Volltext Seite (XML)
Riesaer Tageblatt ««d Anrriger MedlM Md AnMzer). Lageblatt Riesa. Dresden lüSS. «ernruf Nr. ». Da« Riesaer Tageblatt ist da« -« BeröffentNchung der amtlichen vekmmtmachung« der «mtshauptMlnmschast »ttokaff«: Nostkack Nr. 52. Großenhain de« Finanzamt» Riesa und de» Hcmvtiollomt» Meißen bekördlirberseit» bestftnmteBlatt. Rteka Rr. I« 15S Sonnabend, 6. Juli 193S, abends 88. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« La. abend» V.« Uhr mit Ausnahme -er Gönn-«nb Festtage. v«»n«»pr-1», bei «orau»»ahlung, fürelnen Monat S Mark, ohne Zustellgebühr, ^.rch Postbe»uV!>!M 214 e^schl Postgebühr lohne Zustellgebühr), bei Abholung in der Ge chäftSstelle Wochenkarte lk> aufeinanderfolgende Nr.) 55 Pfg.. Einzelnummer 15 Pfg. «»zeige» für ^.NummerdeS Ausgabetages^ Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für d e aeW 48 mm breite mm.Zftle" breite, 8 gespaltene mm.Zeile im Tertteil 25 Rpf. (Arundschrift: Petit 8 mm hoch). Ziffergebühr 27 Rpf., tabellarischer Satz 50^. Ausschlag. Bei fernmündlicher Anzeigen-Brstellung ober fernmündlicher Abänderung eingesandter Anzeiaenterte oder Probeabzüge schließt der Verlag die Inanspruch nahme aus Mängeln nicht drucktechnischer Art aus. Preisliste Nr. 2. Bei Konkur» ober Zwangsvergleich wird etwa schon bewilligter Nachlaß hinfällig. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gcris'-'ss»-"-- iü Mickg ködere Gewalt. BetriebSllSrnnaen ulw entbinden den Verlag von allen eingegangrneu Verpflichtungen. Geschäftsstelle: Riesa, Goetheftrabe 59. Erneuerung des Strafrechts ReichSiufttzmiuifter Dr. Gürtner und StaatSseleetäe Ve. Freister «der die neue« Ltrasrechtsnovellen Mei Lei Selet» »M seWW )l Berlin. ReichSsustizminister Dr. Gürtner und Staatssekretär Dr. Freister erläuterten am Freitag im Rahmen eines Presseempsanges die Gesichtspunkte, die zur Einbringung der vom RcichSkabinett in seiner letzten Sitzung verabschiedeten zwei LtrakrechtSnovellen führten. Tie beiden Gesetzesvorlagen, die der Initiative des NeichssustizministcrS entsprungen und im Rcichsjustiz- Ministerium auSgearbeitct worden sind, verwirklichen be- lanntlich in einer Reihe grundsätzlicher Fragen national sozialistische Forderungen. Unter -en in großer Zahl er schienenen Pressevertretern sah man u. a. auch Staatsrat Universitätsprvfessor Dr. Earl Schmitt, den Präsidenten der Reichsrechtsanwaltskammer Reubcrt und die Mit glieder der amtlichen StrnsrechtSkommisston. NniversitätS- prvsessor Dr. Gras Glettpach. SeuatSvräsident Professor Dr. Klee, UniversltätSproscssor Tr. Kohlrausch, Ober staatsanwalt Reimer. Reichsjustizminister Dr. Gürtner ging in keinen Dar legungen zunächst aus daS Gesetz zur Aenderung des Strasgesctzbuches vom 28. Jnnl 1085 ei» und stihrte hierbei u. a. folgendes aus: Die Strasgesetznovell« vom 26. Juni 1935 soll in vor sichtiger Vorwegnahme einiger Gedanken der künftige»? Grlamtreform die Umstellung de» Strafrechte« aus den Leist de» neuen Staate» tn Fortsetzung des durch die drei vorausgegangenen Novel- ten von 1933 und 193« beichrittenen Weges um ein weiteres Stück Vorwärtstreiben und to der im Gang befindlichen Gesamtresorm den Weg bereiten und sie entlasten. Das neue Gesetz gibt dem Richter die Möglichkeit, bei der Aburteilung einer Tat über die Grenzen der geletz- lichen Tatbestände hinouszugehen. Entscheidend für die An» Wendung vieler Möglichkeit darf aber nicht die Will kür des Richters lein sondern d>« völkische Rechts- und Friedensordnung, die aus den in dem geschriebenen Strafgesetz niedergelegten Rechtsgedan