Volltext Seite (XML)
Morgen-Ausgabe er n »«si a - t«' L«Ip>t« on» Dorort« jwelmol ri,ltch ' In« -»»« gebracht monotllch M. lLS, olertrltLhrltch M. 3.7S; für Abholer monatlich M. 1.—: durch oaler» ou«o«rlig»ir Filialen la» -an« gebracht monatlich M. l^0, »tertel- jährlich M. LLÜ: durch bl» Poft Innerhalb Deullchland« monat- li» M. I«, alertellLbrU» M. 4L0 <au«lchll«b»ch Postdeftellgeld). Schriftieitung unb Srlchelltftrll«: 2ohannl«gafte Nr. I Nr. 128 handels-IeUung Amtsblatt des Rates urrd des pvUzelanrtes der Stadt Leipzi- 110. Jahrgang <V4»», » t>«Gr-v»»»1>a».Um,«d.»l»»Inl,al« V«M. ,, , NPf.,,»«» N P» i S j.igea» «ebdrden im amtlLett »l»P«iir,»ll» «Pf.» «„».7» Pf.: bleiu« Anj»i,rn d«, Petttzeil, 20 Pf, aal». S Pf.r flamlllenanjetgen NPs.. »etchdft» «nzeigen mit Platzo.rfchrtften tm PreU« «rbdbl. FIr V«^L»I»jtg Iv^» 2uf. schlag. Beilagen: Gesamtauflage M.7^— »alPaalaab a»«Ichl.Paftg«d>hr. Jernsprech Bnschlaft Ar. tdlST, »ab I4M4 ISIS Sonnabend, den 11. Marz Die neue Note an Amerika Der Wortlaut der Note wib. Berlin, 10. März. (Drahlberlcht.) Der Kaiserlich Deutsche Botschafter in Washington hat im Auf trage der Kaiserlich Deutschen Regierung dem Staatssekre tär der Bereinigten Staaten von Amerika folgende Mittei lung gemacht: Die Kaiserliche Regierung legt Wert darauf, die bisherige Entwicklung noch einmal mit all der Offenheit zu präzisieren, die den freundschaftlichen Beziehungen der beiden großen Böllrer und dem ehrlichen Wunsch der Kaiserlichen Regierung, diese vor allen Trübungen zu bewahren, entspricht. Bei Beginn des Krieges hat die deutsche Regierung auf den Bor schlag der Bereinigten Staaten von Amerika sich sofort bereit erklärt, die Londoner Seekriegsrechtserklärung zu ratifizieren. Die deutsche Prisenordnung wurde schon vorher auf Grund der Bestimmungen der Londoner SeekriegSrechlserklärung ohne jede Einschränkung erlassen. Dadurch wurde anerkannt, dah die geltenden Bestimmungen des Völkerrechtes, die den legalen Handel mit den Neutralen und auch mit den Kriegführenden, sowie die Frei heit des Meeres sicherten, deutscherseits in vollem Um fange berücksichtigt werden sollten. England lehnte es im Gegensatz hierzu ab, die Londoner Seekriegsrechkserklärung zu ratifizieren und begann nach Ausbruch des Krieges den legalen Handel mit den neutralen Staaten Hl beschränken, um dadurch Deutschland zu treffen. Den systematischen Verschärfungen der Konterbande-Bestimmungen vom ö.August, 2V.August, 21.September und 29. Oktober, folgte am 3. November 1914 ein Erlaß der britichen Admi ralität, dah die ganze Nordsee als Kriegsgebiet anzusehen sei, und in der die Handelsschiffahrk jeder Art den schwerste« Gefahren durch Minen und Kriegsschiffe ausgesetzt wurde. Der Protest dec neutralen Staaten hatte keinen Erfolg. Schon von diesem Zeit punkte an gab es kaum noch eine Freiheit des neutralen Handels mit Deutschland. Im Februar 1915 sah Deutschland sich gezwungen, Gegenmaßnahmen zu treffen, die das völkerrechtswidrige Ver fahren der Gegner bekämpfen sollte. Es wählte für Gegenmaßnahmen neu« Kriegsmittel, deren Verwendung im Völkerrechte überhaupt noch nicht geregelt war. Es brach damit Kern geltendes Recht, sondern trug nur der Eigenart der neuen Waffe, des U-Bootes, Rechnung. Der Gebrauch der neuen Waffe mußte die Bewegungsfreiheit der Neu tralen einschränken und bildete eine Gefahr der durch besondere Warnung begegnet werden sollte, entprechend der vorauSgegangenen englischen Warnung vor den Gefahren des Kriegsgebietes in der Nordsee. Die Regierung der Vereinigten Staaten trat, da beide kriegführen den Parteien in der deutschen Note vom 17. Februar 