Volltext Seite (XML)
j^OtlLSN pioniel»sndeit liii» ilie Hekonm «lei» kükenen Sckule Die Verordnung des sächsischen Kultusministers Dr. Hartnacke, wonach die Auslese fiir den Zugang zum Hochschulstudium durch eine Vorwahl um drei Jahre vor« verlegt wird, ist in mehr als einer Hinsicht bemerkenswert. Dr. Hartnacke hat bekanntlich als einer der Ersten den unheilvollen Zusammenhang zwischen Geburtenbeschrän kung und Volkszerfall einerseits und dem Bildungswahn und Verechtigungsunwefen andererseits erkannt. Das vom Neichsinnenministerium erlassene Gesetz zur Beschränkung des Hochschulstudiums zieht die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis. Aber es zieht sie in einer Io stark mechanischen Art, dass man diesem Gesetz nur als einer einmaligen Not- matznahme die Berechtigung zuerkennen kann. Es ist ein Provisorium, das schleunigst durch andere Lösungsmöglich keiten, durch die in gerechterer und den individuellen Ge gebenheiten angevatzter Weise dasselbe erreicht wird, ab gelöst werden mutz. Dr Hartnacke ist auch hier wieder als einer der Ersten vorangegangen, indem er tu Sachsen be reits für die diesjährigen Abituricntcn-Exnmen ein Prüfungsverfahren einführte, das die Härten des Hoch schulbeschränkungsgesetzes tunlichst milderte und innerhalb des von diesem gezogenen starren Nahmen die grösstmög liche Gerechtigkeit garantierte. Die neue Verordnung des sächsischen Kultusministers ist nun bereits ein Schritt zu einer organischen Reform des höheren Schulwesens. Zwar wird die Bestimmung der Verordnung, das? nnr eine be schränkte Anzahl von Schülern beim llcbergang von Unter« sekunda nach Obersekunda in den wissenschaftlichen Oberbau »»gelassen wird und damit also praktisch schon jetzt fiir die spätere endgültige Hochschulauslese ausfällt, nicht überall ohne Bedenken hingcnommen werden. Man wird vor allem einwenden, daß in vielen Fällen die wissenschaftliche! Eignung und Begabung eines jungen Menschen erst in der Oberstufe sichtbar wird. Das ist gewisi ein ernst zu nehmen der Einwand. Andererseits darf man aber auch nicht ver kennen, daß durch die sächsische Verordnung die Oberstufe der Schule entlastet und dadurch erst wieder zur Er füllung ihrer eigentlichen Aufgabe, Vorbereitung zur Hocl>- schule zu sein, instand gesetzt wird. So dürste sich tatsächlich auch hier der zunächst als hart empfundene Eingriff in den Privatplan des Einzelnen günstig fiir den Gesamt plan auswirken. Noch wichtiger als die Vorwahl zur Hochschulauslese erscheint uns aber die Einführung von drei praktischen Jahrgängen (Oberseknnda bis Oberprima), in denen dem Echulprogramm solche Fächer und Stosse ein gefügt werden, die auf das praktische Leben in Staat und Wirtschaft vorbereiten. Man geht wohl nicht fehl, in dieser Regelung den Vorläufer einer lünjiigen dreigesinsien Schule zu sehen, nämlich der Elementarschule, der Mittel schule und der ausschliesstich der wissenschaftlichen Vorbe reitung dienenden Oberschule. ven 22. kNänr Goethes Todestag ist in diesem Jahre fast unbemerkt vorübergcgangen. In früheren Jahren war er als „Tag des Buches" wenigstens äußerlich gefeiert worden. In diesem Jahre hat ihn der Glanz des 21. März überstrahlt. Wir glauben freilich, das; die innere Anteil nahme des deutschen Balkes am 22. März schon früher gering gewesen ist. Es war ein „Balksfest", das von den Belesenen gemacht worden war. Goethe selbst hat über diese Art der „Volkstümlichkeit" gespottet: „Wer wird nicht seinen Klopstoch loben! Doch wird ihn jeder lesen? — Nein! Wir wollen weniger erhoben Und wollen mehr gelesen sein". Aber wer liest heute noch Goethe? Er ist eine An gelegenheit der