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64. Jahr- S««nabe>», 14. Januar 1611, -»envs. Lt. V»s gut« Vsdsek-Aier i« Mmt»ichmiz, WM«»- MMMmllHmmM KW»). Unter Bezugnahme auf den Erlaß de» Herrn Ziotloorsttzenden der Königlichen Ersatzkommisston de» Au«hebung»bezlrke« Großenhain vom 28. Dezember ISIS — Nr. 1 de« Riesaer Tageblatte« vom 2. Januar IS11 — werden alle t» der Stadt Riesa dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen de« Deutschen Reiche», die entweder im Jahre 189i geboren oder früher znrückgestellt worden bez. ihrer Gestellungspflicht noch nicht uachgekanunen find, hiermit ausgrfordert, sich in der Zeit do« LS. Januar di» 1. Februar 1911 an den Wochentagen vormittag» von 8 bi« 1 Uhr bet dem hiesigen Einwohnermeldeamte, Rathau», Zimmer Nr. 14, persßulich zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Die in früheren Jahren zurückgestellten Militärpflichtigen haben ihre LasUUgSscheine und dtefenigen au» dem Jahre 1891 — mit Ausnahme der in Riesa geborenen — ihre Geburtsscheine vorzulegrn. Die Geburt»fchetne werden von dem Ttandekamte de» Geburtsorte« kosteufret ausgestellt. Für zeitweilig von hier abwesende sauf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute usw.) trifft die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot« oder Fabrik herren di, Verpflichtung der Anmeldung zur Stammrolle. «us,athali»oeräuden»ngea der ang,meldeten Personen sind binnen 3 ragt« bei dem Stammrollenführrr anzuzetgrn. In da» TüterrechtSregister de« unterzeichneten Amtsgericht« ist auf Seite 86, den SSrtner Ernst Alwin Stvrl in Riesa und dessen Ehefrau Anna Elisabeth geb. Hänsel betreffend, eingetragen worden: Die Verwaltung und Nutznießung de» Manne» ist durch Ehevertrag vom 7. Januar 1S11 am gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen der Ehefrau ausgeschlossen. , Riesa, den 13. Januar 1911. Königliches A«t--ericht. Da« Riesaer Tageblatt «schttal j«tz« La, abend» mit sluitnahmr der Sonn» und Festtage. Bteneljührllcher v^n^pni» bet «btzotung in der Expedition in Riesa 1 Mart VO Psg, durch unsere Trüge, srel in» Hau» 1 Marl vü Pfg., btt Abholung am Schatt« der laisrtt. Postanstalten 1 Matt Sü Psg, durch dm Btteitrüger srtt in» Hau« 2 Mark V Psg. Auch Mmawabonnrment« werden angenommen. Au^m-Auu«»», sür di« Nummer de« Au»gabttag«« bt» vormittag v Uhr ohne vrwühr. Notatlon«dmck «ud «ettag von Langer 4 Winterlich in Riesa. — »eIMs»strUe: «oethestraste vü. - Für die Redaktion verantwortlich. Arthur Hähne! in Riesa. «Ad A«r»igrr (LlbedlM «s An-ttger). Amtsötatt irik- für die König!. AmtSbauptuumnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesch sowie den Gemeinderat Gröba. Da» unterzeichnete Amtsgericht hat hchtte auf Blatt 480 seine» Handelsregister» di« Firma Emil Menzel, Riesaer TafelglaShüttevwerke, Riesa a. d. Elbe und al» deren Inhaber den Kaufmann Rtitthold Otto Emil Menzel in Riesa eingetragen. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation von geblasenem Tafelglas. Riesa, den 14. Januar 1911. Königliche» Amtsgericht. Da» sür di« städtischen Schulen auf da» erste Vierteljahr 1911 fällige Schulgeld ist spätestens bi- zum 31. Januar 1911 zu entrichten. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Januar 1911. vr. Scheider, Bürgermeister. Die auSgefitMen Stammrollen mit den dazu gehörigen Tebartslisteu, Geburt-« und Losuugßschetueu, Bestrafung-« und TodeSmtttetlnngr« rc. sind bi» S. Februar 1911 , anher einzureichen. Di« zum rtusährigofreiMillige» Dienst Berechtigten vom Jahrgange 1891 haben, sofern sie nicht bereit» zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommission des GestellungSorte» schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihre» Berechtigungsscheine» bezlv. de» BefähigungSzeuguistr» zum Seesteuermann ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf hingewiesen, daß Gestellpflichtige unter Verzicht auf das Lo» im Musterungstermine sich zum freiwillige» Dteuftetnlrttt melden können, jckoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppenteils nicht erlangen: wenn möglich wird aber feiten der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht aenommen. Militärpflichtige welche daher bei einem bestimmten Regiments rc. veS deutschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando des betreffenden Regiment» rc. mit dem in § 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldescheine. Uebrigeu» wird zur Handhabung der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu § 106 der Wehrordnung (S. 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 28. Juli 1897, v. 2708, und 29. November 1897, v. 3733, eingeschärst, daß von alle» zuzichenden männlichen Personen im Alter vom voll endeten 20. bis zum vollendeten 46. Lebensjahre ein Ausweis über ihre Militärverhältnisse und soviel Reservisten, Laudwehrleut«, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Kontrollstelle zu erfordern, fall» sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich an da- Königliche Bezirks-Kommando zu erstatten ist. Großenhain, am 28. Dezember 1910. v. 802 Der Zivil-Vorfistende ,, -er Kgl. Ersatzkommisston -es AuShrbu»g»bezirkS Vrotzevhaiu. «rlatz, die A«meld««s zur RekmtterrntgSsSüurmtrOlle stetr. Die in den Städten und Landgemeinden des hiesigen Aushebungsbezirks aufhältlichen Militärpflichtige» des deutschen Reiches, welche entweder im Jahre 1891 geboren oder früher zarückgestellt und daher wieder gestellpfltchttg sind, werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteils sich in der Zeit sto« IS. J«m«r ti» 1. Februar 1911 zur Eintragung in die RektrutierungS-Stammrolle bei dem Stadtrate oder Gemeindevorstande ihres dauernden Aufenthaltsorte» gehörig anzumelden. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: ».für militWfiichtige Dienstboten, Hau»- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter re., welche außerhalb ihre» Wohn ortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am BeschäftigungSorte — meldepflichtia behandelt. d. Für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten, der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet; der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenhalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle; und wenn der Geburtsort im AuSlande liegt, in demjenigen Orte; in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihre« letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte; an welchem sie sich zur Stammrolle anrumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reife begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder Lehr-, Brot oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Die Stadträte und GemeindevorstSnde wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung noch besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich anhalten. Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, Arbeit--, Heil- und Kranken- Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpflichtigen sind nach 8 26« Nbs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stamm rolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflicktiger wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Ium 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträten und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich deS Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: a. die Bezirkszugehörigkeit der Geburt»- und AufeuthaltSorte ist nach Maß gabe der Landwehr-Bezirkseinteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu § 1 der Wehrordnung S. 387 des Gesetz- und VerordnunaSdl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einem GeburtS- oder Losungsscheine die Angabe des betreffenden Kreises oder Bezirke» (Amtshauptmannschaft oder Landratamte» re.); so ist der Gestektzrflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen Legitimationspapiere Ausschluß darüber nicht geben sollten. Hinsichtlich de» Berufs, bez. der Beschäftig»»- der Militärpflichtigen wird aus die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361V, verwiesen und die ge naueste Nachachtung derselben den Stammrollenführern zur Pflicht gemacht. Die Bvr«ä»-er der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6» mit Vor- und Zu namen, Stand und Wohnort einzutragen; der Stand de» Vater» ist in Spalte 5o anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugeben. Im übrigen wird auf die genaue Ausfüllung der Spalten 7, 8, 9 und 10 hingewiescn. L. In die RekrutierungSstammrollen sind fortan nur alle diejenigen Strafen einzu tragen, welche nach der Verordnung deS BundeSratS, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mitteilung der Strafurteile, vom 16. Juni 1882 — Zentralblatt für da» Deutsche Reich Seite 309 — in die Strafregister ausgenommen werden. Dagegen ist von einer Aufnahme der in den Strafregistern «tcht geführten Polizeistrafen Abstand zu nehmen. Die be treffenden Mitteilungen der Gerichtsbehörden rc. sind von den Gem'eindevorständen mit der Stammrolle anher einzureicken. Unterlassungen der Stammrollenführer in dieser Beziehung wecken mit Ordnungsstrafen bis zu 15 Mark geahndet Wecken. ». Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik m entweder leer zu lassen oder nur mit Bleistift auszufüllen. t. Seeleute, See-, Küsten- und Hafffischer, Schiffszimmerleute und Segelmacher, Maschinisten, Maschinistcngehilfen und Heizer von See- und Flußdampfern, Sch'ffSköche und Kellner (Stewards) müssen, wenn sie zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer Beruf-art genau bezeichnet werden. x. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zuröcksteluug der Militärpflichtigen nötig erscheinen lasten, sind rechtzeitig an du» Anbringeu eine» bezüglichen ZurückstrllungS-Antraa« und an die Anzeige und Bescheinigung »ller -aber i» Betracht kommenden Umstände zu erinnern.