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'""VALÄ""*' E» »IM -^>11 -- ««<»-. der AmtShauhtmaunschast Srotenhai«, des Amtsgerichts, der AmtSanwattschaft beim Amtsgerichte und de» Nate» der Stadt Ries«, de» Finanzamt» Riesa und des Hauvtzollamts Melken, sowie de« Gemeinderates «röha. Mittwoch, 1. Februar 1922, abends 7». Jahrli. Da« Niesa« Laattlatt »rs^elnr jede» Laa abend« v.'i Uhr mit AuSnahnie der Äoim- und Aesimge. Brzuzspreis, gegen Borau»zayuinü, mouaruq tl — :otarü emi-yü-iinch ^inwicrlvhtt. Dtnzelnumm« L0 Pf. A»«rtae» für die Nummer de« Ausgabetages sind bt« S Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau« zu bezahlen; ein« Gewähr für das Erscheinen an b-ftiinmren Lagen u»b vlätzm »ird nicht übernommen. Preis für dte «8 mm breit«, S mm hohe Drundschrift-ZrÜ« (7 T'lben) 250 Mark; zeitraub«nd«r und tabellarischer Sah V-«/„ Aufschlai, Nach- Weisung«- und P«mM»lung»ae-Hr l M. Kass» rartre. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag erfüllt, durch Klage «ingrzogen werden mich oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung«, und Lrsiillung«ort: Ries«. Achttägig« Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe«. — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen verriebe« der Druckerei, der Ltesrranten oder der vesbrderungSeinrlchtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des -lc-ugSpreiser. Rotation»druck und verlaa: Langer L winterlich, Riesa. Vefch-fUfttl«: Gerthestratz« 59. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Deutschen Etädtetag, wurde mit 10 gegen 6 Stim men abgelehnt. Angenommen wnrd« ein Antrag Johne M. G. D.), der den Beitritt unter folgenden Bedingungen empfiehlt: 1. daß der Rat die Mitteilungen des Deutschen Städtetages auch an das Stadtverordnetenkollegium herüber- gibt und 2. daß der Delegierte »um Deutschen Etädtetag durch dar Stadtverordnetenkollegium gewühlt wird. 8. Das Kollegium stimmt« zu, daß den Mitglieder» des WohnungSvergebungsauSschusseS die Abzüge für versäumt« Sitzungen des Ausschusses, rückwirkend ab 1. Oktober 1621 ans ein Viertel zu ermützigen sind und diese Regelung vorläufig auch für 1922 beibebalten wird. 4. Durch ministerielle Verordnung sind die Gebühren für di« Fletsch beichan und für die Trichinenschau um 100 Prozent erhöht worden. Obwohl die im Haushalt plan des Schlachthofes unter Einnahmen eingestellten Be träge bereingekommen. zum Teil sogar überschritten sind, reichen die Einnahmen doch nicht aus, um die MehrauS- gaben sür Kohlen. Löhne, Gehülter und Reparaturen zu decken. Deshalb haben der SchlachthofauSschutz und der Rat beschlossen, »eben der Erhöhung der veschangebührrn auch noch eine Erhöhung der Schlachtgeb ühren vor- »»nehmen. Die Erhöhungen sind in einem 13. Nachtrag zur Schlachthofordnung festgelegt und betragen durchgängig SO bis 100 Prozent. Das Schlachten eines Rindes kostete bisher 91 Mk., setzt 188 Mk., eines Schweines 46.50 Mk., jetzt 70 Mk. Die Vorlage wurde vom Kollegium ange nommen. 