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Vom Führer bestrahlst )l Berlin. Der Führer und Reichskanzler Lat Lte durch Urteil des SondergerichtS in Hamburg vom 2. Oktober 1989 gegen den Adolf Scheffel-Hamburg wegen Morde» er kannte Todesstrafe im Gnadenweg« in eine 16 jährige Zuchthausstrafe umgewandelt. Scheffel war btSher nicht vorbestraft und von einwandfreier Führung. Führer belohnt die Vetter von her Watzmanmoftwarrd Di« feierliche Neberreichung der Rettungsmedaillen bat heute RetchSstatthalter Ritter von Epp im Auftrag de» Reichs- und Preußischen Ministers des Innern Dr. Krick vorgcnommen. Kaufmann Josef Alchauer, Gefreiten August Breyer, Oberleutnant Helmuth Raithel, Gefreiten Friedolin Rausch, Bäcker Ludwig Schmaderer. Gesreiten Fran- Schwelger, Oberfäger Johann Wie-He«, Schildermaler Adolf Gött«er, Arzt Dr. Karl von Krau», Hutmacher Josef Kurz, Kausm. Angestellten Herbert Paihar, Schreiner Gottlieb Rasenscho«, Drechsler Richard Steinberger. Die feierliche Neberreichung der Rettungsmedaillen hat beute der bayerische Mnisterpräsident Siebert im Auftrag« de» Reichs- und preußischen Ministers des Innern Dr. Frick persönlich vorgrnomme». Das SläätSbearübaiS für Generaloberst Graf von Vothmer )( München. Im Ostfriedhof hatte sich eine große Zahl von Trauergasten, unter denen besonder- die Generalität des Heeres stark vertreten ivar, eingefunden. Nm 11"/, Uhr marschierte die Spitze der Trauerparade in den Friedhof ein. Die den Sarg tragende Lafette wurde bis zu den Stufen des Krematoriums vorgefahren, wo sechs Offiziere den Sarg abhoben und aus den Katafalk setzten, zn dessen Seiten sie mit gezogenem Degen Ehren wache bezogen. Um 12.M Uhr erschien der NeichSkriegs- mtnister Generalfeldmarschall von Blomberg, dem der Kom mandierende General de- 7 Armeekorps, General der Artillerie von Reicl>enau, Meldung machte. Der General- feldnrarschall legte seinen Kran» nieder und salutierte vor dem Sarg mit erhobenem Marschailstab. Die Salut kompanie gab drei Ehrensalven ab. Darauf stimmte di« Kapelle den Bayerischen Präsentiermarsch an. Damit hatte die Trauerfeier ihr Ende erreicht. In der Halle de» Krematoriums versammelten sich dann mit Reichsstatt halter General Ritter von Evv zahlreiche Hobe Offiziere der alten Armee. Rach der Einsegnung der Leiche durch den evangelischen Geistlichen erfolgten auch hier für die Mar-Joseph-Ordcnsritter, für die Offiziere des ehe maligen bayerischen Leibregiments, für den Generalstabs verein, für die Offiziere des Armeeoberkommando» Süd der 19. Armee im Weltkriege nsw. Kranzniederlegungen unter Ansprachen, in denen die Verdienste des General- vbersten Graf von Dothmer in Krieg und Frieden gewür digt wurden. Wettere Zunahme her Reichs- steuereinnshmen im Februar 1SS7 Die Einnahmen des Reiches an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben betrugen sin Millionen RM.l im Februar 1987 bet den Besitz- und Verkehrssteuern 527,2 gegen »47,1 im Februar 1989 und bei den Zöllen und Verbrauchssteuern 2dl.