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-ir 884 I. «rilegr znm Ateseer regedlatt. TounerStiiz, I«. Tezemver 1838, «vends. 88. Jetzr«. A« die Beamten! Jnletzter Stund«, wenden mir un« nochmal« au di« Be- auttenfchast und rufen st« zu tatkräftigster Mitarbeit und wtlmeSstarke« «intrete» für de« Volksentscheid am 22. De- -emoer auf. . detetltguna gehört zu Len durch dl« Reichsoersas- suu« gefchützteu Rechte« der Beamte«, wie e« insbesondere von der sächstschmeRegieru«, durch «tue autbrücktiche Er, kläre«» schon vor dem BolkSbegehren festgestellt worden ist. «er« Beamter kann wegen Eintretens für den Volks entscheid. üver den geheim «»gestimmt wird, znr veront« wwstxu« ««ege» werden. Die Beamtenschaft hat von jeher in vorderster Linie Lerer gestanden, die Diesiger des StaatSdewnßtseinS sind. Wir fordern die Beamten auf, ihre versaffnngSmäßtge« «echte,« wahre«, indem fie M MmlsM «!t Ä MMM. Fitr di« i« Lanbesansschnß Sachse« für de« Deutsch«« BolkSe«tscheid znsammengeschloffene« Partei«« uub Verdttvd«: Dentschnattouale BolkSpartei. Ratioualsozialistische Deutsche Arbeiter-Partei. Der La«bb«nd. Der Stahlhelm, v««d der Krontfoldate«. AkkUWMWE Der Berliner StaatSrechtSlehrrr Geb. Iuftizrat Prof, vr. vorn hak behandelt in der »Kreuz-Zeitung", ohne für oder wider politisch Stellung zu nehmen, die Frage, welche Mehrheit zur Annahme de« Volksentscheid« erforderlich Ist. Er kommt dabei zu dem zwingenden Schluß, daß weder di« Zustimmung noch di« Beteiligung der Mehrheit der Stimm- berechtialen nötig ist, sonder« daß die Zustimmung der Mehrheit der Abftimmenden zur Annahme de« Frei- htttSgesetze« genügt. Di« in 8 1 de« Freiheit«gesede« enthaltene verpstichtung «um feierlichen Widerruf de« KriegSschuldanrrkriintnifle« und di« Vervstichtung nach 8 2, auf förmliche Außerkraft setzung der Krieg«schuldlüae binzuwirkrn. ftnd nicht ver- faffunaSündernd, da die Kriea«schuldlüge nicht Bestandteil der Verfassung ist. Wenn nach 8 4 «eichgkanzler und ReichSminifter, die entgegen der verpstichtung de« 8 8 Der- trüge mit auswärtigen Möchten schließen, den Strafen de« Landesverrat« verfallen sollen, so ist auch diese Bestimmung nicht verfaffung«ändernd: da nach Art. 116 der Verfassung Handlungen nur mit Straf« belegt werden könurn, wen« di« Strafbarkeit vor Begehung der Tat bestimmt «ar, liegt auch di« Schaffung neuer Strafföll« im Rahmen der ge wöhnlichen Gesetzgebung. vrrfaffung«öndrrnd ist also der Gegenstand de« Volksentscheid« nicht; die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten ist nicht notig. «ach Art. 75 kann ein Beschluß de« Reichstage« durch volk«entscheid nur dann außer Kraft gesetzt «erden, wenn di« Mehrheit der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt. Außer Kraft gesetzt werde« kann aber nur etwa», «a» sonst Kraft' haben würde, also ein vom Reich«tag« an genommene« Gesetz. Da« liegt aber hier nicht vor. «Für den Volksentscheid über da« FreiheitSaesetz", so schließt Geheimrat Bornhak, .genügt also dl« er« fach« Mehr heit der Abstimmenden. Demgemäß sagt auch 8 21' de« Gesetze« über den Volksentscheid: Di« Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet." Und als Aus nahmebestimmung wird hin,»gefügt, daß ein Beschluß de« Reich«tagr« durch Volksentscheid nur außer Kraft aefetzt werden kann, wenn di« Mehrheit der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt. Das ist einfach di« ftaat«. rechtliche Lage der Dinge für diesen wie für jeden künftigen Volksentscheid, ohne daß dabei der politisch« Inhalt irgend- wt« tn Frag« käme. Und