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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193604099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19360409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19360409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Riesaer Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1936
-
Monat
1936-04
- Tag 1936-04-09
-
Monat
1936-04
-
Jahr
1936
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1936
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»tehnngen zu seinen schwächeren Nachbarn zu regeln, indem e» ihnen gegenüber die Anwendung des Beistandes ein- schränkt. Die Entmilitarisierung des RheinlandeS war nicht nur ein Element der französischen und de? belgischen Sicherheit, sie interessierte das politische Statut ganz Europas: der deutsche Plan bringt keinerlei Garantie, die ihr eventuelles Verschwinden aufwtegen würde. VI. Deutschlands Vorschläge „ungenügend* Die Feststellung ist unabweisbar, das« Deutschland mit Vorschlägen antwortet, die zur Festigung des Friedens in Europa ausgesprochen ungenügend sind. Wenn Deutschland sich bereit erklärt, mit jedem seiner Grenznachbarn im Südosten und Nordosten unmittelbar über den Abschlnst von NichtangriffSverträgen zu verhandeln, so geht es nicht davon aus, baß diese Verträge in ein kollektives System cingesttgt werden, und geht noch weniger davon au», daß den Verträgen Garantien des gegenseitigen Beistandes bei gegeben werden sollen. Zweiseitige NichtangrtssSverträge ohne irgendeine Bestimmung über gegenseitige Hilfe und Beistand zugunsten des etwaigen Opfers einer brutalen Vertragskündigung ober eines Gewaltstretches würden zu den Verpflichtungen nichts hinzufiinen, die sich für Deutsch land wie für seine Nachbarn bereits aus dem Pakt von Paris im Jahre t»28 ergeben. Die europäische Sicherheit bildet ein Ganzes und der Grundsatz der kollektive» Sicherheit gilt nicht nur für einen Teil de» Kontinent». Frankreich, das nicht nur auf bi« Wahrung feiner Freundschaften, sondern auch seiner Ver pflichtungen al» Völkerbund-Mitglied bedacht ist, kann kein« Regelung der europäischen Sicherheit in Betracht ziehen, um dcretwillen eS sich an der Sicherheit des übrigen Euro pa» desinteressieren mühte. Loblied ans den Sowjetpakt Der Abschluß des sranzSstschesowjetruffischen Pakte» hat dem Reich d,„ Vorwand geliefert, den e» suchte, nm sich den Verpflichtungen des Vertrages von Locarno zu ent zieh«»: eS bat die Drohung gegen feine eigene Sicherheit gerichteter militärischer Allianzen herauSgestcllt: es ist da her merkwürdig, dasi es nicht in seinem eigenen Interesse den Abschluß irgendeines NichtangrisfevakteS mit der Sow- ietnnion beabsichtigt. 'Bor einem Jahre während der Stresa-Konserenz bat sich die deutsche Negierung bereit er klärt, ein solches Abkomme» abzuschliesicn und dabei zuzu lassen, dasi neben diesem Abkommen zwischen Nnsiland und den anderen Mächten Verträge über gegenseitige Hilke leistnng Platz greisen. Die deutsche Einstellung hat sich also geändert: ans welchen Gründen »nd mit welchem Ziel? VII. Nm Deutschlands Rückkehr nach (Yens Es ist wahr, dasi Deutschland sich bereit erklärt, in den Völkerbund znrückznkehren. Seitdem Deutschland Genf verlassen hat, bat die Negie rung der Nepublik unablässig betont, dasi die enropäl'chc Sicherheit nur im Nahmen de» Völkerbünde» verwirklicht werden könnte. Sie wäre also nicht die letzte, die sich über den am 7. März verkündeten Beschluß der Neichsregierung freuen würde Sie muß jedoch eine Frage stellen: Wse könnte Dentlchland vor der Lösung der Krise, dis e» durch seine Politik der vollendelen Tatsachen siervorgernsen hat, als ein Staat betrachte« werden, der .tatsächliche Bürg schaften für seine ernstliche Absicht gibt, leine internatio nalen Verpflichtungen einzuhalten'?