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irr). Hir^rft. Mötttag, 17. Wnl iureuns. widrigenfalls für das Recht der VrrstcigerungSerlöZ an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Riesa, den 14. April 1916. Königliche? TlmtSaericht. EtiwMcher Nsischtvuk'rvenverlKttf. Der Verlauf wird bis ans weiteres Mittwochs von 8—1 Uhr fortgesetzt. Nächster VcrkaufStag Mittwoch, den IS. April. - Die Abgabe findet nur statt gegen Abgabe der Fleisckmarkcn und der bei der letzte» Brotmarckenansgaüs anSaebändigten roten städtischen Fleischkonservenmarken. Lee Kat der Stadt ksiiesn, nm 17. April 1916.Fnd. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tachpappenfabnkanten Fclrp Thomas in Wülknitz, Inhabers der Firma Felix Thomas daselbst, ist zur Abnahme dec Schlußrechnung des Verwalters und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Glaubigeraus- fchufscs > der Schlußtermin auf den 12. Mai 1816, vormittags 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 14. April 19! 6. Königliches Amtsgericht. Das im Grundbuche für Streu!» Blatt 186 ans den Namen des Bäckermeisters Friedrich Bernhard Mae Kitte! eingetragene Grundstück soll nur 8. Juni 1816, vormittags 10 Uhr an der Gcrichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Ärund-tüü ist nach dein Flurduche 2,9 Ar grob und ans 8500 M. — Pfg. ge schätzt. ES besteht aus einem Wolmhanse mit Bäckereiemrichtung, zwei Anbauten und Hofraum und ist mit 6370 M. zur Brandversichcrung eingcschätzt. -Ortslistennummcr 185 für Strehla. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sorvie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 18. März 1916 verlautbarten VersteigerungsvermerleS aus dem Gr.undbu.che nickt ersichtlich waren, spätestens im Versteigecungtztermine vor der Aufforderung zur Abgabe van Gebote» anzumeldcn und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu mache'», widrigenfalls die Neckte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstcigerungserldses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgcsctzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgcgenstebendeS Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbcisühren, UWermr. Da für diese Woche von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain nicht genügend Butter überwiesen werden kann, wird zwecks gleichmässiger Verteilung der ver fügbaren Butterb-'ständc für die Gemeinde 'N öde rau auf Grund 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezember 1915 folgendes bekannt: 1. In der Woche vorn 17. bis 23. Avril 1916 darf für die aus diesen Zeitraum auS- orgcbeuen Butterkartcn nur die Hülste zugeteilt und beansprucht werden. 2. Sönrler, Landwirts, Malereien, Butterfrouen usw., welche in der Gemeinde Koderau Butter ,;mre Verlauf bvinA'-m, dürfe« in der Woche 9 sm 87. Mürz bis 8. LlprU LVLV auf eins Sutterkartc nur stu Pfund, datz ist Stück Butter abcmbcu. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 813 der VundeSratS- vrrordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. NLderau, den 17. April 1916. Der Gemeindevorstand. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends ff,7 Nhr mit 'Ausnahme der Tann- und st-sitane. VezugSPrei?, gegen AorauSzahlunci, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser! Pvsiär.stallen vierteljahrüch 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen sür dir Nummer oeL Ausgabetages sind bis Ist Ilür vormittags anfzngcben und im voraus zu bezahlen; eine Äewähr flir daS Erscheinen an bestimm»» Tagen rind Platzen wird nicht übernommen. «reis siir die 4ü mm breite tÄrundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OriSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent- ivreckend höher. Nachweis,:ngL- und P-rmittelungSgeblihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingczogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Lang er L Winterlich Riesa tztesMstSktelle: waetfteitrafze öS. Verantwortlich fiir Nedanian: '"rtbur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: W ilhe lm Dittrich, Riesa. festgesetzt wurden, die den Erzeugern zur Fütterung ihres Viehs bis zum 15. Mai höchstens zu belasfen sind, ver bietet nun eine soeben beschlossene Bekanntmachung des Bundesrates die Verfüttcrnng größerer als der bez ichneten Mengen und stellt die Nebertretnng dieses Verb ost unter Strafe. Die Höchst rationell belaufen sich auf zehn Pfund täglich für Pferde, fünf Pfund für Zngkühe, sieben Pfund für Zugochsen, zwei Pfund für Schweine. Statt der Kartoffeln kann ein Viertel der erwähnten GewichtLmeugen an Erzeugnissen der Kartosfettrockunng verfüttert werden; die Versütterulig von Kartoffelstärke und Kartosseistärkc- mehl ist indessen verholen. Die LandeSzentralbehördcu können weitere Einschränkungen der Verfütterung vorneh men. Der einzelne Erzeuger darf die Nationen nur sür diejenigen Tiergattnngen in Anspruch nehmen, an di: er schon bisher Kartoffeln oder Kartoffeltrockenprodntte ver füttert hat. In diese!» Rahmen darf er jedoch zur Er leichterung seiner Airtschattsführnng die Nationen sowohl innerhalb der einzelnen Tiergattung zwischen den ver schiedenen Tieren als auch, zwischen den verschiedenen Tier gattnngen und innerhalb der Zeit bis 15. Mai nach Belieben übertragen, solange er in den Grenzen der ihm zustehenden Gesamtration bleibt. Zu verstärkter Sicherung der Ver sorgung mit Brotstreckmitteln ans Kartoffeln ist ferner die Pflicht der Erzeuger zur Ablieferung von Erzeugnissen der Karosfcltrocknung ausgedehnt worden. Der Trockner darf in Zukunft nichts weiter zurückbehallen als die nach der Bekanntmachung zulässigen Rationen zur Bersütterung an sein eigenes Vieh (sofern und soweit er Trockenproduktc statt Kartoffeln verfüttert) und, wenn er zu den „Selbst versorgern" der GetreideverkchrSrsgelung zählt, das nö tige BrotstreckungSmatcricil von 1 Kilogramm vro Kopf und Monat (bis zu:» 15. August). Die übcrsch'.cßenden Mengen, die der Ablieferungspflicht unterliegen, dürfen nicht vergällt werden. Die Rationierung gilt vorläufig nur bis zum 15. Mat, für die Zeit nachher bleiben besondere Bestimmungen des Reichskanzlers Vorbehalten. (Amtlich.) —* Zeitweilige Knappheit an einigen Lebensmitteln, die nicht zum wenigsten auf umfangreiche, durchaus unbe gründete Angstkäufe der Zwischenhändler und der Ver braucher zurückzuführen ist, hat die Neichsgeireidestelle ver anlasst, mit dem Verband deutscher Lcigwarenfabrikauten E. V. Frankfurt a. M., ein Uebercinkommeu dahin zu treffen, daß sämtliche Erzeugnisse aller Teig war enbe triebe bis auf weitere? zwecks Versorgung der Bevölkerung der Rcichsgeircidestelte zur Verfügung gestellt werben müssen. Die NeichSgetreidcstelle wird ihrer seits die Tcigwaren ausschließlich an die Komniunalvcr« bände weiterleiten, und zwar unter Berücksichtigung der Kopfzahl der Bevölkerung und der besonderen Verhältnisse der zu vorsorgcuden Bezirke. Durch dieses Verteilungs verfahren wird für eine allseitige gerechte Tcigwaren-Zu- weisung Gewähr geleistet, was in erster Linie der minder bemittelten Bevölkerung zugute kommen wird. Das; dabei dem Zwischenhandel nicht dieselbe Bewegungsfreiheit zu gebilligt werden kann, wie in Friedenszciten liegt in den durch den Krieg hcrbcigeführtcn Verhältnissen und Not wendigkeiten. ES must daher von der vaterländischen Ein sicht der Befestigten erwartet werden, dast sie sich diese» Notw-ndigkciten sägen. Auch die Verbraucher müssen diesen Verhältnissen insoweit Rechnung tragen, als sie ihre An- svrächc auf Lieferung bestimmter Sorten zurückstclien und sich mit den jeweilig verfügbaren Sorten zufrieden geben. (Amtlich.) * Pausitz. Ter am Palmsonntage vom Jünglings verein der Parochie Pausitz veranstaltete Familicnabend Hütte so viele Gcmciiidcmitgliedcr zusammengcsührt, dast der gross- Saal des hiesigen Gasthofs bis auf den letzten