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Zum Feste Mariä Verkündigung Am 2S. März Das Fest Mariä Verkündigung, die Nnnunciatio bcatäe Mariae virginis, wurde von der Kirche sinnvoll aus den 28. März, kurz nach Frühlingsausang, gelegt als Feier der in Christus wie- dergeborencn Menschheit. Im Lukas- Evangelium heiht es: „Und der Engel Gabriel trat ein zu ihr und sprach: „Gegrüßet seist du, voll der Gnade; der Herr ist mit dir; du bist gebenedeit unter den Weibern!" Als sie das hörte, erschrak sie über seine Rede und dachte bei sich nach, was für ein Gruß das sei. Der Engel aber sprach zu ihr: „Fürchte dich nicht, Maria; denn du hast Gnade gesunden bei Gott! Siehe, du wirst empfangen und einen Sohn gebären, und du wirst seinen Namen „Jesus" nennen." Und Maria antwor tete: „Siche, ich bin die Magd des Herrn, mir geschehe nach deinem Worte!" Diese wundersamen Bibelworte sind ost als Grundlage künstlerischer Dar stellungen genommen worden, jedoch nur von den Malern und Bildhauern, nie haben die Bersasser der Mysterien spiele sich an diesen Stofs gewagt, in der richtigen Erkenntnis, das; er ttnf der Szene nicht darstellbar sei und in keiner Form besser nacherzählt wer den könne als wie es der Evangelist getan habe. Unser Bild zeigt eine Ge staltung des Verkündigungsmotivs durch den Maler B. Strigel sGcmälde- galerie Karlsruhes, die eine gute Probe fiir die Art bedeutet, in der dieser Stoss von den Malern des Mittelalters gestaltet worden ist. Gesetz zur Hebung der Kaufkraft Finanzkontrolle bei Körperschaften des öffentlichen Rechts - Aeureaelung der Erhebung von Spenden Erleichterung der Arbeitslosenhilfe Das Relchskabincll verabschiedete am Freitag ein Ge setz zur Erhaltung und Hebung der kanskrast. Dieses sieht in seinem ersten Teil eine Kontrolle der Finanz gebarung der juristischen Personen, des öffentlichen Rechts und ähnlicher Verbände und Organisationen vor. Die Vorschriften dieses Gesches gellen nicht sür die Länder, Ge meinden und Gemcindeverbände, sür die Träger der Sozial versicherung, sür die Deutsche Reichsbank und die Deutsche Reichsbahn, sür die Religionsgcsellschaslen des vssenllichen Rechts und die NSDAP. Sie finden dagegen 'Rnwcndung auf Verbände und Organisationen die sich in der einen oder anderen Weise an die NSDAP anlehnen, und aus besondere Anordnung der Rcichsrcgierung auch aus Verbände und Organisationen, die zwar nicht juristische Personen des öffent lichen Rechts sind, wenn an ihrer Finanzgcbarung und an der Erhebung von Umlagen und Verträgen durch sie ein össentlichcs Interesse besteht. Das Gesetz ficht eine weitge hende Finanzkontrolle der Einnahmen und Ausgaben der genannten Verbände und Organisationen vor, ebenso eine Kontrolle der Umlagen und Veiträge, die von diesen Ver bünden und Organisationen erhoben werden. Der zweite Teil des Gesetzes besaht sich mit der Erhe bung v o n S p e n d e ii, die in Zukunft der Genehmigung des Stellvertreters des Führers der NSDAP im Einverneh men mit dem Neichsfinanzminister bedarf. Ferner genehmigte das Reichskabinett ein Gesetz zur Aenderung des Krastsahrzeugsteuergesetzes, wonach Steuer- ermäfzigungen bezw. Steuerbefreiungen sür Kraftfahrzeuge aus dem Ausland sestgesetzt werden, um den Fremdenver kehr zu fördern. Das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe der Aus sichtsratsmitglieder schafft keine neue Belastung, sondern dehnt lediglich die bisher unter der Bezeichnung „Zuschläge der Aufsichtsratsmitglieder" bestehende Sonoerbclastung auf die Zeit »ach dem 31. März 1934 aus. Ein Gesetz über die Bildung eines Anleihestockes bei Kapitalgcsellsä-asten bestimmt, das; bei Ausschüttung von 6 o. h. und mehr der gegenüber dem Vorjahr erzielte Mehrbetrag in Anleihen des