*. DieNückkebr Deutsch lands in den Völkerbund würde sich gegenwärtig in Un klarheit voll üehen. Sorge um deutsche Kolonialanspriiche Die Neichsregierung bat in dringlicherer Form al» vor wenigen Wochen tbrc kolonialen Ansprüche in Erinnernng gebracht und damit doch wohl z» versiehe» geben wollen, daß sie sich in Ermangelung einer für sie befriedigenden Lösung Vorbehalten würde, dann von neuem an» dem Völkerbund anSzntrrien. Und wa» dle herbeizuslibrende Trennung zwilchen Vvlkerbnnbspak« und Friebensoertraq betrtsst, so muß man von dieser schon öster vorgebrachtrn Formel sagen, dasi über ihren S nn niemals Klarheit ge schaffen worden ist. Die Neichsregierung formuliert einen anderen Vor schlag. der mit den Grundsätzen des Paktes kaum verein bar erscheint: Indem sie anregt, dasi die Einhaltung der ab- zuschliesik'idcn Vereinbarungen durch ein Schiedsgericht sichcrgcstellt werde, dessen Entscheidung obligatorisch sein sollen, schaltet sie nicht nur jedes Eingreifen de» Ständigen internationalen Gerichtsboses ans, sondern scheint auch im voraus die Zuständigkeit des Nates abzulehnen. Würde im Falle der Verletzung eines der Nichiangrisf», Verträge, deren Abschluß Denlscbland beabsichtigt, diese Ver letzung unter die Zuständigkeit des VölserbundSvakteS fal len? Wenn dem nach der Absicht der deutschen N-aiernng nicht so kein sollte, so müßte man schließen, daß d°e Nückkebr d«S Reiches in den Völkerbund als ein Mittel zum Eingrei fen in die Politik anderer Staaten <!j in Aussicht genom ¬ men ist, oline baß irgendein wesentliche» Element »er deut- sch«n Politik der Kontrolle de» Bundes unt,»stellt sein bürst«. vm. strs«,»fisch« MrüftnngSwüusch« Di« Neichsregierung scheint sich nur mit grtißter Umsicht auf -IN Weg der NüftnngSdegrenzung begeben zu woll«n. Di« Begrenzung der Lnftrüftnngen scheint von dem deut schen Plan weder vom gualitativen noch vom quantitativen Gesichtspunkt ans in Betracht gezogen zu werden. Was die Lanorüstnngen anlangt, so ist eine quantitative Begren zung nicht einmal vorgcschlaaen, und wenn von einer qua litativen Begrenzung gesprochen wird, so wirb doch nicht« gesagt von dem Aufbau eines wirksamen Kontrollsyftem», das die unerläßliche Vorbedingung dafür wär«. Allerdings schlägt die deutsch« Regierung vor, baß der Humanisierung beS Krieges Aufmerksamkeit gewidmet wer den soll. Di« französische Regierung kann nicht daran den- kcn, »tuen solchen Vorschlag jemals abz>,l«hn«n. Ab«r wich tiger als den Krieg zu humanisieren ist eS, ihn unmöglich z„ machen, indem man gegen den etwaigen Angreifer daS wirksame und sofortige Vorgehen der Gesamtheit organi siert. Die Neichsregierung hat einer solchen Konzeption bisher ihre Zustimmung nicht erteilt. Urberdie» ist da» von Deutschland vorgeschlagene Verbot des AbipurfeS von Stick-, Gift- oder Brandbomben au» der Lnft bereit» jn dem Genfer Protokoll von 1825 enthalten, da» die franzö sische Regierung ratifiziert bat. Wenn ba» Problem von n«u,m auf der Abrüstungskonferenz erörtert worb«n «st, so geschah das. um diesem Verbot durch nachdrückliche Maß nahmen gegen einen etwaigen Uebertreter zu ergänzen. Man hätte gern in diesem Punkt Nähere» über die deutsche Auffassung gehört. Mühle Zurückweisung d»r dentsche« ftre«nd«»hand IX. Dsr deutsche „FrtcüenSvlan* »nthält Vorschläge über die Besferuna der deutsch-franzvsttchen Beziehungen. Die französische Negierung hat davon Kenntnis genommen und wird es keineswegs ablebn«n, in dem voll«« Animaße der sich ihr bietenden Möglichkeit »„mittelbar mit der Mrtch»- reaiernnq nach dem Mittel zn suchen, um den Bemühungen, die in diesem Sinne bereits unternommen worden sind, «inen neuen Antrieb z» geben. Aber e» »ersteht sich von selbst, daß Absichten dicker Art. soweit sie die Beziehungen zwilchen Frankreich und Deutschland betreffen, in dem Snslein allgemeiner Abkommen, die gegenwärtig in Aussicht acnommen sind, nicht an ihrem Platze sind- Damit ist der Völkerbund, soweit es sich um die allgemeinen Problem« der moralischen Abrüstung handelt, bereit» besaßt worden, und wichtige Vorarbeiten sind aeketstet worbe», die, wenn der Augenblick aekommen ist. für die unmittelbaren ve- ziehiinaen zwischen Frankreich und Deutschland maßgebend sein sollen Ablehnung einer Volksabstimmung in Frankreich WaS die Einhaltung der Verpflichtung««, die die fran zösische Negierung übernimmt, durch Frankreich betrifft, so bedarf eS zu ihrer Sicherstellung keiner Verfahren, die den Grundsätzen der französischen Verfassung znwtberkanfen. Ans diesen Punkt braucht nicht einmal hingewieken zu wer den. wenn man damit nicht d«n nruen Ausdruck einer Tbeor'e erblicken müßte, die eine Unterscheidung zwischen den Negierungen und den Völkern anstrebt. Die Treue zn den Verträgen ist rin grundsätzliches Prinzip der franzö sischen Republik, und e» ist nicht eine französisch« Initia tive. die heute den Völkern die Frage vorlegt, ob die inter nationalen Beziehungen weiterhin von den Regeln des Recht» bestimmt sein werben, oder ob sie künftig keine an dere Regel al- die Gewalt kennen werden. Da» ist leider die Grundfrage, die sich die Regierungen heute stellen müs sen, wenn sie ihren Ländern bittere Enttäuschung«« erspa ren wollen. Zum Abschluß: Berechtigt das Lebendrecht rtne« Volk,« zur einsei. tigen Annullierung der eing«gang«nen Verpflichtungen? Soll der Friede durch die Zusammenarbeit aller in der Achinna der Rechte eine« jeden gesichert werden? Oder sollen die Staaten vollen Spielraum haben, um nach ihrem Belieben ihre Streitigkeiten unter vier Augen mit den Staaten zu regeln, deren GntglSubigkett sie miß brauchen? Keine europäische Regierung kann sich auf den Abschluß neuer Abkommen einlassen, ehe sie darauf «ine klare Ant wort vernommen hat. Und noch unmittelbarer kann der deutsche» Regierung eine andere Frage gestellt werden: Erkennt Deutschland ohne jeden Vorbehalt da» territorial« und politische Statut de« gegenwärtigen Europa an? Er kennt e» an, baß dir Einhaltung diese» Statuts durch Ab kommen auf der Grundlage der gegenseitigen Hilfeleistung garantiert werden kann? Dir in London am >. April über reichten Vorschläge schweigen sich hierüber au». Das Wette Lchrittttliü: Vie Gegenvorschlüge Die französische Negierung verössenllicht ibr« Mrarn- aorschläge zum deutschen Frirdcusplan in Gestalt folgender Erklärung: Leinen Ucberlicserunge» getreu . . . .Frankreich, seinen Uebcrlieferunaen getreu, erklärt, daß e» den Frieden nicht in Sicherheiten für sich allein oder in unvollständigen Pakten suchen will, die die Gefahr des Krieges weiter bestehen lassen. Der Friede mit allen, der absolute und dauerhafte Friede, der Friede, in der Gleich berechtigung, der vertrauensvolle Fr cbe in der Ehre für alle und in der Achtung vor dem gegebenen Wort, der glück lich« und sichere Friede durch nutzbringenden internatio ualen Austausch, der ans die tödliche Rivalität des wirt schaftlichen Nationalsozialismus folgt, der wahre Friede durch «ine umsassende Beschränkung der Rüstungen, die zur Abrüstung sührt, dieser Frieden ist es, den die Regierung der sranzösische» Republik den anderen Staaten unter Be dingungen anbictet, die trotz ihres Ernstes Europas neue