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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 15.04.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140415015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914041501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914041501
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-04
- Tag 1914-04-15
-
Monat
1914-04
-
Jahr
1914
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Morgen - Ausgabe ISS. Jahrgang >2» Leipzig u»d Vororte durch unser« TeTaer VeA uAvprrl^ e » UN- Spediteur, Lmat täglich in» Haus gedracht: mouatllch ISS M., otertellähriich 3.7; M. Set der Seschästostell«, unser« ZUialea m»ä Mu»gad«steU«n adgeholt: monatlich lM.,viert«I>ährUch 3M. Vurch dl» Post: Innerhalb veutschland» und der deutschen Kolonien monatlich l^» M., vierteljährlich 4.LS M.. auoschliehllch postdrsleUgeld. va» Leipziger Tageblatt erscheint werktao» Lmal, Sonn- o. Zeirrtago lmal. 3» Leipzig, den Nachbarorten und -en Grten mit eigenen Malen wird di« flbendauogad« noch am sidend de» erscheinen» in» Saus gelteserl. Serliner Redaktion: 3n Sen Zelten 17, Zernsprech- Nnschluh: Moabit Nr. 447. /lrntsblatt des Rates und des polrseuuntes der Stadt Leipzig Nedaktlo« an» SeschäftefieUer Zohannt»gag« Nr.». » Zernfprech.Maschiutz Nr. 14-42. 14043 und I4S44. ÄtplchknchNNVvks»» '0' Inserat, au» Leipzig an» Umgebung die Ispaltlg»p»ttt,»il»23p,..di,Neklameeeile,m. o»n au»»äri»34p».. llerlamea >.24M.. Klein, Na,«gen diepetlt,eile nur 24ps.b.Strd«h»t.Nod , Inserat« von vrhiirüea im amtlichcoLril die petita zeit« -4 Pf. S«schäsl»anzeigcn mit plahoorschrif« 'm Preise rrhäht. Nadan nach Tarif. Setlagenr Sesamtaufl.3M.da»Lausend au»schl.p»stgebühr Knz«>g,n»ftaaab«»: )»hanai,gag»4. bei sämtlichen Malen de» Leipzig», Tageblatt«» und allen Kanonren-Teprültioaeo Se» In» und stuolande» S»schäft»st»ll«fiir verlln o.dle pr.0raaS«adurg: virrktionwolterZUege . Verlio !v t» Maraareiheoslrohe S. Zernsprech» Rnschlug: Lühow S47I m. 188. Mittwoch, ürn lS. April. IS 14. Vas Wichtigste. * Aus Anlatz des Besuches des Erzhcr- zog-Thronfolgers von 'Oesterreich-Nn garn in Mün ch e n sind zahlreiche Auszeich nungen verliehen worden. (S. Dtsctzs. R.) * .Am Dienstag sand in Adbazi a zlvischcn Graf Ber chtold und Marquis di San Giu - liano erne Begegnung statt. (S. des. Art. u. Letzte Dep.) * Die atlantische Flotte hat Befehl er halten. sich vor Tampico zu jainmel», um der Forderung des Admirals Mayo aus Zalutierung der amerikanischen Flagge durch die Truppen Huertas Nachdruck zu verleihen. iS. Letzte Depeschen.) * Die Beerdigung des am Karfreitag auf dem KaLitzer Flugplatz avgestürzteu Fliegers Reichelt fand am Dienstag in Dresden unter grotzer Anteilnahme der Bevölkerung statt. 'S/ Sport u. Spiel.) * Der am Sonntag auf dem Leipziger Sportplatz gestürzte Rennfahrer van Nck ist gestern gestorben. (S. Sp. u. Sp.) Erweiterung Ser Zuständigkeit des sächs. Finanzministeriums! Aus Landlagstreisen wird uns geschrieben: Das sächsische Staatshaushaltsgesetz vom 1. Juli 1904 bestimmt in 8 4: „In den Entwurf des Staatshaushaltsetats dürfen neue oder gegen den Boretat erhöhte Ausgaben, soweit sic nicht auf gesetzlicher Beipflichtung oder auf ständischen Anträgen beruhen, nicht eingestellt werden, wenn der Finanzminister dagegen Widerspruch erhebt. Dieser Widerspruch tann nur darauf gestützt werden, daß die sinanziettc Lage die Ausgabevermehrung nicht gestattet." Damir sind nach preußischem Borgange die Zuständigkeit des Finanzministeriums erweitert, die Befugnisse der übrigen Ressorts eingeschränkt worden. Wie sonst überall finden auch im