Reiches, der Länder oder der Gemeinden angelegt werden muh. Das Reichskabinett genehmigte ferner ein Gesetz über Verlängerung des Vollstreckungsschutzes für die Binnenschiss- sahrt bis zum 31. Oktober 1934. Nach dem neuen Gesetz wird die Abgabe zur Arbeits losenhilfe von dem Arbeitslohn erhoben, der für die Zeit vom 1. April 1934 bis 31. März 1935 gewährt wird. Mass gebend ist der rohe Arbeitslohn. Zum Arbeitslohn im Sinn dieses Gesetzes gehören nicht Abbauentschädigungen, Ab- kehrgclder und sonstige Kapitalabfindungen, die aus Anlass der Auflösung eines Dienstveröltnisses gezahlt werden. 8 3 dieses Gesetzes bestimmt, wer von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe befreit ist: Steuerpflichtige, denen Kin derermässigung sür drei oder mehr Kinder nach dem Ein kommensteuergesetz zusteht, ohne Rücksicht auf die höhe des Arbeitslohnes; Steuervslichlige, denen Kinderermässigung sür ein oder zwei Kinder nach dem Einkommensteuergesetz zusteht, wenn der Arbeitslohn im Rlonat den Betrag von 500 RM nicht übersteigt; alle übrigen Steuerpflichtigen, wenn der Arbeitslohn den Betrag von 100 RM im Rionat nicht übersteigt. Die Abgabe beträgt: bei Steuerpflichtigen, denen keine Kinderermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz zusteht: a) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 100 RM aber nicht den Betrag von 150 RM übersteigt 1,5 v. h.; b) wenn dckr Arbeitslohn den Betrag von 150 RM aber nicht den Betrag von 300 NM übersteigt 2,5 v. H.; c) wenn der Arbeitslohn im NUmat den Betraa von 300 RM. aber nicht den Betrag von 700 RM übersteigt für die ersten 300 RM 2,5 v. h., sür den Restbetrag 5,75 v. h.; d) wenn der Ar beitslohn im Monat den Betrag von 700 NM, ober nicht den Betrag von 3000 NM übersteigt, 5,75 v. h.; es wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 3000 RM über steigt 6,5 v. H. des jeweils gewährten Arbeitslohnes; bet Steuerpflichtigen, denen Kinderermäßigung sür ein Kind oder zwei Kinder nach dem Einkommensteuergesetz zusieht: a) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 500 RM aber nicht den Betrag von 700 NM übersteigt 3 v. H.; b) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 700 RM aber nicht den Betrag von 3000 RM übersteigt 1 v. H.; t) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 3000 Reichsmark übersteigt 5 v. H. des jeweils gewährten Arbeits lohnes. Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe beträgt 1,5 v. H. des Arbeitslohnes, wenn dieser nach Maßoabe einer der Gehalts- kürzungsverordnungen zu kürzen war. Ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen die im Z 3 bezeichneten Grenzen nicht überschritten werden. Verhandlungen Röhm-Seldte Um die Zukunft des Stahlhelms. Die Wochenzcitiing „Der Stahlhelm" veröjsentllcht einen Befehl des Stabschefs Röhm, wonach zwischen dem Bundes führer des Stahlhelm und dem Stabschef Vereinbarun gen im Gange sind, die das Verhältnis zwischen der SA und dem Stahlhelm, V. d. F., aus eine neue Grundlage stellen sollen. Die Zeitung schreibt dazu: „Es versteht sich von selbst, das; wir bis znm Abschluß dieser Vereinbarungen nicht in der Lage sind, unseren Kameraden über di« Zukunft des Stahlhelm etwas zu jagen." Gründliche Musterung der ASDAP. angelündiat Weimar, 23. März. In einer von der Kreisleitung Weimar-Stadt der NSDAP in der Wcimarhalle veranstalteten össentlichen Versammlung sprach am Donnerstagabend Reichsjustizkommissar Dr. Frank über das Thema „Kampf der Reaktion". Der Neichsjustizkom- mijsar unterschied drei Arten von Reaktion: die politische, die soziale und die religiöse. Zu den religiösen Reaktionären ge hörten diejenigen, die immer noch nicht verwinden könnten, das; Vie Zcntrumspartei nicht mehr bestehe. Aus diesem Ge