Möglichkeiten für eine Einigung zn bieten scheinen. Die »kollektiven Sicherheit««* ft«h«n vor»« Eine kleine Anzahl von genau sestgelegten Regeln muß cs allen Regierungen guten Millens, dir dem friedlichen Wunsche der Völker Rechnung tragen, erlauben, sich zu einigen und dadurch zn beweisen, baß ibn«n solgenbe auf bauende Gedanken gemeinsam sind: Kollektive Sicherheiten, gegenseitiger Beistand, Ab rüstung, wirtschastliche Zusammenarbeit, europäischer Zu sammenschluß der Krebitauellcu, der Arbeit, der Intrlli- gen» und des Milieus der Völker für den Frieden gea,n den Krieg, für den Wohlstand gegen das Elend. Da» sind di« großen Linien des Aktionsplanes stir den Frieden, den die aus dem französischen Volk hervorgcgangene Regie- rnng in seinem Namen anbietet* Sieben Punkte des ersten Teil- Die Erklärung führt nun in ihrem Teil I folgende Grundsätze an: 1. De-r erste Grundsatz für internationale Veziehvnaen muß die Anerkennung der Gleichberechtigung und der Un abhängigkeit aller Staaten ebenso wie die Achtung vor übernommene« Bttiillichtnngen jein. 2. ES gibt keinen dauerhastcn Frieden »wischen Völkern, wenn »teser Frieden Veränderungen unterworfen ist. die sich an» den Bedürsnissen und dem Ehrgeiz eine» jeden Volke» berlettrn. 3. ES gibt keine wahre Sicherheit in d«n internatio nalen Beziehungen, wenn alle Konflikte, di« zwischen den Staaten austreten könnten, nicht nach dem internationalen, sßr alle obligatorischen Recht gelöst werd«», ba» durch «in internationales, unparteiisches, souveiänrS Gericht auSge- legt wird, und das durch die Kräfte aller in der internatio nalen Grincinschas» verrintgtcn Mitglirder garantiert wird. 4 Die Gleichberechtignna ist kein Hindern«« hierfür, daß ein Staat in gewissen Fällen sretwtlltg und im allge meinen Znteresie die Ausübung seiner Oberhoheit und sei ner Reckt« beschränkt. ä. Diese Beschränkung ist vor allem in der Frag« der Rüstungen notwendig, um jede Gcsahr der Vorherrschast eine» starken Volkes über die schwächeren Völker auSzu- schkießen. <s Die bestehende Ungleichheit »wisch,« den Völkern muß im Schoße der internationalen Gemeinschaft durch den gegenseitigen Beistand gegen jede Verletzung de» Inter- nationalen Rechts ausgeglichen werden. 7. Wenn der gegenseitige Beistand im universellen Nahmen des Völkerbünde« derzeit noch nur schwer in rascher und nützlicher Form zu verwirklichen iß, so muß ht,e mit regional«» Abkommen gnSgeholsrn werben. Aweltrr Teil: .Politische Dispositionen" In einem mit II bezeichneten Teil werben solgenbe „politische Dispositionen* vorgrschlqgen: 8, Lin« typische regional« Einheit ist in der Gestalt Europa« vo,hand,n, dessen eigen« Entwicklung bi« Oraa- nisieruna der Stcherh«it auf den ob«n ang«ftthrt«n Gruud- lgg«n sehr viel leichter macht. „ . . v. Selbst wenn die Erfahrung lehren sollt«, baß Europa ein zu wette» Gebirt ist, um die kollektive Sicherheit durch gegenseitigen Beistand oder Abrüstung burchzufttbrrn, so muß hier mit der Organisierung von regionalen Verstän digungen im europäischen Nahmen eingesetzt werden. 10. Diese Organisation «uh »türm enrapäische» An»« fttzn» avertrage« werden, der im Rahmen de» vvkkerbnn- des gegründet wird. Senkti,ne» »erd«» vorgesehen 1t. Da» internationale Recht fordert die Achtnng vor de« Verträge«. Kein Vertrag kann al» unveränderlich angesehen werden, aber kein Vertrag kann einseitig zurück- gvchteken werden- In der Nkuorgantsierung Europas, wo alle gleichberechtigten Völker sich freiwillig ver«inigen, wirb sich jeder Staat verpflichten, »en Terrttortalbestand seiner Mitglieds, zu achten, der nur im Einverständnis mit allen geändert werden kann. Keine Forderung auf Abän