Platz gefüllt war. Tic Veranstaltung nahm einen in jeder Hinsicht befriedigenden Verlauf. Einen besonderen Genuß 20-Gramm-Marken durch Umweckslung von 100-Gramm- Marken bei den Fleischern und Händlern verschaffen. — Mit Rücksicht auf den vor Ostern sich voraussicht lich steigernden Versand von Eiern ins Feld wird von der Postbehördc dringend empfohlen, möglichst nur hartgekochte Eier zu verschicken, von der Versendung rober ober weichgekochter Eier aber abzusehen. Ist jedem Fall must die Verpackung der Eier besonders haltbar und wider standsfähig sein, bannt bei ihrem etwaigen Zerbreche» Nachteile für andere Sendungen vermieden werden. Gleich zeitig wird wiederuni an die ordnungsmässige Verpackung von Flüssigkeiten (Einlage von Baumwolle, Sägespänen usto.)) und von Feuchtigkeit aüsetzenden Lebensmitteln wie Butter, Marmelade usw. (fcstschließende Behältnisse) er innert. Die Postanstalten sind angewiesen, Felbrwstscn- dungcn in unzureichender Verpackung zurückznweisen. — Eine am 13. April beschlossene Bekanntmachung des Bundesrats dehnt die Vorschriften der Vekanntniachnng Vom 11. November 191p, betreffend Einwirkung von Höchst preisen auf laufende Vertrüge, auch ans LieserungSverträge über Steinkohlen, Braunkohlen, und die aus solchen her gestellten Brennstoffe (Kols, Bri ketts) auS, sofern und soweit für diese Produkte Erzeuger oder Grotzhändlerhöchstpreise festgesetzt werden. Die Be kanntmachung vom 11. November 1915 bezieht sich bekannt lich nur aus eine Anzahl von Nahrungsmitteln. Sie be stimmt in der Hauptsache, dast nach Festsetzung eines Höchst preises für eine bestimmte Ware bei laufenden Lieferungs verträgen über diese Ware der Höchstpreis an die Stelle des — höheren — Vertragspreises tritt, wenn beim In krafttreten des Höchstpreises die Lieferung noch nicht er folgt ist. Außerdem enthält sie Vorsckwiften über ein sckicd-s- .gerichtliches Verfahren zur Schlichtung von Streitigkeiten aus der Anwendung der Verordnung und zur Beseitigung von Unbilligkeiten. Die Ausdehnung dieser Bestimmungen auf Kohle und aus der Kohle erzeugte Brennstoffe kann natürlich erst dann praktische Bedeutung gewinnen, wenn Höchstpreise sür diese'Produkte festgesetzt iverden. Ob sich dies als notwendig erweisen wird, ist noch ungewiß. Da aber die Möglichkeit besteht, daß eine eventuelle Festsetzung von Höchstpreisen erst in einem Augenblick erfolgen sann, in dem der größte Teil der Förderung bereits auf längere Zeit hinaus zu höheren Preisen an den Großhandel ver schlossen ist, war der Erlaß der Verordnung erforderlich. Blieben die im Augenblicke der Höchstpreissestsctzung ab geschlossenen, aber noch nicht erfüllten Vertrüge von der Prcisbegrenzuug unberührt, so könnte die letztere unter Umständen in weitem Umfange unwirksam gemacht wer den. — Das Gesamtnnnisterium hat beschlosst, den Staats beamten in diesem Jahre die Daue r des Urlaubs an sich nach den darüber erlassenen allgemeinen Bestimmungen zu bemessen, jedoch soll Vorsorge getroffen werden, daß die Dienftgeschüfle trotz der Urlanbsgewührun.g unter voller Berücksichtigung der durch den Krieg veranlaßten Bedürf nisse des Dienstes ordnungsgemäß und möglichst ohne An nahme von Hilfskräften und ohne verhältnismäßigen Auf wand von StellvertrctungSkosten befriedigt werden. So weit dies nickst erreichbar ist, ist der Urlaub zu verkürzen und unter Umständen ganz zu versagen. — KM. Die beiden sächsischen stellvertretenden Ge neralkommando» geben bekannt: Nachdem durch die VundcsratSvcrordnung vom 30. März 1916 die Preis beschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren rcichsrechttich anderweit ge.eget warten sind, ist die Bekanntmachung W. M. 562/1. 