germanistisck)en Seminare geworden. Und eine beliebte Beute für die Verfasser von Gedichtsamm lungen („Anthologien" nannte man das früher). Diese Abwendung von Goethe ist u. E. durch die zeitlistfe Entfernung nicht allein begründet. Wie viel lebendiger sind seine Zeitgenossen Schiller, Kleist, Bren tano und Eichendorfs! Die Abwendung von den Idealen des Weltbürgertums, die in den Alterswerken Goethes lebendig ist, hat der jungen Generation den Zugang zu den Werken dieses grossen Meisters erschwert. Man frage doch einmal bei den Buchhändlern nach, ob und wie „oft" noch Goethe verlangt wird! Diese Entwickelung bleibt bedauerlich auch für den, der sie begreift. Wenn sie folgerichtig so weiter geht, dann wird cs nicht mehr lange währen, bis man eine „Rettung Goethes" schrei ben mutz . . . klu/ss viel Der Leichenbeschaner des Westdistvikts von Lan- cashire erklärte dieser Tage, das; er fünfzehn bis zwan zig Zigarren täglich rauche und er weigerte sich, anzu nehmen, datz ein Mann, der ungefähr 30 Zigaretten rauche, an Nikotinvergiftung sterben könne. Es war nämlich ein Mann tot im Bett gefunden worden, von dem ein Arzt erklärt hatte, der Tod sei infolge von Nikotinvergiftung eilige treten. Aus der Unterredung des Leichenbefchauers mit dem Arzt geht hervor, datz der Besä-auer gesagt hat: „Ich bin Zigarrenrauchcr seit langer Zeit. Nächstens werde ich meinen 55. Geburtstag feiern können. Man soll meinen Puls befühlen und soll mich gründlich untersuchen. Ich rauche fünfzehn bis .zwanzig Zigarren jeden Tag. Heute habe ich um 8.30 Uhr zu rauchen angefangen und ich rauche seitdem uuunterbrostfeu. Ist) lvcigere mich, in dem hier zur Rede stehenden Falle Nikotinvergiftung anzu nehmen. Es liegt eine natürlist)e Todesursast;e vor." Wenn dieser Leichcnbcschauer so viel Zigarren rau chen kann, ist er in zweifacher Hinsicht zu beneiden. Er hat offenbar das nötige Geld und er hat eine für sein Alter hervorragende Gesundheit. Nicht jedermann hat beides. Vielleicht und sogar wahrsst)einlich sind andere Aerzte anderer Auffassung als der Fünfundachtzigjährige, der doch wohl eine Ausnahme sein dürfte. Zum Tage der SA am 2S. März Diszipliniert und stolz! Don Siurmfiihrer Hellmut Sommer, Leipzig. (Erster Preisträger des SA.- Preisausschreibens.) Der nachstehende Aufsatz wurde beim Preisaus schreiben des O'oer-ruppeusührers v. Killinger mit dem ersten Preis <200 NM.) ausgezeichnet. Der Aufsatz wird in der gesamten sächsischen Presse veröffentlicht. Das war vor einem Jahr . . . Der Führer hatte an das ganze Volk appelliert, und jener 5. März brachte die Entschei dung: erstmalig bekannte sich die deutsche Nation m ihrer Mehrheit zum Nationalsozialismus Adolf Hitlers; die NS DAP wurde Trägerin des neuen staatlichen Wollens und wir Nationalsozialisten Vollstrecker der Zielsetzungen unserer Weltanschauung. Das Geschehen des 30. Januar yatte seins Krönung erfahren: dem Nationalsozialismus gehörte die Macht! Und die SA? — Verbissen, mutig und stolz hatte sie Jahr für Jahre ihre Pflicht erfüllt. Sie war Propagandist der Bewegung, sie war Schatz der Partei, sic war Banner träger in eine bessere Zukunft. Und jetzt — in den März tagen des historischen Jahres 1933 — stieß iie das Tor in die Zukunft auf! Noch hallten die Straßen der Städte und Dörfer weder vom Marschtritt der braunen Bataillone, die soeben dein Führer den bisher größten Wahlsieg erkämpft hatten. Und dennoch gab es kein Rasten! Fester wurde der Heim gebun den, noch einmal traten sie an, die Stürme, die Standarten, die Brigaden — und ihre heiligen Feldzeichen wehten im Märzwind voran. Der Marschbefehl aber kantete diesmal: Hinein in die Macht