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Riesaer D Tageblatt rr°htm.schrist - «nd Anreiger lMebüM mü AmrtzM. »0^.«°».« »ageblatt M«sa. Dresden 1580. Fernruf Str. so. Da» Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschaft «irokaffe: Postfach Nr. 52. Großenhain, des Amtsgericht« und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa. d«S Rates der Stadt Riesch Riesa Nr. 52. des Finanzamts Riesa und deS Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. F. 173. Dienstag. 2«. Juli 1S32, abenSs. 8S. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, für -inen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug NM 2.14 einschl. Postgebühr «ohne ZustellungSgebllhr). Für den Fall de» Eintreten» von ProduktionSverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir unS da« Recht der Preis- erhöhunq und Nachforberung vor. 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Berantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. kiiMHUMim in ««in NN» «Mim NAIM. MMHWtW! Nach dem Spruch des Staatsgerichtshoss. Ungeachtet der taktischen Wendung, die die preußischen Kläger vor dem Staatsgcrichtstzoj für das Deutsche Reich mit der am Sonnabend betanntgegebenen Abänderung ihres Antrages vollzogen batten, hat der Staatsgerichtsbos entschieden, daß der Erlaß der beantragten einstweiligen Verfügung nicht möglich sei, ohne andererseits „der Ent scheidung znr Hauptsache" vorzugreisen, ohne andererseits noch eine zusätzliche „Verwirrung im Staatslebcn" her- beizusiihren. Zwei Gesichtspunkte innerlichst verschiedener Art stehen also im Vordergrund: ein rein juristischer, denn der Er laß einer einstweiligen Vertagung ist nur dann statthaft, wenn durch sie eben der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgcgriffen, die reguläre juristische Behandlung des Gegenstandes nicht beeinträchtigt wird. Daneben steht die staatspolitische Ueberlegung, daß die Bejahung — auch des abgeünderten — preußischen Antrags zu einer Schei dung der ^Staatsgewalt in Preußen führen würde, die, wie der Lchaatsgerichtshof ausdrücklich als seine unum stößliche Auffassung unterstreicht, im besonderen Blaße geeignet wäre, weitere Verwirrung im preußischen Staats leben herbeizuführen. Im übrigen hat der Staatsgerichtshof ohne ängst liches Kleben an Formalien die Aktivlegitimation der An trag sielenden preußischen Staatsminister als gegeben angesehen, wenn er auch zu der Frage der Aktivlegitima- tion der preußischen Landtagsfraktionen des Zentrums und der Sozialdemokraten keine Stellung genommen hat; er hat ferner ohne Zögern die selbstverständliche Stellung eingenommen, daß ferne Zuständigkeit in diesem Streit zwischen Reich und Preußen unbestreitbar sei. Es darf dar über hinaus gesagt werden, daß die ungemein spannungs reiche Verhandlung in höchst würdigen und sachlichen For men verlief, was nicht nur für das Gericht selbst, sondern auch für das Publikum gilt, das den Verhandlungssaal und die Trcbünen bis auf den letzten Platz füllte. Man war sich allerseits der außergewöhnlichen Bedeutung die ser Angelegenheit zu tief und zu ernst bewußt, um sie durch irgendwelche unsachliche, überspitzte Erörterung oder gar durch irgend eine Kundgebung zu stören. Gleichwohl bleibt «in Rest zu tragen peinlich. Die Tat sache nämlich, daß nun gleichwohl die im preußischen Staatslebcn herrschende Verwirrung svrtdauern wird, denn durch den Spruch des Staatsgrrjchtshofes ist ja nicht ent schieden, ob das, was in Preußen geschehen ist nnd weiter hin geschieht. Recht oder Unrecht ist, der