16 KNtt., be treffend PreiSüeschräukungen im Handel mit Web-, Lirk- nnd Strickwaren vom 1. Februar 1916 als erledigt an-nr- sehen. —* Nachdem durch die Bekanntmachung der Reichs kanzlers vom 31. März 1916 die Kartosfelral.ion.en DcrMches mW sächsisches. Riesa, den 17. April 1916. —* Dem Earnisonverwaltungsinspektoc Große aus Niesü wurde das Berdicnstrrcnz mit Schwertern verliehen. —* In der sächsi s ckcnVerlu st liste Nr. 374 (auS- aegeben am 15. April 1916), di» in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auslicgt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: I nfanterie: Regimenter Nr. 100, 101, 102, 103, 104, 105, 108,192, 346, 351, 374; Reserve- Regimenter N-. 100, 101, 102, 103, 106, 107, 241, 244, 245; Landwehr-Regimenter Nr. 100, 107, 133, 134; Er satz-Regimenter Nr. 23, 24, 32, 49; Landsttv M-Bataillone: (12. 15). Chemnitz (19. 10), Rochlitz (19. 20); Landstnrm- Ersatz-Botaillcne: Leipzig (19. 6), Chemnitz (19. 13). Ka vallerie: Karabinier; Regiment; Ulanen Nr. 21, Ne st Is ", ", ?, F e l dar t i l l e r i c: Regimenter 'Ne. 12, Regiment Nrü 19;' Ersatz-Regiment Nr. tillerie: Regiment Nr. 12; Bataillon Nr Bataillone Nr. 12, 22; " ' " Nr. 12, 22. I ch" ). 499 und Vecmißten-Nachweis Nr. 8. seroe-Ulauen; Husaren Nr. 18, 19, 20, Reserve-Husaren, z-eldartilleric: Regimenter Nr. 12, 23, 32, 64, 68, 115, 192, 245, 246; Rescloe-Regiment Nr. 32 ; Landwehr- i 47. Fußar- , 38. Pioniere: r. 12, 22; Ersatz-Kompagnien, Bataillone Preußische Verlustlisten Nr. 496, 497, 498, — Ter Fahrplan der Königlich Sächsischen Staats bahnen wird künftig nickt mehr in der bisherigen etwas unhandlichen Größe erscheinen. Statt dessen wird in diesem Sommer ein kleiner Fahrplan inTascd en- buck g r ö ß c hcrauSgegeben. Nach Form und Inhalt ent spricht der neue Fahrplan ungefähr dem am 1. Januar ans- gegebeneu 1. Nachträge zum Kursbuchs für Sachsen, der in weiten Kreisen Anklang gefunden hatte. Der neue Fahr plan, der auch eine kleine UebccsichtSkarte enthält, wird von cetzt ab auf allen sächsischen Eifeubahnstationcu bei den Fahrkarten- und Gepäckschaltern zum Preise von 20 Psg. verkauft. — Der Bundesrat hat die Errichtung einer besonderen Behörde zur Rege lu uy d eL Verkeb rs mit Vrannt- wein beschlossen. Der neuen „Neicksbranntweinstelle" wird ein „Beirat" zur Seite stehen, während die Bewirt schaftung des gesamten Branntweins der Spiritus-Zentrale Übertragen ist. Dis Absatzbeschränlung betrifft versteuerten und unversteuerten Branntwein. Ausnahmen sind unter anderem für Cognak sowie für gewisse Kleinbrennereien ge macht. (Amtlich.) — Die „Sachs. Korresp." schreibt: Nach der Einführung der Fleischmarken im Königreich Sachsen am 17. April werden bekanntlich auch in Gast-, Schank- und Speisewirt- schaftcn Fleischspeisen nur noch gegen Fieischkarten vercck- . reicht werden. Beachtenswert ist cs, daß es besondere Gast- bausfleisck marken nicht gibt, vielmehr gelten die für die Haushaltungen ausgegebcnen Fleischmarken über 100 Gramm und über 20 Gramm nickt nur zum Einkauf bei den Fleischern und Händlern, sondern sind auch be stimmt für die Gasthäuser. Den Inhabern der Wirtschafts betriebe ist es behördlich vorgeschricbcn, Fleischspeisen nur »um Normalgcwickt von 100 Gramm, 125 bzw. 150 Gramm bei größeren Fleischgerichten und 20 Gramm bei den kleinen Speisen, ausnahmsweise hiervon abweichend nur in GewicktS- mengen von 40, 60,80,120 Gramm zu verabreichen. So ist es den Gästen möglich, ihre über 100 und 20 Gramm lauten- ! den Haushaltsfkeischmarksn in den Wirtschaften zu verwenden. ; Wenn ein Gast, der eine kleine Fleischspeise verabreicht er- ' halten will, nur noch 100-Gramm-Marken besitzt, kann er eine 100-Gramm-Marke abgebcn, auf die er vom Betriebs- s inhaber die entsprechende Zuhl 20-Gramm-Marken zurück erhält. Die Belricbsinbabcr muffen deshalb für diesen Zweck ihre vereinnahmten 20-Gramm-Marken möglichst vom Einkauf zurückhalten, sie können sich auch, wenn die eingenommenen Markeu nickt auSreicken. leickt genügend und Anzeiger (Llbcblall VN) AliMer». Amtsblatt AemsprechstrS« Str. LT Leke-ramm-Adress« «ies«. für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba -7