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Riesaer O Tageblatt «nd Anfrigrr lTl-eblatt mchAlyriger». Amtsötatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, ' sowie den Gemeinderat Grüba. iS8. Dienstag, 11. Juli 1911, abeais. 64 Aabrg La« Atesa« Tageblatt «fchetttt jrbe« Ta, abend» mit «»«nähme der Vom», und Festtage, »lertrljährlkhrr vepi^p«« de» Abholung »n der »xpedillon tu Rtrla 1 Mart bO Pjg., durch un>ere Trüg», bat in» Hau« 1 Mart « Pfg, bei Abholung am Schalter der kalserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg. durch dm «rtrstrSgrr frei «n» Hau« 2 Marl 7 P>g. Auch MoUat«abonnn»ent« werde« angenooimrn. «n^i,ru.«unah»e für dir Nummer de» Ausgabetags bl« vormittag v Uhr ohne Gewahr. AotattonSdruck «nd Brriag von Langer L Winterlich in Nie la. — Geschastsstellr! Voelbrftraste LT — Für di» Nrdaltlon verantwortlich: Arthur Hähnel w Nt»>» Unter dem Viehbestände de« Gutsbesitzer» Rudolf Lommatzsch in LeuteMitz ist die Mauls «ud Klauenseuche au«gebrochen. Die unterzeichnete Königlich« Amt«hauptmannschaft bestimmt daher wegen diese« Seuchenfalle« gemäß § 23 der Verordnung de« Königlichen Ministerium» de« Innern v. 5. Oktober 1908 — Gesetz, und Verordnungsblatt Seite 335 ff. — den Gemeindebegirk Leutewitz al« Sperrbezirk und die Gemrindebezirke Poppitz und Heyda al« Ves obachtuugSgebiet. E« gelten demnach für den Sperrbezirk und für da» Beobachtunglgebiet die in der Bekanntmachung der Königlichen Amt»hauptmannschaft vom 7. Juli 1911 — abgedruckt in Nr. 156 de« Riesaer Lageblatter — unter 8 und 6 bekanntgemachten vestimmuugen und Strafandrohungen. Soweit die vezirk« der Stadt Riesa und der Königlichen AmtShauptmannschast Meißen in Frage kommen, wird da« Erforderliche vom Gtadtrat Riesa bez. der König, ltchen AmtShauptmannschast Meißen angeordnet werden. Großenhain, am 16. Juli 1911. 2119b L. Königliche Amt-Hauptmauuschaft. fSr da» ^Riesaer Tageblatt" erbitten wir un« bi« spätesten« "SSHSSA^oS vormittag« - Uhr de« jeweiligen Aurgabetage«. Die «eschSftSftelle. Nach Mitteilung der Königlichen Amt«hauptmannschait Großenhain ist unter dem Viehbestände de« Gutsbesitzer« Rudolf Lommatzsch in Leutewitz die Maul- und Klauen seuche amtlich festgestellt worden. Wir bestimmen daher die Stadt Riesa mit dem Rittergut Äöhlt« al« zum Beobachtung«gebiet gehörig. E« gelten deshalb für diese vezirke di« in der Bekannt, machung der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain vom 8. Juli 1911 — abge druckt in Nr. 156 diese« Blatte« — brkanntgegebenen Bestimmungen und Strafandrohungen. Der «al der Sladt Riesa, am 11. Juli 1911. Da« Schulgeld auf da« 3. Vierteljahr 1911 ist längsten« bis zum S0. Juli diese« Jahre« an die Stadtkaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Ries«, am 11. Juli 1911. «sch. Obst-Verpachtung. Die diesjährig« Obstnutzung an den hiesigen Kommunikationswegen soll Sonntag, den 1«. Juli d. I., vorn». V,11 Uhr im hiesigen Gasthofe an den Meistbietenden verpachtet werden. Nickritz, am il. Juli 1911. Der Gemeindevorstand. Oertttches «nd SSchstsches. Riesa, 11. Juli 1911. —* Der Generaltnspekteur der II. Armee-Jnspektton, Seine Hoheit Erbprinz Bernhard von Meiningen wohnte auf dem Truppenübungsplatz« Zeithain gestern den Schießbesichttgungen des Feldart.-Rgt». 78, heute denjenigen deS Feldart.-Rgt«. 77 bei. Morgen wird Se. Hoheit den BataillonSbestchtigungen beim 1. Res.-Jnf.-Rgt. XIX. A.-K. beiwohnen. Bei der morgigen Besichtigung werden noch zugegen sein: der Kommandierende General de« XIX. A.-K., Zeine Exzellenz General der Artillerie v. Kirchbach, der Kommandeur der 24. Division, Seine Exzellenz Generalleutnant Müller und der Kommandeur der 47. Infanterie-Brigade, Generalmajor Gras Vitzthum v. Eckstädt. — Am 16. Juli waren auf dem Truppenübungsplätze Zeithain außerdem anwesend : Seine Exzellenz der Kom. mandierende General des XII. A.