hiernach wird auch das Ergebnis de« kommenden Volksentscheid« zu beurteile» sein. M UM!» SikUklMkl WWGM. )(Nürnberg. Im EiegelSdorfer Eisenbahnprozrß oerkündete Landgerichtsdirektor Bub folgendes Urteil: Oberbabnmrister Alfred Stnhlfath ist schuldig eines Der- gehen« der fahrlässigen Transportgefährdung und wird des halb zu drei Monaten Gefängnis verurteilt; die Ange klagten Rottenführer Georg «volland und Oberbahn wärter Joba«« Greller au« Siegeltdors «erden freige- sproche«. Di« Kosten ihrer Verteidigung werden einschließ lich der für sie ausscheidenden verhandlungskoften der Staatskaffe auferlegt. Da« Urteil im vrozeß wegen de« EiegelSdorfer Elsen- bahnunglück« wurde vom Vorsitzenden in etwa zwei stündige« Ausführungen begründet. Er heißt darin u.a., daß «in Attentat nach Ueberzrugung de« Gerichtes aus- scheid«. Buch di« Vermutung der Angeklagten, daß di« Lokomotive nicht in Ordnung gewesen sei, sei in der Ver handlung widerlegt worden. Da« Bericht sei der Auf fassung, daß der Zustand der Gleise die Ursache der Zug entgleisung gewesen sei. Dabet habe es sich im wesentlichen dem Gutachten der Sachverständigen vroseffor Dr. Relrux and ReichSbahnvizepräfident Senft angeschloffen. Da« Blei« habe wohl am Sonnabend mittag nach Schluß der Regulierungsarbeitrn für das nicht besonders geübte Auge einwandfrei gelegen. Es hab« sich aber sehr rasch »er fahren. G« sei «m betriebsgefährlicher Zustand vorhanden gewesen, den di« Angeklagten Volland und Greller wohl nicht erkennen konnten. Sir seien deshalb freigesprochen worden. Dagegen hab« sich Stuhlfath insofern pflichtwidrig »erhalte», als er di« Glei«ardett«n nicht genügend be obachtet und sich vor der Entfernung der Langsamfahrt scheibe nicht von dem Zustand der Gleise überzeugt hab«. Beim Strafausmaß habe da« Gericht berücksichtigt, daß Stuhlfath sonst ein diensteifriger Beamter «ar, und daß ihm bet der mangelhaften Unterstützung von Setten seiner vorgesetzten Behörde die Schwierigkeiten der GletSarbeiten nicht »um Bewußtsein kamen. Au« diese« Grunde hab« man ihm bedingten Straferlaß »»gebilligt. L Ist w ktt« WWirl. ' London. Da« eugNfch« LuftschiffA. 10» hat sich tei dem vorgestrigen vrobeflug Beschädigung«» am »teuer »o«»ogrn. Der Luchüberzug ve« Luftschiffe« batte sich, «i, spater seftgestellt wurde, gelockert. Zwei Man» der Be- satzuug »ersuchten »ährend de« Fluge« eiue weiter« Au«- dwitnng der Beschädigungen »u verhindern. Während der Nulbefferungen »«en di« Maschinen fast vollkommen ad- Willst M M M st WWW«. Ar W U MttMk MWWMII. Der HaudrlSvolitische Ausschuß de« Reichstage« nahm nach längerer Debatte über den Zoll für Futtergerste die ReaierungSvorlaae unverändert an. Danach beträgt der Zollsatz für Gerste zur Viehfütteruna unter Zollsicherung bis zum 31. D--«»iber 1830 fünf Reichsmark; vom 1. Jan. 1831 ab zwei Reichsmark. Für Gerste zur Viebsütterung unter Zollsicherung bei Nachweis de« Bezuges von gekenn zeichnetem Roggen nach näherer Bestimmung der Reichs regierung beträgt bis zum 31. Dezember 1830 der Zollsatz zwei Reichsmark MMM »er AtimMMWerU». )k Berlin. Der Deutsch« Kleinrentnerbund bat kürzlich ein .Echwarzbuch der Kleinrrntnerfürsorge" heraus- gegeben, in welchem an Hand von 100 Fällen bewiesen werden fall, daß die Kleinrentnerfürsorge mangelhait durch- ««führt worden sei. Obwohl Nam« und Wohnort in diesen Fällen nur mit den Anfangtbuchftaben bezeichnet sind und insolgedeffen die Nachprüfung schwierig sein wird, bat der ReichSarbeitSminifter sofort bei den Sozialministerien der Länder angrregt, die