biet sollte man mit die Gegensätze versteifen den Aeußerungen recht vorsichtig sein. Dr. Frank wandte sich in diesem Zusammenhang gegen Aussührungen des Kardinals Faulhaber und betonte, das; der deutsche Katholik ein guter Nationalsozialist sein wolle und sein werde. Den „ISOprozentigcn Nationalsozialisten", die sich wunder ten, das; in Deutschland überhaupt noch Juden lebten, sage er, das; demnächst in der Organisation der Bewegung eine ganz gründliche Musterung gehalten werde. Zuchthaus für Hochverrat Rostock, 22. März. In dem seinerzeit vom Reichsgericht an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verwiesenen Hochverratsversahren gegen 19 Kommunisten, verurteilte der Strafsenat am Donnerstag zwei Hauptangcklagte zu je drei Jahren Zucht haus, der dritte Hauptangcklagte erhielt drei Jahre Ge fängnis. In der folgenden Verhandlung werden sich die übrigen 16 Kommunisten wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu verantworten haben. Mzesannachrlchlen Domherr Georg Heduschlre, Pfarrer on der Dom- lrirche St. Petri Bautzen, hat auf das Pfarramt freiwillig verzichtet. Das Domvsarramt übernimmt Damuitzar und Ordinariatsassessor Franz Lehmann. Karl Kretsch mer, Kaplan in Kamenz, wird als solcher in Dresden St. Antonius, Nenpriester Dr. Bernhard Wsnsch, Dres den, als Kaplan in Kamenz angestellt. Paul Buch, Kap lan in St. Georg Leipzig, ist studienhalber beurlaubt. Ncupricster Karl Hinze, Kassel, wird als Kaplan an St. Georg Leipzig berufen, Alois Eberle, Kaplan an Liebsrauen Lepzig, als solcher nach Leipzig St. Lauren tius. Die Stellen werden nach den Osterseiertagen ange- treten. »WS-WU—W-SSM—-—»—««-SS— 5IU5 eiem Nsutrner vomsrcliiv „Die Weihnachtsstrletzel beym Dom-Stisste." Wer könnte ahnen, das; es !m Domslistsarchive ein so „schmackhastcs" Aktenkonvolut gäbe? Aber es ist schon so. Wir alten Dresdner denken, wenn wir das Wort „Strietzel" hören, sofort an den säst vergessenen „Striehelmarkt" unserer Jugend mit seinen „Pslaumentosseln", seinen „Zappelmän nern" und „Christkindleins Haar" sheute lieblos Lametta ge nannt!). Zwür „Strichel" gab es ans diesem Markte längst nicht mehr und das Gebäck hieß man vornehm „Stollen". Son derbarerweise aber lebte die Bezeichnung sür einen mihralenen l„sihengcbtiebenen") Stollen in ihrer Urform sorl: das mar ein „Hutzel". Taktlose Leute nannten auch aussällig kleine Menschen so. Das; „Strietzel" und „Hutzel" lletzteres wohl von „husto" --- dickslüssig) wendischen Ursprungs sind, dürste sicher sein Dann wäre möglicherweise der „Stallen" überhaupt eine Erinnerung an die Sorbenwenden lwie das „Dräsdner" „ä"). Um so leichter wäre die wichtige Rolle zn erklären, die der „Strietzel" im Domstiste spielte, dessen Dekane srüher vielfach Wenden waren sIust von Friedenseis. Woskn von Bacrenstamm, Ruck von Lichtenhoff, Kolaltz). Die Weihnachtsstriehel hatten eine Art Zeremonial. Zahl und Beschassenheit richteten sich nach dem Range des damit Beschenkten. Zunächst gab es solche von „weißem Mehle". Sie waren sür den Dekan, die Domherrn und Vikare, die Psarrer der Domstislichen Parochie aber auch fiir den Syndikus, den „Secretarius" und den Schösser be stimmt. Eine Anzahl diente auch zum Ausschnitte an der „Herren-Tafsel". Nur im Gewichte waren sie verschieden, d. h. gröher oder kleiner. Sie waren auch „fleißig verzieret", ver mutlich mit Hilfe der eingebackenen Rosinen. Die zweite Stollenart war aus „grauem" Mehle, also wohl aus einer Mischung von Weizen- und Roggenmehl. Mit ihnen wurden die „OfsicickUen" bedackt. ferner die „Herren- und Armenjungen", aber auch „die Thorhütter" der Stabt. — also auch Nichtkatholiken —, und „der Armuth". Auch hier gab es Abstufungen im Gewichte, streng dem Range nach. Die Zahl der so