Staatsleben letzten Gudes fast alle Borgänge ihren Ausdruck im Etat, in den Ausgaben oder in den Einnahmen. Tar- aus ergibt sich die Möglichkeit eines erheblichen Einflusses des Finanzministeriums auf die ge samte Staatsverwaltung. Die im Jahre 1909 eingeführtc Besoldungsordnung har den Einfluß verstärkt. Nicht die Ueberzeuguug und der Wille eines einzelnen Ressorts kann in dieser zu einer Aendernng der Bcsoldnngsvcrhältnissc der dem eigenen Ressort angehörigen Beamten führen, sondern nur der übereinstimmende Wille aller Ministerien, und bei dieser Willeusfestsetzung gibt dem Finanzministerium jener 8 4 ebenfalls eine ausschlaggebende Stellung. Der sächsische Staalshaushaltsetat ist aus 2 Jahre — eine Finanzperiode — aufzustellen. Mit der Ermittelung der Etatsansätze ist im Frühjahr oder spätestens zu Beginn des Som mers des der Finanzperiode vorangehenden Jahres zu beginnen, um der im Herbst desselben Wahres zusammentretenden Stäiwcvcrsammlung den Etat rechtzeitig vorlegen zu können. Es sind also die Ausgaben nnd Einnahmen, die zum Deik erst nach Berlauf von 2 Fahren entstehen werden oder zu erwarten sind, zu veranschlagen. Bet einfachen Berhültnissen oder kleineren Vcr- ivaltungen begegnet das gewiß keinen Schwierig keiten. Zur Staatsverwaltung gehören aber auch Betriebe und Berwaltungen, die mitten im Wirtschaftsleben stehen nnd von die sem ab häng en. Tas Aus und Nieder des Wirtschaftslebens läßt sich schwerlich über zwei Fahre im voraus so übersehen, daß mit der späteren Wirklichkeit allenthalben überein stimmende Anschläge gefertigt werden können. In den Etats können mithin nur nach sorgfälti ger Erwägung mutmaßlich oder voraussichtlich anzunehmcndc Ausgaben oder Einnahmen ein gestellt werden. Treffen die Muunaßungen nicht zu, so ergeben sich selbstredend Abweichungen zwischen der Wirklichkeit, dem „Ist", nnd den Anschlägen, dem „Sott". Mehreinnahmen und Minderausgaben sind der Finanzverwaltung er freulich, auch die Ständeversamintung wird nichts anderes dazu sagen, als ihrer Frenoe über den Zuwachs ain Slaatsvermögen, der in solchem Falle eintritt, Ausdruck zu geben. Anders bei Mindereinnahmen und namentlich bei Mehr ausgaben, bei U e b er s ch r c it u n ge n des E t a t s s o l l s. Bezüglich dieser schreibt 8 10 des Staats- haushaltsgesetzcs vor: „Etatsübcisctzreitungen und außeretatmäßige Ausgaben bedürfen der nach träglichen Genehmigung der Stände. Die Be stimmungen in 8 97 der Bcrfassungsnrtunde sind auch auf diese Fälle der nachträglichen Ge nehmigung sinngemäß anzuwcnden." Auf diese Bestimmung gründet sich die Einbringung der Nachträge zu den ordentlichen Etats und zu den Finanzgesetzcn. Die in solchen Nachträgen ' bewilligten Posten wachsen dem verabschiedeten Etatssoll zu. Halten sich dann die im Rechen schaftsbericht aus Grund der Staatshai'-halts- rechnungen nachzuweiscnden Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen innerhalb der so erweiterten Grenzen, so kann irgendwelche Beanstandung we gen der Einhaltung des Etats nicht eintrcten, da aber, wo noch Mehrausgaben gegenüber dem Etat sich ergeben, worüber also kein Nachtrag zum Etat eingercichr oder bewilligt worden ist, unterliegt der Nachweis der Ueberschreitung be sonderer Prüfung der Rechenschaftsdcputationen beider Ständckammecn, die, wenn sich sonst Be denken nicht Herausstellen, meist zu Anträgen auf Nachbewilligung der Ueberschreituugen führen. Dem gegenwärtigen Landtage ist mit De kret -8 eilt Nachtrag zum Etat für die vergangene Finanzperiode 1912/13 vorgelegt worden. Er wurde am 2. April d. I. in der Ersten Kam mer beraten. Dabei verwies'der stellvertretende