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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger (Elbeblalt m- Ämeiger). Tclegramm-Adreffe „Tageblatt", Riesa. Amtsötatt Fernsprechslelle Nr. 20. der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts nnd des Stadtraths zn Riesa. 141. Donnerstag, SV Juni 1895. MenNS. 48. Jahr,. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jedm Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung m den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Anzeigeu-Aimahmr für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Am 8. dieses Monats ist von dem Schiffer Friedrich Matthäs in Listerfehrda in der Elbe zwischen Boritz und Leutewitz bei Kilometerstein 100 ein Anker mit Kette ohne wesentliche Zeichen gesunden worden. Es wird dieser Fund in Gemäßheit 8 238 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung § 6 der Ein- und Ausführungsverordnung zu demselben vom 9. Januar 1865 hierdurch be kannt gegeben und der zur Abforderung Berechtigte aufgeiordert, sich ungesäumt und binnen längstens Jahresfrist vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, an unterzeichneter Stelle zu melden. Großenhain, am 17. Juni 1895. Die Königliche Amtshauptmannschast. 1884 L. I. V.: von Gruben, Reg.-Rath. Mke. Bekanntmachung. Auf dem Truppenübungsplätze bei Zeithain werden vom Königlichen 1. Feldartillerie- Regimcnl Nr. 12 u. a. am s und A. Juli, Bormittags von V bis Nachmittags 1 Uhr, am 8., 8., 1L., IS., IS., 1«., 17., 18., SV. und S4. Juli, Vormittags von 7 bis IS Uhr nnd am SS. Juli, Vormittags von 7 bis 1 Uhr Nachmittags Hebungen im Scharfschiehen abgehalten und der Platz jedeSmal 1'/, Stunde vorher gesperrt werden. Seilen des Königlichen Kriegsministeriums sind für die Zeit des Schießens folgende Ab- sperrungswoßregeln angeordnet worden: 1. Alle den eigci tlichen Schießplatz schneidenden Wege werden für jeden Verkehr vollkommen gesperrt. Die öffentlichen, für den Verkehr mit Fuhrwerk u. s. w. bestimmten Wege werden durch verschlossene Schlagbäume mit seien Tafeln, die Schneusen und Holzabfuhrwege durch an feststehenden Säulen zu befestigende Tafeln gesperrt werden. Die Tafeln werden in beiten Fällen folgende Aufschrift haben: , . „Bei geschlossener Barriere ist jeder Verkehr auf diesem Wege verboten. Königliche Amtöhäüptmannschaft." 2. Vor dein Betreten derjenigen Wege, welche nur den Gefahrenbereich berühren, wird durch abnehmbare Tafeln an feststehenden Säulen mit folgender Aufschrift: „Vor dem Betreten des hinter dieser Tafel gelegenen Geländes wird, wegen Abhaltung von Schießübungen mit scharfer Munition gewarnt. Wer das, Gelände trotzdem betritt, thut dies auf eigene Gefahr. Königliche Kommandantur des Truppenübungsplatzes Zeithain." gewarnt werden. 3. Als weithin sichtbares Zeichen, daß geschaffen wird, sind von der genannten Königlichen Kommandantur bei Lichtensee, bei Nieska, bei Jacobsthal und am Südende des Baracken lagers roth—weiß—rothe Flaggen gehißt. 4. Das Suchen von Spreugstücken auf dem Schießplätze ist verboten. Spreng stücke, welche außerhalb deS Schießplatzes gefunden werden, sind gegen ein Finde geld in dem Depot der Königl. Kommandantur abzuaeben. Zünder mit Zündlädungeu, einzelne Zündladungen (kleine cylindrische Büchsen aus Weißblech) oder blinb geaanstkue Geschoßene dürfen unter keinen Umständen berührt werden. Dabei ist es gleichgiltig, ob das Geschoß eine Granate oder Schrapnel ist, ob es mit Zünder versehen ist oder nicht. Der Finder hat zunächst weiter nichts zu thun, als die SteÜe kenntlich zu machen und dann dem etwa stuf dem Platze befindlichen Feuerwerker vom Sprengkommando oder in dein Depot der Königlichen Kommandantur den Fund zu melden. Uebertretungen werden nach Z 366" des Reichsstrafgesetzbuchs bestraft. Tas Suchen von Sprengstückeu -c. auf dem Schießplätze und dessen Umgebung durch Schulkinder ist laut Bekanntmachung vom 16. Juli 1894 — Nr. 164 des Riesaer Amts blattes — strengstens untersagt. Das Aussuchen von Sprengstücken aus dem StaatSsorstreviere Gohrisch feiten Erwachsener ist nur mit besonderer Genehmigung der Königlichen Forstrevier-Verwaltung gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. geahndet. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und werden die Ortsbehörden der umliegenden Gemeinden veranlaßt, die Einwohnerschaft der letzteren auf dem vorgeschriebenen Wege auf gegenwärtige Bekanntmachung ausdrücklich hinzuweisen. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, 49 am 17. Juni 1895. 16^9 D I. B.: Von Grube», Neg.-Nath. Tn. . Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Sonnabend, den 22. Juni 1895, von Vorm. 9 Uhr an 1 Korbwagen, 2 Sopha's mit braunem Ueberzug, 2 Kleiderschränke, 1 Eisschrank, 3 Tische, 1 Schrank mit Aufsatz, 28 kieferne Bretter, 1 Bettstelle, 1 großer Waarenschrank, 1 Sack Leim, 16 Stück gedrehte Tischfüße, 2 große Fenster, 1 große Thür und 1 Tischler-Federwagen gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 17. Juni 1895. Der Ger.-Eollzieher des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Bekanntmachung. Wegen des nächsten Sonntag, den 23. Juni 1895, in der Stadt Riesa stattfindcnde» Gauturnfestes werden für diesen Tag die Stunden, während welcher im HaudeiSgeWerbe Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter beichäftigt werden dürfen, auf zehn vermehrt. Diese zehnstündige Beschäftigungszeil vertheilt sich wie folgt: 1. Für den Handel mit Eß- und Materialwaaren und für den Kleinhandel mit Heizungs und Beleuchtungsmaterial von 6 bis 8 Uhr Vormittags und von 12 bis 8 Uhr Nach mittags. 2. Für diejenigen Zweige des Handelsgewerbes, deren 5 stündige Beschäftiguugszeit auf die Stunden von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr, festgesetzt ist, von Vormittags 6 bis 8 Uhr und von 12 bis 8 Uhr Nachmittags. 3. Für den Verkauf von Fleisch- und Wurftwaaren, und von zum menschlichen Genuß be stimmten Fettwaaren ip Fleischereienz.und Schankwirthschaften von 6 bis 8 und von 10 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 8 Uhr Nachmittags. 4. Für den Verkauf von Fischwaaren wie unter Nr. 3. In der Beschäftigungszeit für solche Gehülfen rc., welche in Contoren beschäftigt werden, tritt an diesem Lage eine Äenderuug nicht ein. Während der vorstehend angegebenen Zeiten darf auch der Gewerbebetrieb in offenen Verkaussläden stattfinden. Riesa, den 19. Juni 1895. Der Sta-trath. Klötzer. Sch. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschast wird wegen grundhafter Her stellung der Heyda-Leutewitzer Lommuaicaticnsweg vom 2Ü. bis 30. Juni dies. Js. für sämmt- lichen Fährverkehr gesperrt und Letzterer über Schänitz-Boritz verwiesen. Heyda, den 19. Juni 1895. Kühne, Gem.-Vorstand. Nord-Ostsee-Kanal-Feier. (Original-Berichte.) Kiel, 18. Juni. Obgleich die Kaiser-Festlich keiten hier in kiel erst übermorgen ihren Anfang nehmen, hört man heute kaum von etwas Anderem sprechen und sieht kaum eine andere Thätigkeit, als Vorbereitungen für die Festtage. Alles steht unter demselben Eindruck; die sonst so stillen Straßen und die Zurückhaltung übenden Bürger — heute find Alle verändert. Schon der Bahnhof weist den Ankommenden auf die Veränderung hin. Die ganze Halle ist außen und i::nen mit Guirlanden, Fahnen und Wappen bunt und reich ausgeschmückt. Ein neuer Anbau von freund licher Holzkonftruktion und lebhafter Dekoration dient den ungewohnt dicht eintrcffenden Schaaren der Fremden als Aufenthaltsraum. Bor dem Bahnhofsgebäude ist man emsig beschäftigt, einen wahren Wald von Mastbäumen, die dort als Flaggenstangen errichtet sind, mit farbenprächtigem Schmuck zu versehen, während da» gegenüberliegende Haupt postgebäude bereit» fertig seinen reichen Schmuck von Wappen und Flaggenschildern trägt. Nach außen festlich, im Innern geschäftig — das ist das Bild, das die Post in diesen Tagen bietet: große Vorbereitungen sind getroffen, um allen An forderungen vollauf genügen zu können; ja, es ist im Haupt- postgcbäude sogar ein eigenes Dolmetsch-Bureau für die außerdeutschW Gäste begründet. Lenkt man ooar Bahnhof seine GHritte ist M Hauptfltäße delBtddk, so Weist hier alsbald die Inschrift: „Rechts gehen!" auf die besonderen Schwierigkeiten, in den verhältnißmäßig engen Straßen den zu erwartenden Ricsenverkehr zu regel» und den Menschen strom richtig zu theilen; freundliche Schutzleute suchen die Fremden schon heute daran zu gewöhnen, diese durchaus nothwendige Maßregel zu beobachten und da« Rechts von Links zu unterscheiden. — In den Häuptstiaßen ist man eifrig beim Ausschmücken der Häuser tyätig. Je zwei gegen überliegende Häuser werden mit Guirlanden verbünde«, reicher Schmuck von Grün und bu.ilem Flaggentuch belebt die Häuser; einzelne Häuser sind unter der Flaggenpracht bi» hoch zum Giebel hinauf fast unsichtbar geworben. Und in den Straßen und läng» des Hafens welches Treiben! Zwischen den Einheimischen und fremden Neugierigen die Matrosen und Seeleute aus allen Ländern, an Sprache ganz verschieden, in der schmucken dunkelblauen Matrosenrrachr dagegen äußerst ähnlich. Heute waren insbesondere ralie- nische und amerikanische Matrosen von ihren K hissen beurlaubt. Die Amerikaner durchzogen ernster uno ruhiger beobachtend die Straßen, die Italiener bildeten lebhaftere I Gruppen: fröhlich klang ihr Lachen au« den ihnen willkommenen Tabaksläden und in einem Kaufhaus standen etwa 20 Mann i um den kleinen Ladentisch, um Andenken für die Heimath einzuhandeln. Bald nach 8'/, Uhr führten Barkassen und Boote die Mannschaften zu ihren Schiffen zurück, v» war zu spät, ihnen Noch heute nach dem Krieg-Hafen hinaus zu folgen, dagegen bot sich noch eine Gelegenheit, den Handels hafen und den hier unmittelbar beim Bahnhof liegenden Preß-Dampfer zu besichtigen; denn wie der Tag bei herr lichstem Sonnenschein verflossen war, so blieb auch der Abend mild und lange klar. Der von der deutschen Regierung in zuvorkommendster Weise den Vertretern der Presse zur Verfügung gestellte Dampfer „Prinz Waldemar", der in den nächsten Tagen der Auslese der Presse der gcsammten civilisirten Welt ein gast liches Heim bieten wird, ist der größte von jenen Dampfern, die den Verkehr der kaiserlich Deutschen Tage-.Dampfschiff- fahrt zwischen Kiel und korsör vermitteln. Der Dampfer ist erst im Jahre 1893 gebaut und mit allem möglichen Comfort des modernsten Geschmackes wahrhaft fürstlich au«, gestattet. Bei einem Rundgang auf dem Dampfer unter der liebenswürdigen Führung des EigenthümerS, Herr» Geheimen Commerzienrath Sartorg, de« unstreitig größten Schiffsrheders in Kiel, bot sich reichlich Gelegenheit, alle di« herrlichen Einzelheiten zu bewundern und zu sehen, mit welcher liebevollen Sorgfalt für alle möglichen Bedürfnisse ! der Vertreter der Presse vorgesorgt ist. Auch die Kaiserliche ' Post hat sich in zuvorkommendster Weise betyeilizt, indem sie