derung kann vor 25 Jahren eingebrqcht werden. Die europäischen oder regionalen vertrüge, bi» die Un abhängigkeit der Staaten betreffen, ebenso wie die nach Vereinbarungen angenommenen Beschränkungen »er Son- verLuttät besonder» in der Frage der Rüstungen werden unter die gemeinsame Garantie der vereinigten Mächte ge stellt. Zu diesem Zwecke sind besondere Disposition«» vor gesehen, um nach der durch die maßgebende internationale Autorität festgestellten Verletzung dieser Vertrüge Sanft «tonSmaßnahmen ergreifen zu können, die, wenn «» sein muß. bi» zur Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wiederherstellung de« internationalen Recht» gehe» können. Der alte Plan der Völkerbund»«»»« 12. Um den Pflichten de» gegrnsetttae» Beistand«» g«. recht zu werden, werden die im europäisch«« odsr tm »«zo nalen Rahmen vereinigten Staaten «ine bofwWro »nd ständige militärische Streitmacht unterhalten, die auch Lnft» strettkräste und Marine umfaßt und die dem Eüropaaus, schuß oder dem Völkerbund zur Verfügung steht. 18. Di, ständige Kontroll, über die DurchfSHwm« der Verträge tm europäischen oder regionale« Rahmen wird durch den SnropaauSschnß organisiert. All, vereinigten europäischen Staaten verpflichten sich, bi,s, Kontrollr zu erleichtern und die Durchführung der veschlüfil, die diese Kontrolle Hervorrufen könnte, sicherzustellen. Der „Enrppa-Au-schuß* soll bestimmen 14, Nachdem die kollektive Sicherheit im europäischen oder regionalen Nahmen durch den gegenseitigen Beistand organisiert worden ist, wird zu einer weitgehenden Ab rüstung aller Beteiligten geschritten. Die RüstnnaSbeschrän- kung eines teden S'aateS wird durch Zweidrittelmehrheit des Europa Ausschusses oder durch irgendein andere? Organ bestimmt, das von, VölkcrbnndSrat ausersehcn worden ist. Jeder Staat hat da« Recht, einen ständigen internationalen Schiedsgerichtshos aiiznrufcn, der zu die sem Zweck vom Völkerbundsrat geschaffen wird und der beauftragt fein wirk, besonders über die Durchführung der im Artikel 5 niedergclegten Grundsätze zn wachen. 15. Alle augenblicklich tm europäischen Rahmen be stehenden Verträge ebenso wie die, die in Zukunft »wischen zwei oder drei Mitgliedern der europäischen Gemeinschaft abgeschlossen werben könnten, müßten dem Europa-Aus schuß unterbreitet werden, der mit Zweidrittelmehrheit be schließen kann, ob sie mit dem Enropapokt oder den regio- nalen Europavaktrn, wie sie in Artikel 8 und 9 vorgesehen sind, vereinbar sind. Diele Dispositionen werden ebenso aus die wirtschaftlichen wie die politischen Abkommen an gewandt. Dritter Abschnitt: „Wirtschaftsfriede" Abschnitt Ul der Erklärung trägt die Ueberschrist .Der WirtschastSsriede". Er besagt: 1«. Wenn es als feststehend angesehen werden kann, baß der Wohlstand der Völker und, ohne vom Wohlstand zu tprechen, die Verminderung ihres augenblicklichen Leide» nur durch die Festig«»« eine» dauerhaften und auf gleichen und ehrlichen Beziehungen ausgrbauten Friedens erreicht werden kann, so muß nach der Beendigung de» politischen Werke» b«r Hcrstelluna de» Frieden» bi« wirtschaftlich« Zusammenarbeit der Völker organisiert werben. MetftbegttnsttgungSsvftem »orgofchlog«« 17. Ti« rationelle Organisierung de» gegensetAa«, Anstg»s«h«O stellt die Grundlage der wirtschaftlichen Zu sammenarbeit dar. 18. Di« Erweiterung der Absaßgebtet« stellt eine erst« Lvsuna dar. Eine erst« Erweiterung muß in einem Meist, begünfttgnngSsqftim gesunden werden, da» auf den «uro- päischen Austausch angewandt wird. Wirtschaftlich« Sonder- be.ztehungen kann man sogar bi» zur teilweisen ober voll ständigen Zollunion führen, wodurch die wirtschaftlichen Bedingungen verschiedener