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Riesaer G Tageblatt Dienstag, IS. September 1811, abenvs 218 «4. Jahr« Fnd. September bet Magdeborn-Groitsch gesehen sowie, daß eine Kolonne aller Waffen am durch Delitzsch in südlicher Richtung vor- Rot ist von dem Vorhandensein blauer Gegend Geithain—Eolditz unterrichtet. — Die Maat- und Klauenseuche in Rittergut Grödel ist erloschen. so werden deshalb di- Wege« dieses Eeuchtttfalles für die Ort« Grödel mit Guts- bezirk Grödel, Nünchritz, Moritz und Glaubitz mit OrtSteile« Sagerttz und Langen berg und GntSbezirk Glaubitz mittel» der Bekanntmachung vom 5. August 1911 — 2447 aL — vo oeschriebenen Sperr- und Tchutzmaßregeln aufgehoben. Der Ort Grödel mit GntSbezirk Grödel gehört nunmehr noch zum Beobachtung«, gebiet im Seuchenfalle Moritz, der Ort Glaubitz mit Ortsteilen Sageritz und Laugenberg und GutSbezirk Glanbitz zum v«obachiung»g,bi«t in den Seuchenfällen Marksiedlitz, Roda und Moritz; der Ort Moritz ist al» Sperrbezirk bestimmt. Für die nach vorstehendem noch al» BeobachtungSgebiet bez. Sperrbezirk geltenden Orte und Gutdbezirke bleiben die mit der Bekanntmachung vom 7. Juli 1911 — Nr. 156 de» Riesaer rageblatte» — unter L und 0 bez. L und O bekannt gemachten Bestimmungen weiterhin in Geltung. Großenhain, den 18. September 1911. 2447 § L. Königliche AmtShauptmanuschaft. Freitag, de» 22. und Sonnabend, de« 23. September 1911 finden bei UN« wegen Reinigung der Geschäftsräume nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamt« werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittag» von 8—9 Uhr angenommen. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. September 1911. Da» Riesaer Lageblatt «rschemt jeden Tag abend» mit »«»nähme der Lonn- und Festtage. LirrtrljLhrlichrr Bezugspreis bet Abholung tu der Expedition in Riesa 1 Marl LV Pjg, durch unsere Träger irrt in» Hau» 1 Mart LS Psg, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Posiansialten I Mark 6ü Psg., durch de» Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnrment» werden angenommen. Auzeigen-Aunahme sür die Rümmer de» Ausgabetag«« bi» vormittag v Uhr ohne wrlvähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Ritw. — SesckkstSstrlle: tvoetbestraslr bv. — tzkir die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. der Lokomotive zurückführt, hat gegen die Beklagte wegen 3600 Mark vorläufig geklagt. Landgericht Köslin und OberlandeSgericht Stettin verurteilten; die Revision wurde zurückgewlesen. Au» den Gründen: „Da« Berufungsgericht meint, daß der Kläger gegenüber dem auf staatlicher Ge- nrhmigung beruhenden Betriebe der Kleinbahn eine Klage wegen StgentumSstörung zwar nicht habe, aber Entschädigung wegen der schädigenden Eingriffe fordern könne. Dem widerspricht die Revision, weil Funken' uqter^ nprmple» Verhältnissen in einer Entfernung von 50 Dietern nicht mehr zu zünden pflegten und daher nicht al« eine wesent liche Beeinträchtigung im Sinne de» 8 906 BGB. anzu sehen, übrigens auch nicht« ungewöhnliches seien. Diese Einwendungen find nicht stichhaltig. Etwas so außer gewöhnliche«, daß seine Wiederkehr nicht zu besorgen wäre, ist da» Ereignis keineswegs, auch kann der Funkenauswurf wegen seiner Gefährlichkeit zu den Einwirkungen, die 8 906 BSV. unter Umständen zuläßt, überhaupt nicht gerechnet werden. Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, daß höhere Gewalt vorliege und daß für diese sie nicht haftbar gemacht werden könne. Denn nimmt man auch an, daß ebenso, wie im Falle des 8 1 de» ReichS- HastpflichtgesetzeS höhere Gewalt die Haftung auSschließe, so können doch Unfälle, wie der vorliegende, die in dem regelmäßigen Eisenbahnbetriebe und den damit verbundenen eigentümlichen Gefahren ihren Grund haben und mit denen der Unternehmer, weil sie nicht» ganz ungewöhnliche» sind, rechnen muß, nach der ständigen Rechtsprechung He» Reichs gericht» nicht al« höhere Gewalt oder unabwendbarer Zw fall betrachtet werden." Da» ist ein Urteil, da» gerade bei der nunmehr anscheinend zu Ende gegangenen Dürre und deren Folgen Beachtung finden wird. —* Von dem Verzeichnis der Teilnehmer an den Fernsprechnetzen im Ober - Postdirrktion»bqjirk Dresden (mit Ausnahme der Teilnehmer in dem Ober- lausitzer Bezirtt-Fernsprechnetze) wird in nächster Feit eine Neuauflage veranstaltet. Aenderungen in den Eintragungen, die Berücksichtigung finden sollen, find spätesten» bi» zum 1. Oktober schriftlich und frankiert zur Kenntni» de» zu ständigen BermittelungSamte» (in Dresden an da» Kaiser- liche Fernsprechamt) zu bringen. — Die sächsischen Eisenbahnbetrieb», arbetter haben eine Petition um Verbesserung ihrer Lage und Regelung der AnstellungSverhältniffe zusammen- gefaßt und der Königlichen EtaatSregierung, sowie den Ständekammern unterbreitet. In der Petition find folgende Wünsche au»gedrückt und begründet worden: 1) Die Lohn- klaffen sämtlicher Sisenbahnarbeiter so zu gestatten, daß sie den drei bestehenden WohnungSgelbklassen der Beamten ent sprechen, und daß der Anfangslohn: a. in der ersten Klasse 3 M. 80 Pf. und der Höchstlohn nach 16 Dienstfähren ein- schließlich der Milttärjahre 5 M. 50 Pf. beträgt; d. in der zweiten Klaffe von 3 M. 60 Pf. bi» 4 M. 30 Pf. steigt; o. bet der dritten Lohnklafl« von 3 M. 40 Pf. beginnend mit 4 M. 10 Pf. endend; ä. für alle Arbelker, die wegen Mangel» an Unterbeamtenstellen nicht zur Anstellung ge- langen können, eine besondere Lohukläff« «inzusilhren, und zwar so, daß dieselben nach 25 jähriger Dienstzeit rinschsieß. sich der Militäkjahre einen Höchstlohn von täglich 5 Mark erreichen; o. die Wochenlohnsätze für die Htlf-bahn- und UtbergangSwärker nach den vorflehenden Anfang«, und Höchstlohnsähen der übrigen Arbeiter entsprechend aufzu- bessern; k. den Lohn der Helzhau»- und GÜterbodenarbetter, welche 5i»her im Stücklohn arbeiten, in gleiche Ort«klassen rlnzuiesim urkd für die schweren Arbeiten eine Stellenzulage zu gewähren; die Stellenzulage wie> bisher weiterzu- zahlen; d. sämtlichen Arbeitern den Nachtdienst, sowie Dienststunden, welche über den planmäßigen Dienst hinaus geleistet werden, besonder« zu bezahlen und jede angefangene Stunde, wenn e« mehr al« 15 Minuten sind, voll zu be rechnen. 2) a. Den wochenweisen siebentägigen Nachtdienst zu verringern und Gewährung eine» dienstfreien Tage» von 36 Stunden aller 14 Tage unter Beibehaltung de» bestehenden 24stündigen Wechsel»; b. sür die Fahrbedtenste- ten eine durchschnittliche Dienstdauer von höchstens zehn Stunden täglich einschließlich 33 bis 34 Minnlen Vor- bereitungSzeit und eine Viertelstunde Abgangszeit festzu. setzen, sowie bei Ausarbeitung der Dienstpläne Fahr- bedienstete hinzuzuziehen. 