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«erichtSfaal. DieNftftrnfverfn-re« «ege« »i«e« Gt»tzimer«1. D«r Ivletzt an der Real- und Aufbanschule in Tbemnttz tätig a'wklene Ttudirnrat Dr. K««z« batte ss» im Sommer 1928 in verschiedenen Fällen an jugendlichen Person»«, darunter a«ch an einem Schüler seiner Klass«, untüchtig oeraangen. Er ist deshalb auch beitralt worben. Di« weiter« Folg, war, daß auf Veranlassung des Volksbil» dungsminifterium« aegen ibn das Dienstftrafverfabren «in» geleitet wurde. Nach dem Gutachten zweier Aerzt« kommt 8 81 des StGB, nicht in Frage, vielmehr ist der Ana«» klagte für sein Tun voll verantwortlich »n machen. Zu gegeben wird allerdings, daß eine anormal« Veranlagung vorliegt. Die Disziplinarkammer hat entsprechend de« Anträge des Anklagevertreter« au? DieuAeutlaskn«, er» kannt, dem Beschuldigten sedo» auf fünf Kahr« einen Teil feines Ruhegehalt« belassen. Di, hiergeaen eingelegt« vr» rufung de« Angeschuldigten ist jetzt vom Disziplinarhof al« unbegründet »urückgewiefen worden. Ein zweitägiger Strafprozeß «ege« Landfrieden«» bruchS. Während einer Arbeitsniederlegung bei der Firm« Schreiber in Melken war e« u. a. am 12. und 26. Juli »u einigen Reibereien zwischen Streikenden und Arbeits willigen gekommen. Diese Vorgänge beschäftigten jetzt an zwei Tagen da« Gemeinsame Schöffengericht Dresden Di« Anklage richtet« sich aegen acht Versonen, denen Land friedensbruch, zum Teil auch Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung zur Last aeleat wurde. Da der game Sachverhalt äußerst verwickelt war, so mutzt« da« Sericht in eine umfangreiche Beweiserhebung eintreten und «in« große Anzahl Zeugen vernehmen. Dies« Austritt« spielten sich vornehmlich nach Arbeitsschluß zwischen Streikenden and Angrbiriaen der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei ab. Bei den Zwischenfällen kam «» auch zu Tätlichkeiten. Einige von den Arbeitswilligen wurden mißhandelt bezw. oerledt. Wie immer bei derartigen Anlässen, so war «S auch hier sehr schwer, ein wirklich klare« Bild zu aewlnnem Die Angeklagten bestritten fast durchweg di« ihnen zur Last gelegten strafbaren Handlungen. Soweit di« Schuld al» erwiesen zu gelten batte, beantragt« der Vertreter der Staatsanwaltschaft entsprechende Bestrafung, «ährend der Verteidiger in erster Linie für Freisprechung plädierte, um die auch die Angeklagten baten. — Nach langer Beratung wurde der 33 Jabre alt« Eisrndrrhrr Fran» Wilhelm Selber wegen LandsrirdenSbruch« in zwei Fällen in Tat einheit mit Körperverletzung, Nötiauna und Beleidigung zu sieben Monate« drei Wochen Gefängnis und »egen einer weiteren Körperverletzung zu 18 Reichsmark S«ld- strafe verurteilt. Sechs weiter« Angeklagte, der 22 Jahr« alte Schlosser Erich Max Lahl, der Maschinenschlosser Alfred Max Klovvisch, 21 Jahre alt, die Eisendreher Artur Martin Livve, 26 Jahre alt, Richard Otto Stephan, 29 Jabre alt und Kurt Richard Stelzner, 2V Jahre alt. sowie der 1903 zu Neusalz geborene Schlosser Georg Karl Stadler erhielten wegen einfachen LandsrirdenSbruch« je drei Monate Gefängnis auferlegt. Ein weiterer Mitan geklagter. der 21 Jabre alte Fabrlkschuhmacher Walter Lahl wurde freigesprochen. — Wie sich au« der Begründung des Urteils ergab, batte damal« «ine erregte Stimmung geberrscht. Dies wurde weitgehend »u