5. Der Einführung des Esperantounterrichts als wahlfreies Fach in den hiesigen Volksschulen wurde zu gestimmt. An diesem Unterricht sollen aber nur Kinder teilnehmen können, die krinerlet fremdsprachlichen Unterricht genießen. Der Esperantounterricht tritt mit Beginn des 5. Schuljahres ein. 6. Die heutigen TcurruiigSverhältniffe bringen «S mit sich, dass WohnungSinhaber vor die Notwendigkeit gestellt «erden, ihren Haushalt aufzulösen und zu An gehörigen oder sonstigen Verwandten zu ziehen, wodurch Wohnungen frei werden. Nach dem Beispiel anderer Orte hat nun auch der hiesige Rat beschlossen, solchen Per sonen bei Auslösung ihres Haushalt« und Umzug in der Stadt oder nach auswärts «ine Beihilfe von 1000 Mk. »u gewähren. Herr Stadtv. Beter wies darauf hin, datz die Unkosten, die heute ein Umzug nach auswärts verursacht, weit mehr betragen als 1000 Mk. Er beantragt« daher, datz in solchen Fällen, wo es sich um Unbemittelte handelt, der Rat ermächtigt wird, über die Summe von 1000 Mk. htnauszugehen. Der RatSbeschlutz, sowie der Antrag Beirr wurden angenommen. 7. Der vom Rate beschlossene 1. Nachtrag zum OrtS- gesetz über die Wahlen der unbesoldeten Rats- mitglteder, wonach von den 6 unbesoldeten Ratsmit- gliedern aller 2 Jahre ein Drittel dergestalt auSzuscheidrn haben sollte, datz die Wahlperiode sür je 2 unbesoldete Ratsmitglieder am 28. Februar 1922, am 31. Dezember 1923 und am 31. Dezember 1925 endigte, wurde abgelebnt, da durch die in Aussicht stehende Gemeindereform eine Regelung der Angelegenheit zu erwarten sei. 8. Zur Beratung stand hierauf derHauShaltplan für 1921. Die Einstellungen sind ans Grund der Be schlüsse der Ausschüsse und des Rates erfolgt. Wegen der fortwährenden Steigerung aller Bedürfnisse ist noch ein« Sicherheitssumme von 600000 Mk. eingestellt worden, so daß sich der Fehlbetrag auf 1768640.50 Mk. be läuft. Die einzelnen Abschnitte sind mehrmals vom Finanz ausschuß durchgegangen worden, der sie zum größten Teil ohne Widerspruch angenommen hat. Herr Bürgermeister Dr. Scheider kennzeichnete zunächst die Schwierigkeiten, die der Aufstellung des HaushaltplaneS durch die fort- aesetzten Arnderungen infolge der Geldentwertung, der Teuerung und der Erhöhung der Löhne und Gehälter be reitet würden. Bezüglich der Teckungsmittel hätten große Schwierigkeiten insofern bestanden. als noch keine Klarheit darüber geschaffen fei, was uns aus der Einkommensteuer zufließe. Vorsichtig sei der HauShaltplan aufgestellt, woraus sich auch der große Fehlbetrag erkläre. An ReichSeinkommeu- steuer sei nur derjenige Betrag eingestellt, der unS als Mindestbetraa zustehe. Es sei auch davon Abstand ge-, nommen worden, dem Steurraufbringen an Einkommen steuer die Schatzung zugrunde zu legen, die nach dem bisherigen Ergebnis der Veranlagung als maßgebend an genommen werden könne. Manche glaubten, dah an Ein kommensteuer das Doppelte von dem einkommen werde,! was im HauShaltplan eingestellt worden sei, aber da die Einhebung der Steuer noch nicht erfolgt sei, sei «S sicherlich richtig, wenn man jetzt nicht so hohe Beträge einsetze. Auch bei der Gewerbesteuer habe man sich Reserve auferlegt. Man nehme an, daß 200000 bis 400 000 Mk. mehr herein kommen würden, als eingestellt seien. Der Fehlbetrag, mit dem der HauShaltplan abschliehe, erscheine zwar sehe hoch, aber wenn die Zuweisungen vom Reich genügend hoch be messen würden, und die Gewerbesteuer mehr erbringe als vorgesehen, dann dürfe man hoffen, daß es gelinge, den HauShaltplan zu bilanzieren. Um nicht nochmals alles andern zu müssen, habe man noch die Summe von 600 000 Mk. an Mehrbedarf infolge der Teuerung ein gestellt. Herr Stadtv. Beier (U. S. P.) sprach gegen die von den Gemeinden ringrführten kleinen Steuern. Das Reich müsse den Gemeinden geben, was sie benötigten. Die Gemeinden suchten das letzte zu besteuern, wodurch daS Reich zu der Ansicht komme, daß es den Gemeinden noch immer nicht so schlecht gehe. Der HauShaltplan wurde einstimmig genehmigt. 