I So sahen wir sie — die Männer unserer SA — in neuer Weise ihren Dienst versehen. Hier besetzten sie marristische Volkshäuser, rote Zeitungsbetriebc und berüchtigte Schlupf winkel bolschewistischer Untermenschen. Verbissen und zäh erfüllten sie auch hier nur ihre Pflicht, ließen ost Mild» walten, wo äußerste Strenge in Erinnerung an kaum ver narbte Wunden eher am Platze gewesen wäre. Doch klein liche Rachsucht kannten sie nie! I m m e r l a u t e t e i h r a Parole „Disziplin!" — und ihr dienten sie nut aller Kraft. Dort marschierten sie mit klingendem Spiel auf, um an den öffentlichen Gebäuden der Zentren der Städte die Symbole des neuen Reiches zu hissen. Hoch flogen die Hakeu- kreuzsahnen und die Banner einer einst ruhmreichen Zeit, Horst Wessels Vermächtnis gab den Rhyth mus d a z u. Aus ihren Augen leuchtete der unbändige Stolz, der diese Männer im Braunhemd alle beseelte, die nun in die Macht marschierten .... Und so sah sie das ganze deutsche Volk: Jugend, die in den Jahren des Kampfes gereift war, beherrschte die Stra ßen. Sie gab dem neuen Deutschland ihr Gesicht, das überall und immer sich nnr so zeigte: äußerste Entschlossenheit paarte sich mit eiserner Disziplin, beide wurden eingesetzt !m neuen Kampf um der deutschen Nation Freiheit und den Trägern dieses Kampfes — den Männern der deutschen SA — steifte unbändiger Stolz die Nacken. Und dieser SA vertraute das deutsche Volk, zu ihr stand es in den Tagen jener unblutigen Revolution, hinter ihcen Bannern marschierte es, eingereiht in die große, alles um fassende Kampffront der deu.schen Volksgemeinschaft. Und mit dieser SA vereinte sich das deutsche Volk an jenem Märztag zu Potsdam, als der Mann bester deutscher Tradi tion dem Führer der siegenden deutschen Jugend die Hand zum ewigen Bund reichte, in dem Gelöbnis: Wir wollen den Geist der SA zum Geist der Nation werden lassen, damit das heiße Sehnen deutscher Seele letzte Gestalt gewinne und sich vollende das ewige Reich der Deutschen! Das war vor einem Jahr.... Heute, im Gedenken daran, heißt es für uns alle, Männer und Frauen der deut schen Nation, dieses Gelöbnis zn erneuern — mit bebenden Lippen, mit leuchtenden Augen, aus übervollem Herzen! Verkehrsregelung für das SA-Treffen Das Presseamt des Polizeipräsidiums teilt in bezug auf das am 25. !!. 1!)3I stallfindeud« SA.-Tressen mit. datz die folgende von der Amlshauptmannschafl und dein Polizeipräsidium Dres den erlassene amtlickre Bekanntmachung van großer Wichtigkeit fiir die Oeffentlichkeil ist und von jedem Einzelnen gelesen wor den möchte. Wogen des Abmarsches vom Flugplatzgeläude iilx-r Königs brücker Siraße wird den Zuschauern emvsoklen, spätestens von 12,00 ab die Plätze zu verlassen, da von 13,30 ab eine Benutzung von Berkekrsmiltoln aus der Marschslratze nicht mehr erfolgen kann. Am 25. 3 1931 findet im Stadtgebiet Dresden und auf dem Holler das SA.-Treffen statt. A. Aufmarsch auf dcni Holler betr. 1. Gesperrt worden für den gesamten Fährverkehr am 25. 3. 193 t von 3.00—8,00 die Königsbrücker Straße von Klotzscko bis Alberiplatz ausschl. von 3,00—7,30 die Hauptstraße vom All>ert»!ntz bis Augustusbrücke. außerdem alle Querver bindungen über den Al!>er!platz und die Zufahrten zur Königs brücker Siraße aus den Querstraßen Ter gesamte Fernverkehr wird mährend dieser Zeit über Rähnitz — Hellerau, Wilschdorf, Bordors bzw. ül>er Heidemühl« verwiesen. Bon 8,00—9,15 wird der Fährverkehr aus der Kö nigsbrücker Straße vom Alberiplatz bis Kreuzung Tiebsteig nur in Richiung Klotzscl-o zugelassen. Ein Ueberholen auf dieser Siraßenstrecke ist verboten: die linke Slraßenseite in Fahrt richtung Klotzsche ist sreizuhalten. Straßenbahn verkehrt in beiden Richtungen. Ab 9,15 Uhr setzt der normale Fährverkehr ein. 2. Der Zugang des Publikums zum Heller mit Tribünen karten erfolgt zur Tribüne A: über die Blagazinstraße, zur Tri büne B: über die Königsbrücker Siraße närdl der Eisenbahn überführung Dr.