Gunst«« der An geklagten bei der Strafzumessung in Betracht gezogen, so weit deren Schuld al« feftgessellt zu erachten «ar. Politisch« Motive spielten bei den Lohnftreitigkeiten, um di« «S sich gebandelt, keine Rolle. Nach Lag« der ganzen Verhältnisse glaubte das Gericht bei sech« Angeklagten mit der gesetzlich zulässig niedrigsten Straf« auSkommen zu können. — Gegen den 24 Jabre alten Arbeiter Kurt Otto Löw«, der sich mit verantworten sollte und der nicht ermittelt »erden konnte, wird später gesondert verhandelt. (K—g) Zwischenfall im Sericht. Der Angeklagte schleudert «inen Stuhl gegen de« StaatSanwalt. Der au« Stral sund gebürtig» 29 Jabre alt« Schneidergehilf» Gruft Friedrich Paub Melliu, der bereit» zablrriche Vorstrafen erlitten bat und seit vielen Jahren keiner geregelten Arbeit nachgegangen ist, war vom Amtsgericht Dresden wegen Sachbeschädigung und Betteln« zu vier Wochen Gefängnis und vier Wochen Hast verurteilt worden, auch hatte man seine Ueberweisung an di« Landrspolizei verfügt. Gegen dies, letzte Maßnahme legte der Verurteilt« Berufung ein, mit der sich am Mittwoch di« »weit« Strafkammer de» Landgerichts befassen mutzte. Er hatte in Dresden gebettelt und mit einer Latte, di« von einer Baustelle stammte, in der inneren Stadt eine groß« Schaufensterscheibe eine« Kaufhauses zertrümmert. Dies will er aetan haben, um dadurch «in Unterkommen — im Gefängnis — »u erhalte«. Al« das Urteil de« Landgerichts verkündet wurde, da« auf Verwerfung der Berufung lautete, ergriff der Angeklagte «inen Stuhl und schleuderte ihn, bevor er daran aehindert werden konnte, über den Richtertisch hinweg nach dem Ver treter der Staatsanwaltschaft, der aber nicht getroffen wurde. Zugleich beschimpft» er daS Gericht auf« gröblichst«. Man führte Mellin sofort ab. Er wird sich nunmehr er neut zu verantworten haben. (K—g.) * " NWe NfMMW irr MmiM. Streik ist unbefugtes Verlassen der Arbeitsstätte im Sinne deS Paragraph«« L2S G.-O. Das Reichsarbeitsgericht hat am 18. Deiember ein« Entscheidung von höchster Wichtigkeit gefällt: Wegen Lohnftreitigkeiten traten die Arbeiter der Pianofortefabrtk Herrmann in Sangerhausen in Streik. Die Firma entließ die Arbeiter fristlos. Einige von ihnen, deren Wiedereinstellun« nach Streikende wegen der betrieb lichen Verhältnisse nicht möglich »ar, klagten auf geldliche Abgeltung ihres vorher erworbenen Urlaub«. Die beklagt« Firma bat den Anspruch unter Hinweis auf Paragraph 84 des Tarifs für das Holzgewerbe zurückgewiesen. Dieser Paragraph 54 bestimmt, datz die Arbeiter keinen Anspruch aus Urlaub bezw. UrlaubSvergütung haben, wenn fi« au« einem im Paragraphen 123 G.-O. liegenden Grunde frist- los entlassen werden. Das Arbeitsgericht Nordhausen, da« «inen solchen Fall hier für vorliegend erachtete, und »war nach s 123 Abs. 3 G.-O. »unbefugte« Verlassen der Arbeitsstätte", hat dir Klage abgewiefen. Das Oberlandesgericht Erfurt hat der Berufung der Klager dagegen stattgegeben und nach Klageantrag erkannt. ES sieht «in unbefugte« Verlassen der Arbeitsstätte durch den Streik nicht für vorliegend an, ebenso wenig «ine be- harrllche Arbeitsverweigerung. Las ReichSardritSgericht al« ReoiftonSinftan» hat das Urteil des Landesarbeitsgericht» Erfurt aufgehoben und hat die Berufung gegen da» Urteil de» Arbeit»»,richte Vordhaufen, da« die Klage abweift, zurückgewiesen. Dur» de« AuSbruch de» Streiks fei di« fristlose Entlass««, ti Sinne der G.