9. Der Erhebung eines Beitrages in Höhe von halbjährlich 1 M. von denjenigen Schulkindern, dte die Klaffen- und Schulbüchereien benutzen, wurde zugestimmt. 10. Nach der Geschäftsordnung des Stadtverordneten kollegiums können Anträge nur dann zur Beratung ge lange», wenn sie vv» einem Drittel der Mitglieder unter- stützt werden. Da Anträge der USP. verschiedentlich nur von den vier Mitgliedern dieser Fraktion unterstützt winden, fielen sie unter den Tisch. Die USP.-Fraktion beantragte daher, den 8 8 der Geschäftsordnung dahin abznäudern, daß Anträge entweder von einem Drittel der Mitglieder unterstützt oder im Namen einer Fraktion gestellt sein müßten. Herr Vorst. Günther empfahl, den Antrag einem Ausschuß zu überweisen, der zugleich die Geschäfts ordnung im ganzen nachprüfen solle, ob sie noch zeitgemäß sei. Herr Stadtv. Johne iUSP.) war damit nicht einver standen, sondern wünschte, daß der Antrag der NZP. sofort behandelt werde. Sein diesbezüglicher Antrag fand jedoch nickt Lt« genügende '«nterstütznng. Es wurde darauf der Auf Antrag der Frau Marie verw. Major Lanenstein geb. Gtoffregen ln Dresden, vertreten durch Rechtsanwälte Justizrat Hertel, H. und F. Mnvisch in Dresden, wird das AufgebotSverfabren wegen KraftloSerklärung der 5 Teilfchnldverschreibungrn der Aktien gesellschaft Lauchhammer in Riesa Lit. Nr. 434 und 580, auf Antrag des SanitätSratS Dr. Fiekel in DreSden-N., Weintraubenftraß« 8, das AufgebotSverfabren wegen KraftloS- erklärung der Aktie der Aktiengesellschaft Lauchhammer Nr. 2100 eingeleitet. Wegen dieser Papiere wird di« ZahlungSsperr« verfügt. Der Ausstellerin wird verboten, an deren Inhaber eine Leistung zu bewirken, besonders neue Zins- oder Gewinnanteilscheine oder einen Erneuernngsschein auSzugrben (8 1019 Z. P. O.). Wilhelm Kaiser in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kalischer in Berlin V. 50 (Kurfürftendamm 288), hat das Aufgebot der Aktie Nr. 13122 der Aktiengesellschaft Lauchhammer über 1000 Mark, Frau Marie verw. Major Lauenstein geb Stoffregen in Dresden, vertreten durch Rechts anwälte Justizrat Hertel, H. und F. Windlscü in Dresden, hat daS Aufgebot der 5 Teil schuldverschreibungen der Aktiengesellschaft Lauchhammer Lit. L Nr. 434 und 530 über je 1000 Mark beantragt. Der oder die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Juni 1VSS, vorn». 0 Nbr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen. Geschieht dies nicht, so wird die KraftloSerklärung her Urkunden erfolgen. * ——Amtsgericht Mieka, den 14. November 1921. Dienstag, de« T. Februar 1VSS, vormittag» '/,1V Uhr wird im Sitzungssaal« der unterzelchneten Amtshauptmannschakt öffentliche Bezirksausschußsitzung absehalten. Großenhain, am 81. Januar 1922. Dl« AmtSHauptwauuschaft. ' Die Grmrindrn und Rittergut-Herrschaften drS Be^ir^ wollen alsbald und längstens unmittelbar bei demjenigen AmtSftratzenmeifter,**von welchem di« Aufsicht über die betreffenden Weg« geführt wird, anzekgen, zu welcher Zeit sie die Bezirksstraßenwalze in diesem Jahre benötigen. Zn diesen Anzeigen sind die den Gemelnden und RittrrautSberrschaften kurzer Hand jugegauaenen bez. insoweit die« nicht geschehen, bei dem zuständigen Amtsstratzenmeifter unentgeltlich zu beziehenden Vordrucke zu verwenden. Nach Eingang der Anzeigen wird für jede BezirkSwalz« ein Walzenplan ausgestellt und den Beteiligten durch die unterzeichnete AmtShauvtmannschast mitoeteilt werden — vergleiche Vunkt 3 des ll. Nachtrages -u dem Regulative über die Verwendung der BrzirkSstraßenwalzen vom 15. Dezember 1888 —. Großenhain, den 81. Januar 1922. 