-Klotzsck>e. Der Zugang zum Stehplatz 1 wie zur Tribüne B. Zum Stehplatz 2 wie zur Tribüne A. Zum Steh platz 3 (Proschhübel) entuxder über den Hammenveg oder die Fabrice- uud Magazinstraße. Anfahrten erfolgen über Königs brücker Siraße. Aussteigestellen Ecke Fabrice st raße, nach Bahn überbrückung am Fnduslriegeläude und Diebsteig mif der rech ten Fahrtseile. Die Wagen der Ehrengäste und der Ausmarsch- leitnng fahren über Königsbrücker Straße — linke Fahrtseite — hinter der Bnhnülrerbrückung am Fndustriegclände in das Fest gelände ein und auf demselben Weg zurück. 3. Es iverchen folgende Parkplätze eingerichtet: a) Aus und am Festplatz« ein bewachier Mirkplatz nördlich vom Aufmarsch gelände. Einfahrt am Eici)grai>en, Anfahrt Königsbrücker Str. Moritzburg-Pillnitzer Weg und Paraüeplatz Heller lHclleischinke) je ein unbewachter Parkplatz, b) Für Kraftdroschken: Am Diet>- steig (ostwärts Königsbrücker Siraße), Provianthoffiraße und König Georg-Allee am Hammeriveg. Der Bahnübergang bei der Prooianihofftraße bleibt geschlossen. 4. Von 9,15—12,30 wird die Königsbrücker Straße ffir den gesamten Fährverkehr freigegelien. Sämtlick>es Parken auf der Königsbrücker Siraße ist verboten. Fahrzeuge dürfen nur zum Ein- und Aussteiizen anhalten. Von 12,30—13,30 wird der Fähr verkehr auf der Königsbrücker Straße von Kreuzung Diebsteig bis Allcevtplatz nur in Richtung Allrertplatz zugelassen. Ein Ue berholen auf dieser Straßenstrecke ist verboten: die linke Stra- heiffeite in Fahrtrichtung Albertplatz ist freizuhalten (für Ehren gäste und Ausmarschleitung — siehe Ziffer 2). Straßenbahn verlwhrt in beiden Richtungen. V. Vorbeimarsch auf dein Altmarkt betr. 1. Gesiierrt werden fiir den gesamten Fährverkehr am 25. 3. 1931 bis zur Beendigung des Mmarfck)es (gegen 19,00): a) ab 13,30 die Königsbrücker Siraße von Klotzscl-e bis Albert- platz ausschließlich. Umleitung des Fernverkehrs wie unter A. 1. b) Ab 13.45 Allrcrlplatz (einschl), Hauptstraße und Augnstus- brücke (einschl ), ab 14,00 für Straßenbahn: c) ab 14,00 Schloß platz (einschl.) bis Seestraße (Ring ausschl.): d) ab 14.30 See straße ab Ring, Prager Straße bis mit Kreuzung Bismarck straße. 2. Querverkehr bleibt offen: a) auf dem Vischofsiveg bis 14,00: b) auf dem Albertplatz bis 14,10; c) auf dem Altmarkt: WilcÄruffer Siraße — Nordseite Altmarkt und Webergasse — Südseite Altmarkt bis 13,00. 3. Fußgängern ist das Kreuzen -er gesperrten Straße ver ¬ boten. Desgleici)«n das Aufstellen von Fahrrädern an den Bordkanten. . . 4. Für -en gesamten Fußvcrkehr »»erden ab 13,00 gesperrt: Schloßstraße, Altmarkt wcstlici)« Seite, Seestraße, Sstrefsel siraße. 5. Zugang der Besuclrer der Tribünen Altmarkt lwt von Richtung König Johann-Straße oder Kreuzstraß« zu erfolgen. Die Anfahrt erfolgt ülrer König Johann-Straße, östlick,« Fahr bahn, Altmarkt. Aussteigeplatz am Altmarkt, Weiterfahrl ül>er Kreuzstraße. Die Anfahrt muß bis 14.30 beende: sein. Die König Johann Siraße wird ab I I,10 ab Moritzilraße für jeden Fährverkehr gesperrt. 0. Parkplätze: a) bewach!« Parkplätze: 1. Neumark! westl. Seite, von Hotel Stadt Rom bis mit Fü-enhof. 2. An der Kreuzkiräx' am Brunnen von Kreuzstraße bis Pfarrgasse 3. An der Frauenkirä» einschl. des Platzes vor der Kunstakademie nur für Ehrengäste. Hier erfolgt Bewachung durch SA. und durch Polizei, b) unbewachte Parkplätze: 1. Elbuler von Alsenbrück« stromaufwärts bis Stephamenstraße und zwffchen Carola- und Albertbrücke, Neustädler Seite. 