-O. gerechtfertigt gewesen und daran ergeb« sich tartftettikt- da» Verlust de» Alrlagh» »MM. Gr»ss«««gSspr«ngla«f a« der Geissngbergfchau»«. Der Winterfportverein Geising führt am 28. De»««b«, 2 Uhr nachmittag«, <1. Weihnacht«fei«»tag) seinen tradi tionellen Eröffnunglsprunglans an der Geissngbergscha«»« durch. Dieser Sprunglauf vereinigt nunmehr schon feit Jahren die Elite der oster»gebirgischen Springer am Start, und »ird auch diesmal wiederum eine gut« Besetzung finden. Der Lauf ist kreisoffen für die Klaffen 1 und 2, di« Alters klassen 1 bi» 8 und die Jungmannenklosse. Die Mel dungen find umgehend, spätesten« bi« zum 22. De»emb«r, 6 Uhr nachmittags, an Martin Liebers Geising i. Er»g., Lang« Gtratz« 4 ein»urrichen. Die Olympiasieger!« Hilde Schrader (Magdeburgs stellt« im 200-NardS-Brustfchwimmen mit 2:57,8 «inen neue« Weltrekord auf, der bisher von der Engländerin Miß King mit 3:02 gehalten wurde. Vermischtes. Die beiden verschütteten Hauer gebor gen. Die beiden aus der Grube Sophia-Jakoba ver schütteten Hauer konnten sich vorgestern abend gegen 6 Uhr durch Klopfzeichen mit der Rettungsmannschaft ver ständigen. Nach angestrengter 18 stündiger Arbeit wurden sie gegen 11 Uhr nachts unverletzt geborgen. Gerkehrsunglück am Rhein. Bei dichtem Nebel stieß in Köln ein Auto, das einen Straßenbahn wagen überholen wollte, mit diesem zusammen. In die sem Augenblick näherte sich ein Schnellzug der Rhein uferbahn und fuhr gegen den Straßenbahnwagen. Die Wagen wurden schwer beschädigt. Entgegen übertriebenen Gerüchten wurden bei dem Unfall lediglich drei Personen leicht verletzt. Ein Schwindler wollte die Brüder Gklarek ,chefreien". Bei den Frauen der tn Haft befindlichen Gebr. Sklarek erschien ein Mann, der auf sehr geheimnisvolle Weise versicherte, gegen gute Belohnung die Gebrüder Sklarek aus der Haft befreien zu können. Bei der Frau Max Sklarek's ging es dem Schwindler aber schlecht. Dort zog er einen großen Schlüssel aus der Tasche, den er Frau Sklarek als den Hauptschlüssel vom Untersuchungsgefängnis bezeichnete, mit dem er alle Türen öffnen könnte. Da erkannte Frau Sklarek, daß sie eS mtt einem Schwindler zu tun habe und bestellte den Mann auf einige Stunden später, da sie augenblicklich die ver- ver Weihnachtsmann geht clurch Sie Straßen. Vie Weihnacht naht im Glanz der Nerzen, Vie Nchtdurchhellte Mniernacht, wo selbstlos und von ganzem Herze» Ver Lieben schenkend wird gedacht. paketbrladen durch di« Gassen Sieht man die Menschen «neud geh« Schaufenster mustern st« tn Massen, wo tausend Viag« Pud zu seh». va» Schüuste «ird gewählt, da, Veste, Sl« taufen «in von stütz bl, spat. Und wer verhalf zu diesem Jester E, ist da, Zeitung,inserati ».» langten 1000 Mark nicht beisich habe.^ Inzwischen benach- , . namens rnberaer Bleistift- Fabrik brach tn der ver- durch Selbstent»ündt»ng, ren Stockwerken gelegene ^en Vsl Uhr ./pruch nahm. >t von den C ran Well-Ko p- wn dem am Dienstag vormittag __.