3) Den Urlaub sämtlicher Eisen- bahnarbeiter mit Fortgewähruug de» Lohnes folgender- maßen zu erhöhen: Nach einjähriger Dienstzeit 3 Arbeit», tage, nach sünsjähriger Dienstzeit sünf Arbeitstage, nach zehnjähriger Dienstzeit 8 Arbeitstage, nach fünfzehnjähriger Dienstzeit 10 Arbeitstage. 4) ». Weitergcwährung de» Lohnes während der ersten 14 Lage bet Erkrankung oder «inen Zuschuß zum Krankengeld bi» zur Höhe de» Lohne»; b. Weitergewährung der Stellenzulage bei vorübergehender oder dauernder Invalidität. 5) a. Die Un'.erbeamtenstellen so zu vermehren, daß allen Arbeitern, denen bei Ausübung ihre« Dienstes die Funktion eines Beamten übertragen ist, die Möglichkeit geboten wird, daß sie nach einer bestimmten Reihe von Dienstjahren einschließlich die Militärzeit, aber bedeutend früher wie in den letzten Jahren, zur Anstellung gelangen können; b. die Milttärinvaliden erst nach mehr- jähriger Etsenbahndienstzeit in daS Beanttenverhältni« ein rücken zu lassen; o. die Eisenbahninvaliden den Militär-, invaliden auf Anstellung gleichzustellen; ä. jedem Eisenbahn- bediensteten seine aktive Militärzeit im Lohne und bei eventueller Anstellung in Anrechnung zu bringen. 6) a. Der ArbetierpenfionSkaffe eine Beihilfe au« Staatsmitteln in der Höhe bereitzustellen, daß jeder Arbetter schon nach dem zu- rückgelegten 35. Dienstjahre 80 Proz. seine» zuletzt bezöge- nen Jahre«verdienste» erreichen kann; b. bei Nachzahlung der Milttärjahre die Zinsen zu erlassen. 7) Gewährung einer Dienstmütze für diejenigen Arbetter, welche ihren Dienst bei jedem Wetter im Freien verrichten, au» Staat», mittel». i—)( Von prinzipieller Bedeutung ist ein Urteil des Zwickauer Landgerichts gegen zwei Fabrik direktoren eines Emaillewerkes. Weil sie wussten, daß beim Einbrennen von Abziehbildern aus Emailleeßteller ein geringes Quantum Blei verwandt wird, hatten zie sich eine Anklage wegen Vergehens nach dem Gesetze vom W. 'Juni 1887 (sogen. Meigesetz) und dem Nahrungs mittelgesetze zugezogen. Tas Schöffengericht Schwarzen berg sprach die Beschuldigten frei, das Landgericht ver- urteilte dagegen die beiden zu je 100 Mark Geldstrafe Wegen Vergehens nach 8 4 des vorerwähnten Gesetzes. Auf das NahrungSmittelgcsetz ist das Gericht nicht zu gekommen, weil der Bleigehalt auf den benannten Bil dern nicht so hoch ist, daß eine Gesundheitsschädigung eintreten kann. TäS Urteil stutzte sich auf ein Gut- achten des Landesmedizinalkollegiums. ck Meißen. Eine allgemeine Arbetterordnung für die Stadt Meißen ist in der letzte« Stadtverordnetensitzung verabschiedet worden. Durch die neue Ordnung werden die wesenMchen Arbeit», und Lohnverhättniss« der In den städtischen vetrttben beschäftigten Arbeiter geregelt. Dresden. Dir btt einem Gutsbesitzer in Borstadl vrrchlen btdittistele PferMnecht Ende. «Mr di-?Mk-vtq Oertliches ««d Siichstsches. Riesa, 19. September 1911. —* DaS Königliche Ministerium deS Kultus und öffentlichen Unterricht» hat Herrn Lehrer Karl Theodor Rößger, der seit 15. April 1889 an den hiesigen Schulen wirkt, den Titel „Oberlehrer" verliehen. —* Im Hafen fiel heute vormittag beim Langholz- verladen infolge Zerreißens einer Kette,.tip.Stamm herab und zerschmettert« dem Arbeiter Schmidt aus Gröba ein Bein. Der Verunglückte fand Aufnahme im hiesigen Krankenhaus. , —* Aus geringfügiger