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Riesaer O Tageblatt ISS 70. Aahrg . .. . >abe von Frühkartoffeln den bisherigen Bestimmungen über den Aartoffelverbrauch unterliegt Md daß nur d^e ^weilig fest- oerkaüft werben darr. Strehla. Gestern früh 4 Uhr brannte im Zimmer- maurischen Hause der Kirchgasse,das Schuppengebäude, das Feuerungsmaterial enthielt. Die herbeigeeilte Feuerwehr unterdrückte das Feuer in. kurzer^--. Schaden entstanden ist. Ueber die EntttebunaSursache ist nichts bekannt, man vmrmt an. daß sich Briketts entzündet KriegSnachrichte». Bon den Fronte». Bei der weiteren artilleristischen Bekämpfung der englische» Anlage« in Flandern wurden die Eisenbahn brücke und Eisenbahnanlagen am Westrande von Bpern be schoffen. Schwere Beschädigungen wurden erkannt. Weiter wurden mit Ballon- und Fliegcrbevbachtuna mit gutem Erfolge Batterienester, Bahnanlagen und Grabenziele unter Feuer genommen. ' Dir Zahl der am 2. Juli östlich Oost- kerke von märkischen Stotztrupps eingebrachten Belgier bat sich auf 42 erhöht. An der ArraSfront wurde der An griff zweier englischer Kompagnie» an der Strahe Lens» Lieven am 2. Juli 5 Uhr vormittags abgewieseu. Im Übrigen zeichnete sich der Tag durch eine Anzahl schneidig und glücklich beendeter deutscher Vatrouillenunternehmungen tu. Nassau b. Dresden. Bei dem Gewitter, das am Sonnabend abend niederging, hat sich in Niederdorf vor Nassau ein schweres Unglück ereignet. Frau Lohse, die nachmittags einer Beerdigung beigewohnt hatte, wollte sich nachdem noch aus die Wiese begeben, um bei der Heuernte behilflich zu sein. Bei dem plötzlich austretenden Gewitter traf ein Blitzstrahl die auf der Straße gehende junge Frau und tötete fre sofort. Oberreichenbach. Hier brannte das Wohnhaus des ErbgerichtS nieder. Durch das Feuer wurde ein 20 jähriges Mädchen dermaßen erschreckt, daß es Gehör und Sprache verlor. Schönecki. V. Ein gefährlicher Brand brach am Sonnabend früh in Tirschendorf aus und zerstörte das Tagsche Bauerngut, sowie das Meinelsche Wohnhaus. Der Schwiegersohn Tags steht im Felde; seine alte Mutter war, nachdem iie im Stubenofen Feuer anaezündet batte, in den Stall gegangen, und auch dre junge Fran hatte für kurze Zeit die Wohnung verlassen. Inzwischen war mut maßlich in der Nähe des Ofens liegendes Reisig in Brand geraten und das Feuer hatte so schnell um sich gegriffen, daß ein auf dem Boden schlafender 8 jähriger Junge nur noch mit höchster Lebensgefahr aus den Flammen gerettet werden konnte. Außer dem Großvieh konnte fast nichts ge. rettet werden. * * * tu-Altenburg. Ueber weite Strecken des Herzog tums Sachsen-Altenburg ging am Sonnabend ein schweres Hagelwetter nieder. So suchte das Unwetter die Gegend von Saara bis weit ins Sprottatal heim, an Feldfrüchten, Obst und Gemüse schweren Schaden anrichtend. Von den Feldern ist das Erdreich in solchen Massen fortgeführt worden, daß die Wege und Wiesen oft weithin vom Schlamm bedeckt sind. In verschiedenen Orten haben die Schloßen auch Fenster eingeschlagen und an den Dörfern Schaden verursacht. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 4. Juli 1917. —* Dienstjubilüu m. Der Eisenbahnschreiver Mane- .vald konnte heute sein 25 jähriges Dienstjubitäum begehen. Aus diesen» Anlässe wurde er durch Geschenke und sonstige Aufmerksamkeit erfreuten. - —*Die Dienstauszeichnung erhielt der Eisen bahnschreiber Paul Richter. —* Musikdrama, Oper und Operette. In diesem Rahmen veranstaltet Obermusikmeister Himmler mit seiner Kapelle einen Richard Wagner- und Johann Strauß- Abend. Tiefernste Musik wird von lustig sprudelnder ab» aelöst werden. Im heutigen Inserat ist dre Auslese von Werke» dieser beiden hervorragenden Meister, von denen jeder ein Genius in seiner Art, ersichtlich. —* Glocken-Abnahme. Die große Glocke unserer Lrinitatiskirche wurde am Sonnabend vom Turme