1915 und in der englischen Rote vom 18. und 20. Februar 1915 den Anspruch erhoben, daß ihr Vorgehen nur eine Vergeltung der Rechtsbrüche des Gegners sei, an beide kriegführenden Parteien heran, um nochmals zu versuchen, das vor dem Kriege anerkannte Völkerrecht wieder in Gel- tung zu bringen. Sie forderte einerseits Deutschland auf, den Gebrauch seiner neuen Waffe den Bestimmungen für die alten Seekriegsmitlel an zuposten, anderseits England, Lebensmittel für die nichtkämpfende Be völkerung Deutschlands zur Verteilung unter amerikanischer Kontrolle passieren zu lasten. Deutschland erklärte am 1. März 1915 seine Bereit- Willigkeit, während England am 15. März eine Verstän digung auf Grund der amerikanischen Vorschläge ablehnte. Eng land beseitigte sogar durch seine Order vom 11. März 1915 den letzten Rest der völkerrechtsmäßigen Freiheit des neutralrn Handels mit Deutschland und desten neutralen Nachbarländern: der Zweck war, Deutschland durch Aushungerung zu bezwingen. Trotzdem ent- sprach Deutschland im weiteren Verlaufe des Krieges, nachdem bei verschiedenen Gelegenheiten gegen seinen Wunsch und Willen neu trale Bürger ums Leben gekommen waren, in der praktischen Verwen dung seiner Unterseebootswaffe den Wünschen der amerikani- schen Regierung in so entgegenkommender Weise, daß die Rechte Neutraler auf legalen Handel tatsächlich deutscherseits überall unbe schränkt waren. Nunmehr machte England dem Unterseeboot di« Aus übung eines den Völkerrechtsbestimmungen entsprechenden Handels krieges dadurch unmöglich, dah es nahezu sämtliche Handels schiffe bewaffnete und den angrlffsweisen Gebrauch der Geschütz« anordnete. Die Photographien englischer Befehle sind den neutralen Regierungen mit der Denkschrift vom 8. Februar 1916 zugestellt worden. Die Befehle widersprechen direkt den Erklärungen des englischen Botschafters in Washington vom 25. August 1914. Die deutsche Regierung Hal gehofft, daß dies Tatsachenmaterial die neutralen Regierungen auf Grund der von der Regierung der Vereinigten Staaten am 23. Januar 1916 gemachten Ent waffnungsvorschläge instand sehen würde, die Entwaffnung der Handelsschiffe durchzusetzen. Tatsächlich ist aber die Bewaff nung mit Geschützen von unseren Gegnern mit großer Energie weiter betrieben worden. Der Grundsatz der amerikanischen Regierung, ihre Bürger von feindlichen Handelsschiffen nicht fernzuhaltea, wurde von England und seinen Alliierten dazu benutzt, Handelsschiffe für den Angriff zu bewaffnen. So können nämlich Kauffahrteischiffe die U-Boote leicht zerstören und sich im Fall« des Mihglückens ihres An griffes durch die Anwesenheit amerikanischer Bürger an Bord gesichert glauben. Der Befehl des Waffeagebrauchs wurde ergänzt durch die Weisung an dl« Führer der Handelsschiffe, eine falsche Flagge zu führen und di« U-Boote zu ramme «. Di« Nachrichten über aus gezahlte Prämien und Verleihung von Ehrenzeichen an erfolgreiche Handelsfchifssführer zeigen die Wirkung dieser Befehle. Diesem eng lische» Vorgehen haben sich die Verbündeten angeschloffen. Jetzt steht Deutschland vor der Tatsache: ») dah eia« völkerrechtswidrig« Blockade (vergleiche di« amerikanisch« Rot« an England vom 5. November 1915) seit einem Jahre de» neutralen Handel den deutschen Häfen fernhält und Deutschlands Ausfuhr unmöglich macht; d) dah eia« völkerrechtswidrig« Verschärfung der Konterbande-Bestimmungen (siehe die amerikanische Not« an England vom 5. November 1915) seit eineinhalb Jahren den für Dentfchland la Frag« kommenden Seeverkehr der neutralen Nachbarländer verhindert; c) dah völkerrechtswidrig« Eingriff« io di« Post (siehe