Verfassung ent spricht oder gegen sie verstößt. Die Leipziger Richter haben sich lediglich dahin entschieden, daß der Staatsgerichtshof in das Geschehende durch eine einstweilige Verfügung nicht eingreifen könne. Es hätte mehr geschehen können. Nicht hinsichtlich des Spruchs, sondern hinsichtlich des Vertreters des Reiches. Versuchte der preußische Vertreter, die tatsächliche Lage der Dinge darzustellen, und die einzelnen Geschehnisse darauf hin zu prüfen, ob sie mit der Verfassung vereinbar seien oder nicht, so sehnte es der Vertreter des Reichs, Mini sterialdirektor Gottheimer schlechthin ab, auf sachliche Fra gen überhaupt einzugehen. Ja, er bestritt dem Staats- gerichtshos sogar die Autorisation zum Erlaß einer einst weiligen Verfügung, ein Recht, das der Staatsgerichtshos sich grundsätzlich unbedingt zuspricht. So bleiben die Fronten, die Preußen in zwei feind liche Lager trennt, aufgcrichtet, denn ehe Machtfrage und Rechtsfrage nicht auf «inen Nenner gebracht sind, existieren diese Fronten, sichtbar oder unsichtbar; die Tatsache, daß das Reich gegenwärtig Inhaber der Macht in Preußen ist, kann an dieser wahrhaften Verwirrung im Staatsleben nichts ändern. Es bleibt also nichts übrig, als nun mit verdoppelter Beschleunigung zur Hauptsache zu schreiten, hinsichtlich deren man der Entscheidung nicht vorgreifen wollte. Ein Entschluß, der nach der Abänderung der preu ßischen Anträge unverkennbar stark mitbestimmt erscheint durch eben jene staatspolitische Ueberlegung der Vorbeu gung vor weiterer Verwirrung. Die Hauptsache aber ist nicht, wer in jener hoffentlich nicht zu lang hinansgezögerten „Entscheidung zur Haupt sache" Recht behält, sondern daß der unerträgliche Schwebe zustand schnell nnd der Verfassung gemäß beseitigt wird, der mit dem Verhältnis zwischen Reich und Preußen das Verhältnis zwischen Reich und den übrigen Ländern aus eine so gefährliche Probe gestellt hat. SWU BM Welt MWU >l Washington. Senator Norah hat gestern er klärt, seiner Ansicht nach sollt«« die Bereinigte« Staate« die Initiative ergreifen, eine Weltwirtschastskonferenz einzu berufen. Er sagte ferner, er betrachte Kriegsschulden und Reparationen als «esentliche Elemente in jeder internatio nale» Aussprache, die auf dauernde Wteöerherstelluna deS M Ulkl« W SM vdz. Berlin. Zur Moniagsitzuug des Ueberwachungs- ausschusses des Reichstages waren, wie berichtet, die Ver treter der Reichsregierung, und zwar Reichskanzler von Papcn, Neichswehrminister von Schleicher und Reichsinnen- minister von Gnyl erschienen. Von den Parteien fehlten wieder Deutschnativnale, Nationalsozialisten, Deutsche Volkspartei und Landvolk, außerdem diesmal auch noch die Wirtschaftspartei. Vom Ncichstagspräsidium wohnte Vize präsident von Kordons der Sitzung bei. Sehr zahlreich waren Vertreter des Reichsrats erschienen. Zur Beratung standen zunächst die Anträge der Sozialdemokraten, des Zentrum und der Kommunisten über die Preußennotver- ordnung. Abg. Dr. Breitscheid begründete den sozialdemo kratischen Antrag aus Außerkraftsetzung der Notverordnung, die verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Der Zentrnmsab- geordnete Dr. Wegmann vertrat den Standpunkt, baß der Ausschuß nicht das Recht habe, mit sosortiacr Wirkung Not verordnungen nnszuhcbcn und daß die Anträge nur den Sinn haben könnten, ans rechtlichen und politischen Grün den das Verlangen au die Ncichsregierung zu stellen, die Notverordnung anfzuheben. Der Redner bedauerte, daß durch die militärischen Zwangsmaßnahmen das Ansehen der Reichswehr gelitten habe. Die Aushebung des SA.-Derbots habe verheerend für die öffentliche Ruhe nnd Sicherheit ge wirkt, nnd die Neicbsregierung sollte den Mut haben, diese Maßnahme rückgängig zu machen. Nach weiteren Begründungsreden der Kommunisten und des Vertreters der Bäurischen Volkspartei antwortete Reichskanzler von Popen mit kurzen Bemerkungen, worauf Neichsinnenminister von Ganl eine Erklärnng über die Zu ständigkeiten des Ausschusses abgab. Der Minister betonte, daß der Ausschuß keinesfalls als eine Art Ersatzreichstag wirken könne und daß ihn, ein Anteil an der vollziehenden Gewalt nicht zustehe, ebensowenig eine Aussicht über die Neichsregierung. Der Ausschuß habe nicht das Recht, Maß nahmen des Reichspräsidenten oder der Regierung außer Kraft zu setzen. Gegen diese Auffassung wurde von den Vertretern des Zentrums und der Sozialdemokraten entschiede» Stellung genommen. UklMlilWllM. Im weiteren Verlauf der Aussprache erklärte Reichs kanzler von Papen, -aß die Reichsregierung jede Ausschrei tung, gleichgültig von welcher Seite, verurteile. Tie Reichs regierung habe alle Anordnungen getroffen, um die Wahl freiheit nach jeder Richtung hin völlig zu sichern. Auch Neichswehrminister von Schleicher griff in die Aussprache ein. Er bedauerte, daß die Reichswehr in die Er eignisse der letzten Tage hineingezogen werden mußte. Mit Nachdruck erklärte der Minister, daß es die Wehrmacht nie mals zulassen werde, mit irgend jemand, wer auch immer es sei, die ihr zugewiesenen verfassungsmäßigen Rechte zu teilen und gegen diejenigen Vorgehen werde, die sich ähnliche Funktionen anmaßcn sollten. Die zu den politischen Notverordnungen vorliegenden Anträge wurden sämtlich angenommen. Es wurde be schlossen, die Regierung auszusordern, die Notverordnung über den Reichskommissar für Preußen und über den Be lagerungszustand aufzuheben. Ebenso sollen die Notver ordnungen gegen politische Ausschreitungen aufgehoben werden. Durch einen Zentrumsantrag wurde die Reichs regierung ersucht, die Wahlfreihcit unbedingt zu sichern und gegebenenfalls, wenigstens für den Wahltag, ein allgemeines Uniformoerbot zn erlassen. Mit den Stimmen der Sozialdemokraten und Kommu nisten wurden weiter beschlossen, daß auch die Notverord nung über Arbeitslosenhilfe aufgehoben werden soll. In einer Zentrumsentschließung wurde die Reichsregie rung ersucht, die in dieser Notverordnung enthaltenen schweren Härten und sozialen Ungerechtigkeiten zu beseitigen und das von der Regierung Brüning fertig vorbereitete große Siedlungsprogramm unverzüglich durchzuführen. Reichskanzler von Papen sagte zu, daß die Reichsregie rung die vom Zentrum und der Bavr. Volkspartei einge brachten Anträge einer sorgfältigen Prüfung unterziehen werde. Er bestritt außerdem, daß die jetzige Regie rung der Siedlungsfrage weniger Interesse als frühere Regierungen entgegenbringe. Darauf vertagte sich der Ausschuß. ES wurde aber fest- gestellt, daß er gewissermaßen in Permanenz tage und jede» Tag erneut einberufen werden könne. Handels abziele, und wies auf die Notwendigkeit schnellen Handelns hin. Alles hänge von der Abrüstung ab. Man nimmt an, daß der Senator nicht weniger als eine öüpro- zentige Verminderung der Wcltrüstungen verlangen wird. Tit VerMiiW über die Aufhebung des Ausnahme- Bandes in GrHerlin und der Minz Araubenburg. Berlin. lFnnkspruch.l Folgende Verordnung ist heute mittag unterzeichnet worden: „Aus Grund des Artikels 48 der Reichsversassung ver ordne ich: Die Verordnung betr. die Wiederherstellung der öffent lichen Sicherheit und Drdnung in Groß-Berlin und der Provinz Brandenburg vom 26. Juli 1832 wird mit Wirkung vom 26. Juli 1832 12 Uhr mittags aufgehoben. Die auf Grund dieser Verordnung durch den Inhaber der vollziehenden Gewalt ausgesprochenen Verbote perio discher Druckschriften werden hierdurch nicht berührt. Neudeck nnd Berlin, den 26. Juli 1832." Die Verordnung ist vom Reichspräsidenten von Hindenburg unterschrieben und gegengezeichnet vom Reichskanzler von Papen, Reich Sinnen mini st er von Gayl und Neichswehrminister von Schleicher. Berlin. sFunkspruch.s Wie von zuständiger Seite ausdrücklich betont wird, wird mit der Aushebung des Aus nahmezustandes selbstverständlich auch die über einzelne Personen verhängte Schutzhast aufgehoben, sofern nicht die Untersuchung aus den Händen des Militärbesehlshabers bereits auf die Zivilgerichtsbarkeit übergegangcn ist, die bann über die Wetterführung der Inhaftierung in den ein zelnen Fälle» zu entscheiden hat. Wh les mW» ZmmNsikls RiItWBtWn. Berlin. sFunkspruch.s Der preußische Minister deS Innern hat an alle Landcspolizeibchördcn folgenden Erlaß gerichtet: Die einschränkenden Bestimmungen auf dem Gebiete der Vereins«, Versammlunas- und Pressefreiheit sind er» lassen worden, «m die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und dem vielsach -«tage getretenen Mißbrauch politischer Rechte nachdrücklich entgegenzutreten. Sic dürfen aber keine Handhabe dazu bieten, die geictzläusige Betätigung der Staatsbürger zu verhindern oder einzuschränken, insbesondere die Wahlfrei heit zu beeinträchtigen. Sie sind unparteiisch und gerecht anzuwenden; dazu gehört auch, daß jede kleinliche oder schikanöse Handhabung unterbleibt. Bestehen im Einzelsall Zweifel darüber, ob die Voraussetzungen sür die Anordnung einer Beschränkung gegeben sind, so ist von der Maßnahme abznsehen, gegebenenfalls Entscheidung des Regierangs, Präsidenten einzuholen. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beaustragt: gez. Dr. Bracht. AMlWsaMuK sjjr natimlk NitzkM. * Berlin Der Arbeitsausschuß deutscher Verbände, die ArbeitSgemeiiEckait kür deutsche Webrverstärknng und der deutsche Reichskriegerbund Knssbäu'er beantworten den VertagnnaSbeschluß der Genier Abrüstnna«'cm'<"-enz m't der Einrichtung eines „Nnfklärnngsausschusses für natio nale Sicherheit" nnd geben die'e Gründung mit einer besonderen Erklärnng bekannt. Die GeichästSkiihruuq des „AniklärungsausschusseS für nationale Sicherheit" liegt in den Händen des Arbeitsausschusses deutscher Verbände. In der Erklärung heißt eS: Die Genier Abrüstungs konferenz bat sich vertagt. Deutschland bat gegen die Schluß- entschliehung gestimmt, die durch leere Worte und boble Phrasen der Welt ein Ereignis vorzutäuschen sticht. Nach wie vor will man dem deutschen Volke Gleichberechtigung und Sicherheit vorcuthalien. Es wird damit die Eriüllunq der vor dreizehn Jahren eingcgangenen RecbtSoerpslicbtuua versagt, obwohl die Gegenseite nicht genug die Heiligkeit der Verträge betonen kann. Der Bruch de; Vertrciges muh Deutschland seine HandlungSireiheit wiedergeben. Je ein- hettlicber dieses Recht auf breitester Grundlage von allen Volksschichten geltend gemacht wird, desto größer werde» Wirkung und Erfolge sein. 84 Personen in Braunschweig vor dem Schnellrichter. Braunschwei«. sFunkspruch.s Die 84 Personen, di» Eounta« in einer Wäscherei sich unangemeldet ver sammelt hatten und srstaenommen worden waren, standen gestern vor dem Schnellrichter. Nach 10 stündiger Per. Handlung wurden SV Angeklaat« »u IS Mk. Geldstrafe verurteilt.