eS an- gezeiget. Deponent wäre -en Sonntag nach Gallus, als den 21. Oktober 1781, früh um 9 Uhr von Hey-a weg- und nach Prausitz gegangen, woselbst er sich bey dasigem Wagner -wey Wagenräder bestellet. Da nun der Bauer Pähnitz -aselbst nach Mehltheuer geh« wollen, habe er ihm Gesellschaft geleistet, und hätte in Mehltheuer, wohin sie vormittags um 19 Uhr gekom men, völligen Jahrmarkt angetroffen, so: verschie dene Böttger, einen Nagelschmte-, ein« Zirkel- schmied, einen Beutler, einen Drechsler, -wei Nadl«- budcn, einen Schuhmacher, was er gewiß wisse, wenn nicht gar mehrere, verschiedene Bäckerwagen, -en Sie- benleyncr Bäckerwagen (eine frühere Berühmtheit war die Sicbcnlehner Bäckerzunst un- ihre Erzeug nisse), und andere mehr, welche ihre Waren insgesamt äusgelegt und verkauft hätten, wie denn auch eine ziemliche Anzahl Käufer dagewesen wäre. Selbig« Sonntag wäre in Mehltheuer kein Gottesdienst, son- -ern solcher in Striegnitz, wie wechselweise zu ge schehen pflege, gehalten worden. Deponent habe aber nicht gehört, -aß -er Gerichtsdiener von Jahnishau- sen von -en Verkäufern Stättegel- eingeforbert, wohl aber gesehen, -aß ihm ein Böttg« etwas Geld, wel ches er ans -er Tasche genommen, freywillig gegeben und dieser solches angenommen habe. Als Comparent von Mehltheuer weggegangen, wäre es 12 Uhr Mit tags gewesen, wo noch völliger Markt gehalten wor den. Noch besinne er sich, -aß unter -en Verkäufern ein Seiler, ein Riemer und eine Frauensperson, -ie Leinewatt- verka»ft, in Mehltheuer zugegen gewesen, welches alles er mit gutem Gewissen eydlich bekräf tigen könnte. (Folgt Unterschrift des Grübl«.) So dann erschien auch 2.) Gottlieb Hancke, Halbhüfner zu Heyda, welchem ebenfalls zu erkennen gegeben (... u. s. w. folgt Hinweis auf -en Ei-), worauf er folgende- tn Aussage erteilet: Er wäre am 21. Oktob« 1781 nach Mehltheuer auf -en -asigen Jahrmarkt gegan gen, nm sich -aselbst Böttgergefäße einzukaufen, un- ie» Mtttaas ei« halb 12 Uhr -ahlugekmum«, welche « aber, da solche schon »«kauft gewesen, nicht e t«. Auf -tesem Mehltheuerschen Jahrmärkte habe er «r Verkäufern folgende gesehen: (Angabe wie oben -ei -er Aussage -es Grübler), wie er -en» auch nicht wahrgenomm«, -aß -er Jahnishausen« GcrichtS- -teu« -«umgegangen sey, um Stättegeld einznneh- m«. Auch bet seinem Fortgeh« um 12 Uhr Mittags wär« -te Verkäufer «n- eine Anzahl Käufer ans -em Markt «och zugegen gewesen." Am 28. November 1781 stnb -ie bei-« Hcy-aer Sandwtrte tu -er Kanzlei der Riesaer Gerichtsyerr- schast unter Eid gestellt worden, welche Notierung die ses Geschehens -em «wähnt« letzt« Bericht des hie sig« Schloß-«« »ach Dresden beigelegt wurde. Dies alles hatte zunächst zur Folge, daß von Dresden aus -er Kreisamtmann Welck in Meißen, -er Ahnherr -er späterhin geadelten uu- ft, eine» Stammeszweige mit Rittergut un- Schloß Riesa be° lehnte« Familie der Freiherr« von Welck, beauftragt wurde, -ei den Gerichten zu Jahnishausen nochmals -ie Abstellung -eS Nebels, nämlich Berbot -eS Marktes 1« Mehltheuer «nd Vergleich, bezw. Kost«, «statt««- an den Mesa« Echkotzherr«, nachdrücklichst zu fordern. Darüber berichtet «nS eist Schreiben -eS KreisamtmanuS nach Jahnishausen vom 14. Fcdr. 1782. Besagtes Schreib« beantwortete der Graf von Cal«b«g auf Jahnishausen -em Amtmann Welck persönlich. Er gab -ie Zusicherung ab, -aß seiner seits nichts unternommen werde, was -« allerhöch st Anordnungen, -e« Markt zu Mehltheuer betref fend, «tge-enstehe, -aß « aber -em Schenkwirt zu Mehltheuer nicht verweigern könne, -ie Händler usw. zu beherberg«, was ja auch gar nicht erstrebt worden war; wegen der Soft«frage un- der Frage der Rechtsnotwendigkeit dieser ganzen Prozeßsache -rückte sich-er Graf-em Amtmann Welck gegenüber sehr uuge hal ten ans, und hielt nicht mit seiner Vermutung zurück, -aß « infolge des nahe« Familienverhältnisses zwi schen -en Familie» Welck -un- Hanisch v. Odelebcn (»er KretShauptman» Welck war -er Schwager -eS Dr. Hanisch-Rtesa) den Her« Krejshanptman» als parteiisch interessiert betrachte. An» jenes MarkttretbenS wegen, das laut knrsürst- lich« Beror-nung vom Jahre 1779 doch strikte zu «er- biet« gewesen wäre, worüber bei Ausführung -ie, feS fürstlichen Willens Unklarheit« gar nicht ent- ! steh« könnt«, stritten sich nun in -en Folgejahr« drei Behörden, «n- hinter -en Spitzen dieser Behör den,-ret -ochangesehene sächs. A-elSfamili«herum,nnd prosesfiert« «ach Herzenslust vor -er Hofkammer in Dresden drauflos. Die Akt« beweisen, wie man sich unter sehr höflich« Maske -ie größt« Verdächtigun gen, Befthimpfnng« uni sonstige Derbheit« gcgcn- seitig zuerkannte, -en Berwaltungsapparat -er da malig« Zeit damit nur unnötig beschwerte, »nd zur Beseitigung -eS eigentliche« Nebels von Jahnishau sen her eben -och nicht alles anbefohleue tat — im Gegenteil, trotz aller Beteuerungen nach Dresden hin blieb -ie stille Duldung -es Markttages in Mehltheuer bestehen. Der vorgeworfenen Parteinahme halber er suchte -er SreiSamtmann Welck-Metßen -ie Dresd ner Behörde darum, -te Sache -es Streites vom Amte Oschatz behandeln zu lasten. Der Kurfürst entschied aber unter -em 18. März 1783 nochmals ausdrück lichst zu Ungunst« -es Jahnishausen« Grafen, ver urteilte -essen Gerichte sogar zu 39 Reichstaler Strafe un- gebot nunmehr endgültig die Aufhebung des Markttreibens in Mehltheuer. Ein Schreiben ded BorstanLes des Amtes Oschatz belehrt »nS unter dem 39. August 1874, daß nach Eingqng aller Kosten, Re -er Prozeß inzwischen verursacht hatte, und die wos«tlich Jahnishausen zu zahl« hatte.