erstellten „Strietzel" beider 'Arten schwankte um die Zahl 200 herum. Natürlich konnte die „Wirttin" eine solche Arbeit nicht bewältigen. Also verdingte man die „Backung derer Weihnächte Slrützel" an die ..dünken" der Stadl Mehl lieferte dcts Domstift. dessen „Gelr.gde Deeem" ihm mehr Ge treide lieferte, als ihm lieb war. Schon um lbOO herum dachte man daran, die Getreideabaaben in Geldzahlungen umzuwan- dcln, — das ward erst Id.,1 Ereignis. Leider sand diese hübsche patriarchalische Sitte, einen wei ten Kreis mit „Weihuactsts Stricheln" zu bedenken, ein jähes Ende, als 1756 die Preutzen in Sachsen einsielen. Der dgmals regierende Dekan und Bischos — Wosky von Baerenstamm — hat in seiner handschristlichen Zeitckronik genugsam von den Leiden jener Zeit aufzuzeichnen gewusst. Der Druck jener Tage ivar so stark, das; er sogar die Gegen'ähe der Bekenntnisse, zumindest ihren Streit verwischte. Aber der siebenjährige Krieg verschlang den „Weihnachts-Striche!". Schade ... Rt. Das Oftrlher Ofterreilen am 1. Sfterfeiertaa 'Alljährlich zu Ostern ist unsere sreuudliche Neißestadt Ostrih, mit ihrem schönen grohen Marktplatz das Ziel vieler Tausender. Sir' alle wollen beim Einzug der Saalrester dabei sein. Die alle schöne B i t t p r o z e s s i o n der Saatreiter ist schon uralt, wann sie entstanden ist. lässt sich nicht inehr nachweisen, denn die älteste Urkunde darüber ist in den Stege büchern des Nachbarortes Blumberg nur bis t625> zurück zu siuden. In diesen Büchern, die die Ausgaben sür die Unterhal tung dieses altehrwürdigen Holzsteges über die Reihe enthal ten. sind auch Auszeichnungen über Ausgaben an die Teilnehmer beim Saatreiten zu einem Trunk nach der crsolgten Prozes sion, enthalten. An der Prozession sind beteiligt alle Bauern mit ihren Söhnen und Knechten des Psarrbezirkes Ostrih, umfassend die Gemeinden Ostrih. Leuba. Blumberg und Ma rienthal. Der Ausritt der Prozession erfolgt punkt 1 Uhr nom Psarrhose aus. Vier Posauuenbläser erössnen den Zug. Ihnen folgt der Träger des Kruzifixes, gesolgt von zwei Restern mit Kirchensahuen. Paarweise schlichen sich die übrigen Teilnehmer, alle im schwarzen Rock und Zylinder an. Die Pserde sind prächtig aufgezäunst. mit Blumen und Bändern geschmückt. Schon Tage vorher werden die Schwanz- und Mähnenhaare kunstvoll gekräuselt. Besonders prächtigen Schmuck weisen die Pferde der Klosterschast Marienthal auf. Die drille Grup pe der Blumberger Reiter schliesst sich erst unterwegs an. Un ter dem Schall der Posaunen bewegt sich der Zug einmal um den Marktplatz, um dann den Prozessionsweg zu beginnen. Er führt über die im jungen Grün prangenden Felder der be teiligten Gemeinden. Au den einsamen Weg und Feldkreuzen wird Halt gemacht. Die vorausgesahrene Geistlichkeit betet hier um Schuh fiir Saat und Ernte und Abwendung von allem Ungemach über die Früchte des fleißigen Landmannes. Auf dem Marsche erklingen die Posaunen znm Lobe des Herrn. So geht es über Blumberg, den ehemaligen Ort Rnsdors. nach dem Kloster St. Marienthal. Hier wird der Zug schon von Hunderten von Zuschauern erwartet. Dreimal wird der Klo sterhof umritten, dann wendet er sich wieder der Stadt zu. Es geht über die Hutberghöse nach der grohen Kreuzigungs gruppe ais der leisten Gebetsstation. Ehe der Einzug in die Stadt beginnt, kann man beyuem vom Kloster aus die Stadt erreichen. In der fünften Stunde kehren die Reiter von ihrem langen Weg zurück. Dreimal wird der Marktplatz, aus dem sich immer eine vieltausendköpfige Menge eingesunden hat, um ritten; dann löst sich der Zug aus. In der Pfarrkirche fin det anschließend eine feierliche Vesper mil Te deum statt. 'Auch in den benachbarten Psarrgemeinden Grunau, Königshain und Seilendorf finden vsterreilen statt. —r