-K., General der Infanterie d'Slsa, und der Kommandeur der 23. Division, General- leutnant v. Ehrenthal, um an diesem Lage der Besichtigung der 23. Kavallerie-Brigade (Barderetter-Rgt. und Ulanen- Rgt. 17) beizuwohnen. —* Auf dem Truppenübungsplatz Zeithain am Wasser- tur« fanden heute nachmittag V,4 Uhr die Rennen der S. Feldartillerie-Brigade Nr. 24 statt. Nennungen läge» vor für da» „Gohltser Jagdrennen" 18, da« .Zeithainer Jagdrennen" 14 und die .Jagd mit Auslauf" 35. —* Festgenommen wurde «in junger Mann, der in Seerhansen eine Uhrgestohlen hat. Der verhaftete kommt auch al» Täter eine« vor kurzem hier vrrübten Fahrraddiebstahls in Betracht. — Zur Reich «tag« wähl. In der Mitglieder versammlung de« Mittelstandsbunde« für Freiberg und Umgebung wurde einmütig der Beschluß gefaßt, bei der kommenden Retch«tag«wahl den konseroattoen Kandidaten, da« ist der derzeitige Vertreter de« Kreise», Landgertcht«rat Dr. Wagner-DreSden, auf da« tatkräftigst« zu unterstützen. — Der nationalltberal« Retch«tag«abgeordnete Prinz Schönaich Tarolath hat nach dem .Gub. Tagebl." al« Nachfolger für da« Reich«tag«mandat dr« Wahlkreise« Guben-Lübben, den er ununterbrochen feit 1881 vertreten hat, den nationalliberalen ReichStagSabgeordneten Dr. Weber vergeschlagen, der 1907 im wahlkrei« Löbau den Sozial- demokraten Sindermann im ersten Wahlgang mit Unter stützung aller bürgerlichen Parteien verdrängt hat. Für die nächsten Wahlen will «bg. Dr. Weber nicht wieder in Löbau kandidieren, weil di« Konservativen ihm einen Gegenkandidaten gegenübergestellt haben und dort leider auch mit der Fortschrittlichen volk«partei «ine Einigung nicht erzielt worden lst. — Die KreiSoertteter der sott- schrittltchen BolkSpartei Im 10. ReichStagSwahlkretse hielten, wie un« au» Döbeln gemeldet wird, in Döbeln «ine Besprechung ab und beschlossen darauf einstimmig und enhglltig: Nachdem di« Nationalliberalen tm Wahlkreise Mittweida-Burgstädt ihre Gegenkandtdatur gegen Herrn Bürgermeister Dr. Roth-vurgstädt aufrecht erhalten haben, stellt die fortschrittliche VolkSpartei im 10. Wahlkreise «inen eigenen Kandidaten auf. — Der freisinnige Kandidat ist Prof. Dr. Barge in Leipzig. - )l( — Der Gesundheitszustand in den größeren über 15000 Einwohner zählenden Orten Sachsen« wsik sm Monat Mat sehr günstig. Die tägliche DurchschnsttSsterb- lichkeit war geringer al« in den sechs Vormonaten und überhaupt geringer al« in den früheren Maimouaten de« neuen Jahrhundert«. —88 Unter dem Vorsitz he« LandtagSabgeordneten Fräßdorf-DreSden wurde am Montag in Dre«den die 18. JahreSoersammlung der Ortskrankenkassen im Deutschen Reiche in Gegenwart von Vertretern de« ReichSoerstcherungSamte«, de« sächsischen Ministerium« und österreichischen und ungarischen Krankenkassen eröffnet. Nach dem Jahresbericht sind dem Zentralverband 344 Ort«, krankenkassen mit 4'/^ Millionen Mitgliedern angeschloffen. Ueber die neue ReichSversicherung und die Stellung der Ortskrankenkassen referierte Justizrat Meyer-Frankenthal. Redner betonte, daß die Krankenkassen jetzt ein gemein- samer Zweck verbinde, friedlich und schiedlich an der Ein- sührung der RetchSoerflcherungSordnung mitzuarbetten. Er habe da« erste vuch der RetchSverflcherungSordnung zu behandeln. Die Gesetzgebung habe e« abgelehnt, eine Ein- heitltchkeit der verschiedenen versicherung«atten zu schassen. Die Behördenorgantsation sei die stärkste Seit« der Reich«. verficherung«ordnung. Man könne diese mit einem drei- stückigen Hause vergleichen: da« erste Stockwerk sei da« BerstcherungSamt, da« zweite da« Oberverstcherung«amt und da« dritte Stockwerk da« Reich«oerstcherungSamt oder teilweise da« LandeSoerstcherungSamt. Di« letztere« würden durch Angliederung an die bestehenden unteren Verwaltung»- behörden errichtet. Da« Oberverstcherung»amt sei Spruch, und Aufsichtsbehörde und zwar die letzte Instanz im Auf- fichtSverfahren. Gegen Entscheide de« OberorrflcheruagS- amte« sei Revision an da« ReichSoerflcherungSamt zuge- laffen. Aufgabe der Krankenkassen sei, darauf hinzuwirken, daß die Intelligenzen der in den Kaffeuverwaltungen tätigen Personen in die neugeschaffenen Instanzen gewählt werden. Die intelligentesten Mitglieder sollten vor allem in da« OberoerstcherungSamt hineingebracht werden; dort falle die