das amerikanisch« Memorandum an England vom 10. Januar 1916) jede Verbindung Deutschlands mit dem AnSlande zu verhindern streben; ä) dah die systematisch gesteigerte Vergewaltigung der Neutralen nach dem Grundsätze «Macht geht über Recht" den Ver kehr mit Deutschland über die Landesgrenzen unterbindet, um die Hunger blockade der friedlichen Bevölkerung der Zentralmächte zu vervoll ständigen; e) daß Deutsche, die von unseren Feinden auf See angetroffen werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie Kämpfer oder Nichlkämpfer sind, ihrer Freiheit beraubt werden; l) daß unsere Gegner HandelsschiffefürdenAngriffbe- waffneten und dadurch die Verwendung des U-Bootes nach den Grundsätzen der Londoner Deklaration unmöglich machten. (Siehe die deutsche Denkschrift vom 8. Februar 1916.) DaS englische Weißbuch vom Januar 1916 über die Unter bindung des deulschen Handels rühmt, dah durch diese Maßnahmen Deutschlands äußerer Handel fast völlig unterbunden und seine Einfuhr von dem Belieben Englands abhängig gemacht worden ist. Die Kaiser liche Regierung darf hoffen, dah gemäß den freundschaftlichen Be ziehungen, die in einer hundertjährigen Vergangenheit zwischen den beiden Völkern bestanden, der hier dargclegte Standpunkt trotz der durch das Vorgehen unserer Feinde erschwerten Verständigung zwischen beiden Völkern von dem Volke derVereinigten Staaken ge- würdigt werden wird. Ein englischer Zerstörer und ein Torpedoboot gesunken vtb. London, 10. März. (Drahtbericht.) Die Admi ralität teilt mit, dah der Zerstörer «Coquetke" und das Torpedoboot «11" an der Ostkäste auf Minen liefen und sanken. 4 Offiziere und 41 Mann sind ertrunken. Da die Besatzung beider Schiffe insgesamt rund 100 Mann gezählt haben dürfte, ist demnach etwa die Hälfte der Besatzung gerettet. Der Zerstörer stammte aus der Bauperlode 1895—1901 und hatte eine Wasserverdrängung von 315 Tonnen, gehörte also zum kleinsten Typ. Deutscher Fliegerangriff auf russische Kriegsschiffe "td. Berlin, 10. März. (Amtlich.) Am 9. März vor mittags wurde bei Kaliakra nordöstlich Warna im Schwarzen Meer ein russischer Schifftverband, bestehend aus einem Linienschiff, fünfTorpedoboolszerstörern und mehreren Frachkdampfern, von deutschen Seeflug zeugen angegriffen und mit Bomben belegt. Es wurden Treffer auf Zerstörern beobachtet. Trotz heftiger Befchiehung durch die Ruffen kehrten sämtliche Flugzeuge unversehrt zurück. Der Chef des Admiralstabs der Marine Unruhen auf Chios (r.) Bern, 10. März. (Eigener Drahtbericht.) Die Tele- graphen-Information meldet ans Athen: Das Regierungsblatt „Embros" meldet, ans der Insel Chios feien schwere Un rohen ausgebrochen. Die Bauern seien scharenweise nach der Hauptstadt von Chios qezooen und hätten Getreide ver- lanqt. Die Stadtbewohner bätlen sich den Heranziehenden an geschloffen- Die Lage fei ernst. Kriegsschiffe der Entente seien nach Chios adgegangen. («Frkf. Ztg.) n td. Amsterdam, 10. März. (Drahtberichl.) Einem hiesigen Blatte zufolge erfahren die .Times' aus Athen, daß beschlossen worden ist, die militärische Verwaltung im Oderepirus adzuschafsen ui.d mit dem lokalen Verwaltungssystem der neuen griechi schen Provinzen zu verschmelzen. Schwere Verluste der Engländer am Tigris vvtb. Konstantinopel, 10. März. (Drahlbericht.) Das Haupt quartier meldet: Nachdem der Feind an der Irak front östlich von Foliti« keinen Erfolg mit seinen unvorbereiteten Angriffen hatte, nahm er seit einem Monat zu allen möglichen Mitteln Zuflucht, um sich unseren Stellungen zu nähern. Ja den letzten Tagen näherte sich der Feind bis auf 150 bis 200 Meter unseren vorgeschobenen