157 S Die Amtshanytmaunschaft. Di« Anträge hierauf werden für den Bezirk der Stadt Niesa im Ratbause, Zimmer 1« und 11, wo auch über die Art und Höbe der Unterstützung Auskunft erteilt wird, vormittags von 8—12 Uhr nach folgender Einteilung vorgenommen: Freitag, den 3. Februar für Rentenempfänger mit den Anfangsbuchstaben 1—5, Sonnabend, den 4. Februar desgleichen 6—K, Montag, den 6. Februar desgleichen l—tz, Dienstag, den 7. Februar desgleichen »—8, Mittwoch, den 8. Februar desgleichen 1—2. Dorzulegen sind alle von den zuständigen Stellen zuletzt erteilten Rentenbescheide. Rentenempfänger, die Arbeitsverdienst haben, müssen Lohnbescheinigung auf das Jahr 1921 mitbringen. Der Rat der Stobt Riesa, am 1. Februar 1922. Oeffentliche Aufforderung an Behörde« u«d sonstige Arbeitgeber zur Einreichung von Einkommen Sn nchweisuuge« für da» Kalenderjahr 1SS1. Auf Grund von 8 40 des Einkommensteuergesetzes und 8 84 der Ausführungs bestimmungen werden alle Arbeitgeber, dte im Kalenderjahr 1921 Personen gegen Gehalt, Lohn oder sonstiges Entgelt länge« als zwei Monate beschäftigt haben, hiermit aufge- fordert; für die von ihnen beschästiaten Personen, deren Arbeitseinkommen im Kalender jahr 1921 sich auf «ehr als S4VVV M. beläuft oder bei Umrechnung auf einen solchen Jahresbetrag belaufen würde. biS 18. März 1VLL Einkommensnachweisungen für die Veranlagung zur Einkommensteuer bei der Gemeindebehörde oder dem Finanzamt de« Arbeitnehmers einzureichen. Die Nachweisungen sind nach den Wohnorten der Arbeit nehmer getrennt einzureichen. Die Verpflichtung zur Einreichung der EtnkommenSnachweisungen besteht auch für die Vorstände juristischer Personen und von Vereinen aller Art sowie für die Vorstände aller Stellen, Behörden und Anstalten des öffentlichen Dienstes hinsichtlich des Berufs oder VensionSelnkommenS ihrer Beamten, Angestellten. Bediensteten sowie der Empfänger von Ruhegehälterm Witwen- und Waisenvenfionen oder NnterhaltSbeiträgen, wenn der Jahresbetrag der Bezüge 24 000 M. übersteigt. ' Dte Vordrucke zu den Einkommensnachweisungen find von den Gemeindebehördeu oder vom Finanzamt zu beziehen. Sie werden in der benötigten Anzahl, die vor der Ab holung vom Arbeitgeber festzustellen ist, unentgeltlich abgegeben. Bei Ausstellung der Einkommensnachweisungen sind sämtliche Beträge zu berück sichtigen, die dem Empfänger mit Rücksicht auf «in gegenwärtiges oder früheres Dienst verhältnis gezahlt worden sind, also neben Gehalt, Lohn, Ruhegehalt auch Teuerung«- und Kinderzulagen. Tantiemen, WirtstbaftSbeihilfen (laufende und einmalige), Gratifikationen, Unterstützungen, DieustaufwauVSeutfchSdiguuge« (8 34 Absatz 3 des Ein kommensteuergesetzes) oder unter sonstiger Benennung gewährte Bezüge und Geldwerte Vorteile. Di« EefülUmg der Vervflichtnug zur Abgabe der Nachweisungen kann mit Geldstrafen bis zu 8VV M. «rzwuvgen werden (8 202 der Retchsabgabcnordnung). Wer vorsätzlich unrichtige Angabe« macht und dadurch bewirkt, dast Steuer« verkürzt werde«, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis erkannt werden; versuchte Steuerhinterziehung wird wie die vollendete Tat bestraft.' Riesa, am 