entfernt. Sie mutzte in mehrere Teile zerschlagen werden. Heute Vormittag gelangten die beiden größten Glocken der Kirche Pausitz zur Abnahme. Die Herabnahme erfolgte mittels Winde außerhalb des Turmes und verlief ohne Zwischen fall. Die Arbeiten wurden durch die hiesige Haufirma Arno Zäncker auSgeführt. Im Laufe dieser Woche sollen auch die Glocken der Kirche Prausitz abgenommen werden. —* Die Hausschlachtungen im Winter 1917—18. CS ist — entgegen auftretenden Gerüchten — nicht beabsichtigt, die Hausschlachtungen während des kommen- den Winters zu verbieten. Die Genehmigung hierzu kann jedoch nach Z 9 a Absatz 2 der Verordnung über die Rege lung des Fleischverbrauchs vom 2. Mai 1917 nur dann er- teilt werden, wenn der Selbstversorger ein Tier, das er »ach dem 30. September 1917 schlachtet, mindestens drei Monate in seiner Wirtschaft gehalten hat. ,, , * Bahra. Mit der Silbernen St..He»nnLs-Meda»lle wurde ausgezeichnet der 1>»toffz. Guido Vetter, welcher be reits Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klaffe und der Sil bernen Friedrich-August-Medaille ist. Meißen. Die Einfuhr vou Frühkartoffel»» sowie der Verbrauch derselben hat hier begonnen. Das Kriegswohl fahrtsamt macht deshalb die Erzeuger und die Händler mit Kartoffeln darauf aufmerksam, daß die Abgabe von Frühkartoffeln den bisherigen Bestimmungen über den setzte Wochel^u^egegen Abgabe der Kartoffelmarken irkauft werden darr. Streh-la., Gestern früh.4 Uhrscannte im Zimmer- " Feuerungsmateüal enthielt. Die herbeigeeilte Feuerwehr unterdrückte das Feuer in kurzer Zeit, so datz kein grober Schaden entstanden ist. Ueber die EntttebunaSursache nichts bekannt, man nimmt an, datz sich Briketts entrüni aus. A« der Msue-Front wurde am Bovelle-Plateau ein französischer Angriffsversuch auf die verlorenen Stellungen in der Entwickelung niedergebalten. Nach Abweisung von zwei späteren französischen Angriffen setzte am 8. Juli 5 Uhr 45 vormittags starkes französisches Feuer hier wieder ein. An der Ostfront lag der stärkste russische Druck in der Gegend von Zborow. Rücksichtslos immer von neuem eingesetzte russische Massen erzielten hier ein Nachgeben der Linie der Verbündeten. Reserven mit frisch eingesetzten Truppen fingen jedoch den Stotz in der zweiten Stellung auf. Eine ungarische Abteilung, die in der ersten Stellung tapfer auf einer Höhe ausharrte, wurde von beiden Seite» umgangen und gefangengenommen. Bei Koniuchy sind die Ruffen nicht weiter gekommen^ Sämtliche heftige Angriffe, die die Russen aus den Dorftrümmern heraus vorzutragei» versuchten, scheiterten an dem unerschütterlichen Widerstande, der ihnen gegenüber eingesetzte»» deutsche» Truppen- Von Brzezany vis zum Dnjestr ist die gesamte vordere Linie bis auf ein kleines Ruffennest wieder in der Hand der deutschen und osmanischen Truppen. Alle Angriffe am Vormittag des 2. Juli südlich von Brzezany blieben im Abwehrfeuer der Verbündeten liegen. Eutentestimmer» zur russischen Offensive. Die Times schreibt in einem Leitartikel: Wir müssen noch einige Zeit abwarten, bevor wir den Umfang der rus sischen Offensive übersehe»» können. Aber mittlerweile freut uns, daß es der vorläufigen Regierung in Rußland gelun gen ist, die militärischen Handlungen wieder aufzunehmeu. Aus Lugano wird gemeldet: Die Nachricht von der Offensive Brussilows hat den arg gesunkenen Mut der En- tentepreffe wieder gehoben. Die Stefani-Meldung au-i Petersburg, wonach der Kciegsminister Kerenski an den Ministerpräsidenten Lwow telegraphiert hat, datz das revo lutionäre russische Heer die Offensive ergriffen habe, wird von den italienischen Blättern mit Riesenlcttern angekün- det. Corriere della Sera sagt, man könne die Notiz nicht ohne tiefe Bewegung lesen- Niemand könne wissen, wie weit die Kraft Brussilows reichen werde, aber die Sprache seiner Kanonen gestatte eine neue glückverheißende Zuver sicht. Oesterr.