^n 1000 Mark nicht bet sich habe. Inzwischen > richtigte sie die Kriminalpolizei, die den Schwindle -astete, al« er wiederkam. Es ist ein Buchdrucker » Rudolf Bolae au» StemenSstadt. Brand in einer Nüri fabrik. ' ' " aangenen ! Feuer au». —.... ... ... Werkstätte und der darüberltegende Bodenraum brannten vollständig au». Die Gefahr einer wetteren Ausdehnung de» Brande», ebenso die einer Explosion feuergefährlicher Massen, wurde durch die Feuerwehr, die mit zwölf Schlauchleitungen an der Brandstätte tätig war, in mehr stündiger Tätigkeit abgewendet. Die Höhe de» Schad«,» steht noch nicht fest. Jedenfalls ist die Gesellschaft durch Versicherung gedeckt und eine Einschränkung de» Betrie be» nicht erforderlich. GtaatSkassentendant wegen Unterschla gung zu 2Vr Jahren Zuchthaus verurteilt. Vor dem Schöffengericht in Ludwigslust hatte sich der Rendant Alexander Ahlgrimm wegen Unterschlagung von 62000 Mark zu verantworten. Ahlgrimm ist voll ge ständig. Er hat die Veruntreuungen begangen in den Jahren 1926 bis 1929 und zwar bei den BezirkS-Staat»- rassen in Wismar und Ludwigslust. Ahlgrimm, der Mit glied der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei war, hat 2000 Marr von den unterschlagenen Geldern zur Unterstützung der nationalsozialistischen Zeitung Meck lenburg», des „Niederdeutschen Beobachter-'", gegeben. Seine Partei hatte keine Kenntnis von den Unterschla gungen und hat ihn sofort, al» dieselben zu Tage kamen, ausgeschlossen. Ahlgrimm hat das Geld zum größten Teil in leichtsinniger Gesellschaft verbracht und den an deren Teil durch Spekulationen verloren. Die Staats anwaltschaft beantragte eine Zuchthausstrafe von drei Jahren. Das Schöffengericht verurteilte Ahlgrimm zu 2Vr Jahren Zuchthaus wegen schwerer Amtsunterschlagung bei Anrechnung von acht Monaten der Untersuchungshaft. Der Angeklagte verzichtete auf Einlegung einer Berufung. - Der Mord an dem Berliner Chauffear ein Raubmord. Im Laufe des gestrigen Tages wurde die von dem Auto des ermordeten Chauffeurs von Schale panski abmontierte Taxuhr eingehend untersucht. Daraus ergab sich, daß die Mindestsumme, die der Chauffeur bet sich gehabt haben muß, 64 Mark betrug. Äußer diesem Betrag fehlt auch eine schwarze Ledertasche, in der der Chauffeur persönliche Papiere aufzubewahren pflegte, und die goldene Armbanduhr. Der Mörder hat dem Er schossenen die Pelzjacke aufgeknöpft und seine Taschen durchsucht. — In der vergangenen Nacht hat sich noch ein vierter Zeuge, ein Chauffeur gemeldet, der Schale- panski gut kannte. Er gab an, daß ein Mann, der gute dunkle Kleidung trug und mehrmals an der Reihe der haltenden Chauffeure auf- und abgegangen war, vor einem großen Cafö am Potsdamer Platz gegi nachts den Wagen des Schalepanski in Anft Keine Nachricht ... ^... 7 stadt-Fliegern. Br.. ..... von dem Flugplatz Cranwell zu einem Dauerflug nach Kapstadt aufgestiegenen englischen großen Militärflugzeug fehlen im englischen Luftfahrtministerium jede weiteren Nachrichten. Nach Verlassen der Küste von Sardinien ist die Verbindung mit dem Flugzeug schon zu einer Zert abgerissen, während der eine direkte Fühlung des Flug zeuge» mit der afrikanischen Küste noch nicht vorhanden war. Drei Moabiter Gefängnisbeamte ver haftet. — Dienstwidrige Verbindung zwi- schen Äufsichtsbeamten und Gefangenen. Er mittlungen der Gefängnisdirektton in Moabit und der Kriminalpolizei haben laut „Nachtausgabe" zu der Verhaf tung von drei Gefängnisbeamten in Moabit geführt, die geständig sind, sich in gröblichster Weise seit längerer Zett gegen die Dienstvorschriften vergangen zu haben. Die Beamten