31. Januar 1922. DaS Fina Deutsche« Empfängern von Rente» auS der Invalide«« uud der Angestellte« versichern«« ist nach den mit ReichSgesetz vom 7. Dezember 1921 bestimmten Notstands. Maßnahmen auf Autrag eine Unterstützung zu gewähren. Oertliches im- SiichflscheS. . Riesa, den 1. Februar 1922. * Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab in der Oberrealschule abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlten die Herren Stadtvv. Braune, Doberentz, Ketzer und Tröger. Als Vertreter des Rates waren Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Gutacker auweseno; außer dem batten Herr StadtrechtSrat Quellmalz und Herr Stadt- rat Eichler am RatStische Platz genommen. Der Zuhörer- raum war schwach besucht. Die Sitzung leitete Herr Bor- fieber Günther. 1. Der Rat hat beschlossen, die zwischen dem Sächsischen Gemeindebeamtenbund und dem Sächsischen Gemeindetage vereinbarte Prüfungsordnung für Gemeinde beamte auch in Riesa einzuführen. Es handelt sich 1. um die AnstellungSprüfung, für die Beamtenanwärtrr, die min destens das 21. Lebensjahr vollendet haben, in Frage kommen, und 2. um die Beförderungsprüfung, der sich die jenigen Beamten, die die 1. Prüfung bestanden und das 25. Lebensjahr vollendet haben, unterziehen können. lieber diese Angelegenheit entspann sich eine lange Aussprache. Die Redner der U. S. B., die Herren Stadtvv. Johne und Beier wandten sich gegen die Vorlage, mit der beabsichtigt sei, «inen Stacheldraht um die Gemeindebeamten zu ziehen. Di« AusführungSbettimmungen besagten, daß Gemeinde angestellte zu der Prüfung nicht zuzulassen seien, infolge dessen auch nicht Angestellte aus Privatbetrieben, di« sich für Gemeindepotten eigneten. Der Grundsatz „Freie Bah» dem Tüchtigen" werd« dadurch auSaeschaltet. Herr Stadtv. Mehlhorn erklärte zunächst, daß dte sozialdemokratische Fraktion der Vorlage zuftimme, da der Gemeindebeamten bund an dem Zustandekommen der Prüfungsordnung mit gearbeitet habe und die Gemeindebeamten selbst am vesten wisse» müßten, was ihnen nützlich sei. Im weiteren Ver laufe der Aussprach« kam jedoch di« so». Fraktion zu dem entgegengesetzten Standpunkt. Herr Stadtv. - Borst. G u nther. sowie die Herren Stadtvv. Schneider und Mehlhorn erklärten, daß es doch scheine, als ob durch die Prüfungsordnung den Tüchtigen unter den Angestellten das Aufrücken in die Grmeindrbeamtenftellung unmöglich gemacht werde. Von der bürgerlichen Fraktion sprachen die Herren Stadtvv. Schinkel und M « nd « für die Vorlage. Letzterer betonte, daß die VerwaltungStätigkrit heute Er- fahruna verlange und deshalb Leute ohne diese Erfahrung nicht Beamtenpoften einnehmen könnten. Glaub« rin An gestellter, das Zeug zum Gemelndebeamtrn zu haben, dann müsse er eben die Bramtenanwärterlausbahn Anschlägen. Herr Bürgermeister Dr. Schetder ergriff mehrmals das Wort, m» die geäußerten Bedenken zu zerstreuen. Neun Zehntel der Gemeinden hätten dte Prüfungsordnung «in- gesührt, »md Niesa möchte sie nun auch Haden. Sie liege ün Interesse der jüngere« Beamten, die gern ausfteigen möchten. Die geäußerten Befürchtungen seien unbegründet, «s solle lediglich für di« Beamten dte Möglichkeit geschaffen werde», die Prüfung abzulege». Geineindeaugeftellte, die für diese Prüfling in Frage komm«» würden, seien bei uns überhaupt nicht vorhanden. Di« Vorlage wurde schließlich mit 11 gegen 5 Stimmen abgelebnt. 2. Die RatSvorlage. vetr. dm Beitritt »um