« l248,8l, zusammen 779,9 1995,91. In der Zeit vom 1. April 1939 btS 2». Februar 1987 ll. April 198.', bi» 29. Februar 1989s sind an Besitz- und BerkehrSsteuern »994,9 15655,11 und an Zöllen und Verbrauchssteuern 8887,4 <8191,1), zusammen 19881,9 18749,2s aufgekommcn. Al» Gesamtbild ergibt sich, daß i« Februar 1SI7 gegen, iiber Februar 1»»« an Reffst- und BerkehtzSstenern 89,1 «ud an Zölle« und Verbrauchssteuern >,9, insgesamt 8»,1 Millio nen RM mehr ausgekommen find. In den ersten 11 Monaten des RechnnngStahreS 1989 sind gegenüber dem gleichen Zeit raum de» Vorjahres an Besitz- und BerkehrSsteuern 1489,4 und an Zöllen und Verbrauchssteuern 149,8, zusammen lö8ü,7 mehr aufgekommen. In diesem Mehraufkommen sind folgende Posten enthalten, die im Vorjahr noch nicht vorgekommen sind : Die Urkundensteuer, di« erst vom 1. Juli 198« Reichssteuer geworden ist, die Erhöhung der Kvrper- schaftSsteuer, Vorauszahlungen durch da» Gesetz zur Aende- rung de» Kvrperschaftsstenergesetzes vom 27. Alwust 1989 und die Beförderungssteuer für den Güter« und Werkfern verkehr mit Kraftfahrzeugen. Lehrmittelstelle für Lustfahrttechsil X Berlin. Reichscrziehuiigsmiuister Rust besich tigte Montag mittag bie vom ReichserziehungSministertum gemeinsam mit dem Reiki>sluftfahrtiuinisterium eingerich tete .,L eh rm i t t el st el l e sür L u f t fa h r t t e chn ik". Die Lehrmittelstelle für Luftfahrttechnik ist eingerichtet worden, um dem laufenden Bedarf der deutscl>en For schungsinstitute, der Technische» Hochschulen, der Universi täten imd der Fachschulen an Luftfahrt-, Forschung»-, Unterrichts- und Anschauungsgeräten zu entsprechen. Mit der Entwicklung der deutsckx» Luftfahrt hat fest 1S8st ein außerordentlicher Bedarf an Ingenieuren, Diplom- Ingenieuren und Forschern eingesetzt. Diesem Bedürf nis kann nur entsproclxm werden durch eine planmäßige Ausbildungsarbeit des ReichserziehunaSministeriums, das diese Arbeiten gemeinsam mit dem ReichSluftfahrtmint- sterium zur Durchführung bringt. Ein wesentlicher Mangel des bisher bestehenden Zustande» hierbei nxn, daß die genannten Forschung»- und BildungStnstitute nicht alle die zur Ausbildung notwendigen Geräte erhielte» Diese» Uebelstaiid beseitigt die „Lebrmittelst-lle sür Lustsahrt- technik" j» einzigartiger Weise: Bei der Luftwaffe, dem Luftverkehr »ud bei der Luftfahrtindustrie zur Au-sclrei- düng kommriideS Lustfahrtgcrät wird der Lehrmittelstelle zugesührt. Rach einer kurze» Durchprüfung und Sichtung wird auf Gruud einer bei der Lehrmittelstelle geführten Sammel- und Bedarfsliste dann die Zuteilung des fertige» lyerätes vorgenommcn. Die Besichtigung ergab, daß die Lehrmittelstelle in hervorragender Weise den gestellten An forderungen entspreche» kann. Wortlaut -er IS. Verordnung we vurchMtnm, »es »eletzes ,«r StAeruiio der VeuWen evanaelgchen »leche vom 29. Mär» 19S7 ss Berlin. Nachdem der Führer und Reichskanzler du/ch den Erlab vom 16. Februar 1987 die Einberufung einer verfaffunagebenden Gen«ralsynode angeordnet hat, wird bis zur Bildung einer verfassungsmäßigen Leitung der Deutschen evangelischen Kirche auf Grund d«S Gesetzes zur Sicherung der Deutschen evang. Kirche vom 24. Septem ber 1985 folgend« Regelung getroffen: 8 1 1. Die Bearbeitung der laufenden BerwaltungSange- legenheiten der Deutschen evangelischen Kirche wird von dem Leiter der Deutschen evangelischen Kirchenkanzlei übernommen. 2. Di« Verwaltung und Vertretung der Deutschen evan gelischen Kirche in allen vermögensrechtlichen Angelegen heiten nimmt die aus Grund der ersten Berordnnnq vom 8. 19. 1985 zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung -er Deutschen evangelischen Kirche bei der Deutschen enan- gelischen Kirchenkanzlei gebildete Finanzabteilung allein wahr. 8. Die Zuständigkeit des kirchlichen Außenamtes der Deutschen evangelischen Kirch" bleibt unberührt. 8 2 1. Die kirchenreaimentltchcn Befugnisse in den Landes kirchen werden durch die im Amt befindlichen Kirchen- regierunaen auSaettbt. 2. Die Ausübung der ktrchenregimentlichen Befugnisse bleibt auf bi- Führung der laufenden Geschäfte beschränkt. 8. Die Befugnisse der Finanzabteilungen bleiben un berührt. 8 1 Absatz 2 finde» entsprechende Anwendung. 8 8 Beränderun"en kträienvolitikcher Art in der Zusammen- setzung der Kirchenbehvrben nnd der kirchlichen Kürver- schaften können nicht rechts-i-ksam vorgenommcn werden. 8 4 Disziplinär- nnd sonst«"" Personalmaßnahwen in ktirchenpolitischen Angelegen^"iten ruhen. 8 6 Die Verordnung gilt mit rückwirkender Kraft ab 15. Februar 1987. Entgegcnstehende Bestimmungen treten für die Dauer b-r Geltung dieser Verordnung außer Kraft. Berlin. 29. März 1987. Der RetchSmiuifter für dl- kirchlichen Angelegenheiten gez. Kcrrl. Sur ueuen Verordnung Vor Pressevertreter» führte am Dienstag der Leiter der Pressestelle des Geschäftsbereiches des ReichsministcrS Kerrl, Generalreferent Trocbs, folgende» auS: „Die gestern im NcichSgesetzblatt vom 22. März be> kanntaegcbene 18. Verordnung vom 29. Mär- 1987 zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen ev Kirche sichert zunächst der Deutschen ev. Kirche die Leitung Das ist notwendig durch den unlängst erfolgten Nttcktriti deS NcichSkirchenausschusses: die Kirche konnte nicht ohne Leitung bleiben. Die wird nun bis aus weiteres durch den obersten Beamten der bürokratisch organisierten Kirchen» kanzlci der Deutschen ev. Kirche wahrgenommcn. Alle vcrmögensrechtlichen Angelegenheiten regelt der Leiter der bekannte» Finanzabteilung. Die Rechtmäßig keit aller Kirchenregierungen ist bestritten. Um diesen Streit über die Rechtmäßigkeit bi» zur endgültigen Rege lung durch die Generalsynode aufzuheben, mußte eine neue Lösung gefunden werden: Die kirchenregimentlichen Be fugnisse sind dah'r durch die neue Verordnung von der Staatsgewalt aus die tatsächlich diese Befugnis aus übenden und znr Zeit im Amt befindlichen Kirchenreaie- rungen übergegangci! und diese Kirchenregierungen sind von Staats wegen anerkannt. Keine andere Stelle kann daher kirchenregimeiitliche Befugnisse bis zur endgültigen Regelung durch die kommende Generalsnnode austtben. Allerdings dürfen diese im Amt befindlichen Kirchen regierungen keine Neuregelungen mehr vornehmen; sie sind setzt kraft Gesetzes anf die Abwickelung der laufen den Geschäfte beschränkt. Vor allen Dingen ist es nunmehr unmöglich gemacht, Umbildungen von Kirchenbehörden nnd Umbesetzungen innerhalb kirchlickier Körperschaften (Ge- nieindekirchenvertretuugen und dergl.l vorzunehmen, wie es viZsach im Hinblick auf die kommende Wahl geschehen ist. Auch Disziplinär- und Perlonalmaßnabmeu sind durch die Verordnung unterbunden im allgemeinen nnd ins besondere auch durch die Angehörigen der kirchlichen Ver waltung und der kirchlichen Organisation, damit von Reick» w-gen sowohl die Glauben»- unk Ge wi I t e n s f r e i h e i t wie auch die Wahlfreiheit ge wahrt bleiben. Tie Verordnung mußte rückwirkende Kraft bis -um Tage der Anordnung der Wahl durch den Führer, den 16. Februar, erhalten, um alle Maßnahmen zu erfassen, bi« bezüglich der Wahl bereits in die Wege geleitet sind. All« bisherigen, zu diesem Zwecke bereits in bie Wege geleiteten Maßnahmen und getroffenen Anordnungen sind durch die neue Verordnung des Reichs- und preußischen Ministers sür die kirchlichen Angelegenheiten hinfällig. Von Reich» wegen ist somit der Weg zu einer völlig übcrkirchcnpartci« lichrn Handhabung während der UebergangSzeit klar und eindeutig bestimmt. Vie SotttchalWheung des Reiches 1937 nd». Berlin. Im NcichSgesetzblatt Teil II Nr. 14 wird da» „Geseß über die Haushaltsführung im Reich im Rechn««gsjahr 1987- verkündet, das die RoichSrcgtcrung beschlossen hat. Danach dürfen bis znr Fertigstellung b«S ReichshanshaltsplaneS für das Rechnungsjahr 1987 die zur Aufrechterhaltung der Rcichsverwaltung oder znr Erfüllung der Ausgabe« nnd der rechtlichen Berpslichtnngen des Rei ches notwendige« Ausgaben geleistet cverdcn. Für die Art der Verwendung der Mittel und die Höbe der Ausgaben werden besondere Vorschriften getroffen. Insbesondere wird der Reichsfinanzminister ermächtigt, im Einvernehmen mit den zuständigen Netchsministern den beteiligten Reichs- Verwaltungen bie erforderlichen Betriebsmittel zuzuweikcn und über dte Verwendung zu bestimmen. «ararttieermüchttgimgen Die dem RcichSfinanzminister früher ««teilten Garan tieermächtigungen bleiben in Kraft sür -aS Rechnungsjahr 1987. Der Ftna«,Minister wirb ermächtigt, Garantien z« übernehme«: Zur Förderung de» deutschen Außenhandcss bis zum Höchstbetrag« von 899 Millionen.».ck. für Ordnung des Marktes sür Eier bis zur Höh« von 40 Millionen H>.cr, znr Beschaffung von BetriebSkrcditen für Flachs- und Hanf-Röstanstalten bis zur Hölw von 12 Millionen sür Ordnung des Marktes für Vieh- und Schlachterzeugnisse bis zur Höhe von 89 Millionen für Ordnuna deS Marktes für Getreide und HUlsenfrüchte bis zur Höhe von 899 Millionen, sür Förderung von Arbeitsbeschasfung», Maßnahmen auf dem Gebiete der Landeskultur bis zum Hüchstbetrage von 199 Millionen und zur Förderung des LairdarbciterwohnungSbaues bis zum Hüchstbetrage von 89 Millionen Ter Höchstbetrag, dem die neuen Bürg- schaftSverpflichtungen aus Grund des 8 1 des Gesetzes zn» Förderung der landwirtschaftlichen Siedlnng vom 81. März 1981 nicht überschreiten dürfen, wird für da» Rechnungsjab» 1987 ans 75 Millionen festgestellt. Nach den Durchführungsbestimmungen zu -em Gesetz kann Arbeitern, die 25 Jabre oder mebr als Lohnempfänger i i« ei««« Arbeitsverbältni» bet der Reichsverwaltung ge» I standen habe«, eine Dieuftprämie bezahlt «erd«««. Vankerott eines iüdftchen Varttgittwaftes Der J«de Seliamann bea«ht Selbstmord »«terbilanz «99. bi» 899 999 Mark ll Hamburg. Wie di- Voli»«i,r«ffestelle Hamburg mittet«, ist bas jüdische Bankgeschäft Will« Sekiaman« znsammenaebrnch««. Bel einer aus Anordnung de« Reichs, kommiffar» fü- das Kr-ditwesen einaeleiteten Ueberprü- fnng der GBck-'ftStiitiakeit ist ein« Unterbilanz mm etwa 999- bis 899 999 .is.ck sestgestefft worden. ES besteht dri«, -««der Verdacht des Koc-kursnerbrechenS sowie d«S Ver breibens ber Depotunterschlaqungen. Der handel-gerichtlich eingetragene Inhaber, Bankier Willi Seligmann, Kat in der Nacht zum 29. Mär- in seiner Wohnung Selbstmord versucht. Da- Bankgeschäft ist anf Anordnung des Reichskommissars geschloffen worden. An trag auf Eröffnung des Konkursverfahren» ist gestellt Di« Ermittlungen werden fortgesetzt. — Wieder einmal eine «cht jüdische Gaunerei. Lrrftschtft ..Sinben-irra" rur Heimreise —-- —- - - -enarie» ft Hamburg. Da» Luftschiff..Hindenburg" trat am Dienstag früh um 5,29 Uhr vom Flughafen Santa Eruz bei Rio de Janeiro die Heimreise an. Da» Luftschiff befand sich, wie die Deutsche Seewart« meldet, um 7 Uhr bet Eap Frto. — An Bord des LZ. „Hindenburg" befindet sich der Gouverneur de» Staate» Rio b« Janeiro, Admiral Proto- gene» Guimaraes, der sich au» Gesundheitsrücksichten zu einem Kuraufenthalt nach Deutschland begibt. Verttsch-schweizerische verbairblmmen über Neureselmrs -es 3a-lrrrrgsverrehrs Berlin. Am Montag haben in Berlin dte deutsch schweizerischen Verhandlungen über eine Neuregelung de» Zahlungsverkehr» »wischen Deutschland und der Schwei» beaonnen. Die deutsche Dekeaation steht unter Leitung des Ministerialdirektors H. Wohltat im Reich»- und Preußischen Wirtschaftsministerium. Die schweizerische Delegation wird von Minister Stuckt geführt. Vier Personen im Kraftwagen verbrannt Furchtbare» verkehr»««glück in Ostpreußen ll Königsberg. Auf ber Streck« Guttstabt—Allen- stein ereignete sich am Montag ein schwerer Kraftwagen unfall. Ein mit 4 Personen besetzter Wagen stieß mit einem von Allenstein kommenden Lastkraftwagen zusammen. Bei -em Personenwagen wurde der Kühler eingedrückt und de« Benzintank durchstoßen, so baß der Wagen bald in Hellen Flammen staub. Da sich bei dem Zusammenprall bie Türen hineingcschoben hatten, war e» den Insassen nicht möglich an» dem Wagen zu entkommen, und alle 4 verbrannten, oh«« baß ih«e« Silse gebracht »erden kannte. Wie fest« gestellt wurde, trifft den Wagenführer keine Schuld. Ueberschwemmmrg in Venedig ll Mailand. Jnnerhalb von wenigen Wochen ist Venedig zum zweitenmal von einer Ueberschwew»««» beimgesucht worben. Der Markusplatz stand wiederum völlig unter Wasser, so daß der Verkehr nur mit Gondeln aufrecht erhalten werden konnte. Der starke Sturm ver- «rsachte in ber Lagune hohen Wellengang, so baß zahlreich« Motorboote und Barken untergingen. In Turi« trat nach einem sommerlich warmen Tage ein ««gewöhnlich scharfer Witterung-Umschlag ein. Bei starkem Temperaturrttckgang begann es — zum Staunen ber Vevölkerung — lebhast »« schneie«. Da» Schneetreiben hielt einige Stunden an und ging bann in Regen über. Besonder» ausgiebige Schneefälle waren in den Alpen tälern und auf den vergen zu beobachten, wo vielfach Lawinen niedergingen und bie Straßen verlegten. MEN' Sc/t« Kaeept acck La/ta » „Kackwa mack» frevck»"' Se. Keaepfdc/ckl pre/a S0 Wo a/ckit «A»/t//ck> peoen Lüueschmg voa /lecste» von Sc. SLseke/ck