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Riesaer D Tageblatt urrd A«;eiger WetlE md Lychn). .^"77^,. Amtsökatt der Königl. «mtshauptmannschast Großenhain, des KSnigl. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Riesa. I- 79. Sonnabend, 7. April 1894, Abends. 47. Jahrg. S. O. 64,7 L. für den Ban mehrerer Nebeneisen- Regulirung der Militärpensioncn 1894. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung tn den Expeditionen in Riesa und Strehla', den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei ins Haus 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Anzetgeu-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstratze 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. lür das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis dl H g T, 1g Bormittags N Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Mittwoch, den 11. April 1894, Borm. 11 Uhr, sollen im Gasthofe zum „Stern" in Zelthain ca. SO Kilogr. Bernsteinfugbodenlack, ca. 50 Kilogr. franz. Terpentinöl, ca. 5 Kilogr. Luftlack und hierauf denselben Tag, Mittags 1» Uhr, ün „Waldschlößchen" zu Röderau ein brauner Kleiderschrank gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 5. April 1894. Der Ger.-Vollz. des Königl. Amtsger. Sekr Eidam. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition eingesehen werden können: Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung des Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien. Vom 30. März 1894. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthuin zur Verbreiterung der Eisenbahnlinie Stollberg-St. Egidien behufs Fortsetzung der Linie Chemnitz- Stollberg bis Bahnhof Stollberg betreffend; vom 3. März 1894. Bekanntmachung, eine Anleihe des Stadtvereins für innere Mission zu Dresden betreffend; vom 13. März 1894. Landtagsabschied für die Stär.deversainmlung der Jahre 1893 und 1894; vom 16. März 1894. Finanzgcsetz auf die Jahre 1894 und 1895; vom 15. März 1894. Bekanntmachung, die Er öffnung des Betriebes auf der norinal'purigen Rebeucisenbahn von Pirna über Dohna nach Großcotta betreffend; vom 17. März 1894. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthuin zu Erbauung einer normalspurigen Eisenbahn von Olbernhau nach Neuhausen, sowie zur An legung einer Wasserleitung für Bahnhof Neuhausen betreffend; vom 17. März 1894. Gesetz, die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bezirkshebammen betreffend; vom 20. März 1894. Bekanntmachung, die Ernennung von Kommissaren bahnen betreffend; vom 22. März 1894. Bekanntmachung, bei Anstellungen im Civildienste betreffend; vom 22. März Riesa, den 5. April 1894. Der Stadtrath. Klötzer. Die Erd- und Stetnsetzerarbeiten, einschließlich Lieferung der Materialien, zur Herstellung eines festen Untergrundes im neuen Geschützpark auf dem Ariillerie-Schießplatz bei Zeithain, veranschlagt auf 10032 M., sollen in einein Loose durch öffentliche Verdingung vergeben werden. Die Zeichnungen und Verdingungs unterlagen liegen im Geschäftszimmer des unterzeichneten Baubeamten Dresden-Albertstadt, Äd- ministrationsgebäude, Eingang 6, zur Einsicht aus und sind daselbst Verdingungsanschläge gegen Erstattung der Selbstkosten zu entnehmen. Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Untergrund-Herstellung" versehen bis Donnerstag, den IS. April d. I., Bormittag 11 Uhr postfrci an die vorbezeichnete Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der er schienenen Bieter erfolgen wird. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Auswahl unter den Bewerbern Vorbehalten. Dresden, den 3. April 1894. Königl. Garnison-Baubeamter IN. Dresden. Freibank Riesa, Kastanienstraße Nr. 29, im Hofe. Tas Fleisch eines Schweines gelangt nächsten Montag, den 9. April 1894, von Vormittags 7 Uhr ab auf der Freibank zum Preise von 48 Pfg. pro 1/, Kilogramm zum Verkauf. Riesa, den 7. April 1894. Der Stadtrath. I. V.: Schwarzenberg, Stadtrath. Bekanntmachung. Das Kriegs-Ministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züch tung als Remonten für die Armee freihändig ankaufen zu lassen. Zu diesem Zwecke sollen * Rrmontemiirkte in Dahlen auf dem Marktplatz« am SS. April d. I., Borm. 1v Uhr, in Lommatzsch auf dem Platze vor dem Schützenhause am SS. April d. A., Borm. 1V Uhr, in Großenhain auf dem Radeburgerplatze am S7. April d. J„ Borm. 1) Uhr stattfinden. Die hierzu vom Kriegs-Ministerium entsendete Komission wird zu Remontezwecken ge eignete Pferde nach Maßgabe folgender Bestimmungen ankaufen. 1. Tie Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nach zuweisen. 3. daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen geboren sind — Teck- resp. Füllen scheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen —; d. daß der Vorstellcr seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betr. Pferdes ist. 2. Die Pferde sollen 3—6 Jahre alt sein. Das Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Stvckmaß gemessen — für 3 jährige 1 Meter 46 Centimeter, für volljährige 1 Meter 52 Eenlimeter betragen; das Höchstmaß soll für 3jährige 1,57 und für volljährige 1,68 nicht übersteigen. 3. Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. 4. Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der 88 899—929 des Bürgert. Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordn.-Bl. v. I. 1863, Seite 109 flgd.), sowie gegen die Untugend des Koppens oder Kökens auf die Tauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5. Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommcn und zur Stelle bezahlt. 6. Zu jedem angekauften Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne besondere Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stränge. Dresden, den 4. April 1894. Kriegs Ministerium. Erlast an den Stadtrath zu Radeburg, sowie an die Herren Gutsvorsteher und Gemcindevorstände im amtshauptmannschaftlichen Bezirke Großenhain. Mit Bezugnahme auf 8 t4 der Verordnung vom 4. April 1879 (Gesetzblatt Seite 160 fl.), die Aufbringung des Bedarfs für die katholische« Kirchen und Schulen der Erblonde rc. betr., erhalten die obengenannten Ortsbehörden hiermit Veranlassung, spätestens bis zum SS. April 18S4 über die in ihren Orten, beziehentlich ihrem Bezirke wohnhaften oder ansässigen, über 14 Jahr alten Katholiken, welche eignes Einkommen haben, einschließlich der nach 8 3 des Einkommen steuergesetzes vom 2. J-li 1878 für ihre Person betragspflichtigen katholischen Ehefrauen, nach Name, Stand und Einkommensteuersatz unter Benutzung des auf Seite 172 des Gesetzblattes von 1879 enthaltenen Schema's ein Verzeichnis:, eventuell wenn in dem betreffenden Orte bez. Bezirke Katholiken sich r icht aufhalten, Vacatschein anher einzureichcn, dabei aber zu berücksich tigen, daß bei Grundstücksbesitzern, die nicht am Orte, beziehentlich im Bezirke wohnen, statt des Einkommensteuersatzes die Summe der auf ihren Grundstücken daselbst ruhenden Steuereinheiten, sowie bei Personen unter 16 Jahren, welche nach 8 6 No. 8 des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit sein würden, der Einkommensteuersatz der untersten Clafse anzugeben ist, während bei denjenigen Personen, welche nicht über 300 M. steuerpflichtiges Einkommen haben, letzteres anmerkungsweise zu erwähnen ist. Großenhain, am 5. April 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wilucki. Vom sozialistischen Znkunftsstaate. ** Bekanntlich schlängeln sich die sozialdemokratischen Parteiführer beharrlich um die Beantwortung der Frage herum, wie sich wohl im Einzelnen ihr Zukunftsstaat gestalten möge; doch haben uns geistreiche Gegner der sozialistischen Irrlehren, wie Eugen Richter, Karl Weitbrecht u. A., auf Grund, eingehender Studien äußerst lehrreiche Bilder von einem nach Bebels oder Liebknechts Idealen eingerichteten Gemeinwesen entworfen. Da derartige Darlegungen besser und schneller Klarheit über die gefährliche Lehre verschaffen, als wissenschaftliche Auseiandersetzungen oder Widerlegungen, bringen wir in Nachstehendem einen Artikel des Pariser „Temps" über das nämliche Thema zum Abdruck: Nehmen wir an, daß durch einen Zauberschlag die mensch liche Gesellschaft in den von den Sozialisten geträumten Zu- stand verwandelt worden sei. Man hat mit allem Bestehen- den aufgeräumt, das schändliche Kapital ist verschwunden, das Eigenthum aufgehoben, die Familie beseitigt und die große Menschheitsfamilie an deren Stelle getreten. Der Staat ist der alleinige Besitzer der Ländereien, Werkstätten, Werk zeuge, Kanäle, Bergwerke u. s. w., und jeder Bürger bringt in diese Gemeinschaft seinen Theil an geistiger Begabung und körperlicher Kraft mit. Das klingt ja wunderschön, aber wie will man die Rollen in dieser Riescnwcrkstatt vertheilen? Auf der einen Seite der Staat, auf der anderen X-Millionen Menschen, welche Befehle erwarten und die Mittel, sie aus zuführen! Zuerst wird man eine Generalmusterung halte», eine Prüfung, durch die die Körper- und Geisteskräfte eines Jeden gewogen und vorgemerkt werden. Hieraus wird man Berechtigungsscheine austheilen, denen zugleich der Charakter „imperativer Mandate" inne wohnt, indem sie ihre Träger verpflichten, gewisse vorgeschriebene Verrichtungen zu voll ziehen Dieser wird für fähig erklärt werden, Kaninchenfelle zu sammeln, jener, Stiefel zu fertigen oder zu flicken. Hinzen wird es an der Stirn geschrieben stehen, daß er sich nur zu nächtlicher Beschäftigung eignet, Kunzen dagegen, daß er seine Kräfte nur der Fabrikation von Cervelatwurst widmen darf, während ein anderer Parteibruder Westphälische Schinken, Hammelkeulen und Beefsteaks liefern muß. Aber da fällt mir eben ein: Wie wird man diese Beefsteaks vertheilen, wenn der allgemeinen Gleichheit zu Liebe keiner einen Pfif- ferling mehr besitzen soll als verändere? Wer hat Anspruch auf die Lende, wer aufs Schwanzstück? Entscheidet wohl der Geschmack oder der Eigennutz? Vielleicht ließe sich ein zweites