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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-12-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192712015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19271201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19271201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Riesaer Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-12
- Tag 1927-12-01
-
Monat
1927-12
-
Jahr
1927
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1927
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S7S. 1. VeNage z«m Riesaer Tagehlatt. Donnerstag, 1. Dezember 1S27, avenvs. 8V. Jahrg Sie Milt W UksWWE »dz. verlin. In Fortsetzung der »weiten Beratung der Novelle »um Versoranna?-Grs,ß beschloß der Meich-tag-- au-sckiuß fürKrieaSbeschSdiaten-Fürsorar, di« Sinkommen- «renze für solche Rentenempfänger, di« Lohn- und ««halt-- bezfig« an» öffentlichen Mittel« baden, von SOO anf SSV Mark monatlich ,« erböbe«. Bei Errelkbnna dieses Bezüge» wird di« Rente um rin Zehntel gekürzt. Dir Kürzung nm ie «in weiteres Zehntel, die bisher bei jeder weiteren Einkommensteigeruna um KO Mark erkolate, soll kllnftia erst bet einer Steigerung nm se VO Mark eintreten und in jedem Falle soll diesen Rentenemokänaern ohne Rücksicht auf die Höbe des Einkommens der Bezug von drei Zehnteln der Rente verbleiben. Der Ausschuß nahm ferner folgende ErklSrnngen deS MeaierungSvertreterS entgegen. Sind aus einer Familie mehrere Söhne gefallen, so wird hönfig die Möglichkeit gegeben sein, die Ernöhrerelgenschakt für die Gefallenen gemeinsam zu bejahen, sodaß also bei Erfüllnng der son stigen Voraussetzungen die Elternrente gewährt werden muß. Waren sie auch gemeinsam nicht die Ernährer, so soll in wohlwollendster Auslegung des Gesetzes im Bedürfnis fall in der Regel di« Elternbeihilfe gewährt werden. Ebenso soll die neue Vorschrift bei Verlust des einzigen Sohnes besonders wohlwollende Anwendung finden. Die ReirbSregierung ist bereit, die VersoranngSbebörden an» »uweisen, daß an Lnngentnberkulose erkrankte Beschädigte hinsichtlich der Beurteilung der Minderung der Erwerbs fähigkeit bei der Gewährung der Vflegezulage und der Kavitalabfindnng besonders wohlwollend versorgt werden. Bei der Schätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit soll weitgehend berücksichtigt werden, wenn der Beschädigte Bazillen onSscheidet und deshalb keine Arbeitsstelle findet. M der ziMm»M«MiliMW. . Berlin. lKnnksprnch) F« mmut«»ri»e«er »jlll«. dtzer verhaudluua wurde heute früh «tue veretubaruug getroffen, »ach »er die detderseittae» KampsnwßnGhnw« so. fort «ufgehobe» »erde« «u» di« «»bett »»glichst sofort »to> der ausgeuomme« wird. Zu« Sud« der ZigarreuardetterauSsperrmtg wird wett« gemeldet, daß Maßregelung«« »icht stattsinben. Der geltende Tarifvertrag läust bG ,«« 1. April ISA». Die Löhne »er, de« am 1. Mär, 1SL8 «m 12 Pro^t erhöht. Fttr »le vs> »irke Haachurg und «re»«» wird «ur ei«« zehnprozentig« Erhöhung d«r Löhne erfolg««. MMM des LmdMtzeiir, MM, der MeMeii und der WerdrniWm MW. vdz. Berlin. Im ReichStagSanSschuß für die Straf rechtsreform stand am Mittwoch die grundsätzliche Frage zur Abstimmung, ob die Bekämpfung des Landstreichen», Bettelns, der Arbeitsscheu und der gewerbsmäßigen Unzucht ausschließlich im Weg« der sozialen Fürsorge zu erfolgen habe oder