ken und aus dem gesunden Dolksempslnden erkennbar ist. Diese zweite Rechtsquelle stellt da« neue Gesetz dem Richter als Grundlage für die Bestrasung neben den einzelnen Straf gesetzen zur Verfügung. Die zweite grundsätzliche Neuerung erstrebt die Der- Hütung ungerechter Freisprechungen durch Zulassung der WahlseststeUung. Bisher konnte ein Täter nur dann bestraft werden, wenn all« gesetzlichen Merkmale einer bestimmten Strasvorschrtst nachgewiesen waren. Bis weilen läßt sich aber der Sachverhalt nicht vollkommen auf klären. Es lägt sich beispielsweise wohl seststrllen, daß der Täter ein Eigentumsvergehen begangen hat. Dagegen bleibt es unaufgeklärt, ob dieses Vergehen ein Diebstahl oder eine Hehlerei war. Auch in solchen Fällen mutz um der materiel len Gerechtigkeit willen Bestrasung eintreten. Das neu« Gesetz läßt Verurteilung auf Grund der sogenannten Wahl feststellung ausdrücklich zu. Der Täter soll künftig au» den mildesten der in Betracht kommenden Strafgesetze verurteilt werden. Einer mißbräuchlichen Anwendung der neuen Vorschrift wird durch zweckentsprechend« Bestimmungen in dem gleichzeitig erlassenen Verfahrensgesetz voraebeugt. Die übrigen Vorschriften des neuen Gesetzes tragen den Bedürf nissen Rechnung, die aus einigen strafrechtlichen Gebieten in jüngster Zeit hervorgetreten sind. Der Minister ging auch auf di« Vorschrift über die Ein schränkung der kurzen Verjährung bei Pressedelikten ein. Das Gesetz, das ebenso wie das gleichzeitig erlassen« Verfahrensgesetz am 1. September 1935 in »rast tritt, ende, io führte der Minister hierbei au«, mit einer Vorschrift über die Einschränkung der kurzen Verjährung bei Pressedelikten. Die mit den Anschauungen de» neuen Staates unvereinbare Erstreckung der kurzen Presseverjährung auf verbrechen, z. B. auf da« Verbresten hoch- und landesverräterischer Pro- pagandoschriften, sei beseitigt und im übrigen die allgemein als zu kurz empfunden« Verjährungsfrist für Pressedelikt« von sechs Monate« auf ein Jahr verlängert. Die Strasgesetznovell« kommt auch dem Ziel einer Be - schleuutguug ver Strafverfahren einen großen Schritt »Sher. Größere Strafsachen find häufig durch die gesetzlich vorgeschriebene Voruntersuchung unnötig verzögert woroe». Die Novell« führt di« bisherige Entwicklung, di« den Zwang zur Voruntersuchung durch den Richter aufTeil- gebiete« gelockert hatte, west«. Di« Voruntersuchung findet in Zukunft nur noch auf Antrag der Staatsanwaltschaft statt, wen« besonder« Umstände es gebieten. In allen ge- »ähnlichen Strafsache« soll di« Staatsanwaltschaft allein die Ermittlungen führe«. Ein« wichtig« Neuerung bringt da» Gesetz im stampf gegea da» «rprefsertum. Hüu- Schutz der Wehrpflicht. -es Verkehrs, -er IkSVAV. und freiere Richterstellung )s Berlin. Das lebt im Wortlaut amtlich bekannt- geacbene (besetz zur Aenderung des Strafgesetzbuches, das mit dem 1. September 1V85 in Kraft tritt, enthält über die vom Nclchsminister Dr. Frank bereit« bekannt gegebenen Neuerungen hinaus noch eine Reihe sehr wich tiger aktueller Bestimmungen. Bor allem werden die Strafbestimmungen für Verletzung der Wehrpflicht und der Wehrkraft neu gefaßt. Unerlaubte Auswanderung und Fahnenflucht Wehrpflichtige, die vor Erfüllung der aktiven Dienst pflicht oder im Benrlaubtenstande, nach Erfüllung der aktiven Dienstpflicht, ohne Erlaubnis das Reichs gebiet verlaßen, werden mit Gefängnis non einem bis zu sechs Monaten bestraft. Ekrenstraftii und Geldstrafen sind daneben möglich. Auch der Versuch ist strafbar. Wer einen deutschen Soldaten zur Fabnen flucht verleitet oder die Falinenslucht ibm erleichtert wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bi» zu zehn Jahren bestraft. Tic gleiche Strafe drobt demjenigen, der eine« Deut schen zum Heeresdienst einer ausländischen Macht anwirbt oder ihren Werbern zusübrt. Wer sich vorsätzlich durch Selbstverstümmelung nsm. zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht, wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. Wer Wchrmittel oder Einrichtungen der d.'iitschrn Wehrmacht beschädigt nnd zerstört, erhält Gesänanis nicht unter einem Monat, in besonder» schweren Fällen bis zu lebenslänglichem Zuchtbaus oder Dodesstrase. Ein neues Delikt: die 6lemringrsahr Bei Neulaffung der Bestimmungen des Strafgesetz buches gegen die Gefährdung des Eisenbahnver kehrs, der Schiffahrt oder Luftfahrt bringt daS Gesetz als neues Strasdelikt den Begriff der Gemein« gcsahr in Anwendung. Gemeingesahr bedeutet eine Gefahr für Leib oder Leben, sei es auch nur eines ein zelnen Menschen, oder für bedeutende Sachwerte, die in fremdem Eigentum stehen oder deren Bernichtuug gegen da» Gemeinwohl »erftSßt. Wer eine Gemetngefahr da. durch herdeisührt, daß er die Sicherheit des Betriebes einer Eisenbahn, Schwebebahn, der Lchissahrt oder Luft fahrt gefährdet, wird mit Zuchthaus bis z» zehn Jahre», in besonders schweren Fällen mit bis z» lebenslangem Zuchthaus oder Todesstrafe bestraft. Gefängnisstrafe und in besonders schweren Fäl len Zuchthaus ist auch für Beeinträchtigung der Sicherheit de» Betriedes einer Straßenbahn vorgesehen. Strafen für Beschimpfung der Bewegung Wer öffentlich die NSDAP., ihre Gliederungen, Hoheitszeichen, Standarten oder Fahnen, ihre Abzeichen oder Auszeichnungen beschimpft ober böswillig und mit Ueberlegung verächtlich macht, wird mit Gefängnis bestraft. Die Tat wird nur auf Anordnung des ReichsjustizministerS verfolgt, der die An ordnung im Einvernehmen mit dem Stellvertreter de» Führers trifft. Rene «trafen für Gefährdung »er Wälder Die Strafbestimmung gegen Unzucht zwischen Männern sind erheblich mit Zuchtbaus bis zu zehn Jahren verschärft worden. Neu einqrftigt wird in das Strafgesetz eine Bestimmung über den Schutz vor Waldbränden. Danach wird mit Gefängnis bi» zu drei Monaten und Nebenstraftn bedroht, wer Wald-, Heide- ober Moorslächen durch verbotenes Rauchen. Fort werfen brennender oder glimmender Gegenstände usw. in Brandgefahr bringt. Neu ist weiter die Bedrohung des AutomatenmtßbrauchS mit Gefängnis bis zu einem Jabr. Schließlich ist von besonderer Bedeutung der neue Paragraph 38<ic, wonach derjenige mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bcdrobt wird, der bei Un- glückSfüllrn oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies nach gesundem VoltSempftnden seine Pflicht ist. Schließlich ist der Schutz der Jagd und Fischerei verstärkt nnd dgS unbefugte Uniform tragen sowie die falsche Namensangabe unter Straft gestellt worden. fig haben die Erpreßten nicht den Mut zur Anzeige oes Erpresser», weil sie sich dadurch der Strafverfolgung auslie fern. Gerade die gefährlichsten Erpresser entgingen so ihrer verdienten Strafe. In Zukunft kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Tat, deren Offenbarung der Er presser androht, absehen. Dem Opfer des Erpressers wird dadurch der Entschluß zur Anzeige erleichtert. Grundlegend sind ferner die Vorschriften über das Dersahren gegen Abwesende geändert worden. Begünstigt durch die Entwicklung dsr Verkehrsmittel konnten sich die Verbrecher häufig nicht nur der Strafe entziehen, sondern auch die bloße Durchführung des Strafverfahrens verhindern. Das Gesetz läßt nun unter bestimmten Boraus setzungen die Hauptverhandlung auch gegen einen Flüch tigen UI. Staatssekretär Dr. Frei 81er sprach über die welk» «nfchaulichcn Grundlagen der neuen Strafrcchtsnovellcn. Für den Nationalsozialismus ist Bolk, Doikssührung und Staat nicht weltanschaulich neutral, sondern wird ebenso, wie jeder Volksgenosse, im Fühlen. Wollen und Handeln von ein und beneiden dem Bolk und seinen Gliedern art eigenen Grundanlchauung beherrscht. Daher ist auch das nationalsozialistisch« Recht weltanschauungsgebunden, also kämpferisch, und nicht neutral. Eine solche Austastung vom Recht kann nicht zur Gleichsetzung von Rechtlichkeit und Ge setzlichkeit, kann also nicht zu einem sormellen strafrechtlichen Unrechtsbegriff gelangen, kann Recht und Sippenordnung nicht al» nebeneinander beziehungslos dastehend betrachten, muß vielmehr das Recht alsdurchdievölkischeSip- venordnung bedingt und bestimmt betrachten. Für solche Anschauung handelt unrecht, wer den Pflichten zu widerbandelt, die das gesunde Bolksempfinden von ihm ver langen; und wer so handelt, ist strafwürdig, wenn der Grad seines Verstoßes dem gesunden Bolksempfinden so schwer erscheint, daß es eine Bestrasung fordert. Des deutsche Volk als sittlich empfindende» und sittlich strebendes Weien hat ein dauernde» Reinigung»- und Sühnebedürfnis und emp findet den Selbsterhaltungstrieb jedes kraftvollen Lebewesens als eine Lebenspflicht. Sühne und Sicherung de» Volkes sind ihm Zweck des Strafrechtes. Die nunmehr Gesetz gewordene Strasrechtsnovelle führt diesen Gedanken in bas deutsche Strafrecht ein und läßt die Recht- sindusig nach dem gesunden Bolksempfinden zu. Vie Novellen wollen nicht bereits die Vollendung oes neuen Strafrechtes darstellen; sie wollen nicht bereits die Richtung zeigen, in der sich die Entwicklung vollziehen wird. Daß eine solche bekenntnishaste grundlegende Teilerneue- rung schon jetzt überhaupt möglich war. das verdankt das Volk und leine Strafrechtspflege dem Mann, der im Ringen um di» Seele des Volkes diesem Haltung und Einheit gab: dem Führer. Denn Einheit. Haltung. Charakter des Volkes sind di- Voraussetzungen feder über äußere Verbesserungen sich erhebenden Rechtserneuerungsarbeit. MklMiMkl Mil »Ml dm ZMkl sl Berlin. Der polnische Außenminister Beck bat aus Reichcnball dem Führer nnd Reichskanzler telegraphisch seinen herzlichsten Dank für die freundliche Aufnahme, die rr in Berlin aesundcn bat, zum Ausdruck gebracht, und hinzn- gcsügt, er sehe in dem ihm entbotenen Empfang eia Zeug nis des Interesses, das der Herr Reichskanzler der Festigung der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den beiden Län, der» «ntgegenbringt. «WMr Blwlkl M dlk deme MM Wemichl )l London. Wie halbamtlich verlautet, wurde am Freitag die Antwort Großbritanniens auf die deutsche An frage wegen de» französisch-sowjetrussischen Pakte» dem deut- schen Botschafter in London auSgebündigt. Die britische Antwort sei in demselben Sinne gehalten wie die franzö sische, in der die Ansicht vertreten worden war, daß der Pakt nicht im Widerspruch zu den Bedingungen des Locarno- Vertrage» stehe. .Ms NMIH" zur MUkile Mllel ft Hamburg. Nach Mitteilung der Deutschen Seewarte startete da» Luftschiff „Graf Zeppelin" heute Sonnabend um l>,05 Uhr MEZ. in Pernambuco zur Heimreise. DaS Luftschiff, da» im Bereich de» Südostpaffat» bei heiterem Wetter zunächst leicht förderliche Winde angetroffen hat, stand um 7 Uhr etwa 2M km südlich vom Aeauotor