haben vor allem bei Ausführung eines Unter suchungsgefangenen diesen dadurch begünstigt, daß sie ihn nicht an den im Ausführungsgesuch erwähnten Bestim mungsort führten, sondern wiederholt unbeaufsichtigt lie ßen, so daß der Gefangene Rennwetten abschließen konnte. Salzsäureattentat auf die Ehefrau. — Zwei Jahr« Zuchthaus. Das Schöffengericht Berlin-Mitt« verurteilte gestern den 33 jährigen Reisen den Julius Mackensen wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Zuchthaus. Mackensen hatte im April nach einer Auseinandersetzung in der Wohnung seiner Schwiegereltern seiner Ehefrau eine Tkasse Salzsäure ins Gesicht gegossen, wodurch die Frau ein Auge verlor und erwerbsunfähig geworden ist. Ueber die Tat gab die Ehe- frau folgend« Schilderung: Der Angeklagte sei zu ihr ins Zimmer getreten und habe ihr, um sich zu verab schieden, die rechte Hand gereicht. Er hielt ihre Hand fest, während er die linke Hinter dem Rücken verborgen hatte. Plötzlich habe er ihr au» einer Tasse die ätzende Müssigkeit ins Gesicht gegossen und sei dann fortaelaufen. Hinterher habe ihre Mutter eine Flasch« Salzsäure gefunden Ae AMiimU. vdz. Fast alle Bräuche der ThomaSnacht, bl« allgemein als Zaubernacht gilt, stammen aus vorchristlichen Zette«, da man um die Wintersonnenwende den Göttern Opfer darbracht« und Feste mit seltsamen Kulthandlungen feiert«. Mauch« dieser Bräuche haben sich jedoch im Lanke der Zett dem Christentum angepaßt, aber so, daß der heidnische Ur- sprung immer noch erkennbar ist. So herrscht in manchen Gegenden der Aberglaube, daß jedes Jahr in der Thomas- nacht (26.—21. Dezember) der heilige Thomas in einem seu- rigen Wagen durch die Lüft« sause, auf die Kirchhöfe komme und alle Toten, die im Leben seinen Namen trugen, segne, weshalb sie auS ihren Gräbern herauSkommen müßten. Gleichzeitig betet man tn den Häusern das „Thomas-Gebet", damit der Heilige dem Toten recht günstig gestimmt werde. Zweifellos entstand dieser Brauch aus dem alten Glauben, daß in der ThomaSnacht die „wilde Jagd" durch di« Lüfte stihrt. Dieser Glaube wurzelte noch im 17. und 18. Jahr hundert so fest im Volk, daß man alle« Ernstes überzeugt war, manche Menschen würden von der wilden Jagd mit fortgeführt. Selbst behördliche Akten finden sich »och, in den«« vom plötzliche« Verschwinden von Menschen berichtet wirb, die durch die wilde Jagd in der ThomaSnacht ver schleppt worden seien und die man erst nach einigen Tagen weit «eg von ihrem HeimatSvrt wieder aufgefunben habe. Im Böhmerwald zieht Gt. Thomas ähnlich wie der heilig« Nikolaus tn weißem Bart und Bischofsmütze durch da» Dorf und sammelt klein« Gaben. Gern bestreut man auch da» Vieh mit geweihtem Gal-, um «S vor den Angrif- fei» -er in der ThomaSnacht «mhergeisternden bösen Dämo nen zu schützen. AuS dem gleichen Grund verschließt man auch Fenster «nd Türen besonders fest. Der heilig« Thomas, im BolkSmunb mit dem Bei- namen „der Ungläubige", weil er zuerst nicht an di« Auf- erstehung be» Heilandes glauben wollt«, soll nach dem Tode deS Herrn al» Verkünder de» Evangelium» bi» nach Per- sien und Indien gekommen sein. In der Stabt Matlavur bet Madras erlitt er jedoch den Märtyrertod. Seine Ueber- reste wurden im Jahr« 282 nach Edessa, dem heutigen Urja in Mesopotamien, gebracht, wo fie sich auch jetzt «och beftn- de« Holle«.