Fürsorgwerbände aus die seit Jahren immer wiederholten und in dem.Schwarzbuch" »um ersten mal an Einzelfällen erläuterten Beschwerden der Klein- rentner ausdrücklich hinzuweifen und ihnen die gewissen- hastest« Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen für die Kleinrentnerfürsorge zur Pflicht zu machen. Wenn -ie Zollsätze hiernach abaeän-ert werden, so sind sie durch den Reichsmintster der Finanzen jeweils mit Wir kung vom zehnten Lage nach der letzten Notierung in Kraft zu setzen. Für die Einsuhr von lebeube» Weh sollen die Zoll sätze durch vertragsmäßige Abmachungen bei Rindvieh zu Schlachtzwecken nicht unter -'4,58 RM. für einen Doppel zentner Lebendgewicht herabgesetzt werden, bei Schafen nicht unter 22,50 RM., bei Schweinen nicht unter 16 RM. Bei Fleisch von Rindvieh und Schafen, frisch, auch gefroren mit Ausnahme der Innereien, sollen die Zollsätze nicht unter 45 RM. und bei Fleisch von Schweinen, frisch, auch gefro ren, smit Ausnahme der Innereien, Köpfe und Spitzbeine» nicht unter 32 RM. für einen Doppelzentner herabgesetzt werden. Durch einen weiteren Beschluß würde die zeitliche Be grenzung der Gültigkeit des Gesetzes über Zolländcrungen vom 17. August 1928 aufgehoben. Damit wirb dem Zollge setz eine zeitlich unbegrenzte Gültigkeit gegeben. arwöhalich niedrigen Beteiligung zu rechnen ist und die Ab- stimmunoSvorstebrr von der Bildung von 33 gegenüber regelmäßig 148 Stimmbezirken.mit Rücksicht auf die voraus sichtlich schwach« Beteiligung an der Abstimmung" verstän digt, so kann ich hierin keine OrdnungSwidrigkeit erblicken. Don einer »von Tag zu Tag anwachsenden Begeisterung für de« Volksentscheid" ist mir nichts bekannt. Mm WWW tu SrMMsttt II MM. * Loudon. lTelunion.) Da« am Montag auf der Morrison-Kohlengrube im Bezirk von Newcastle aus- gebrochen» Feuer hat »ach de« letzte« von dort kommenden Meldungen ernst« Ausmaß« angenommen. Im verlaufe dr« gestrigen Spätabends wurden weiter« Feurrlösch kommando« hinzuorzoaen, da mit einer Ausdehnung de Brande« gerechnet wird. vi«h,r sind bereits K bi» SOVO Mann durch da» Feuer »ur Einstellung der Arbeit ,r zwangen worden und man fürchtet, daß noch »eiter« 100« Arbeiter ihren Erwerb verlieren, wenn im Laufe de« heutigen Tag«» da« Feuer nicht eingedämmt »erd« kau». Mit« t» AMriMlMMm zm MwnlMO. )( Berlin. Der Retch»«inister de» Inner» hat zwei «eiter« Schreiben de« Reichsausschuffe« für da« deutsch« Volksbegehren wie folgt beantwortet: 1. Bon einer allgemeinen Anordnung, daß mit Rücksicht auf «ine schwache Beteiligung am Volksentscheid überall der sonst üblichen Stimmzettel beschafft werden soll, ist mir nicht« bekannt. Ich stelle anheim, mir die Behörde »u be nennen, di« eine derartige Anordnung «klaffen haben soll. Solange mir eine näher« Mitteilung hierüber nicht »»geht, bin ich nicht in der Lage, auf Ihr« Vorstellung etwa« zu veranlassen. 2. Di« Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Abgre«. »»» der Stimmbezirke habe ich in «einem an da« vräst- dium de« Reich«auSschuffeS gerichteten Schreiben vom 16. 12. 1828 eingehend dargelegt. 