-ung. Geueralstabsbericht. - Amtlich wird aus Wien gemeldet: Oöstlicher Kriegsschauplatz: Am Stochod wurden schwere An griffe abgewiesen. Südwestlich von Zborow gelang es dem Feinde, durch den Maffeneinsak weit überlegener Kräfte eine»» begrenzten Teil unserer Front in eine vorbereitete Ruckhaltsstellung zurückzudrücken. In schweren, opservollev Kämpfen haben hier die österreichisch-ungarischen Truppen, dem Drucke der Uebexmacht nur schrittweise weichend, das Einsetzen von Reserve»» zur Herstellung der Lage und des Kräfteverhältnisses ermöglicht. Weitere Augrifie sind hier »richt erfolgt. Bei Koniuchy sind starke Vorstöße blutig ab gewiesen worden. Im Raume bei Brzezany sind die Russen Verordnung. znr Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 81. Juni 1917. Zu 8 4 Absatz 3 Satz 2: Die Amtshauptmannschaften und Stadträte der bezirksfreien Städte haben die Be fugnis, über Zeit, Art und Ort des AuSdreschens sowie über Anzeige und Feststellung Les Druschergebniffes Anordnungen zu treffen. Etwaige Anordnungen der Reichsgetreidestelle oder des Ministeriums des Innern gehen vor. Zu 8 7 Absatz 2: In gemeinnützigen Anstalten, die mit landwirtschaftlichen Bekieken verbunden sind, gelten auch die darm Verpflegten und das Personal als Angehörige der Wirtschaft. - Zu 8 9 Absatz 2: Die Kommunalverbände veranlassen das Erforderliche wegen Durchführung dieser Vorschrift; sie haben insbesondere die Unternehmer landwirtschaft licher Betriebe auf die ihnen obliegende Anzeigepflicht besonders hinzuweisen und die ihnen zugehenden Anzeigen der Grünkernhersteller der Neicksgekeidestelle weiterzugeben. Zu 8 10: Hinsichtlich der Verfütterung von Brotgetreide vor der Reife bewendet es bei Le»» Bestimmungen der Bundesratsverordnung über das Verfüttern von grünem Roggen und Weizen vom 20. Mai 1915, Reichsgesetzblatt Seite 287 und der Verordnung des Ministeriums vom 15. April 1916. Zu 8 13: Der Verkehr der Kommunalverbände mit der Reichsgetreidestelle wird durch das Ministerium des Innern vermittelt. Soweit sich der Verkehr mit der Geschäfts abteilung auf Abnahme und Anlieferung festgesetzter Getreide- und Äehlmenqen bezieht, ist er unmittelbar. Zu 8 17 Absatz 3: Die Zulassung eines geringere»» Ausmahlsatzes als des nach 8 17 Absatz 1 § vorgeschriebenen sowie die Herstellung eines Auszugsmehls bedarf künftig in allen Fällen der Genehmigung des Direktoriums der Reichsgetreidestelle. Zu 8 20: Die Anzeigen sind gleichzeitig beim Minister»»»»» des Innern einzureichen. Zu 8 22 Absatz 2: Wegen der Lieferung von Früchten oder daraus hergestellten Erzeugnissen an Brauereien und Mälzereiei» erfolgt besondere Regelung. Zu 8 23: Kommunalverbände, die vo>» der iu Absatz 1 Satz 3 gegebenen Befugnis Gebrauch macken. haben der Reichsgetreidestells auf Verlangen bei der Beschaffung von Lageräumen behilflich zu sein. Zu 8 24 Absatz 3 Satz 2: Der Kommunalverband kann die Lieferung anderer Be darfsgegenstände den Gemeinden oder Bekleben gegenüber, die ihre Ablieferungspflicht schuldhaft »sicht erfüllt haben, auch dann einschränken oder einstellen, »venu die Reichsge treidestelle von der ihr nach 8 24 Absatz 1 zusteheuden Befugnis keinen Gebrauch »nackt. Au 8 25: Wegen der Form der Wirtschaftskarten wird auf die Verordnung des Ministeriums vorn 19. Juni 1917, Nr. 889 U L I i>, und die dieser Verordnung beige- gebenen Anlagen verwiese»». Zu 8 27: Die Anzeigen sind gleichzeitig beim Ministerium des Innern einzureiche»». Zu 8 28 Absatz 2 Satz 3: Unternehmer vor» Miihlenbetrieben oder Vereinigungen von solchen sowie deren Angestellte dürfe»» auch nicht als selbständige Unterkommissionäre bestellt werden. Zu 8 30: Fristen und Vordrucke für die Mehlanforderungen werden von der Reichs- gekeidestelle bestimmt. Zu 8 31 Absatz 1: Die von den Kommunalverbänden auf Grund der Verordnung deS