Vorsitzende der Deputation Herr Bizcpräsidcnt Dr. Beutler als Berichterstatter aus die nicht unerheblichen Ueberschreituugen und warf die Frage auf: „Ob solche Mehreinnahmen und Mehrausgaben, wenigstens nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zuständigkeit des Finanz ministeriums nicht direkt unterlägen. Es sei nicht bekannt, ob direkte Abmachungen zwisclfen den einzelnen Ressortministcrien bestünden, daß für gewisse größere Mehrausgaben die Mitwirkung des Finanzministeriums einzutreten habe. Nach dem Wortlaute des Gesetzes scheine cs nicht unbedingt erforderlich zu sein. Die Verantwortung würde demnach das zuständige Einzelministerium treffen. Um so mehr glaube die Deputation, daß die Stände Veranlassung hätten, daran zu er innern, daß derartige erhebliche Mehrausgaben nicht ohne Bedenken seien und die Gefahr in sich trügen, daß die Stünde gegebenenfalls vor un liebsamen Uebcrraschungen stünden . .. Jeden falls interessiere es die Deputation, zu wissen, ob gewisse Ausgaben mit Zustimmung des Fi nanzministeriums erfolgt seien . .. Die Depu tation empfehle die Bewilligung in allen Fällen. Sie sei sich völlig klar darüber, daß die Ver hältnisse für 2 Jahre im voraus nicht so völlig tlar übersehen werden könnten, daß größere oder kleinere Etatsüberschreitungen gegenüber den Etatsansätzcn selbst auszusch treuen seien. Tic halte cs aber doch für ihre Pflicht, darauf hinzu weisen, daß solche Ueberschrertungen immer nur Ausnahmen von der Regel bilden sollten und sich .jedenfalls innerhalb der Grenzen des unbedingt Notwendigen halten möchten. Dem Königlichen Finanzministerium, dem man bis aus weiteres auch für diese Etatsübcrschreitungen in anderen Ressorts mindestens mit die Verant wortung zuschrcibcn müsse, werde es überlassen bleiben, dafür zu sorgen, daß diese Mehraus gaben jedenfalls immer innerhalb der Grenzen des Notwendigen verbleiben . . ." Der Herr Staatsminister v. Seydewitz hat hierau, folgendes ausgeführt: „Die geehrte Deputation hat an den vorliegenden Nachtrags etat mit staatsmännischem Blick die sich für die Praxis unserer Finanzverwaltung ergebende Konsequenz geknüpft und einen 2lppell an die beteiligten Instanzen gerichtet, sich künftig mehr als cs diesinal geschehen, an den Etat zu hal ten und fich bei Mehrausgaben aus das unbe dingt Nötige zu beschränken. Ich danke der ge ehrten Deputation nnd dem .Herrn Referenten für diesen Appell nnd möchte ihn meinerseits besonders unterstreichen und auch im Namen der staatlichen Finanzverwaltung die dringende Birte an alle beteiligte Organe richten, Ucbcr- schreitungen nach aller Möglichkeit zu vermeiden. Für die Ueberschrcitungen sind, wie die Dinge jetzt liegen, die einzelnen Ressorts in erster Linie verantwortlich. Das Finanzministerium wird aber die eben bezeichneten Gesichtspunkte bei den Verhandlungen mit den anderen Res sorts berücksichtigen und behält sich vor, hierbei ans die sehr dankenswerten Ausführungen des Herrn Referenten Bezug zu nehmen. Vielleicht gelingt es dadurch, zu ciucr Vereinbarung zu kommen, unser Etat recht, rvelches hier, soweit ich es jetzt übersehe, eine gewisse Lücke zeigt, noch in einer angemessenen Weise zu ver vollständigen" . . . Also eine Vervollständigung unseres Etat rechtes, die Beseitigung einer gewissen Lücke soll in Aussicht genommen werden. In tvelchem Sinne und in ivclchcr Richtung das gedacht ist, bedarf nach den vorstehenden Ausführungen keines Wortes. Ist das notwendig, ja ist das auch nur wünschenswert? Wer der Meinung ist, ein Organismus und vor allem ein Staat bedürfe zu seinem Leben lind Gedeihen der Ansammlung von materiellen Gütern, nur die größte Beschränkung der Aus gaben schaffe die finanzielle Grundlage, ohne die cs kein vorwärts dringendes Leben und Schaffen gebe — er wird unbedenklich die Frage der Notwendigkeit bejahen. Wer aber die nicht seltenen Klagen im sächsischen — ebenso wie im preußischen — Landtage darüber sich ver gegenwärtigt, daß gar zu ängstlich so vieles durch die Finauzbrillc besehen wird, daß, wer nichts in das Geschäft hineinstccke, auch nichts gewinnen oder recht vorwärts bringen könne, wer dabei nicht verkennt, daß solche Klagen von Männern tommcn, denen das Wohl des Staa tes am Herzen liegt, daß auch sic das wahr haft Gute und Beste des ganzen Volkes wollen, ja der wird schon bedenklicher jene Frage über die Notwendigkeit der Erweiterung der finanz ministeriellen Zuständigkeit beantworten. Und wahrlich, so wenig wichtig die ganze Frage auf den erste« Blick scheinen könnte, sic bedarf der ernstesten Erwägung. Nicht, daß die Bedeutung und die unbedingte Notwendigkeit einer best geordneten Finanzverwaltung für einen Orga nismus und vor allem für einen Staat verkannt wird! Sie muß vorhanden sein, sie muß mit größter Vorsicht gepflegt werden. Aber das Wichtigste, das Ausschlaggebende tann und darf eine Finanzverwaltung allein nicht sein. „Die Kraft, Reichtümer zu erwerben, ist noch wich tiger als der Reichtum selbst". Alles was diese Kraft unseres Volkes, unseres gesamten Wirt schaftslebens zu entfalten, zu entwickeln, zu er halten und zu steigern geeignet ist, gilt es vor allem zu unterstützen und zu fördern. Gelingt das einer Staatsverwaltung, nnd daran find alle Ressorts beteiligt, so wird es einer Finanz Verwaltung leicht fallen, die erforderlichen Mittel aufzubringen und sie gut zu verwalte», wesent lich leichter als da, wo jene Kräfte des Volkes weniger gepflegt und gefördert werden, wo das gesamte Wirtschaftsleben still steht oder gar zu rückgeht. Wo aber letzteres eintrcten sollte, da würden selbst die mit größter Sparsamkeit zu- sammengebrachtcn und rücksichtslos zusammen gehaltenen Reichtümer nicht lange vorhalten, sic würden von der minder regsamen Volks- krast nicht vermehrt werden, sondern bald auf gezehrt sein. Des Volkes Kraft, das Gemeinwohl vor allem gilt es zu mehren. Das wird am besten gelingen, wenn ein jeder dazu Berufene, auch jedes Ressort, seiner Pflicht bewußt, frei von den oder jenen minder wichtigen Rücksichten unter eigener Verantwortung das Richtige und Notwendige zu erkennen und innerhalb nicht eng gezogener Grenzen durchzuführcn in der Lage ist. Werden diese Grenzen sehr eingeengt, muß auch zu minder wichtigen Dingen erst die Billi gung eines anderen Ressorts hcrbcigezogen wer den, so wird die Initiative und die Schaffensfreude der Berufenen und damit das frische Staats leben leidep.- Und wer trüge die Verantwortung, wenn da? allgemeine Wirtschaftsleben nicht sö vorwärts kommt als es könnte? Der Finanz mann, der die Verhältnisse aller Ressorts doch gar nicht so kennen kann, wie der auch im.ein zelnen Sachkundige und Berufene und an sich auch Verantwortliche? Wenn nun aber trotzdem der Finanzmann, der von seinem Standpunkt gewiß auch das Beste will, den Ausschlag geben soll, so würde doch exst notwendig lverden, das; er sich wie der Sachtundige in all die verschieden artigen Verhältnisse und Vorgänge vertieft, sie auch von anderen als den finanziellen Seiten betrachtet, um sic gehörig beurteilen und dar über entscheiden zu können. Damit würde aber zum mindesten Doppelarbeit, ja, wenn an die Auseinandersetzung über die dann unausbleib lichen Meinungen gedacht wird, noch mehr Ar beit Zuwächsen — und das wäre das Gegenteil der