europäischer Bezirke fühlbar verbessert würden. Rückkehr zu Gebank«« von 19»1 1». Tie Sicherheit im Warenaustausch ist rin zweiter Faktor de» wirtschaftlichen Fortschrittes. Einerseits muß der Warenaustausch durch «ine tnter- national« oder mindestens enropäisch« Konvenito» »«schützt werden, um Garantien zu schassen gegen die Mißbrauche des mittelbaren ober umnittrlbaren Prot«kttoniSmu». Der Konoenttvnsentwurf für eine gemeinsam« wtrtschastltche Aktion, der im Jahre 1911 vom Völkerbund ausgestellt wor den ist, muß zu diesem Zweck wieder aufgrgrtsfe« werde«. Andeefett» muß der internationale Warenaustausch ae- schütz» werben gegen da« mißbräuchliche Eingreifen der Liaaten. Der Abschluß «ine» europäischen Zollwassensttll- standes, der durch einen fühlbaren Ausgleich brr Wäh rungen in Europa möglich gemacht würbe, ist ebenso not- wepoig, wie die Schaffung rtne» internationalen War««, au»tansck-G««tch,»h»fe», der die Kündigung brr Handel», abkommen und den Abbruch wirtschaftlicher Beziehungen zwischen -en Völkern verhindern würde, bi« brr Regula- risierung und der Entwicklung de» Warenaustausche» so nachteilig sind. Schließlich müssen die Währnngsschwank««»,, und die Verknappung des internationalen Kredit» bekämpft wer ben, nnd zwar besonder» durch eine Geld, ««h Mraditorga, »isatto« im europäischen Rahmen. Gewetnsaw« Rohstoffgehist« 2ü. Di« doppelt« Notwendigkeit «ine» g«woins»m«n Rohstoffe,srrvotr» und «ine» Absatz»,btetrs für den Ueber- schuß der europäisch«« Erzeugung mttff«n zu einer Revi- fio» gawiffrr Molvntalftatnt« führen, nicht auf d«m Gebiet der politisch,n Souveränität, sondern untre d,m Gesichts punkt b«r Gleichheit »or wirtschaftlich«« Recht» und der «eedttznsawmenarbejt zwischen den europäisch,« Staat««, die sich al» Gesellschafter und nicht al» Rivalen betracht»« müssen, nachdem die kollektive Sicherheit d«s gegenseitigen Beistand«» burchgessthrt sein wirb. 81. All« dies« Problem« müsse«, so bald die politische Sicherheit wt,derherg,stellt sein wird, durch ein« Svnder- ahtrilnna -«» Europa,Ausschüsse» behandelt werben, brvor fi«, fall» die» notwendig erscheint, dem Bülkerhstnb ober ein«, allgemeinen Konferenz unt,rbr°tt«t werden, »u der auch bi« Rtchtmitgliedstaate» des Völkerbundes «inznladen wären. Tkfl IV enthlllt die «chlnsidispositionen 28. In dem vorliegenden FrjebenSplan darf nichts als dem Bölkerbundspgkt entgegengesetzt ober al» etwa» der Durchführung des völkerbnndSpaktcs Hindernisse bereiten des betrachtet werden. Der Plan und. falls ein solcher not wendig werden sollte, der provisorische Pakt, müssen so ab- gejtimMt werben, bah Abkouuuu» Rechnung «trag«» wkrd. di, ,wische» könnten. 2». SS r plan angefü: letn sollen, siehe», ober Organisation endgültige Z sftmmung ,r da» oberste 24. Die ! ober jene» da» Inkrafts ten, die sich Plan müßte der» soweit de» gegensei kämen. Seit der ,>einb« des bi» auf den de-halb ob, Denkschwieri gründen no< gegen ba» ü menschlichen Denkschwi«,! Feindschaft Gründe hab verstehen, b, - Flucht vi Unter bc er sich selbst schonungSlot Deshalb bek bald aibt »i er wünschte, Wir wo damals auf salemS und Kreuz nur und befehde: ki« tun e» s Schweigen z Gekreuzigte und Feinde Das Kr bricht da» - ba» Zerrbtl »scher Kuni mehr zu tu Ta» Kr sollen. Abe allein, sonbi werden: un Dienemut g DaS «r Vir wollen wir dem W Augen nur entscheidend' dem, »er an versunken t rem Leven i einmal bavi lauschen. M der S' «nch A, n« der« dienen. gegaaa« IEA AIA Vie Dank und Straß der Gauam Allen, herzlicher! Die D am Oster-I —* N Wetterber -chwachwt noch lischt« -* « Sonnenau II8,k2j Uh' ö.os (S,45j
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