2. Hospitalstraße 3 Kaiser Wilhelm-Platz außerhalb der Fahrbahn in Richtung Manen brücke — Königstraße. 4. Adolf-Hitler Platz, der auf der Seite des Ftalicnischen Dörfchens gelegene von ive-ßen Pffaberltreifen umgesäumts Platzkern (nur für Pkw). 5. Alte Dohnaisäw Landstraße (öftlicl>e Fahrbahn der Büracrwiese) bis Bliikerallee. 0. Verlängerte Hauptallee des Großen Gartens zwilchen Blüher- allee und Lennch'traße. 7. Platzkern des Neumarktes um das Lutherdenkmal, c) Parkplatz fiir N. S K. K: Elbufer zwisclx'N Carola- und Albertbrücke, Altstädter Seite d) Drolchkenstand- plätze: 1. Georgenstraße rechte Fabrbabn w Richtung Glneis- jtraße. 2. Albertplatz Rundleil rechte Fahrbahn zwilclxn Caro linen- und TR're sie» st raße — Abwbrt Theresienstraße 3. Post platz. 4. Friedrichsring nördliche Fabrbabn in Richtung Rat hausplatz. 5. Moritzrina östliche Fahrbahn 'n Richtung Rat- hausplatz. 0. Kreuzliraße rechte Fabrbabn in Richtung Rathaus platz. e) Bewachte Parkplätze für Fahrräder 1 Füdenhaf Eck« Augustusstraße. 2. Zeuahausplatz A chtung Sch'eßaaffe f) Alles weitere Parken nnd Aufstellen von Fahrzeugen jeglicher Art auf allen Straßen und Plätzen innerhalb der Straßenbahnlinie 20 (einschl. der van der Linie 20 befahrenen Straßen und Plätze: bei Wiener Platz lediglich für Brivaffabrzeuge) ist ab 1300 bis zur Beendigung der Durchmärsche verboten. Das Parken auf dem Elbgelönde getchieb' auf eigen« Ke- fahr; Fahrzeuge sind längs dem Ufer aufzustellen C. Straßenhandel. 1. Der Straßenhandel ist. sonnfft er vom Geiverbeamt zu gelassen ist. ans den Marschstraßen vor den Sm'rrlniien ver boten. Das Kreuzen der Marschstraßen durch die Händler ist nicht statthaft. 2. Soweit auf dein Heller der Handel ausgeübt werden soll, hal>en die Händler den Ausn>eis über die lresandere behörd liche Genehmigung lrei sich zu führen und den Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen. 3. Verbreiten von Druckschriften aller Art — außer -en von der SA.-Grupi>e Sachsen herausaegetreuen Fest oder Druck schriften —, und das Verteilen von Reklamegegenständen (Bilder, Prospekte und dergleichen) ist verbalen son>eil nicht eine be sondere Erlaubnis der SA. Gruppe Sachsen vorliegt. D. Zuwiderlmndlungen gegen die vorstehende Verordnung werden, sofern nicht nach anderen Gesetzen oder Verordnungen eine Hotiere Strafe verwirkt ist. nach Paragraph 300 Ziff. 10 NSlGB. mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Dresden, am 22. März 1934. Amtshauptinannschast Dresden. Polizeipräsidium Dresden, Verkchrsabteilung. Flaggen heraus am 24. und 25. Mrz! Anläßlich des SA.-Ausmarsclpia am 24. und 28. März 1934 wird die Stadt Dresden ihre sämtlichen DIcnstgebäude und Schu- len beflaggen. Der Rathauvturm wird an beiden Abenden be leuchtet sein. Es darf erwartet werden, daß auch die Einwohnerschaft allenthalben tn der Stadt die SA. durch festlichen Flaggenschmnch grllßt. 1228 St. Pairlüs-Kirchen London, 23. März. Ein Mitarbeiter der katholischen Zeitschrift „Uni- verse" hat sich die Mühe gemacht, festzustcllen, wie groß die Zahl der Kirchen in der gesamten katholischen Chri stenheit sei, die dem Heiligen Patrick, dem Ngostel Ir lands geweiht sind. Nach seinen Erhebungen beträgt die se Zahl 1228 und unter ihnen befinden sich 22 Kathedra len. Die grösste Zahl der St. Patricks-Kirchen befindet sich überraschenderweise nicht in Irland, sondern in Nord amerika, nämlich 584, während Großbritannien 24!) dem Heiligen Patrick geweihte Kirchen auszuweisen hat, von denen sich 170 in Irland befinden.