immer wieder als so notwendig bezeichneten Vereinfachung der ganzen Staats Verwaltungen. Vie Ministerbegegnung in Bbbazia. Nachdem bereits am Dienstag vormittag Graf Bcrchtold in Abbazia cingetrosfcn war — wir berichteten darüber in unserer ge strigen Abcndnummcr —, ist nachmittags 9..1 Uhr, wie uns ein Draht bericht aus Abbazia meldet, auch der italienische Minister des Aenßcrn di San Giuliano dort angekommen. Er wurde am Bahnhof von: Grasen Berch told, dem italienischen Botschafter in Wien, Herzog von Avarna, dem österreichisch ungarischen Botschafter in Rom, Graf M e r e h, und dem österreichisch-ungarischen Gesandten, Grafen Forgach, empfangen. Die Begrüßung war sehr herzlich. Nach Vorstellung des beider seitigen Gefolges fuhren die Minister im Auto mobil, von der Bevölkerung shinpathisch begrüßt, zum Hotel Stephanie. Am Nachmittag fand ein intimes De jeuner zu zwölf Gedecken statt, nach dem die Minister einen Au t o m o b i l a u s f l u g nach Draga di Lovrana unternahmen. Am Abend vereinigten sich die Teilnehmer an der Zu sammenkunft zu einem intimen Essen. Die italienische Presse widmet der Ministerzufammenkunft in längeren Artikeln freundliche Worte und hebt dabei besonders her vor, daß es für Italien nur von Vorteil fein könne, wenn cs mit der Donaumonarchie in intcr nationalen Fr a g e n e n g st e F ü h - lung bewahre. Ganz besonders beachtenswert sind auch die Aeußcrungcn des Pariser „Journal". Das franzöfischc Blatt schreibt über die Zusammenkunft: Man dürfe den Ausbrüchen des Irre de n - t-ism us, ivie er zum Beispiel durch die Erlasse des Statthalters von Triest, Prinzen Hohen lohe, hervorgerufcn wurde, leine besondere Bedeutung beimessen. Die Hoffnungen und Wünsche des Jrredentismus werden ein Traum bleiben, solange die Monarchie der Habsburger bestehen wird, und diese liege Gott sei Daul noch nicht auf dem Belt des tranken Mannes ausgestreckt. Die italienische Politik ernährt sich nicht von Hirngespinsten. Es gibt tin Augenblick keine realistischere Politik als die Ita liens. Zur Stunde sei für Italic n die wich tigste Frage seine Ausdehnung im Mittelmeer, und diese erfordere eine abso lute Sicherheit Italiens an seiner üst er reich ischen Grenze, da ja doch die ita lienische Mittelincerpolitil die Empfindlichkeit der llscrmächtc des Mitteliuecrs erweckt. Marauis di San Giuliano habe denn deshalb auch recht gehabt, wenn er in der letzten Rede im Senat betonte, daß der Dreibund die Grundlage seiner Diplomatie bilde, und deshalb beanspruche diese heutige Begegnung ein Interesse allerersten Ranges, da sie nach den Entrcvuen von Wien. Venedig und Miramare und am Vorabend der Besuche des Kaisers Wilhelm in Bnka- r e st und Budape st komme. Niemals trat der Wille des Dreibundes, die Mittelmcersragc zu beherrschen, deutlicher hervor als jetzt." Isländische Seeräuber! Von einem Kenner der isländischen Verhältnisse wird uns geschrieben: Die Nachricht, daß ein deutscher Aischdampser von isländischen Piraten angegriffen sei, Hal mit Recht in d:r deutschen Presse Angehen erregt. Mancher Leser wird sich staunend gefragt haben, ob See räuberei den« heute in Europa überhaupt noch mög lich ist. Wem die Bevölkerung Islands und das wohlgeordnete Staatswesen der Insel einigermaßen bekannt sind, wird solchen Hergang überhaupt für un möglich halten. Darstellungen des Falles von islän discher Leite, die gehört werden müssen, liegen noch nicht vor. Als Tatsache stecht sicher test, daß ein deutscher Dampfer von Isländern beschla-znahmt wor den ist. Es kann sich dabei nur um einen Eingriff von seiteu der isländischen Behörden, nicht nur auf eigene Faust