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und Anzeiger (LlbeblM «ud Achcher). rckegramnpAdressei 6 Fernstmchsiell» ra-ebiatt »tes» Nr. 20. für Lie König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 302. Mittwoch, 30. Dezember 1S08, abends. 61. Jabrg. Da» Rtesaer Tageblatt rrschrtat jrd« Ta» abend» mit Aulnadme der Sonn, und Festtage. BiertestLbrlicher Bezag-prei» bet Abdolung tn der Expebirton tn Rtela 1 Marl SO P>g.. durch untere lrSgrr stet in» Hau» 1 Marl SS Pjg., bet Abholung an» Schalter der^kallerl. Postanftalten 1 Mart VS Pig* durch den Brtettrüger tret tn» Hau» 2 Mart 7 Pfg. Auch MonatSabonnement» werden angenonimen. Anzetgen-Annahme tür dte Nummer de» Ausgabetage» bt» vormittag V Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer ör Winterlich tn Rtela. — Gelchält»stellen Goethestrahe SL — Für dte Redaktwn verantwortlich. Edwin PlaSntck tn Rtela. ,, , . , > .... . ' . , ,, Erlaß, die Amaeldttng zur RekrutiernagS-Ttammrolle betr. Die in den Städten und Landgemeinden de» hiesigen AuShebungSbezirk« aufhält- lichen Mtlitürtzflichtigeu deS deulschen Reiche», welch» entweder im Jahre 1889 geboren oder früher zurückgestrllt und daher wieder geftell-flichti- find, werden hierdurch auf- gefordert, bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zett »o« 15. Januar bis 1 Februar 1909 zur Eintragung tn di« Rekrutierungs-Stammrolle bet dem Stadtrate oder Gemeinde vorstände ihre« dauernden Aufenthaltsorte» gehörig anzumelden. Al» dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a. für militärpflichtige Dienstboten, Hau»- und Wirtschaftsbeamte, Handlungs diener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in d-r Lehre, im Dienst oder tn Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., welche außer- halb ihre» Wohnorte» beschäftigt find, werden al« am Wohnorte — nicht am BeschäftigungSorte — meldepflichtig behandelt. d. Für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten ange hören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtig« keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bet der Ortibchörde seine» Wohnsitzes. Wer innerhalb deS Reichsgebiete» weder einen dauernden Aufenthaltsort Noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im AuSlande liegt, tn demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz halten. Sind Militärpflicht ge von dem Orte, an welchem sie sich zur Stamm rolle anzumelden haben, zettiA'ÜVwefend (auf du Reis« begriffene Handlungs gehilfen, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrtkherren die Berpflich'ung, st« zur Anmeldung zu bringen. Die Gtadträte und Gemeindevorstände wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung noch besonder» auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich an halten. i Di« in Straf- und Besserung». Anstalten, Gemeinde-, Arbeit»-, Heil- und Kranken- Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken Anstalten untergebrachten Gestellpflichtigen find nach ß 25* Sbs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Testellpflichtiqer wegen unterlassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 3V. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Gtadträten und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich deS Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten : ». dte BezirkSzogehSrigkeit der «eburt-s und Aufenthaltsorte ist nach Maß gabe der Landwehr-BezilkSelnteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 der Wehrordnung S. 387 des Gesetz- und VerordnungSbl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einem Geburt»- oder LosungLscheine dte Angabe de» betreffenden Kreise« oder Bezirke» (Amtshauptmannschaft oder Landrat. amte» re.), so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen LegittmationSpapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. b. Hinsichtlich de» Beruf- bez. der Beschäftig««- der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 13610, verwiesen und die genaueste Nachachtung derselben den Gtammrollenführern zur Pflicht gemacht. «. Die Bormstuder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6a mit Dor- und Zunamen, Stand und Wohnort «tnzutragen; der Stand de» Vater» ist in Spalt« 5o anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Anfent- haltSort genau anzugeben. ck. In die RekrutierungSstainmrollen sind fortan nur alle diejenigen Strafen ein,»tragen, welche nach der Verordnung deS Bunde-rat«, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mitteilung der Straf- urteile, vom 16. Juni 1882 — Zentralblatt für da» Deutsche Reich Seite 309 — tn dte Strafregister ausgenommen werden. Dagegen ist von einer Aufnahme der in den Strafregistern nicht geführten Polizetstrafen Abstand zu nehmen. Die betreffenden Mitteilungen der Gerichtsbehörden rc. sind von den Gemeindevorständen mit der Stammrolle anher etnzureichen. Unter lassungen der Siammrollenführer in dieser Beziehung werden mit Ordnungs strafen bi» zu 15 Mark geahndet werden. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen; di« betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen oder nur mit Bleistift auszufüllen. k. Seeleute, See-, Küsten- und Hafffi'cher, Schiffrzirnmrrleute und Segelmacher, Maschinisten, Maschinistengehilfen und Heizer oon See- und Flußdampsern, Schiffsköche und Kellner (Steward») müssen, wenn sie zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer BerusSart genau be zeichnet werden. k- Diesenigen Gestellpflichtige», deren Familien- rc. Verhältnisse «ine Zurück stellung der Militäipflichtigen nötig erscheinen lasten, sind rechtzeitig an das «»bringen eine» bezüglichen Zurückstellungs-Antrag» und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Dte auSgrfüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen GeburtSltfteu, Geburt-» und LosuugSschriuen, Bestraf«»--- und TodeSmitteiiullgeu rc. sind bi» 5. Februar 1909 anher einzureichen. Die zum eiujährigrfreiwilltgen Dienst Berechtigten vom Jahrgangs 1889 haben, sofern st« nicht bereu» zum aktiven Dienst eingetreten sind, bet der Ersatzkommisston de» GestellungSorte!» schriftlich oder mündlich unler Vorlegung ihre» Berechtigungsscheines bezw. de» BefähigungSzeugniffeS zum Seesteuermann ihre Zurückstellung von der Au»- Hebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf hingewiesen, daß Gestellpflichtige unter Ver zicht auf das Los im Musterungstermine sich zum freiwillige« Diensteiutritt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppenteils nicht er langen; wenn möglich wird aber feiten der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichttgen Rücklicht genommen. Mililärpfl chtige, welche daher bei einem be- stimmten Regiment« rc. de» deutschen Reiche» dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch dte Anmeldung bei dem Kommando des betreffenden Regiment» rc. mit dem in Z 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldescheine. UebrigenS wird zur Handhabung der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 433 Gesetz, und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 28. Juli 1897, v. 2705, und 29. No- oember 1897, D. 3733, eingeschärft, daß von alle« zuziehenden männlichen Personen im Alter vom vollendeten 20. bi» zum vollendeten 45. Lebensjahre ein Ausweis über ihre Militäroerhältnisse und soviel Reservisten, Landwehrleute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehöcden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bet der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich an das Königliche Bezirks-Kommando zu erstatten ist. Großenhain, am 28. Dezember 1908. v. 768. Der Zivil Borsitzende der Kgl.- Grsatzkommiision des AuShrbungSbczii ls Grosjeuhai». Die Benutzung der öffentliche« Stratze«, insbesondere der verkehrsreichen, zur Belustigung der Kinder mit Ruschelschltttru kann in deren eigenem und im Interesse der Sicherheit de» Verkehr» als angängig nicht erachtet werden. Erhöhte Gefahr liegt vor, wenn auf andere Straßen einmündende Wegeflrecken hierbei benutzt werden. Die OrtSpolizeibehörden wollen in dieser Richtung das Nötige vorkchren und wird sich am leichtesten Abhilfe schaffen lassen, wenn sie für diese Belustigungen geeignete Orrtlichkeiteu, die mit dem öffentlichen Verkehre nicht in Berührung stehen, — wa» nicht schwer fallen dürfte — ausfindig machen und das Nuscheln dorthin verweisen. Dort, wo Wegeeinmündungen zum Nuscheln benutzt werden, empfiehlt eS sich, diese dkkrch Bestreuen mit Sand oder Schlacken in einen derartigen Zustand zu setzen, daß dte Ruschelschlitten sitzen bleiben und nicht gefahrbringend auf die anderen Wege auftreffen können. Weiter werden die OrtSpolizeibehörden darauf hingewiesen, ihr Augenmerk darauf zu richten, daß die Eisdecke der Wasserläufe und Teiche rc. nicht Vor ihrer Tragfähig, keit — insbesondere seilens der Kinder zum Schlittschuhlaufen und zur Belustigung — benutzt, hierzu vielmehr einwandfreie Gelegenheit geboten wird. Königliche Amtshau-tmanu schäft Grostenhaiu, 1228 L. am 29. Dezember 1908. Bekanntmachung. Der unterzeichnete KirLenvorstand gibt hiermit bekannt, daß mit Anfang deS Jahre» 1909 eine «e«t Gebührenordnung für die kirchlichen Handlungen in Kraft tritt. Diese Gebührenordnung wird gedruckt und kann tn der Pfarramtsexpedition — ein Exemplar 10 Pfg. — von jedermann gekauft werden. Riesa, 80. Dezember 1908. Der Kirchenvorstand. Friedrich. Freibank Riesa. Morgen Donnerstag, deu 31. Dezember ds». Ihr»., von vorm Vz9 Uhr ab ge langt aus der Freibank im städtischen Echlachthok ein Posten Rindfleisch zum Preise von 50 und 30 Pfg., sowie gekochtes Schweinefleisch zum Preise von 50 Pfg. pro >/, kg zum Verkauf. Riesa, den 30. Dezember 1908. Die Direktion de- stützt. Schlachthofe». Für die Donnerstag Nr. wolle man uns Anzeigen (XeufLkrsdvKlüet* vüvEelMAKon vtv.) recht bald, spätestens aber bis vomlvrstuK vorw. N Vkr einsenden. Ass gute Uedeek - Zier.