Mulisteriums vom 1. Juni 1917, Nr. 758 ll L I b, abgegebenen Erklärungen behalte»» ihre Gültigkeit. Sie sind durch die in Satz 2 geforderten Nachweisungen zu ergänzen. Ferner sind die von den Kommunalverbänden in Ausführung der 88 58 und 63 erlassenen Bestimmungen alsbald einzureichen. > Zu 8 31 Absatz 3 Satz 2: Die Kreishauptmannschaften haben die Einhaltung der Vorschrift, daß das jeweils zur Verfügung des Kommunalverbandes stehende Mehl den Mehlbedarf eines Monats nicht übersteigen darf, besonders zu überwachen. Zu 8 82: Die selbstwirtschaftenden Kommunalverbände haben dem Ministerium gleichzeitig mit den nach 8 31 Absatz 1 abzugebenden Erklärungen anzuzeigen, ob sie von dem Rechte der Selbstlieferung Gebrauch machen wollen. Zu 8 40: Will die Gemeinde von der ihr nach 8 40 Satz 2 zustehenden Befugnis Gebrauch macken, so bat sie dies vorher dem zuständigen Kommunalverbände anzuzeigen. Zu 88 42 ff.: Aus die Enteignung finden die Vorschriften der Ausführungsverordnung vom 26. Januar 1915 zur Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 (RGBl. S. 85 Ziffer 11) sinugemäß Anwendung. Zu 8 55: Wegen der Bewirtschaftung und Verteilung der Kleie erfolgt besondere Regelung. Zu 8 62: Als Selbstversorger find Unternehmer landwirtschaftlicher Beklebe nur anzuerkennen, wenn sie Vorräte von dem für ihre und die Versorgung der in 8 7 Absatz 2 genannten Personen erforderlichen Brotgetreide und Mehl auf die Zelt bis -um 15. September 1918 nachweisen können. In besonderen Fällen kann der Kommunalverband Ausnahmen hiervon bewilligen. Ein Verzicht hiernach Berechtigter auf die Selbstversorgung ist unwiderruflich. Zu ß 63: Die Form der Mablkarte und Schrotkark ist aus der Anlage zur Verordnung des Ministeriums vom 19. Juni 1917, Nr. 889IILI d zu ersehen. Bei Ausstellung der Karten ist streng darauf zu achten, daß dabei die zugelaffenen Höchstmengen unter Berück» fichtigung der Vorschrift »n 863 unter b nicht überschritten werden. Zu 8 64: Für die Bildung der Tätigkeit der Ausschüsse gelten die Vorschriften unter Ziffer 13 der Ausführungsverordnung vom 26. Januar 1915 zur Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 (RGBl. S. 35) sinngemäß weiter. Zu 8 72: Kommunalverbände sind die Bezirksverbände und die aus den Bezirks verbänden ausgeschiedenen Städte. Soweit bisher mehrere benachbarte BezirkSveroände oder bezirkssreie Städte sür den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl einen einheitlichen Kornmunalverband gebildet haben, verbleibt es vorbehältlich einer nach 8 72 Absatz 2 zu treffenden Entscheidung bei der bisherigen Regelung. Zuständige Behörde ist in den bezirksfreien Städten der Stadtrat, im übrigen die Amtshauptmannschaft. Für die Enteignung (88 42 ffü ernennt die Kreishauptmannschaft Kommissare nach Bedarf. Zu 8 79: Unter die Skafvorschrift in Nr. 1 fällt auch das Verfüttern von beschlag, nahmtem Brotgetreide. Beschlaanahmefrei gewordenes Brotgekeide ist durch die Verord nung über das Verfüttern von Brotgekeide, Mehl und Brot vom 28.Jnnt1915 (Reichs gesetzblatt Seite 381) gegen Verfütterung geschützt. Dresden, den 30. Juni 1917. 990llvld Ministerium des Inner«. 8112 Dar Riesa« Tageblatt erscheint jede« Ta, avenbs v,7 Uhr mir Ausnahme der Tonn- und Festtage. «ezu»s»rets, aeaen ÄorauHahlwlg, dura) unsere Träger fiel -au» oder del Abholung am Schalt« »« Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für di« Nummer de» Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für ita» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nm» breite Grundschrist-Zelle (7 Silben) 20 Pf, Ort«pre»S 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« Hrechcnd höher. Nachweisungs- und Vermtttelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen ivrrdcn mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. 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