Schützengräben und verriet durch Anzeichen, daß er einen entscheidenden Angriff vor bereitete. Am 8. März morgens griff der Feind vom rechten Ufer deS Tigris mit seinen Hauptkräften an. Der Kampf dauerte bis Sonnen untergang. Der Feind konnte mit Hilfe von Unterstützungen, die er eilig mit seiner Stromflotte auf diesen Flügel brachte einen Teil unserer Schützengräben besetzen, aber dank eines kräftigen und heldenhaften Gegenangriffes unserer Reserven wurden die vom Feinde besetzten Gräben vollkommen wiedererobert Der Feind wurde nach seinen alten Stellun- gen zurückgejagt. Der Feind lieh in den Gräben zweituusendTote und eine große Menge Waffen und Munition liegen. Unsere Verluste find verhÄtniSmäßig geringer. — Keine wichtigen Nachrichten von den anderen Fronten. Der öfterr.-nngar. Tagesbericht Wie», 10. März. Amtlich wird gemeldet: Russischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz Nichts Neves. Italienischer Kriegsschauplatz Aa der küstealändlfchea Front unterhielt die feind lich« Artillerie ein mäßiges Feuer, das nur vor dem Tolmein « r Brückenkopf lebhafter wurde. An der Kärntner - und Tir o l e r F r o n l ist die Gefechtstätiqkeit nach wie vor gering. Durch eine Untersuchung wurde festgestellt» daß die Italiener dies mal 'm Rombonqebieke Gasbomben verwendeten. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: o. Hoefer, Feldmarschalleutnant. Die neuen Steuern Or. /. Nachdem der Schahsekretär seine Steuerpläne ent hüllt hat, sind sie in aller Munde. Daß sie mit Begeisterung aus genommen worden wären, läßt sich nicht behaupten. Wie denn neue Steuern überhaupt selten volkstümlich sind. Ausgenommen bei denjenigen Schichten, die vermutlich nur wenig davon berührt werden. Das ist menschlich. Man spreche es darum getrost aus. Anders ausgedrückt: eine Steuer ist um so volkstümlicher, je enger der Kreis ist, den sie treffen soll. Das war bei der in Aussicht genommenen Kriegsg.'winnsteuer der Fall. Fast möchten wir glauben, daß der jetzt veröffentlichte Entwurf in dieser Be ziehung überrascht, und zwar nicht gerade angenehm. Denn er bringt den Gedanken scharf zum Ausdruck: nicht nur derjenige Zu wachs soll einer Sonderbesteuerung unterworfen werden, der i n - folge des Krieges erziel' wurde und mit dem Kriege in irgend welchem ursächlichen Zusammenhang steht, z. B. durch Heeres- lieferungen. Nein, die neue Steuer will jeden Zuwachs — und zwar schon von 3000 Mark an! — ergreifen, der während des Krieges entstand. Also wird auch derjenige Volksgenosse getroffen, der das Glück — oder Unglück? — hatte, daß sein Vermögen bzw. Einkommen während des Krieges stieg. Zum Beispiel dadurch, daß ihm nach Kriegsausbruch eine neue Erwerbsquelle erschlossen wurde, etwa durch den Antritt einer neuen Anstellung, eines neuen Amtes, ja schon durch den Uebergang in eine höhere GehallS- Klasse. Oder Lurch eine besondere Leistung, die mit dem Kriege nicht das geringste zu tun hat: der Künstler, der im Jahre 1915 ein wertvolles Bild verkaufte, müßte den daraus erzielten Mehr gewinn versteuern. Und zwar auch dann, wenn er infolge des Krieges einen geringeren Preis erzielen sollte, als etwa sonst im Frieden. Wir sind weit entfernt, hieraus einen Tadel gegen das neue Gesetz abzuleiten. Der Gedanke ist gesund: wer den Vorzug hat, in dieser schweren Zeit, wo so viele bluten oder darben oder gar wirtschaftlich zugrunde gehen, sein Vermögen auch noch zu ver mehren —, der mag getrost einen erheblichen Teil dieses seines Zuwachses dem Vaterlande opfern. Das ist recht und billig! Nur erkenne man dann auch an, daß die neue Steuer eine allgemeine direkte Steuer