8 28 der ReichSftimuwrd- nmig lautet: .Die Stimmbezirk« sollen von den nach 8165 »ustän- digen Behörden nach den örtlichen Verhältnissen und so aboegrenzt sein, daß allen Stimmberechtigten di« Teil nahme an der Abstimmung möglichst erleichtert wird. Wird «ine Gemeinde in Stim«be»irk« »erlegt, so soll kein Stimmbezirk mehr al« 2500 Einwohner umfassen. Die Einwovsterzahl darf jedoch nicht io gering sein, daß sich die Abstimmung der einzelnen Stimmberechtigten ermit teln UH«. Ist bei einem Volk«e»tsch«id in einer Eemeiude mit einer außergewöhnlich niedrigen Beteiligung zu rech- neu, so können in ihr Stimmbezirk« auch mft einer größeren Einwohnerzahl al« 2500 gebildet werden. Li« verwal- tung«be»irt«arentrn sollen Ungehalten werden." In Mannheim mit einer Wohnbevölkerung von 247 486 «,«l«n und 164 313 Stimmberechtigte» sind bei der letzten m.ichStagSwabl für di« in ihrem Re>ch«auSschub vertretenen «arteten 6068 Stimmen, also 8,7 v. H.der Stimmberechtigten, abgegeben worden. Bei« Volksbegehren .FretheitSgeietz Hatzen sich 2285 oder 1,4 V.H. der Stimmberechtigten «in- getragen. Wen» hiernach da» Bürgermeisteramt der Stadt Mannheim auutmmt. daß tn Mannheim mit «in« außer- vbz. Berlin. Der Handelspolitisch« «»»schuß de» Reichstage« beschäftigte sich am Mittwoch mit den Getreide, »öle». Znm Veizeuzoll wurde von den Regierungsparteien be antragt, daß der Zollsatz für Weizen, wenn die Entwicklung der Weizenpreise es erfordert, bi» auf 8.50 RM. für einen Doppelzentner herabzusetzen oder bis auf 9,50 RM. herauf zufetzen ist. Hierbei hat ein Preis von 260 pro Tonne als Durchschnittspreis zu gelten, die Notwendigkeit einer Aenberung des Zollsätze» ist jeweils spätestens nach vier Monaten zu prüfen, und die erstmalige Prüfung soll auf grund der Preisentwicklung vom 1. September bis 81. De zember 1929 erfolgen. Ein entsprechender Antrag wurde für -en Roggenzoll eingebracht, der nach unten auf drei Mark und nach oben auf neun Mark begrenzt wurde; als Durchschnittspreis für eine Tonne Roggen soll 230 Mk. gelten. Diese AntrHze wurden mit achtzehn gegen sechs Stim men angenommen, nachdem Anträge der Deutschnationalen BolkSpartet und der Bauernpartei auf Einführung eines festen Zollsatzes von zehn Mark abgelehnt worden waren. Für Braugerste wurde nach einem Antrag der Regie rungsparteien ein Festzoll von neun Mark, für Hafer ein Festzoll von acht Mark angesetzt. Ferner wurde ein Antrag der Regierungsparteien an genommen, wo nach der Wertbeftimmung des Sinfuhrschei, ne» der niedrigste lim Zolltarif vorgesehene allgemeine oder vertragsmäßige) Zollsatz der betreffenden Fruchtgattung, zugrunde gelegt wird, bei Hafer sechs Mark für einen Dop pelzentner, bet Roggen sechs Mark und bei Weizen 6M Mark, solange der Zollsatz für Roggen nicht den Betrag von sechs Mark und bei Weizen nicht den Betrag von 6,50 Mk. unterschreitet. Die Retchsregterung wird jedoch ermächtigt, bei der Ausfuhr von Roggen die Erteilung von Einfuhr scheinen an Bedingungen zu knüpfen. Ferner wird bei der Ausfuhr von im Inland erzeugter Gerste mit einem Hek- tolttergewicht von mehr al» 67 Kilogramm bi» zu einer Höchstmenge von 800 000 Doppelzentnern in einem Kalen derjahr der Wertbeftimmung des Etnfuhrscheines ein Be trag von 6H0 Mk. für einen Doppelzentner zugrunde gelegt; diese Einfuhrscheine dürfen nicht zur Bezahlung des Zolles für Gerste, die »ur Biehfütterung bestimmt ist, benutzt werden. Außerdem wurde beschlossen, daß der geltende Zollsatz für Malz von 12.75 Mk. solange in Kraft bleibt, als für Gerste ein Bertragszollsatz von s RM. für einen Dop pelzentner besteht. Ak IM» Ml- W SMlk'M. Nach weiteren Beschlüssen im handelspolitischen Aus schuß de« Reichstage» beträgt der Zollsatz für Mehl, auch gebrannt oder geröstet, aus Getreide, mit Ausnahme von Hafer und Gerste, das Eineinhalbfache des Zollsatzes für Weizen mit einem Zuschlag von 4,25 Mk. Der gleitende Zollsatz von 14.50 RM. bleibt solange in Kraft, als für Weizen ein Bertragszollsatz von 6,50 RM. sür einen Dop pelzentner