Entscheidung. Wir ständen vor einem Neuland, in da« wir mit vollen Segeln hinein müssen, wir müssen die Erfahrung der Krankenkoffenpraxi« in diese» Neuland hinetntragen und die Aufgaben, die un« die RetchSoer- ficherungSordnung bringt, pfltchtgetreu und mit Verständnis lösen. Referent betont weiter, di« Aufsicht über die Krankenkassen könne sich nur auf die Gesetzmäßigkeit, nicht auf die Zweckmäßigkeit erstrecken, darauf, ob die Geschäft«, führung innerhalb der gesetzmäßigen Grenzen gescheh«. Die Aufsichtsbehörde sei kein Vorgesetzter. Ihr stehe auch künftig kein Recht auf Kritik »der Tadel zu, kein Recht auf Verfolgung von Angestellten wegen ihrer politischen oder religiöse« Betätigung. Den versicherten werd« Schutz gewährt gegen alle Beeinträchtigungen ihre« Recht« aus Uebernahme eine« Ehrenamtes, Schutz in prioatrechtlicher de« vezirk« Riesa und vielen angrenzenden Ortschaften — Votcrtisn-odruck. — und strasrichterlicher Hinsicht. Die Beamten rc. feien zu unbedingter Geheimhaltung der Krankheiten usw. verpflichtet. Die Unternehmer würden insofern geschützt, al« der verrat von Geschäft«, oder Betriebsgeheimnissen, deren Kenntnis durch di« Tätigkeit in der Krankenversicherung gewonnen wurde, unter Strafe gestellt sei. Referent schloß mit dem Wunsche, daß die Krankenkassen ihren Aufgaben, die sie bisher mit Eifer und Sachkenntnis erfüllt hätten, auch in Zukunft gewachsen seien. —88 Die neue sächsische Verordnung zur Abwehr der Maul- und Klauenseuche enthält folgende wichtiger« Veränderungen gegenüber der bisher bestehenden: Für Lande-teile, auf welche sich Marktverbote erstrecken, können für den Handel mit Saugferkeln in Körben «»«nahmen -ugelassen werden. Die BeobachtungSfrtft für Händleroieh ist von 7 auf 10 Tage, vom Eintreffen am Beobachtung«, ort« ab gerechnet, verlängert worden. An den Ställen, in denen Klauenvieh zur Beobachtung steht, sind während der VeobachtungSzeit Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „BeobachtungSvieh. Zutritt polizeilich verboten" leicht sichtbar anzubringen. Während bisher die Abschlach- tung von Schlachttieren binnen 3 Tagen zu erfolgen hatte, ist nach der neuen Verordnung auf Schlachtotehhöfen und Gchlachthöfen Klauenvieh binnen 4 Tagen, außerhalb solcher binnen 2 Tagen, vom Eintreffen ab gerechnet, zu schlachten. Bisher mußten die durch Personen, welche gewerbsmäßigen viehhandel nicht betreiben, erworbenen Rinder und Schweine, die der bezirk«tierärztlichen Ueberwachung nicht unterstanden hatten und nicht unmittelbar der Abschlachtung dienen, vor ihrer Einstellung unter den übrigen Viehbestand de« Er- werber» durch den BezirkStterarzt untersucht werden. Diese Bestimmung ist dahin abgeändert worden, daß für solche Tier« zunächst nur ein Ursprungszeugnis beizubringen ist. Die Aufsichtsbehörde ist aber befugt, di« bezirkStterärztliche Uutersuchung wieder anzuordnen, wa« beispielsweise die AmtShauptmannschast Meißen bereits getan hat. Tiere, deren Ueberführung mit der Eisenbahn nach Sachsen er- folgt, unterliegen nach wie vor einer amtlichen Unter, suchung und dürfen erst dann mit anderen Klauenvieh zusammengebracht werden, wenn sie 10 Tag« unter Ve- obachtung gestanden haben. Dagegen werden Tiere, die von Nachbarbezirken ohne Benutzung der Eisenbahn nach Sachsen eingeführt werden, ebenso wie Tiere au« Sachsen selbst behandelt, d. h. e» braucht zunächst nur ein Ursprung«. zeugniS vorgelegt zu werden. AmtShauptmannschaften und Stadträt« können da« Treiben von Klauenvieh oder dkflen Ueberführung von Eisenbahnrampen nach den Beobachtung», stellen untersagen. Die Belegung von Ortschaften de« Sperr- und BeobachtungSgebiete« mit Militär ist von den Amt»hauptmannschaften oder den Stadträten durch Brr- nehmung mit den Militärbehörden tunlichst abzuwenden. —* Eine wohlhabende Schulgemeinde ist, wie au« den Angaben der „Sächsischen Volkszeitung" hprvorgkht (Nr. 148, 2. vlatt), die katholische Schulgemeinde zu Dresden. Sie hatte 1910 «ine Einnahme von 420464 M. und «ine Ausgabe von 898568 M., der Ueberschuß betrug In uns Lrmä v«rdr«NslSta rsitmtz.