ist. Es ist daher sehr wohl zu erwägen, ob man sic überhaupt als «Kriegsgewinn- steuer" bezeichnen soll. Man nenne sie doch beim rechten Namen. Die Steuer ist in Wahrheit eine einmalige, außerordent liche Vermögenszuwachssteuer. Und zwar eine recht kräftige. Denn wenn auch noch die direkten Abgaben an Staat, Gemeinde, Provinz usw. hinzukommen, so ist man geneigt zu fragen, ob dann eigentlich noch viel übrig bleibe? Es wird darum Sache sehr ernster Prüfung durch den Reichstag sein, ob hier der Bogen nicht doch überspannt wird. Vor allem muß erwogen werden, ob die Steuer nicht rein als Besi Hst euer auszubilden wäre. Daß auch der Zuwachs am Einkommen berücksichtigt und zu einer Ver doppelung des Steuersatzes führen soll, ist nicht unbedenklich. Namentlich deswegen, weil ja das Einkommen nicht an der Hand eines einheitlichen Neichsgcsehcs, sondern je nach dem Rechte des betreffenden Bundesstaates festgestellk wird. Jeder weih, wie verschieden die staatlichen Einkommensteuergesetze sind, und vor allem, wie so wenig übereinstimmend die Energie und Methode der Einschätzung! Daraus könnten natürlich Ungerech tigkeiten im Rahmen des Reichsgesches entstehen. Anderseits werden, was den Besitz anlangt, sicherlich weite Dolkskreise wünschen, daß auch der Erb an fall als steuerbarer Zuwachs gelten müsse. Wie denn überhaupt der Ruf nach endlicher Ein führung einer Erbschaftssteuer immer lauter und dringlicher wird. Ganz unsere Meinung! Der Entwurf ist also gewiß verbesserungsfähig. Aber dar über soll sich niemand einem Zweifel hingeben: er hat von allen jetzt vorliegenden Steuerplänen die ersten und besten Aussichten. Die Kriegsgewinnsteucr wird Gesetz werden! So oder so! Es ist heilsam, wenn wir uns immer mehr und mehr an den Ge danken gewöhnen, daß ein guter Teil unserer Erwerbsarbeit in Zukunft nicht der eigenen Tasche, sondern dem Staate, besser dem Vaterlandc gewidmet sein muß. Bitterer ist der Geschmack -er anderen neuen Steuern. Sie treffen den Verbrauch und — den Verkehr. Eine Tatsache, die von vornherein alle diejenigen bekümmert, denen der Verkehr, seine Berechtigung und Förderung, am Herzen liegt. Hier muß also der Reichstag besonders genau Hinsehen. Der Reichstag! Er wird sich dabei in seinem recht eigentlichen Fahrwasser be finden, insofern er die Vorschläge der beamteten Reichsverwaltung vom Standpunkte der künftigen Steuerzahler aus prüft. Das be deutet in diesenr Falle das ganze Voln! Daher wäre, was wir nicht hoffen, der Gedanke, diese Steuern mit einem patriotischen Hurra durchzupeitschen, ganz verfehlt und aussichtslos. Im einzelnen ist es natürlich ganz unmöglich, die Vorlagen an dieser Stelle zu besprechen. Nur eins sei herausgegrisfen: wenn die Ouittungssteuer mit dem an sich nötigen Quittunqszwangc so bleibt, wie sie vorgeschlagen ist, dann wird cs binnen kurzem wenig Unbestrafte unter uns Menschen geben! Was nicht wün schenswert ist. Sollen doch von einer niedrigen Grenze an nahezu alle Vorgänge des Geldumsatzes, also des täglichen Verkehrs, dem Zwange unterworfen und besteuert werden. Im übrigen darf aber keinen Augenblick vergessen werden, daß auch hinter diesen Steuerplänen die Forderung des Tages steht: Durchhalten, und zwar auch wirtschaftlich! Es wäre ver hängnisvoll, dem Auslande, das darauf förmlich lauert, auch nur das kleinste Zeichen von Schwäche zu geben. Das ist der Grund, aus dem wir einen in diesen Tagen häufig geäußerten Gedanken verwerfen: ob denn die 500 Millionen, deren das kommende Ekatsjahr zur Ausgleichung bedarf, schließlich nicht auch noch zu den Kriegskostcn geschlagen werden könnten, die jetzt schon beinahe