Piraterie treibende -Schiffer, han deln. Ob dieser Eingriff zu Recht erfolgt ist, wird ;a die Zukunft lehren. Line Unkenntnis oder gar ab sichtliche Verletzung bes Secrechtes möchten wir keinem deutschen Kapitän Zutrauen. Vielleicht hän-dclt cs sich um ein irrtümliches Ueberschreiten der durch dos Scerecht bestimmten Grenzen der. Höchste fischerei. Soweit nämlich ausländische Fangjchific keine ausdrückliche Erlaubnis bei der isländischen Be hörde eing-eholt haben, ist ihnen die Fischerei in den isländischen Gewässern aufs strengste verboten. Die isländischen Küstenbehörden — um solche handelt cs sich offenbar in diesem Falle — haben das Recht, dieses Verbot durch Be!chlagnahme von schissen, die Naubnscherei treiben, durchzusühren. -Natürlich wirs von Naubfichsern fremder Nationen dieses Verbot öfter durchbrochen. Demgegenüber ist eine strenge Handhabung des Gesetzes um so berechtigter, als der Fischfang für die Bevölkerung Islands, zumal die der Küste, den Hauptcrwerb nnd die wichtigste -Nahrungsquelle bildet. In der Tat werden die Is länder durch Naubfischcrei in ihrem stärksten wirt schaftlichen Interesse oft und crh-'blich geschädigt Das isländische Gesetz bestimmt, daß ein Raub sang treibendes Schiss in den nächsten Hasen gebrach', wird, wo Fangaeratc und Beute beschlagnahmt wer den. Außerdem ist eine Geldstrafe vorgesehen. Vor einigen Fahren ist ein englisches Schiff von einem dänischen Kriegsschiff aufgebracht und ebcnw bchon delt worden, wie es hier mit dem deutschen Sch.isc qeschchen ist. Angenommen, daß die Isländer mit ihrem Vorgehen :m Recht waren, werden in diesem Falle allerdings Einzelheiten berichtet, die — wenn sic zutreffen — außerhalb les formellen Rccht-'s liegen. Die Flucht anderer Fangschiffe, die in den Berichten erwähnt werden, verrät jedenfalls, daß es sich nicht um einen räuberischen Ucberfall, sondern um ein Eingreifen der isländischen Behörden han- dcli. Die unnermeidliche Untersuchung des Falles wird zeigen, ob cs zu Recht erfolgt ist. politische UeberlieM Vie Vorstöße gegen -as Salvarsan die von gewissen Stellen unter dem besonderen Potro nat der „Deutschen Tagesztg." in der Dcsicntlichkcir unternommen worden find, haben medizinisch - Aiclori täten bereits vor längerer Feit veranlaßt, ihre günsti gen Erfahrungen mit dem Heilmittel nachzuweistn. Auch im Reichstage haben drei Abgeordnete, die in ihrem Privatberuf Acrzte sind, durch eine Anfrage der Regierung Gelegenheit gegeben, jenen Angriffen entgcgenzutreten. Trotzdem ist aber der Feldzug gegen Professor Ehrlich fortgesetzt worden. Dm^n Oüortreidereien gebietet jetzt die „Norddeutsche All gemeine Zeitung" ein gebictcrisches Halt: „Die Angrcsse, insbesondere seitens des bei der Berliner Sitlentontrolle beschäftigten Arztes Dr. Drcuw, gegen das Salvarsan haben in jüngster Zeit in der Presse auch zu Angriffen gegen die Mcdizinalbchordcn Veranlassung gegeben Diem Vorwürfe können nicht als berechtigt an erkannt werden. Die Arbeiten Ehrlichs sind sei tens der obersten Medizinalbehördc aufs jorgsäl- tigste verfolgt und alle über Salvarsan und feine Anwendungen erschienenen Veröffentlichungen ge- wissenhaft geprüft worden Eine M aximal - dosis ist seitens der Behörde bisher nicht festgesetzt worden, weil sie sub einmal nach dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft üb«r- haupt nocb nicht einwandfrei seststellcn läßt, sodann aber, weil jeder Arzt im Interesst des Kranken die Marimaldoscn bekanntlich bestimmungsgemäß über schreiten darf. Ang'Michc Salvarjantodes- fälle haben sich der überwiegenden Mehrzahl
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