besteht. Polierter Reis zur Herstellung von Stärke unter Zoll sicherung bleibt zollfrei. Der Zollsatz für Weizen. und Roggeustärkr in Auf- «achung für den Kleinverkauf beträgt den dreifachen Zoll satz sür Weizen mit einem Zuschlag von 7H0 Mk., für andere Stärke 21 Mk. Der Zollsatz für Wetzen- und Roggenstärke in anderen Aufmachungen beträgt -en dreifachen Zollsatz für Weizen mit einem Zuschlag von 2H0 Mk.; für andere Stärke 16 Mark. Der Zollsatz für Tarifuummer 198 (gewöhnliches Back werk) beträgt den doppelten Zollsatz sür Weizen mit einem Zuschlag von sechs Mark. M Sieh- M ziMWe. Im handelspolitischen Ausschuß des Reichstages wurde gemäß -er Regierungsvorlage beschlossen, daß für den Fall, daß der Preis am Berliner Markt für Schweine -er Klaffe 0 im Durchschnitt zweier Wochen niedriger als 75 RM. für den Zentner Lebendgewicht ist, sich der Zollsatz für Schweine nm 30 v. H. erhöht, bis der Preis am Berliner Markt für Schweine der Klaffe 0 im Durchschnitt zweier Wochen 70 Reichsmark für den Zentner Lebendgewicht erreicht. Ist der Preis am Berliner Markt für Schweine der Klaffe 0 im Durchschnitt zweier Wochen höher als 85 RM. sür Len Zentner Lebendgewicht, so ermäßigt sich der Zoll satz für Schweine um SO. v. S-, bis der Preis auf 85 RM. sür den Zentner Lebendgewicht finkt. MllllklMe di« Mm MM. Nach weiteren Beschlüssen des Handel'.politischen AuS- schuffe« des Reichstage« sollen di« Zollsätze durch vertrau», «ästiu« Abmachungen bei Butter, krisch, gesalzen oder «ingeschmolzen, bis zum 31. Dezember 1833 nicht unter 50 AM., bi« »um 31. Drzember 1835 nickt unter 40 RM. und vom 1. Januar 1836 ab nickt unter 30 RM sitt «inen Doppelzentner herabgesetzt werden. Damit war di« Beratung über da» Zolläudernu»«- gesetz tm Ausschuß erledigt. Dir weiteren ReichSrat«- beschlüffe sowie die Anträge der Parteien zu den Industrie- »öllen sollen vom Au«fchuß erst im Januar nächsten Jahres beraten »erden. Zu der Beratung de« Gesetzentwurfes über einen Noteu- »echsel zum deutsch-französischen Handelsabkommen wurde von der ReichSregirrung auSgeföbrt, daß im Lauk« vorbereitender Besprechungen über weitere vericktigungs- Verhandlungen »um deutsch-franzöftschrn Handelsabkommen di« französische Regierung wegen des Absatzes ihrer Algier- Trauben wiederholt den Wunsch nach Erweiterung der BertragSzugrftändniffe für Tafeltrauben vorgebracht habe. Lieser Wunsch »erdichtet« sich zu dem Antrag, di« fraglichen, bisher nur für die Zeit vom 1. August ab laufenden ver- ttagSzugeständniff», auf di« Zeit voar 1. Juli ab augzu- drhnrn. Li« Anregung bot Gelegenheit, von Frankreich den Verzicht auf die im Handelsabkommen festgelegten Vereinbarungen über Mehlzille ,n fordern. Di« deswegen gepflogenen Verhandlungen, in die noch einig« ander, Frage» de« gegenseitigen Warenverkehr« «ingezogrn wurden, haben zu dem Notenwechsel geführt. — Der Ausschuß ge- uehmigt« den Gesetzentwurf, ebenso den Gesetzentwurf über »inen Notenwechsel »nm Handelsvertrag »wischen dem Deutschen Reich und der Schwei». Heut« Donnerstag wird der Ausschuß den deutsch- schwedische« ZusatzhandelSvertrag beraten WIMI in d« Wimm. Berlin. lFunksprnch.) Die Sachverständige« der Re gierungsparteien hielten heute nachmittag ein« interfrak tionell« Besprechung ab, di« sich mit der Frag« der Zusatz abkommen zum schwedische» und zum finnische« Handels vertrag beschäftigte. Eine Einigung kam dahin zustande, daß bei Vertrag mit Schwede« »och vor Weihnachten abge- schloffe» werde« soll, während für de« Abschluß mit Finn land ein späterer Termin in Frage kommt.