Ursache scheuten heute vor- mittag in der Goethestraße die Pferde eines au» Glaubitz stammenden Geschirr«. Am Kaiser-Wilhelm-Platze rannten die wilden Tiere direkt in «in andere« Geschirr hinein, dessen Kutscher in großem Bogen vom Wagen herunter geschleudert und dabek verletzt wurde. Auch die Pferde sollen Verletzungen erlitten haben. Die beiden Geschirre bildeten nach dem Zusammenstoß einen wirren Knäuel. Der Unfall hatte «ine große Menschenmenge angelockt. —)( Den Uebungen der 40. Division für den 18. und 19. September lag, folgende allgemeine Kriegslage zugrunde: Rote Truppen versammeln sich an der mittleren Saale. Blaue Kräfte marschieren aus südö stltcher Rlchtunggegen sie vor. Dem Führer von Blau, Oberst Frhr. Leuckart v. Weißdorf ist ferner bekannt, daß rote Truppen am Abend d«S 17. worden waren, 17. September marschiert sei. Kräfte in der , Die Zusammensetzung der Parteien sür den 18. und 19. September war folgende: Zu Blau gehörte die 88. ver- stärkte Jnf.-Brtg., bestehend aus Inf. 104, Inf. 181, 1 Erk. Ul. 21, 4. und b. ESk. Karab., Feldart.-Rgt. 68 und einer krtegrstärken Pionier-Kompagnie. Die Uebung begann 9,20 Uhr morgen» dicht westlich von Ragewitz. Rot unter Oberst o. Watzdorf bestand au» Jnf.-Rgt. 133, Jnf.-Rgt. 134, dem Rest der 40. Kav.-Vrig. unh Feldart.-Rgt. 32. Die Kao. versammelte sich bei Fuchshain, die 89. Inf.» vrig. mit, ihren Zuteilungen bei BaalSdors. — Die drei Pilsner Brauereien verständigten durch ein Rundschreiben ihre Kundschaft im Inland und Ausland, daß die Preiserhöhung um drei Kronen pro Hektoliter am 21. September in Kraft tritt. — Dir Maul- und Klauenseuche ist am 15. September im Königreiche Sachsen in 247 Gemeinden und 707 Gehöften amtlich festgestellt worden. Der Stand am 1. September war 231 Gemeinden und 559 Gehöfte. — Tagtäglich liest man von Waldbränden, die infolge Funkepwurf» aUS Lokomotiven entstanden find. In solcher Zeit kommt ein Urteil de» R«tch»grrlcht» gerade rechtzeitig, da» die Eisenbahn für Schaden verantwortlich macht und höhere Gewalt auSschlleßt. Nach dem „Frelb. Anz." lag die Sache so: Am 4. Mat 1907 geriet bet starkem Westwind kurz nach dem Borbeifahren de» Nach- msttagzugr« der Eisenbahn Güdenhagen—Greß-Möllen da» östlich der Bahnstrecke in einer Entfernung von 50 Meter gelegene, Mit Stroh , und Rohr gedeckte Wohphau« de» MaNrer» D. in St. in Brand. Flußfeuer entzündete dann auf dem «och rlwa 50 Meier weiter nach Osten liegenden GrunWS de» Kläger» zwet TagelöynerhSuser und drei Stallung«», dfe sämtlich abbrannten. Der Kläger, der die Entzündung de» «.schm Haufe» auf den Funkenaulwurf Oeffenttiche Versteigerung Freitag, -en 22. September 1911, von vormittags 8 Nhr an soll die der Familie Pludrzynskt gehörige gesamte Wohnungseinrichtung, Möbel, Hau-- und Kiicheugeriite im Armenhausgrundstück in Gröba, Rosenstraße 16, meistbietend öffentlich versteigert werden. Unter den zu versteigernden Sachen befinden sich unter anderem: Sopha», Kleider schränke. Vertikow, Sophatisch, Bettstellen, Matratzen, Betten, Gardinen, sonstige Stuben» und Küchenmöbel, Porzellan, Schmucksachen usw. Gröba, am 18. September 1911. Der Gemeiudevorstand. Telegramm-Adress« .Tageblatt", Rtesa. für dle Königl. AmtShauptmanuschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. und Anzeiger (Lldrdlatt «ü> Anzeiger). Amtsblatt