ob daneben auch strafrechtliche Mittel angewendet werden sollen. Die Negierung vertrat die Ansicht, daß weiterhin straf- rechtlich in diesen Dinoen vorgeganaen werden müsse, wenn auch ein Bewahrungsgesrtz vom Standpunkt des Reichs justizministeriums erwünscht sei- Ter Vorsitzende formulierte die Frage wie folgt: »Sind grundsätzlich die im 36. Abschnitt des Entwurfs enthaltenen Tatbestände unter Kriminalstrafen zu Nellen?" Bei der Ab stimmung wurde diese Frage durch die Mehrheit des Aus schusses bejaht. Hirram wurde K 58 behandelt, der di« Unterbringung l« einem Arbeitshaus betrifft. Hierbei entstand eine Er örterung über di« Unterbringung Minderjähriger in einem Arbeitshaus. Während di« Sozialdemokraten verlangten, daß «in Minderjähriger nur in einer ErziehungS- oder Besserungsanstalt untergebracht werden dürfe, waren di« Neierenten de» Ausschusses, Vertreter de» Zentrums und der Deutschen Bolkspartei der Ansicht, daß es auch möglich sein müsse, einen sittlich vollkommen verwahrlosten Minder jährigen, der kurz vor Vollendung des 21. Lebensjahre» stehe, sogleich einem Arbeit-Haus zu überweisen. In der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage wesent lich abgeändert, K 58 erhielt folgend« Fassung: „Wird jemand nach den 88 370 bis 373 (wegen gewerbsmäßigen Bettelns usw.) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so ordnet das Gericht zugleich leine Unterbringung in einem Arbeits haus an, wenn sie erforderlich ist, um ihn »ur Arbeit anzu halten und an ein geordnetes Leben zu gewöhnen. Dasselbe gilt, wenn jemand, der gewohnheitsmäßig zum Erwerbe Unzucht treibt, nach 8 374 zu Freiheitsstrafe verurteilt wird. Bei einem Minderjährigen ordnet das Gericht statt der Unterbringung im Arbeitshaus die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an. Würde der Minderjährige nach seinen persönlichen Eigenschaften eine Gefahr für die in der Erziehungsanstalt Untergebrachtrn bilden, so ist sein« Unter bringung im Arbeit-Haus anzuordnen. Hält das Gericht die Unterbringung eines Minderjährigen in der Erziehungs anstalt für ausreichend, so kann es von Strafe absehen. Arbeitsunfähige sind statt einem Arbeitshaus einem Asvl zu überweisen." Weiterberatung beute Donnerstag. Ae ImMriW »ll WMMrlXelliinm )l Berlin. Für die Zwecke von Ktnderspeisungen sind von dem Reichsmunster für Ernährung und Land wirtschaft L5VVVOV RM. au-geschüttet worden. Dies« Geldmittel sind auf die einzelnen Länder und Provinzen nach einem Schlüssel unterverteilt worden, der neben der Bevölkerung di« Zahlen der Zuschlagsempfänger aus der Erwerbsloiensürsorge und die besondere» Verhältnisse einzelner Notstandsgebiete berücksichtigt. Di« Durchführung de» KinderipeisungSwerkr» soll nach den bisherigen Richt- linirn erfolgen, die in erster Linie die Abgab« eine» Milch- frühstück« in der Schule unter Beigabe eine« Grbäckstück» an unterernährte Kinder vorsehen. Wetterberatung der Novelle znm Mieterschutz-Gesetz. vd- Berlin. Im NetchStagsausschuß für da» Woh nungswesen wurde bei Wetterberatung de» Mieterschutz» Bejetzr» unter Ablehnung von Anträgen der Sozial- demokraten. der Kommunisten und der Wirtschaftlich,« Bereinigung G LL de» Mieterschutz-Gesetze- unverändert ausrechterhalten. der di« Fäll« bestimmt, in denen auch «ach verndiguug de- Dienst- oder ArdritSv«rbält«isse- der «t«ter «t«er Werkwoh,««, t« dieser verbleiden darf. Weitrrberatung Donner-tag. 33ckslscksr l.sncttsg. slk. Dre-de», SV. November 1S27. , vor Eintritt t« die Tagesordnung gibt Abg. Göttling ! kvolkSr -P.) «in« längere, ost von lebhaften Zwischenrufen - der Linken unterbrochen« Erklärung ab über di« Haltung i s«t«er Fraktion t« MteterrechtS- ««d Mieterschntzsrage» im , RechtSauSschuß. Eine wettere Erklärung b«S Abg. Dr. Frucht lDBp.j be schäftigt sich nochmals mit dem Streike in den Tefzet-Werkeu t« Oelöuttz t. B. Das Haus tritt bann in die Tagesordnung «in. Zu nächst wird über nachgesuchte Strafverfolgungen gegen Abgeordnete verhandelt, über die Abg. Re« lSoz.j berichtet. Der Antrag des Thüringischen Amtsgerichts Altenburg auf Genehmi gung zur Bollstreckung einer Ersatz-Gefängnisstrafe gegen den Abg. Tittman» lNai.-Soz.s, der sich des Widerstande» gegen di« Staatsgewalt schuldig gemacht hat und von dem die verhängte Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, wird versagt. — Sodann liegt vor ein Antrag des Ober staatsanwalt» Dresden auf Genehmigung der Strafverfol gung der kommunistischen Abgg. Schreiber-Oberwürschnitz, Roscher und Bleier wegen der tätliche« Angriff« anf de» Abg. Bethk« in der Landtagdsitznug vom 21. Mär, dS. Fs. Es entsvinnt sich eine längere Äeschäftsordnungsdebatte darüber, ob über die drei Abgeordneten gleichzeitig abge- stimmt werden soll oder nicht. Die Linke verlangt ein« ge trennte Abstimmung, um je zwei Abgeordneten die Mit abstimmung zu ermöglichen. Auch Abg. Dr. Dehne (Dem.) und Dr. Wilhelm iWirtsch.-P.f sind für getrennte Abstim mung. Die Genehmignng zur Strafverfolgung aller drei Abgeordnete« wir» «egen di« Stimm«« der Komm««iste» und LinkSsozialiste« erteilt. — Weiter wird die nachgesuchte Genehmigung zur Strafvollstreckung von 1 Monat 1 Woche Gefängnis gegen den Abg. Renner <Komm.f mit den Sttm- men der beiden Linksparteien, der Altsozialisten und Natio nalsozialisten versagt. — Abgelehnt werden auch die «nträye ans Genehmignng der Strafverfolgung des Abg. Rebrig (Soz.) und des Abg. Müller-Ehemnitz lA.-Soz.s. Hierauf gelangt ein kommunistischer Antrag zur Be- ratuna auf Einstellung der von der Oberreichsanwaltschast gegen den Abg. Böttcher (Kommt einaeletteten Strafver folgungen. Abg. Neuner (Komm.) begründet den Antrag und bezeichnet das erneute Vorgehen des Oberreichsanwalts als ein Wahlmanöver. — Der Antrag wird ohne Aussprach« au den RechtSauSschuß verwiesen. Abg. Siewert lKomm.s begründet daun ein« Anfrage seiner Partei und fragt die Regierung, welchen Standpunkt sie in der Amnestiefrage gegenüber der RekchSregierung eingenommen habe und kn welchem Umfange sie die beabsichtigte Amnestie durchzu führen gedenke. Ministerialdirektor Dr. Wulff«« erklärt «amenS de» Justizministeriums: Aus Anlaß de» SO. Geburtstage» de» Reichspräsidenten hat da» Justizministerium mit Justin» mung des Gesamtministeriums über den gewöhnlichen Rah men hinauSgehende Begnadigungen verfügt. ES handelt sich hauptsächlich um Straftaten, die tm politischen Kampfs oder au» Not, oder au» wirtschaftlicher Not. oder em» wirt schaftlicher Bedrängnis begangen sind. Er berücksichtigt öÄ seinen Entschließungen die Persönlichkeit de» TäterS. di« Umstände und die Beweggründe der Tat, da» Verhakten des TäterS nach der Tat. die wirtschaftliche Lage de» TäterS und seiner Familie. Don der Begnadigung nimmt da» Justizministerium tu der Regel solche Personen au», dje dem Gewerbs- oder Gewohnheitsverbrechertum augehören oder die aus Roheit, Gewinnsucht oder einem sonstigen nied rigen Beweggründe die Tat begangen haben, oder au deue» Zuchthausstrafe zu vollstrecken ist. Mit feine« Maßnahme« befindet sich das Justizministerium tm Einklang mit der Preußischen Regierung. Der Erlaß eine» AmucstiegesetzeS ist bei den Verhandlungen Über Begnadigungen au» dem gedachte« Anlaß weder von der sächsischen Regier«»«, »och von der Reichsregterung und de« übrigen Länderregie- rungeu in Vorschlag gebracht worden. Zur Durchführung der von ihm beabsichtigten Maßnahmen hat das Justizmini sterium die Strafvollstreckung»- und Strafverfolgungs behörden angewiesen. Ihm alle Sachen etuzuberichteu^ tt» denen ein Gnadenerwei» nach Maßgabe seiner Verordnung vom 2. Oktober augezeigt ist. Dem Justizministerium find daraufhin 2100 Strafakten »ur Entschltetzung vovgelegi wor den. Bis jetzt find insgesamt S48 Begnadigung«« anSge» sprachen worden. Mit einer erheblichen Erhöhung dieser Zahl ist zu rechnen, so -aß die von Abg. Renner gefordert« Ziffer von 800 erreicht werden dürfte. Die Strafvoll streckungsbehörde« find angewiesen morde», «in« Straf- ««terbrechmra in solche« Fälle« »« verfüge«, tn de»e« di« alsbaldige Freilassung aus Grund einer Begnadigung mit hoher Wahrscheinlichkeit ,« erwarte« steht. Zu einem vom RechtSauSschuß zur Ablehnung empfoh lenen kommunistischen Anträge über die Amnestie bemerkt Ministerialdirektor Dr. Wulfsen u. a.: Die Regierung hält an ihrer Auffassung fest, daß Etnzelbegnadtgungen auch auf dem Gebiete der politischen Strafsachen einer allgemeinen Amnestie vorzuziehen sind. Die Zahl der politischen Ge fangenen ist auf 21 heruntergegawgen. Bei diesen Gefan genen handelt es sich entweder um solche, die wegen Lande». verratS oder Spionage abgeurteilt worden sind, oder die wegen der besonderen Gemeingefährlichkest oder Roheit ihres Verhaltens der Vergünstigung eines Gnadenerweises unwürdig erscheinen. Es ist schlechterdings undenkbar, daß ei« deutsches Land sich entschließ«« könnte, i» dem von der Kommunistischen Partei gewünschte« Umsange die schwersten Sierfehlungen gegen di« Strasgesetze des Reiches skr straffrei z« erkläre«. Gegen den weiter verlangten Amnestieausschuß bestehen schon aus Gründen de» RcichSrecht» die aller schwersten Bedenken. Auch wegen der Strafe« fllr Ab tret, bnnge« wird sich baS Justizministerium mit Sin^lbogna-i- gnnge« Helse«. Auf eine Anfrage im Rechtsansschub hin sei hier ausdrücklich festgestellt, daß da» Verhältnis der wegen Abtreibung bestraften weiblichen Gefangene« sn Waldheim zu deren Gesamtzahl nnr 8 v. H. beträgt. ES trisst als» keineswegs z«. daß drei Viertel aller weibliche» Gefangen«« dvrt «ege« Abtreibung Strafe verbüßt. Abg. Roscher (Komm.) und Abg. Ne« (Soz.) bezeichnen dke Einzelbegnadigungen al» unzureichend und verlange« et« «mneftiegesetz. Da» Hans leh«t schließlich de» kommunistische« Am«» stteantrag entsprechend dem Vorschlag« de» Ausschusses ad. Zur zweiten Beratuna steht der sozialdemokratisch« An» trag auf Reform des Ghescheid««gSs imd ehelichen Güterrechts. Der Ausschuß beantragt Annahme. Abg. Dr. Kästner (Dem ) vertritt den Abänderungs antrag feiner Partei, den Anteil n»d die Vcrfügnngsbercch- ttgung der Ehefrau an gemeinsam während der Eh« er worbenem Vermögen angemessen und der Billigkeit ent sprechend »n sichern. Abg. Fran Bültmai»« lDn.) verlangt freie» Ber- fügungSrecht der Frau über bas von ihr eingebrachte Gut. Di« schuldlos geschiedene Frau müsse auch nach Eingehung einer zweiten Ehe durch den Mann wirtschaftlich sichergestellt werden. Di« Ehe dürfe auf keinen Fall zu einem Bertrags- verhältni» herabgewürdtgt werden. Abg. Dr. Btinger <DVp.) erklärt, seine Partei werde für den Mtnderheitsantrag Enterlein lW.°P.) eintreten, auf die NetchSregierung dahingehend einzuwirken, daß die be absichtigte Reform deS EheschetdungSrechtS beschleunigt durchgeführt und dabei gleichzeitig ein« Reform deS ehe lichen Güterrechts in die Wege geleitet wird. Auch dem Anträge Kastner könne seine Partei zustimmen. Abg. Enterlein lWirtsch.P.) vertritt seinen Antrag. Die Minderheitsanträge Snterlein und Kastner werden mit de« Stimmen der Kommunisten. Sozialdemokraten und Altsozialiften abgelehnt, und darauf findet der sozialdemo- krateilte Autraa ÄunaüwL. Abg. Giegnoth (Soz.) begründet eine Anfrage seiner Parket über eine am 10. Oktober d». I». in der Gefangerrenanttalt Hoheneck stattgefunden« Rnhetagsseier für Gefangene, bet der ein Ptttglted der Heilsarmee einen Vortrag gehalten habe. Ministerialdirektor Dr. Wulfsen: Es trifft zu daß ei» entlassener Gefangener Anfang Oktober einen Vortrag -ori gehatten hat. Tie Genehmigung des Justizministeriums ist ittcht ohne Bedenken und erst dann erteilt worden, als der Anstaltsvorstand aus seiue bisherigen Beobachtungen des Mannes und auf seinen Schriftwechsel mit dem in der Ge sängen enfür sorge bekannten Strafvollzuqspräsidenten in Eelle htnwieS. Tie bestehenden Bedenken wurden insbeson. der« deshalb zurückgestellt, weil e» sich bei dem Vortrag lediglich um einen Versuch handelte, in einem Gefängnis einmal einen Alaun sprechen zn lassen, der die Nöte bei Gefangenen aus eigener Erfahrung kennengelernt und der sich trotz der Hindernisse, die sich dem Gefangenen bei seiner Entlassung tn den Weg zu stellen pflegen, bis jetzt wenig- sren» ehrlich durchgekämpft hat. Die Bekanntgabe eines Themas an die Gefangenen war vom Anstaltsvorftand nicht angeordnet worden. Die Teilnahme war wie bei allen de» artigen Veranstaltungen freiwillig. Künftig werden aber auch tn dieser Anstalt die Gefangene« über die Veranftab tungen vorher unterrichtet werden. Von einer bewußten Täuschung der Gefangenen, von einer Lockung in den Dow tragssaal kann in diesem Falle keine Rede sein. Der Vor trag war nach dem Berichte des AnslaltzSvorstande» stärker religiös eingestellt, al- angenommen worden war. Bon Entrüstungen Gefangener ist dem Justizministerium nichts bekannt geworden. Da» Ministerium möchte »»ach alledem di« Veranstaltung, dir nicht mehr als ein zunächst nnr ein- nwkiger Versuch seien und eine Beobacht»»»« ermöglichen sollte, nicht bedauern und die Veranstaltung von Vorträge» «rach künftighin von der Genehmigung de» Justizministe riums tm allgemeinen »richt abhängig wache». Zn der Angabe, daß die Heilsarmee tn her Anstatt «kwt FtzAaöe errichtet -aide, ist folgendes M sage« Da» Jasti», ucknlstertnm hat schon vor Fahre» gegkaubt. der Heil-arme» den Zutritt zn den Gefängnisse» gestatte» M sollen kamst diese die BerVtndmnt mit denjenigen Gefangene» aufnehmen kann, die «ach der Entlassung t» eine« Heim der Heilst arwoe, insbesondere dem St rafeittbassene «Hei m st» Kötzfchen- brvba. Unterkommen finde» «volle» In de» »-eitere» Verhandlungen -es Sand-ag- wird den bereit» in erster Lesung »end tm Ausschuß anstührMg behandelt«» kvnünwckfttsche» Antrag Sber die AaSle-mr- der Hoch- mch La«des»err«ttS-ar»sraPhn» «ich bi« Sasfierurr« von Urteil«, gesprochen. Der LnSfchckö beantragt die Ablehnung de» Antrags. , Ministerialdirettve De. «»Men erkststt. «tne «enbemwn beS Strafrechts tm Wege einer Novellengefetzgebnng fet jetzt völlig aussichtslos, weil Mr Zeit die verattmge» de» Reich», tag» über da» künftige Strafrecht stattfänden. Der komm» nistische Antrag müßte «Ist» dem Reichstag etngebrocht we» Abg. Neu PSostf Settkrwordek stknen MtnderhettSantraa, bet der Regierung daht» vorstellig M werden, bei» Reichs tag ein Rotgesetz »wrz»legen, baß nur BorbereitnngShand» langen: ^Verabredung zm» Hochverrat sowie hochverräte risch« Verbindung mit einer «mSkändifchen Regierung, Miß brauch der Amts- und Dienstgewalt M HochverratSNvecken, Sammlung von Waffe« oder Truppen, die Sammlung und Ausgabe von Geldern für solche Zwecke" «»ter Strafe ge stellt «erbe», wobei Voraussetzung zur Strafbarkeit auch in diese« Fällen da» Unternehmen einer bestimmte» Hochver- ratStat ist und ausdrücklich jestgelegt wird, -atz -ie Werbwng sirr Ueberzeugnngen nicht strafbar ist. Nach kurzer Aussprache wird -er »«trag Ren and unter de» Beifallsrufen der beiden Linksparteien mit SV -stimmen der Ltnkssozialtfte» und Kommunisten gegen LS Stimmen -cr übrigen Parteien angenommen. Bet der Abstimmung fehlt di« ganze demokratische Fraktion bi» ans den Abgeord neten Dr. Kastner. Auch mit dem sozialdemokratischen Antrage betr. die Gtellnnguahme der sächsische« Regierung zur Todesstrafe - bet den Beratungen -es Strafgesetzbuches im Reichsrat hat sich der RechtSauSschuß schon beschäftigt und beantragt ie»uc Annahme. Ministerialdirektor Dr. Wulfsen gibt ohne jede Bemer kung «ine vielbesagende Statistik, wonach in Sachsen seit 1S19 von SS Todesurteilen keines vollstreckt worden ist. zur Sennt- niSnalm»e deS Hauses. Abg. Böschel iSoz.s bezeichnet e» al» unerhört, daß der Justizminister bet einer so wichtigen Beratung cs »richt nrr nötig halte, im Parlament zu erscheinen Er tritt für Ab schaffung der Todesstrafe ein. - . . , , Abg. Titttnan« lNat.-Soz.s tritt für die Todesstrafe ein, in der sein« Freunde «in Abschreckungsmittel und ern Nu-? fcheidungsmittel von solchen Elementen sehen, die aus Humanitätsgrünben ausgeschieden werden müßten. Abg. Siewert lKomm.s unterstützt den sozialdemokrati schen Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe. Der sozral- demokratische Antrag wird hieraus u»»t„den Stimm«» da» Kommunisten. LinkSsozialiste». Altsozialiften «nd Demokra ¬ ten angenommen. Den letzten Punkt Ler Tagesordnung bildet die Mveft« Beratung des kommunistischen Antrages auf Aenderung der Verordnung über de« Strafvollzug. Nach längerer Aus sprache konnte es zur Abstimmung kommen, aber Abg. Btinger lDVv.s zweifelt die Beschlußfähigkeit des Hauses an. Diese wir- fest gestellt. Der Präsident setzt darauf die Ab stimmung über diesen Punkt aus die Tagesordnung der nach sten Sitzung. Schluß gegen 8 Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag, den 1. Dez., nachm. 1 Uhr.
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